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92 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Erkennbarkeit"


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Drucksache 15/20

... Bei Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen auf dem küstennahen Festland und den sich anschließenden inneren Gewässern ist sicherzustellen, dass die Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, insbesondere die Beeinträchtigung der Erkennbarkeit von Schifffahrtszeichen, vermieden wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Teil 1
- Allgemeines

1 Gegenstand der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

2 Anhänge

Teil 2
- Technische Spezifikationen

3 Feuer zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

4 Tagesmarkierungen

Teil 3
- Allgemeine Luftfahrthindernisse

Abschnitt 1
- Kennzeichnungserfordernisse

5 Allgemeine Kennzeichnungserfordernisse

Abschnitt 2
- Tageskennzeichnung

6 Tagesmarkierung

7 Kennzeichnung durch Tagesfeuer

Abschnitt 3
- Nachtkennzeichnung

8 Allgemeines

9 Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

10 Gefahrenfeuer

11 Zeitweilige Hindernisse

Teil 4
-Windenergieanlagen

Abschnitt 1
- Allgemeines

12 Anwendbare Vorschriften

13 Windenergieanlagen-Blöcke

Abschnitt 2
- Tageskennzeichnung

14 Tagesmarkierung

15 Kennzeichnung durch Tagesfeuer

Abschnitt 3
- Nachtkennzeichnung

16 Allgemeines

Teil 5
- Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen im Meeresbereich

17 Anwendungsbereich

18 Tagesmarkierung von Windenergieanlagen

Teil 6
- Verfahrens- und Schlussvorschriften

21 Beteiligung der Flugsicherungsorganisation nach § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

22 Eignung der Feuer

23 Übergangsvorschriften

24 Abweichung von der AVV

Artikel 2

Anhang 1
Spezifikation Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

Abbildung 1 Mindestanforderungen Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

Abbildung 2 Hindernisfeuer

Abbildung 3 Hindernisfeuer ES

Anhang 2
Spezifikation Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 1 Mindestanforderungen Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 2Vertikale Lichtstärkeverteilung Feuer W, rot

Abbildung 3 Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 4 Maximalwerte für die vertikale Lichtstärkeverteilung des Feuer W, rot ES

Anhang 3
Spezifikation von Feuern zur Infrarotkennzeichnung

Anhang 4
Sichtweitenmessung

Anhang 5
Zeichnerische Darstellung

Abbildung 1 Tageskennzeichnung

Abbildung 2 Nachtkennzeichnung

Anhang 6
Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

1. Allgemeine Anforderungen

2. Baumusterprüfung durch die benannte Stelle

a Transpondersignalen gilt folgendes:

b Radarsignalen gilt folgendes:

3. Verfahren bei der zuständigen Luftfahrtbehörde im Falle der §§ 12, 14-17 LuftVG

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Sachverhalt / wesentlicher Inhalt

3. Alternativen

4. Gesetzesfolgen

a. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

b. Erfüllungsaufwand

c. Weitere Kosten

d. Nachhaltigkeit

e. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummern 11 bis 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummern 18 bis 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu den Anhängen:

Zu Anhang 4: Sichtweitenmessgeräte

Zu Anhang 5: Zeichnerische Darstellung

Zu Anhang 6: Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung BNK-Systeme

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4978, BMVI: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 91/20

... Die Ergänzung der Abfallschlüssel um ein Sternchen (*) in Anlage 1 dient der Kontinuität zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung-AVV) und hat einen rein klarstellenden Charakter. In dieser werden alle Abfälle, die einen gefährlichen Charakter aufweisen, mit einem Sternchen (*) hinter dem sechsstelligen Abfallschlüssel gekennzeichnet. Das aufgeführte Sternchen (*) ist kein zwingender Bestandteil des Abfallschlüssels. Gleichwohl ist es in der Praxis sinnvoll, das Sternchen (*) zwecks leichterer Erkennbarkeit der Gefährlichkeit eines Abfalls mit aufzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 91/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Altölverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Gleichstellung von Mann und Frau

VII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben

3. Prozesse

Zu Nummer 3

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 13

VIII. Weitere Kosten

IX. Demographie-Check

X. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 268/20

... In dieser Vorschrift wird die Anwendbarkeit all jener Regelungen des vorliegenden Gesetzes festgelegt, die sich aus der Änderung des CDNI ergeben. Es wird der Zeitpunkt für die Anwendbarkeit bestimmt, in dem auf völkerrechtlicher Ebene die Änderungen des CDNI in Kraft treten, siehe die gleichlautenden Vorgaben im Beschluss CDNI 2017-I-4 und im Artikel 19 Absatz 4 Satz 2 des CDNI. Durch die Regelung in § 24 können die Ausführungsbestimmungen im vorliegenden Gesetz über Dämpfe erst dann angewendet werden, wenn im CDNI die Regelungen über Dämpfe in Kraft sind. Zur eindeutigen Erkennbarkeit dieses Zeitpunktes wird er bekanntgegeben. Ein Auflisten von allgemeinen Bestimmungen in Hinblick auf Dämpfe und Entgasung erübrigt sich, da diese Bestimmungen ihre Wirkung erst mit dem Inkrafttreten der Bestimmungen zu Dämpfen entfalten. Zur Klarstellung wird im letzten Satz eine Weitergeltung des CDNI in seiner bisherigen Fassung bis zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens geregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich und Geltung der Begriffsbestimmungen

§ 2
Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb von Annahmestellen

§ 3
Vereinbarungen über gemeinsam zu nutzende Annahmestellen

§ 4
Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen

§ 5
Weitere Entsorgung durch Annahmestellen nach der Annahme

§ 6
Allgemeine Auskunftspflichten

§ 7
Besondere Pflichten des Betreibers einer Bunkerstelle

§ 8
Besondere Pflichten des Schiffsbetreibers

§ 9
Besondere Pflichten der Betreiber der Annahmestellen und der Ladungsempfänger

§ 10
Besondere Pflichten des Schiffsführers

§ 11
Pflichten für Schiffsführer von Fahrzeugen, die kein Gasöl als Kraftstoff benutzen oder Gasöl außerhalb des Anwendungsbereiches der Anlage 1 zum Übereinkommen tanken

§ 12
Pflichten von Dritten, die mit der Annahme von Schiffbetriebsabfällen oder Dämpfen beauftragt wurden

§ 13
Ordnungswidrigkeitendatei

§ 14
Zuständige Behörden für Aufgaben des Bundes

§ 15
Zuständige Behörden der Länder

§ 16
Gleichwertigkeiten

§ 17
Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden, Mitwirkungspflicht

§ 18
Verordnungsermächtigungen

§ 19
Übertragung von Aufgaben

§ 20
Datenübermittlung und Datenaustausch

§ 21
Befreiung der innerstaatlichen Institution von der Körperschaftssteuer

§ 22
Bußgeldvorschriften

§ 23
Übergangsbestimmungen

§ 24
Zeitliche Anwendungsvorschrift

§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen KMU

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Einmaliger Erfüllungsaufwand

bb Jährlicher Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Bundesebene

bb Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Landesebene einschließlich Kommunen

cc Jährlicher Erfüllungsaufwand des Bundes

dd Jährlicher Erfüllungsaufwand der Länder einschließlich Kommunen

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4925, BMVI: Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Jährlicher Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 15/1/20

... Es ist nicht ersichtlich, warum sich die Forderung nach der Installation einer zusätzlichen Infrarotkennzeichnung nicht allein auf Transponder gestützte BNK beziehen soll, sondern diese auch für radargestützte Systeme künftig verpflichtend sein soll. Begründet wurde die geplante Einführung der Infrarotkennzeichnung mit dem Argument der Sicherheitserhöhung bei einem Transponderausfall oder der bewussten Nichtaktivierung des Transponders durch den Luftfahrzeugführer (zum Beispiel bei Sicherheitsbehörden). Denn in diesen Fällen steht die Erkennbarkeit von WEA mit einer Transponder-BNK in Frage. Für WEA mit radargestützter BNK aber kann dieser Fall nicht eintreten. Im Falle eines Ausfalls oder einer Störung des Radarsystems der WEA wird diese die reguläre Beleuchtung ohnehin dauerhaft bis zur Beseitigung der Störung aktivieren, sodass es einer zusätzlichen Infrarotkennzeichnung nicht bedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 6.3 Satz 4, 5 und 5a - neu - AVV

2. Zu Artikel 1 Anhang 6 Nummer 1 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 5, Nummer 2 Absatz 3 Buchstabe a Nummer 6 und 7 - neu -,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1 Anhang 6 Nummer 2 Absatz 6 - neu - und Nummer 3 Absatz 1 Satz 2 AVV


 
 
 


Drucksache 339/19

... Für eine ausreichende Erkennbarkeit sind für alle Fahrzeuge eines Verkehrsunternehmens, die am Straßenverkehr teilnehmen, Maßnahmen festzulegen, die einer ausreichenden Erkennbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer dienen. Anlass zu dieser Regelung ist die Überlegung, dass in der BOStrab selbst bislang insbesondere bei älteren Personenfahrzeugen oder sonstigen Fahrzeugen weder Vorschriften zur Ausrüstung mit seitlich rückstrahlenden Elementen in Anlehnung an § 51a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 443/19 (Beschluss)

... , 6. Aufl. 2018, § 22 KUG Rn. 4). Objektiver Maßstab ist dabei die Erkennbarkeit der abgebildeten Person in ihrem Bekanntenkreis (vergleiche Fricke, ebd. Rn. 7; Specht, ebd.). Eine Torso- oder Ganzkörperaufnahme kann hierfür genügen (vergleiche Specht, ebd. Rn. 1; Paschke/Berlit/Meyer-Kröner, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 3 Aufl. 2016, 32. Abschn. Rn. 8). Ob alleine die Aufnahme von Körperteilen diesen Anforderungen genügt, erscheint hingegen als sehr zweifelhaft (dagegen etwa Kröner a.a. O.). Beim sogenannten Upskirting werden gerade nur einzelne Körperteile aufgenommen, welche zudem zum Intimbereich der Person zählen und schon deswegen eine Identifizierung der Person im Bekanntenkreis kaum jemals erlauben dürften. Die Identifizierbarkeit muss sich auch aus der Darstellung selbst ergeben; es genügt daher nicht, dass dem Bild der Name der angeblich abgebildeten Person zugeordnet wird (vergleiche auch Kröner a.a. O.). "Upskirting"-Aufnahmen unterfallen somit allenfalls in Ausnahmefällen dem Recht am eigenen Bild im Sinne des § 22 KUG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 184k
Bildaufnahme des Intimbereichs

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

Im Einzelnen:

a Strafrecht

b Ordnungswidrigkeitenrecht

c Zivilrecht

d Zusammenfassung

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 184k

Zu § 184k

Zu § 184k

Zu § 184k

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 443/19

... , 6. Aufl. 2018, § 22 KUG Rn. 4). Objektiver Maßstab ist dabei die Erkennbarkeit der abgebildeten Person in ihrem Bekanntenkreis (Fricke, ebd. Rn. 7; Specht, ebd.). Eine Torso- oder Ganzkörperaufnahme kann hierfür genügen (Specht, ebd. Rn. 1; Paschke/Berlit/Meyer-Kröner, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 3 Aufl. 2016, 32. Abschn. Rn. 8). Ob alleine die Aufnahme von Körperteilen diesen Anforderungen genügt, erscheint hingegen als sehr zweifelhaft (dagegen etwa Kröner a.a. O.). Beim sog. Upskirting werden gerade nur einzelne Körperteile aufgenommen, welche zudem zum Intimbereich der Person zählen und schon deswegen eine Identifizierung der Person im Bekanntenkreis kaum jemals erlauben dürften. Die Identifizierbarkeit muss sich auch aus der Darstellung selbst ergeben; es genügt daher nicht, dass dem Bild der Name der angeblich abgebildeten Person zugeordnet wird (vgl. auch Kröner a.a. O.). "Upskirting"-Aufnahmen unterfallen somit allenfalls in Ausnahmefällen dem Recht am eigenen Bild im Sinne des § 22 KUG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 184k
Bildaufnahme des Intimbereichs

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

Im Einzelnen:

a Strafrecht

Im Einzelnen:

b Ordnungswidrigkeitenrecht

c Zivilrecht

d Zusammenfassung

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 184k

Zu § 184k

Zu § 184k

Zu § 184k

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 398/19

... Darüber hinaus wird mit der vorgeschlagenen Änderung die Bezeichnung des Bundesamtes sprachlich an die Bezeichnung des Ressorts ("Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit") angepasst: Der Begriff "kerntechnische" wird durch den Begriff "nukleare" ersetzt, letzterer wird die Wiedererkennbarkeit als Bundesamt im Geschäftsbereich des BMU stärken.



Drucksache 69/17 (Beschluss)

... Angesichts der zu befürchtenden Beweisprobleme in Fällen, in denen der Beschuldigte einer Verkehrsstraftat oder -ordnungswidrigkeit einen technischen Defekt des Automatisierungssystems sowie dessen mangelnde Erkennbarkeit behauptet, ist die in § 63a StVG-E vorgesehene Regelung zur Datenverarbeitung auch in Straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlicher Hinsicht relevant. Nach § 63a Absatz 2 StVG-E sollen die gemäß dessen Absatz 1 aufgezeichneten Daten den nach Landesrecht für die Überwachung des Straßenverkehrs zuständigen Behörden auf deren Veranlassung übermittelt werden, wobei die übermittelten Daten durch diese gespeichert und genutzt werden dürfen, soweit es für die Überwachung erforderlich und notwendig ist. Dritten dürfen gespeicherte Daten übermittelt werden, wenn sie glaubhaft machen, dass die Daten zur Geltendmachung, Befriedigung und Abwehr von Rechtsansprüchen erforderlich sind und das entsprechende Kraftfahrzeug mit automatisierter Fahrfunktion an diesem Ereignis beteiligt war. Es fehlt eine ausdrückliche Berechtigung oder Verpflichtung dieser Aufsichtsbehörde, die Daten auf entsprechenden Antrag auch den Staatsanwaltschaften und Ordnungswidrigkeitenbehörden zur Verfügung zu stellen. Nur so können die dargestellten Beweisschwierigkeiten im Rahmen von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/17 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 158/17 (Beschluss)

... Zur technischen Erkennbarkeit der jeweiligen Girocard und damit der Möglichkeit zur Angabe des Entgelts ist die Eingabe der PIN zudem nicht erforderlich. Vielmehr handelt es sich bei der PIN um eine hochsensible Information, die grundsätzlich so sparsam wie möglich eingesetzt werden sollte, um die Gefahr des Missbrauchs zu verringern. Sie sollte daher vom jeweiligen Dienstleister erst zu einem Zeitpunkt verlangt werden dürfen, zu dem feststeht, dass der Kunde die Dienstleistung in Anspruch nehmen will. Dies ist jedoch frühestens dann der Fall, wenn der Kunde über die anfallenden Kosten informiert wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG

3. Zu Artikel 1 §§ 48 und 49 ZAG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 2 BGB

6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 3 - neu - BGB

7. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 675f BGB

8. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 675 Absatz 1 Satz 3 BGB

9. Zu Artikel 3 § 675n Absatz 1 Satz 3 BGB

10. Zu Artikel 3 Nummer 17 Buchstabe a § 675t Überschrift BGB , Buchstabe d Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB

11. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe c § 675w Satz 4 BGB

12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Artikel 229 § ... Absatz 6 - neu - EGBGB

13. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB

14. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB


 
 
 


Drucksache 675/17

... Nach § 20 Nummer 3 darf der für den Umschlag Verantwortliche die Verladung nur vornehmen, wenn keine offensichtlichen Mängel vorhanden sind, die den sicheren Einschluss der gefährlichen Güter beeinträchtigen können. Da die Vorschrift von "offensichtlichen" Mängeln ausgeht, wird die Anforderung hinsichtlich der Undichtigkeiten entsprechend präzisiert und klargestellt, dass als Beurteilungsmaßstab eine äußerliche Erkennbarkeit zugrunde zu legen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gefahrgutverordnung See

§ 16a
Zuständigkeiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Artikel 2
Änderung der Gefahrgutkostenverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften (NKR-Nr. 4172, BMVI)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

II.1 Erfüllungsaufwand:

5 Wirtschaft

Weitere Kosten:

5 Verwaltung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 243/17

... 6. ein Merkmal zur Erkennbarkeit der Personen, die die Daten nach den Nummern 1 bis 5 auf Seiten des Verpflichteten eingeben,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 243/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

§ 4
Grenzen des Anwendungsbereichs

§ 23
Probeweise Anwendung der Überwachungsfunktionen.

Teil 4
Vorkehrungen für die Erteilung von Auskünften über Verkehrsdaten

§ 30
Kreis der Verpflichteten

§ 31
Grundsätze

§ 32
Auskünfte über zurückliegende Verkehrsdaten, zukünftige Verkehrsdaten, Verkehrsdaten in Echtzeit

§ 33
Verschwiegenheit

§ 34
Nachweis, probeweise Anwendungen

§ 35
Protokollierung

Teil 5
Ergänzende technische Festlegungen, Übergangsvorschriften, Schlussbestimmungen

§ 36
Technische Richtlinie

§ 37
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 100g

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4076, BMWi: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 KMU-Betroffenheit


 
 
 


Drucksache 158/1/17

... Zur technischen Erkennbarkeit der jeweiligen Girocard und damit der Möglichkeit zur Angabe des Entgelts ist die Eingabe der PIN zudem nicht erforderlich. Vielmehr handelt es sich bei der PIN um eine hochsensible Information, die grundsätzlich so sparsam wie möglich eingesetzt werden sollte, um die Gefahr des Missbrauchs zu verringern. Sie sollte daher vom jeweiligen Dienstleister erst zu einem Zeitpunkt verlangt werden dürfen, zu dem feststeht, dass der Kunde die Dienstleistung in Anspruch nehmen will. Dies ist jedoch frühestens dann der Fall, wenn der Kunde über die anfallenden Kosten informiert wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG

3. Zu Artikel 1 §§ 48 und 49 ZAG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 2 BGB

7. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 3 -neu BGB

8. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 675f BGB

9. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 675 Absatz 1 Satz 3 BGB

10. Zu Artikel 3 § 675n Absatz 1 Satz 3 BGB

11. Zu Artikel 3 Nummer 17 Buchstabe a § 675t Überschrift BGB ,

12. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe c § 675w Satz 4 BGB

13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Artikel 229 § ... Absatz 6 - neu - EGBGB

14. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB

15. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB


 
 
 


Drucksache 39/17

... Derzeit existieren keine Regelungen betreffend den Betrieb von unbemannten Fluggeräten bei Nacht. Einziges Kriterium ist insoweit die Sichtweite. Dabei bestand jedoch in der Praxis Unsicherheit über die Frage, ob es für die Sichtbarkeit bei Nacht (und die Erkennbarkeit der Fluglage) ausreicht, wenn das Gerät mit wenigen einfachen Lichtern oder sogar einem einzigen Licht ausgestattet war. Zum Teil wurde insoweit die Auffassung vertreten, ein Gerät könne nachts auch mit an die bemannte Luftfahrt angelehnte Lichterführung nicht betrieben werden, da es sich jedenfalls niemals in Sichtweite (im engeren Sinne) befinde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Länder

2. Bund

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 20
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21a
Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21b
Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21c
Zuständige Behörde

§ 21d
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen

§ 21e
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen

§ 21f
Ausweichregeln für unbemannte Fluggeräte

Artikel 3
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

Im Einzelnen:

- Einführung einer Kennzeichnungspflicht:

- Betriebsbeschränkungen:

- Auswirkungen auf unbemannte Luftfahrtsysteme:

- Einführung einer Pflicht zum Nachweis bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten:

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Erfüllungsaufwand für Länder

IV. Sonstige Auswirkungen

1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

2. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

§ 21a

b § 21b

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer n

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Absatz 2

Absatz 3

c § 21c

d § 21d

e § 21

f § 21f

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3614, BMVI: Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

4 Länder

II.2 ‚One in one out‘-Regelung


 
 
 


Drucksache 256/17

... Dies kann nach einigen Jahren der Beobachtung der Marktentwicklung neu entschieden werden. Schon im Sinne einer einheitlichen Außenwirkung und der Erkennbarkeit eines Ladepunkts als Lademöglichkeit für Nutzer von Elektromobilen ist zu erwarten, dass die Betreiber auch bei geringer Ladeleistung Typ2-Stecker verbauen werden. Nach einer Karenzzeit im Rahmen des oben genannten Innovationsfreiraums, ist es sinnvoll, den Einbau von Typ2-Steckern verbindlich vorzuschreiben. Entsprechend ist die Ausnahme der Anforderungen von § 3 für Ladepunkte mit einer Ladeleistung von 3,7 Kilowatt bis zur Anpassung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 256/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Ladesäulenverordnung

§ 4
Punktuelles Aufladen

§ 7
Ladepunkte mit geringer Ladeleistung

§ 8
Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 69/1/17

... Angesichts der zu befürchtenden Beweisprobleme in Fällen, in denen der Beschuldigte einer Verkehrsstraftat oder -ordnungswidrigkeit einen technischen Defekt des Automatisierungssystems sowie dessen mangelnde Erkennbarkeit behauptet, ist die in § 63a StVG-E vorgesehene Regelung zur Datenverarbeitung auch in Straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlicher Hinsicht relevant. Nach § 63a Absatz 2 StVG-E sollen die gemäß dessen Absatz 1 aufgezeichneten Daten den nach Landesrecht für die Überwachung des Straßenverkehrs zuständigen Behörden auf deren Veranlassung übermittelt werden, wobei die übermittelten Daten durch diese gespeichert und genutzt werden dürfen, soweit es für die Überwachung erforderlich und notwendig ist. Dritten dürfen gespeicherte Daten übermittelt werden, wenn sie glaubhaft machen, dass die Daten zur Geltendmachung, Befriedigung und Abwehr von Rechtsansprüchen erforderlich sind und das entsprechende Kraftfahrzeug mit automatisierter Fahrfunktion an diesem Ereignis beteiligt war. Es fehlt eine ausdrückliche Berechtigung oder Verpflichtung dieser Aufsichtsbehörde, die Daten auf entsprechenden Antrag auch den Staatsanwaltschaften und Ordnungswidrigkeitenbehörden zur Verfügung zu stellen. Nur so können die dargestellten Beweisschwierigkeiten im Rahmen von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/1/17




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a Absatz 4 StVG *

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

12. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 StVG

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG

19. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

21. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

22. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 1 StVG

23. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG

24. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG

25. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 73/16

... Auf einer zweiten zeitlichen Stufe s i.d.R. chtsverletzungen im Rahmen der konkreten Auswahlentscheidung zu rügen. Anknüpfungspunkt für Fristbeginn und Erkennbarkeit ist hierbei die nach § 46 Absatz 5 Satz 1 zu versendende Information. Dies setzt der Gemeinde einen Anreiz, bei der Bereitstellung dieser Informationen besonders sorgfältig zu handeln. Die Frist von 30 Kalendertagen sollte hierbei für das unterlegene Unternehmen ausreichend sein, um eine Rüge - gegebenenfalls unter Akteneinsichtnahme nach Absatz 3 - vorzubereiten und zu begründen. Eine Frist von 30 Kalendertagen ist anderseits auch erforderlich, um dem mit der Vorschrift verfolgten Beschleunigungsgedanken auch im Hinblick auf die Rechtssicherheit der konkreten Auswahlentscheidung Geltung zu verschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 46a
Auskunftsanspruch der Gemeinr bisherige Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, der Gemeinde spätestens ein Jahr vor Bekanntmachung der Gemeinde nach § 46 Absatz 3 diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes zur Verfügung zu stellen, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Vertrages nach § 46 Absatz 2 Satz 1 erforderlich sind.

§ 47
Rügeobliegenheit, Präklusion

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

§ 46a
Die Sätze 1 und 3 wurden hierher von § 46 Absatz 2 Satz 4 und 5 EnWG verschoben.

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 332/1/16

... "(1) An Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) haben zu Fuß Gehende gegenüber Fahrzeugen, ausgenommen Schienenfahrzeugen, Vorrang. Wollen zu Fuß Gehende den Überweg benutzen, dürfen sich Fahrzeuge den Fußgängerüberwegen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern, wenn nötig, müssen sie warten. Nutzende von Rollern, Fahrrädern, Inline-Skates, Rollschuhen und Krankenfahrstühlen, welche den Fußgängerüberweg benutzen wollen, haben sich zur Erkennbarkeit dem Fußgängerüberweg in Schrittgeschwindigkeit zu nähern und am Fahrbahnrand zu halten, wenn die Verkehrslage dies erfordert." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 332/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 5 Satz 1

Zu Artikel 1 Nummer 2a

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 - neu -, 8 - neu -, Absatz 1f Satz 2, Absatz 9 StVO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 2a - neu - StVO, Satz 5 StVO

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 653/16

... In dem bereits erwähnten "Alder-Urteil" des EuGH wird klargestellt, dass im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 kein Raum für ein fiktives Zustellungsverfahren nach nationalem Recht besteht. Damit steht fest, dass die Anwendung des § 184 ZPO und das in dieser Vorschrift vorgesehene Erfordernis der Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 gegen Unionsrecht verstoßen würde. Von einer Unanwendbarkeit der Vorschrift im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 ist der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 2. Februar 2011 - Az. VIII ZR 190/10, BGHZ 188, 164 und vom 11. Mai 2011 - Az. VIII ZR 114/10, NJW 2011, 2218) bereits im Vorfeld der Entscheidung des EuGH ausgegangen. Trotzdem soll aus Gründen der Transparenz und Erkennbarkeit für den Rechtsanwender im Gesetz selbst klargestellt werden, dass § 184 ZPO-E nur für Zustellungen nach § 183 Absatz 2 bis 5 ZPO gilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 653/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

Im Einzelnen

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 1070
Zustellung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark vom 19. Oktober 2005 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen

§ 1092a
Rechtsbehelf bei Nichtzustellung oder bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls

§ 1104a
Gemeinsame Gerichte

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

§ 14
Rechtshilfeersuchen, die ein Verfahren nach Artikel 23 des Übereinkommens zum Gegenstand haben, werden nur erledigt, wenn aus ihnen ersichtlich ist, dass

Artikel 4
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 8
Gewillkürte Stellvertretung

Artikel 6
Folgeänderungen

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Im Einzelnen

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 446/15

... "Die Krankenkasse ist zur Übernahme der Krankenbehandlung nach Satz 1 für Empfänger von Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes verpflichtet, wenn sie durch die Landesregierung oder die von der Landesregierung beauftragte oberste Landesbehörde dazu aufgefordert wird und mit ihr eine entsprechende Vereinbarung mindestens auf Ebene der Landkreise oder kreisfreien Städte geschlossen wird. Die Vereinbarung über die Übernahme der Krankenbehandlung nach Satz 1 für den in Satz 2 genannten Personenkreis hat insbesondere Regelungen zur Erbringung der Leistungen sowie zum Ersatz der Aufwendungen und Verwaltungskosten nach Satz 1 zu enthalten; die Ausgabe einer elektronischen Gesundheitskarte kann vereinbart werden. Wird von der Landesregierung oder der von ihr beauftragten obersten Landesbehörde eine Rahmenvereinbarung auf Landesebene zur Übernahme der Krankenbehandlung für den in Satz 2 genannten Personenkreis gefordert, sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung verpflichtet. Zudem vereinbart der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit den auf Bundesebene bestehenden Spitzenorganisationen der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Behörden Rahmenempfehlungen zur Übernahme der Krankenbehandlung für den in Satz 2 genannten Personenkreis. Die Rahmenempfehlungen nach Satz 5, die von den zuständigen Behörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und den Krankenkassen nach den Sätzen 1 bis 3 sowie von den Vertragspartnern auf Landesebene nach Satz 4 übernommen werden sollen, regeln insbesondere die Umsetzung der leistungsrechtlichen Regelungen nach den §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes, die Abrechnung und die Abrechnungsprüfung der Leistungen sowie den Ersatz der Aufwendungen und der Verwaltungskosten der Krankenkassen nach Satz 1. Bis zum Inkrafttreten einer Regelung, wonach die elektronische Gesundheitskarte bei Vereinbarungen nach Satz 3 zweiter Halbsatz die Angabe zu enthalten hat, dass es sich um einen Empfänger von Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes handelt, stellen die Vereinbarungspartner die Erkennbarkeit dieses Status in anderer geeigneter Weise sicher."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 29a
Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.

§ 63a
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

§ 83c
Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

§ 90
Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

§ 14
Dauer der Anspruchseinschränkung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 45a
Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung

§ 105c
Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

§ 18
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 17

§ 18
Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.

Artikel 8
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

§ 9a
Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131
Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

§ 421
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

Artikel 11
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 13
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 14
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Verfahrensbeschleunigung

Faire und effektive Verfahren

4 Unterbringung

4 Asylbewerberleistungen

Ärztliche Versorgung

4 Integration

Kostenbeteiligung des Bundes

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Leistungen für Asylbewerber

Kostenbeteiligung des Bundes

2. Erfüllungsaufwand

a. Bürgerinnen und Bürger

b. Wirtschaft

5 Ausländerbeschäftigung

c. Verwaltung

Lockerung des Leiharbeitsverbots

Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG

Regelung zu minderjährigen Kindern

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Öffnung der Integrationskurse

Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

5 Bundesmeldegesetz

Gesundheitsversorgung, SGB V

5 Schutzimpfungen

VI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Verfahrensbeschleunigung

4 Asylbewerberleistungen

1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen

3. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 153/14

... Für Datenerhebungen, die in die Grundrechte der Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 13 Absatz 1 GG eingreifen, gelten angesichts deren besonderen Schutzgehalts in der Regel besonders strenge Anforderungen. Diese gesteigerten Anforderungen wirken nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch in den Anforderungen für die Weitergabe und Zweckänderung der hierdurch gewonnen Daten fort. So darf etwa die Schwelle für die Übermittlung von Daten, die im Rahmen strafprozessualer Maßnahmen durch eine Wohnraumüberwachung erlangt wurden, nicht unter diejenige abgesenkt werden, die bei der Gefahrenabwehr für entsprechende Eingriffe gilt, da durch eine Zweckänderung grundrechtsbezogene Beschränkungen des Einsatzes bestimmter Erhebungsmethoden nicht unterlaufen werden dürfen. Ebenso ist eine Weitergabe von Telekommunikationsdaten, die nur unter besonders strengen Bedingungen abgerufen werden dürfen, nur dann an eine andere Stelle zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung von Aufgaben erfolgt, derentwegen ein Zugriff auf diese Daten auch unmittelbar zulässig wäre. Dem entspricht, dass Daten, die aus gewichtigen Eingriffen in Artikel 10 Absatz 1 oder Artikel 13 Absatz 1 GG stammen, zu kennzeichnen sind (BVerfG vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94 - Rz. 168 (G10-Befugnisse des BND); BVerfG vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 (Post- und Fernmeldeüberwachung durch ZKA); BVerfG vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 - Rz. 339 (akustische Wohnraumüberwachung); BVerfG vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08 - Rz. 267 (Vorratsdatenspeicherung)). Die Erkennbarkeit solcher Daten soll die Beachtung der spezifischen Grenzen für die Datennutzung auch nach deren etwaiger Weiterleitung an andere Stellen sicherstellen (Bundesverfassungsgericht vom 24. April 2013, Rz. 225).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Antiterrordateigesetzes

§ 6a
Erweiterte Datennutzung

Artikel 2
Änderung des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten, Entfristung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderungen im Antiterrordateigesetz

2. Änderungen im Rechtsextremismus-Datei-Gesetz

3. Änderungen im Aufenthaltsgesetz

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2792: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 422/1/14

... In diesem Zusammenhang muss überdies sichergestellt sein, dass auch Fälle strafrechtlich verfolgt werden können, bei denen der Betroffene (von Anfang an) nicht erkennbar ist, namentlich weil - wie in den Fällen der Aufnahmen unter den Rock - nur intime (Detail-)Aufnahmen vorliegen (vgl. zur in der Literatur umstrittenen Frage der Erkennbarkeit der "anderen" Person i.S.d. § 201a StGB: LK-Valerius, StGB, 12. Aufl. 2010, § 201a Rnr. 11; MüKo-Graf, StGB, 2. Aufl. 2012, § 201a Rnr. 20 einerseits; Koch, GA 2005, 589, 594 f.; Schmitz, Strafrechtlicher Schutz vor Bild- und Wortaufnahmen, 2011, S. 34 f., andererseits).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 3 StGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 176 Absatz 6 StGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 177 Absatz 1 StGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 §§ 184b und 184c StGB*

5. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 184b Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b StGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 184b Absatz 3 StGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 §§ 184b Absatz 4 und 184c Absatz 5 StGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 184b Absatz 6 Satz 2 StGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 184c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b StGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 201a Absatz 1 Satz 2 StGB , Buchstabe d § 201a Absatz 6 - neu - StGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 201a Absatz 1 StGB*

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 201a Absatz 1 Satz 2 StGB


 
 
 


Drucksache 671/13

... Weitere grundlegende Voraussetzung für den künftigen Vollzug der jeweiligen Regelung ist die rechtssichere Erkennbarkeit der einbezogenen Fahrzeuge über eine bundeseinheitliche Fahrzeugkennzeichnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 671/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Verwaltungsaufwand

E. Auswirkungen auf die private Wirtschaft/sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemein

I. Anlass und Zielsetzung

II. Lösung

III. Alternativen

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

IV.2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

V. Sonstige Kosten

B. Einzelne Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 284/13

... Unter Berücksichtigung des Grundrechts der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) ist die Schutzwürdigkeit im Rahmen einer Interessenabwägung (objektiv) zu ermitteln. Eine solche Interessenabwägung ist dem Täter nur möglich, wenn er die Schutzwürdigkeit aufgrund konkreter Angaben des Verfügungsberechtigten beurteilten kann, was oftmals nicht der Fall sein dürfte, oder für die Schutzwürdigkeit der Daten objektive Anhaltspunkte, in der Regel aufgrund der Art der Daten, bestehen, d.h. die Schutzwürdigkeit für ihn erkennbar ist. Die Erkennbarkeit sowie das subjektive Erkennen des Täters in Form des dolus eventualis werden regelmäßig im Rahmen einer tatrichterlichen Würdigung zu ermitteln sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 202d
Datenhehlerei

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3, 4 und 6

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 445/13 (Beschluss)

... Die Verwendung von Batterien oder eines wiederaufladbaren Energiespeichers (Akkus etc.) für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte an Fahrrädern gewährleistet grundsätzlich das gleiche Sicherheitsniveau wie die Verwendung einer Lichtmaschine (Dynamo) als Energieversorger. Zudem gewährleisten sowohl batterie- als auch akkubetriebene Scheinwerfer und Schlussleuchten eine gute Erkennbarkeit der Fahrradfahrer, da die Intensität der Lichtabstrahlung unabhängig von der Fahrgeschwindigkeit gleichmäßig hoch ist und auch im Stand erfolgen kann. Daneben wird ihnen eine höhere Akzeptanz entgegengebracht, die offenbar unter anderem daraus resultiert, dass der Betrieb der Beleuchtung mit Batterien und Akkus - im Gegensatz insbesondere zu älteren Dynamos - keine fahrdynamisch wirksamen Leistungsverluste oder eine Einschränkung der Beleuchtung bei schlechten Witterungsverhältnissen mit sich bringt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Eingangssatz StVZO

2. Zu Artikel 1 Nummer 0 - neu - § 53a Inhaltsübersicht StVZO

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 32 Absatz 2 und 4 Nummer 3 StVZO

4. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34b Absatz 1 Satz 6 StVZO

5. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 52 Absatz 3 Satz 2 StVZO

6. Zu Artikel 1 Nummer 21a - neu - § 67 Absatz 1 StVZO


 
 
 


Drucksache 445/2/13

... ) auch Änderungen zur optischen und akustischen Erkennbarkeit ("Anhaltesignal" mit roten Blinkleuchten nach vorn und so genanntem "Yelp"-Ton, bekannt als Signalton aus dem amerikanischen Raum) von Einsatzfahrzeugen aufgenommen, ohne diese Änderungsdetails im Vorwege mit den Ländern abzustimmen. Einem Schreiben der Hochschule der Polizei vom 19. März 2007 an die Innenministerien der Länder ist zu entnehmen, dass die bis zu diesem Zeitpunkt befassten Gremien noch keine abgestimmten Änderungsvorschläge erarbeiten konnten. Eine gemeinsame, abgestimmte Position des Bundes und der Länder über mögliche Details entsprechender Änderungen der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/2/13




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 284/13 (Beschluss)

... es) ist die Schutzwürdigkeit im Rahmen einer Interessenabwägung (objektiv) zu ermitteln. Eine solche Interessenabwägung ist dem Täter nur möglich, wenn er die Schutzwürdigkeit aufgrund konkreter Angaben des Verfügungsberechtigten beurteilten kann, was oftmals nicht der Fall sein dürfte, oder für die Schutzwürdigkeit der Daten objektive Anhaltspunkte, in der Regel aufgrund der Art der Daten, bestehen, d.h. die Schutzwürdigkeit für ihn erkennbar ist. Die Erkennbarkeit sowie das subjektive Erkennen des Täters in Form des dolus eventualis werden regelmäßig im Rahmen einer tatrichterlichen Würdigung zu ermitteln sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 202d
Datenhehlerei

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Anlage 2
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei


 
 
 


Drucksache 672/13

... Eine weitere grundlegende Voraussetzung für den künftigen Vollzug der Neuregelung zur Park- und Gebührenbevorrechtigung im StVG ist die rechtssichere Erkennbarkeit der einbezogenen Fahrzeuge durch eine bundeseinheitliche Fahrzeugkennzeichnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Verwaltungsaufwand

E. Auswirkungen auf die private Wirtschaft/sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Abschnitt 5a
Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

1. Einzeiliges Kennzeichen

2. Zweizeiliges Kennzeichen

2a. Kraftradkennzeichen

3. Verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen

4. Ergänzungsbestimmungen

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 9 Absatz 4

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 4 Buchstabe a und b Anlage 4 Abschnitt 2a und Abschnitt 5a

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 10 Absatz 1 Satz2

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 30 Absatz 1 und § 31 Absatz 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 445/1/13

... Die Verwendung von wiederaufladbaren Energiespeichern (Akkus etc.) für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte an Fahrrädern gewährleistet in Verbindung mit einer sinnfälligen Kapazitätsanzeige grundsätzlich das gleiche Sicherheitsniveau wie die Verwendung einer Lichtmaschine (Dynamo) als Energieversorger. Eine sinnfällige Kapazitätsanzeige versetzt den Nutzer in die Lage, vor Fahrantritt festzustellen, ob die Restnutzungsdauer seiner Akkus für die vorgesehene Fahrt noch ausreichend ist. Zudem gewährleisten akkubetriebene Scheinwerfer und Schlussleuchten eine gute Erkennbarkeit der Fahrradfahrer, da die Intensität der Lichtabstrahlung unabhängig von der Fahrgeschwindigkeit gleichmäßig hoch ist und auch im Stand erfolgen kann. Daneben wird ihnen - wie das Konsumverhalten der Radfahrer dokumentiert - allgemein eine höhere Akzeptanz entgegengebracht, die offenbar u.a. daraus resultiert, dass der Betrieb der Beleuchtung mit Akkus - im Gegensatz zu insbesondere älteren Dynamos - keine fahrdynamisch wirksamen Leistungsverluste mit sich bringt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/1/13




1. Zu Artikel 1 Eingangssatz StVZO

2. Zu Artikel 1 Nummer 0 - neu - § 53a Inhaltsübersicht StVZO Nummer 4a - neu - § 31b Nummer 4a - neu StVZO

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 32 Absatz 4 Nummer 3 StVZO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 32 Absatz 2 und 4 Nummer 3 StVZO

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34b Absatz 1 Satz 6 StVZO

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 52 Absatz 3 Satz 2 StVZO

7. Zu Artikel 1 Nummer 21a - neu - § 67 Absatz 1 a - neu -, Absatz 11 StVZO


 
 
 


Drucksache 91/12

... /EG) für Humanarzneimittel ergänzt. Die Forderung, dass die zusätzlichen Angaben der Bezeichnung "folgen" müssen, bedeutet, dass sie sich im gleichen Blickfeld befinden und von gleicher Erkennbarkeit und adäquater Schriftgröße sein müssen. Die Regelung dient der Sicherheit der Arzneimittelanwendung. Sie wird in der Praxis bereits umgesetzt. Entsprechend der bisherigen Formulierung des § 10 Absatz 1a wird klargestellt, dass die Bezeichnung des Wirkstoffs nur dann gefordert wird, wenn die Bezeichnung des Arzneimittels ein Phantasiename ist. Für Tierarzneimittel existiert eine entsprechende Regelung im geltenden Gesetz (Absatz 5).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 91/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1. Bürgerinnen und Bürger

E.2. Wirtschaft

E.3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

Artikel 1
Arzneimittelgesetz

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 2

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 7
Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 8
GCP-Verordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 10
Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 11
Medizinproduktegesetz

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 12
DIMDI-Arzneimittelverordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IX. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 68

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 73

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Doppelbuchstabe j

Zu Doppelbuchstabe kk

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1787: Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 184/12

... taktile Erkennbarkeit

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung

§ 9
Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1885: Dritte Verordnung zur Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung


 
 
 


Drucksache 428/12 (Begründung)

... Das Aufbringen des Sinnbildes gewährleistet eine bessere Erkennbarkeit. Die Ergänzung beseitigt einen Widerspruch zur VwV-StVO zu § 2 Absatz 4.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/12 (Begründung)




I. Allgemeines

1. Vorbemerkung zum Neuerlass

2. Vorbemerkung zur Schilderwaldnovelle

3. Entstehungsgeschichte zur Schilderwaldnovelle

4. Grundsätzliches zur Schilderwaldnovelle

5. Wesentlicher Inhalt der Schilderwaldnovelle

a Reduzierung der Menge der Verkehrsschilder und Verbesserung der Beschilderung

b Radverkehrsvorschriften

c weitere wesentliche Inhalte

6. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

7. Erfüllungsaufwand

7.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

7.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

7.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II. Sonstige Kosten

9. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

10. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

a Allgemeines

b Im Einzelnen:

1. § 2 Absatz

2. § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c

3. § 5 Absatz 3 Nummer 2

4. § 6 Satz 1

5. § 7

6. § 7a neu

7. § 8 Absatz 1a und 2

8. § 9 Absatz 2

9. § 9a

10. § 10

11. § 12

12. § 13 Absatz 2

13. § 15a

14. §§ 16, 44, 45, 46, 47, 48

15. § 17 Absatz 2a

16. § 18

17. § 19

18. § 21 Absatz 3

19. § 24

20. § 30

21. § 31

22. § 35

23. § 37

24. § 39

25. § 40

26. § 41

27. § 42

28. § 43

29. § 44 Absatz 1 Satz 2

30. § 45

31. § 46 Absatz 3 Satz 4

32. § 49

33. § 51

34. § 52

35. § 53

36. Anlagen 1 bis 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2115: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 29/11

... -Zulassungsverordnung sollen die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für die Verwendung kleinerer Kraftradkennzeichenschilder geschaffen werden, ohne dass deren Erkennbarkeit und damit auch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. Gleichzeitig werden die Einschränkungen zur Vergabe kurzer Erkennungsnummern aufgehoben. Des Weiteren erfolgt die Übernahme der Ersten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 20. Juni 2008 in die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/11




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

b Vollzugsaufwand:

2. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten und Einnahmen

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

b Vollzugsaufwand:

2. Länder und Kommunen

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

5. Sonstige Auswirkungen

6. Nachhaltigkeit

C. Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1556: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 156/11 (Beschluss)

... Neben die bereits bestehende Verpflichtung des Diensteanbieters nach § 13 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2, dafür zu sorgen, dass die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung (so genannte Nutzungsdaten) gelöscht werden, tritt nun auch die Verpflichtung, eine Löschfunktion für den Nutzer bereit zu halten, die es dem Nutzer ermöglicht, die Löschung seines Nutzerkontos jederzeit selbst zu veranlassen (§ 13 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3). Das Bedienelement ("Löschknopf") muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, so dass der Nutzer die Löschung jederzeit selbst veranlassen kann. Im Hinblick auf die Definitionen zur leichten Erkennbarkeit, unmittelbaren Erreichbarkeit und ständigen Verfügbarkeit wird auf die Ausführungen zu Nummer 3 Buchstabe a (§ 13 Absatz 1 Satz 1 TMG) verwiesen. Eine selbständige Löschung des Nutzerkontos und der darin enthaltenen personenbezogenen Daten durch den Nutzer, wie sie in den letzten Jahren immer wieder gefordert wird, dürfte derzeit technisch nicht umsetzbar sein, so dass das Betätigen des Löschknopfes dem Nutzer lediglich die Möglichkeit bietet, dem Diensteanbieter auf einfache Art und Weise mitteilen zu können, dass das Nutzerkonto gelöscht werden soll. Die Löschung selbst muss dann durch den Diensteanbieter erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/11 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Telemediengesetzes

§ 13a
Zusätzliche Pflichten des Diensteanbieters von Telemediendiensten mit nutzergenerierten Inhalten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 156/11

... Neben die bereits bestehende Verpflichtung des Diensteanbieters nach § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, dafür zu sorgen, dass die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung (sogenannte Nutzungsdaten) gelöscht werden, tritt nun auch die Verpflichtung, eine Löschfunktion für den Nutzer bereit zu halten, die es dem Nutzer ermöglicht, die Löschung seines Nutzerkontos jederzeit selbst zu veranlassen (§ 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3). Das Bedienelement ("Löschknopf") muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, so dass der Nutzer die Löschung jederzeit selbst veranlassen kann. Im Hinblick auf die Definitionen zur leichten Erkennbarkeit, unmittelbaren Erreichbarkeit und ständigen Verfügbarkeit wird auf die Ausführungen zu Ziffer 3 a (§ 13 Abs. 1 Satz 1 TMG) verwiesen. Eine selbständige Löschung des Nutzerkontos und der darin enthaltenen personenbezogenen Daten durch den Nutzer, wie sie in den letzten Jahren immer wieder gefordert wird, dürfte derzeit technisch nicht umsetzbar sein, so dass das Betätigen des Löschknopfes dem Nutzer lediglich die Möglichkeit bietet, dem Diensteanbieter auf einfache Art und Weise mitteilen zu können, dass das Nutzerkonto gelöscht werden soll. Die Löschung selbst muss dann durch den Diensteanbieter erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telemediengesetzes

§ 13a
Zusätzliche Pflichten des Diensteanbieters von Telemediendiensten mit nutzergenerierten Inhalten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 103/1/11

... Im vorliegenden Gesetz ist keine entsprechende Änderung in Artikel 1 Abschnitt 2 § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer eins vorgenommen worden. Stattdessen soll mit der Einführung von De-Mail-Diensten nun nur „eine Kennzeichnung“ festgelegt werden, die providerabhängige Domänenteile erlaubt. Das erschwert den Wechsel eines Nutzers zu einem anderen Provider und behindert den Wettbewerb. Die einheitliche Kennzeichnung zur Erkennbarkeit bzw. Unterscheidbarkeit der De-Mail-Adressen von herkömmlichen Mail-Adressen muss zwingender Bestandteil des Sicherheitskonzepts und der wirtschaftlichen Nutzung der De-Mail sein. Diese Vorgabe ist aber nicht nur aus Transparenzgründen notwendig. Eine Steuer-ID wird einheitlich für jeden Bürger erstellt. Das muss bei einer De-Mail-Adresse auch möglich gemacht werden. Eine einheitliche Kennzeichnung ist auch zwingende Voraussetzung dafür, dass De-Mail-Adressen frei portierbar sind. Aus Nutzersicht ist es vollkommen inakzeptabel, wenn derartige Adressen aufgrund firmenspezifischer Bezeichnungen bei einem Wechsel des akkreditierten Diensteanbieters wertlos würden. Eine Neuregistrierung für den Nutzer wäre die Folge. Deshalb wird eine einheitliche Bezeichnung bzw. Kennzeichnung im Domänenteil der De-Mail-Adressen gefordert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/1/11




2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 De-Mail-G


 
 
 


Drucksache 48/11

... Im Sinne der Wiedererkennbarkeit sollte die Kennzeichnung anhand eines einheitlichen und einfachen, verständlichen Logos erfolgen. Die Vorarbeiten der Wirtschaft zur Entwicklung eines EU-einheitlichen Logos haben begonnen, sind aber noch nicht abgeschlossen.



Drucksache 48/11 (Beschluss)

... Im Sinne der Wiedererkennbarkeit sollte die Kennzeichnung anhand eines einheitlichen und einfachen, verständlichen Logos erfolgen. Die Vorarbeiten der Wirtschaft zur Entwicklung eines EU-einheitlichen Logos haben begonnen, sind aber noch nicht abgeschlossen.



Drucksache 29/1/11

... Es ist erforderlich, bei den neuen Kraftradkennzeichen auch ein Mindestmaß der Breite festzulegen. Entsprechend einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen ist ein Mindestmaß von 180 mm erforderlich, ohne dass die Verkehrssicherheit, insbesondere die Erkennbarkeit der Kennzeichen, beeinträchtigt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 4 Absatz 4 Satz 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 3 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 1aneu - § 12 Absatz 1 Satz 4 - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 1aneu - § 46 Absatz 2 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 1aneu - § 47 Absatz 1 Nummer 1

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 2 Nummer 2 Satz 2 und 3

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 2 Nummer 2 Satz 3

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 1 Buchstabe c

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 3.2 , Doppelbuchstabe cc Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 6 Satz 3 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Anlage 4 Abschnitt 2 Nummer 2a Buchstabe c Anlage 4 Abschnitt 4 Nummer 2a Buchstabe d Anlage 4 Abschnitt 5 Nummer 2a

11. Zu Artikel 2 Satz 1


 
 
 


Drucksache 29/11 (Beschluss)

... Es ist erforderlich, bei den neuen Kraftradkennzeichen auch ein Mindestmaß der Breite festzulegen. Entsprechend einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen ist ein Mindestmaß von 180 mm erforderlich, ohne dass die Verkehrssicherheit, insbesondere die Erkennbarkeit der Kennzeichen, beeinträchtigt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 4 Absatz 4 Satz 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 02 - neu - § 5 Absatz 3 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 1aneu - § 12 Absatz 1 Satz 4 - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 1bneu - § 46 Absatz 2 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 cneu - § 47 Absatz 1 Nummer 1

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 2 Nummer 2 Satz 3

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 1 Buchstabe c

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 3.2 , Doppelbuchstabe cc Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 6 Satz 3 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Anlage 4 Abschnitt 2 Nummer 2a Buchstabe c Anlage 4 Abschnitt 4 Nummer 2a Buchstabe d Anlage 4 Abschnitt 5 Nummer 2a

10. Zu Artikel 2 Satz 1


 
 
 


Drucksache 183/10

... Eine möglichst hohe Kontinuität sollte auch bei den Marie-Curie-Maßnahmen gewährleistet sein. Die Programme sollten ihre Wiedererkennbarkeit bewahren unabhängig von ihrer organisatorischen Zuordnung in der Kommission. Sie sind als Mobilitätsprogramm für die Forschermobilität notwendiger Teil der Forschungspolitik und damit des EFR.



Drucksache 259/10 (Beschluss)

... Im materiellen Datenschutzrecht sollten die Anforderungen an die freie und informierte Einwilligung als zentrale Grundlage vieler Datenverarbeitungsverfahren im Internet, z.B. in sozialen Netzwerken, insbesondere durch genauere Regelungen ihrer Ausübung präzisiert werden. Zentrale Bedeutung hat dabei auch die Verbesserung der Informationsrechte des Betroffenen, die auf Grundlage der bewährten Systematik des Auskunftsanspruchs als Holschuld der Betroffenen z.B. durch Anforderungen an die Erkennbarkeit von Datenschutzhinweisen und den Abruf von Nutzerdaten fortentwickelt werden könnten. Die Einwilligung sollte als Rechtsgrundlage nur zugelassen werden, wenn Handlungsalternativen bestehen, sie durch aktives Tun erklärt wird, ihre Geltungsdauer begrenzt ist und ein strengeres Kopplungsverbot im Bereich der Werbung geschaffen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

§ 30b
Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 183/10 (Beschluss)

... Eine möglichst hohe Kontinuität sollte auch bei den Marie-Curie-Maßnahmen gewährleistet sein. Die Programme sollten ihre Wiedererkennbarkeit bewahren, unabhängig von ihrer organisatorischen Zuordnung in der Kommission. Sie sind als Mobilitätsprogramm für die Forschermobilität notwendiger Teil der Forschungspolitik und damit des EFR.



Drucksache 259/2/10

... Im materiellen Datenschutzrecht sollten die Anforderungen an die freie und informierte Einwilligung als zentrale Grundlage vieler Datenverarbeitungsverfahren im Internet, z.B. in sozialen Netzwerken, insbesondere durch genauere Regelungen ihrer Ausübung präzisiert werden. Zentrale Bedeutung hat dabei auch die Verbesserung der Informationsrechte des Betroffenen, die auf Grundlage der bewährten Systematik des Auskunftsanspruchs als Holschuld der Betroffenen z.B. durch Anforderungen an die Erkennbarkeit von Datenschutzhinweisen und den Abruf von Nutzerdaten fortentwickelt werden könnten. Die Einwilligung sollte als Rechtsgrundlage nur zugelassen werden, wenn Handlungsalternativen bestehen, sie durch aktives Tun erklärt wird, ihre Geltungsdauer begrenzt ist und ein strengeres Kopplungsverbot im Bereich der Werbung geschaffen wird.



Drucksache 645/1/10

... Die Festlegung nur auf "eine Kennzeichnung" erlaubt providerabhängige Domänenteile. Das erschwert den "Umzug" eines Nutzers zu einem anderen Provider und behindert den Wettbewerb. Die einheitliche Kennzeichnung zur Erkennbarkeit beziehungsweise Unterscheidbarkeit der De-Mail-Adressen von herkömmlichen Mail-Adressen muss zwingender Bestandteil des Sicherheitskonzepts der De-Mail sein. Diese Vorgabe ist nicht nur aus Transparenzgründen notwendig. Sie ist auch zwingende Voraussetzung dafür, dass De-Mail-Adressen frei portierbar sind. Aus Nutzersicht ist es inakzeptabel, wenn derartige Adressen auf Grund firmenspezifischer Bezeichnungen bei einem Wechsel des akkreditierten Diensteanbieters wertlos würden. Eine Neuregistrierung für den Nutzer wäre die Folge. Deshalb wird eine einheitliche Bezeichnung beziehungsweise Kennzeichnung im Domänenteil der De-Mail- Adressen gefordert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/1/10




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

9. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 De-Mail-Gesetz

10. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 5 Satz 2 und 3 - neu - De-Mail-Gesetz

11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1,§ 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - De-Mail-Gesetz Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 De-Mail-Gesetz

13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 10 De-Mail-Gesetz

14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz

15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 - neu - De-Mail-Gesetz

16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz

17. Zu Artikel 1 § 15, § 23 Absatz 1 Nummer 12a - neu - De-Mail-Gesetz Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

§ 15
Datenschutz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 3a - neu - De-Mail-Gesetz

19. Zu Artikel 1 § 22 Satz 5 - neu - De-Mail-Gesetz

20. Zu Artikel 1 § 25 De-Mail-Gesetz

21. Zu Artikel 2 § 174 Absatz 3 Satz 4 ZPO Artikel 2 ist zu streichen.

22. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c § 9 Absatz 3 Satz 7 VwZG

23. Zu Artikel 3 allgemein


 
 
 


Drucksache 826/09

... (h) Vorkehrungen zur Gewährleistung der Erkennbarkeit der Gemeinschaftsmaßnahme insbesondere gegenüber den übrigen Tätigkeiten der BONUS-EWIV;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 826/09




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Ziele

1.2. Begründung des Vorschlags

1.3. Bestehende Initiativen auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Massnahme

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Überprüfungen

5.3. Europäischer Wirtschaftsraum

6. Anhörung der interessierten Kreise

6.1. Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

6.2. Konsultation einschlägiger Akteure durch die Kommission

6.3. Konsultation der interessierten Kreise durch das BONUS-Konsortium

Vorschlag

Artikel 1
Gemeinschaftsbeitrag

Artikel 2
Durchführung von BONUS-169

Artikel 3
Bedingungen für den Gemeinschaftsbeitrag

Artikel 4
Mitwirkung der Gemeinsamen Forschungsstelle

Artikel 5
Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und der BONUS-EWIV

Artikel 6
Auf die Beiträge anfallende Zinsen

Artikel 7
Kürzung, Zuruckhaltung oder Einstellung des Finanzbeitrags der Gemeinschaft

Artikel 8
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften durch die teilnehmenden Staaten

Artikel 9
Prüfung durch die Kommission und den Rechnungshof

Artikel 10
Gegenseitige Unterrichtung

Artikel 11
Teilnahme weiterer Mitgliedstaaten und assoziierter Länder

Artikel 12
Beteiligung anderer Länder

Artikel 13
Jahresbericht und Bewertung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15

Anhang I
BONUS-169 - Ziele und Durchführung

1. Ziele

2. Strategiephase

2.1 Ziel

2.2 Leistungen

2.2.1 Der strategische Forschungsplan

2.2.2 Konsultationsforen für interessierte Kreise

2.2.3 Die Durchführungsmodalitaten

2.2.4 Gemeinschaftsförderung in der Strategiephase

3. Durchführungsphase

3.1. Ziele

3.2. Durchführung von BONUS-169-Projekten

3.3 Weitere Aktivitäten

3.4. Beiträge während der Durchführungsphase

3.5 Förderung von BONUS-169-Projekten

Anhang II
Verwaltung von BONUS-169

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 173/09

... Mit der Beigabe als solcher gekennzeichneter Kopien der Kennzeichnungsaufkleber wird die Möglichkeit geschaffen, auch bei einer Auflösung des Warengebindes die Nachverfolgbarkeit im Rahmen der Buchführung mit geringstmöglichem Aufwand bei gleichzeitiger Erkennbarkeit der Auflösung des Ursprungsgebindes zu gewährleisten. Die Markierung wird in der Regel automatisch mit dem Foliendruck erzeugt, so dass der Zusatzaufwand je Markierung gering ist. Als Zeitaufwand wird 1 Sekunde und als Tarif 27,50 €/h angenommen. In Frage kommen Gebinde, etwa 10% von rd. 45 Mio. Gegenständen – ca. 4.500.000 Fälle im Jahr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sprengstoffgesetzes

§ 5
Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör

§ 42
Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften

§ 45
Aufgaben der Bundesanstalt

Artikel 2
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

§ 3

§ 6

§ 6a

§ 12b

§ 13

§ 14

§ 15

§ 17

§ 21

§ 22

§ 23

§ 39

§ 40

§ 40a

§ 49

1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes

2. Sprengzubehör

2.1 Zündleitungen

2.2 Verlängerungsdrähte

2.3 Isolierhülsen

2.4 Zündmaschinen

2.4.1 Mechanische Beschaffenheit

2.4.2 Elektrische Beschaffenheit

2.4.3 Leistungsfähigkeit

2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder

2.5.1 Mechanische Beschaffenheit

2.5.2 Elektrische Beschaffenheit

2.5.3 Leistungsfähigkeit

2.6 Zündmaschinenprüfgeräte

2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder

2.8 Zündkreisprüfer

2.8.1 Allgemeine Anforderungen

2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter

2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise

2.9.1 Allgemeine Anforderungen

2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente

2.10 Ladegeräte

2.11 Mischladegeräte

I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:

II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:

A. Feuerwerkskörper

B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände

C. Anzündmittel

Artikel 3
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

I. Wesentlicher Inhalt:

1. Zur Änderung des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

b Bürokratiekosten geänderter / erweiterter Informationspflichten

c Bürokratiekosten geänderter / vereinfachter Informationspflichten

d Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten

3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger

a Folgende Informationspflicht wird neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

4. Informationspflichten für die Verwaltung

a Folgende Informationspflichten werden neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

d Folgende Informationspflicht wird aufgehoben:

5. Sonstige Kosten

6. Zu sonstigen Änderungen Artikel 3 :

II. Regelungskompetenz:

1. Zu den Änderungen des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Zu den Änderungen der Strafprozessordnung, des Bundeszentralregistergesetzes und der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen

Zu den Einzelvorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 5

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 6

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 40

Zu § 41

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 12a

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 3

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

4 Allgemeines

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu §§ 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 16

Zu Nummer 19

Zu § 13

Zu §§ 14

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 40a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 34

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 7

Zu Absatz 9

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 743: Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 4/09

... 1. die Einzelheiten der Verwendung des Datenschutzauditsiegels, um eine einheitliche Kennzeichnung und eindeutige Erkennbarkeit der Kennzeichnung der Datenschutzkonzepte und informationstechnischen Einrichtungen zu gewährleisten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Datenschutzauditgesetz (DSAG)1

§ 1
Datenschutzaudit

§ 2
Zuständigkeit

§ 3
Kontrollen

§ 4
Zulassung der Kontrollstelle und Entziehung der Zulassung

§ 5
Anforderungen an das Personal der Kontrollstelle

§ 6
Pflichten der Kontrollstelle

§ 7
Pflichten der zuständigen Behörde

§ 8
Überwachung

§ 9
Datenschutzauditsiegel, Verzeichnisse

§ 10
Gebühren und Auslagen

§ 11
Datenschutzauditausschuss

§ 12
Mitglieder des Datenschutzauditausschusses

§ 13
Geschäftsordnung, Vorsitz und Beschlussfassung des Datenschutzauditausschusses

§ 14
Geschäftsstelle des Datenschutzauditausschusses

§ 15
Rechtsaufsicht

§ 16
Verordnungsermächtigungen

§ 17
Bußgeldvorschriften

§ 18
Strafvorschriften

§ 19
Einziehung

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

§ 28
Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke

§ 42a
Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten

§ 47
Übergangsregelung

Artikel 3
Änderung des Telemediengesetzes1

§ 15a
Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten

Artikel 4
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Kosten

VI. Auswirkungen

1. Bürokratiebelastungen für die Wirtschaft

2. Bürokratiebelastungen für die Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiebelastungen für die Verwaltung

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu Absatz 1

Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu § 15

Absatz 1

Absätze 2 bis 4

Zu § 16

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 781: Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 154/09

... 10 3. Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg. Das Zeichen 295 ist in der Regel in Breitstrich (0,25 m) auszuführen. Zur besseren Erkennbarkeit des Radfahrstreifens kann in seinem Verlauf das Zeichen 237 in regelmäßigen Abständen markiert werden. Werden Radfahrstreifen an Straßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr angelegt, ist ein breiter Radfahrstreifen oder ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum fließenden Verkehr erforderlich. Radfahrstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)


 
 
 


Drucksache 280/09A

... . Zur Klarstellung der Regelung wird in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht hinsichtlich des Zeitpunkts der Erkennbarkeit der nachteiligen Wirkungen auf den Ablauf der Einwendungsfrist abgestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/09A




A. Allgemeines

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EG-Recht

V. Alternativen

VI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VII. Befristung

VIII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen

IX. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Erlaubnis- bzw. Bewilligungspflicht für Gewässerbenutzungen § 8 Absatz 1

1.2 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 21 Absatz 1 Satz 1

1.3 Antrag auf Ausgleichsverfahren für konkurrierende Gewässerbenutzungen § 22 Satz 1

1.4 Anzeigepflicht für Arbeiten, die sich auf das Grundwasser auswirken können § 49 Absatz 1 Satz 1

1.5 Anzeigepflicht für die unbeabsichtigte Erschließung von Grundwasser § 49 Absatz 2

1.6 Pflicht von Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung zur Information der Endverbraucher § 50 Absatz 3 Satz 2

1.7 Pflicht zur Übermittlung von Untersuchungsergebnissen zu Rohwasser § 50 Absatz 5 Satz 2

1.8 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Indirekteinleitungen, § 58 Absatz 1

1.9 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in private Abwasseranlagen § 59 Absatz 1 i. V. m. § 58 Absatz 1 Satz 1

1.11 Anzeigepflicht für Kanalisationen § 60 Absatz 4 Satz 1

1.12 Pflicht zur Vorlage von Aufzeichnungen zu Abwasserbehandlungsanlagen § 61 Absatz 2 Satz 2

1.13 Verpflichtung zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 63 Absatz 1 Satz 1

1.14 Anzeigepflicht des Gewässerbenutzers im Zusammenhang mit der Bestellung und Abberufung von Gewässerschutzbeauftragten § 66 i.V.m. § 55 Absatz 1 Satz 2 BImSchG

1.15 Planfeststellungs- oder Plangenehmigungspflicht für Gewässerausbauten, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 68 Absatz 1 und 2

1.16 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 3

1.17 Zulassung bestimmter Maßnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 4 Satz 1

1.18 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i. V. m. Absatz 3

1.19 Zulassung bestimmter Maßnahmen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i.V.m. Absatz 4 Satz 1

1.20 Verpflichtung von Trägern wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zur Übermittlung von Informationen und Aufzeichnungen und zur Erteilung von Auskünften § 88 Absatz 2

1.21 Auskunftspflicht von Vorhabenträgern § 101 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 2

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern

Zu Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Zu § 62

Zu § 63

Zu Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu Abschnitt 6 Hochwasserschutz

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 74

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu Abschnitt 7 wasserueber.htmwirtschaftliche Planung und Dokumentation

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen

Zu § 89

Zu § 90

Zu Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu Kapitel 5 Gewässeraufsicht

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zur Anlage 1 zu § 3 Nummer 11

Zur Anlage 2 zu § 7 Absatz 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 870: Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts


 
 
 


Drucksache 185/09

... Zur Gewährleistung der Eindeutigkeit und Erkennbarkeit der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen im Vertrag vom 14. November 1990 (BGBl. 1991 II S. 1328, 1329) bestätigten Staatsgrenze und im Interesse gutnachbarschaftlicher Beziehungen ist es notwendig und zweckmäßig, die bestehende Markierung des Grenzverlaufs in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten sowie die damit zusammenhängenden Fragen zu regeln. Diesem Ziel dient die vereinbarte Ständige Deutsch-Polnische Grenzkommission, deren vornehmliche Aufgabe die Überprüfung des Verlaufs und des Vermarkungszustandes der Grenze und der Grenzzeichen sowie die Gewährleistung ihrer Instandhaltung ist. Nur durch eine exakt bestimmte Staatsgrenze lassen sich die Hoheitsgebiete der beiden Nachbarstaaten eindeutig abgrenzen und die damit zusammenhängenden öffentlichen, wirtschaftlichen und privaten Rechte und Interessen wahrnehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Vermarkung und Instandhaltung der gemeinsamen Grenze auf den Festlandabschnitten sowie den Grenzgewässern und die Einsetzung einer Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission

Abschnitt I
Verlauf der Grenze

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Abschnitt II
Vermarkung und Instandhaltung der Grenze

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Abschnitt III
Die Ständige

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Abschnitt IV
Überschreitung der Grenze

Artikel 25

Artikel 26

Abschnitt V
Schlussbestimmungen

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

2 Verbalnote

2 Verbalnote

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Abschnitt I Artikel 1 bis 4 : Verlauf der Grenze

Zu Abschnitt II Artikel 5 bis 18 : Vermarkung und Instandhaltung der Grenze

Zu Abschnitt III Artikel 19 bis 24 : Die Ständige Deutsch-Polnische Grenzkommission

Zu Abschnitt IV Artikel 25 und 26 : Überschreitung der Grenze

Zu Abschnitt V Artikel 27 bis 29 : Schlussbestimmung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 808: Gesetz zu dem Vertrag vom 16. September 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Instandhaltung der gemeinsamen Grenze auf den Festlandabschnitten sowie den Grenzgewässern und die Einsetzung einer Deutsch-Polnischen Grenzkommission


 
 
 


Drucksache 340/08

... Einzelheiten der Verwendung des Öko-Kennzeichens zu regeln, soweit dies erforderlich ist, um eine einheitliche Kennzeichnung oder eine eindeutige Erkennbarkeit der Erzeugnisse zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Durchführung

§ 3
Kontrollsystem

§ 4
Zulassung der Kontrollstellen und Entzug der Zulassung

§ 5
Pflichten der Kontrollstellen

§ 6
Vorschriften für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen

§ 7
Mitwirkung der Zollbehörden

§ 8
Überwachung

§ 9
Datenübermittlung, Außenverkehr

§ 10
Gebühren und Auslagen

§ 11
Ermächtigungen

§ 12
Strafvorschriften

§ 13
Bußgeldvorschriften

§ 14
Einziehung

§ 15
Übergangsvorschriften

§ 16
Ausschluss des Abweichungsrechts

Artikel 2
Öko-Kennzeichengesetz *

§ 2
Ermächtigungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Aufhebung bisherigen Bundesrechts

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

4. Evaluierung

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen / biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91


 
 
 


Drucksache 345/08

... product placement”, wenn für die Einbeziehung der Ware oder Dienstleistung in einen redaktionellen Kontext ein Entgelt gefordert wird und dem Erkennbarkeitsgebot nicht genügt wird. Denn eine solche Tarnung der Verkaufsförderungsabsicht trägt dazu bei, Verbraucher dazu zu veranlassen, ihre an sich kritische Haltung gegenüber Werbebotschaften abzulegen. Dadurch wird ihnen die Möglichkeit genommen sich auf den kommerziellen Charakter der Mitteilung einzustellen und entsprechend darauf zu reagieren. Die Regelung entspricht den Grundsätzen, welche die Rechtsprechung zu getarnter Werbung und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 345/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

§ 3
Verbot unlauteren Wettbewerbs

§ 5
Irreführende geschäftliche Handlungen.

§ 5a
Irreführung durch Unterlassen

Anhang
(zu § 3 Abs. 3)

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Grundzüge der Richtlinie

1. Anwendungsbereich

2. Wesentlicher Inhalt

III. Grundzüge des geltenden Rechts

IV. Umsetzungsbedarf

1. Artikel 1 Zweck der Richtlinie

2. Artikel 2 Definitionen

3. Artikel 3 Anwendungsbereich

4. Artikel 4 Binnenmarkt

5. Artikel 5 Verbot unlauterer Geschäftspraktiken

6. Artikel 6 Irreführende Handlungen

7. Artikel 7 Irreführende Unterlassungen

8. Artikel 8 und 9 Aggressive Geschäftspraktiken; Belästigung, Nötigung und unzulässige Beeinflussung

9. Artikel 10 Verhaltenskodizes

10. Artikel 11 bis 13 Durchsetzung; Gerichte und Verwaltungsbehörden:

11. Artikel 14 bis 16 Änderung anderer Richtlinien

12. Artikel 17 Information

13. Artikel 18 Änderung

14. Artikel 19 Umsetzung

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IX. Bürokratiekosten

X. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu § 7

Zu § 7

Zu § 7

Zu § 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Anhang Nr. 1

Zu Anhang Nr. 2

Zu Anhang Nr. 3

Zu Anhang Nr. 4

Zu Anhang Nr. 5

Zu Anhang Nr. 6

Zu Anhang Nr. 7

Zu Anhang Nr. 8

Zu Anhang Nr. 9

Zu Anhang Nr. 10

Zu Anhang Nr. 11

Zu Anhang Nr. 12

Zu Anhang Nr. 13

Zu Anhang Nr. 14

Zu Anhang Nr. 15

Zu Anhang Nr. 16

Zu Anhang Nr. 17

Zu Anhang Nr. 18

Zu Anhang Nr. 19

Zu Anhang Nr. 20

Zu Anhang Nr. 21

Zu Anhang Nr. 22

Zu Anhang Nr. 23

Zu Nummer 24

Zu Anhang Nr. 25

Zu Anhang Nr. 26

Zu Anhang Nr. 27

Zu Anhang Nr. 28

Zu Anhang Nr. 29

Zu Anhang Nr. 30

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 201: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb


 
 
 


Drucksache 798/08

... - Rating: Rating-Agenturen sollten zur Steigerung von Transparenz und Verständnis auf dem Ratingmarkt Verhaltenskodizes hinsichtlich der Erkennbarkeit von Prognosen, Produktkomplexität und Geschäftspraktiken annehmen; Interessenkonflikte sollten geregelt werden; unangeforderte Ratings sollten unabhängig kategorisiert und nicht als Druckmittel für Geschäftsabschlüsse benutzt werden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 798/08




Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags / der verlangten Vorschläge

Empfehlung 1 zu finanzieller Stabilität, Eigenkapital und allgemeinen rechtlichen Vorgaben

Empfehlung 2 zu Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz

Empfehlung 3 zu Maßnahmen gegen Überschuldung

Empfehlung 4 zu Maßnahmen gegen Interessenkonflikte

Empfehlung 5 zu bestehenden Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen


 
 
 


Drucksache 967/08

... – die technischen Einzelheiten in Bezug auf eine angemessen feine Rasterung der Standorterkennbarkeit (§ 4 Abs. 1),



Drucksache 364/08

... Option 2 würde strategische Ziele festlegen, die dazu beitragen würden, in allen Sektoren die Zusammenarbeit zur Einbeziehung der Gesundheit in alle Politikbereiche zu stärken, indem sie einen klaren strategischen Rahmen und eine klare Orientierung für das Vorgehen bieten würde. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass der neue Rahmen in den Mitgliedstaaten und von anderen Stakeholdern nicht weithin akzeptiert würde und dass daher die Fortschritte in Richtung auf die Ziele begrenzt wären. Option 2 könnte wahrscheinlich nicht das Ziel der besseren Erkennbarkeit und des besseren Verständnisses der Arbeit im Gesundheitsbereich auf EU-Ebene erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/08




Zusammenfassung der Folgenabschätzung

1. Problemstellung

Eine erweiterte EU mit größeren gesundheitlichen Ungleichheiten

Aktuelle und neu auftretende Gesundheitsgefahren

Nachhaltige Gesundheitssysteme

Globalisierung und Gesundheit

Verantwortungsvolle Staatsführung

2. Subsidiaritätsprüfung

3. Ziele

4. Strategieoptionen

5. Analyse der Auswirkungen

Wirtschaftliche Auswirkungen

Soziale Auswirkungen

4 Umweltauswirkungen

Vergleich der Optionen

Begleitung und Bewertung

Konsultation der Beteiligten


 
 
 


Drucksache 713/08

... Die mit den Anlagen 2 bis 5 vorgeschriebenen Registereinträge sind sowohl für die Darstellung der elektronischen Registerführung am Bildschirm und als Registerausdruck als auch für Übergangsbeurkundungen in Papierregistern zu verwenden. Die verbindliche Festlegung der Formulare und Darstellung am Bildschirm soll deren Einheitlichkeit und Wiedererkennbarkeit sicherstellen. Nur wenn im Einzelfall die vorgeschriebene Darstellung technisch nicht vollständig umsetzbar ist, darf eine geringfügige Abweichung erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Standesamt

§ 2
Übersetzung in die deutsche Sprache

§ 3
Behinderung, Verweigerung der Unterschrift

§ 4
Rückgabe von Urkunden

§ 5
Prüfungspflicht

§ 6
Anzeige eines Personenstandsfalls

§ 7
Zurückstellen der Beurkundung

§ 8
Prüfung der Staatsangehörigkeit

Kapitel 2
Personenstandsregister

Abschnitt 1
Betrieb elektronischer Personenstandsregister

§ 9
Personenstandsregister, Registerinhalt

§ 10
Anforderungen an den Betrieb von Personenstandsregistern und Sicherungsregistern

§ 11
Anforderungen an die Datenverarbeitungsverfahren

§ 12
Herstellererklärung

§ 13
Betriebs- und Sicherheitskonzept, Datenverarbeitungssysteme

§ 14
Berechtigungskonzept

Abschnitt 2
Führung der Personenstandsregister

§ 15
Personenstandsregister

§ 16
Haupteintrag

§ 17
Folgebeurkundungen

§ 18
Hinweise

§ 19
Aufbau und Gestaltung der Registereinträge

§ 20
Sicherungsregister

§ 21
Abschluss der Personenstandsregister

§ 22
Sammelakten

§ 23
Namensangabe

§ 24
Neubeurkundung nach Verlust eines Personenstandsregisters

§ 25
Übergabe der Register und Sammelakten an Archive

§ 26
Suchverzeichnisse

§ 27
Verzeichnisse beim Standesamt I in Berlin

Kapitel 3
Eheschließung

§ 28
Anmeldung

§ 29
Eheschließung

Kapitel 4
Lebenspartnerschaft

§ 30
Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft

Kapitel 5
Geburt

§ 31
Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt

§ 32
Geburten in Fahrzeugen

§ 33
Nachweise bei Anzeige der Geburt

§ 34
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

§ 35
Besonderheiten bei der Beurkundung

§ 36
Fortführung des Geburtenregisters

Kapitel 6
Sterbefall

§ 37
Sterbefälle in Fahrzeugen, Bergwerken und Gewässern

§ 38
Nachweise bei Anzeige des Sterbefalls

§ 39
Weitere Angaben zum Familienstand des Verstorbenen

§ 40
Besonderheiten bei der Beurkundung

§ 41
Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen

Kapitel 7
Besondere Beurkundungs- und Registervorschriften

§ 42
Testamentsverzeichnis

§ 43
Sterbefälle in ehemaligen deutschen Konzentrationslagern

§ 44
Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht

§ 45
Angleichung von Namen

§ 46
Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung

Kapitel 8
Berichtigungen

§ 47
Berichtigungen

Kapitel 9
Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen

Abschnitt 1
Personenstandsurkunden

§ 48
Personenstandsurkunden

§ 49
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

§ 50
Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister

§ 51
Mehrsprachiges Ehefähigkeitszeugnis

§ 52
Internationales Stammbuch der Familie

Abschnitt 2
Benutzung der Personenstandsregister

§ 53
Benutzung durch Personen

§ 54
Benutzung durch ausländische diplomatische und konsularische Vertretungen

§ 55
Benutzung für wissenschaftliche Zwecke

Abschnitt 3
Mitteilungen

§ 56
Mitteilungen an das Standesamt

§ 57
Mitteilungen bei Beurkundung im Geburtenregister

§ 58
Mitteilungen bei Beurkundung im Eheregister

§ 59
Mitteilungen bei Beurkundung im Lebenspartnerschaftsregister

§ 60
Mitteilungen bei Beurkundung im Sterberegister

§ 61
Mitteilungen für statistische Zwecke

§ 62
Besonderheiten bei Mitteilungen

§ 63
Datenübermittlung

§ 64
Abrufverfahren

Kapitel 10
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 65
Übergangsbeurkundungen

§ 66
Fortführung von Altregistern

§ 67
Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag

§ 68
Fortführung des Heiratseintrags

§ 69
Übernahme in elektronische Personenstandsregister

§ 70
Personenstandsurkunden aus Altregistern und Übergangsbeurkundungen

§ 71
Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Konsularregister

§ 72
Besondere Aufgaben des Standesamts I in Berlin

§ 73
Personenstandsbücher aus Grenzgebieten

§ 74
Personenstandsbücher des ehemaligen Standesamts I in Berlin (Ost)

§ 75
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
Datenfelder in den Personenstandsregistern

Allgemeine Registerangaben für alle Register

3 Geburtenregister

3 Eheregister

3 Lebenspartnerschaftsregister

3 Sterberegister

Anlage n
2-12

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Verordnung

II. Schwerpunkte der Verordnung

1. Allgemeine Verfahrensbestimmungen

2. Elektronisches Beurkundungsverfahren

a Datenformat

b Signaturanwendung

c Sicherheitsanforderungen

d Aufbau und Inhalt der Register

e Datenaustausch

f Altdatenerfassung

3. Zuständigkeit

4. Finanzielle Auswirkungen

a Kosten für die öffentlichen Haushalte

b Sonstige Kosten

5. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Kapitel 2
Personenstandsregister

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Kapitel 3
Eheschließung

Zu § 28

Zu § 29

Kapitel 4
Lebenspartnerschaft

Zu § 30

Kapitel 5
Geburt

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Kapitel 6
Sterbefall

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Kapitel 7
Besondere Beurkundungs- und Registervorschriften

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Kapitel 8
Berichtigungen

Zu § 47

Kapitel 9
Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Kapitel 10
Übergangs- und Schlussvorschriften

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 609: Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)


 
 
 


Drucksache 109/07

... - ist der UN/ECE-Regelung Nr. 10433 beigetreten und hat die UN/ECE-Regelung Nr. 4834 geändert, um die Erkennbarkeit schwerer Fahrzeuge zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/07




2 Zusammenfassung

1. Einführung

2. Eine Industrie im Umbruch?

3. Verbesserung des Regelungsrahmens für die Automobilindustrie

3.1. Binnenmarkt: Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen

3.2. Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Internationalisierung des Regelungsrahmens für Kraftfahrzeuge

3.3. Integriertes Konzept für einen umweltverträglichen, nachhaltigen Straßenverkehr

3.3.1. Schadstoffemissionen

3.3.2. Senkung der CO2-Emissionen des Straßenverkehrs

3.3.3. Sonstige umweltpolitische Maßnahmen

3.4. Verbesserung der Sicherheit auf Europas Straßen: eine gemeinsame Aufgabe

3.5. Handel und überseeische Märkte: Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen weltweit40

3.6. Forschung und Entwicklung: der Schlüssel zur künftigen Wettbewerbsfähigkeit

3.7. Besteuerung, steuerliche Anreize und Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt

3.7.1. Besteuerung und steuerliche Anreize

3.7.2. Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt

4. Die nächsten Schritte

2 Anhänge

Anhang 1
Liste der Richtlinien, für die die Einführung der Selbstprüfung und der virtuellen Prüfung vorgeschlagen wird

3 Selbstprüfung:

EG -Richtlinien:

UN/ECE -Regelungen:

Virtuelle Prüfung:

EG -Richtlinien:

UN/ECE -Regelungen:

Anhang 2
Liste der Richtlinien, die durch UN/ECE-Regelungen ersetzt werden sollen


 
 
 


Drucksache 803/07

... Diese Herausforderungen und Aufgaben erfordern einen langfristigen Ansatz. Das vorliegende Weißbuch soll einen kohärenten Rahmen skizzieren – eine erste gesundheitspolitische Strategie der Gemeinschaft –, die für die Gemeinschaftsmaßnahmen im Gesundheitswesen richtungweisend sein soll. Es schlägt vier Hauptprinzipien vor, die drei strategische Ziele für die kommenden Jahre in den Mittelpunkt stellen. Die Strategie legt auch die Durchführungsmechanismen für die Zusammenarbeit zwischen den Partnern fest, und zwar zur verstärkten Berücksichtigung von Gesundheitsfragen in allen Politikbereichen, zur besseren Erkennbarkeit und zum besseren Verständnis von Gesundheitsfragen auf Gemeinschaftsebene. Die im vorliegenden Weißbuch skizzierte Strategie gilt bis 2013; danach soll sie überarbeitet werden, so dass weitere Maßnahmen zum Erreichen der Ziele gefördert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 803/07




Weissbuch
Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013

1. Wozu eine neue Gesundheitsstrategie?

2. Grundlegende Prinzipien für EG-Massnahmen im Gesundheitswesen

3. Strategische Ziele

4. Gemeinsam für die Gesundheit: Durchführung der Strategie

4.1. Durchführungsmechanismen

4.2. Finanzierungsinstrumente


 
 
 


Drucksache 309/07

... 1. eine Abschrift der Urkunde beizubringen oder den wesentlichen Inhalt der Urkunde und alles anzugeben, was zu ihrer vollständigen Erkennbarkeit erforderlich ist

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Örtliche Zuständigkeit

§ 3
Verweisung bei Unzuständigkeit

§ 4
Abgabe an ein anderes Gericht

§ 5
Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit

§ 6
Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen

§ 7
Beteiligte

§ 8
Beteiligtenfähigkeit

§ 9
Verfahrensfähigkeit

§ 10
Bevollmächtigte

§ 11
Verfahrensvollmacht

§ 12
Beistand

§ 13
Akteneinsicht

§ 14
Elektronische Akte; elektronisches Dokument

§ 15
Bekanntgabe; formlose Mitteilung

§ 16
Fristen

§ 17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

§ 18
Antrag auf Wiedereinsetzung

§ 19
Entscheidung über die Wiedereinsetzung

§ 20
Verfahrensverbindung und -trennung

§ 21
Aussetzung des Verfahrens

§ 22
Antragsrücknahme; Beendigungserklärung

Abschnitt 2
Verfahren im ersten Rechtszug

§ 23
Verfahrenseinleitender Antrag

§ 24
Anregung des Verfahrens

§ 25
Anträge und Erklärungen zur Niederschrift der Geschäftsstelle

§ 26
Ermittlung von Amts wegen

§ 27
Mitwirkung der Beteiligten

§ 28
Verfahrensleitung

§ 29
Beweiserhebung

§ 30
Förmliche Beweisaufnahme

§ 31
Glaubhaftmachung

§ 32
Termin

§ 33
Persönliches Erscheinen der Beteiligten

§ 34
Persönliche Anhörung

§ 35
Zwangsmittel

§ 36
Vergleich

§ 37
Grundlage der Entscheidung

Abschnitt 3
Beschluss

§ 38
Entscheidung durch Beschluss

§ 39
Rechtsbehelfsbelehrung

§ 40
Wirksamwerden

§ 41
Bekanntgabe des Beschlusses

§ 42
Berichtigung des Beschlusses

§ 43
Ergänzung des Beschlusses

§ 44
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

§ 45
Formelle Rechtskraft

§ 46
Rechtskraftzeugnis

§ 47
Wirksam bleibende Rechtsgeschäfte

§ 48
Abänderung und Wiederaufnahme

Abschnitt 4
Einstweilige Anordnung

§ 49
Einstweilige Anordnung

§ 50
Zuständigkeit

§ 51
Verfahren

§ 52
Einleitung des Hauptsacheverfahrens

§ 53
Vollstreckung

§ 54
Aufhebung oder Änderung der Entscheidung

§ 55
Aussetzung der Vollstreckung

§ 56
Außerkrafttreten

§ 57
Rechtsmittel

Abschnitt 5
Rechtsmittel

Unterabschnitt 1
Beschwerde

§ 58
Statthaftigkeit der Beschwerde

§ 59
Beschwerdeberechtigte

§ 60
Beschwerderecht Minderjähriger

§ 61
Beschwerdewert; Zulassungsbeschwerde

§ 62
Statthaftigkeit der Beschwerde nach Erledigung der Hauptsache

§ 63
Beschwerdefrist

§ 64
Einlegung der Beschwerde

§ 65
Beschwerdebegründung

§ 66
Anschlussbeschwerde

§ 67
Verzicht auf die Beschwerde; Rücknahme der Beschwerde

§ 68
Gang des Beschwerdeverfahrens

§ 69
Beschwerdeentscheidung

Unterabschnitt 2
Rechtsbeschwerde

§ 70
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde

§ 71
Frist und Form der Rechtsbeschwerde

§ 72
Gründe der Rechtsbeschwerde

§ 73
Anschlussrechtsbeschwerde

§ 74
Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

§ 75
Sprungrechtsbeschwerde

Abschnitt 6
Verfahrenskostenhilfe

§ 76
Voraussetzungen

§ 77
Bewilligung

§ 78
Beiordnung eines Rechtsanwalts

§ 79
Anwendung der Zivilprozessordnung

Abschnitt 7
Kosten

§ 80
Umfang der Kostenpflicht

§ 81
Grundsatz der Kostenpflicht

§ 82
Zeitpunkt der Kostenentscheidung

§ 83
Kostenpflicht bei Vergleich, Erledigung und Rücknahme

§ 84
Rechtsmittelkosten

§ 85
Kostenfestsetzung

Abschnitt 8
Vollstreckung

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 86
Vollstreckungstitel

§ 87
Verfahren; Beschwerde

Unterabschnitt 2
Vollstreckung von Entscheidungen über die Herausgabe von Personen und die Regelung des Umgangs

§ 88
Grundsätze

§ 89
Ordnungsmittel

§ 90
Anwendung unmittelbaren Zwangs

§ 91
Richterlicher Durchsuchungsbeschluss

§ 92
Vollstreckungsverfahren

§ 93
Einstellung der Vollstreckung

§ 94
Eidesstattliche Versicherung

Unterabschnitt 3
Vollstreckung nach der Zivilprozessordnung

§ 95
Anwendung der Zivilprozessordnung

§ 96
Vollstreckung in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz und in Wohnungszuweisungssachen

Abschnitt 9
Verfahren mit Auslandsbezug

Unterabschnitt 1
Verhältnis zu völkerrechtlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft

§ 97
Vorrang und Unberührtheit

Unterabschnitt 2
Internationale Zuständigkeit

§ 98
Ehesachen; Verbund von Scheidungs- und Folgesachen

§ 99
Kindschaftssachen

§ 100
Abstammungssachen

§ 101
Adoptionssachen

§ 102
Versorgungsausgleichssachen

§ 103
Lebenspartnerschaftssachen

§ 104
Betreuungs- und Unterbringungssachen; Pflegschaft für Erwachsene

§ 105
Andere Verfahren

§ 106
Keine ausschließliche Zuständigkeit

Unterabschnitt 3
Anerkennung und Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen

§ 107
Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen

§ 108
Anerkennung anderer ausländischer Entscheidungen

§ 109
Anerkennungshindernisse

§ 110
Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen

Buch 2 Verfahren in Familiensachen

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 111
Familiensachen

§ 112
Familienstreitsachen

§ 113
Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung

§ 114
Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht

§ 115
Zurückweisung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln

§ 116
Entscheidung durch Beschluss; Wirksamkeit

§ 117
Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen

§ 118
Wiederaufnahme

§ 119
Einstweilige Anordnung und Arrest

§ 120
Vollstreckung

Abschnitt 2
Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen

Unterabschnitt 1
Verfahren in Ehesachen

§ 121
Ehesachen

§ 122
Örtliche Zuständigkeit.

§ 123
Abgabe bei Anhängigkeit mehrerer Ehesachen

§ 124
Antrag

§ 125
Verfahrensfähigkeit

§ 126
Mehrere Ehesachen; Ehesachen und andere Verfahren

§ 127
Eingeschränkte Amtsermittlung

§ 128
Persönliches Erscheinen der Ehegatten

§ 129
Mitwirkung der Verwaltungsbehörde oder dritter Personen

§ 130
Säumnis der Beteiligten

§ 131
Tod eines Ehegatten

§ 132
Kosten bei Aufhebung der Ehe

Unterabschnitt 2
Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen

§ 133
Inhalt der Antragsschrift

§ 134
Zustimmung zur Scheidung und zur Rücknahme, Widerruf

§ 135
Außergerichtliche Streitbeilegung über Folgesachen

§ 136
Aussetzung des Verfahrens

§ 137
Verbund von Scheidungs- und Folgesachen

§ 138
Beiordnung eines Rechtsanwalts

§ 139
Einbeziehung weiterer Beteiligter und dritter Personen

§ 140
Abtrennung

§ 141
Rücknahme des Scheidungsantrags

§ 142
Einheitliche Endentscheidung; Abweisung des Scheidungsantrags

§ 143
Einspruch

§ 144
Verzicht auf Anschlussrechtsmittel

§ 145
Befristung von Rechtsmittelerweiterung und Anschlussrechtsmittel

§ 146
Zurückverweisung

§ 147
Erweiterte Aufhebung

§ 148
Wirksamwerden von Entscheidungen in Folgesachen

§ 149
Erstreckung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

§ 150
Kosten in Scheidungssachen und Folgesachen

Abschnitt 3
Verfahren in Kindschaftssachen

§ 151
Kindschaftssachen

§ 152
Örtliche Zuständigkeit

§ 153
Abgabe an das Gericht der Ehesache

§ 154
Abgabe bei einseitiger Änderung des Aufenthalts des Kindes

§ 155
Vorrang- und Beschleunigungsgebot

§ 156
Hinwirken auf Einvernehmen

§ 157
Erörterung der Kindeswohlgefährdung; einstweilige Anordnung

§ 158
Verfahrensbeistand

§ 159
Persönliche Anhörung des Kindes

§ 160
Anhörung der Eltern

§ 161
Mitwirkung der Pflegeperson

§ 162
Mitwirkung des Jugendamts

§ 163
Fristsetzung bei schriftlicher Begutachtung; Inhalt des Gutachtenauftrags

§ 164
Bekanntgabe der Entscheidung an das Kind

§ 165
Vermittlungsverfahren

§ 166
Abänderung und Überprüfung von Entscheidungen und gerichtlich gebilligten Vergleichen

§ 167
Anwendbare Vorschriften bei Unterbringung Minderjähriger

§ 168
Beschluss über Zahlungen des Mündels

Abschnitt 4
Verfahren in Abstammungssachen

§ 170
Örtliche Zuständigkeit

§ 171
Antrag

§ 172
Beteiligte

§ 173
Vertretung eines Kindes durch einen Beistand

§ 174
Verfahrensbeistand

§ 175
Erörterungstermin

§ 176
Anhörung des Jugendamts

§ 177
Eingeschränkte Amtsermittlung; förmliche Beweisaufnahme

§ 178
Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung

§ 179
Mehrheit von Verfahren

§ 180
Erklärungen zur Niederschrift des Gerichts

§ 181
Tod eines Beteiligten

§ 182
Inhalt des Beschlusses

§ 183
Kosten bei Anfechtung der Vaterschaft

§ 184
Wirksamkeit des Beschlusses, Ausschluss der Abänderung

§ 185
Wiederaufnahme des Verfahrens

Abschnitt 5
Verfahren in Adoptionssachen

§ 186
Adoptionssachen

§ 187
Örtliche Zuständigkeit

§ 188
Beteiligte

§ 189
Gutachtliche Äußerung einer Adoptionsvermittlungsstelle

§ 190
Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft

§ 191
Verfahrensbeistand

§ 192
Anhörung der Beteiligten

§ 193
Anhörung weiterer Personen

§ 194
Anhörung des Jugendamts

§ 195
Anhörung des Landesjugendamts

§ 196
Unzulässigkeit der Verbindung

§ 197
Beschluss über die Annahme als Kind

§ 198
Beschluss in weiteren Verfahren

§ 199
Anwendung des Adoptionswirkungsgesetzes

Abschnitt 6
Verfahren in Wohnungszuweisungssachen und Hausratssachen

§ 200
Wohnungszuweisungssachen; Hausratssachen

§ 201
Örtliche Zuständigkeit

§ 202
Abgabe an das Gericht der Ehesache

§ 203
Antrag

§ 204
Beteiligte

§ 205
Anhörung des Jugendamts in Wohnungszuweisungssachen

§ 206
Besondere Vorschriften in Hausratssachen

§ 207
Erörterungstermin

§ 208
Tod eines Ehegatten

§ 209
Durchführung der Entscheidung, Wirksamkeit

Abschnitt 7
Verfahren in Gewaltschutzsachen

§ 210
Gewaltschutzsachen

§ 211
Örtliche Zuständigkeit

§ 212
Beteiligte

§ 213
Anhörung des Jugendamts

§ 214
Einstweilige Anordnung

§ 215
Durchführung der Endentscheidung

§ 216
Wirksamkeit, Vollstreckung vor Zustellung

Abschnitt 8
Verfahren in Versorgungsausgleichssachen

§ 217
Versorgungsausgleichssachen

§ 218
Örtliche Zuständigkeit

§ 219
Beteiligte

§ 220
Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht

§ 221
Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich

§ 222
Erörterungstermin

§ 223
Vereinbarung über den Versorgungsausgleich

§ 224
Zahlungen zur Begründung von Rentenanwartschaften

§ 225
Aufhebung der früheren Entscheidung bei schuldrechtlichem Versorgungsausgleich

§ 226
Einstweilige Anordnung

§ 227
Entscheidung über den Versorgungsausgleich

§ 228
Zulässigkeit der Beschwerde

§ 229
Ausschluss der Rechtsbeschwerde

§ 230
Abänderung von Entscheidungen und Vereinbarungen

Abschnitt 9
Verfahren in Unterhaltssachen

Unterabschnitt 1
Besondere Verfahrensvorschriften

§ 231
Unterhaltssachen

§ 232
Örtliche Zuständigkeit

§ 233
Abgabe an das Gericht der Ehesache

§ 234
Vertretung eines Kindes durch einen Beistand

§ 235
Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht der Beteiligten

§ 236
Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht Dritter

§ 237
Unterhalt bei Feststellung der Vaterschaft

§ 238
Abänderung gerichtlicher Entscheidungen

§ 239
Abänderung von Vergleichen und Urkunden

§ 240
Abänderung von Entscheidungen nach den §§ 237 und 253

§ 241
Verschärfte Haftung

§ 242
Einstweilige Einstellung der Vollstreckung

§ 243
Kostenentscheidung

§ 244
Unzulässiger Einwand der Volljährigkeit

§ 245
Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland

Unterabschnitt 2
Einstweilige Anordnung

§ 246
Besondere Vorschriften für die einstweilige Anordnung

§ 247
Einstweilige Anordnung vor Geburt des Kindes

§ 248
Einstweilige Anordnung bei Feststellung der Vaterschaft

Unterabschnitt 3
Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

§ 249
Statthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens

§ 250
Antrag

§ 251
Maßnahmen des Gerichts

§ 252
Einwendungen des Antragsgegners

§ 253
Festsetzungsbeschluss

§ 254
Mitteilungen über Einwendungen

§ 255
Streitiges Verfahren

§ 256
Beschwerde

§ 257
Besondere Verfahrensvorschriften

§ 258
Sonderregelungen für maschinelle Bearbeitung

§ 259
Formulare

§ 260
Bestimmung des Amtsgerichts

Abschnitt 10
Verfahren in Güterrechtssachen

§ 261
Güterrechtssachen

§ 262
Örtliche Zuständigkeit

§ 263
Abgabe an das Gericht der Ehesache

§ 264
Verfahren nach den §§ 1382 und 1383 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 265
Einheitliche Entscheidung

Abschnitt 11
Verfahren in sonstigen Familiensachen

§ 266
Sonstige Familiensachen

§ 267
Örtliche Zuständigkeit

§ 268
Abgabe an das Gericht der Ehesache

Abschnitt 12
Verfahren in Lebenspartnerschaftssachen

§ 269
Lebenspartnerschaftssachen

§ 270
Anwendbare Vorschriften

Buch 3 Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen

Abschnitt 1
Verfahren in Betreuungssachen

§ 271
Betreuungssachen

§ 272
Örtliche Zuständigkeit

§ 273
Abgabe bei Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts

§ 274
Beteiligte

§ 275
Verfahrensfähigkeit

§ 276
Verfahrenspfleger

§ 277
Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers

§ 278
Anhörung des Betroffenen

§ 279
Anhörung der sonstigen Beteiligten, der Betreuungsbehörde und des gesetzlichen Vertreters

§ 280
Einholung eines Gutachtens

§ 281
Ärztliches Zeugnis; Entbehrlichkeit eines Gutachtens

§ 282
Vorhandene Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung

§ 283
Vorführung zur Untersuchung

§ 284
Unterbringung zur Begutachtung

§ 285
Herausgabe einer Betreuungsverfügung oder der Abschrift einer Vorsorgevollmacht

§ 286
Inhalt der Beschlussformel

§ 287
Wirksamwerden von Beschlüssen

§ 288
Bekanntgabe

§ 289
Verpflichtung des Betreuers

§ 290
Bestellungsurkunde

§ 291
Überprüfung der Betreuerauswahl

§ 292
Zahlungen an den Betreuer

§ 293
Erweiterung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts

§ 294
Aufhebung und Einschränkung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts

§ 295
Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts

§ 296
Entlassung des Betreuers und Bestellung eines neuen Betreuers

§ 297
Sterilisation

§ 298
Verfahren in Fällen des § 1904 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 299
Verfahren in anderen Entscheidungen

§ 300
Einstweilige Anordnung

§ 301
Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit

§ 302
Dauer der einstweiligen Anordnung

§ 303
Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde

§ 304
Beschwerde der Staatskasse

§ 305
Beschwerde des Untergebrachten

§ 306
Aufhebung des Einwilligungsvorbehalts

§ 307
Kosten in Betreuungssachen

§ 308
Mitteilung von Entscheidungen

§ 309
Besondere Mitteilungen

§ 310
Mitteilungen während einer Unterbringung

§ 311
Mitteilungen zur Strafverfolgung

Abschnitt 2
Verfahren in Unterbringungssachen

§ 312
Unterbringungssachen

§ 313
Örtliche Zuständigkeit

§ 314
Abgabe der Unterbringungssache

§ 315
Beteiligte

§ 316
Verfahrensfähigkeit

§ 317
Verfahrenspfleger

§ 318
Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers

§ 319
Anhörung des Betroffenen

§ 320
Anhörung der sonstigen Beteiligten und der zuständigen Behörde

§ 321
Einholung eines Gutachtens

§ 322
Vorführung zur Untersuchung; Unterbringung zur Begutachtung

§ 323
Inhalt der Beschlussformel

§ 324
Wirksamwerden von Beschlüssen

§ 325
Bekanntgabe

§ 326
Zuführung zur Unterbringung

§ 327
Vollzugsangelegenheiten

§ 328
Aussetzung des Vollzugs

§ 329
Dauer und Verlängerung der Unterbringung

§ 330
Aufhebung der Unterbringung

§ 331
Einstweilige Anordnung

§ 332
Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit

§ 333
Dauer der einstweiligen Anordnung

§ 334
Einstweilige Maßregeln

§ 335
Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde

§ 336
Einlegung der Beschwerde durch den Betroffenen

§ 337
Kosten in Unterbringungssachen

§ 338
Mitteilung von Entscheidungen

§ 339
Benachrichtigung von Angehörigen

Abschnitt 3
Verfahren in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen

§ 340
Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen

§ 341
Örtliche Zuständigkeit

Buch 4 Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen

Abschnitt 1
Begriffsbestimmung; örtliche Zuständigkeit

§ 342
Begriffsbestimmung

§ 343
Örtliche Zuständigkeit

§ 344
Besondere örtliche Zuständigkeit

Abschnitt 2
Verfahren in Nachlasssachen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 345
Beteiligte

Unterabschnitt 2
Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen

§ 346
Verfahren bei besonderer amtlicher Verwahrung

§ 347
Mitteilung über die Verwahrung

Unterabschnitt 3
Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

§ 348
Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen durch das Nachlassgericht

§ 349
Besonderheiten bei der Eröffnung von gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen

§ 350
Eröffnung der Verfügung von Todes wegen durch ein anderes Gericht

§ 351
Eröffnungsfrist für Verfügungen von Todes wegen

Unterabschnitt 4
Erbscheinsverfahren; Testamentsvollstreckung

§ 352
Entscheidung über Erbscheinsanträge

§ 353
Einziehung oder Kraftloserklärung von Erbscheinen

§ 354
Sonstige Zeugnisse

§ 355
Testamentsvollstreckung

Unterabschnitt 5
Sonstige verfahrensrechtliche Regelungen

§ 356
Mitteilungspflichten

§ 357
Einsicht in eine eröffnete Verfügung von Todes wegen; Ausfertigung eines Erbscheins oder anderen Zeugnisses

§ 358
Zwang zur Ablieferung von Testamenten

§ 359
Nachlassverwaltung

§ 360
Bestimmung einer Inventarfrist

§ 361
Eidesstattliche Versicherung

§ 362
Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Abschnitt 3
Verfahren in Teilungssachen

§ 363
Antrag

§ 364
Pflegschaft für abwesende Beteiligte

§ 365
Ladung

§ 366
Außergerichtliche Vereinbarung

§ 367
Wiedereinsetzung

§ 368
Auseinandersetzungsplan; Bestätigung

§ 369
Verteilung durch das Los

§ 370
Aussetzung bei Streit

§ 371
Wirkung der bestätigten Vereinbarung und Auseinandersetzung; Vollstreckung

§ 372
Rechtsmittel

§ 373
Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft

Buch 5 Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren

Abschnitt 1
Begriffsbestimmung

§ 374
Registersachen

§ 375
Unternehmensrechtliche Verfahren

Abschnitt 2
Zuständigkeit

§ 376
Besondere Zuständigkeitsregelungen

§ 377
Örtliche Zuständigkeit

Abschnitt 3
Registersachen

Unterabschnitt 1
Verfahren

§ 378
Antragsrecht der Notare

§ 379
Mitteilungspflichten der Behörden

§ 380
Beteiligung der berufsständischen Organe; Beschwerderecht

§ 381
Aussetzung des Verfahrens

§ 382
Entscheidung über Eintragungsanträge

§ 383
Bekanntgabe; Anfechtbarkeit

§ 384
Von Amts wegen vorzunehmende Eintragungen

§ 385
Einsicht in die Register

§ 386
Bescheinigungen

§ 387
Ermächtigungen

Unterabschnitt 2
Zwangsgeldverfahren

§ 388
Androhung

§ 389
Festsetzung

§ 390
Verfahren bei Einspruch

§ 391
Beschwerde

§ 392
Verfahren bei unbefugtem Firmengebrauch

Unterabschnitt 3
Löschungs- und Auflösungsverfahren

§ 393
Löschung einer Firma

§ 394
Löschung vermögensloser Gesellschaften und Genossenschaften

§ 395
Löschung unzulässiger Eintragungen

§ 396
Löschung durch das Landgericht

§ 397
Löschung nichtiger Gesellschaften und Genossenschaften

§ 398
Löschung nichtiger Beschlüsse

§ 399
Auflösung wegen Mangels der Satzung

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften für das Vereinsregister

§ 400
Mitteilungspflichten

§ 401
Entziehung der Rechtsfähigkeit

Abschnitt 4
Unternehmensrechtliche Verfahren

§ 402
Anfechtbarkeit

§ 403
Weigerung des Dispacheurs

§ 404
Aushändigung von Schriftstücken; Einsichtsrecht

§ 405
Termin, Ladung

§ 406
Verfahren im Termin

§ 407
Verfolgung des Widerspruchs

§ 408
Beschwerde

§ 409
Wirksamkeit; Vollstreckung

Buch 6 Verfahren in weiteren Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 410
Weitere Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 411
Örtliche Zuständigkeit

§ 412
Beteiligte

§ 413
Eidesstattliche Versicherung

§ 414
Unanfechtbarkeit

Buch 7 Verfahren in Freiheitsentziehungssachen

§ 415
Freiheitsentziehungssachen

§ 416
Örtliche Zuständigkeit

§ 417
Antrag

§ 418
Beteiligte

§ 419
Verfahrenspfleger

§ 420
Anhörung; Vorführung

§ 421
Inhalt der Beschlussformel

§ 422
Wirksamwerden von Beschlüssen

§ 424
Aussetzung des Vollzugs

§ 425
Dauer und Verlängerung der Freiheitsentziehung

§ 426
Aufhebung

§ 427
Einstweilige Anordnung

§ 428
Verwaltungsmaßnahme; richterliche Prüfung

§ 429
Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde

§ 430
Auslagenersatz

§ 431
Mitteilung von Entscheidungen

§ 432
Benachrichtigung von Angehörigen

Buch 8 Verfahren in Aufgebotssachen

Abschnitt 1
Allgemeine Verfahrensvorschriften

§ 433
Aufgebotssachen

§ 434
Antrag; Inhalt des Aufgebots

§ 435
Öffentliche Bekanntmachung

§ 436
Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung

§ 437
Aufgebotsfrist

§ 438
Anmeldung nach dem Anmeldezeitpunkt

§ 439
Erlass des Ausschließungsbeschlusses; Beschwerde; Wiedereinsetzung und Wiederaufnahme

§ 440
Wirkung einer Anmeldung

§ 441
Öffentliche Zustellung des Ausschließungsbeschlusses

Abschnitt 2
Aufgebot des Eigentümers von Grundstücken, Schiffen und Schiffsbauwerken

§ 442
Aufgebot des Grundstückseigentümers, örtliche Zuständigkeit

§ 443
Antragsberechtigter

§ 444
Glaubhaftmachung

§ 445
Inhalt des Aufgebots

§ 446
Aufgebot des Schiffseigentümers

Abschnitt 3
Aufgebot des Gläubigers von Grund- und Schiffspfandrechten sowie des Berechtigten sonstiger dinglicher Rechte

§ 447
Aufgebot des Grundpfandrechtsgläubigers, örtliche Zuständigkeit

§ 448
Antragsberechtigter

§ 449
Glaubhaftmachung

§ 450
Besondere Glaubhaftmachung

§ 451
Verfahren bei Ausschluss mittels Hinterlegung

§ 452
Aufgebot des Schiffshypothekengläubigers, örtliche Zuständigkeit

§ 453
Aufgebot des Berechtigten bei Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast

Abschnitt 4
Aufgebot von Nachlassgläubigern

§ 454
Aufgebot von Nachlassgläubigern, örtliche Zuständigkeit

§ 455
Antragsberechtigter

§ 456
Verzeichnis der Nachlassgläubiger

§ 457
Nachlassinsolvenzverfahren

§ 458
Inhalt des Aufgebots, Aufgebotsfrist

§ 459
Forderungsanmeldung

§ 460
Mehrheit von Erben

§ 461
Nacherbfolge

§ 462
Gütergemeinschaft

§ 463
Erbschaftskäufer

§ 464
Aufgebot der Gesamtgutsgläubiger

Abschnitt 5
Aufgebot der Schiffsgläubiger

§ 465
Aufgebot der Schiffsgläubiger

Abschnitt 6
Aufgebot zur Kraftloserklärung von Urkunden

§ 466
Örtliche Zuständigkeit

§ 467
Antragsberechtigter

§ 468
Antragsbegründung

§ 469
Inhalt des Aufgebots

§ 470
Ergänzende Bekanntmachung in besonderen Fällen

§ 471
Wertpapiere mit Zinsscheinen

§ 472
Zinsscheine für mehr als vier Jahre

§ 473
Vorlegung der Zinsscheine

§ 474
Abgelaufene Ausgabe der Zinsscheine

§ 475
Anmeldezeitpunkt bei bestimmter Fälligkeit

§ 476
Aufgebotsfrist

§ 477
Anmeldung der Rechte

§ 478
Ausschließungsbeschluss

§ 479
Wirkung des Ausschließungsbeschlusses

§ 480
Zahlungssperre

§ 481
Entbehrlichkeit des Zeugnisses nach § 472 Abs. 2

§ 482
Aufhebung der Zahlungssperre

§ 483
Hinkende Inhaberpapiere

§ 484
Vorbehalt für die Landesgesetzgebung

Buch 9 Schlussvorschriften

§ 485
Verhältnis zu anderen Gesetzen

§ 486
Landesrechtliche Vorbehalte, Ergänzungs- und Ausführungsbestimmungen

§ 487
Nachlassauseinandersetzung, Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft

§ 488
Verfahren vor landesgesetzlich zugelassenen Behörden

§ 489
Rechtsmittel

§ 490
Landesrechtliche Aufgebotsverfahren

§ 491
Landesrechtliche Vorbehalte bei Verfahren zur Kraftloserklärung von Urkunden


 
 
 


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