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43 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"AltersteilzeitG"


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Drucksache 2/20

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 75/20

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 494/19

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 517/19

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 1/19

... Beschäftigungszeiten zurückgelegt haben, diese Zeiten weiter auf die nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Altersteilzeitgesetzes für die Förderung der Altersteilzeit erforderliche Vorbeschäftigungszeit angerechnet werden. Nach dieser Vorschrift setzt die Förderung der Altersteilzeit voraus, dass die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1 080 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im Inland oder in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz gestanden haben. Mit der vorgesehenen Regelung wird sichergestellt, dass sich durch frühere, vor dem Austritt im GBR ausgeübte Beschäftigungen keine Nachteile bei der Vereinbarung der Altersteilzeit mit ihrem deutschen Arbeitgeber ergeben.



Drucksache 493/19

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 65/16

... Zu Artikel 3 (Änderung des Altersteilzeitgesetzes)



Drucksache 209/14

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 525/14

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 525/14 (Beschluss)

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 657/12

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 300/11

... es leisten, werden als Personalkosten nach § 5 die Aufwendungen anerkannt, die der regelmäßigen Arbeitszeit des Beschäftigten entsprechen. In den Fällen, in denen eine Altersteilzeitarbeit im Rahmen eines Blockmodells nach § 2 Absatz 2 oder 3 des Altersteilzeitgesetzes geleistet wird, können aus der Differenz zwischen den nach Satz 1 anerkennungsfähigen Personalkosten und den tatsächlichen Aufwendungen während der Aktivphase Rückstellungen für die Freistellungsphase gebildet werden. Personalkosten während der Freistellungsphase werden nicht anerkannt.



Drucksache 356/10

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 846/10

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 52/10

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 1/10

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 96/10

... bisher nicht verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt geführten Wertguthaben aus Altersteilzeitvereinbarungen mit ihren Beschäftigten in der Art und Weise zu verwalten und gegen das Insolvenzrisiko zu sichern, wie es § 8a Altersteilzeitgesetz für bisher bereits insolvenzfähige Krankenkassen vorsieht. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, Wertguthaben aus Vereinbarungen über die Altersteilzeitarbeit ab einer bestimmten Größenordnung in geeigneter Weise gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit abzusichern und die Sicherungsmaßnahmen den Beschäftigen gegenüber nachzuweisen. Ein geeignetes Sicherungsmittel ist insbesondere ein Treuhandverhältnis, das die Anlage des Wertguthabens auf einem offenen Treuhandkonto oder in anderer geeigneter Weise sicherstellt (Treuhandmodell). Bloße bilanzielle Rückstellungen genügen nicht.



Drucksache 842/09 (Beschluss)

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 842/09

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 842/1/09

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 183/09

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 629/08

... es schreibt Arbeitgebern (neben der ebenfalls geltenden Verpflichtung nach § 7b (alt)) eine Sicherung des in der Altersteilzeit aufgebauten Wertguthabens einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag gegen das Risiko der Insolvenz des Arbeitgebers vor. Diese Pflicht greift, wenn sich aus der Vereinbarung über die Altersteilzeitarbeit ergibt, dass ein Wertguthaben aufgebaut wird welches den Betrag des Dreifachen des Regelarbeitsentgeltes nach § 6 des Altersteilzeitgesetzes übersteigt. Beim Insolvenzschutz nach dem Altersteilzeitgesetz sind bilanzielle Rückstellungen sowie zwischen Konzernunternehmen (§ 18



Drucksache 561/08

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 180/08

... es leisten, werden als Personalkosten nach § 10 die Aufwendungen anerkannt, die der regelmäßigen Arbeitszeit des Beschäftigten entsprechen. In den Fällen, in denen eine Altersteilzeitarbeit im Rahmen eines Blockmodells nach § 2 Abs. 2 und 3 des Altersteilzeitgesetzes geleistet wird, können aus der Differenz zwischen den nach Satz 1 anerkennungsfähigen Personalkosten und den tatsächlichen Aufwendungen während der Aktivphase Rückstellungen für die Freistellungsphase gebildet werden. Personalkosten während der Freistellungsphase werden nicht anerkannt.



Drucksache 543/07

... Die Erstattung der Aufstockungsleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz ist derzeit für bei einer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldete Arbeitnehmer und für Bezieher von Arbeitslosengeld II unterschiedlich geregelt. Während die Erstattung der Aufstockungsleistungen zum Entgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen bei der Wiederbesetzung mit einem bei einer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer eine Pflichtleistung ist, erfolgt eine Erstattung bei der Wiederbesetzung mit Beziehern von Arbeitslosengeld II nur, wenn der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine im Ermessen stehende Zusage hierzu erteilt. Diese Unterscheidung hat sich in der Praxis nicht bewährt. Deshalb wird die Erstattung der Aufstockungsleistungen in Zukunft für alle Wiederbesetzer einheitlich als Pflichtleistung gewährt.



Drucksache 543/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz enthaltenen Vertrauensschutzregelungen für Versicherte, die am 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 AltersteilzeitG vereinbart hatten, auf Versicherte, die an diesem Stichtag im Besitz einer Vorruhestandsvereinbarung waren, gleichermaßen zu erstrecken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe b - neu - § 73 Abs. 3 Satz 1 SGB IV

2. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 79 Abs. 1 Satz 2 SGB IV

3. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 17 Abs. 2 Satz 2 SGB I

4. Zu Artikel 5 Nr. 1 - neu - § 78 Abs. 3 Satz 3 SGB V , Nr. 3 - neu - § 208 Abs. 2 Satz 2 SGB V , Nr. 4 - neu - § 281 Abs. 2 Satz 1 SGB V

5. Zu Artikel 6 Nr. 01 - neu - § 34 Abs. 3 SGB VI

6. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 184 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB VI

7. Zu Artikel 6a - neu - § 254d Abs. 3 Satz 01 - neu - SGB VI

8. Zu den Vorruhestandsvereinbarungen

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 543/1/07

... Der Bundesrat fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz enthaltenen Vertrauensschutzregelungen für Versicherte, die am 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 AltersteilzeitG vereinbart hatten, auf Versicherte, die an diesem Stichtag im Besitz einer Vorruhestandsvereinbarung waren, gleichermaßen zu erstrecken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe b - neu - § 73 Abs. 3 Satz 1 SGB IV

2. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 79 Abs. 1 Satz 2 SGB IV

3. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 17 Abs. 2 Satz 2 SGB I

4. Zu Artikel 5 Nr. 1 - neu - § 78 Abs. 3 Satz 3 SGB V , Nr. 3 - neu - § 208 Abs. 2 Satz 2 SGB V , Nr. 4 - neu - § 281 Abs. 2 Satz 1 SGB V

5. Zu Artikel 6 Nr. 01 - neu - § 34 Abs. 3 SGB VI

6. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 184 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB VI

7. Zu Artikel 6a - neu - § 254d Abs. 3 Satz 01 - neu - SGB VI

8. Zu den Vorruhestandsvereinbarungen


 
 
 


Drucksache 746/07

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 568/07

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 151/06

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 122/06

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 683/05

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 697/1/04

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 697/04 (Beschluss)

... Altersteilzeitgesetz



Drucksache 61/16 PDF-Dokument



Drucksache 147/14 PDF-Dokument



Drucksache 450/07 PDF-Dokument



Drucksache 480/06 PDF-Dokument



Drucksache 491/16 PDF-Dokument



Drucksache 589/10 PDF-Dokument



Drucksache 652/10 PDF-Dokument



Drucksache 747/07 PDF-Dokument



Drucksache 835/06 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.