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16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Dual-use-Gütern"


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Drucksache 58/13

... des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 129 vom 16.5.2012, S. 12) (im folgenden: Dual-Use-Verordnung). Diese Änderungen ergeben sich aus den Vereinbarungen in den internationalen Exportkontrollregimen, dem Wassenaar Arrangement zu rüstungsrelevanten Dual-Use-Gütern, der Nuclear Suppliers Group über die Ausfuhrkontrolle von Nuklearmaterial und nuklearrelevanten Dual-Use-Gütern, dem Missile Technology Control Regime über Trägertechnologie sowie der Australischen Gruppe über biologische und chemische Substanzen und einschlägige Ausrüstungsgüter.



Drucksache 519/12

... a.F., dem § 4 Absatz 1 und § 5 AWG n.F. vollumfänglich entspricht, werden beibehalten. Die Beschränkungsgründe des § 7 Absatz 1 AWG a.F. (§ 4 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 AWG n. F.) bieten das notwendige Instrumentarium, um bei Bedarf auf die vielfältigen und komplexen Fallkonstellationen des Außenwirtschaftsverkehrs angemessen reagieren und den Außenwirtschaftsverkehr beschränken zu können. Über § 4 Absatz 1 Nummer 3 AWG n.F., der § 7 Absatz 1 Nummer 3 AWG a.F. entspricht, werden zahlreiche weitere Kriterien, wie z.B. die Achtung der Menschenrechte berücksichtigt. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in zahlreichen internationalen Abkommen, etwa der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, zur Einhaltung und zum Schutz der Menschenrechte verpflichtet. Überdies ist sie durch den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgüter (ABl. L 355 vom 13.12.2008, S. 99) verpflichtet, die Achtung der Menschenrechte durch das Endbestimmungsland bei jeder Entscheidung über die Ausfuhr von Rüstungsgütern zu berücksichtigen. Diese Bindungen gelten nicht nur für den Erlass von Beschränkungen auf nationaler Ebene, sondern sind gemäß Artikel 12 Absatz 1 lit.c) der Dual-Use-Verordnung auch bei der Entscheidung über eine Ausfuhr von Dual-Use-Gütern zu berücksichtigen. Der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP ist durch die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000 umgesetzt. Diese nehmen ausdrücklich auf den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP Bezug. Die komplexen Abwägungsregeln des Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP können nicht unmittelbar in das deutsche



Drucksache 398/11

... Seit 19951 ist allgemein anerkannt, dass die Kontrolle der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union fällt und Bestandteil der gemeinsamen Handelspolitik der EU ist. Aufgrund dieser ausschließlichen Zuständigkeit sind die Mitgliedstaaten nicht zuständig, außer in Fällen, in denen sie von der Union besonders ermächtigt werden. 2 Eine solche Ermächtigung zur Einführung besonderer nationaler Maßnahmen erhielten die Mitgliedstaaten durch die Ausfuhrverordnung 3 ; sie liegt auch in den Rechtsvorschriften zur Errichtung des EU-Systems zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Verordnung (EG) Nr. 428/2009 - Dual-Use-Verordnung) vor.



Drucksache 279/10

... Teil I Abschnitt C der Ausfuhrliste berücksichtigt die Änderungen des Anhangs I der EG-Dual-Use-Verordnung durch deren Neufassung mit der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 134 vom 29.5.2009, S. 1) (im Folgenden: EG-Dual-Use-Verordnung). Diese Änderungen ergeben sich aus den Vereinbarungen in den internationalen Exportkontrollregimen, dem Wassenaar Arrangement zu rüstungsrelevanten Dual-Use-Gütern, der Nuclear Suppliers Group über die Ausfuhrkontrolle von Nuklearmaterial und nuklearrelevanten Dual-Use-Gütern, dem Missile Technology Control Regime über Trägertechnologie sowie der Australischen Gruppe über biologische und chemische Substanzen und einschlägige Ausrüstungsgüter.



Drucksache 772/10

... Die Kommission wird 2011, gestützt auf Artikel 75 AEUV, möglicherweise einen Rahmen für Verwaltungsmaßnahmen zum Einfrieren von Vermögen vorlegen, um gegen Terrorismus und damit verbundene Aktivitäten vorgehen zu können. Die Aktionspläne der EU zur Verhinderung des Zugangs zu Explosivstoffen(2008) sowie zu chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen (CBRN)(2009) müssen durch legislative und nichtlegislative Maßnahmen prioritär umgesetzt werden. Das schließt auch die Verabschiedung einer Verordnung zur Einschränkung des freien Handels mit chemischen Grundstoffen für Sprengstoffe ein, die die Kommission 2010 vorgeschlagen hat. Geplant ist außerdem der Aufbau eines Europäischen Netzes von auf CBRN spezialisierten Einheiten der Strafverfolgungsbehörden, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Plänen auch die CBRN-Risiken berücksichtigen. Zudem soll Europol zu Strafverfolgungszwecken ein Frühwarnsystem für Vorfälle mit CBRN-Substanzen erhalten. Diese Maßnahmen erfordern eine enge Abstimmung mit den Mitgliedstaaten. Gegebenenfalls sollten auch öffentlich-private Partnerschaften gebildet werden. Um möglichst zu verhindern, dass terroristische Vereinigungen und Staaten Zugang zu Materialien erhalten, die zur Herstellung von Sprengstoffen und Massenvernichtungswaffen verwendet werden könnten (biologische, chemische oder nukleare Stoffe), sollte die EU ihr System zur Kontrolle der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern verschärfen und für die Anwendung des Systems an den Grenzen der EU und auf internationaler Ebene sorgen.



Drucksache 700/09

... Teil I Abschnitt C der Ausfuhrliste berücksichtigt die Fortschreibung des Anhangs I der erfassten Güter der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 des Rates vom 22. Juni 2000 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle von Gütern und Technologie mit doppeltem Verwendungszweck (ABL. EG (Nr.) L 159 S. 1) (im Folgenden: EG-Dual-Use-Verordnung) durch die Verordnungen (EG) Nr. 1183/2007 des Rates vom 18. September 2007 (ABl. EU (Nr.) L 278 S. 1) und Nr. 1167/2008 des Rates vom 24. Oktober 2008 (ABl. L 325 vom 3.12.2008, S. 1) zur Änderung und Aktualisierung EG-Dual-Use-Verordnung. Diese Änderungen ergeben sich aus den Vereinbarungen in den internationalen Exportkontrollregimen, dem Wassenaar Arrangement zu rüstungsrelevanten Dual-Use-Gütern, der Nuclear Suppliers Group über die Ausfuhrkontrolle von Nuklearmaterial und nuklearrelevanter Dual-Use-Güter, dem Missile Technology Control Regime über Trägertechnologie sowie der Australischen Gruppe über biologische und chemische Substanzen und einschlägige Ausrüstungsgüter.



Drucksache 773/09

... 18 Beispielsweise die Globale Initiative für den Kampf gegen den Nuklearterrorismus (GICNT) und die Regelungen zur Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern, wie die Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer, die Wassenaar-Vereinbarung, die Australiengruppe und das Trägertechnologie-Kontrollsystem (MTCR).



Drucksache 223/1/07

... Dual-Use-Gütern



Drucksache 223/07 (Beschluss)

... Dual-Use-Gütern



Drucksache 575/07

... - Klarstellung, dass die Verbringung von Dual-Use-Gütern gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 des Rates vom 19. April 2007 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. EU (Nr.) L 103 S. 1) bzw. von Gütern gemäß Anhang II der Verordnung in einen anderen EU-Mitgliedstaat verboten bzw. genehmigungspflichtig ist, wenn dem Verbringer bekannt ist, dass die Güter über den EU-Mitgliedstaat in den Iran geliefert werden sollen, und Strafbewehrung von Verstößen gegen das Verbringungsverbot und die Genehmigungspflicht,



Drucksache 333/05

... es. Die Regelungen dienen im gesamtstaatlichen Interesse der Wahrung der Rechtseinheit. Es geht darum, bundesweit die Einfuhr zu regeln und die ungenehmigte Verbringung von Rüstungs- und bestimmten Dual-use-Gütern in das Ausland zu unterbinden. Außerdem sollen bundesweit Verstöße gegen von der EU verhängte Embargos verhindert werden. Dies setzt zwingend voraus, dass bundeseinheitlich die Möglichkeit besteht, den ungenehmigten Export der o. g. Güter sowie Embargoverstöße strafrechtlich zu sanktionieren. Die durch die Verbringung von Rüstungsgütern in Krisengebiete entstehenden Gefahren betreffen nicht nur eine Region, sondern die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Deshalb kann eine unterschiedliche Behandlung von ungenehmigten Ausfuhren der o. g. Güter sowie von Verstößen gegen von der EU verhängte Embargos in den Bundesländern im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden. Daher ist eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

§ 70a
Straftaten

Artikel 3
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 395/05

... - Der BND soll verbesserte Möglichkeiten zur Aufklärung der Proliferation und des internationalen Waffenhandels erhalten. Eine gezielte Überwachung von Telekommunikationsanschlüssen auf deutschen Hochseeschiffen, die zum rechtswidrigen Transport von Kriegswaffen oder so genannten Dual-use-Gütern genutzt werden, ist dem BND mangels gesetzlicher Befugnis gegenwärtig nicht möglich. Dem BND soll deshalb insoweit eine Befugnis zur Individualüberwachung eingeräumt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

§ 7a
Übermittlungen durch den Bundesnachrichtendienst an ausländische öffentliche Stellen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Begründung zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 720/04

Rüstungsmaterial) oder von Dual-Use-Gütern im Sinne der



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.