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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Entfristungsverordnung"


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Drucksache 617/14

... Ganz überwiegend wird der erhebliche Erfüllungsaufwand für die Durchführung der EU-Sonderstützungsmaßnahme bereits unmittelbar durch das zugrundeliegende geltende EU-Recht hervorgerufen. Durch die "Zweite Verordnung zur Durchführung von EUSonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2014", die Verfahrensregelungen zu EU-rechtlich notwendigen Anträgen und Kontrollen enthält, entstand in gewissem Rahmen Bürokratieaufwand. Dieser konnte zunächst nur schwer beziffert werden. Dies erfolgt nun im Rahmen dieser Entfristungsverordnung. Die Sondermaßnahme kommt nur einmalig im Anwendungszeitraum 30. September 2014 bis max. 31. Dezember 2014 zur Anwendung. Die Fallzahl liegt unter 10 000 pro Jahr. Der Erfüllungsaufwand wurde im vereinfachten Verfahren ermittelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeit

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder

3. Wirtschaft

4. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3147: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2014 und zur Aufhebung der Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II.3.1 Bund:

II.3.2 Länder:


 
 
 


Drucksache 199/07

... Durch diese Entfristungsverordnung werden für die öffentlichen Haushalte keine Mehrkosten (ohne Vollzugsaufwand) entstehen. Der Aufwand für die den Ländern obliegende Weinüberwachung wird sich im bisherigen Rahmen halten. Den Wirtschaftsbeteiligten entstehen keine Kosten. Durch diese Verordnung werden Informationspflichten (der Unternehmen, der Bürger und Bürgerinnen und der Verwaltung) nicht begründet oder geändert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

3 Allgemein

Im Besonderen


 
 
 


Drucksache 267/07

... Die Umsetzung der beiden Entscheidungen erfolgte zunächst im Wege der in der Geltungsdauer auf 6 Monate befristeten Dringlichkeitsverordnung vom 17. Januar 2007 ohne Zustimmung des Bundesrates. Diese Verordnung ist bis zum 20. Juli 2007 befristet. Es ist deshalb eine Entfristungsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen, die die Befristung der Dringlichkeitsverordnung aufhebt und deren Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2007 verlängert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 267/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratieabbau, Informationspflichten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung


 
 
 


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