Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 73 Abs. 2 und 3 Satz 1 Aufenthaltsgesetz - § 73 Abs. 2 und 3 Satz 1 AufenthG-VwV
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Innere Angelegenheiten federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz Aufenthaltsgesetz