Der Bundesrat hat in seiner 865. Sitzung am 18. Dezember 2009 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat hält eine stabilitätsorientierte Reform der Finanzmarktaufsicht in Europa für erforderlich. Er unterstützt die Vorschläge der Kommission zur Errichtung eines Europäischen Systems der Finanzaufsichtsbehörden (ESFS) und begrüßt das geplante Europäische Finanzaufsichtssystem ("European System of Financial Supervisors"/ESFA) als ein europäisches Netz, in dem die nationalen Behörden mit den drei neuen europäischen Aufsichtsbehörden ("European Supervisory Authorities") koordiniert zusammenarbeiten werden. Der Bundesrat bekräftigt insoweit seine Stellungnahme vom 6. November 2009 (vgl. BR-Drucksache 736/09(B) ) zu den entsprechenden Regulierungsvorschlägen der Kommission.
- 2. Der Bundesrat begrüßt die im Zusammenhang mit dem geplanten ESFS stehenden Änderungen der Gemeinschaftsvorschriften.
- 3. Die Errichtung der neuen europäischen Finanzaufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen und betriebliche Altersversorgung sowie für Wertpapiere zieht die Notwendigkeit der Anpassung bestehender sektoraler Richtlinien nach sich. In diesem Kontext ist der Vorschlag für eine Änderungsrichtlinie zu sehen, mit der - in einem ersten Schritt - eine Reihe von Richtlinien angepasst werden sollen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Änderungsrichtlinie im Einklang mit den Verordnungen zur Schaffung der neuen europäischen Finanzaufsichtsbehörden stehen muss. Daher sollten die Ergebnisse der Beratungen über die entsprechenden Verordnungsvorschläge zur Errichtung der neuen Behörden bei der weiteren Behandlung des Kommissionsvorschlags für eine Änderungsrichtlinie berücksichtigt werden.
- 4. Der Vorschlag für eine Änderungsrichtlinie bezweckt insbesondere die Konkretisierung der Befugnisse der neuen europäischen Finanzaufsichtsbehörden. In diesem Zusammenhang nimmt der Richtlinienvorschlag Bezug auf Ermächtigungen zur Erarbeitung technischer Standards, die in den Verordnungsvorschlägen zur Errichtung der neuen Behörden enthalten sind. Vor allem die vorgesehenen Mechanismen einer Erarbeitung von technischen Standards durch die EU-Aufsichtsbehörden sind eine wesentliche Voraussetzung für ein europäisches Regelwerk.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren darauf hinzuwirken, dass zwischen der Entwicklung der rein technischen Standards und Regelwerken unterschieden wird, die wegen ihrer politischen Reichweite in einem Gesetzgebungsprozess unter Beteiligung des Rates vom Europäischen Parlament zu beschließen sind; denn die Beachtung der institutionellen Grenzen ist eine bedeutsame Voraussetzung für die Sicherung der demokratischen Legitimation von Normen.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass der Anwendungsbereich für die technischen Standards der EU-Finanzaufsichtsbehörden den Harmonisierungsgrad nicht verändert und die im Gemeinschaftsrecht vorgesehenen nationalen Wahlrechte nicht einschränkt.