25. Im Kontext der Vorschläge für ein starkes und nachhaltiges Wachstum kommt dem Verkehrssektor eine bedeutende Rolle zu. Der Bundesrat hebt hervor, dass bei der Überarbeitung der Struktur und Ausrichtung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und mithin bei Auswahl und Fokus auf bestimmte Korridore im Rahmen der künftigen TEN-V-Politik die Klimaschutzziele der Gemeinschaft ebenso wie das übergeordnete Nachhaltigkeitsziel noch stärker als bisher Berücksichtigung finden sollten.
Der Bundesrat betont, dass sich bei der konkreten Ausgestaltung des "Kernnetzes" des TEN-V die wichtige Rolle der Seehäfen und ihrer Hinterlandverbindungen für den ökonomischen, ökologischen und sozialen Zusammenhalt der Gemeinschaft vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeitsziele deutlich im TEN-V wiederfinden sollte.
Zur Absicherung einer nachhaltigen, effizienten, umweltverträglichen und möglichst preisgünstigen sowie hochfrequenten Versorgung der europäischen Regionen sollte dabei insbesondere die Verbesserung (Aus- und Neubaumaßnahmen, technische Ausrüstung, Interoperabilität) der bestehenden Seehafenhinterlandverbindungen, speziell der Verkehrsträger Schiene und Binnenwasserstraße, Priorität erhalten. Im Sinne der Nachhaltigkeit gilt es, insbesondere die Hinterlandanbindungen europäischer Seehäfen zu stärken, wobei Priorität im Zu- und Ablauf die Verkehrsträger Schiene und Binnenwasserstraße genießen müssen (vgl. BR-Drucksache 130/09(B) , Ziffer 8).
Die Ansätze für Ko-Finanzierungsmaßnahmen von Verkehrsinfrastruktur im Rahmen der TEN-V-Haushaltslinie sollten durch eine entsprechende Gewichtung hinsichtlich der zu berücksichtigenden Verkehrsträger vor allem mit Blick auf das übergeordnete Nachhaltigkeitsziel insoweit auch eine klare Priorität für nachhaltige Verkehrsträger, insbesondere die Schiene, erkennen lassen.
Der Bundesrat hält den von der Kommission erwogenen Gesamtrahmen für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur für noch nicht ausgereift. Der Bundesrat begrüßt und unterstützt im Übrigen Anstrengungen der Kommission, die Transparenz der gemeinschaftlichen Finanzierungsgrundlage des TEN-V, der verschiedenen Finanzierungsinstrumente sowie ihrer Kombinationen deutlich zu erhöhen.