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"Unionsrecht"


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Drucksache 164/20 (Beschluss)

... -Grundverordnung (DSGVO) können der Verantwortliche und die Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden. Allerdings dürften solche Regelungen nur im Einklang mit der DSGVO stehen, "wenn die Festlegungen die jeweiligen tatsächlichen Funktionen und Beziehungen der verarbeitenden Stellen gebührend widerspiegeln und die betroffenen Personen nicht der Möglichkeit beraubt werden, ihre Rechte gegenüber denjenigen Stellen geltend zu machen, die den faktisch größten Einfluss auf die Datenverarbeitung haben (Petri, in: Simitis/Hornung/Spiecker gen. Döhmann, Datenschutzrecht, DSGVO, 1. Aufl. 2019, Artikel 4 Nummer 7, Rn. 26). Die Gesellschaft für Telematik bestimmt im Rahmen ihrer Aufgabenzuweisung sehr wohl mit über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung. Durch diese wird nicht nur die Telematikinfrastruktur errichtet, sondern die Gesellschaft bestimmt auch die Maßnahmen zur Umsetzung der technischen und organisatorischen Anforderungen nach Artikel 32 DSGVO. Durch die Zuweisung von technischen Hilfsdiensten, wie das Betreiben eines Netzes, die technische Umsetzung von Zugangsdiensten und Diensten der Anwendungsinfrastruktur an andere Stellen kann diese datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der Gesellschaft für Telematik nicht pauschal verneint werden. Soweit die Gesellschaft für Telematik die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung bestimmt, kann von diesem Faktum nicht durch eine gesetzliche Festlegung abgewichen werden bzw. darf durch eine nationale Gesetzgebung nicht eine Stelle als allein verantwortlich bezeichnet werden, die faktisch nicht vollumfänglich die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung bestimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 31 Absatz 1 Satz 6, Satz 7, Satz 8 - neu - und Satz 9 - neu - SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe a § 303 Absatz 3 Satz 1 SGB V , Buchstabe b - neu - § 303 Absatz 4 Satz 1 SGB V und Nummer 30 Buchstabe c § 305 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 Absatz 3 bis 5 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 Absatz 5 Satz 2 und 3 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 308 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 9 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 10 SGB V und § 325 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 6 Satz 4a - neu - SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 312 Absatz 1 Satz 2 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 314 einleitender Satzteil SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 317 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 318 Absatz 2 Satz 2 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 325 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 333 Absatz 1 einleitender Satzteil SGB V

17. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 333 Absatz 2 SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 339 Absatz 2 SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 339 Absatz 3 und § 340 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 2 Nummer 1 und 2 SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 3 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 5 Satz 5 SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 345 SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 352 Nummer 16 und 17 SGB V

27. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 360 Absatz 4 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 360 Absatz 5 Satz 4 SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 363 Absatz 6 Satz 5 SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 363 Absatz 8 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 375 Absatz 1 SGB V

32. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 378 Absatz 2 Satz 1 SGB V

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 386/20 (Beschluss)

... Die Tierseuchenbekämpfung ist weitgehend durch entsprechendes Gemeinschafts- bzw. Unionsrecht harmonisiert. Allerdings finden sich in den einschlägigen europäischen Regelungen keine Vorgaben zum Vorgehen im Falle der Feststellung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in einem benachbarten Mitgliedstaat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Tiergesundheitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 181/20

... Die Bundesrepublik Deutschland hat sich seit 2017 gemeinsam mit Frankreich und Italien auf europäischer Ebene für eine Änderung der unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Überprüfung von Direktinvestitionen durch Unionsfremde eingesetzt: Die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Investitionsprüfung sollte verbessert und gleichzeitig sollten zusätzliche Handlungsspielräume für die nationalen Gesetzgeber erschlossen werden. Die aus dieser Initiative hervorgegangene Verordnung (EU) Nr. 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (EU-Screening-Verordnung) ist am 11. April 2019 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetzesentwurf wird das



Drucksache 206/20

... Da die betreffenden Sachverhalte bereits in der CRR geregelt sind, sind die Handlungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht begrenzt und würden Änderungen auf nationaler Ebene mit dem geltenden Unionsrecht kollidieren. Würden diese Fragen nicht mehr auf Unionsebene geregelt, würden im Binnenmarkt für Bankdienstleistungen unterschiedliche Vorschriften gelten, was zu einer Fragmentierung des Marktes führen und das erst kürzlich geschaffene einheitliche Regelwerk untergraben würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen von IFRS 9 auf die Eigenmittel

Behandlung öffentlich garantierter Kredite im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Letztsicherung für notleidende Kredite

Geltungsbeginn des Puffers bei der Verschuldungsquote

Ausgleich bei Ausschluss bestimmter Risikopositionen aus der Berechnung der Verschuldungsquote

Geltungsbeginn der Freistellung bestimmter Software-Vermögenswerte von der Abzugspflicht

Geltungsbeginn der Sonderbehandlung bestimmter pensions- oder lohnbesicherter Darlehen

Geltungsbeginn des überarbeiteten Faktors zur Unterstützung von KMU und des Faktors zur Unterstützung von Infrastruktur

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Artikel 500a
Vorübergehende Behandlung öffentlicher Bürgschaften, die mit der COVID-19-Pandemie in Verbindung stehen

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2019/876

Artikel 3
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 47/20

... Als unmittelbar geltendes Unionsrecht bedarf die EUStA-Verordnung grundsätzlich keiner Umsetzung in das nationale Recht. Andererseits sieht die EUStA-Verordnung in Artikel 5 Absatz 3 vor, dass die Verordnung zwar Vorrang vor entgegenstehendem nationalen Recht hat, das nationale Recht aber anwendbar ist bzw. bleibt, soweit eine Frage in dieser Verordnung nicht geregelt ist. Auch einzelne Artikel der Verordnung nehmen ausdrücklich Bezug auf das anwendbare nationale Recht. Entsprechend sieht der Entwurf Ergänzungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz - EUStAG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verfahrensvorschriften

§ 3
Anwendbarkeit von Vorschriften der Strafprozessordnung über das Ermittlungsverfahren

§ 4
Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen

§ 5
Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 6
Anwendbarkeit des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 7
Anwendbarkeit der Abgabenordnung

§ 8
Anwendbarkeit des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

§ 9
Anwendbarkeit des Rechtspflegergesetzes

§ 10
Strafvollstreckung

§ 11
Anwendbarkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Mitteilungspflichten des Delegierten Europäischen Staatsanwalts

§ 13
Amtshilfe

§ 14
Gleichstellung mit Amtsträgern

§ 15
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 142b
Europäische Staatsanwaltschaft

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Entstehungsbeschichte der EUStA-Verordnung

III. Wesentlicher Inhalt der EUStA-Verordnung Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Kapitel II
(Errichtung, Aufgaben und Grundprinzipien der EUStA)

Kapitel III
(Status, Aufbau und Organisation der EUStA)

Abschnitt 1
(Status und Aufbau der EUStA)

Abschnitt 2
(Ernennung und Entlassung der Mitglieder)

Abschnitt 3
(Geschäftsordnung der EUStA)

Kapitel IV
(Zuständigkeit und Ausübung der Zuständigkeit der EUStA)

Abschnitt 1
(Zuständigkeit der EUStA)

Kapitel V
(Verfahrensvorschriften für Ermittlungsverfahren, Ermittlungsmaßnahmen, Strafverfolgung und Alternativen zur Strafverfolgung)

Abschnitt 1
(Vorschriften für Ermittlungsverfahren)

Abschnitt 2
(Regeln für Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen)

Abschnitt 3
(Regeln zur Strafverfolgung)

Kapitel VI
(Verfahrensgarantien)

Kapitel VII
(Informationsverarbeitung)

Kapitel VIII
(Datenschutz)

Kapitel IX
(Finanz- und Personalbestimmungen)

Kapitel X
(Bestimmungen über die Beziehungen der EUStA zu ihren Partnern)

Kapitel XI
(Allgemeine Bestimmungen)

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 397/20 (Beschluss)

... Die Befugnis zur Datenübermittlung soll nach Satz 2 auch gelten, wenn auffällt, dass zu einem bereits in Deutschland zugelassenen Fahrzeug bisher keinerlei Daten in der Datenbank hinterlegt sind. Sofern die Hersteller nicht zur Datenlieferung verpflichtet waren (§ 45a Absatz 4 FZV), sind sie nach § 45a Absatz 5 FZV gleichwohl berechtigt, die Daten nachzuliefern. Dies liegt angesichts der Verwendungszwecke der Datenbank auch in ihrem Interesse. Hierzu bedürften sie aber der Möglichkeit, anhand ihnen vom KBA zu benennender FIN die Datensätze spezifisch nachzuliefern. Dieses Verfahren ist insbesondere erforderlich, damit Deutschland seiner unionsrechtlichen Pflicht der Datenübermittlung für die Zwecke des CO



Drucksache 290/1/20

... c) Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Deutsche Bundestag eine Regelung zur nationalen Umsetzung unionsrechtlicher Fristverlängerungen für die Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen beschlossen hat. Danach ist das Bundesministerium der Finanzen zur Umsetzung durch ein im Bundessteuerblatt zu veröffentlichendes Schreiben ermächtigt. Dabei ist eine Mitwirkung der Länder nicht ausdrücklich vorgesehen. Da die Umsetzung der Fristverlängerungen Gesetze berührt, die der Zustimmung des Bundesrates unterliegen, geht dieser davon aus, dass das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ergehen wird.



Drucksache 290/20

... "(5) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur zeitnahen Umsetzung unionsrechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Fristen zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch ein im Bundessteuerblatt zu veröffentlichendes Schreiben von den Absätzen 1 und 2 abweichende Bestimmungen zu treffen."



Drucksache 13/20

... des Bundes und die entsprechenden Vorschriften der Länder die Schutzwürdigkeit personenbezogener Daten anerkennen (vgl. für das UIG des Bundes § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UIG). Bei geologischen Daten ist der Personenbezug von vornherein schwer zu begründen; allenfalls werden mit standortspezifischen geologischen Fachdaten beschränkte Details der wirtschaftlichen Identität einer Person offenbart. Wirtschaftliche Nachteile könnten unter anderem aus der öffentlichen Bereitstellung von Daten resultieren, die Aufschluss über Geogefahren unterhalb eines Grundstücks geben. Den etwaigen wirtschaftlichen Nachteilen von Grundstückseigentümern steht das Interesse der Öffentlichkeit an Umweltinformationen gegenüber, d.h. einem möglichst umfassenden Bild über den geologischen Untergrund. Eine Beschränkung auf die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten unter Grundstücken, die nicht im Eigentum Privater stehen, bei denen der Personenbezug also von vornherein ausgeschlossen ist, würde schon der Zwecksetzung dieses Gesetzes nicht gerecht werden. Damit könnte allenfalls ein aufgrund der Grundeigentumsverteilung nur sehr lückenhaftes bzw. bruchstückhaftes Bild über den Untergrund vermittelt werden. Aufgrund der Datenlage ist das Bild über den Untergrund naturgemäß recht beschränkt; den Zugang zu Daten darüber hinaus von den obertägigen Eigentumsverhältnissen abhängig zu machen, würde das Recht des Einzelnen auf den Zugang zu diesen Informationen nahezu ausschließen. Dieses Ergebnis kann von den entsprechenden völker- und unionsrechtlichen Vorgaben nicht intendiert sein. Die öffentliche Bereitstellung von Umweltinformationen bezweckt unter anderem den Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Allgemeinheit. Gegenüber etwaigen wirtschaftlichen Nachteilen aus der öffentlichen Bereitstellung grundstücksbezogener Daten genießt dieser Zweck Vorrang; dieser Wertung entspricht auch die Ausgestaltung des Eigentumsgrundrechts in Artikel 14 Absatz 2 GG.



Drucksache 280/1/20

... a) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Weiterentwicklung des Unionsrechts im Bereich der Schlachtung dringend notwendig ist, um insbesondere bestehende Rechtsunsicherheiten auszuräumen und eine Verbesserung des Tierschutzes in Schlachtbetrieben zu ermöglichen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung vom 15. März 2019, (vergleiche BR-Drucksache 69/19(B)). Die Einführung der Videoüberwachung in Schlachthöfen im Rahmen der Eigenkontrollverpflichtungen der Unternehmen und der Zugriff der Kontrollbehörden auf diese Aufzeichnungen sollten im EU-Recht ausdrücklich verankert werden. Zumindest sollte es aber den Mitgliedstaaten ausdrücklich gestattet sein, im nationalen Recht entsprechend strengere Überwachungsvorschriften zu erlassen.



Drucksache 48/20

... In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ist das Bilanzrecht auch an unionsrechtlichen Vorgaben auszurichten. So haben die Mitgliedstaaten u.a. bestimmten Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die Erstellung und Veröffentlichung von Jahresfinanzberichten vorzuschreiben.1 Bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2020 müssen die Jahresfinanzberichte in einem unionsweit einheitlichen elektronischen Format (European Single Electronic Format, kurz "ESEF") erstellt werden2. Eine Delegierte Verordnung der Kommission (ESEF-VO3) gibt hierfür die technischen Regulierungsstandards vor.



Drucksache 134/1/20

... Der Bundesrat begrüßt es, dass die Kommission beabsichtigt, das System EU-Pilot besser zu nutzen und insbesondere dann verstärkt einzusetzen, wenn eine rasche Lösung binnen kurzer Zeit erreichbar scheint. Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10. März 2017 (vergleiche BR-Drucksache 819/16(B)) insoweit kritisch zur Mitteilung der Kommission "EU-Recht - Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung" (C(2016) 8600 final) Stellung genommen. Dabei hat der Bundesrat auf die Vorzüge des Systems EU-Pilot gegenüber dem formalen Vertragsverletzungsverfahren hingewiesen und sich für eine weitgehende Beibehaltung ausgesprochen. Das System EU-Pilot sei sinnvoll, wenn eine schnelle Beseitigung von unionsrechtswidrigen Zuständen geboten ist, und biete gerade im politischen Mehrebenensystem Deutschlands die Möglichkeit, die betroffenen staatlichen Stellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene frühzeitig zusammenzubringen. Gemeinsam mit den Interessenvertretern vor Ort gelinge es dann oft, in kurzer Zeit Kompromisse zu generieren,



Drucksache 221/20

... /EG /EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) in Verbindung mit Nummer 12a des Anhangs III dieser Richtlinie können die Mitgliedstaaten auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen einen ermäßigten Umsatzsteuersatz anwenden; die Abgabe von alkoholischen und/oder alkoholfreien Getränken kann aus der Ermäßigung ausgenommen werden. Mit der Änderung wird diese unionsrechtliche Option in nationales Recht umgesetzt. Die Änderung erfolgt zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der CO-VID-19-Pandemie auf die Gastronomiebranche und ist daher zeitlich begrenzt. Hiervon profitieren auch andere Bereiche, wie Cateringunternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen bislang Umsätze zum normalen Umsatzsteuersatz erbracht haben.



Drucksache 164/1/20

... -Grundverordnung (DSGVO) können der Verantwortliche und die Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden. Allerdings dürften solche Regelungen nur im Einklang mit der DSGVO stehen, "wenn die Festlegungen die jeweiligen tatsächlichen Funktionen und Beziehungen der verarbeitenden Stellen gebührend widerspiegeln und die betroffenen Personen nicht der Möglichkeit beraubt werden, ihre Rechte gegenüber denjenigen Stellen geltend zu machen, die den faktisch größten Einfluss auf die Datenverarbeitung haben (Petri, in: Simitis/Hornung/Spiecker gen. Döhmann, Datenschutzrecht, DSGVO, 1. Aufl. 2019, Artikel 4 Nummer 7, Rn. 26). Die Gesellschaft für Telematik bestimmt im Rahmen ihrer Aufgabenzuweisung sehr wohl mit über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung. Durch diese wird nicht nur die Telematikinfrastruktur errichtet, sondern die Gesellschaft bestimmt auch die Maßnahmen zur Umsetzung der technischen und organisatorischen Anforderungen nach Artikel 32 DSGVO. Durch die Zuweisung von technischen Hilfsdiensten, wie das Betreiben eines Netzes, die technische Umsetzung von Zugangsdiensten und Diensten der Anwendungsinfrastruktur an andere Stellen kann diese datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der Gesellschaft für Telematik nicht pauschal verneint werden. Soweit die Gesellschaft für Telematik die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung bestimmt, kann von diesem Faktum nicht durch eine gesetzliche Festlegung abgewichen werden bzw. darf durch eine nationale Gesetzgebung nicht eine Stelle als allein verantwortlich bezeichnet werden, die faktisch nicht vollumfänglich die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung bestimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 31 Absatz 1 Satz 6, Satz 7, Satz 8 - neu - und Satz 9 - neu - SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe a § 303 Absatz 3 Satz 1 SGB V , Buchstabe b - neu - § 303 Absatz 4 Satz 1 SGB V und Nummer 30 Buchstabe c § 305 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 Absatz 3 bis 5 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 Absatz 5 Satz 2 und 3 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 308 SGB V

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 31

8. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 9 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 10 SGB V und § 325 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 6 Satz 4a - neu - SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 312 Absatz 1 Satz 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 314 einleitender Satzteil SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 314 einleitender Satzteil SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 317 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 - neu - SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 318 Absatz 2 Satz 2 SGB V

17. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 325 SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 333 Absatz 1 einleitender Satzteil SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 333 Absatz 2 SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 31 §§ 334 ff. SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 339 Absatz 2 SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 339 Absatz 3 und § 340 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB V

24. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 2 Nummer 1 und 2 SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 3 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 5 Satz 5 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 345 SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 352 Nummer 16 und 17 SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 360 Absatz 4 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 360 Absatz 5 Satz 4 SGB V

32. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 363 Absatz 6 Satz 5 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 363 Absatz 8 SGB V

34. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 375 Absatz 1 SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 378 Absatz 2 Satz 1 SGB V

36. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 10/20

... Auf Bundesebene entsteht kein Erfüllungsaufwand. Bereits bisher bestand die Möglichkeit für Ausgleichsleistungen auf Grundlage der Verordnung (EWG) Nr. 1192/69 für bundeseigene Eisenbahnen, so dass die Regelung bereits durch die Verwaltung vollzogen wird. Lediglich die Rechtsgrundlage, die sich bisher im Unionsrecht fand, wird durch eine nationale Regelung ersetzt, ohne dass sich dadurch weitere Änderungen im Vollzug ergeben. Die Änderung der Rechtsgrundlage bewirkt keine messbare Verhaltens- oder Aufwandsänderung für die Verwaltung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Regelung

II. Bezüge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Alternativen

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

3.1 Erfüllungsaufwand für den Bund

3.2 Erfüllungsaufwand für die Länder

3.3 Erfüllungsaufwand für die Kommunen

VII. Weitere Kosten

VIII. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 9/20 (Beschluss)

... tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass ein inländisches Unternehmen auch zu Lasten von Verbrauchern im Inland gegen Unionsrecht zum Schutz der Verbraucherinteressen nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 3 Absatz 3 Satz 3 VSchDG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 4 VSchDG

§ 4
Befugnisse bei Inländerbetroffenheit

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Absatz 2 VSchDG

4. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 7 BfJG


 
 
 


Drucksache 257/20

... Die Verordnung dient der Anpassung an Begriffsbestimmungen des unionsrechtlichen Datenschutzrechts. Die Bestimmungen sind mit dem EU-Recht vereinbar.



Drucksache 37/20 (Beschluss)

... verankerte Verpflichtung in Europaangelegenheiten sowie die unionsrechtliche Qualifizierung von Deutschem Bundestag und Bundesrat als gleichberechtigte parlamentarische Kammern.



Drucksache 344/20

... Darüber hinaus besteht aus datenschutzrechtlichen Gründen gesetzlicher Anpassungsbedarf hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen für steuerbefreite reine Elektrofahrzeuge. Weiterer Regelungsbedarf ergibt sich schließlich infolge der Rechtsprechung des EuGH vom 18. Juni 2019 (C-591/17) zur unionsrechtlichen Unvereinbarkeit der Infrastrukturabgabe für Pkw und Wohnmobile bei gleichzeitig vorgesehener Entlastung von der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung und Nutzen

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

§ 10b
Sonderregelung für besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen

§ 14
Außerbetriebsetzung von Amts wegen

Artikel 2
Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Klimapolitische Lenkungszwecke

2. Rechtsbereinigungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Zollverwaltung

4 ITZBund:

5. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Veränderung des einmaligen Aufwandes Verwaltung

Veränderung des jährlichen Aufwandes Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

8. Inkrafttreten, Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 84/1/20

... a) Der Bundesrat erkennt das Ziel des Gesetzentwurfs an, dieser Änderungsrichtlinie folgend das Verhältnis zwischen der unionsrechtlich geschützten Dienstleistungsfreiheit und der Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen einerseits und dem Schutz der im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit grenzüberschreitend entsandten Beschäftigten andererseits neu auszutarieren.



Drucksache 9/20

... bb) In Satz 2 werden die Wörter "innergemeinschaftlichen Verstoßes gegen Gesetze" durch die Wörter "Verstoßes innerhalb der Union, eines weitverbreiteten Verstoßes oder eines weitverbreiteten Verstoßes mit Unions-Dimension gegen Unionsrecht"" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

§ 6
Ergänzende Verfahrensvorschriften

§ 12
Verordnungsermächtigung.

§ 29
Evaluierung

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 4e
Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

§ 4
Elektronische Aktenführung; Gewährung von Akteneinsicht

§ 5
Digitalisierung von Dokumenten

§ 6
Elektronische Kommunikation

§ 7
Verordnungsermächtigung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

1. Benennung der zentralen Verbindungsstelle

2. Benennung der zuständigen Behörden

3. Bußgeldvorschriften und Vollstreckung

4. Rechtswegzuweisung

5. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Regelungen im Zusammenhang mit der Verordnung EU Nr. 2017/2394

bb Elektronische Kommunikation

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4762, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.3 Weitere Kosten

II.4 Umsetzung von EU-Recht

II.5 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 9/1/20

... tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass ein inländisches Unternehmen auch zu Lasten von Verbrauchern im Inland gegen Unionsrecht zum Schutz der Verbraucherinteressen nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 3 Absatz 3 Satz 3 VSchDG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 4 VSchDG

§ 4
Befugnisse bei Inländerbetroffenheit

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Absatz 2 VSchDG

4. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 7 BfJG


 
 
 


Drucksache 263/20 (Beschluss)

... /EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c FreizügG/EU

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 11 Absatz 14 FreizügG/EU


 
 
 


Drucksache 196/20

... Das Vereinigte Königreich ist am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgeschieden. Dies hat auch Auswirkungen auf die auf der Grundlage der (in den §§ 2 ff. Eu-RAG umgesetzten) Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde (ABl. L 77 vom 14.3.1998, S. 36) in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen britischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Zwar muss allen britischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die auf der Grundlage des (in den §§ 11 ff. EuRAG umgesetzten) Artikels 10 Absatz 1 und 3 der Richtlinie 98/5/EG nach zuvor mindestens dreijähriger Niederlassung eine Zulassung als deutsche Rechtsanwältin oder deutscher Rechtsanwalt erlangt haben, diese grundsätzlich erhalten bleiben (vergleiche Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 39 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. L 29 vom 31.1.2020, S. 7). Für die nur nach den Artikeln 2 ff. der Richtlinie 98/5/EG in der Bundesrepublik Deutschland derzeit niedergelassenen (etwa 160) britischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte enthält das Austrittsabkommen dagegen keinen über das Ende des Übergangszeitraums (voraussichtlich 31. Dezember 2020) hinausgehenden Bestandsschutz. Für sie gilt das Unionsrecht nach den Artikeln 126 und 127 des Austrittsabkommens nur bis zum Ende des Übergangszeitraums unverändert fort. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen in den derzeit zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich laufenden Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz daher, mit dem Auslaufen der Übergangsregelung auf der Grundlage der aus § 40 Absatz 1 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) folgenden Ermächtigung eine Rechtsverordnung zu erlassen, mit der die derzeit für Großbritannien in der Anlage zu § 1 EuRAG enthaltenen Rechtsanwaltsberufe "Advocate", "Barrister" und "Solicitor" mit Wirkung zum Ende des Übergangszeitraums (voraussichtlich 1. Januar 2021) aus der Anlage gestrichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

§ 13a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 13b
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern

§ 13c
Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern

§ 13d
Vergütung der Rentenberater

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 31b
Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 288
Verzugszinsen, Kosten der Rechtsverfolgung und sonstiger Verzugsschaden.

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 43d
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland

Artikel 7
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

§ 4
Vergütung

Artikel 9
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 753a
Vollmachtsnachweis

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 11
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 12
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund der inkassorechtlichen Regelungen

1. Vorangegangene Rechtsänderungen

2. Aktuelle Lage

II. Wesentliche Änderungen im Inkassobereich

1. Inkassokosten

a Geschäftsgebühr

aa Problem

bb Lösung

cc Rechtssystematik

dd Nicht berücksichtigte Alternativen

ee Zu erwartende Folgen

b Einigungsgebühr

c Gleichbehandlung von Rechtsanwaltschaft und Inkassodienstleistern

d Doppelbeauftragung von Inkassodienstleistern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

2. Aufklärungspflichten der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister

a Identitätsdiebstähle

b Zahlungsvereinbarungen

3. Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit zu registrierender Personen

4. Aufsicht über Inkassodienstleister

a Überwachung von sich aus anderen Gesetzen ergebenden Berufspflichten

b Untersagungsverfügungen

c Information von Beschwerdeführern

d Transparenz bei Rücknahmen und Widerrufen von Registrierungen

e Sanktionen bei verspäteten oder unterlassenen Mitteilungen

f Zuständigkeit

5. Hinweispflichten

6. Vollmachtsnachweise

7. Systematik von RDG und RDGEG

8. Weitere Änderungen

III. Änderungen für niedergelassene europäische Anwältinnen und Anwälte

1. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

2. Patentanwältinnen und Patentanwälte

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

aa Hinweispflichten bei Adressermittlungen, Zahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen

bb Hinweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde

cc Hinweispflichten vor der Beauftragung von Inkassodienstleistern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

dd Gesamtaufwand

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

a Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

b Inkassodienstleister

aa Änderungen bei den Geschäftsgebühren

bb Änderungen bei den Einigungsgebühren

cc Änderungen bei den Vergütungen für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

1. Anlass der Änderung

2. Die bestehenden Probleme im Einzelnen

3. Die Neuregelung

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13b

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu den Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4972 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

II.3. ‚One in one out‘-Regel

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 121/20

... Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Medizinprodukte (Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz - MPDG)



Drucksache 37/1/20

... verankerte Verpflichtung in Europaangelegenheiten sowie die unionsrechtliche Qualifizierung von Deutschem Bundestag und Bundesrat als gleichberechtigte parlamentarische Kammern.



Drucksache 12/20

... Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sind von wesentlicher Bedeutung für einen funktionierenden Binnenmarkt innerhalb der Europäischen Union. Beschränkungen dieser Freiheiten müssen daher grundsätzlich besonders gerechtfertigt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehört zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts. Gemäß der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/20




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 2
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 3
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des IHK-Gesetzes

Artikel 5
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 6
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 7
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 427/1/20

... erfolgen, auch Kontrollen bei Herstellern, Händlern, Transportunternehmern und Produktionsstätten von pharmakologisch wirksamen Stoffen und Tierarzneimitteln, von Apotheken, allen relevanten Akteuren in der Lieferkette und allen anderen von der Untersuchung betroffenen Standorten umfassen. Welche Behörde im Einzelnen welche Amtshandlung durchführt, lässt das Unionsrecht offen. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit im Umgang mit den Betroffenen und der Verwaltungspraxis und - ökonomie erscheint es naheliegend, die mehrfache Vornahme gleicher Kontrollen bei demselben Unternehmer durch - zum Beispiel - Lebensmittelüberwachungsbehörde und Tierarzneimittelüberwachungsbehörde dadurch zu vermeiden, dass diese verschiedenen Behörden ihre jeweils bereits vorliegenden Informationen miteinander teilen, soweit dies für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 427/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AMG , Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 58b Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 AMG , Nummer 8 Anlage 2 Nummer 5 Buchstabe c, Nummer 7 Buchstabe d AMG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe Satz 1 AMG , Buchstabe c - neu - § 58c Absatz 4 Satz 2 AMG , Nummer 2a - neu - § 58d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AMG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 58d Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 - neu - AMG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 58f AMG

§ 58f
Verarbeitung und Übermittlung von Daten


 
 
 


Drucksache 295/1/20

... in der Kompetenz der Länder. Die Verträge stehen dazu nicht im Widerspruch. Laut Artikel 168 AEUV ist der Union die Kompetenz zur Festlegung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Arzneimittel übertragen worden; folgerichtig belässt Unionsrecht - im Wesentlichen die Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/1/20




I. Zu BR-Drucksachen 295/20, 297/20 und 316/20

3 Allgemeines

3 Ausgaben

3 Einnahmen

3 Verfahren

II. Zu BR-Drucksache 295/20


 
 
 


Drucksache 263/1/20

... /EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c FreizügG/EU

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3a Absatz 1 FreizügG/EU

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 11 Absatz 14 FreizügG/EU

4. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 16 Absatz 2 Satz 2 FreizügG/EU


 
 
 


Drucksache 88/20

... es angestrebt. Durch die Novellierung sollen in Deutschland zugleich das Ressourcenmanagement verbessert und die Ressourceneffizienz gesteigert werden. Linie des Gesetzentwurfs ist es, die neuen Vorgaben der EU-Richtlinien - unter Beibehaltung der teilweise über das bestehende Unionsrecht hinausgehenden deutschen Umwelt- und Ressourcenschutzstandards - innerhalb der vom Unionsrecht vorgezeichneten Bandbreite (s.u.) möglichst "eins zu eins" in das nationale Recht zu integrieren. Dabei sollen auch die im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

§ 7a
Chemikalien- und Produktrecht

§ 9
Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung.

§ 9a
Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle

§ 11
Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme.

§ 21
Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen

§ 23
Produktverantwortung

§ 24
Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht

§ 25
Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt - Obhutspflicht

§ 26
Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung

§ 26a
Freistellung von Nachweis- und Erlaubnispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle

§ 62a
Informationspflicht der Lieferanten

Anlage 5
(zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie

Artikel 2
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 3
Folgeänderungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben und Prozesse

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 11

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 30

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu den aufgeführten Abfallfraktionen im Einzelnen:

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 27

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 34

Zu Nummer 32

VII. Weitere Kosten

1. Gesamtergebnis

2. Im Einzelnen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

5 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 23

1. § 23 Absatz 1

2. § 23 Absatz 2

§ 23
Absatz 2 Nummer 1

§ 23
Absatz 2 Nummer 2

§ 23
Absatz 2 Nummer 3

§ 23
Absatz 2 Nummer 4

§ 23
Absatz 2 Nummer 5

§ 23
Absatz 2 Nummer 6

§ 23
Absatz 2 Nummer 7

§ 23
Absatz 2 Nummer 8

§ 23
Absatz 2 Nummer 9

§ 23
Absatz 2 Nummer 10

Zu § 24

§ 24
Nummer 1

§ 24
Nummer 2

§ 24
Nummer 3

§ 24
Nummer 4

§ 24
Nummer 5

§ 24
Nummer 6

§ 24
Nummer 7

§ 24
Nummer 8

§ 24
Nummer 9

§ 24
Nummer 10

Zu § 25

§ 25
Absatz 1 Nummer 1

§ 25
Absatz 1 Nummer 2

§ 25
Absatz 1 Nummer 3

§ 25
Absatz 1 Nummer 4

§ 25
Absatz 1 Nummer 5

§ 25
Absatz 1 Nummer 6

§ 25
Absatz 1 Nummer 7

§ 25
Absatz 1 Nummer 8

§ 25
Absatz 1 Nummer 9

§ 25
Absatz 2 Nummer 1

§ 25
Absatz 2 Nummer 2

§ 25
Absatz 2 Nummer 3

§ 25
Absatz 2 Nummer 4

§ 25
Absatz 2 Nummer 5

§ 25
Absatz 2 Nummer 6

§ 25
Absatz 2 Nummer 7

§ 25
Absatz 2 Nummer 8

§ 25
Absatz 2 Nummer 9

§ 25
Absatz 2 Nummer 10

§ 25
Absatz 2 Nummer 11

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4890, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.2 Erfüllungsaufwand

11.3 Weitere Kosten

11.4 Umsetzung von EU-Recht

11.5. One in one out-Regel

11.6 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 295/20 (Beschluss)

... in der Kompetenz der Länder. Die Verträge stehen dazu nicht im Widerspruch. Laut Artikel 168 AEUV ist der Union die Kompetenz zur Festlegung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Arzneimittel übertragen worden; folgerichtig belässt Unionsrecht - im Wesentlichen die Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/20 (Beschluss)




I. Zu BR-Drucksachen 295/20, 297/20 und 316/20

3 Allgemeines

3 Ausgaben

3 Einnahmen

3 Verfahren

II. Zu BR-Drucksache 295/20


 
 
 


Drucksache 127/20

... besteht, nach Ablauf einer angemessenen Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen und die auf Grundlage der ausgelegten Unterlagen vernünftigerweise hätten rechtzeitig vorgetragen werden können (materielle Präklusion). Falls erforderlich, ist hierzu eine Änderung des Unionsrechts anzustreben.



Drucksache 386/20

... Die Tierseuchenbekämpfung ist weitgehend durch entsprechendes Gemeinschaftsbzw. Unionsrecht harmonisiert. Allerdings finden sich in den einschlägigen europäischen Regelungen keine Vorgaben zum Vorgehen im Falle der Feststellung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in einem benachbarten Mitgliedstaat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tiergesundheitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 290/20 (Beschluss)

... c) Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Deutsche Bundestag eine Regelung zur nationalen Umsetzung unionsrechtlicher Fristverlängerungen für die Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen beschlossen hat. Danach ist das Bundesministerium der Finanzen zur Umsetzung durch ein im Bundessteuerblatt zu veröffentlichendes Schreiben ermächtigt. Dabei ist eine Mitwirkung der Länder nicht ausdrücklich vorgesehen. Da die Umsetzung der Fristverlängerungen Gesetze berührt, die der Zustimmung des Bundesrates unterliegen, geht dieser davon aus, dass das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ergehen wird.



Drucksache 134/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt es, dass die Kommission beabsichtigt, das System EU-Pilot besser zu nutzen und insbesondere dann verstärkt einzusetzen, wenn eine rasche Lösung binnen kurzer Zeit erreichbar scheint. Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10. März 2017 (vergleiche BR-Drucksache 819/16(B)) insoweit kritisch zur Mitteilung der Kommission "EU-Recht - Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung" (C(2016) 8600 final) Stellung genommen. Dabei hat der Bundesrat auf die Vorzüge des Systems EU-Pilot gegenüber dem formalen Vertragsverletzungsverfahren hingewiesen und sich für eine weitgehende Beibehaltung ausgesprochen. Das System EU-Pilot sei sinnvoll, wenn eine schnelle Beseitigung von unionsrechtswidrigen Zuständen geboten ist, und biete gerade im politischen Mehrebenensystem Deutschlands die Möglichkeit, die betroffenen staatlichen Stellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene frühzeitig zusammenzubringen. Gemeinsam mit den Interessenvertretern vor Ort gelinge es dann oft, in kurzer Zeit Kompromisse zu generieren, die von hoher Akzeptanz vor Ort seien. Das System EU-Pilot habe sich insbesondere dann bewährt, wenn die behaupteten Rechtsverstöße nur durch Umstellung einer seit vielen Jahren geübten Praxis behoben werden könnten. Diese Bewertung unterstreicht der Bundesrat erneut und fordert die Kommission auf, sie bei der angestrebten Entwicklung "klare[r] und objektive[r] Kriterien ..., anhand deren ermittelt werden kann, wann EU-Pilot eingesetzt werden sollte" zu berücksichtigen.



Drucksache 258/20

... /EG /EG (Abl. L 67 vom 5.3.2020, S. 1) aufgehoben und durch unmittelbar geltendes Unionsrecht ersetzt worden. Die Verordnung (EU) Nr. 2020/354 löst lediglich geringen Regelungsbedarf im nationalen Recht aus. Die Bestimmungen in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 1

§ 47a
Ordnungswidrigkeiten bei bestimmten Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2020/354

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 280/20 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Weiterentwicklung des Unionsrechts im Bereich der Schlachtung dringend notwendig ist, um insbesondere bestehende Rechtsunsicherheiten auszuräumen und eine Verbesserung des Tierschutzes in Schlachtbetrieben zu ermöglichen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung vom 15. März 2019 (vergleiche BR-Drucksache 69/19(B)). Die Einführung der Videoüberwachung in Schlachthöfen im Rahmen der Eigenkontrollverpflichtungen der Unternehmen und der Zugriff der Kontrollbehörden auf diese Aufzeichnungen sollten im EU-Recht ausdrücklich verankert werden. Zumindest sollte es aber den Mitgliedstaaten ausdrücklich gestattet sein, im nationalen Recht entsprechend strengere Überwachungsvorschriften zu erlassen. Der Bundesrat fordert für die in der vorgetragenen Strategie angekündigte Änderung der EU-Tierschutz-Transportverordnung (EG) Nr.



Drucksache 2/20

... Die Regelung reagiert auf die zunehmende grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen und dient der durchgängigen Überprüfbarkeit aller Arbeitgeber, soweit ihre Beschäftigten dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen. Die unionsrechtlichen Grenzen wurden berücksichtigt.



Drucksache 512/20

... Die Novellierung des Rechts des Familiennachzuges erfolgt auf Grund verfassungs- und unionsrechtlicher Vorgaben innerhalb des bestehenden Systems der §§ 27 ff. des



Drucksache 510/20

... Die vorgeschlagene Neuregelung trägt den unionsrechtlichen Vorgaben sowie den Belangen der betroffenen Personen und des Umweltschutzes uneingeschränkt und unverändert Rechnung.



Drucksache 325/20

... Das Mandat der EBA wurde unlängst durch die Verordnung (EU) Nr. 2019/217516 ausgebaut, indem der EBA die Zuständigkeit übertragen wurde, die Anstrengungen sämtlicher Finanzdienstleister und zuständigen Behörden in der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu leiten, zu koordinieren und zu überwachen. Die EBA ist ferner befugt, zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine EU-weite Datenbank einzurichten, in der Risiken und Aufsichtsmaßnahmen erfasst werden, sowie Risikobewertungen der zuständigen Behörden durchzuführen und die Behörden erforderlichenfalls aufzufordern, in Bezug auf einzelne Finanzinstitute Untersuchungen vorzunehmen und Maßnahmen zu erwägen. Die Kommission erwartet, dass die EBA ihre erweiterten Befugnisse in vollem Umfang nutzt, insbesondere wenn zu untersuchen ist, ob eine nationale Aufsichtsbehörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gegen Unionsrecht verstoßen hat. Die EBA hat bereits erste Überprüfungen der Durchsetzung vorgenommen und im Februar 2020 einen ersten Bericht17 darüber veröffentlicht. Darin wird auf eine Reihe von Herausforderungen hingewiesen und festgestellt, dass die Ansätze der zuständigen Behörden für die Beaufsichtigung der Banken im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht immer wirksam waren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/20




2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK

Mitteilung

I. Einführung

II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie

Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA

III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS

IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene

Art der EU-Einrichtung

V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN

Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene

Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung

VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH

VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan


 
 
 


Drucksache 165/20

... Übereinkommen gelten diese kraft der Verweisung in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 des Rates vom 9. Oktober 1997 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen (ABl. L 285 vom 17.10.1997, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 (ABl. L 140 vom 30.5.2002, S. 2) geändert worden ist, zugleich auch im Unionsrecht für die ihm unterfallenden Haftungsfälle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/20




A. Problem und Ziel

1. Anpassung der Haftungshöchstbeträge und Mindestversicherungssummen der nationalen Luftverkehrshaftung

2. Anpassung der Gebührenstruktur der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anpassung der Haftungshöchstbeträge und Mindestversicherungssummen des nationalen Rechts infolge der Anpassung der Haftungshöchstbeträge nach dem Montrealer Übereinkommen

II. Anpassung der Gebührenstruktur der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz

1. Einführung einer Erhöhungsgebühr bei mehreren Beteiligten

2. Neuer Ermäßigungstatbestand

3. Anpassung der Verfahrensgebühr

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

- Gebühr 1220 KV JVKostG

- Gebühr 1221 KV JVKostG

- Gebühr 1222 KV JVKostG

- Gebühr 1223 KV JVKostG

- Gebühr 1224 KV JVKostG

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 84/20

... Die Änderungsrichtlinie verfolgt das Ziel, das Verhältnis zwischen der unionsrechtlich geschützten Dienstleistungsfreiheit und der Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen einerseits und dem Schutz der im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit von ihrem Arbeitgeber grenzüberschreitend entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer andererseits neu auszutarieren.



Drucksache 625/19

... (3) Die zuständige Stelle sowie die Bescheinigungsstellen dürfen die erhobenen Einzelangaben der Antragsteller einschließlich identifizierender Merkmale (insbesondere den Namen, die Anschrift, die E-Mail-Adresse, die Handelsregister-Nummer, die Steuernummer) sowie der jeweiligen Entscheidung über den betreffenden Antrag verarbeiten und zum Zweck der Evaluierung, weiterer wissenschaftlicher Forschung und zur Qualitätssicherung unionsrechtlicher Erhebungen an die die Erhebungen gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nummer 995/2012 der Kommission vom 26. Oktober 2012 mit Durchführungsvorschriften zur Entscheidung Nummer 1608/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung und Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Wissenschaft und Technologie (ABl. L 299 vom 27.10.2012, S. 18) durchführenden Stellen zur weiteren Verarbeitung übermitteln.



Drucksache 521/19

... Die Regelungen möglicher Maßnahmengesetze in Umsetzung der Maßnahmen nach § 8 und § 9 dienen im Wesentlichen der Einhaltung unionsrechtlicher Vorgaben in den von der Europäischen Klimaschutzverordnung erfassten Sektoren. Vor diesem Hintergrund ergeben sich weder für dieses Gesetz noch für spätere Klimaschutzprogramme und -gesetze Folgen für die "One in, one out"-Regelung unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus.



Drucksache 338/19

... Das Regelungsvorhaben dient der Anpassung nationalen Rechts an die Verordnung (EU) 2015/848. Dem NKR liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass mit dem Vorhaben über eine 1:1 Umsetzung von Unionsrecht hinausgegangen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet

§ 2
Datensicherheit, Schutz vor Missbrauch

§ 5
Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4548, BMJV: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Umsetzung von EU-Recht

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 100/19 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat erkennt die mit dem vorliegenden Entwurf eines Zensusgesetzes 2021 geplante Erfüllung unionsrechtlicher Berichtspflichten an. Diese folgen aus der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 2017/712 und den Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 2017/543 und (EU) Nr. 2017/881.



Drucksache 410/19

... Für die Haushalte von Bund und Ländern ergeben sich keine Ausgaben. Insbesondere ist im Unionsrecht geregelt, dass die 6 Prozent der nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen für das Jahr 2020, die als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2021 aus dem ELER finanzierte Förderung für Vorhaben bereitgestellt werden, die gemäß den von der Europäischen Kommission im Rahmen der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 16a
Bagatellregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 49/1/19

... 2. Der Bundesrat begrüßt deshalb den Vorschlag der Kommission, für die vorübergehende Stilllegung der vom Brexit betroffenen Fischereifahrzeuge ab dem Tag, an dem das Unionsrecht für das Vereinigte Königreich keine Anwendung mehr findet, eine finanzielle Unterstützung aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zu gewähren.



Drucksache 517/19

... ist unionsrechtlich geboten, soweit dies der Umsetzung der Richtlinie



Drucksache 570/19 (Beschluss)

... 1.8 Der Bundesrat bittet, bei der Bewertung der DSGVO und Überprüfung weiterer unionsrechtlicher Schritte zur Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten zu prüfen, wie die praktische Verwirklichung der Grundprinzipien datenschutzfreundlicher Voreinstellungen und Technikgestaltung sowie der Datensicherheit durch eine zusätzliche Einbeziehung von Herstellern von IT-Produkten und -programmen verbessert werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 570/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum vorgesehenen Bericht der Europäischen Kommission über die Bewertung und Überprüfung gemäß Artikel 97 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG /EG (Datenschutz-Grundverordnung)

1. Grundsätzliches

2. Offene Fragen und Unsicherheiten in Zusammenhang mit der DSGVO

2.1 Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a DSGVO

2.2 Transparenz- und Informationspflichten nach Artikel 12 fortfolgende DSGVO

2.3 Recht auf Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 DSGVO

2.4 Gemeinsame Verantwortliche gemäß Artikel 26 DSGVO

2.5 Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO

2.6 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DSGVO

2.7 Begriff Risiko bzw. hohes Risiko in Artikel 33 und 34 DSGVO

2.8 Verhängung von Geldbußen im Sinne von Artikel 83 DSGVO

2.9 Anwendungsvorrang des Unionsrechts

2.9.2 das Verhältnis des Regelungsregimes der DSGVO zum Wettbewerbsrecht, also die Frage, ob neben dem Sanktionsregime der DSGVO

3. Bewertung neuer Instrumente

3.1. Verhaltensregeln und Zertifizierungen nach Artikel 40 fortfolgende bzw. DSGVO

3.2. Kohärenzverfahren gemäß Artikel 63 fortfolgende DSGVO

4. Nationale Evaluationsschritte

5. Erfahrungsberichte der Mitgliedstaaten

6. Beteiligung der Länder


 
 
 


Drucksache 492/19 (Beschluss)

... auf verschiedene Formen der interkommunalen Zusammenarbeit weiterhin ungeklärt sind und dies auch mit Blick auf die neueren unionsrechtlichen Entwicklungen zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit bei den Kommunen führt.



Drucksache 154/19

... Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kann zugleich zum Verlust der akzessorischen Unionsbürgerschaft (Artikel 20 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union) führen, wenn die weitere Staatsangehörigkeit des Betroffenen nicht diejenige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist. Dem steht jedoch Unionsrecht nicht entgegen, da die Verlustfolge im Fall terroristischer und damit von der Weltgemeinschaft geächteter Aktivitäten auch hinsichtlich der unionsrechtlichen Stellung und vor dem Hintergrund der in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union niedergelegten Grundwerte den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Drittes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

§ 28

Artikel 2
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Regelung

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 573/1/19

... -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Verordnung über Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte - 28.



Drucksache 2/19

... Im Rahmen der Überarbeitung des Durchführungsrechts für neue unionsrechtliche Vorschriften im Bereich Lizenzen und Sicherheiten hat sich erwiesen, dass das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Marktorganisationsgesetzes

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 521/1/19

... a) Absatz 5 Satz 2 ist wie folgt zu fassen:,Diese Veränderungen müssen im Einklang mit der Erreichung der Klimaschutzziele dieses Gesetzes, mit den unionsrechtlichen Anforderungen und mit den in der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" erzielten Ergebnissen zur Beendigung der Kohleverstromung stehen.‘



Drucksache 232/1/19

... ), die laut Begründung auch einschlägig sein kann, wenn den Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen auf Grund unionsrechtlicher Vorgaben für kommerzielle Kommunikation einschließlich Werbung und Marketing nicht vorenthalten werden dürfen (§ 5a Absatz 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/1/19




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 3a Satz 2 - neu - UWG und Nummer 5 § 13a Absatz 4 UWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 8 Absatz 3 Nummer 1 UWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 8b UWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 5 Satz 1 UWG , Zu Artikel 4 Nummer 2 § 97a Absatz 4 Satz 1 UrhG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 6 - neu - UWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 14 Absatz 2 Satz 3 UWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 14 Absatz 2 UWG

9. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 2 UKlaG

10. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 2 Satz 3 - neu - UKlaG

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 3 Absatz 3 - neu - UKlaG


 
 
 


Drucksache 96/19

... Das Agrarstatistikgesetz hat sich in seinen Grundzügen bewährt, muss jedoch an Vorschriften des Unionsrechts angepasst werden. Mit den folgenden Verordnungen werden im Unionsrecht u.a. die Regelungen zur Durchführung und Ausgestaltung der Agrarstrukturerhebung 2020 festgelegt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Abschnitt 4
Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschrift

§ 24
Einzelerhebungen

Unterabschnitt 2
Agrarstrukturerhebung

§ 25
Erhebungseinheiten

§ 26
Erhebungszeitraum

§ 27
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale

§ 28
Berichtszeit

Unterabschnitt 3
Strukturerhebung der Forstbetriebe

§ 29
Erhebungseinheiten

§ 30
Periodizität

§ 31
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale

§ 32
Berichtszeitpunkt

§ 33
Besondere Vorschrift zur Verwendung von Verwaltungsdaten

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4672, BMEL: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. ‚One in one out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 496/19

... Durch den Verordnungsentwurf werden die bestehenden Regelungen zur Ausgestaltung des elektronischen Aufenthaltstitels an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst und als Muster in den Anlagen D14a abgebildet. Gleichzeitig werden Aufenthaltstitel als Klebeetiketten nebst Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel und zur Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Klebeetikett) nach Sicherheitsstandard und Design vergleichbar zum elektronischen Aufenthaltstitel aufgrund nationaler Entscheidung angepasst und als Muster in den Anlagen D11, 14 abgebildet.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.