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88 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Eilverfahren"


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Drucksache 456/2/20

... Eine erstinstanzliche Zuweisung sämtlicher Streitigkeiten über die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Windkraftanlagen an die Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe wäre zudem auch für die ausweislich der Entwurfsbegründung beabsichtigte Beschleunigungswirkung kontraproduktivom Denn jedenfalls in einigen Flächenländern stellen die hierauf bezogenen Gerichtsverfahren einen nicht unerheblichen Anteil der Streitigkeiten über immissionsschutzrechtliche Angelegenheiten dar. Folglich würden die dortigen Landesobergerichte auf einen Schlag mit einer Vielzahl neuer erstinstanzlicher Verfahren belastet, was ihrer zeitnahen Behandlung nicht förderlich wäre. Dieses Problem besteht bei einer Beibehaltung der Verteilung der Verfahren auf die einzelnen Verwaltungsgerichte nicht, da hiermit bereits bisher eine weit größere Anzahl von Richtern beschäftigt wird. Zusätzlich besteht bei den Verwaltungsgerichten mit Blick auf in diesen Verfahren nicht selten erforderliche Termine zur Augenscheinnahme vor Ort eine lokale Nähe zu den Streitgegenständen, was für eine zügige Erledigung ebenfalls förderlich sein dürfte. Dass entsprechende Verfahren häufig aufgrund der Einlegung von Rechtsmitteln dennoch in die zweite Instanz kommen, ist kein Gegenargument. Zum einen wird den Landesobergerichten insofern bereits ein durch die erstinstanzlichen Gerichte verdichteter und vorstrukturierter Sachverhalt vorgelegt, was eine erhebliche Arbeitserleichterung darstellen kann. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass jedenfalls die praktisch häufigen Drittwidersprüche beziehungsweise -anfechtungen gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen über 50 Metern nach dem im Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes ebenfalls neu gefassten § 63 BImSchG-E ohnehin keine aufschiebende Wirkung haben sollen, so dass diesbezüglich zwingend ein Eilverfahren anhängig gemacht werden muss. In diesen Eilverfahren, die mit Blick auf die Vorschrift des § 152 Absatz 1

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Drucksache 456/2/20




Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 218/20

... (1) Das Heilverfahren umfasst



Drucksache 113/19

... oder einer anderen Vorschrift (aufdrängende Sonderzuweisung) gegeben sein. Durch die Beschränkung auf Klagen wird zudem klargestellt, dass die Regelung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht gilt. Dies folgt bereits daraus, dass Ersatzansprüche regelmäßig nicht im Eilverfahren geltend zu machen sind. Zudem soll die Entscheidung im Eilverfahren nicht durch die Adhäsion eines Ersatzanspruchs verzögert werden.

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Drucksache 113/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 25

§ 41

§ 87c

§ 176

§ 188a

§ 188b

Artikel 2
Evaluierung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 188a

Zu § 188b

II. Zu Artikel 2 Evaluierung

III. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 99/1/19

... Bei unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern gilt das Primat der Jugendhilfe. Sie werden daher in einem eigenen jugendhilferechtlichen Zuweisungs- und Verteilverfahren auf die Länder verteilt. Bei Eintritt der Volljährigkeit erhalten diese Personen in der Mehrzahl der Fälle weiterhin jugendamtliche Unterstützung als Hilfe für junge Volljährige (vgl. BT-Drucksache 19/4517, Seite 33 f.; BumF, von Nordheim/Karpenstein/Klaus, Die Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland, Berlin, 2017, Seite 54). Die Ausweitung der Wohnsitzregelung auf diese weiter unter amtlicher Obhut stehenden Personen schränkt die Arbeit der Jugendhilfe ein. So bedürfen unter Gesichtspunkten der Jugendhilfe angezeigte Ortsveränderungen der jungen Volljährigen einer vorherigen Anerkennung eines Härtefalls durch die Ausländerbehörde.



Drucksache 391/18

... § 35 des Telekommunikationsgesetzes schützt in seiner gegenwärtigen Fassung sämtliche Wettbewerber, die entgeltregulierte Vorleistungen in Anspruch nehmen, vor späteren Nachzahlungen. Nur wenn das regulierte Unternehmen in einem gerichtlichen Eilverfahren die einstweilige Anordnung eines höheren Entgeltes erstritten hat, kann es im Falle des Obsiegens im anschließenden Hauptsacheverfahren Nachzahlungen für die Vergangenheit verlangen. Wettbewerber konnten aufgrund dieser Regelung bereits nach Abschluss des Eilverfahrens abschätzen, ob und in welchem Umfang spätere Nachzahlungen in Betracht kamen. Durch die Anpassung des § 35 TKG werden in Zukunft nur noch Wettbewerber von dieser Einschränkung der Rückwirkung profitieren, die unterhalb einer bestimmten Umsatzgrenze liegen. Für die übrigen Unternehmen entfaltet eine spätere Erhöhung der Entgelte aufgrund gerichtlicher Entscheidung Rückwirkung auf den Zeitpunkt der erstmaligen Leistungsbereitstellung.

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Drucksache 391/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 51/18

... Zudem fehlt es an einer Möglichkeit der Beschwerdezulassung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Dies ist umso dringlicher, da die Dublin-Verfahren, die die Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen europäischen Staates betreffen, fast ausschließlich in diesen Eilverfahren entschieden werden. Hier wären obergerichtliche Leitentscheidungen, z.B. bei der Frage, ob in einem europäischen Staat systemische Mängel im Asylverfahren herrschen und somit die Überstellung in diesen Staat generell oder für bestimmte Personengruppen ausgeschlossen ist, besonders wichtig.

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Drucksache 51/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylgesetzes

§ 80
Beschwerde

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 110/17 (Beschluss)

... b) Weiterhin wird gebeten, im Zusammenhang mit dem in § 20 Absatz 7 BDSG-E vorgesehenen Ausschluss des Sofortvollzugs zu prüfen, welche Rechtsmittel den Aufsichtsbehörden zustehen sollen, um in Einzelfällen Untersagungsanordnungen und sonstige Eingriffsmaßnahmen im Eilverfahren bei den Gerichten zu erwirken.

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Drucksache 110/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Teil 1 und 3 BDSG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BDSG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 - neu - BDSG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Satz 1

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 3 BDSG

10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 3 BDSG

11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2, § 18 Absatz 2 Satz 2 BDSG

12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Satz 1b - neu -, Satz 3 BDSG

13. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 BDSG

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4, 5 Nummer 1, 2, Absatz 7 BDSG

15. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 5, § 21 Absatz 4 Satz 2 BDSG

16. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 7 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 BDSG

19. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 3 BDSG

20. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 7 BDSG

21. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

24. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG

25. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG

26. Zu Artikel 1 § 26 BDSG

27. Zum Gesetzentwurf allgemein

28. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 BDSG

29. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3 Satz 1 BDSG

30. Zu Artikel 1 § 29 Satz 1, 2 BDSG

31. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Absatz 2 Satz 2 neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 3 BDSG

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

34. Zum Gesetzentwurf allgemein

35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 BDSG

36. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

37. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 3, 4 BDSG

38. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 - neu - BDSG

39. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 1 BDSG

40. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

41. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

42. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

43. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 3 BDSG

44. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a BDSG

45. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

46. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 1 § 35 BDSG

§ 35
Recht auf Löschung

48. Zu Artikel 1 § 36 BDSG

49. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 BDSG

50. Zu Artikel 1 § 37 BDSG

51. Zu Artikel 1 § 50 Satz 2 BDSG

52. Zu Artikel 1 § 51 BDSG

53. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 1 und 2 BDSG

54. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 13 Absatz 2 BVerfSchG , Nummer 7 Buchstabe a § 22a Absatz 5 BVerfSchG , Nummer 9 § 25 Absatz 3 BVerfSchG

55. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 26a Absatz 2 Satz 2 BVerfSchG

56. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Satz 7 G10

57. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 172/1/16

... 11. Auch die Variante 1, bei der das derzeitige Verteilverfahren grundsätzlich beibehalten, aber durch die Anwendung eines auf einem Verteilschlüssel beruhenden Fairnessmechanismus ergänzt würde, der unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel im Fall eines Massenzustroms) zur Anwendung käme, könnte ein erster Schritt in Richtung eines tragfähigen, gerechten Systems der Lastenteilung sein.



Drucksache 503/16 (Beschluss)

... Die Regelung in Buchstabe b, wonach das Gericht die Entscheidung zur Ablehnung des internationalen Schutzes in faktischer und rechtlicher Hinsicht prüft, wirft die Frage auf, ob bei der gerichtlichen Eilentscheidung über den Verbleib im Hoheitsgebiet eine summarische - vorläufige - Prüfung der Sachund Rechtslage zulässig ist. Es empfiehlt sich die Klarstellung, dass eine abschließende Prüfung im gerichtlichen Eilverfahren nach Artikel 54 Absatz 2 und 3 des Vorschlags noch nicht erfolgen muss.



Drucksache 503/1/16

... Die Regelung in Buchstabe b, wonach das Gericht die Entscheidung zur Ablehnung des internationalen Schutzes in faktischer und rechtlicher Hinsicht prüft, wirft die Frage auf, ob bei der gerichtlichen Eilentscheidung über den Verbleib im Hoheitsgebiet eine summarische - vorläufige - Prüfung der Sachund Rechtslage zulässig ist. Es empfiehlt sich die Klarstellung, dass eine abschließende Prüfung im gerichtlichen Eilverfahren nach Artikel 54 Absatz 2 und 3 des Vorschlags noch nicht erfolgen muss.



Drucksache 185/16

... Aufgrund des erheblichen Anstiegs des Zugangs unbegleiteter minderjähriger Ausländer insbesondere seit dem Frühsommer 2015 wurden und werden unbegleitete minderjährige Ausländer zum Teil erst später als einen Monat nach Einreise als solche identifiziert. Die nach bisheriger Rechtslage ab der Einreise laufende Monatsfrist stellt hinsichtlich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer, bei denen die Zuständigkeit der örtlichen Träger seit 1. November 2015 über das bundesweite Verteilverfahren begründet wird, kein sachgerechtes Kriterium zur Zuordnung der Kostenlast mehr dar. In Fällen der unbegleiteten Einreise Minderjähriger ab dem 1. November 2015 ist daher stets eine Kostenerstattung durch das Land, zu dessen Bereich der zuständige örtliche Träger gehört, vorzusehen.



Drucksache 501/16

... In diesem Vorschlag werden gemeinsame Standardverfahren festgelegt, die auf den bestehenden Neuansiedlungsinitiativen im EU-Rahmen und den bestehenden Neuansiedlungspraktiken der Mitgliedstaaten aufbauen, insbesondere auf den Standardverfahren für die Umsetzung der in der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 dargelegten Neuansiedlungsregelung mit der Türkei. Der Neuansiedlungsrahmen der Union sollte zwei Formen von Standardverfahren für die Neuansiedlung gestatten: ein Regelverfahren und ein Eilverfahren. In jeder gezielten Neuansiedlungsreglung der Union wird festgelegt, welches der beiden Standardverfahren bei der Umsetzung der Regelung zur Anwendung kommt.

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Drucksache 501/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Elemente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Neuansiedlung

- Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung erfolgen soll

- Neu anzusiedelnde Personen

a Zulassungskriterien

b Ausschluss

a Regelverfahren

b Eilverfahren

c Übertragung von Befugnissen zwecks Änderung der Standardverfahren

- Beschlussfassungsverfahren

a Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

b Durchführungsrechtsakt des Rates zur Festlegung des jährlichen Neuansiedlungsplans der Union

c Durchführungsrechtsakt der Kommission zur Festlegung gezielter Neuansiedlungsregelungen der Union

- Zusammenarbeit

- Assoziierte Staaten

- Finanzielle Unterstützung

- Evaluierung und Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Neuansiedlung

Artikel 3
Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 4
Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung vorgenommen werden soll

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ausschlussgründe

Artikel 7
Jährlicher Neuansiedlungsplan der Union

Artikel 8
Gezielte Neuansiedlungsregelungen der Union

Artikel 9
Einwilligung

Artikel 10
Regelverfahren

Artikel 11
Eilverfahren

Artikel 12
Operative Zusammenarbeit

Artikel 13
Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

Artikel 14
Ausübung übertragener Befugnisse

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Assoziierung von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz

Artikel 17
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 516/2014

Artikel 17
Mittel für den Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 18
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 19
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 446/15

... Da auch bei einer Abschiebungsanordnung ein Eilverfahren möglich ist, welches die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht hemmt, sollte auch hier, wie bei der Abschiebungsandrohung, auf die Vollziehbarkeit abgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 29a
Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.

§ 63a
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

§ 83c
Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

§ 90
Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

§ 14
Dauer der Anspruchseinschränkung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 45a
Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung

§ 105c
Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

§ 18
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 17

§ 18
Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.

Artikel 8
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

§ 9a
Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131
Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

§ 421
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

Artikel 11
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 13
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 14
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Verfahrensbeschleunigung

Faire und effektive Verfahren

4 Unterbringung

4 Asylbewerberleistungen

Ärztliche Versorgung

4 Integration

Kostenbeteiligung des Bundes

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Leistungen für Asylbewerber

Kostenbeteiligung des Bundes

2. Erfüllungsaufwand

a. Bürgerinnen und Bürger

b. Wirtschaft

5 Ausländerbeschäftigung

c. Verwaltung

Lockerung des Leiharbeitsverbots

Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG

Regelung zu minderjährigen Kindern

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Öffnung der Integrationskurse

Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

5 Bundesmeldegesetz

Gesundheitsversorgung, SGB V

5 Schutzimpfungen

VI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Verfahrensbeschleunigung

4 Asylbewerberleistungen

1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen

3. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 438/15 (Beschluss)

... Diese Folgen werden auch nicht dadurch vermieden, dass die Anhörung als Soll-Vorschrift ausgestaltet wird und in der Begründung des Gesetzentwurfs - zutreffend - darauf hingewiesen wird, dass unter besonderen Umständen, etwa in Eilverfahren, in Verfahren mit besonderem Beschleunigungsbedürfnis wie etwa in Kindschaftssachen nach § 155 Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 404 Absatz 2 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 411 Absatz 1 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 411 Absatz 2 Satz 1 ZPO

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 145 Absatz 3 FamFG

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 163a FamFG


 
 
 


Drucksache 608/15 (Beschluss)

... Für die ausländer- und asylrechtlichen Streitverfahren, die vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit geführt werden, enthalten die nach § 16 Absatz 1 und 2 AZRG zu übermittelnden Daten ebenfalls notwendige Informationen, die die Gerichte aufgrund des Untersuchungsgrundsatzes von Amts wegen ermitteln müssen. Mit einer Zulassung zum automatisierten Verfahren könnte viel Zeit gewonnen werden, da die herkömmliche Übermittlung mitunter mehrere Wochen in Anspruch nimmt. Gerade in der aktuellen Situation besteht ein großes öffentliches Interesse daran, dass die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit die bei ihnen anhängigen Asylverfahren, insbesondere die Eilverfahren, innerhalb kurzer Zeit zum Abschluss bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 16 Absatz 5 Satz 2 AsylG , Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe b § 11 Absatz 1a AZRG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 63a Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 AsylG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Absatz 2 Nummer 10 AZRG , Nummer 10 § 18a Nummer 13 AZRG

4. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1a AZRG

5. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 6 Absatz 2 Satz 3 Nummer 4 AZRG

6. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe b - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2a - neu AZRG

7. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu - AZRG , Nummer 13 Buchstabe b1 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5a - neu - AZRG

8. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 18b, § 18b1 - neu - und § 18b2 - neu - AZRG , Nummer 13 Buchstabe a0 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a - neu - und Nummer 1b - neu - AZRG

§ 18b

§ 18b1
Datenübermittlung an die Gesundheitsämter und weitere für die Gesundheitsuntersuchung nach § 62 des Asylgesetzes zuständigen behördlichen Stellen

§ 18b2
Datenübermittlung an die Jugendämter

9. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 18c - neu - AZRG

§ 18c
Datenübermittlung an die für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zuständigen Behörden

10. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe a0 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AZRG

11. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe b1 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5a - neu - AZRG

12. Zu Artikel 2 Löschung der Daten im Ausländerzentralregister

13. Zum Gesetzesentwurf allgemein

14. Zum Gesetzentwurf allgemein

15. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 438/15

... Das Gericht kann von der Anhörung der Parteien bzw. der Beteiligten absehen, wenn dies aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles und unter Berücksichtigung der jeweiligen Verfahrensart geboten ist. Dies kann insbesondere bei Eilverfahren geboten sein oder wenn in Verfahren mit besonderem Beschleunigungsbedürfnis, wie etwa in Kindschaftssachen nach § 155 Absatz 1 FamFG oder teilweise im Insolvenzrecht, durch die Anhörung eine erhebliche Verfahrensverzögerung eintreten würde. Zudem kann von einer Anhörung abgesehen werden, wenn diese aufgrund der Vielzahl der am Verfahren beteiligten und anzuhörenden Personen einen unzumutbaren Aufwand oder eine übermäßige Verfahrensverzögerung zur Folge hätte. Entbehrlich kann eine Anhörung auch sein, wenn die Parteien bzw. die Beteiligten sich bereits zur Person des zu ernennenden Sachverständigen geäußert haben und die (erneute) Anhörung eine reine Förmlichkeit wäre oder wenn nur sehr wenige Gutachter zur Verfügung stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 163
Sachverständigengutachten.

§ 163a
Ausschluss der Zeugenvernehmung des Kindes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 41
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 13
Soweit die Vorschriften der Zivilprozessordnung auf Sachverständige, die zum Zweck der Festsetzung des Verkehrswertes nach § 74a Absatz 5 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung angehört werden, entsprechend anzuwenden sind, ist deren bis zum ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 6 dieses Gesetzes] geltende Fassung weiterhin maßgeblich.

Artikel 5
Folgeänderungen

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluaierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 446/1/15

... Nach derzeitigem Recht kann das Verwaltungsgericht der Ausländerbehörde das Ergebnis eines asylprozessrechtlichen Verfahrens formlos mitteilen. Zur Beschleunigung von Abschiebungen soll die Ermessensregelung in eine Verpflichtung der Verwaltungsgerichte umgewandelt werden. Wird die Ausländerbehörde insbesondere in asylrechtlichen Eilverfahren stets unmittelbar vom Verwaltungsgericht über den Ausgang des Verfahrens informiert, baucht sie zur Durchführung der Abschiebung eine Vollziehbarkeitsmitteilung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nicht mehr abzuwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 3 Satz 1 und 1a - neu - AsylG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 47 Absatz 1a Satz 1 AsylG

3. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a - neu - § 61 Absatz 1 AsylG

4. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 63a Absatz 2, 3 Satz 2, 3, Absatz 4 Satz 1 AsylG

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4:

Zu Artikel 1 Nummer 23

6. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 83a AsylG

7. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 90 Absatz 6 AsylG

8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1a Absatz 2 Satz 1 AsylbLG

9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1a Absatz 3 AsylbLG

10. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1a Absatz 3 AsylbLG

11. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 6, 7 AsylbLG

12. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 23a Absatz 1 Satz 3 AufenthG

13. Zu Artikel 3 Nummer 9 § 59 Absatz 1 Satz 8 AufenthG

14. Zu Artikel 7 Nummer 2 §§ 17, 18 VwGO

15. Zur Amtsvormundschaft für unbegleitete minderjährige Jugendliche

16. Zur Einrichtung von Wartezentren


 
 
 


Drucksache 349/1/15

... Die vorgesehene Übergangsregelung wird abgelehnt. Sie würde dazu führen, dass die Länder, die dem Bundesverwaltungsamt keine entsprechende Anzeige übermitteln, zusätzliche unbegleitete minderjährige Ausländer aufzunehmen hätten. Entgegen der Begründung könnte die Regelung im Übrigen auch von Ländern in Anspruch genommen werden, die bisher nicht nur eine geringe Zahl von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen aufgenommen haben. Die Übergangsbestimmungen belasten das ohnehin komplexe Verteilverfahren unnötig zusätzlich. Da der Bundesrat davon ausgeht, dass das Gesetz frühestens zum 1. April 2016 in Kraft treten kann, besteht für die Regelungen auch kein sachlicher Bedarf.



Drucksache 438/1/15

... Diese Folgen werden auch nicht dadurch vermieden, dass die Anhörung als Soll-Vorschrift ausgestaltet wird und in der Begründung des Gesetzentwurfs - zutreffend - darauf hingewiesen wird, dass unter besonderen Umständen, etwa in Eilverfahren, in Verfahren mit besonderem Beschleunigungsbedürfnis wie etwa in Kindschaftssachen nach § 155 Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 404 Absatz 2 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 404 Absatz 2 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 404 Absatz 2 Satz 2 -neuZPO *

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 411 Absatz 1 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 411 Absatz 2 Satz 1 ZPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 145 Absatz 3 FamFG

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 163 Absatz 1 FamFG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 163a FamFG


 
 
 


Drucksache 447/1/14

... Die vorgeschlagene Änderung dient der Konkretisierung. Laut Begründung des Gesetzentwurfs sollen nämlich nur diejenigen umfassenden Modernisierungen von der Mietpreisbremse ausgenommen werden, in denen eine Gleichstellung mit Neubauten gerechtfertigt erscheint. Dieses Kriterium sollte hinsichtlich des zu erzielenden energetischen Niveaus präzisiert werden. Es sollte klargestellt werden, dass bei einer umfassenden Modernisierung der Nachweis über die Einhaltung der energetischen Anforderungen - analog zum Neubau - über eine Gebäudebilanzierung zu führen ist und das Bauteilverfahren nach Anlage 3 Nummer 1 bis 6 der



Drucksache 207/13

... Das Programm fördert leistungsstarke und engagierte Studierende mit einem Stipendium von 300 Euro im Monat. Private Mittelgeber und der Bund steuern die Mittel je zur Hälfte bei. Seit 01.01.2012 können 1 Prozent der Studierenden je Hochschule gefördert werden, ab 01.08.2013 1,5 Prozent. Ein neues Verteilverfahren sorgt seit dem Wintersemester 2012/2013 dafür, dass von Hochschulen nicht ausgeschöpfte Stipendienkontingente innerhalb eines Bundeslandes an andere Hochschulen, die mehr Mittel einwerben, weiterverteilt werden können.



Drucksache 113/13

... Die Regelung des § 9 Absatz 2 Satz 2, mit der teure, ggf. zeitraubende Untersuchungen zur Ermittlung bisher unbekannter Kennwerte bestehender Bauteile vermieden werden können, hat sich als sachgerechte Vereinfachung bewährt. Sie soll durch den neuen Satz 3 auf die gleich gelagerten Fälle der Änderung im Bauteilverfahren, der Erweiterung und des Ausbaus im Sinne des Absatzes 4 im Gebäudebestand (vgl. Absatz 4 Satz 2 - neu -) übertragen werden.



Drucksache 162/13 (Beschluss)

... 2. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zu einem Leistungsschutzrecht genügt diesen Anforderungen nicht und läuft den genannten Zielen zuwider. Es ist außerdem handwerklich schlecht gemacht, denn es beinhaltet zahllose unbestimmte Rechtsbegriffe und schafft dadurch rechtliche Grauzonen, die voraussichtlich erst nach langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen geklärt sein werden. Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung es versäumt hat, im Gespräch mit den verschiedenen betroffenen Gruppen und Unternehmen eine Lösung zu erarbeiten, die einen fairen Ausgleich zwischen den Betroffenen vornimmt und dabei der positiven Dynamik neuer digitaler Geschäftsmodelle ebenso gerecht wird wie der Bedeutung des Beitrags verlegerischer Leistungen zur journalistischdemokratischen Öffentlichkeit. Da es sich bei dem vom Deutschen Bundestag bereits beschlossenen Gesetz um ein Einspruchsgesetz handelt, hat der Bundesrat keine Möglichkeit, das Gesetz endgültig aufzuhalten. Der Bundesrat hält den von der Bundesregierung und der Mehrheit des Deutschen Bundestages gewählten Weg, ein Gesetz dieser Tragweite im Eilverfahren ohne ausreichende Beratung zu beschließen und durch das Gesetzgebungsverfahren zu bringen, für falsch.



Drucksache 236/13

... • Für den Fall, dass die Wirtschaftslage sofortiges Handeln erfordert, könnte eine spezielle Dringlichkeitsklausel erwogen werden. Denkbar wäre beispielsweise, dass die Kommission in einem Eilverfahren grünes Licht für einen bestimmten begrenzten Zeitraum gibt, in dem dann das normale Verfahren durchgeführt werden könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 236/13




1. Einleitung

2. Auswahl VORAB zu koordinierender Reformen

3. Rahmen für die Vorabkoordinierung grösserer Wirtschaftspolitischer Reformvorhaben

3.1. Welche Mitgliedstaaten sollten einbezogen werden?

3.2. Verfahren

3.3. Demokratische Legitimität gewährleisten

4. NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 162/2/13

... 2. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zu einem Leistungsschutzrecht genügt diesen Anforderungen nicht und läuft den genannten Zielen zuwider. Es ist außerdem handwerklich schlecht gemacht, denn es beinhaltet zahllose unbestimmte Rechtsbegriffe und schafft dadurch rechtliche Grauzonen, die voraussichtlich erst nach langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen geklärt sein werden. Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung es versäumt hat, im Gespräch mit den verschiedenen betroffenen Gruppen und Unternehmen eine Lösung zu erarbeiten, die einen fairen Ausgleich zwischen den Betroffenen vornimmt und dabei der positiven Dynamik neuer digitaler Geschäftsmodelle ebenso gerecht wird wie der Bedeutung des Beitrags verlegerischer Leistungen zur journalistischdemokratischen Öffentlichkeit. Da es sich bei dem vom Deutschen Bundestag bereits beschlossenen Gesetz um ein Einspruchsgesetz handelt, hat der Bundesrat keine Möglichkeit, das Gesetz endgültig aufzuhalten. Der Bundesrat hält den von der Bundesregierung und der Mehrheit des Deutschen Bundestages gewählten Weg, ein Gesetz dieser Tragweite im Eilverfahren ohne ausreichende Beratung zu beschließen und durch das Gesetzgebungsverfahren zu bringen, für falsch.



Drucksache 97/12 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat sieht mit Besorgnis, dass mit dem modernisierten Zollkodex der Kommission umfangreiche Befugnisse zu delegierten Rechtsakten übertragen werden. Weiterhin wird bei den Regelungen zum Warenursprung der Kommission die Kompetenz übertragen, in Fällen äußerster Dringlichkeit unmittelbar anwendbare Durchführungsrechtsakte zu erlassen. Damit werden Entscheidungen ohne vorherige Ausschussbehandlung ermöglicht. Ein solches Verfahren kann aber nur bei ganz speziellen Materien in Betracht kommen, zu denen das Zollverfahren nicht zählen dürfte. Zum einen stehen in aller Regel keine überragenden Rechtsgüter auf dem Spiel, so dass die bestehenden Instrumentarien (z.B. verkürzte Ladungsfristen für Ausschusssitzungen) ausreichen sollten. Zum anderen sind gerade Warenursprungsregeln das Ergebnis langer internationaler Verhandlungen, so dass eine äußerste Dringlichkeit nur schwer zu begründen ist. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, das Eilverfahren zu streichen.



Drucksache 97/1/12

... 5. Der Bundesrat sieht mit Besorgnis, dass mit dem modernisierten Zollkodex der Kommission umfangreiche Befugnisse zu delegierten Rechtsakten übertragen werden. Weiterhin wird bei den Regelungen zum Warenursprung der Kommission die Kompetenz übertragen, in Fällen äußerster Dringlichkeit unmittelbar anwendbare Durchführungsrechtsakte zu erlassen. Damit werden Entscheidungen ohne vorherige Ausschussbehandlung ermöglicht. Ein solches Verfahren kann aber nur bei ganz speziellen Materien in Betracht kommen, zu denen das Zollverfahren nicht zählen dürfte. Zum einen stehen in aller Regel keine überragenden Rechtsgüter auf dem Spiel, so dass die bestehenden Instrumentarien (z.B. verkürzte Ladungsfristen für Ausschusssitzungen) ausreichen sollten. Zum anderen sind gerade Warenursprungsregeln das Ergebnis langer internationaler Verhandlungen, so dass eine äußerste Dringlichkeit nur schwer zu begründen ist. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, das Eilverfahren zu streichen.



Drucksache 356/12 (Beschluss)

... 16. Nach Einschätzung des Bundesrates wäre daher eine Regelung vorzuziehen, die zumindest einen effektiven einstweiligen Primärrechtsschutz im Eilverfahren zulässt. In einem entsprechenden Eilverfahren sollten wenigstens eine kursorische Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache sowie eine Abwägung der Interessen des Klägers mit dem in Artikel 78 Absatz 2 Buchstabe d genannten Erfordernis, die Interessen Dritter zu schützen, die im Zuge der Ausübung von Abwicklungsbefugnissen durch die Abwicklungsbehörden in gutem Glauben Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten des in Abwicklung befindlichen Instituts erworben haben, stattfinden. Auch sollte dem Gericht die Befugnis zugesprochen werden, eine Abwicklungsmaßnahme, die nach summarischer Prüfung rechtswidrig erscheint, zumindest für einen begrenzten Zeitraum suspendieren zu können, um gegebenenfalls eine rechtswidrige Maßnahme stoppen zu können. Auch der EuGH für Menschenrechte sieht am Maßstab von Artikel 13 EMRK den Suspensiveffekt eines Rechtsbehelfs grundsätzlich als Voraussetzung für dessen Effektivität an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/12 (Beschluss)




Internationales Regelungsumfeld

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Verhältnis zum deutschen Restrukturierungsgesetz

Geschäftstätigkeit als Brückeninstitut und Übernahme von Vermögensteilen durch öffentliche Stellen Zu den Erwägungsgründen 9, 28, 31, 36 ff. und 59

EU -Abwicklungsregime/Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu Artikel 1

Proportionalitätsprinzip zu Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 1

Verhältnis zum regulären Insolvenzrecht

Befugnisse der Kommission/Begrenzung der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen auf die Kommission

Befugnisse der EBA/Keine Trennung von Entscheidungsbefugnissen und finanzieller Verantwortung

Bail -In-Instrument/Grundlegende Überarbeitung des Instruments zu Artikel 37 ff

2 Anfechtungsrechte

Zielgröße für Finanzierungsmechanismen zu Artikel 93 Absatz 1

Vorgaben für Finanzierungsmechanismen/Keine Vergemeinschaftung der Haftung bei Bankkrisen zu Artikel 97 Absatz 2

Einlagensicherungssysteme und Finanzierungsmechanismen

2 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Beitragsregelungen zu Artikel 94


 
 
 


Drucksache 308/12 (Beschluss)

... - Wird der Verfahrensbeistand für dasselbe Kind sowohl in einem Eilverfahren als auch in der anschließenden Hauptsache bestellt, erhält er für jedes dieser Verfahren die volle Vergütung ohne eine Anrechnung (BGH, Beschluss vom 17. November 2010 - XII ZB 478/ 10 -, FamRZ 2010, 199 f. mit Anmerkung Viefhus, FamRZ 2010, 201 f.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 232 Satz 1 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 232 Satz 2 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 699 Absatz 5 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 703b Absatz 1a - neu - ZPO

5. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 39 FamFG

6. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 65 Absatz 2 FamFG

7. Zu Artikel 6 Nummer 10a - neu - § 113 Absatz 1 Satz 1 FamFG

8. Zu Artikel 6 §§ 158, 174 FamFG

9. Zu Artikel 6 Nummer 19a - neu - § 298 FamFG

10. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 5b GKG , Artikel 9 Nummer 1 § 1b KostO , Artikel 10 Nummer 2 § 8a FamGKG , Artikel 11 Nummer 2 § 3a GvKostG , Artikel 13 Nummer 2 § 4c JVEG und Artikel 14 Nummer 2 § 12c RVG


 
 
 


Drucksache 356/1/12

... 24. Nach Einschätzung des Bundesrates wäre daher eine Regelung vorzuziehen, die zumindest einen effektiven einstweiligen Primärrechtsschutz im Eilverfahren zulässt. In einem entsprechenden Eilverfahren sollten wenigstens eine kursorische Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache sowie eine Abwägung der Interessen des Klägers mit dem in Artikel 78 Absatz 2 Buchstabe d genannten Erfordernis, die Interessen Dritter zu schützen, die im Zuge der Ausübung von Abwicklungsbefugnissen durch die Abwicklungsbehörden in gutem Glauben Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten des in Abwicklung befindlichen Instituts erworben haben, stattfinden. Auch sollte dem Gericht die Befugnis zugesprochen werden, eine Abwicklungsmaßnahme, die nach summarischer Prüfung rechtswidrig erscheint, zumindest für einen begrenzten Zeitraum suspendieren zu können, um gegebenenfalls eine rechtswidrige Maßnahme stoppen zu können. Auch der EuGH für Menschenrechte sieht am Maßstab von Artikel 13 EMRK den Suspensiveffekt eines Rechtsbehelfs grundsätzlich als Voraussetzung für dessen Effektivität an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/1/12




Internationales Regelungsumfeld

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Verhältnis zum deutschen Restrukturierungsgesetz

Geschäftstätigkeit als Brückeninstitut und Übernahme von Vermögensteilen durch öffentliche Stellen Zu den Erwägungsgründen 9, 28, 31, 36 ff. und 59

EU -Abwicklungsregime / Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu Artikel 1

Proportionalitätsprinzip zu Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 1

Verhältnis zum regulären Insolvenzrecht

Befugnisse der Kommission / Begrenzung der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen auf die Kommission

Befugnisse der EBA / Keine Trennung von Entscheidungsbefugnissen und finanzieller Verantwortung

3 Anfechtungsrechte

Zielgröße für Finanzierungsmechanismen zu Artikel 93 Absatz 1

Vorgaben für Finanzierungsmechanismen / Keine Vergemeinschaftung der Haftung bei Bankkrisen zu Artikel 97 Absatz 2

Einlagensicherungssysteme und Finanzierungsmechanismen

3 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Beitragsregelungen zu Artikel 94


 
 
 


Drucksache 165/12

... - Entscheidungen über die Gewährung von Finanzhilfen werden einvernehmlich beschlossen. Dies gilt sowohl für die Entscheidungen des Gouverneursrats nach Artikel 13 Absatz 2 bis 4, die die Gewährung der Finanzhilfe betreffen, als auch für die Entscheidung des Direktoriums über die Auszahlung weiterer Tranchen auf der Grundlage der Überwachung der Einhaltung der mit der Finanzhilfe verbundenen wirtschaftspolitischen Auflagen nach Artikel 13 Absatz 7. Für Entscheidungen im Eilverfahren ist nach Artikel 4 Absatz 4 für eine einvernehmliche Entscheidung eine qualifizierte Mehrheit von 85 Prozent der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

1. Wesentliche Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland

Kapitel 1
Mitgliedschaft und Zweck

Artikel 1
Einrichtung und Mitglieder

Artikel 2
Neue Mitglieder

Artikel 3
Zweck

Kapitel 2
Geschäftsführung

Artikel 4
Aufbau und Abstimmungsregeln

Artikel 5
Gouverneursrat

Artikel 6
Direktorium

Artikel 7
Geschäftsführender Direktor

Kapitel 3
Kapital

Artikel 8
Genehmigtes Stammkapital

Artikel 9
Kapitalabrufe

Artikel 10
Veränderungen des genehmigten Stammkapitals

Artikel 11
Beitragsschlüssel

Kapitel 4
Tätigkeit

Artikel 12
Grundsätze

Artikel 13
Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe

Artikel 14
Vorsorgliche ESM-Finanzhilfe

Artikel 15
Finanzhilfe zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten eines ESM-Mitglieds

Artikel 16
ESM-Darlehen

Artikel 17
Primärmarkt-Unterstützungsfazilität

Artikel 18
Sekundärmarkt-Unterstützungsfazilität

Artikel 19
Überprüfung der Liste der Finanzhilfeinstrumente

Artikel 20
Preisgestaltung

Artikel 21
Anleiheoperationen

Kapitel 5
Finanzmanagement

Artikel 22
Anlagepolitik

Artikel 23
Dividendenpolitik

Artikel 24
Reserve- und weitere Fonds

Artikel 25
Deckung von Verlusten

Artikel 26
Haushalt

Artikel 27
Jahresabschluss

Artikel 28
Interne Revision

Artikel 29
Externe Prüfung

Artikel 30
Prüfungsausschuss

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 31
Sitz

Artikel 32
Rechtsstatus, Vorrechte und Befreiungen

Artikel 33
Bedienstete des ESM

Artikel 34
Berufliche Schweigepflicht

Artikel 35
Persönliche Immunitäten

Artikel 36
Steuerbefreiung

Artikel 37
Auslegung und Streitbeilegung

Artikel 38
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel 7
Übergangsregelungen

Artikel 39
Darlehensvergabe des EFSF

Artikel 40
Übertragung der EFSF-Hilfen

Artikel 41
Einzahlung des Anfangskapitals

Artikel 42
Zeitweilige Korrektur des Beitragsschlüssels

Artikel 43
Ersternennungen

Kapitel 8
Schlussbestimmungen

Artikel 44
Beitritt

Artikel 45
Anhänge

Artikel 46
Hinterlegung

Artikel 47
Ratifikation, Genehmigung oder Annahme

Artikel 48
Inkrafttreten

Anhang I
Beitragsschlüssel des ESM

Anhang II
Zeichnungen des genehmigten Stammkapitals

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Gesamtansatz der Bundesregierung

2. Entstehungsgeschichte des ESM

II. Besonderes

1. Ziel und Aufgaben des ESM

2. Mitgliedschaft

3. Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe

a. Grundsätze

b. Verfahren

c. Eilverfahren

4. Instrumente

a. Vorsorgliche Finanzhilfe

b. Darlehen zur Rekapitalisierung von Banken

c. Darlehen

d. Primärmarktkäufe

e. Sekundärmarktkäufe

f. Kosten der Finanzhilfe

5. Organisation und Entscheidungsprozesse

6. Kapital

a. Stammkapital

b. Kapitalabruf

c. Anlagepolitik/Finanzmanagement

d. Ausleihvolumen des ESM

7. Sonstige Vorschriften

8. Voraussetzungen für das Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2084: Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus


 
 
 


Drucksache 503/12 (Beschluss)

... zur Vertretung ihrer Mitglieder im arbeitsgerichtlichen Verfahren befugt sind. § 945a soll infolge der Verweisung in §§ 62 Absatz 2 und 85 Absatz 2 ArbGG-E auch auf das arbeitsgerichtliche Eilverfahren Anwendung finden. Schutzschriften kommen dort vor allem im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts vor, so dass eine Öffnung des Registers für die in § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 bis 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 503/12 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 49c
Einreichung von Schutzschriften

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 130c
Aktenausdruck

§ 130d
Elektronische Akte

§ 130e
Akteneinsicht; Abschriften

§ 130f
Datenträgerarchiv

§ 174a
Zustellung mittels elektronischer Übermittlung

§ 187
Veröffentlichung der Benachrichtigung

§ 371b
Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden

§ 945a
Einreichung von Schutzschriften

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 46f
Aktenausdruck

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 9
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 10
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 50a
Bekanntmachungsorgan des Vereins

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 38

§ 39

§ 40

§ 168

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 13
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 14
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 15
Änderung des Signaturgesetzes

§ 5a
Vergabe von Organisationszertifikaten

§ 7a
Inhalt von Organisationszertifikaten

§ 8a
Sperrung von Organisationszertifikaten

Artikel 16
Änderung des Verschollenheitsgesetzes

§ 20

Artikel 17
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 18
Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen

Artikel 19
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 20
Änderung der Grundbuchordnung

§ 137
Form elektronischer Dokumente

Artikel 21
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 22
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 23
Änderung des Gesetzes über die Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 24
Änderung der Kostenordnung

Artikel 25
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 26
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 27
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 28
Weitere Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 29
Weitere Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 30
Weitere Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 31
Weitere Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 32
Weitere Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 33
Weitere Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 34
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Errichtung der Infrastruktur für ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach und obligatorischer elektronischer Rechtsverkehr für professionelle Einreicher

2. Empfangsbekenntnis elektronische Eingangsbestätigung als Zustellungsnachweis

3. Zulassung weiterer sicherer Verfahren der elektronischen Identifikation im elektronischen Rechtsverkehr und Schaffung einer neuen Organisationssignatur

4. Schaffung besonderer elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten innerhalb gerichtlicher Verfahren

5. Elektronisches Schutzschriftenregister

6. Papierbekanntmachungen und -veröffentlichungen

7. Gebührenrechtliche Folgen der Übersendung von Originalschriftsätzen per Telefax und Gebührenanreize für die elektronische Einreichung

8. Mahnverfahren bei den Arbeitsgerichten

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu den §§ 130c

Zu § 130e

Zu § 130f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu den Buchstabe n

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 2

Absatz 4

Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu den Nummern 4 bis 6

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 21

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 22

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Artikel 31 bis 33
(Weitere Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung, des Sozialgerichtsgesetzes und der Finanzgerichtsordnung)

Zu Artikel 34


 
 
 


Drucksache 308/1/12

... - Wird der Verfahrensbeistand für dasselbe Kind sowohl in einem Eilverfahren als auch in der anschließenden Hauptsache bestellt, erhält er für jedes dieser Verfahren die volle Vergütung ohne eine Anrechnung (BGH, Beschluss vom 17. November 2010 - XII ZB 478/ 10 -, FamRZ 2010, 199 f. mit Anmerkung Viefhus, FamRZ 2010, 201 f.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 232 Satz 1 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 232 Satz 2 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 699 Absatz 5 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 703b Absatz 1a - neu - ZPO

5. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 39 FamFG

6. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 65 Absatz 2 FamFG

7. Zu Artikel 6 Nummer 10aneu- § 113 Absatz 1 Satz 1 FamFG

8. Zu Artikel 6 §§ 158,174FamFG

9. Zu Artikel 6 Nummer 19a - neu - § 298 FamFG

10. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 5b GKG , Artikel 9 Nummer 1 § 1b KostO , Artikel 10 Nummer 2 § 8a FamGKG , Artikel 11 Nummer 2 § 3a GvKostG , Artikel 13 Nummer 2 § 4c JVEG und Artikel 14 Nummer 2 § 12c RVG


 
 
 


Drucksache 129/11

... vorgesehene Verfahren wird aufgrund der mindestens dreimonatigen Beiladungsfrist oft nicht mit dem Charakter eines Eilverfahrens vereinbar sein. Das Bedürfnis nach einer Verfahrenserleichterung und -beschleunigung ist im Rahmen des modifizierten Eilverfahrens um so gravierender, da sowohl die Wettbewerber als auch das regulierte Unternehmen hierdurch schnelle Klarheit über die mögliche Rückwirkung einer Entgeltgenehmigung erhalten sollen. Die Interessen der Beizuladenden werden durch die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und durch die Verpflichtung des Gerichts, Personen von Amts wegen beizuladen, die von der Entscheidung erkennbar besonders betroffen sind, hinreichend gewahrt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/11




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 15a
Regulierungskonzepte

§ 31
Entgeltgenehmigung

§ 40
Funktionelle Trennung

§ 41
Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen

§ 43a
Verträge

§ 43b
Vertragslaufzeit

§ 45n
Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

§ 45o
Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle

§ 46
Anbieterwechsel und Umzug

§ 53
Frequenzzuweisung

§ 54
Frequenznutzung

§ 58
Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf

§ 66g
Warteschleifen

§ 66i
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66m
Umgehungsverbot

§ 77a
Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 109a
Datensicherheit

§ 123a
Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union

§ 123b
Bereitstellung von Informationen

§ 138
Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur

§ 138a
Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen

§ 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Europäisches Recht

II. Zweck und Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Nummer 81

Zu Nummer 82

Zu Nummer 83

Zu Nummer 84

Zu Nummer 85

Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)

Zu Nummer 87

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Nummer 93

Zu Nummer 94

Zu Nummer 95

Zu Nummer 96

Zu Nummer 97

Zu Nummer 98

Zu Nummer 99

Zu Nummer 100

Zu Nummer 101

Zu Nummer 102

Zu Nummer 103

Zu Nummer 104

Zu Nummer 105

Zu Nummer 106

Zu Nummer 107

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen


 
 
 


Drucksache 554/1/11

... 5. Die Vollzugsuntauglichkeit wird besonders deutlich bei dem von der Kommission vorgeschlagenen Verfahren zur Bewertung von Maßnahmen nach Artikel 25 des Verordnungsvorschlags (Artikel 23a des Verordnungsvorschlags). Danach soll der betroffene Mitgliedstaat oder die Kommission im Zuge des Beschlusses über die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an einer Binnengrenze oder mehreren Binnengrenzen die Angemessenheit der Reaktion auf die Bedrohung der öffentlichen Sicherheit bewerten. Durch die Bezugnahme auf das Beschlussverfahren, (Artikel 23 des Verordnungsvorschlags), fehlt es damit für das zwingend erforderliche Eilverfahren an einer klaren Kompetenzabgrenzung.



Drucksache 140/10 (Beschluss)

... 15. Er ist deshalb der Auffassung, dass zwar ein Eilverfahren vorgesehen werden kann, durch die textliche Fassung des Verordnungsvorschlags aber sichergestellt werden muss, dass dieses die Ausnahme bleibt. Auch sollten für das Eilverfahren klare Verfahrensvorgaben gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/10 (Beschluss)




Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu den Übergangsregelungen


 
 
 


Drucksache 140/1/10

... 19. Er ist deshalb der Auffassung, dass zwar ein Eilverfahren vorgesehen werden kann, durch die textliche Fassung des Verordnungsvorschlags aber sichergestellt werden muss, dass dieses die Ausnahme bleibt. Auch sollten für das Eilverfahren klare Verfahrensvorgaben gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/1/10




Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

22. Zu Artikel 8

Zu den Übergangsregelungen


 
 
 


Drucksache 322/10

... in Deutschland und das Eilverfahren (procédure en référé/procedure in kort geding) in Belgien. Diese Person kann durch Anwendung der nach dem Recht des ersuchten Staates verfügbaren zivil- oder strafrechtlichen Strafmaßnahmen zur Erteilung dieser Informationen gezwungen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 322/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll zur
Änderung des Abkommens vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern sowie des dazugehörigen Schlussprotokolls in der Fassung des Zusatzabkommens vom 5. November 2002

Artikel I

„Artikel 26 Informationsaustausch

Artikel II

Artikel III

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel I Zu Artikel II Zu Artikel III

 
 
 


Drucksache 807/09

... Zur Sicherung der Qualität des Traubenmostes und der Weine der diesjährigen Ernte ist es erforderlich geworden, im Eilverfahren die Zwanzigste Verordnung zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 807/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1087: Verordnung zur Änderung der Neunzehnten und der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung der Weinverordnung


 
 
 


Drucksache 812/09

... Wegen des zum Jahreswechsel 2008/2009 anzunehmenden Ausmaßes der missbräuchlichen Verwendung wurden die o.g. synthetischen Cannabinoide mit der 22. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung vom 19. Januar 2009 (BGBl. I S. 49) im Eilverfahren für zunächst ein Jahr unterstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Verordnung

Vierundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Kosten und Preiswirkungen

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1048: Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (24. BtMÄndV)


 
 
 


Drucksache 854/08

... /EG erlassenen Verkaufsverbots nicht kindergesicherter Feuerzeuge und von Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekten, war im Mai 2008 daran gescheitert, dass der Bundesrat seine Zustimmung nicht erteilte. Grund der Ablehnung war das bis dahin noch nicht erteilte Mandat der Kommission zur Überarbeitung der technischen Norm EN 13869. Zur Abwendung des daraufhin im Juni von der Kommission angedrohten Vertragsverletzungsverfahrens ist die Entscheidung unverzüglich im Eilverfahren mit der Ersten Verordnung zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 854/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Dauerhafte Umsetzung des Verkaufsverbots in deutsches Recht

III. Kosten und Preisentwicklung

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 675: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Feuerzeugverordnung


 
 
 


Drucksache 308/08

... 31. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen des hochrangigen Arzneimittelforums zu untersuchen, wie lebensrettende innovative Krebsmedikamente den Patienten rascher zur Verfügung gestellt werden können, indem das Eilverfahren für die Genehmigung des Inverkehrbringens im Rahmen des zentralisierten Verfahrens der Europäischen Union beschleunigt wird, und ein zusätzliches Preisgestaltungs- und Erstattungsverfahren zu prüfen, wobei gleichzeitig Daten über den Nutzen des Medikaments im Alltag der Patienten gesammelt werden;



Drucksache 716/08 Eilverfahren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/08




Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen

II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen

III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte

IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs

V. Anreizregulierung

VI. Internationale Kontakte

VII. Öffentlichkeitsarbeit


 
 
 


Drucksache 48/08

... unterliegen. Es besteht eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung für die Konsumenten. Daher wurde m-CPP mit der 20. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung vom 14. Februar 2007 (BGBl. I S. 154) im Eilverfahren für zunächst ein Jahr unterstellt. Da der Wirkstoff m-CPP auch zur Herstellung von Arzneimitteln verwendet wird, erfolgte die Unterstellung in die Anlage II des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Einundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Kosten und Preiswirkungen

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

zu 1.a

zu 1.b

Zu 2.

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (21. BtMÄndV)


 
 
 


Drucksache 587/08

... 4. ersucht den zuständigen Ausschuss, eine Änderung von Artikel 121 der Geschäftsordnung des Parlaments vorzubereiten, mit dem Ziel, sämtliche Gerichtsverfahren vor allen Gerichten abzudecken und ein vereinfachtes Verfahren vorzusehen das bei beschleunigten Verfahren oder Eilverfahren vor dem Gerichtshof Anwendung findet;



Drucksache 847/08

... l. I S. 2802) eingeführten Einzelmaßnahmen bereits Wirkung gezeigt haben, aber in Anbetracht der weiterhin und zahlenmäßig sogar noch vermehrt auftretenden Missbrauchsfälle insbesondere die Freigabeverfahren im Aktien- und Umwandlungsrecht weiter fortentwickelt und präzisiert werden sollten. Der Entwurf enthält dabei zum einen eine gesetzliche Klarstellung der Interessenabwägungsklausel. Zum anderen wird die Prozessvollmacht für den Anfechtungsprozess auf die Vertretung im Freigabeverfahren erstreckt. Auf diese Weise können Zustellungen im Freigabeverfahren, das ein Eilverfahren sein soll, an den Prozessvertreter der Anfechtungsklage erfolgen und nicht an den Kläger selbst, der möglicherweise zur Verfahrensverzögerung mitunter ausländische Wohnsitze angibt. Es wird der Gesellschaft des Weiteren schon vor Zustellung der Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage ermöglicht Akteneinsicht zu nehmen. Die Gesellschaft kann deswegen das Freigabeverfahren zügiger vorbereiten. Ein weiterer Kernpunkt ist die Einführung einer zulassungsgebundenen Beschwerde im Freigabeverfahren. Das Landgericht lässt die Beschwerde nur noch bei grundsätzlicher Bedeutung zu. Dadurch wird über die Freigabe im Regelfall nur noch in einer Instanz entschieden und das Verfahren somit spürbar verkürzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 847/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

§ 33a
Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung

§ 37a
Anmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung

§ 124
Bekanntmachung von Ergänzungsverlangen. Vorschläge zur Beschlussfassung.

§ 124a
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

§ 128
Übermittlung der Mitteilungen.

§ 135
Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde

§ 183a
Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung

§ 184
Anmeldung des Beschlusses

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 20
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Artikel 3
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 4
Änderung des Umwandlungsgesetzes

§ 321
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Artikel 5
Änderung der Aktionärsforumsverordnung

Artikel 6
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 54
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Artikel 7
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

Abschnitt 6
Zuständigkeits-, Straf-, Bußgeld und Schlussvorschriften.

Abschnitt 6
Zuständigkeits-,Straf-,Bußgeld- und Schlussvorschriften.

§ 37
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Artikel 8
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Artikel 9
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 12
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 13
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 14
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 15
Änderung der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 32

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 38

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu den Nummer n

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummern 3 bis 5

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu den Nummern 8 bis 10

Zu Nummer 15

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 505: Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) (NKR-Nr. 505)


 
 
 


Drucksache 253/08

... Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung das gewöhnliche Maß übersteigend einschließlich eingehender Vorbereitung, beispielsweise bei Verhaltensstörungen und im Rahmen von Naturheilverfahren, z.B. Akupunktur, Homöopathie etc.



Drucksache 95/1/07

... , der durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts vom 22. September 2005 neu eingeführt wurde, ist auch hier die Vorgabe einer Entscheidungsfrist abzulehnen. In der Gesetzesbegründung zur Änderung des § 246a AktG wurde die Fristsetzung damit begründet, dass die Festlegung einer dreimonatigen Sollfrist für die gerichtliche Entscheidung den Charakter des Freigabeverfahrens als Eilverfahren unterstreichen und ein "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/1/07




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 95/2/07

... ist auch hier die Vorgabe einer Entscheidungsfrist abzulehnen. In der Gesetzesbegründung zur Änderung des § 246a AktG wurde die Fristsetzung damit begründet, dass die Festlegung einer dreimonatigen Sollfrist für die gerichtliche Entscheidung den Charakter des Freigabeverfahrens als Eilverfahren unterstreichen und ein "



Drucksache 95/07 (Beschluss)

... ist auch hier die Vorgabe einer Entscheidungsfrist abzulehnen. In der Entwurfsbegründung zur Änderung des § 246a AktG wurde die Fristsetzung damit begründet, dass die Festlegung einer dreimonatigen Sollfrist für die gerichtliche Entscheidung den Charakter des Freigabeverfahrens als Eilverfahren unterstreichen und ein "



Drucksache 720/07J

... (28) In § 16 der Heilverfahrensverordnung vom 25. April 1979 (BGBl. I S. 502), die durch Artikel 12 der Verordnung vom 8. August 2002 (BGBl. I S. 3177) geändert worden ist, wird die Angabe "



Drucksache 597/1/07

... Eine Prüfung entsprechender Abrechnungen ist daher wirtschaftlich und effizient nur bei den für die Heilverfahrenssteuerung zuständigen Regionalträgern möglich.



Drucksache 597/07 (Beschluss)

... Eine Prüfung entsprechender Abrechnungen ist daher wirtschaftlich und effizient nur bei den für die Heilverfahrenssteuerung zuständigen Regionalträgern möglich.



Drucksache 901/07 (Beschluss)

... In den als Eilverfahren einzuordnenden Freigabeverfahren nach den §§ 246a, 319 Abs. 6

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 901/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Abschnitt 3
Verfahren vor den Oberlandesgerichten

§ 510c
Anzuwendende Vorschriften

§ 510d
Entscheidender Richter

§ 510e
Vorbereitender Einzelrichter

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 4
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 5
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 7
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

§ 51c

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 11
Übergangsvorschrift

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz

a Ausgangslage

b Lösungsvorschlag

c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten

2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen

a Betroffene Verfahren

b Weiterer Instanzenzug

c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen

3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz

4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit

5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 278/1/07

... - auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte im Eilverfahren erstreckt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 20 Abs. 4 Satz 2 GWB

2. Zu Artikel 2 Nr. 2a - neu - § 66 Abs. 3, Nr. 4a - neu - § 79 Abs. 2 EnWG

3. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b - neu - § 69 Abs. 5 Satz 2 - neu - EnWG

4. Zu Artikel 2 Nr. 4a - neu - § 73 Abs. 1 Satz 2 EnWG

5. Zu Artikel 2 Nr. 5a - neu - § 86 Abs. 1 EnWG

6. Zu Artikel 2 Nr. 6a - neu -* § 91 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a - neu - EnWG

7. Zu Artikel 2 Nr. 6a - neu -* § 110 Abs. 3 EnWG


 
 
 


Drucksache 278/07 (Beschluss)

... - auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte im Eilverfahren erstreckt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nr. 2a - neu - § 66 Abs. 3 EnWG , Nr. 4b - neu - § 79 Abs. 2 EnWG

2. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b - neu - § 69 Abs. 5 Satz 2 - neu - EnWG

3. Zu Artikel 2 Nr. 4a - neu - § 73 Abs. 1 Satz 2 EnWG

4. Zu Artikel 2 Nr. 5a - neu - § 86 Abs. 1 EnWG

5. Zu Artikel 2 Nr. 6a - neu - § 91 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a - neu - EnWG

6. Zu Artikel 2 Nr. 6b - neu - § 110 Abs. 3 EnWG


 
 
 


Drucksache 901/07

... In den als Eilverfahren einzuordnenden Freigabeverfahren nach §§ 246a, 319 Abs. 6

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 901/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten

Artikel 4
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)

Artikel 6
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 7
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 11
Übergangsvorschrift

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz

a Ausgangslage

b Lösungsvorschlag

c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten

2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen

a Betroffene Verfahren

b Weiterer Instanzenzug

c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen

3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz

4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit

5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummern 4 bis 7

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 820/07

... Nach der geltenden Rechtslage ist die Auferlegung von Verschuldenskosten nur bei einer Belehrung in einem Termin möglich. Das bedeutet einen zusätzlichen Aufwand in den Verfahren, in denen ansonsten auch ohne diesen eine Entscheidung möglich wäre. In Eilverfahren wird die Verhängung von Verschuldenskosten damit praktisch ausgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

1. Notwendigkeit und Ziele

2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

a Entlastung im Widerspruchsverfahren

b Entlastung der Sozialgerichte

aa Stärkung des Amtsermittlungsgrundsatzes

bb Straffung des Verfahrens

cc Verlagerung der erstinstanzlichen Zuständigkeit

dd Abschaffung des Abhilferechts im Beschwerdeverfahren

c Entlastung der Landessozialgerichte

aa Erhöhung des Schwellenwertes zur Berufung

bb Beschwerdeverfahren

ee Entscheidung des Landessozialgerichts bei Gerichtsbescheid

II. Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

III. Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Kosten und Preise

VI. Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 720/07A

... Die Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend für Unterlagen über Heilfürsorge und Heilverfahren.



Drucksache 329/06

... (5) Wird eine Bundesbeamtin oder ein Bundesbeamter zur Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bestellt scheidet er oder sie mit Beginn des Amtsverhältnisses aus dem bisherigen Amt aus. Für die Dauer des Amtsverhältnisses ruhen die aus dem Beamtenverhältnis begründeten Rechte und Pflichten mit Ausnahme der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit und des Verbots der Annahme von Belohnungen oder Geschenken. Bei unfallverletzten Beamtinnen oder Beamten bleiben die gesetzlichen Ansprüche auf das Heilverfahren und einen Unfallausgleich unberührt.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.