Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes
Der Bundesrat hat in seiner 929. Sitzung am 19. Dezember 2014 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 4. Dezember 2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.