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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 199/09 (PDF) vom 05.03.09



Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
(ELENA-Verfahrensgesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 208. Sitzung am 5. März 2009 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 016/12121 - zu dem

  • Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz)

angenommen.


Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 053/09(B) HTML PDF
Deutscher Bundestag Drucksache 016/12121

16. Wahlperiode 04.03.2009

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) - Drucksachen 016/10492, 016/11666, 016/12017 -

  • Berichterstatter im Bundestag: Abgeordneter Wolfgang Meckelburg
  • Berichterstatter im Bundesrat: Staatsminister Jörg-Uwe Hahn

Der Bundestag wolle beschließen:

Das vom Deutschen Bundestag in seiner 200. Sitzung am 22. Januar 2009 beschlossene Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) wird nach Maßgabe des aus der Anlage ersichtlichen Beschlusses geändert.

Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.


Berlin, den 4. März 2009
Der Vermittlungsausschuss

Jens Böhrnsen Wolfgang Meckelburg Jörg-Uwe Hahn
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter

Anlage
Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz)

Zu Artikel 1 Nummer 9 ( § 104 Satz 3 SGB IV) Nummer 11a - neu - (Überschrift Neunter Abschnitt SGB IV) Nummer 12 (§ 115 SGB IV)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

  • 1. In Nummer 9 wird § 104 Satz 3 aufgehoben.
  • 2. Nach Nummer 11 wird folgende Nummer 11a eingefügt:
    • "11a. Die Überschrift des Neunten Abschnitts wird wie folgt gefasst: "

      Neunter Abschnitt
      Übergangs- und Außerkrafttretensvorschriften"

  • 3. In Nummer 12 wird § 115 wie folgt gefasst:"

    § 115 Vorfinanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises

    • Die Finanzierung für die Errichtung und den Betrieb der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren erfolgt für den Zeitraum 2009 bis einschließlich 2013 durch einen verlorenen Zuschuss aus Bundesmitteln in Höhe von jährlich bis zu 11 Millionen Euro, insgesamt in Höhe von bis zu 55 Millionen Euro."

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