Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat mit
Schreiben vom 17. Januar 2005 Folgendes mitgeteilt:
In seiner 803. Sitzung am 24. September 2004 hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst
(Drucksache 635/04(B) ), mit der die Bundesregierung gebeten wird darauf hinzuwirken,
dass im BSE-Fall weibliche Kohortentiere bis zum Ende ihrer Nutzung zur Zucht und
Milchgewinnung am Leben gelassen werden können, sofern sie nach ihrem Tod vollständig
vernichtet werden.
Ich darf Ihnen mitteilen, dass das einschlägige EG-Recht (Verordnung (EG) Nr. 999/2001
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001) erst kürzlich durch die
Verordnung (EG) Nr. 1492/2004 der Kommission vom 23. August 2004 dahingehend geändert wurde,
dass an Stelle der früher grundsätzlich vorgeschriebenen Tötung aller Rinder des Bestandes
im Falle der BSE-Feststellung nunmehr lediglich regelmäßig die Rinder der Kohorte getötet
werden müssen, wobei insoweit noch Ausnahmen zulässig sind, als u.a. Rinder, die nachweislich
keinen Zugang zu demselben Futtermittel hatten wie das betroffene Tier nicht getötet werden
müssen.
Vor dem Hintergrund, dass die geschilderten Erleichterungen erst im September 2004 in Kraft
getreten sind, sehe ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Erfolgsaussichten. Auch vor dem
Hintergrund, dass im Jahr 2004 gegenüber dem Jahr 2003 die Zahl der BSE-Fälle in Deutschland
angestiegen ist (2003: 54 Fälle, 2004: 65 Fälle), erscheint mir der Zeitpunkt für das Ansinnen
des Bundesrates nicht zielführend.