Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen

Der Bundesrat hat in seiner 812. Sitzung am 17. Juni 2005 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 12. Mai 2005 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes n i c h t zu stellen.