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17 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"AltfahrzeugV"


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Drucksache 88/20

... und Batterierichtlinie erfolgt insbesondere mit Blick auf die über eine reine Umsetzung des Unionsrechts hinausgehenden Regelungsziele der Bundesregierung durch eigenständige Rechtssetzungsvorhaben. Weitere umsetzungsrelevante Novellierungen verschiedener Verordnungen werden in separaten Verordnungsvorhaben verfolgt (z.B. Altfahrzeugverordnung,



Drucksache 494/16

... Schließlich wird die Heizwertklausel auch durch Rechtsnormen überlagert, die sich als spezialgesetzliche (Gesetz oder Rechtsverordnung) und vorrangige Ausformung der allgemeinen Abfallhierarchie nach § 6 KrWG darstellen. Dies gilt etwa für Verpflichtungen zur Getrennthaltung bzw. zur Trennung von Abfällen, durch die der Normgeber die Generierung einer hochwertig recycelbaren Abfallfraktion fördert und so die Grundlage für ein hochwertiges und wirtschaftlich sich weitgehend selbst tragendes Recycling schafft. Gleiches gilt für rechtliche Verpflichtungen zur Durchführung bestimmter recyclingorientierter Behandlungsschritte und für verbindliche Recyclingquoten, wie etwa bei der Altfahrzeugverordnung.



Drucksache 261/15

... Nummer 1 nimmt eine klarstellende Ergänzung von § 1 Absatz 3 vor. Werden in anderen Rechtsvorschriften ebenfalls Regelungen zur Rücknahme, Wiederverwendung und Entsorgung von Altbatterien getroffen, so sind diese Regelungen ebenfalls neben dem Batteriegesetz anzuwenden. Dies gilt auch für Rechtsvorschriften, die aus Gründen der Sicherheit im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter erlassen worden sind. Besondere Vorschriften enthalten u.a. die Altfahrzeugverordnung, das



Drucksache 216/11 (Begründung)

... Absatz 25 führt in Umsetzung von Artikel 3 Nummer 17 AbfRRL eine neue Bestimmung für den Begriff des Recyclings ein. Kennzeichnend für das Recycling ist der Umstand, dass Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen aufbereitet werden, die wiederum für den ursprünglichen Zweck oder andere Zwecke verwendet werden können. Im Gegensatz zur Vorbereitung zur Wiederverwendung sind daher auch intensivere Behandlungsmaßnahmen gestattet, durch die der aufbereitete Gegenstand auch in einen anderen Verwendungszweck überführt werden kann. Da diese Verwertungsform ebenfalls dem Ressourcenschutz dient, wird sie nach § 6 Absatz 1 Nummer 3 als zweitbeste Verwertungsoption gekennzeichnet. Die Recyclingdefinition ist nicht notwendigerweise deckungsgleich mit Beschreibungen von stofflichen Verwertungsverfahren in anderen Regelungswerken, wie zum Beispiel der stofflichen Verwertung nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 der Altfahrzeugverordnung oder der werkstofflichen Verwertung nach Anhang I Nummer 1 Absatz 2 der



Drucksache 242/10

... durchgeführten und von dieser vorgeschriebenen systematischen Überprüfung des dienstleistungsrelevanten Rechts (so genannte Normenprüfung). Dies betrifft die Altfahrzeugverordnung, die



Drucksache 70/09

... AltfahrzeugV

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Vertrieb und Rücknahme von Batterien

§ 3
Verkehrsverbote

§ 4
Anzeige der Marktteilnahme

§ 5
Pflichten der Hersteller

§ 6
Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien

§ 7
Herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien

§ 8
Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien

§ 9
Pflichten der Vertreiber

§ 10
Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

§ 11
Pflichten des Endnutzers

§ 12
Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter

§ 13
Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 14
Verwertung und Beseitigung

§ 15
Erfolgskontrolle

§ 16
Sammelziele

Abschnitt 3
Kennzeichnung, Hinweispflichten

§ 17
Kennzeichnung

§ 18
Hinweispflichten

Abschnitt 4
Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug

§ 19
Beauftragung Dritter

§ 20
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 21
Vollzug

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen

§ 22
Bußgeldvorschriften

§ 23
Übergangsvorschriften

Anlage

Artikel 2
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziele des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Europarechtskonformität

4. Gender Mainstreaming

5. Folgenabschätzung

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1 Entgegennahme und Veröffentlichung der Marktteilnahmeanzeigen der Hersteller nach § 4 BattG:

2 Vollzug der Ordnungswidrigkeiten nach § 22 Absatz 3 BattG:

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

c Unmittelbare Kosten für die Wirtschaft

d Auswirkungen auf das Preisniveau

e Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 704: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG


 
 
 


Drucksache 238/09

... AltfahrzeugV

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltangaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Altfahrzeug-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 861: Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen - AltfahrzeugV


 
 
 


Drucksache 280/09A

... Nummer 1 enthält eine Anpassung der Altfahrzeugverordnung, die auf Grund des Wegfalls der dort in Bezug genommenen Vorschrift des bisherigen



Drucksache 592/05

... Die Begrenzung des Anwendungsbereichs der AltfahrzeugV bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t wird seitens der Kommission nicht akzeptiert. Vielmehr belege der Wortlaut der Richtlinie eindeutig, dass sie für alle M1 - Fahrzeuge unabhängig von ihrem Gesamtgewicht gelte, auch dann, wenn es sich um Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung handelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Altfahrzeug-Verordnung

1. § 1 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

2. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. § 3 wird wie folgt geändert:

4. § 8 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

5. § 9 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

2. Kostenwirkungen

3. Preiswirkungen

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu 1. - § 1 Abs. 3 AltfahrzeugV

Zu 2. - § 2 Abs. 1 AltfahrzeugV

Zu 3. - § 3 AltfahrzeugV

Zu a - Absatz 4 Nr. 1 und Nr. 2

Zu b - Absatz 4 Nr. 5

Zu c - Absatz 4 Nr. 6

Zu d - Absatz 7 neu

Zu 4. - § 8 Abs. 2 Satz 1 AltfahrzeugV

Zu 5.4. - § 9 Abs. 2 AltfahrzeugV

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 592/1/05

... ) vor. Die Kontrollen und die Erteilung von Zertifikaten bzw. Bescheinigungen liegen in der Zuständigkeit von Sachverständigen. Während die Gültigkeitsdauer für Zertifikate (§ 14 Abs. 2 EfbV) bzw. Bescheinigungen (§ 5 Abs. 3 AltfahrzeugV) mit längstens 18 Monaten in beiden relevanten Verordnungen identisch geregelt ist, ist der vorgeschriebene Prüfturnus unterschiedlich ausgestaltet. Nach der Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung ist jährlich zu überprüfen. Die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/1/05




Artikel 1
Nr. 4 ist wie folgt zu fassen:


 
 
 


Drucksache 592/05 (Beschluss)

... ) vor. Die Kontrollen und die Erteilung von Zertifikaten bzw. Bescheinigungen liegen in der Zuständigkeit von Sachverständigen. Während die Gültigkeitsdauer für Zertifikate (§ 14 Abs. 2 EfbV) bzw. Bescheinigungen (§ 5 Abs. 3 AltfahrzeugV) mit längstens 18 Monaten in beiden relevanten Verordnungen identisch geregelt ist, ist der vorgeschriebene Prüfturnus unterschiedlich ausgestaltet. Nach der Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung ist jährlich zu überprüfen. Die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe d § 3 Abs. 7

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 4

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 8 Abs. 2

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 - neu - Anhang Nr. 3.2.3.3 Satz 2, Nr. 3.2.4.1 Satz 8 und 9 - neu -

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 664/2/04

... AltfahrzeugV

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/2/04




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

4. Zu § 1 Satz 3

5. Zu § 1 Abs. 2 - neu -

6. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8

7. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9

8. Zu § 2 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 2 Satz 2 und 3

9. Zu § 4

10. Zu § 4 Satz 2

11. Zu § 4 Satz 2

12. Zu §§ 5 und 11

13. Zu §§ 6, 13 und 14

14. Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3

15. Zu § 6 Abs. 1 Satz 3

16. Zu § 6 Abs. 2 Satz 2

17. Zu § 6 Abs. 2 Satz 5 und § 23 Abs. 1 Nr. 3a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu § 6 Abs. 3 Satz 3

19. Zu § 6 Abs. 4

20. Zu § 7 Satz 1

21. Zu § 8

22. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2 - neu -In § 9 Abs. 3 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:

23. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2

24. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

25. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

26. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1

27. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 und 2 - neu -

28. Hilfsempfehlung nur In

Zu §§ 6

29. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

30. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

31. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

32. Zu § 9 Abs. 5 Satz 4 - neu -Dem § 9 Abs. 5 ist folgender Satz anzufügen:

33. Zu § 9 Abs. 6

34. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1 und 2

35. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1, Satz 4 - neu -

36. Zu § 9 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 4

37. Zu § 9 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 7 Satz 4

38. Zu § 9 Abs. 7 Satz 2 und § 10 Abs. 3 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

39. Zu § 9 Abs. 9 - neu -Dem § 9 ist folgender Absatz 9 anzufügen:

40. Zu § 11 Abs. 2 Satz 3

41. Zu § 11 Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 3 Satz 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3a - neu -

42. Zu § 11 Abs. 3 Satz 5 - neu -Dem § 11 Abs. 3 ist folgender Satz anzufügen:

43. Zu § 12 Abs. 3

44. Zu § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1

45. Zu § 14 Abs. 5 Satz 6

46. Zu § 14 Abs. 10 Satz 2 - neu -Dem § 14 Abs. 10 ist folgender Satz anzufügen:

47. Zu § 15 Abs. 2 Satz 2

48. Zu § 21 Abs. 1 und 2

49. Zu § 24 Abs. 2

50. Zu § 24 Abs. 5

51. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m und Satz 3 - neu - bis 5 - neu -Anhang III Nr. 1 ist wie folgt zu ändern:

52. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m

53. Zu Anhang III Nr. 5

54. Zu Anhang III Nr. 7


 
 
 


Drucksache 664/04

und §§ 3 ff. Altfahrzeugverordnung. Daraus folgt, dass



Drucksache 664/04 (Beschluss)

... AltfahrzeugV

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/04 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

1. Der Bundesrat begrüßt

2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung

3. Es wird zusätzlich für erforderlich angesehen

4. Zu § 1 Satz 3

5. Zu § 1 Abs. 2 - neu -

6. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8

7. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9

8. Zu § 2 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 2 Satz 2 und 3

9. Zu § 4

10. Zu § 4 Satz 2

11. Zu § 4 Satz 2

12. Zu §§ 5 und 11

13. Zu §§ 6 und 9

14. Zu §§ 6, 13 und 14

15. Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3

16. Zu § 6 Abs. 2 Satz 5 und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu § 6 Abs. 3 Satz 3

18. Zu § 6 Abs. 4

19. Zu § 7 Satz 1

20. Zu § 8

21. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2 - neu -

22. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2

23. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

24. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

25. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

26. Zu § 9 Abs. 5 Satz 4 - neu -

27. Zu § 9 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 4

28. Zu § 9 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 7 Satz 4

29. Zu § 9 Abs. 7 Satz 2 und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu § 9 Abs. 9 - neu -

31. Zu § 11 Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 3 Satz 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3a - neu -

32. Zu § 11 Abs. 3 Satz 5 - neu -

33. Zu § 12 Abs. 3

34. Zu § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1

35. Zu § 14 Abs. 5 Satz 6

36. Zu § 14 Abs. 10 Satz 2 - neu -

37. Zu § 15 Abs. 2 Satz 2

38. Zu § 24 Abs. 2

39. Zu § 24 Abs. 5

40. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m und Satz 3 - neu - bis 5 - neu -

41. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m

42. Zu Anhang III Nr. 5

43. Zu Anhang III Nr. 7


 
 
 


Drucksache 2/17 PDF-Dokument



Drucksache 439/06 PDF-Dokument



Drucksache 477/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.