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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Stichprobennetz"


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Drucksache 188/20

... (2) Bei der Erhebung der Grunddaten ist das Stichprobennetz der Bodenzustandserhebung im Wald 2006 bis 2008 beizubehalten und bei Änderungen der Waldfläche entsprechend anzupassen. Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann Verdichtungen des Stichprobennetzes vornehmen, soweit sie dies für erforderlich hält.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Erhebung der Grunddaten

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Erhebungsstandards

§ 4
Maßnahmen auf militärischen Liegenschaften

§ 5
Datenübermittlung

§ 6
Bundesprobenbank

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Folgen der Rechtsverordnung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4642, BMEL: Entwurf einer Verordnung über Erhebungen zum Bodenzustand im Wald (BZEV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 146/19

... Dabei ist die Stichprobenverteilung im 4 x 4 km-Quadratverband in ganz Deutschland ein Minimalstandard zur Erfüllung der Informationsbedürfnisse des Bundes. Die Länder verdichten das Stichprobennetz im Quadratverband wie in der Anlage festgehalten. Damit verbessern sie die Aussagekraft der Inventur inhaltlich und regional in sensiblen Bereichen (z.B. Nutzung und Zuwachs in hohen Baum-Altersklassen, Informationen zu seltenen Baumarten). Die Länder stellen dem Bund die Daten aus der Stichprobenverdichtung zur Verbesserung der Auswertungsqualität zur Verfügung. Der Bund passt die Datenbanken und das Datenmanagement vor der Erhebung entsprechend an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 146/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Zeitpunkt

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Grunddaten

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 1 Satz 2) Verdichtung der Bundeswaldinventur

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte und demographische Entwicklung

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

III. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 95/15

... Seit ICP Forests Mitte der 90er Jahre der Kronenzustandserhebung auf dem systematischen Stichprobennetz das Intensivmonitoring zur Seite gestellt hat, sind Depositionsmessungen eines der wesentlichen Elemente des Intensivmonitorings. Die Stickstoffspezies sind hierbei zentrale Messgrößen; denn die Deposition von Stickstoffverbindungen greift in den Nährstoffhaushalt der Waldökosysteme ein und verändert ihn. Auf Fachebene herrscht Einvernehmen, dass diese Messungen fortzusetzen sind.



Drucksache 754/13

... Das forstliche Umweltmonitoring (§ 41a Absatz 6 BWaldG) umfasst Großraumerhebungen auf einem systematischen Stichprobennetz (sog. Level I) und das Intensivmonitoring (sog. Level II) auf ausgewählten Beobachtungsflächen. Level I und Level II bilden ein integriertes System; erst die Kombination beider Ebenen erlaubt die Übertragung von Erkenntnissen, die im Intensivmonitoring mit hohem Messaufwand gewonnen werden, auf die Fläche, wo die praktische Waldbewirtschaftung stattfindet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Grunddaten

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Intensivmonitoring

§ 4
Erhebungsstandards

§ 5
Inkrafttreten

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2583: Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring (ForUmV)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 200/07

... Eine Stichprobenverteilung im 4 x 4 km-Quadratverband über das gesamt Bundesgebiet ist ein Minimalstandard zur Erfüllung der Informationsbedürfnissen des Bundes. Die Länder verdichten das Stichprobennetz im Quadratverband wie in der Anlage festgehalten. Damit verbessern sie die Aussagekraft der Inventur inhaltlich und regional in sensiblen Bereichen (z.B. Nutzung und Zuwachs in hohen Altersklassen, Informationen zu seltenen Baumarten). Die Daten aus der Stichprobenverdichtung der Länder sind für den Bund eine unentbehrliche Planungs- und Auswertungsgrundlage. Auf Seiten des Bundes ist die Struktur und Indizierung der Datenbank und die Datenübermittlung vor der Erhebung vorzubereiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 200/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Zeitpunkt

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Grunddaten

§ 4
Aufhebung der zweiten Bundeswaldinventur-Verordnung

§ 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 2 Satz 2) Verdichtung der Bundeswaldinventur

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.