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0753/04B
0571/04B
0807/04
0566/04B
0166/04
0610/04
0450/04
0571/04
0380/04
0142/03B
Drucksache 383/1/20

... zukünftig prioritär genutzt werden soll. Hierbei sind die in den Ziffern 1 bis 3 geschilderten Anforderungen aus dem Verkehrs- und Wärmesektor, insbesondere für Prozesswärme, sowie die Bereitstellung grüner Gase für das Gasnetz der Zukunft zu berücksichtigen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/1/20




Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 164/20 (Beschluss)

... Vorliegend kommt entgegen der Darstellung in dem Gesetzentwurf einerseits eine Auftragsverarbeitung der technischen Dienstleister für die Gesellschaft für Telematik in Betracht. Verwiesen sei dabei auf das Papier der Artikel 29-Datenschutzgruppe, Stellungnahme zu den Begriffen "Verantwortlicher" und "Auftragsverarbeiter", WP 169, Seite 13, Beispiel 1, wonach der Anbieter von Telekommunikationsdiensten allenfalls im Hinblick auf die Verarbeitung von Verkehrs- und Rechnungsdaten als Verantwortlicher eingestuft werden kann. Ferner wird im gleichen Papier WP 169, Seite 29 auf Beispiel 15 verwiesen, wonach für die Einrichtung einer Plattform für die Verwaltung von Gesundheitsdaten auch eine gemeinsame Verantwortlichkeit der Beteiligten in Betracht kommt. Dies führt auch zu der Erkenntnis, dass für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch die Gesellschaft für Telematik und die Unternehmen, welche technische Hilfsdienste umsetzen, wie das Betreiben eines Netzes, die technische Bereitstellung von Zugangsdiensten und der Anwendungsinfrastruktur eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Artikel 26 DSGVO vorliegen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 31 Absatz 1 Satz 6, Satz 7, Satz 8 - neu - und Satz 9 - neu - SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe a § 303 Absatz 3 Satz 1 SGB V , Buchstabe b - neu - § 303 Absatz 4 Satz 1 SGB V und Nummer 30 Buchstabe c § 305 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 Absatz 3 bis 5 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 Absatz 5 Satz 2 und 3 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 308 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 9 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 10 SGB V und § 325 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 6 Satz 4a - neu - SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 312 Absatz 1 Satz 2 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 314 einleitender Satzteil SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 317 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 318 Absatz 2 Satz 2 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 325 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 333 Absatz 1 einleitender Satzteil SGB V

17. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 333 Absatz 2 SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 339 Absatz 2 SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 339 Absatz 3 und § 340 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 2 Nummer 1 und 2 SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 3 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 5 Satz 5 SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 345 SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 352 Nummer 16 und 17 SGB V

27. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 360 Absatz 4 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 360 Absatz 5 Satz 4 SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 363 Absatz 6 Satz 5 SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 363 Absatz 8 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 375 Absatz 1 SGB V

32. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 378 Absatz 2 Satz 1 SGB V

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 47/20

... So wird den in Absatz 1 Buchstabe a und b aufgeführten Ermittlungsmaßnahmen durch die Durchsuchungs- und Beschlagnahmevorschriften der StPO (§§ 94, 98; §§ 99, 100 Absatz 1; §§ 102, 103; § 108) ausreichend Rechnung getragen. Die Herausgabe von gespeicherten (verschlüsselten oder entschlüsselten) Computerdaten (Absatz 1 Buchstabe c) kann durch die Sicherstellung des Computers oder Mobiltelefons und die einmalige Beschlagnahme von E-Mails beim Provider gemäß den §§ 94, 98 StPO erreicht werden. Die Erhebung von Verkehrs- und Standortdaten wird in § 100g StPO geregelt. Bankauskünfte sind von § 161a StPO umfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz - EUStAG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verfahrensvorschriften

§ 3
Anwendbarkeit von Vorschriften der Strafprozessordnung über das Ermittlungsverfahren

§ 4
Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen

§ 5
Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 6
Anwendbarkeit des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 7
Anwendbarkeit der Abgabenordnung

§ 8
Anwendbarkeit des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

§ 9
Anwendbarkeit des Rechtspflegergesetzes

§ 10
Strafvollstreckung

§ 11
Anwendbarkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Mitteilungspflichten des Delegierten Europäischen Staatsanwalts

§ 13
Amtshilfe

§ 14
Gleichstellung mit Amtsträgern

§ 15
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 142b
Europäische Staatsanwaltschaft

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Entstehungsbeschichte der EUStA-Verordnung

III. Wesentlicher Inhalt der EUStA-Verordnung Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Kapitel II
(Errichtung, Aufgaben und Grundprinzipien der EUStA)

Kapitel III
(Status, Aufbau und Organisation der EUStA)

Abschnitt 1
(Status und Aufbau der EUStA)

Abschnitt 2
(Ernennung und Entlassung der Mitglieder)

Abschnitt 3
(Geschäftsordnung der EUStA)

Kapitel IV
(Zuständigkeit und Ausübung der Zuständigkeit der EUStA)

Abschnitt 1
(Zuständigkeit der EUStA)

Kapitel V
(Verfahrensvorschriften für Ermittlungsverfahren, Ermittlungsmaßnahmen, Strafverfolgung und Alternativen zur Strafverfolgung)

Abschnitt 1
(Vorschriften für Ermittlungsverfahren)

Abschnitt 2
(Regeln für Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen)

Abschnitt 3
(Regeln zur Strafverfolgung)

Kapitel VI
(Verfahrensgarantien)

Kapitel VII
(Informationsverarbeitung)

Kapitel VIII
(Datenschutz)

Kapitel IX
(Finanz- und Personalbestimmungen)

Kapitel X
(Bestimmungen über die Beziehungen der EUStA zu ihren Partnern)

Kapitel XI
(Allgemeine Bestimmungen)

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 87/1/20

... gilt gemäß § 1 Satz 1 TMG für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste, telekommunikationsgestützte Dienste oder Rundfunk sind. Telemediendienste treten in vielfältigen Erscheinungsformen des Wirtschaftslebens und zivilgesellschaftlichen Informationsaustausches auf. Umfasst sind unter anderem Online-Angebote von Waren/Dienstleistungen mit unmittelbarer Bestellmöglichkeit (zum Beispiel Börsen-, Umwelt-, Verkehrs- und Wetterdaten-, Newsgroups, Chatrooms, elektronische Presse, Fernseh-/Radiotext, Teleshopping), Angebote von Video on Demand, Dienste, die online Instrumente bereitstellen, um Daten zu suchen, abzufragen oder Zugang zu ihnen zu erhalten (zum Beispiel Internet-Suchmaschinen) sowie Dienste, die Informationen über Waren-/Dienstleistungsangebote mit elektronischer Post kommerziell zu verbreiten wie zum Beispiel Werbe-Mails (vgl. BT-Drucksache

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 126 Absatz 1 Nummer 8 - neu - StGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 bis 8 §§ 185 bis 194 StGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 188 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 - neu - StGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 241 Absatz 1 StGB , Buchstabe b § 241 Absatz 4 StGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 241 Absatz 4 Satz 2 - neu - StGB

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 und 3 §§ 100g und 100j StPO , Artikel 4 Nummer 1 und 2 § 10 BKAG , Artikel 5 §§ 14, 15a, bis 16 TMG , Artikel 6 NetzDG

12. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 100j Absatz 1 Satz 2 StPO , Buchstabe b1 - neu - § 100j Absatz 3 Satz 4 StPO

13. Zu Artikel 2a - neu - § 18 - neu - StPOEG

Artikel 2a
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

§ 18
Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

14. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 51 Absatz 1 Satz 4 - neu - BMG

15. Zu Artikel 4 Änderung des BKAG , Artikel 6 Nummer 3 § 3a Absatz 2 NetzDG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 14 Absatz 2 TMG

17. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 15a Absatz 1 Satz 2, § 15b TMG

18. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG , Buchstabe b § 1 Absatz 2 NetzDG , Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, 8 NetzDG , Nummer 2 § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2, 3,Absatz 4 Satz 1, 3, Absatz 6 Nummer 3, 5, Absatz 9 NetzDG , Nummer 3a - neu - § 3b - neu - NetzDG , Nummer 4 § 4 Absatz 1a - neu - NetzDG , Nummer 5 - neu - § 5 Absatz 1 NetzDG , Nummer 6 - neu - § 6 Absatz 1, 2 Satz 2, Absatz 3 - neu - NetzDG *

19. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Absatz 2 Nummer 5 NetzDG *

20. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 3a NetzDG

21. Zu Artikel 7 Einschränkung eines Grundrechts

22. Zu Artikel 8 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 164/1/20

... Vorliegend kommt entgegen der Darstellung in dem Gesetzentwurf einerseits eine Auftragsverarbeitung der technischen Dienstleister für die Gesellschaft für Telematik in Betracht. Verwiesen sei dabei auf das Papier der Artikel 29-Datenschutzgruppe, Stellungnahme zu den Begriffen "Verantwortlicher" und "Auftragsverarbeiter", WP 169, Seite 13, Beispiel 1, wonach der Anbieter von Telekommunikationsdiensten allenfalls im Hinblick auf die Verarbeitung von Verkehrs- und Rechnungsdaten als Verantwortlicher eingestuft werden kann. Ferner wird im gleichen Papier WP 169, Seite 29 auf Beispiel 15 verwiesen, wonach für die Einrichtung einer Plattform für die Verwaltung von Gesundheitsdaten auch eine gemeinsame Verantwortlichkeit der Beteiligten in Betracht kommt. Dies führt auch zu der Erkenntnis, dass für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch die Gesellschaft für Telematik und die Unternehmen, welche technische Hilfsdienste umsetzen, wie das Betreiben eines Netzes, die technische Bereitstellung von Zugangsdiensten und der Anwendungsinfrastruktur eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Artikel 26 DSGVO vorliegen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 31 Absatz 1 Satz 6, Satz 7, Satz 8 - neu - und Satz 9 - neu - SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe a § 303 Absatz 3 Satz 1 SGB V , Buchstabe b - neu - § 303 Absatz 4 Satz 1 SGB V und Nummer 30 Buchstabe c § 305 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 Absatz 3 bis 5 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 Absatz 5 Satz 2 und 3 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 308 SGB V

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 31

8. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 9 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 10 SGB V und § 325 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 6 Satz 4a - neu - SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 312 Absatz 1 Satz 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 314 einleitender Satzteil SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 314 einleitender Satzteil SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 317 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 - neu - SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 318 Absatz 2 Satz 2 SGB V

17. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 325 SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 333 Absatz 1 einleitender Satzteil SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 333 Absatz 2 SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 31 §§ 334 ff. SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 339 Absatz 2 SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 339 Absatz 3 und § 340 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB V

24. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 2 Nummer 1 und 2 SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 3 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 5 Satz 5 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 345 SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 352 Nummer 16 und 17 SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 360 Absatz 4 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 360 Absatz 5 Satz 4 SGB V

32. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 363 Absatz 6 Satz 5 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 363 Absatz 8 SGB V

34. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 375 Absatz 1 SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 378 Absatz 2 Satz 1 SGB V

36. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 456/20 (Beschluss)

... privilegierten Hafenausbau auf wasserstraßenrechtlicher Grundlage - eine Verfahrensbeschleunigung geregelt werden. Dies führt zu einer sinnwidrigen Einengung des Anwendungsbereichs der angestrebten Neuregelung und widerspricht der beabsichtigten Investitionsbeschleunigung. Denn ein Hafenausbau kann auch auf eine landesrechtlich geregelte Planfeststellung gestützt sein, wie es etwa bei § 14 des Hamburgischen Hafenentwicklungsgesetzes (HafenEG) oder § 6 Absatz 6 des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes des LandesMecklenburg-Vorpommern der Fall ist. Die Beschleunigung von Investitionen in infrastrukturell und verkehrspolitisch bedeutsame Hafenausbauten hängt jedenfalls nicht von der Rechtsgrundlage der Planfeststellung ab. Deshalb dürfen zum Beispiel Ausbauten des Hamburger Hafens als dem größten deutschen Hafen mit nationaler Bedeutung nicht von der Investitionsbeschleunigung ausgenommen sein, nur weil sie auf eine landesrechtliche Regelung gestützt sind. Um dem Ziel der Investitionsbeschleunigung gerecht zu werden, muss vielmehr sichergestellt sein, dass jedwede Planfeststellung für eine Hafenerrichtung, eine Hafenerweiterung oder eine Hafenumgestaltung umfasst ist, sofern sie planfeststellungspflichtig oder auch nur planfeststellungsfähig ist. Aus diesem Grunde ist auf die Nennung der Vorschrift des § 68



Drucksache 456/1/20

... privilegierten Hafenausbau auf wasserstraßenrechtlicher Grundlage - eine Verfahrensbeschleunigung geregelt werden. Dies führt zu einer sinnwidrigen Einengung des Anwendungsbereichs der angestrebten Neuregelung und widerspricht der beabsichtigten Investitionsbeschleunigung. Denn ein Hafenausbau kann auch auf eine landesrechtlich geregelte Planfeststellung gestützt sein, wie es etwa bei § 14 des Hamburgischen Hafenentwicklungsgesetzes (HafenEG) oder § 6 Absatz 6 des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Fall ist. Die Beschleunigung von Investitionen in infrastrukturell und verkehrspolitisch bedeutsame Hafenausbauten hängt jedenfalls nicht von der Rechtsgrundlage der Planfeststellung ab. Deshalb dürfen zum Beispiel Ausbauten des Hamburger Hafens als dem größten deutschen Hafen mit nationaler Bedeutung nicht von der Investitionsbeschleunigung ausgenommen sein, nur weil sie auf eine landesrechtliche Regelung gestützt sind. Um dem Ziel der Investitionsbeschleunigung gerecht zu werden, muss vielmehr sichergestellt sein, dass jedwede Planfeststellung für eine Hafenerrichtung, eine Hafenerweiterung oder eine Hafenumgestaltung umfasst ist, sofern sie planfeststellungspflichtig oder auch nur planfeststellungsfähig ist. Aus diesem Grunde ist auf die Nennung der Vorschrift des § 68



Drucksache 339/20

... "§ 100g Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/20




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 188
Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

§ 100g
Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.

§ 101a
Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

§ 18
Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 10a
Erhebung von Nutzungsdaten zur Identifizierung

Artikel 6
Änderung des Telemediengesetzes

§ 15a
Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten

§ 15b
Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten

Artikel 7
Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.

§ 3a
Meldepflicht

Artikel 8
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 9
Evaluierung

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 87/20

... sollen die Regelungen über die Verkehrs- und Bestandsdatenerhebung gegenüber Telekommunikationsdiensteanbietern auf Maßnahmen gegenüber Telemediendiensteanbietern erweitert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

§ 100g
Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.

§ 101a
Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.

Artikel 3
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 5
Änderung des Telemediengesetzes

§ 15a
Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten

§ 15b
Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten

Artikel 6
Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.

§ 3a
Meldepflicht

Artikel 7
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Die bereits bestehenden Pflichten der genannten Anbieter sozialer Netzwerke werden um folgende drei Maßnahmen ergänzt:

bb Daraus ergeben sich folgende Schätzungen:

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 15a

Zu § 15b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5094, BMJV Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder/Kommunen

II.2 Weitere Kosten

5 Fallzahlen

Personal - und Sachkosten

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 Evaluierung

II.5 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 383/20 (Beschluss)

... zukünftig prioritär genutzt werden soll. Hierbei sind die in den Ziffern 1 bis 3 geschilderten Anforderungen aus dem Verkehrs- und Wärmesektor, insbesondere für Prozesswärme, sowie die Bereitstellung grüner Gase für das Gasnetz der Zukunft zu berücksichtigen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Entwicklung von unabhängigen


 
 
 


Drucksache 582/19

... erforderlich. Eine Vielzahl entsprechender Planungen betrifft länderübergreifende Vorhaben oder solche mit länderübergreifenden Auswirkungen auf Umwelt und Betroffene. Unterschiedliche Regelungen zu dem Genehmigungsverfahren bei Ersatzneubauten wären daher kontraproduktivom Für eine angemessene Infrastrukturausstattung von überregionaler Verkehrsbedeutung ist es geboten, dass eine Planung unter einheitlichen rechtlichen Bedingungen möglich ist. Ohne einheitliches Planungsrecht besteht die Gefahr, dass Planungen durch Fragen des anwendbaren Rechts zu Lasten der Verkehrs- und Umweltbelange beeinflusst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 22b
Duldungspflichten bei Instandhaltung und Erneuerung von Eisenbahnanlagen

Artikel 2
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

§ 3a
Duldungspflichten im Interesse der Unterhaltung

Artikel 3
Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 5

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5046, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 70/1/19

... Der Begründungsteil des Gesetzentwurfs bezieht sich allerdings ausdrücklich nur auf den entweder auf eine gewässerrechtliche oder aber auf eine wasser-straßenrechtliche Rechtsgrundlage gestützten Hafenausbau. Damit übersieht die Beschleunigungsabsicht, dass ein Hafenausbau auch auf eine landesrechtlich geregelte Planfeststellung gestützt sein kann, wie etwa in § 14 des Hamburgischen Hafenentwicklungsgesetzes oder im Wasserverkehrs- und Hafensi-cherheitsgesetz M-V. In beiden Fällen handelt es sich nicht um gewässerrechtliche Vorschriften.



Drucksache 76/19 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat betont, dass alle Sektoren ihren Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen leisten müssen. Dabei hält der Bundesrat verstärkte Anstrengungen im Verkehrs- und Gebäudesektor für unabdingbar.



Drucksache 581/19 (Beschluss)

... In zahlreichen Ballungsräumen stellen die vergleichsweise engmaschigen Straßenbahn- bzw. Stadtbahnsysteme das Rückgrat des ÖPNV dar. Zur Erreichung der gemeinsamen verkehrs- und umweltpolitischen Zielstellungen müssen diese Infrastrukturen in den nächsten Jahren grunderneuert, ausgebaut und gezielt ergänzt werden.



Drucksache 579/1/19

... a) Im Gesetzestitel ist das Wort "Verkehrsbereich" durch die Wörter "Verkehrs- und Energiebereich" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Eingangsformel

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Gesetzestitel, § 1, § 2 Überschrift, einleitender Satz, Satz 1 Nummer 11 und Nummer 13 bis 15 - neu -, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1, 2 und Nummer 3 - neu -, § 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und Nummer 2a und 2b - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3, § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3, § 8 Absatz 1 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 2 Nummer 3, § 9 Absatz 2 Satz 2, § 10 Absatz 2, § 11 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, § 13 Satz 1 Nummer 2 § 14 Absatz 1, 2 und 3 und § 15 Satz 1 MgvG*

6. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 MgvG

7. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 MgvG

8. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu - und § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG

9. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu -, § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG*

10. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8*

11. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8 MgvG*

12. Zu § 2 Satz 1 Nummer 11, 12 und 13 - neu - MgvG*

13. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 MgvG*

14. Zu § 11 Absatz 1 Satz 1 MgvG*

15. Zu § 13 Satz 1 Nummer 1 und 2 MgvG


 
 
 


Drucksache 581/1/19

... In zahlreichen Ballungsräumen stellen die vergleichsweise engmaschigen Straßenbahn- bzw. Stadtbahnsysteme das Rückgrat des ÖPNV dar. Zur Erreichung der gemeinsamen verkehrs- und umweltpolitischen Zielstellungen müssen diese Infrastrukturen in den nächsten Jahren grunderneuert, ausgebaut und gezielt ergänzt werden.



Drucksache 522/19

... § 4 Absatz 4 differenziert nicht nach Sicherheitsmanagementsystemen für Eisenbahnverkehrs- und -infrastrukturunternehmen, sondern rekurriert auf das Sicherheitsmanagementsystem als solches. Deshalb wird das Wort "Sicherheitsmanagementsysteme" durch die Wörter "ein Sicherheitsmanagementsystem" ersetzt.



Drucksache 76/1/19

... 10. Der Bundesrat betont, dass alle Sektoren ihren Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen leisten müssen. Dabei hält der Bundesrat verstärkte Anstrengungen im Verkehrs- und Gebäudesektor für unabdingbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 76/1/19




Zu Ziffern 1 bis 12:


 
 
 


Drucksache 514/19

... -Bepreisung ergebenden Erhöhung der Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte betroffen sind, solange für sie typischerweise andere Alternativen zum PKW mit Verbrennungsmotor nicht zur Verfügung stehen. Zum anderen wird ein verkehrs- und umweltpolitischer Lenkungszweck verfolgt, da Steuerpflichtige, die bisher einen PKW mit Verbrennungsmotor nutzen, einen Anreiz erhalten, auf andere Verkehrsmittel, wie z.B. die Bahn, umzusteigen, wenn und soweit diese zur Verfügung stehen. Dem steht auch nicht die grundsätzliche Annahme entgegen, dass - da Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nicht ausschließlich beruflich, sondern auch privat mitveranlasst sind - die berufliche (Mit-)Veranlassung umso stärker zurücktritt, je länger der Arbeitsweg ist (vgl. BVerfGE 122, 210, [238 f.]). Denn mit der Neuregelung soll gerade ein sozialpolitischer Förderungszweck und ein umweltpolitischer Lenkungszweck für die besonders von höheren PKW-Kosten betroffenen Fernpendler verfolgt werden, für die ein Umstieg auf andere Verkehrsmittel typischerweise gerade nicht möglich ist.



Drucksache 617/18

... Verkehrs- und Energieinfrastrukturen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/18




Mitteilung

1. Europas Initiative zur Investitionsförderung

Abbildung 1 Rückgang und Erholung der Investitionsrate

2. Die Investitionsoffensive für Europa liefert konkrete Ergebnisse

Abbildung 2 Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, Stand November 2018

Beispiele von der Europäischen Plattform für Investitionsberatung

3. Abbau von Investitionshemmnissen

3.1 Initiativen auf EU-Ebene

Vertiefung des Binnenmarkts in allen seinen Dimensionen

5 Kapitalmärkte

Verkehrs - und Energieinfrastrukturen

Menschen, Bildung und Kompetenzen

Europäische Struktur- und Investitionsfonds

Staatliche Beihilfen

3.2 Beseitigung von Hemmnissen auf nationaler und regionaler Ebene

4. Schlussfolgerungen und Schlüsselbereiche für vorrangige Maßnahmen

ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Die Investitionsoffensive für Europa: Bestandsaufnahme und nächste Schritte

Anhang 1
in AUSSCHÜSSEN des Rates GEFÜHRTE THEMATISCHE DISKUSSIONEN über INVESTITIONSHEMMNISSE

1. Investitionsergebnisse und Engpässe

2. Infrastrukturinvestitionen

3. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte

Anhang 2
Fortschritte der Mitgliedstaaten BEI der Bewältigung von Herausforderungen IM Bereich INVESTITIONEN


 
 
 


Drucksache 216/18

... fixierten Verpflichtungen zur Emissionsreduktion in nationales Recht um. Die prozentualen Verpflichtungen zur Emissionsreduktion zwischen dem Jahr 2020 und dem Jahr 2029 entsprechen den Verpflichtungen zur Emissionsreduktion nach dem im Jahr 2012 geänderten Protokoll vom 30. November 1999 (Multikomponenten-Protokoll, Göteborg-Protokoll) zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon. Deutschland hat die Änderungen des Protokolls mit dem Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 30. November 1999 (Multikomponenten-Protokoll) zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutro-phierung und bodennahem Ozon vom 17. Juli 2017 (BGBl. 2017 II S. 830) angenommen. Die prozentualen Reduktionen ab dem Jahr 2030 basieren auf dem geschätzten Reduktionspotenzial für Deutschland für die einzelnen Schadstoffe nach dem Bericht 16b "Ad-justed historic emission data projections, and optimized emission reduction targets for 2030 - A comparison with COM data 2013 Part B: Results for Member States, S. 67 des Internationalen Instituts für angewandte Systemanalyse www.iiasa.ac.at/web/home/research/researchPrograms/air/policy/TSAP R16b.pdf vom Januar 2015 (abgerufen am 1.7.2017) und dem politischen Ziel, die Reduktion der gesundheitlichen Auswirkungen bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2005 in einem möglichst ähnlichem Maße zu reduzieren, wie im Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission vom Dezember 2013 vorgeschlagen. Das Umweltbundesamt erstellte zudem Emissionsszenarien auf der Grundlage nationaler Daten (u.a. Energie-, Verkehrs- und Agrarszenarien, technische Emissionsreduktionspotenziale bestehender und potenzieller zusätzlicher Maßnahmen und Regelungen), um die technische Machbarkeit und die wirtschaftliche Verträglichkeit von Maßnahmenoptionen und den resultierenden Emissionsreduktionen unabhängig von den Annahmen der Europäischen Kommission und deren Auftragnehmern zu bewerten. Auf dieser Grundlage wurden deutsche Positionen zu nationalen Verpflichtungen zur Emissionsreduktion im Lichte des Verhandlungsfortschritts auf EU-Ebene fortlaufend und unter Beteiligung des Bundesratsvertreters zwischen den Bundesressorts detailliert abgestimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe - 43. BImSchV)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 3
Indikative Emissionsmengen

§ 4
Nationales Luftreinhalteprogramm

§ 5
Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 6
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 7
Nationales Emissionsinventar

§ 8
Nationale Emissionsprognose

§ 9
Informativer Inventarbericht

§ 10
Anpassung des nationalen Emissionsinventars im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 11
Mittelung von Emissionen im Fall außergewöhnlicher meteorologischer Bedingungen

§ 12
Kompensation der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für SO2, NOx und Feinstaub PM2,5 ab dem Jahr 2030

§ 13
Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bei unvorhersehbaren Entwicklungen im Energiesektor

§ 14
Inanspruchnahme der Flexibilisierungsregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 15
Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung

§ 16
Übermittlung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 17
Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

§ 18
Übermittlung von Informationen zum Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung an die Europäische Kommission

§ 19
Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 20
Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

Anlage 1
Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2
Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

I. Nationales Emissionsinventar

II. Nationale Emissionsprognose

Artikel 2
Änderung der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c Für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Verordnungsfolgen

6. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu § 20

Zu Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen Anlage 1 setzt Anhang I der Richtlinie EU Nr. 2016/2284 in nationales Recht um.

Zu Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4324, BMUB: Entwurf einer Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bestimmter Luftschadstoffe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

II.3 Alternativen

II.4 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 252/18

... Die wirksame Vollendung des TEN-V-Netzes ist für das Funktionieren des Binnenmarktes, die Digitalisierung des Verkehrs sowie den Übergang zu einer emissionsarmen Mobilität von grundlegender Bedeutung.6 In ihren jüngsten Mitteilungen verwies die Kommission nachdrücklich darauf, dass es notwendig ist, weiter Privatinvestitionen in Sektoren zu mobilisieren, die für die Zukunft Europas von entscheidender Bedeutung sind7 und in denen der Markt noch immer versagt8. Ferner unterstrich sie erneut, dass grenzüberschreitende und nachhaltige Verkehrs- und TEN-V-Infrastrukturen eine entscheidende Voraussetzung für die Entwicklung der EU zu einer CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/18




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Konsultationen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen

Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Minimierung des Risikos von Verzögerungen bei einzelnen TEN-V-Vorhaben:

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 3
Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 4 bis 6
Zusammenfassung der Genehmigungsverfahren

Artikel 7
Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren

Artikel 8
Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 9
Technische Hilfe

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Erteilung der GENEHMIGUNG

Artikel 3
Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 4
Zusammenfassung von Genehmigungsverfahren

Artikel 5
Einzige zuständige Genehmigungsbehörde

Artikel 6
Dauer und Durchführung des Genehmigungsverfahrens

Artikel 7
Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren

Kapitel III
VERGABE öffentlicher Aufträge

Artikel 8
Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem

Artikel 9
Technische Hilfe

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 10
Übergangsbestimmungen

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 563/18 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass zur Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland eine umfassende Defossilierung aller Sektoren notwendig ist. Neben Energiesparen, der Steigerung der Energieeffizienz ("efficiency first") und einer direkten Nutzung von erneuerbaren Energien ist hierfür auch eine stärkere Sektorkopplung erforderlich, mithin die Verknüpfung des Stromsektors mit den Wärme-, Verkehrs- und Industriesektoren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 EEG 2017

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 Satz 3 und Satz 4 EEG 2017

6. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - und Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und § 21b Absatz 4 Nummer 2 Buchstaben a, b und c EEG 2017

7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1a - neu - EEG 2017

8. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22 Absatz 2 EEG 2017

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22a Absatz 1 Satz 2 und 3 EEG 2017

10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 1 EEG 2017

11. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 3 EEG 2017

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b und d § 28 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2a Satz 1 EEG 2017

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 28 Absatz 1a Satz 2 EEG 2017

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e und Buchstabe e1 - neu - § 28 Absatz 3 und Absatz 3a Satz 2 EEG 2017

15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 39b Absatz 2 EEG 2017 , Nummer 16a - neu - § 44a Satz 3 - neu - EEG 2017

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 44 Nummer 2 EEG 2017

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 und 18 §§ 48 und 49 EEG 2017

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 48 Absatz 2 Nummer 3 EEG 2017

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d § 49 Absatz 5 EEG 2017

20. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 61a Nummer 4 EEG 2017

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c und § 61d EEG 2017

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c Absatz 2 Satz 1 EEG 2017

23. Zu Artikel 1 Nummer 51 § 88d EEG 2017

24. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 EEG 2017

25. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

26. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

27. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - § 2 Nummer 9a KWKG

28. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 KWKG

29. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 7 Absatz 6 KWKG Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.

30. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 7 Absatz 7 Satz 1 KWKG

31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 6 Satz 1 KWKG

32. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 13 Absatz 1 Satz 2 KWKG

33. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 91 Absatz 2 Satz 3 - neu - EnWG

34. Zu Artikel 19


 
 
 


Drucksache 173/18

... 1. Verfahren für die Vergabe von Lieferaufträgen für Verteidigungsgüter und von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Bereich Wasser- und Energieversorgung, Verkehrs- und Postdienste sowie für andere Verträge oder Dienstleistungen nach Maßgabe folgender Rechtsvorschriften der Union:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 169/17

... "10. "Nationale Stelle" ist eine unparteiische und unabhängige Stelle, die die Einhaltung der Anforderungen der Spezifikationen von den Datenlieferanten bewertet, insbesondere auf Verfügbarkeit, Austausch, Weiterverwendung, Format und Aktualisierung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand des Bundes

b. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

§ 5
Aufgabenübertragung

§ 6
Aufgaben der Nationalen Stelle

§ 7
Nutzung der Nationalen Stelle durch andere Behörden

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

I. Änderung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern Intelligente Verkehrssysteme - Gesetz IVSG

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand des Bundes

4. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Belange

VII. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1 Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetz - IVSG

Zu Nummer 1

§ 2
Nummer 10 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 11 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 12 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 13 IVSG(neu)

Zu Nummer 2

§ 5
IVSG(neu)

§ 6
IVSG(neu)

§ 7
IVSG(neu)

Zu Nummer 3

§§ 8 und 9

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 721/17

... Der bevorstehende Aufbau der Infrastruktur erfordert erhebliche öffentliche und private Investitionen. Nach Möglichkeit sollten in der Regel nicht rückzahlbare Finanzhilfen und rückzahlbare Fremdfinanzierungen kombiniert werden. Zugleich müssen die unterschiedlichen Förderinstrumente auf EU-Ebene wirksam ineinandergreifen. Die Kommission wird daher die Koordinierung der EU-Finanzierungsinstrumente stärken und Synergieeffekte mit Maßnahmen auf nationaler und lokaler Ebene anstreben, um die Wirksamkeit der EU-Mittel zu erhöhen. Zudem wird sie sich mit anderen für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe entscheidenden Aspekten wie der Integration von Verkehrs- und Energiesystemen befassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/17




Mitteilung

1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN

2. WO stehen WIR?

2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen

2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

5 Strom

Der NPF

5 Erdgas

Im NPF

5 Wasserstoff

Der NPF

2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?

3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan

3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF

3.2. Investitionsförderung

Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes

Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung

Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln

Aufbau von Kapazitäten

3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten

3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher

3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz

3.6. Neue Fragestellungen

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 161/1/17

... b) Die Bedenken gegen den Gesetzentwurf werden bestärkt durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung im Bereich der Telekommunikation (vgl. zuletzt das Urteil vom 21. Dezember 2016 - C-203/15 und C-698/15 -). Hiernach muss sich eine Vorratsdatenspeicherung, die in die Grundrechte nach Artikel 7 und 8 der EU-Charta eingreift, auf das absolut Notwendige beschränken. Insbesondere muss ein Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Zweck bestehen. Die Bekämpfung der schweren Kriminalität kann für sich genommen nicht eine unterschiedslose Vorratsspeicherung von (kommunikationstechnischen) Verkehrs- und Standortdaten rechtfertigen und ohne Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme pauschal sämtliche Personen, die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 161/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu § 4 Absatz 1 FlugDaG

Zu §§ 235


 
 
 


Drucksache 725/17

... (1) Eine öffentliche Konsultation in Form einer 12-wöchigen öffentlichen Internet-Konsultation. Die Konsultation fand vom 23. Januar 2017 bis zum 23. April 2017 statt und wurde über das System EUSurvey und die Konsultationswebsite der GD MOVE durchgeführt. Die Kommission erhielt 79 vollständig beantwortete Fragebögen und sechs Positionspapiere aus 17 Mitgliedstaaten und der Schweiz, vor allem aus dem Verkehrs- und Logistiksektor: 43 % von Wirtschaftsverbänden (darunter 13 europäische oder internationale Organisationen), 36 % von privaten Unternehmen, 11 % von Behörden, 8 % von Nichtregierungsorganisationen und 2 % von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen der Interessenträger

Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse

- Datenerhebung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
und Artikel 9

Artikel 9a

Artikel 10a

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 9a

Artikel 10a

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 735/1/16

... Der Bundesrat sieht hier vor allem die Sektoren Transport und Verkehr in Verbindung mit Energie als Teil der Verkehrs- und Energie-Infrastruktur (



Drucksache 193/16

... Geodaten) und benötigt größere Rechenkapazitäten (z.B. für Echtzeitanwendungen für Verkehrs- und Reiseinformationssysteme, intelligente Städte oder für die Modellierung politischer Maßnahmen), weshalb er von Skaleneffekten, Flexibilität und Kontinuität profitieren würde. Die Öffentlichkeit käme damit in den Genuss kostengünstigerer, schnellerer, besserer und vernetzter öffentlicher Dienste und einer besseren politischen Entscheidungsfindung, die sich auf erschwingliche und sichere rechen- und datenintensive Dienste stützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/16




2 Einführung

1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft

2. Europäische Dateninfrastruktur

Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien

3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen

Finanzielle Auswirkungen

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 603/16

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen, und zur Aufhebung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/16




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern

Artikel 4
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 5
Änderungen des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 804/16 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit der Vorlage des Entwurfs eines Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing der bereits 2009 (BR-Drucksache 153/09(B)) und 2013 (BR-Drucksache 553/13(B)) artikulierten Bitte des Bundesrates nach einer bundeseinheitlichen Regelung zur Ausweisung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum nachkommt, damit die Potenziale des Carsharing zu einer Parkraum-, Verkehrs- und Umweltentlastung in den Städten besser erschlossen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Nummer 2 CsgG

3. Zu § 5 Absatz 6 Satz 4 CsgG

4. Zur Anlage Teil 1 Nummer 1.2


 
 
 


Drucksache 803/1/16

... d) Der Verkehrsanteil des Schienengüterverkehrs muss im Hinblick auf den Klimaschutz und weitere verkehrs- und umweltpolitische Ziele dauerhaft gesteigert werden. Der Bundesrat sieht hierfür in der Einführung technischer Innovationen auch zur Emissionsminderung, wie dem Einsatz von Güterwagen mit lärmarmen Bremsen, eine wichtige Voraussetzung.



Drucksache 604/16

... /EG auf, z.B. die Unterstützung des Verkehrs- und Transportmanagements in der Binnenschifffahrt, Fahrwasser- und Verkehrsinformationen, die Unterstützung der Unfallbekämpfung, die Statistik sowie Wasserstraßenabgaben und Hafengebühren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 3c
Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.

§ 3d
Berufszulassung von Unternehmern.

§ 8
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr

§ 13
Datei über Befähigungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel des Gesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

Weitere Kosten

4 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften:

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3a

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu § 6

Zu § 6a

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 14

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand:

5 Wirtschaft

Verwaltung WSV :


 
 
 


Drucksache 277/16

... Elektromobilität ist ein wichtiges Element klimagerechter Verkehrs- und Energiepolitik. Um ihre Entwicklung weiter voranzutreiben, hat die Bundesregierung am 27. April 2016 ein weiteres Maßnahmenpaket vorgestellt. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen sollen alle bis 31. Dezember 2020 erstmals zugelassenen Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn sie lokal emissionsfreie reine Elektrofahrzeuge im Sinne des § 9 Absatz 2 sind. Es handelt sich gegenwärtig vor allem um batterieelektrische Fahrzeuge und zunehmend auch um wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen-Fahrzeuge. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2016. Bislang galt eine auf fünf Jahre reduzierte Befreiung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

2. Änderung des Einkommensteuergesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3747: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4 Evaluation


 
 
 


Drucksache 803/16 (Beschluss)

... d) Der Verkehrsanteil des Schienengüterverkehrs muss im Hinblick auf den Klimaschutz und weitere verkehrs- und umweltpolitische Ziele dauerhaft gesteigert werden. Der Bundesrat sieht hierfür in der Einführung technischer Innovationen auch zur Emissionsminderung, wie dem Einsatz von Güterwagen mit lärmarmen Bremsen, eine wichtige Voraussetzung.



Drucksache 515/1/16

... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass bereits jetzt und nicht erst in einem zweiten Schritt Maßnahmen zur Unterstützung der Innenentwicklung im Grundsteuergesetz eingeführt werden sollten. Denkbar ist beispielsweise, den Kommunen das Recht einzuräumen, innerhalb des Gemeindegebiets zonierte Hebesätze einzuführen, um die Bebauung baureifer, aber brachliegender Grundstücke anzustoßen. Die Schaffung steuerlicher Anreize zum effizienten Umgang mit Flächen leistet einen wichtigen Beitrag zur Aktivierung von Brachflächen und Innenentwicklungspotenzialen. Die Eindämmung der Flächeninanspruchnahme ist ein Politikfeld, das ökologische, ökonomische, siedlungs-, verkehrs- und sozialpolitische Dimensionen aufweist. Ziel muss der verantwortliche Umgang mit dem Raum als begrenzter natürlicher Ressource sein, die anhaltend hoher Nachfrage ausgesetzt ist.



Drucksache 746/16

... 2. Der Bundesrat geht davon aus, dass die derzeitigen Rahmenbedingungen die Umsetzung der verkehrs- und umweltpolitischen Ziele im Güterverkehr erschweren. Es droht sogar ein weitgehender Rückzug im Bereich des Einzelwagenverkehrs mit entsprechenden Verlagerungen auf die Straße, die auch den Vorgaben des Klimaschutzes widersprechen würden.



Drucksache 233/16

... Dieses Gesetz dient dazu, die Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit von weiteren Cannabisarzneimitteln herzustellen, wie z.B. von getrockneten Cannabisblüten und Cannabisextrakten in standardisierter Qualität. Damit soll Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen nach entsprechender Indikationsstellung und bei fehlenden Therapiealternativen ermöglicht werden, diese Arzneimittel zu therapeutischen Zwecken in standardisierter Qualität durch Abgabe in Apotheken zu erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Gemeinden

c Gesetzliche Krankenversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Bund

b Länder

c Gesetzliche Krankenversicherung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Änderung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung

Artikel 3
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 31
Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung.

Artikel 5
Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder

c GKV

4. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

a Bund

b Länder

c GKV

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr.3532: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 734/16 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat unterstützt alle Maßnahmen, die dazu dienen, das automatisierte und vernetzte Fahren im öffentlichen Verkehrsraum marktreif werden zu lassen. Hierzu gehören investive, fördernde und regulatorische Maßnahmen wie zum Beispiel Untersuchungen, Erprobungen und Wirkungsermittlungen im Verkehrs- und Umweltbereich. Die Wirkbereiche müssen dabei insbesondere Kenngrößen wie Verkehrsaufwand, Modal-Split, Sicherheit, Lärm- und Abgasemissionen, Klima, Wirtschaftlichkeit, Recht und Akzeptanz durch Nutzende und Betreibende gleichermaßen umfassen. Es sind dabei alle Verkehrsträger zu Lande, zu Wasser und in der Luft zu betrachten. Insgesamt werden große Potenziale im Straßen- wie im schienengebundenen Personen- und Güterverkehr gesehen, beispielsweise im öffentlichen Bahn-und Busverkehr in der Stadt und in ländlichen Räumen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 734/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Nummer 3

Begründung

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 126/16

... /EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge die Daten zu allen in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen elektronisch zu erfassen. Diese Daten umfassen nunmehr auch die Ergebnisse der obligatorischen regelmäßigen Verkehrs- und Betriebssicherheitsprüfungen und den Geltungszeitraum des Nachweises der technischen Überwachung. Die Frist für den Erlass der Umsetzungsvorschriften endet am 20. Mai 2017, für deren Inkrafttreten am 20. Mai 2018.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 3
Änderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 4
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa KBA

bb Überwachungsinstitutionen

cc Anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten

3. Weitere Kosten

4. Evaluierung

C. Sonstige Auswirkungen

D. Nachhaltigkeit

E. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 14

Zu Artikel 1 Nummer 17

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3486: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 804/1/16

... a) Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit der Vorlage des Entwurfs eines Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing der bereits 2009 (BR-Drucksache 153/09(B)) und 2013 (BR-Drucksache 553/13(B)) artikulierten Bitte des Bundesrates nach einer bundeseinheitlichen Regelung zur Ausweisung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum nachkommt, damit die Potenziale des Carsharing zu einer Parkraum-, Verkehrs- und Umweltentlastung in den Städten besser erschlossen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Nummer 2 CsgG

3. Zu § 5 Absatz 2 bis 8 CsgG

4. Zu § 5 Absatz 6 Satz 4 CsgG*

5. Zur Anlage Teil 1 Nummer 1.2


 
 
 


Drucksache 534/16

... 4. Bei Verkehrs- und Energieprojekten sollte der Fokus des EFSI der Kommission zufolge noch stärker gemäß den politischen Prioritäten der EU ausgerichtet werden, die in den Leitlinien der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) und des transeuropäischen Verkehrsnetzes TEN-V definiert sind. Darüber hinaus erkennt die Kommission an, wie wichtig es ist, Teile des EU-Haushalts - wie etwa das CEF-Budget - in Form von Zuschüssen in Kombination mit dem EFSI zu nutzen. Die kombinierte Nutzung von Zuschüssen und EFSI wird dazu beitragen, dass Projekte wirtschaftlich und finanziell tragfähig werden und so den Mehrwert von Unionsausgaben erhöhen, indem zusätzliche Mittel privater Investoren mobilisiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/16




I. Die Investitionsoffensive für Europa - EFSI 2.0

II. Die europäische Investitionsoffensive für Drittländer

1. Mobilisierung von Investitionen

1.1 Wie wird das in der Praxis aussehen?

1.2 Steigerung der Wirkung

1.3 Wer entscheidet?

2. Ausbau der technischen Hilfe in Partnerländern

3. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung, der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft

III. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 18/16

... Zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik zählen unter anderem DIN-Normen. Für den Bereich des barrierefreien Bauens wurden zwischenzeitlich insbesondere die DIN-Normen 18040-1 (öffentlich zugängliche Gebäude), 18040-2 (Wohnungen) und 18040-3 (öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) erarbeitet und veröffentlicht. Ziel dieser Normen ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit diese von Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Die DIN-Normen berücksichtigen darüber hinaus auch Nutzungserleichterungen für weitere Personengruppen, wie ältere Menschen. Die demografische Entwicklung erfordert weitere Anstrengungen, um bei der Barrierefreiheit im Bereich Bau schrittweise weiter voranzukommen und die Verwaltungsgebäude damit für Menschen mit Behinderungen und eine älter werdende Belegschaft nutzbar zu machen. Die Feststellung und Beseitigung von Zugangsbarrieren entspricht den Vorgaben der UN-BRK, insbesondere in Artikel 9 der UN-BRK. Der Bund soll deshalb künftig alle investiven Baumaßnahmen nach § 8 Absatz 1 BGG barrierefrei gestalten und nach § 8 Absatz 2 BGG bauliche Barrieren feststellen und abbauen. In § 8 Absatz 4 BGG wird die Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei Anmietungen der vom Bund genutzten Bauten ausdrücklich geregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

§ 1
Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt.

§ 2
Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe.

§ 3
Menschen mit Behinderungen

§ 6
Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen.

§ 7
Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Abschnitt 3
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 13
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 16
Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5
Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

§ 17
Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Abschnitt 6
Förderung der Partizipation

§ 19
Förderung der Partizipation

Artikel 2
Weitere Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zum Jahr 2018

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Folgeänderungen

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-BRK

2. Verbesserung der Barrierefreiheit

3. Leichte Sprache zur stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit geistigen Behinderungen

4. Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch die Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung

6. Stärkung von Frauen mit Behinderungen und Aufnahme einer Regelung zur Benachteiligung wegen mehrerer Gründe

7. Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Einführung von Schlichtungsverfahren

8. Förderung der Partizipation von Organisationen von Menschen mit Behinderungen

9. Klarstellung des Geltungsbereichs

10. Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Folgen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

4. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

1. Zentrale Anlaufstelle, Erstberatung

2. Bereitstellung, Bündelung und Weiterentwicklung von unterstützenden Materialien zur Herstellung von Barrierefreiheit

3. Unterstützung der Beteiligten von Zielvereinbarungsverhandlungen nach § 5 im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten

4. Aufbau eines Netzwerks

5. Begleitung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Datenlage und zur Herstellung von Barrierefreiheit

6. Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3302: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand

1. Leichte Sprache

2. Schlichtungsverfahren

3. Partizipation

Für die Verwaltung entsteht zusätzlicher Erfüllungsaufwand durch eine Reihe von Vorgaben:

1. Herstellung von Barrierefreiheit von Gebäuden

2. Leichte Sprache

3. Barrierefreie Informationstechnik

4. Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Schlichtungsstelle

6. Partizipation

3 Evaluation


 
 
 


Drucksache 307/16

... Vor diesem Hintergrund haben die Länder auf der Sitzung des Länderausschusses Eisenbahnen und Bergbahnen vom 24./25. September 2013 gefordert, dass Eisenbahnen, Regelungen über die Arbeitszeit der von ihnen eingesetzten Personen aufzustellen haben. Auf der Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder vom 5./6. März 2014 und vom 10./11. September 2014 haben die Länder das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgefordert, eine entsprechende rechtliche Änderung vorzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 307/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

Artikel 2
Änderung der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung

Artikel 3
Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Befristung

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 281/16 (Beschluss)

... Die Einbeziehung von Straßen im nachgeordneten Netz sollte unter dem Vorbehalt einer konsensualen Regelung stehen, das heißt die Einbeziehung sollte nur auf Antrag des jeweils zuständigen Baulastträgers der einzubeziehenden Strecke im nachgeordneten Netz erfolgen. Damit könnte auch dem Anliegen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Rechnung getragen werden, keine Regelung in den Entwurf aufzunehmen, die zu einem zustimmungspflichtigen Gesetz führt. Die Gründe für die Mautpflicht auf Bundesstraßen gelten gleichermaßen für die durch Lkw-Verkehre hochbelasteten Strecken von logistischen Knotenpunkten des intermodalen oder kombinierten Verkehrs, wie Dienstleistungs- und Logistikparks und Güterverkehrs- und -verteilzentren mit direkter Zuordnung zum Bundesfernstraßennetz.



Drucksache 746/16 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat geht davon aus, dass die derzeitigen Rahmenbedingungen die Umsetzung der verkehrs- und umweltpolitischen Ziele im Güterverkehr erschweren. Es droht sogar ein weitgehender Rückzug im Bereich des Einzelwagenverkehrs mit entsprechenden Verlagerungen auf die Straße, die auch den Vorgaben des Klimaschutzes widersprechen würden.



Drucksache 195/16

... Seit 2004 wird in der Fachserie des Statistischen Bundesamts nur noch zwischen öffentlichen, gemischtwirtschaftlichen und privaten Unternehmen unterschieden. Darüber hinaus weist die Bundesstatistik zwischenzeitlich die im Schienen- und Liniennahverkehr erbrachten Verkehrs- und Betriebsleistungen, differenziert nach Leistungen mit Omnibussen, Straßenbahnen und Eisenbahnen, aus. Die Analysen im vorliegenden 7. Kostendeckungsbericht beziehen sich nunmehr auf drei Unternehmensgruppen. Trotz Aggregation der fünf Unternehmensgruppen des 6. Kostendeckungsberichtes in drei Unternehmensgruppen kann die Vergleichbarkeit mit den Vorgängerberichten sichergestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/16




Bericht

3 Auftrag

Begriffsdefinition, Unternehmensgruppen und Bezugsjahre

3 Finanzierungsgrundlagen

3 Definitionen

Übersicht: Kostendeckungsgrade im 7. Kostendeckungsbericht.

Angebots - und Nachfrageentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Angebots- und Nachfrageentwicklung 2005 bis 2012.

Kostenentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Kostenentwicklung 2005 bis 2012.

Ertragsentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Ertragsentwicklung 2005 bis 2012.

Entwicklung der Kostendeckung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Entwicklung Kostendeckungsgrade 2005 bis 2012.

Vergleich mit den Ergebnissen für die Jahre 1998 und 1993

Finanzleistungen der öffentlichen Hand im ÖPNW

4 Konzeption

Ergebnis für das Jahr 2012

Übersicht: Öffentliche Finanzleistungen im Jahr 2012.

Ergebnisse für die Entwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Entwicklung der öffentlichen Finanzleistungen 2005 bis 2012.

Vergleich mit den Ergebnissen für die Jahre 1998 und 1993


 
 
 


Drucksache 506/16

... 3. das Anlegen und Kennzeichnen von Verkehrs- und Fluchtwegen sowie das Kennzeichnen von Gefahrenstellen und brandschutztechnischen Ausrüstungen und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 506/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 6
Unterweisung der Beschäftigten

6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte

6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen

6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen

6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen

Artikel 2
Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

d Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 281/1/16

... Die Einbeziehung von Straßen im nachgeordneten Netz sollte unter dem Vorbehalt einer konsensualen Regelung stehen, das heißt die Einbeziehung sollte nur auf Antrag des jeweils zuständigen Baulastträgers der einzubeziehenden Strecke im nachgeordneten Netz erfolgen. Damit könnte auch dem Anliegen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Rechnung getragen werden, keine Regelung in den Entwurf aufzunehmen, die zu einem zustimmungspflichtigen Gesetz führt. Die Gründe für die Mautpflicht auf Bundesstraßen gelten gleichermaßen für die durch Lkw-Verkehre hochbelasteten Strecken von logistischen Knotenpunkten des intermodalen oder kombinierten Verkehrs, wie Dienstleistungs- und Logistikparks und Güterverkehrs- und -verteilzentren mit direkter Zuordnung zum Bundesfernstraßennetz.



Drucksache 734/1/16

... 4. Der Bundesrat unterstützt alle Maßnahmen, die dazu dienen, das automatisierte und vernetzte Fahren im öffentlichen Verkehrsraum marktreif werden zu lassen. Hierzu gehören investive, fördernde und regulatorische Maßnahmen wie zum Beispiel Untersuchungen, Erprobungen und Wirkungsermittlungen im Verkehrs- und Umweltbereich. Die Wirkbereiche müssen dabei insbesondere Kenngrößen wie Verkehrsaufwand, Modal-Split, Sicherheit, Lärm- und Abgasemissionen, Klima, Wirtschaftlichkeit, Recht und Akzeptanz durch Nutzende und Betreibende gleichermaßen umfassen. Es sind dabei alle Verkehrsträger zu Lande, zu Wasser und in der Luft zu betrachten. Insgesamt werden große Potenziale im Straßen- wie im schienengebundenen Personen- und Güterverkehr gesehen, beispielsweise im öffentlichen Bahn- und Busverkehr in der Stadt und in ländlichen Räumen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 734/1/16




Zur Vorlage allgemein

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 538/16

... 6 Studie zum Automobil-, Gesundheits-, Verkehrs- und Energiesektor: https://ec.europa.eu/digital\-single\-market/en/news/study\-identification\-and\-quantification\-key\-socio\-economic\-data\-strategic\-planning\-5g

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/16




1. Frühzeitiger Aufbau des 5G-Netzes: eine strategische Chance für Europa

2. Notwendigkeit eines koordinierten Vorgehens

3. Europas Spitzenposition im 5G-Rennen sichern: die wichtigsten Handlungsfelder15 3.1. Gemeinsamer EU-Zeitplan für die Einführung von 5G

Aktion 1

3.2. Engpässe abbauen: Funkfrequenzen für 5G verfügbar machen

Aktion 2

Aktion 3

3.3. Optimale Kombination von Festnetz- und Drahtlostechnik: ein engmaschiges Netz von 5G-Zugangspunkten

Aktion 4

3.4. Wahrung der globalen 5G-Interoperabilität: Herausforderungen für die Standardisierung

Aktion 5

3.5. 5G-Innovationen zur Förderung des Wachstums

Aktion 6

Aktion 7

Aktion 8

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 332/1/16

... d) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Verkehrs- und Umweltressorts der Länder in die Überarbeitung mit einzubinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 332/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 5 Satz 1

Zu Artikel 1 Nummer 2a

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 - neu -, 8 - neu -, Absatz 1f Satz 2, Absatz 9 StVO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 2a - neu - StVO, Satz 5 StVO

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 29/16

... Das Grundproblem besteht darin, dass Aufgaben der Küstenwache, wie Grenzschutz, Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr, Suche und Rettung, Fischereiaufsicht, Gewässerschutz usw., derzeit von mehr als 300 Behörden in den Mitgliedstaaten wahrgenommen werden, die selbst auf nationaler Ebene nicht immer gut aufeinander abgestimmt sind. Da dieser Vorschlag die Förderung der Zusammenarbeit und Koordinierung der mit der Küstenwache betrauten Behörden zum Ziel hat, steht er in vollem Umfang mit der Politik der Union in den Bereichen Migration, Sicherheit, IUU-Fischerei sowie mit der Verkehrs- und Mobilitätspolitik im Einklang.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Grundrechte Entfällt

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 2b
Europäische Zusammenarbeit bei der Küstenwache

Artikel 2
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 521/2/16

... 22. Letzteres gilt für auch für die CEF, die sich als ein zielgerichtetes Investitionsprogramm für wichtige Infrastrukturen erwiesen hat, das erfolgreich einen Beitrag zum Lückenschluss in den europäischen Verkehrs- und Energietrassen und digitalen Netzen leistet und mit großem europäischen Mehrwert zur territorialen Kohäsion beiträgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/2/16




Der Bundesrat möge gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt beschließen: Strategische Ausrichtung

2 Haushaltsobergrenze

Reform der Eigenmittel

Laufzeit des MFR der EU-Förderprogramme

2 Flexibilität

2 Finanzinstrumente

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020

Umwelt -, Natur- und Klimaschutz

Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Connecting- Europe-Fazilität

Rolle der Kohäsionspolitik

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

2 Planungssicherheit

Verhältnis zwischen den ESIF und dem Europäischen Fonds für Strategische Investitionen EFSI

Partnerschaftliche Programmierung und Ergebnisorientierung

Stärkung der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollbelastung

Umsetzung nach nationalem Recht und konsequenter Single-Audit-Ansatz

2 Beihilferegime

2 Verhältnismäßigkeit

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 521/16 (Beschluss)

... 22. Letzteres gilt für auch für die CEF, die sich als ein zielgerichtetes Investitionsprogramm für wichtige Infrastrukturen erwiesen hat, das erfolgreich einen Beitrag zum Lückenschluss in den europäischen Verkehrs- und Energietrassen und digitalen Netzen leistet und mit großem europäischen Mehrwert zur territorialen Kohäsion beiträgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/16 (Beschluss)




Strategische Ausrichtung

2 Haushaltsobergrenze

Reform der Eigenmittel

Laufzeit des MFR der EU-Förderprogramme

2 Flexibilität

2 Finanzinstrumente

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020

Umwelt -, Natur- und Klimaschutz

Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Connecting- EuropeFazilität

Rolle der Kohäsionspolitik

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

2 Planungssicherheit

Partnerschaftliche Programmierung und Ergebnisorientierung

Stärkung der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollbelastung

Umsetzung nach nationalem Recht und konsequenter Single-Audit-Ansatz

2 Beihilferegime

2 Verhältnismäßigkeit

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 399/15

... Durch die Einundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung wurde Methaqualon von Anlage III (verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) in Anlage II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) des BtMG umgestuft. Da eine Verschreibungsfähigkeit für Methaqualon damit nicht mehr besteht, wird die Vorschrift in § 4 BtMVV insoweit hinfällig. Somit handelt es sich um eine klarstellende Folgeänderung durch Streichung.



Drucksache 135/15 (Beschluss)

... Die Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit von Cannabis-Extrakt und Cannabis-Blüten ist Voraussetzung für die nachfolgend einzuleitenden Verhandlungen zur Kostenübernahme zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zur Neunundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 329/15 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat begrüßt weiterhin, dass die Strategie der EU für den Alpenraum einen wichtigen Beitrag für die Umsetzung anderer wichtiger Politiken und Ziele der EU, darunter die Strategie Europa 2020, leisten und die bessere Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften unterstützen soll, insbesondere im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt und der Umwelt. Sie kann einen Rahmen bilden, um existierende politische Initiativen und Instrumente der EU wie etwa die Verkehrs- und Energiepolitik, die Kohäsionspolitik oder die Strategie der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt besser zu koordinieren und optimal zu nutzen.



Drucksache 481/15

... Die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) kann als Katalysator für die Mobilisierung privater Finanzmittel für die nachhaltige Entwicklung dienen. Daher wurden Instrumente wie Mischfinanzierungen, Schuld- und Beteiligungsinvestitionen und andere innovative Finanzierungsformen eingeführt, insbesondere für die Verkehrs- und die Energieinfrastruktur. Ein nachhaltiger Energiesektor ist für eine nachhaltige Entwicklung von entscheidender Bedeutung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 481/15




I. Einleitung: eine wertvolle Partnerschaft

Ein sich rasch wandelndes Umfeld

II. Gemeinsame Grundsätze und Interessen die Frage nach dem Was

Gemeinsame globale Interessen in einer multipolaren Welt

Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung

Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität

Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handel

Menschliche und soziale Entwicklung

Migration und Mobilität

III. Auf dem Weg zu einer wirksameren Partnerschaft die Frage nach dem Wie

Eine stärkere politische Beziehung

Kohärenz des geografischen Geltungsbereichs

Stärkung der Beziehungen zu wichtigen Akteuren

Vereinfachung der institutionellen Strukturen und der Funktionsweise der Partnerschaft

Bedarfsgerechtere und flexiblere Instrumente und Methoden der Entwicklungszusammenarbeit


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.