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"Dual-use-Gütern"
Drucksache 58/13
Verordnung der Bundesregierung
Einhundertzehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung -
... des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 129 vom 16.5.2012, S. 12) (im folgenden: Dual-Use-Verordnung). Diese Änderungen ergeben sich aus den Vereinbarungen in den internationalen Exportkontrollregimen, dem Wassenaar Arrangement zu rüstungsrelevanten Dual-Use-Gütern, der Nuclear Suppliers Group über die Ausfuhrkontrolle von Nuklearmaterial und nuklearrelevanten Dual-Use-Gütern, dem Missile Technology Control Regime über Trägertechnologie sowie der Australischen Gruppe über biologische und chemische Substanzen und einschlägige Ausrüstungsgüter.
Drucksache 519/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des
... a.F., dem § 4 Absatz 1 und § 5 AWG n.F. vollumfänglich entspricht, werden beibehalten. Die Beschränkungsgründe des § 7 Absatz 1 AWG a.F. (§ 4 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 AWG n. F.) bieten das notwendige Instrumentarium, um bei Bedarf auf die vielfältigen und komplexen Fallkonstellationen des Außenwirtschaftsverkehrs angemessen reagieren und den Außenwirtschaftsverkehr beschränken zu können. Über § 4 Absatz 1 Nummer 3 AWG n.F., der § 7 Absatz 1 Nummer 3 AWG a.F. entspricht, werden zahlreiche weitere Kriterien, wie z.B. die Achtung der Menschenrechte berücksichtigt. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in zahlreichen internationalen Abkommen, etwa der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, zur Einhaltung und zum Schutz der Menschenrechte verpflichtet. Überdies ist sie durch den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgüter (ABl. L 355 vom 13.12.2008, S. 99) verpflichtet, die Achtung der Menschenrechte durch das Endbestimmungsland bei jeder Entscheidung über die Ausfuhr von Rüstungsgütern zu berücksichtigen. Diese Bindungen gelten nicht nur für den Erlass von Beschränkungen auf nationaler Ebene, sondern sind gemäß Artikel 12 Absatz 1 lit.c) der Dual-Use-Verordnung auch bei der Entscheidung über eine Ausfuhr von Dual-Use-Gütern zu berücksichtigen. Der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP ist durch die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000 umgesetzt. Diese nehmen ausdrücklich auf den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP Bezug. Die komplexen Abwägungsregeln des Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP können nicht unmittelbar in das deutsche
Drucksache 398/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Das System der Europäischen Union zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck - in einer Welt des Wandels Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten KOM (2011) 393 endg.
... Seit 19951 ist allgemein anerkannt, dass die Kontrolle der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union fällt und Bestandteil der gemeinsamen Handelspolitik der EU ist. Aufgrund dieser ausschließlichen Zuständigkeit sind die Mitgliedstaaten nicht zuständig, außer in Fällen, in denen sie von der Union besonders ermächtigt werden. 2 Eine solche Ermächtigung zur Einführung besonderer nationaler Maßnahmen erhielten die Mitgliedstaaten durch die Ausfuhrverordnung 3 ; sie liegt auch in den Rechtsvorschriften zur Errichtung des EU-Systems zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Verordnung (EG) Nr. 428/2009 - Dual-Use-Verordnung) vor.
Drucksache 279/10
Verordnung der Bundesregierung
Einhundertneunte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung -
... Teil I Abschnitt C der Ausfuhrliste berücksichtigt die Änderungen des Anhangs I der EG-Dual-Use-Verordnung durch deren Neufassung mit der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 134 vom 29.5.2009, S. 1) (im Folgenden: EG-Dual-Use-Verordnung). Diese Änderungen ergeben sich aus den Vereinbarungen in den internationalen Exportkontrollregimen, dem Wassenaar Arrangement zu rüstungsrelevanten Dual-Use-Gütern, der Nuclear Suppliers Group über die Ausfuhrkontrolle von Nuklearmaterial und nuklearrelevanten Dual-Use-Gütern, dem Missile Technology Control Regime über Trägertechnologie sowie der Australischen Gruppe über biologische und chemische Substanzen und einschlägige Ausrüstungsgüter.
Drucksache 772/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Strategie der inneren Sicherheit - Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa KOM (2010) 673 endg.
... Die Kommission wird 2011, gestützt auf Artikel 75 AEUV, möglicherweise einen Rahmen für Verwaltungsmaßnahmen zum Einfrieren von Vermögen vorlegen, um gegen Terrorismus und damit verbundene Aktivitäten vorgehen zu können. Die Aktionspläne der EU zur Verhinderung des Zugangs zu Explosivstoffen(2008) sowie zu chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen (CBRN)(2009) müssen durch legislative und nichtlegislative Maßnahmen prioritär umgesetzt werden. Das schließt auch die Verabschiedung einer Verordnung zur Einschränkung des freien Handels mit chemischen Grundstoffen für Sprengstoffe ein, die die Kommission 2010 vorgeschlagen hat. Geplant ist außerdem der Aufbau eines Europäischen Netzes von auf CBRN spezialisierten Einheiten der Strafverfolgungsbehörden, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Plänen auch die CBRN-Risiken berücksichtigen. Zudem soll Europol zu Strafverfolgungszwecken ein Frühwarnsystem für Vorfälle mit CBRN-Substanzen erhalten. Diese Maßnahmen erfordern eine enge Abstimmung mit den Mitgliedstaaten. Gegebenenfalls sollten auch öffentlich-private Partnerschaften gebildet werden. Um möglichst zu verhindern, dass terroristische Vereinigungen und Staaten Zugang zu Materialien erhalten, die zur Herstellung von Sprengstoffen und Massenvernichtungswaffen verwendet werden könnten (biologische, chemische oder nukleare Stoffe), sollte die EU ihr System zur Kontrolle der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern verschärfen und für die Anwendung des Systems an den Grenzen der EU und auf internationaler Ebene sorgen.
Drucksache 700/09
Verordnung der Bundesregierung
Einhundertachte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung -
... Teil I Abschnitt C der Ausfuhrliste berücksichtigt die Fortschreibung des Anhangs I der erfassten Güter der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 des Rates vom 22. Juni 2000 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle von Gütern und Technologie mit doppeltem Verwendungszweck (ABL. EG (Nr.) L 159 S. 1) (im Folgenden: EG-Dual-Use-Verordnung) durch die Verordnungen (EG) Nr. 1183/2007 des Rates vom 18. September 2007 (ABl. EU (Nr.) L 278 S. 1) und Nr. 1167/2008 des Rates vom 24. Oktober 2008 (ABl. L 325 vom 3.12.2008, S. 1) zur Änderung und Aktualisierung EG-Dual-Use-Verordnung. Diese Änderungen ergeben sich aus den Vereinbarungen in den internationalen Exportkontrollregimen, dem Wassenaar Arrangement zu rüstungsrelevanten Dual-Use-Gütern, der Nuclear Suppliers Group über die Ausfuhrkontrolle von Nuklearmaterial und nuklearrelevanter Dual-Use-Güter, dem Missile Technology Control Regime über Trägertechnologie sowie der Australischen Gruppe über biologische und chemische Substanzen und einschlägige Ausrüstungsgüter.
Drucksache 773/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Stärkung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit in der Europäischen Union - CBRN-Aktionsplan der EU KOM (2009) 273 endg.; Ratsdok. 11480/09
... 18 Beispielsweise die Globale Initiative für den Kampf gegen den Nuklearterrorismus (GICNT) und die Regelungen zur Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern, wie die Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer, die Wassenaar-Vereinbarung, die Australiengruppe und das Trägertechnologie-Kontrollsystem (MTCR).
Drucksache 223/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) der Gesundheitsausschuss (G) und der Rechtsausschuss (R) empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetz es wie folgt Stellung zu nehmen:
... Dual-Use-Gütern
Drucksache 223/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport
... Dual-Use-Gütern
Drucksache 575/07
... - Klarstellung, dass die Verbringung von Dual-Use-Gütern gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 des Rates vom 19. April 2007 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. EU (Nr.) L 103 S. 1) bzw. von Gütern gemäß Anhang II der Verordnung in einen anderen EU-Mitgliedstaat verboten bzw. genehmigungspflichtig ist, wenn dem Verbringer bekannt ist, dass die Güter über den EU-Mitgliedstaat in den Iran geliefert werden sollen, und Strafbewehrung von Verstößen gegen das Verbringungsverbot und die Genehmigungspflicht,
Drucksache 333/05
... es. Die Regelungen dienen im gesamtstaatlichen Interesse der Wahrung der Rechtseinheit. Es geht darum, bundesweit die Einfuhr zu regeln und die ungenehmigte Verbringung von Rüstungs- und bestimmten Dual-use-Gütern in das Ausland zu unterbinden. Außerdem sollen bundesweit Verstöße gegen von der EU verhängte Embargos verhindert werden. Dies setzt zwingend voraus, dass bundeseinheitlich die Möglichkeit besteht, den ungenehmigten Export der o. g. Güter sowie Embargoverstöße strafrechtlich zu sanktionieren. Die durch die Verbringung von Rüstungsgütern in Krisengebiete entstehenden Gefahren betreffen nicht nur eine Region, sondern die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Deshalb kann eine unterschiedliche Behandlung von ungenehmigten Ausfuhren der o. g. Güter sowie von Verstößen gegen von der EU verhängte Embargos in den Bundesländern im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden. Daher ist eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich.
Drucksache 395/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Artikel 10-Gesetzes
... - Der BND soll verbesserte Möglichkeiten zur Aufklärung der Proliferation und des internationalen Waffenhandels erhalten. Eine gezielte Überwachung von Telekommunikationsanschlüssen auf deutschen Hochseeschiffen, die zum rechtswidrigen Transport von Kriegswaffen oder so genannten Dual-use-Gütern genutzt werden, ist dem BND mangels gesetzlicher Befugnis gegenwärtig nicht möglich. Dem BND soll deshalb insoweit eine Befugnis zur Individualüberwachung eingeräumt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
§ 7a Übermittlungen durch den Bundesnachrichtendienst an ausländische öffentliche Stellen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Begründung zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Drucksache 720/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der präventiven Telekommunikation- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt (NTPG)
Rüstungsmaterial) oder von Dual-Use-Gütern im Sinne der
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.