Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 217. Sitzung am 23. April 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 016/12518 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes - Drucksache 016/12232 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 15.05.09
Erster Durchgang: Drucksache. 058/09 (PDF)