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26 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"SEVESO-II-Richtlinie"


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Drucksache 238/16 (Beschluss)

... Außerdem grenzt sich der Begriff "Standort" nicht ausreichend vom ebenfalls in § 15 Absatz 1 genannten Ausdruck "Abstand zueinander" ab. In der SevesoIII-Richtlinie wurde in Artikel 9 Absatz 1 der Begriff "geographische Lage" gegenüber der Seveso-II-Richtlinie eingeführt.



Drucksache 237/1/16

... kels 12 Absatz 2 Seveso-II-Richtlinie im baurechtlichen Genehmigungsverfahren" vom 11. März 2015 bezieht die vorhabenspezifischen Faktoren schon auf der 1. Stufe bei der Abstandsbestimmung ein. Demgegenüber ist die LAI der Ansicht, dass die vorhabenbezogenen Faktoren nicht für die Ermittlung des "angemessenen Abstands" herangezogen werden können und hat seine Position in der Fußnote 19 in o.g. Arbeitshilfe der Fachkommission Städtebau ausführlich und überzeugend begründet; u.a. mit der Hinweis, dies sei weder sachgerecht noch faktisch möglich.



Drucksache 269/13

... /EG (so genannte Seveso-II-Richtlinie), der deren Anwendungsbereich bestimmt (Liste gefährlicher Stoffe), an die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 713/11

... 12. Bei anderen Rechtsakten in Bezug auf Industrien mit einem hohen Risiko/hohen involvierten Beträgen wurden in der Vergangenheit Richtlinien vorgezogen (wie z.B. die IPPC- oder die SEVESO-II-Richtlinie), während für kleinere Hochrisiko-Sektoren, wie die Zivilluftfahrt, häufig Verordnungen gewählt wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund der Regulierungsinitiative

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise Hinsichtlich der Verordnung Ergebnisse der Folgenabschätzung für die verschiedenen politischen Optionen

Anhörung interessierter Kreise

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Verhütung von Unfällen

Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften und Haftung bei Schäden

Transparenz, Informationsaustausch und bestmögliche Praktiken

4 Notfallmaßnahmen

Internationale Aktivitäten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Politische Optionen und Bewertung der Auswirkungen

3. Rechtliche Aspekte der Verordnung

4 Betreiber

4 Mitgliedstaaten

4 Kommission

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Informationen

Änderung geltender Rechtsvorschriften

4 Übertragung

Europäischer Wirtschaftsraum und Energiegemeinschaft

Vorschlag

Kapitel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
vermeidung ernster Gefahren bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

Artikel 3
Allgemeine Grundsätze des Risikomanagements bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

Artikel 4
Sicherheitserwägungen im Rahmen der Genehmigung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten gemäß der Richtlinie 94/22/EG

Artikel 5
Beteiligung der Öffentlichkeit an Lizenzvergabeverfahren

Artikel 6
Akzeptanz von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten innerhalb von Lizenzgebieten

Artikel 7
Haftung für Umweltschäden

Artikel 8
Zuständige nationale Behörde

Kapitel III
Vorbereitung Durchführung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf der Basis einer Risikobewertung

Artikel 9
Bedingungen für den Betrieb von Offshore-Anlagen

Artikel 10
Gefahrenbericht für Förderanlagen

Artikel 11
Gefahrenbericht für Nichtförderanlagen

Artikel 12
Interne Notfalleinsatzpläne

Artikel 13
Mitteilung über Bohrungsarbeiten

Artikel 14
Mitteilung über den kombinierten Betrieb

Artikel 15
Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten

Artikel 16
Befugnis, Aktivitäten zu untersagen

Artikel 17
Grenzüberschreitende Auswirkungen

Kapitel IV
Beste Praxis für die Beherrschung ernster Gefahren

Artikel 18
Verhütung schwerer Unfälle durch die Betreiber

Artikel 19
Anforderungen an die zuständigen Behörden

Artikel 20
Gewährleistung der Einhaltung des Regulierungsrahmens zur Verhütung schwerer Unfälle

Artikel 21
Anonyme Meldung von Sicherheitsbedenken

Kapitel V
Transparenz Austausch von Informationen

Artikel 22
Informationsaustausch

Artikel 23
Transparenz

Artikel 24
Berichterstattung über die Auswirkungen von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf die Sicherheit und Umwelt

Artikel 25
Untersuchungen nach einem schweren Unfall

Artikel 26
Vertraulichkeit

Kapitel IV
Koordinierung Zusammenarbeit

Artikel 27
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 28
Koordinierter Ansatz für Sicherheit in angrenzenden Regionen und internationale Aktivitäten

Kapitel VII
Vorbereitung auf den Notfall Noftallmassnahmen

Artikel 29
Anforderungen an interne Notfalleinsatzpläne

Artikel 30
Externe Notfalleinsatzpläne und Vorbereitung auf den Notfall

Artikel 31
Notfallmaßnahmen

Artikel 32
Grenzüberschreitende Vorbereitung auf den Notfall und Notfallmaßnahmen

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 33
Sanktionen

Artikel 34
Der Kommission übertragene Befugnisse

Artikel 35
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 36
Ausschussverfahren

Artikel 37
Änderung der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden 25

Artikel 38
Übergangsbestimmungen

Artikel 39
Inkrafttreten

Anhang I
Beteiligung der Öffentlichkeit in Verbindung mit Genehmigungen gemäß der Richtlinie 94/22/EG

Anhang II
Anforderungen an Dokumente für das Akzeptanzverfahren

1. in einer Auslegungsmitteilung für eine Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen

2. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für den Betrieb einer Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen

3. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für eine NICHTFörder-Anlage zu übermittelnde Informationen

4. in einer Mitteilung über Bohrungsarbeiten zu übermittelnde Informationen

5. Aspekte eines überprüfungssystems

6. BEI einem grösseren Umbau einer Anlage, EINSCHLIESSLICH der Entfernung einer Festen Anlage, zu übermittelnde Informationen

7. in einer Mitteilung über kombinierten Betrieb zu übermittelnde Informationen

Anhang III
Vorkehrungen der zuständigen Behörden zur Regelung von Betriebsvorgängen, die mit ernsten Gefahren behaftet sind

Anhang IV
Vorkehrungen des Betreibers zur Verhütung schwerer Unfälle

Anhang V
Anforderungen in Bezug auf Notfallvorsorge und Notfallmaßnahmen

1. Interne Notfallpläne

2. Externe Notfallpläne

Anhang VI
Informationsaustausch und Transparenz


 
 
 


Drucksache 873/1/10

... 1. Der Bundesrat sieht das Erfordernis, die Seveso-II-Richtlinie an das geänderte EU-Chemikalienrecht anzupassen und begrüßt die Absicht der Kommission, dieses rechtzeitig durchführen zu wollen. Ebenso wird begrüßt, dass bei der notwendigen Anpassung Klarstellungen und Konkretisierungen sowie redaktionelle Änderungen vorgenommen werden sollen, um die Richtlinie insgesamt klarer und verständlicher zu formulieren. Der Bundesrat bedauert allerdings, dass die Regelungstiefe in Teilen erheblich über das Maß einer Richtlinie hinausgeht und damit in Organisationsstrukturen der Mitgliedstaaten eingreift.



Drucksache 873/10

... /EG zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (im Folgenden „Seveso-II-Richtlinie“) zielt darauf ab, schwere Unfälle mit großen Mengen gefährlicher Stoffe (oder von Gemischen solcher Stoffe) gemäß dem Verzeichnis in Anhang I zu verhüten und die Folgen solcher Unfälle für Mensch und Umwelt zu begrenzen. Es handelt sich um einen mehrstufigen Ansatz auf der Ebene der Kontrollen, bei denen strengere Vorschriften gelten je größer die Menge von Stoffen.



Drucksache 735/10

... 6. fordert die Kommission auf, strikte unionsweite Unfallverhütungsmaßnahmen für Ölplattformen zu entwickeln und den Geltungsbereich der Seveso-II-Richtlinie1 auf Ölplattformen auszuweiten;



Drucksache 873/10 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat sieht das Erfordernis, die Seveso-II-Richtlinie an das geänderte EU-Chemikalienrecht anzupassen und begrüßt die Absicht der Kommission, dieses rechtzeitig durchführen zu wollen. Ebenso wird begrüßt, dass bei der notwendigen Anpassung Klarstellungen und Konkretisierungen sowie redaktionelle Änderungen vorgenommen werden sollen, um die Richtlinie insgesamt klarer und verständlicher zu formulieren. Der Bundesrat bedauert allerdings, dass die Regelungstiefe in Teilen erheblich über das Maß einer Richtlinie hinausgeht und damit in Organisationsstrukturen der Mitgliedstaaten eingreift.



Drucksache 846/1/08

... 2. Zumindest im Bereich der industriellen Anlagen bestehen sowohl für den Austausch von Informationen über die bei der Verhinderung von Störfällen und der Begrenzung ihrer Folgen gesammelten Erfahrungen als auch für die Unterrichtung von betroffenen Nachbarstaaten im grenzüberschreitenden Störfall bereits ausreichende Regelungen, z.B. die Seveso-II-Richtlinie (96/82/EG i. V. m.



Drucksache 31/1/08

... Diese Regelungssystematik hat sich bewährt und sollte nicht durch eine unbestimmte Erweiterung aufgegeben werden. Im Übrigen geht selbst die Seveso-II-Richtlinie von einer Betreiberidentität aus.



Drucksache 846/08 (Beschluss)

... 2. Zumindest im Bereich der industriellen Anlagen bestehen sowohl für den Austausch von Informationen über die bei der Verhinderung von Störfällen und der Begrenzung ihrer Folgen gesammelten Erfahrungen als auch für die Unterrichtung von betroffenen Nachbarstaaten im grenzüberschreitenden Störfall bereits ausreichende Regelungen, z.B. die Seveso-II-Richtlinie (96/82/EG i. V. m.



Drucksache 473/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den Beratungen auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die Konsequenzen aus der GHS-Verordnung für andere europäische Normen (z.B. Seveso-II-Richtlinie) berücksichtigt werden.



Drucksache 473/1/07

... 15. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den Beratungen auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die Konsequenzen aus der GHS-Verordnung für andere europäische Normen (z.B. Seveso-II-Richtlinie) berücksichtigt werden.



Drucksache 938/06

... Seveso-II-Richtlinie



Drucksache 558/06 (Beschluss)

... /EG (so genannte Seveso-II-Richtlinie) fordert, bei der Flächenausweisung angemessene Abstände zwischen Seveso-II-Betrieben (mit großen Mengen an gefährlichen Stoffen) und sensiblen Gebieten (Wohnen, Freizeit, Krankenhäuser, öffentliche Nutzung etc.) einzuhalten. Dieses Gebot gilt sowohl für die Ansiedlung neuer und die Änderung vorhandener Betriebe als auch für Entwicklungen in deren Nachbarschaft.



Drucksache 558/1/06

... /EG (so genannte Seveso-II-Richtlinie) fordert, bei der Flächenausweisung angemessene Abstände zwischen Seveso-II-Betrieben (mit großen Mengen an gefährlichen Stoffen) und sensiblen Gebieten (Wohnen, Freizeit, Krankenhäuser, öffentliche Nutzung etc.) einzuhalten. Dieses Gebot gilt sowohl für die Ansiedlung neuer und die Änderung vorhandener Betriebe als auch für Entwicklungen in deren Nachbarschaft.



Drucksache 643/06

... vorgesehene Darstellung von Störfallablaufszenarien auf dem Bericht SFK-GS-26 beruhe und einer angestrebten räumlichen Trennung von Betriebsbereichen und Schutzobjekten im Sinne des Artikels 12 der Seveso-II-Richtlinie zuwider laufe.



Drucksache 94/05

Demgegenüber stehen die zu erwartenden Entlastungen für Betreiber von Betriebsbereichen, die aufgrund der Änderung der Seveso-II-Richtlinie nicht mehr dem Anwendungsbereich der Störfall Verordnung unterliegen oder aus den erweiterten Pflichten der Verordnung entlassen werden.



Drucksache 286/1/05

... 111. Seveso-II-Richtlinie



Drucksache 94/1/05

... Die Änderung dient der Angleichung des Verordnungstextes an die Seveso-II-Richtlinie. Der bisherige Vollzug des bestehenden § 3



Drucksache 286/05 (Beschluss)

... 111. Seveso-II-Richtlinie



Drucksache 773/05

... /EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (so genannte „Seveso-II-Richtlinie“)5, erweitert durch die Richtlinie



Drucksache 94/05 (Beschluss)

... (§§ 17 und 18 i. V. m. Anhang VII etc.) geht über die Forderungen der Seveso-II-Richtlinie, einschließlich deren letzter Änderung von 2003, hinaus. Ziel der vorgeschlagenen Änderung ist die Annäherung an eine inhaltliche 1 : 1-Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie. Hierdurch werden Nachteile für den Wirtschaftsstandort Deutschland abgebaut, die durch Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Mitgliedstaaten ohne nationale Sonderregelungen entstehen, sowie ein Beitrag zur Deregulierung erbracht.



Drucksache 90/05

... Die Definition des Begriffs "Betriebsbereich" enthält einen Bezug auf die Liste gefährlicher Stoffe in Anhang I Seveso-II-Richtlinie ausgenommenen Einrichtungen, Gefahren und Tätigkeiten. Da durch die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundes-Imissionsschutzgesetzes

Artikel 2
Änderung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

III. Alternativen

IV. Kosten

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 237/16 PDF-Dokument



Drucksache 238/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.