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25 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Wasserschutzpolizei"


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Drucksache 268/20

... Die GDWS rechnet insbesondere in der Anfangszeit mit einem erhöhten Aufkommen an Anfragen zur Auslegung und Anwendungen der Entgasungsvorschriften durch die Wasserschutzpolizei und die gewerbliche Schifffahrt. Daraufhin könnte der Zeitaufwand laut GDWS im Jahr um rund 1 Personenarbeitstag à 8 Stunden im höheren Dienst und 2 Personenarbeitstage à 8 Stunden im gehobenen Dienst ansteigen. Möglicherweise fällt zusätzlicher geringfügiger laufender Sachaufwand für Reisekosten im Rahmen von internen Besprechungen an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich und Geltung der Begriffsbestimmungen

§ 2
Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb von Annahmestellen

§ 3
Vereinbarungen über gemeinsam zu nutzende Annahmestellen

§ 4
Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen

§ 5
Weitere Entsorgung durch Annahmestellen nach der Annahme

§ 6
Allgemeine Auskunftspflichten

§ 7
Besondere Pflichten des Betreibers einer Bunkerstelle

§ 8
Besondere Pflichten des Schiffsbetreibers

§ 9
Besondere Pflichten der Betreiber der Annahmestellen und der Ladungsempfänger

§ 10
Besondere Pflichten des Schiffsführers

§ 11
Pflichten für Schiffsführer von Fahrzeugen, die kein Gasöl als Kraftstoff benutzen oder Gasöl außerhalb des Anwendungsbereiches der Anlage 1 zum Übereinkommen tanken

§ 12
Pflichten von Dritten, die mit der Annahme von Schiffbetriebsabfällen oder Dämpfen beauftragt wurden

§ 13
Ordnungswidrigkeitendatei

§ 14
Zuständige Behörden für Aufgaben des Bundes

§ 15
Zuständige Behörden der Länder

§ 16
Gleichwertigkeiten

§ 17
Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden, Mitwirkungspflicht

§ 18
Verordnungsermächtigungen

§ 19
Übertragung von Aufgaben

§ 20
Datenübermittlung und Datenaustausch

§ 21
Befreiung der innerstaatlichen Institution von der Körperschaftssteuer

§ 22
Bußgeldvorschriften

§ 23
Übergangsbestimmungen

§ 24
Zeitliche Anwendungsvorschrift

§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen KMU

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Einmaliger Erfüllungsaufwand

bb Jährlicher Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Bundesebene

bb Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Landesebene einschließlich Kommunen

cc Jährlicher Erfüllungsaufwand des Bundes

dd Jährlicher Erfüllungsaufwand der Länder einschließlich Kommunen

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4925, BMVI: Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Jährlicher Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 675/17

... In den Küstenländern Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wird die Wasserschutzpolizei neben ihrer Zuständigkeit als Landesbehörde auch für den Bund aufgrund der Vereinbarung über die Ausübung der schifffahrtpolizeilichen Vollzugsaufgaben tätig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gefahrgutverordnung See

§ 16a
Zuständigkeiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Artikel 2
Änderung der Gefahrgutkostenverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften (NKR-Nr. 4172, BMVI)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

II.1 Erfüllungsaufwand:

5 Wirtschaft

Weitere Kosten:

5 Verwaltung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 604/16

... c) In Absatz 6 Nummer 2 wird im einleitenden Satzteil das Wort "Wasserschutzpolizeien" durch das Wort "Polizeidienststellen" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 3c
Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.

§ 3d
Berufszulassung von Unternehmern.

§ 8
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr

§ 13
Datei über Befähigungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel des Gesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

Weitere Kosten

4 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften:

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3a

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu § 6

Zu § 6a

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 14

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand:

5 Wirtschaft

Verwaltung WSV :


 
 
 


Drucksache 604/16 (Beschluss)

... beinhaltet verbindlich die Verpflichtung des Bundes gemäß Artikel 89 Absatz 3 GG, sich mit den Ländern - nicht nur zu verkehrspolitischen Maßnahmen - im Einvernehmen auszutauschen. Dies ist unter anderem gerade für die Wasserschutzpolizeien der Länder von besonderer Bedeutung, da diese gemäß der jeweiligen Bund-Länder-Vereinbarungen für den schifffahrtspolizeilichen Vollzug auf den Bundeswasserstraßen zuständig sind. Die Begründung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVi), dass seit 1996 keine gemeinsame Sitzung mehr stattgefunden hat, darf nicht zur Streichung des § 8

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 12 §§ 8 und 8a BinSchAufgG

§ 8a
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr... < weiter wie Vorlage (Artikel 1 Nummer 12 (§ 8 des Gesetzentwurfs)) >... '

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 8a* Absatz 12 Satz 4 und 5 BinSchAufgG

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Absatz 7 BinSchAufgG


 
 
 


Drucksache 604/1/16

... beinhaltet verbindlich die Verpflichtung des Bundes gemäß Artikel 89 Absatz 3 GG, sich mit den Ländern - nicht nur zu verkehrspolitischen Maßnahmen - im Einvernehmen auszutauschen. Dies ist unter anderem gerade für die Wasserschutzpolizeien der Länder von besonderer Bedeutung, da diese gemäß der jeweiligen Bund-Länder-Vereinbarungen für den schifffahrtspolizeilichen Vollzug auf den Bundeswasserstraßen zuständig sind. Die Begründung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVi), dass seit 1996 keine gemeinsame Sitzung mehr stattgefunden hat, darf nicht zur Streichung des § 8

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 12 §§ 8 und 8a BinSchAufgG

§ 8a
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr... < weiter wie Vorlage (Artikel 1 Nummer 12 (§ 8 des Gesetzentwurfs)) >... '

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 8 Absatz 12 Satz 4 und 5 BinSchAufgG *

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Absatz 7 BinSchAufgG


 
 
 


Drucksache 110/13

... wurde im Jahre 1958 der Vordruck "Meldeblatt für einen Schiffsunfall auf Binnenwasserstraßen" als Grundlage für eine Unfallstatistik eingeführt. Die Unfälle werden im Wesentlichen durch die Wasserschutzpolizeien der Länder, allerdings nicht nach einheitlichen Maßstäben, aufgenommen. Die Auswertung der Meldeblätter erfolgt händisch und anforderungsspezifisch, so dass keine einheitliche, durchgängige, systematische und bundesweite Auswertung der Unfallzahlen und -ursachen möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Länder und Gemeinden

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Errichtung

§ 4
Datenerhebung

§ 5
Datenspeicherung und Datennutzung

§ 6
Datenübermittlung

§ 7
Löschung

§ 8
Verordnungsermächtigung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel des Gesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Zustimmungsbedürftigkeit

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Länder und Gemeinden

VI. Weitere Kosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2464: Schiffsunfalldatenbankgesetz (SchUnfDatG) (BMVBS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 110/1/13

... Der im § 1 SchUnfDatG definierte Geltungsbereich ist nicht ausreichend. Der Anwendungsbereich des Gesetzes sollte auf Unfälle mit Seeschiffen unter deutscher Flagge außerhalb des deutschen Küstenmeeres erweitert werden, da die Wasserschutzpolizei auch für die Ermittlungen im Zusammenhang mit derartigen Unfällen zuständig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/1/13




1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 4 - neu - In § 1 Absatz 1 Nummer 3 ist der abschließende Punkt durch ein Komma zu ersetzen und folgende Nummer ist anzufügen:

2. Zu § 1 Absatz 2 Nummer 2

3. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1a - neu -, § 6 Absatz 1

4. Zu § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2


 
 
 


Drucksache 110/13 (Beschluss)

... Der im § 1 SchUnfDatG definierte Geltungsbereich ist nicht ausreichend. Der Anwendungsbereich des Gesetzes sollte auf Unfälle mit Seeschiffen unter deutscher Flagge außerhalb des deutschen Küstenmeeres erweitert werden, da die Wasserschutzpolizei auch für die Ermittlungen im Zusammenhang mit derartigen Unfällen zuständig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/13 (Beschluss)




1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 4 - neu -

2. Zu § 1 Absatz 2 Nummer 2

3. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1a - neu -, § 6 Absatz 1

4. Zu § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2


 
 
 


Drucksache 879/10

... – angestoßen durch gewässerseitige Messwerte – und nur im erforderlichen Umfang an die zuständige Wasserschutzpolizei übermittelt werden. Die gesetzliche Speicherfrist ist auf die Dauer zu beschränken, die in der Regel benötigt wird, um nach der Feststellung einer Schadstoffwelle die Daten über die Schiffsbewegung bei den Wasser- und Schifffahrtsämtern zu erfragen.



Drucksache 879/10 (Beschluss)

... - angestoßen durch gewässerseitige Messwerte- und nur im erforderlichen Umfang an die zuständige Wasserschutzpolizei übermittelt werden. Die gesetzliche Speicherfrist ist auf die Dauer zu beschränken, die in der Regel benötigt wird, um nach der Feststellung einer Schadstoffwelle die Daten über die Schiffsbewegungen bei den Wasser- und Schifffahrtsämtern zu erfragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 879/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes


 
 
 


Drucksache 642/10

... Nach Artikel 3.04 Absatz 2 der Anwendungsbestimmung wird der vorgeschriebene Zeitraum für die Aufbewahrung der vom SPE-CDNI für die Gebührentransaktion ausgegebenen Quittung sowie einer Ausfertigung des Bezugsnachweises durch den Schiffsführer und den Bunkerbetrieb von sechs auf mindestens zwölf Monate ausgeweitet. Für das Funktionieren des zur Organisation und Finanzierung der Entsorgung von öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfällen vorgesehenen, auf dem Verursacherprinzip basierenden Systems ist es unabdingbar, dass alle zur Teilnahme verpflichteten Schiffe die Entsorgungsgebühr ordnungsgemäß entrichten. Dazu bedarf es konsequenter Kontrollen durch die innerstaatliche Institution beziehungsweise die zuständige Behörde. Die genannten Dokumente müssen dabei miteinander und insbesondere mit den Angaben der Bunkerstellen über die insgesamt an gebührenpflichtige Schiffe gelieferten Mengen an Gasöl, mit den in den geeigneten Borddokumenten eingetragenen Fahrten der Schiffe und den Angaben bei den Annahmestellen über die entsorgten Mengen verglichen werden können. Aufgrund der Komplexität dieses Vorgehens und den begrenzten Personalkapazitäten bei der innerstaatlichen Institution und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sowie der Wasserschutzpolizei können Kontrollen nicht in zeitlich relativ geringen Abständen erfolgen. Um Unregelmäßigkeiten im System dennoch aufdecken zu können, ist ein Aufbewahrungszeitraum für die entsprechenden Dokumente von einem Jahr erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Anlage
Anlage zum Beschluss CDNI 2009-I-3

Anlage
Anlage zum Beschluss CDNI 2010-II-1

TEIL A

Kapitel III
Organisation und Finanzierung der Entsorgung von öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfällen

Artikel 3.01
Begriffsbestimmungen

Artikel 3.02
Innerstaatliche Institution

Artikel 3.03
Erhebung der Entsorgungsgebühr

Artikel 3.04
Kontrolle der Erhebung der Entsorgungsgebühr und der Kosten der Annahme und Entsorgung

Kapitel IV
Internationaler Finanzausgleich

Artikel 4.01
Internationale Ausgleichs- und Koordinierungsstelle

Artikel 4.02
Vorläufiger Finanzausgleich

Artikel 4.03
Jährlicher Finanzausgleich

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Kosten

VI. Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 188/09

... Die Überwachung des Vollzuges erfolgt wie bisher durch die Wasserschutzpolizei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2.1. Bund

2.2. Länder

2.3. Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

1. Problem und Ziel

2. Lösung

II. Alternativen

III. Gender-Mainstreaming

IV. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

3.1 Bürokratiekosten der Wirtschaft

3.2 Bürokratiekosten für die Bürger

3.3 Bürokratiekosten der Verwaltung

V. Befristung

B. Einzelbegründungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 768: Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen – 20 BImSchV


 
 
 


Drucksache 402/09

... (2) Über die vorläufige Sicherstellung von Befähigungszeugnissen nach § 24a Abs. 1 entscheidet das örtlich zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt als Schifffahrtspolizeibehörde. Die Schifffahrtspolizeibehörde bedient sich der Vollzugshilfe der Wasserschutzpolizei, der Bundespolizei und der Zollverwaltung nach Maßgabe der Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern über die Ausübung der schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben, der zwischen dem Bund und den Küstenländern geschlossenen Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung über die Ausübung der schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben und der Seeschifffahrtsaufgaben-Übertragungsverordnung vom 23. Juni 1982 (BGBl. I S. 733).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte für Bund, Länder und Gemeinden

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung

§ 18f
Zusätzliche Anforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Beauftragten für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff

§ 24
Ruhen des Befähigungszeugnisses und vorläufige Fahruntersagung

§ 24a
Vorläufige Sicherstellung von Befähigungszeugnissen

§ 24b
Zuständige Behörde

§ 24c
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Sportbootführerscheinverordnung-See

§ 8b
Ruhen der Fahrerlaubnis

§ 8c
Vorläufige Sicherstellung von Sportbootführerscheinen

§ 8d
Zuständige Behörde

§ 8e
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Artikel 3
Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Ziel

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Folgenabschätzung

IV. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 – Änderung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung

a Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs §§ 24 bis 24c, Änderungsbefehl Nr. 5

§ 24
Ruhen des Befähigungszeugnisses

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

§ 24a
Vorläufige Sicherstellung von Befähigungszeugnissen

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 24b
Zuständige Behörde

Absatz 1

Absatz 2

§ 24c
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

b Weitere Umsetzung des STCW-Übereinkommens §§ 18b, 18c, 18f, 21, 25, 31, Änderungsbefehle Nummern 1. bis 4. sowie 6. und 7.

Zu § 18b

Zu § 18f

Zu § 21

Zu § 25

Zu § 31

2. Zu Artikel 2 – Änderung der Sportbootführerscheinverordnung-See § 8b Ruhen der Fahrerlaubnis

Absatz 1

Absätze 2 bis 5

Absatz 6

§ 8c
Vorläufige Sicherstellung von Sportbootführerscheinen

§ 8d
Zuständige Behörde

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 8e
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

§ 10
Kosten

§ 12
Ordnungswidrigkeiten

3. Zu Artikel 3 – Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung

4. Zu Artikel 4 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 891: Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften - Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs in der Berufs- und Freizeitschifffahrt


 
 
 


Drucksache 277/07

... Absatz 3 enthält die Bestimmungen des bisherigen § 5 Satz 2 AbfVerbrG. Jedoch gelten die Bestimmungen über die mitwirkenden Bundesbehörden hinaus auch für die zuständigen Behörden gemäß Absatz 1 sowie § 14 Abs. 1 und 2; dies können u. a. auch Landesbehörden außerhalb des Abfallbereichs sein wie z.B. die Wasserschutzpolizei. In bestimmten Fällen kann eine Behörde, die eine Kontrolle durchführt, selbst die Behörde sein, die gemäß Absatz 3 zu unterrichten ist. Zudem wird klargestellt, welche Behörde im Verdachtsfall zu informieren ist. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass in bestimmten Fällen eine in Nummer 1 bis 3 genannte Behörde zunächst nicht unterrichtet werden kann, da sie nicht bekannt ist, u. a. wegen fehlender Begleitformulare. Es wird weiterhin festgelegt, dass schriftlich über einen Verdacht und die Gründe dafür zu unterrichten ist; davon unberührt bleiben telefonische Kontakte im Vorfeld. Weiterhin wird auf die Regelungen gemäß Artikel 24 Abs. 2 Unterabs. 2 und Abs. 3 Unterabs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 verwiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen2 und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung3 (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)

§ 1
Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für:

§ 2
Grundsatz der Autarkie

§ 3
Bestimmungen im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung, die die Behörden betreffen

§ 4
Pflichten der übrigen Beteiligten im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung

§ 5
Pflichten im Rahmen der allgemeinen Informationspflichten

§ 6
Verordnungsermächtigungen Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung

§ 7
Gebühren und Auslagen

§ 8
Ergänzende Bestimmungen zu den Rücknahmeverpflichtungen

§ 9
Datenerhebung und -verwendung

§ 10
Kennzeichnung der Fahrzeuge

§ 11
Kontrollen

§ 12
Maßnahmen zur Überwachung

§ 13
Anordnungen im Einzelfall

§ 14
Zuständige Behörden

§ 15
Anlaufstelle

§ 16
Berichte und Übermittlung von Informationen

§ 17
Zollstellen

§ 18
Bußgeldvorschriften

§ 19
Einziehung

§ 20
Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

Artikel 2
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 3
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 4
Änderung der Nachweisverordnung

Artikel 5
Änderung der Transportgenehmigungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verpackungsverordnung

Artikel 7
Aufhebung des Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

1.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

1.2 Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

III. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

Zu § 3

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

Zu § 4

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

Zu § 5

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

a Zu Absatz 1 und 2

b Zu Absatz 3

c Zu Absatz 4

Zu § 8

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

Zu § 9

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu § 11

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

Zu § 12

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu § 14

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

Zu § 15

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

Zu § 16

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

Zu § 17

Zu § 18

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 823/07

... Der Verzicht auf Ausnahmeentscheidungen beim Ventilieren von Binnentankschiffen verhindert Vollzugslasten. Personaleinsparungen sind damit aber nicht verbunden. Die Überwachung des Ventilierens kann wie bis zum Auslaufen der auf den 31.12.2005 befristeten Regelung durch die Wasserschutzpolizeien erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 823/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 474/1/07

... ist aus wasserschutzpolizeilicher Sicht nicht hinreichend geeignet, die Sicherheit beim Laden von Gefahrgut bei Schiffen, die dem SOLAS - Übereinkommen unterliegen und vor dem 1. September 1984 bzw. 1. Februar 1992 gebaut wurden, auch zukünftig zu gewährleisten.



Drucksache 823/07 (Beschluss)

... Der teilweise Verzicht auf Ausnahmeentscheidungen beim Ventilieren von Binnentankschiffen verhindert Vollzugslasten. Personaleinsparungen sind damit aber nicht verbunden. Die Überwachung des Ventilierens kann in Fällen ohne Ausnahmegenehmigung wie bis zum Auslaufen der auf den 31. Dezember 2005 befristeten Regelung durch die Wasserschutzpolizeien erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 823/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Kosten für die Wirtschaft

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 722/07

... • Weitergabe der bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zu schifffahrtspolizeilichen Zwecken vorhandenen Daten an Sicherheitsbehörden (z.B. Bundespolizei, Wasserschutzpolizei) zum Zwecke der grenzpolizeilichen Aufgabenerfüllung und private Unternehmen (z.B. Hafendienstleister, Schiffsmeldedienst) zur Erfüllung der nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Seeaufgabengesetzes

Artikel 2
Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung des MARPOL-Gesetzes

Artikel 4
Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 5
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitsschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung der Schiffssicherheitsverordnung

Artikel 9
Änderung der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines:

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Zu den Einzelbestimmungen:

I. Zu Artikel 1 – Änderung des Seeaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 5

a Änderung in Abs. 1:

b Aufhebung des Abs. 3:

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nr. 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

II. Zu Artikel 2 – Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

III. Zu Artikel 3 – Änderung des MARPOL-Gesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

V. Zu Artikel 5 – Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

VI. Zu Artikel 6 – Änderung des Arbeitschutzgesetzes:

VII. Zu Artikel 7 – Änderung des Einkommensteuergesetzes:

VIII. Zu Artikel 8 – Änderung der Schiffssicherheitsverordnung:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

IX. Zu Artikel 9 – Änderung des § 1b der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung:

X. Zu Artikel 10 – Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung:

XI. Zu Artikel 11 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erstes Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 474/07 (Beschluss)

... ist aus wasserschutzpolizeilicher Sicht nicht hinreichend geeignet, die Sicherheit beim Laden von Gefahrgut bei Schiffen, die dem SOLAS - Übereinkommen unterliegen und vor dem 1. September 1984 bzw. 1. Februar 1992 gebaut wurden, auch zukünftig zu gewährleisten.



Drucksache 95/06 (Beschluss)

... "-Kontrollen parallel durch SOLAS/Kap. XI-2 und der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 vorgeschrieben und sollen im Rahmen eines noch abzuschließenden Bund-Länder-Abkommens den Wasserschutzpolizeien der Länder übertragen werden.



Drucksache 95/1/06

... "-Kontrollen parallel durch SOLAS/Kap. XI-2 und der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 vorgeschrieben und sollen im Rahmen eines noch abzuschließenden Bund-Länder-Abkommens den Wasserschutzpolizeien der Länder übertragen werden.



Drucksache 241/05

... - in Baden-Württemberg die Wasserschutzpolizeiinspektion Bodensee und die Polizeidirektion Friedrichshafen, das Grenzschutzpräsidium Süd, die Bundesgrenzschutzämter Stuttgart und Weil am Rhein,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 241/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetz

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten

Artikel 1
Vertragsgegenstand

Artikel 2
Verhältnis zu sonstigen Regelungen

Artikel 3
Behörden, Grenzgebiete

Artikel 4
Allgemeine Kooperationsmaßnahmen

Artikel 5
Zusammenarbeit bei der Aus- und Fortbildung

Artikel 6
Unterstellung von

Artikel 7
Zusammenarbeit auf Ersuchen

Artikel 8
Ersuchen um

Artikel 9
Ersuchen um körperliche Untersuchung

Artikel 10
Übermittlung und Abgleich von DNA-Profilen und -Identifizierungsmustern sowie anderem erkennungsdienstlichem Material

Artikel 11
Grenzüberschreitende Observation

Artikel 12
Nacheile

Artikel 13
Kontrollierte Lieferung

Artikel 14
Verdeckte Ermittlungen zum Zwecke der Strafverfolgung

Artikel 15
Informationsübermittlung zur Strafverfolgung ohne Ersuchen

Artikel 16
Observation zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 17
Nacheile zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 18
Verdeckte Ermittlungen zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 19
Gemeinsame Einsatzformen zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 20
Informationsaustausch zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 21
Grenzüberschreitende polizeiliche Gefahrenabwehr

Artikel 22
Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen

Artikel 23
Einrichtung von Bedarfskontrollstellen

Artikel 24
Gemeinsame Zentren

Artikel 25
Einsatz von Luft- und Wasserfahrzeugen

Artikel 26
Datenschutz

Artikel 27
Befugnisse und Rechtsstellung von Beamten des anderen Vertragsstaates

Artikel 28
Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts

Artikel 29
Grenzübertritte

Artikel 30
Übergabe von Personen an der Grenze

Artikel 31
Beistandsklausel, Dienstverhältnisse

Artikel 32
Haftungsbestimmungen

Artikel 33
Ausnahmeklausel

Artikel 34
Durchführungsvereinbarungen

Artikel 35
Überprüfung der Umsetzung und Fortentwicklung des Vertrages

Artikel 37
Einbeziehung der Zollverwaltung

Artikel 38
Inkrafttreten, Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38


 
 
 


Drucksache 555/19 PDF-Dokument



Drucksache 613/14 PDF-Dokument



Drucksache 637/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.