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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"98/500/EG"


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Drucksache 303/14

... 23. Beschluss 98/500/EG der Kommission vom 20. Mai 1998 über die Einsetzung von Ausschüssen für den sektoralen Dialog zur Förderung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern auf europäischer Ebene (ABl. L 225 vom 12.8.1998, S. 27).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Zweck

1.2. Geltende Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Vorschlag

1.3. Allgemeiner Kontext

1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und ANALYSEPAPIER

2.1. Konsultation der Interessenträger

2.2. Analysepapier

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2 Analyse der Vereinbarung

3.2.1 Repräsentativität der Vertragsparteien und ihres Mandats

3.2.2 Rechtmäßigkeit der Vereinbarungsklauseln

3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4 Wahl der Instrumente

3.5 Unterrichtung des Europäischen Parlaments

3.6 Inhalt des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 bis 6

3.7 Ausführliche Erläuterung der Bestimmungen im Anhang des Vorschlags

Paragraph 1 Geltungsbereich

Paragraph 2 Begriffsbestimmungen

Paragraph 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum

Paragraph 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit

Paragraph 5 Arbeits- und Ruhetage

Paragraph 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

Paragraph 7 Ruhezeiten

Paragraph 8 Ruhepause

Paragraph 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit

Paragraph 10 Jahresurlaub

Paragraph 11 Jugendschutz

Paragraph 12 Kontrolle

Paragraph 13 Notfälle

Paragraph 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes

Paragraph 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Paragraph 16 Arbeitsrhythmus

Paragraph 17 Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. zusätzliche Informationen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Anhang
Europäische Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen TransportarbeiterFöderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt

Anhang

Paragraf 1 Geltungsbereich

Paragraf 2 Begriffsbestimmungen

Paragraf 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum

Paragraf 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit

Paragraf 5 Arbeits- und Ruhetage

Paragraf 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

Paragraf 7 Ruhezeiten

Paragraf 8 Ruhepause

Paragraf 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit

Paragraf 10 Jahresurlaub

Paragraf 11 Jugendschutz

Paragraf 12 Kontrolle

Paragraf 13 Notfälle

Paragraf 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes

Paragraf 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Paragraf 16 Arbeitsrhythmus

Paragraf 17 Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 737/13

... - unter Hinweis auf den Beschluss 98/500/EG der Kommission vom 20. Mai 1998 über die Einsetzung von Ausschüssen für den sektoralen Dialog zur Förderung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern auf europäischer Ebene,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/13




Entschließung

Entschließung

Allgemeine Erwägungen

Die Verbesserung der Fähigkeiten der EU zur Planung und Durchführung militärischer Operationen

Die Stärkung der Gefechtsverbände der EU, des schnellen Krisenreaktions- und Stabilisierungsinstruments der Union

Der Aufbau von Strukturen und Fähigkeiten zur Bewältigung von Mängeln bei Schlüsselkompetenzen

Mehr Kohärenz in ständigen multinationalen Strukturen der EU-Mitgliedstaaten

Die Stärkung der europäischen Dimension im Bereich Ausbildung, Schulung und Übungen

Die Ausweitung der Vorteile der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO

Eine neue Ebene der GSVP

Entschließung

Fakultativer Rechtsrahmen für europäische transnationale Unternehmensvereinbarungen

Entschließung


 
 
 


Drucksache 498/09

... – in Kenntnis der Beschlüsse 74/441/EWG und 98/500/EG der Kommission,



Drucksache 823/09

... Die Eignung der Sozialpartner, angehört zu werden und Vereinbarungen auszuhandeln, ist von ihrer Repräsentativität abhängig. Eines der für diese Eignung maßgeblichen Kriterien lautet gemäß dem Beschluss 98/500/EG der Kommission vom 20. Mai 1998 über die Einsetzung von Ausschüssen für den sektoralen Dialog zur Förderung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern auf europäischer Ebene folgendermaßen16: "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 823/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Geltende einschlägige Vorschriften

1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Analyse der Vereinbarung

3.2.1. Repräsentativität und Mandat der Unterzeichnerparteien

3.2.1.1 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM im öffentlichen und privaten Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3.2.1.2 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM für den Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3.2.1.3 Von den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene abgedeckte Bereiche

3.2.1.4 Verhandlungsbefugnis

3.2.2. Rechtmäßigkeit der Bestimmungen der Vereinbarung

3.2.3. Bestimmungen über kleine und mittlere Unternehmen

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Entsprechungstabelle

3.6. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

5.1. Wortlaut der Richtlinie

5.2. Wortlaut der Vereinbarung im Anhang der Richtlinie

Paragraf 1: Zweck

Paragraf 2: Anwendungsbereich

Paragraf 3: Definitionen

Paragraf 4: Grundsätze

Paragraf 5: Risikobewertung

Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz

Paragraf 7: Information und Sensibilisierung

Paragraf 8: Schulung

Paragraf 9: Meldeverfahren

Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen

Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Anhang
Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe / spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3 Präambel:

Allgemeine Erwägungen

Paragraf 1: Zweck

Paragraf 2: Anwendungsbereich

Paragraf 3: Definitionen

Paragraf 4: Grundsätze

Paragraf 5: Risikobewertung

Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz

Paragraf 7: Information und Sensibilisierung

Paragraf 8: Schulung

Paragraf 9: Meldeverfahren

Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen

Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen


 
 
 


Drucksache 482/08

... (9) Die Sozialpartner sollten besser über alle Maßnahmen, die merkliche soziale Auswirkungen haben, informiert und dazu angehört werden. Der Ausschuss für den sektoralen Dialog, der mit dem Beschluss 98/500/EG der Kommission vom 20. Mai 1998 über die Einsetzung von Ausschüssen für den sektoralen Dialog zur Förderung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern auf europäischer Ebene9 eingesetzt wurde, sollte ebenfalls gehört werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 482/08




Vorschlag

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 549/2004 wird wie folgt geändert:

‚Artikel 4 Benennung und Unabhängigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden

‚Artikel 6 Branchenkonsultationsgremium

‚Artikel 8 Durchführungsvorschriften

‚Artikel 11 Leistungssystem

Artikel 2
Die Verordnung (EG) Nr. 550/2004 wird wie folgt geändert:

‚Artikel 4 Sicherheitsanforderungen

‚Artikel 9a Funktionale Luftraumblöcke

‚Artikel 14 Allgemeines

‚Artikel 17 Überarbeitung der Anhänge

‚Artikel 18a Überprüfung

Artikel 3
Die Verordnung (EG) Nr. 551/2004 wird wie folgt geändert:

‚Artikel 3 Einheitliches europäisches Fluginformationsgebiet EFIR

‚Artikel 3a Luftfahrtinformationen

‚Artikel 4 Luftverkehrsregeln und Luftraumklassifizierung

‚Artikel 6 Netzmanagement und -auslegung

Artikel 4
Die Verordnung (EG) Nr. 552/2004 wird wie folgt geändert:

‚Artikel 6a Alternative Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften

‚Artikel 9 Überarbeitung der Anhänge

Artikel 5
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 22/07

Die Sozialpartner werden im Rahmen des Ausschusses für den sektoralen Dialog gehört, der mit dem Beschluss 98/500/EG der Kommission20 eingesetzt wurde. Die Sozialpartner geben ihre Stellungnahme innerhalb von drei Monaten ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/07




1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Wichtigste konsultierte Verbände und Fachleute

Bewertung der Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 AUSWIRKUNGEN AUF DEN Haushalt

5 WEITERE Angaben

Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Der Vorschlag im Einzelnen

1. Beschreibung des geographischen Anwendungsbereichs und Ausdehnung des Geltungsbereichs Artikel 1

2. Begriffsbestimmungen Artikel 2

3. Ausnahmeregelungen

4. Übergangszeitraum für Interoperabilitätskomponenten Artikel 10 Absatz 5 neu

5. Technische Anhänge der TSI Artikel 6

6. Überprüfung der Betriebs- und Instandhaltungsvorschriften nach der Inbetriebnahme Artikel 14 Absatz 2

7. Inbetriebnahme von Fahrzeugen Artikel 14

8. Sonderfälle und einzelstaatliche Vorschriften Artikel 16 Absatz 3

9. Dringende Änderung einer TSI Artikel 17

10. Bestätigung von Zwischenprüfungen Artikel 18

11. Arbeitsprogramm Artikel 23

12. Infrastruktur- und Fahrzeugregister Artikel 24

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN für die INTEROPERABILITÄT

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
1. Ein Mitgliedstaat kann in folgenden Fällen und unter folgenden Bedingungen von der

Kapitel III
INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

1. Zur Ausstellung der EG-Konformitäts- oder Gebrauchstauglichkeitserklärung für eine

Kapitel IV
TeilsystemE

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

1. Zur Ausstellung der EG-Prüferklärung lässt der Auftraggeber oder sein Bevollmächtigter

Artikel 19

Kapitel V
BENANNTE STELLEN

Artikel 20

Kapitel VI
AUSSCHUSS UND ARBEITSPROGRAMM

Artikel 21

Artikel 21a

Artikel 21b

Artikel 21c

Artikel 22

Artikel 23

Kapitel VII
INFRASTRUKTUR- UND FAHRZEUGREGISTER

Artikel 24

Artikel 22a

Kapitel VIII
ÜBERGANGSREGELUNGEN

Artikel 25

Kapitel IX
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 26

Artikel 27
Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 2930

Artikel 3031

Anhang I
. GELTUNGSBEREICH .

1. DAS KONVENTIONELLE TRANSEUROPÄISCHE EISENBAHNSYSTEM

1.1. INFRASTRUKTUREN

1.2. FAHRZEUGE

2. FÜR DAS TRANSEUROPÄISCHE HOCHGESCHWINDIGKEITSBAHNSYSTEM

2.1. INFRASTRUKTUREN

2.2. FAHRZEUGE

3. KOMPATIBILITÄT INNERHALB DES KONVENTIONELLEN TRANSEUROPÄISCHEN EISENBAHNSYSTEMS

4. AUSWEITUNG DES GELTUNGSBEREICHS

4.1. Strecken- und Fahrzeugunterkategorien

4.2. Kostenbegrenzung

Anhang II
Teilsysteme

1. VERZEICHNIS DER Teilsysteme

2. RELEVANTE BEREICHE

2. BESCHREIBUNG DER Teilsysteme

2.1. Infrastruktur

2.2. Energie

2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

2.4. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

2.5. Telematikanwendungen

2.6. Fahrzeuge

2.7. Instandhaltung

Anhang III
Grundlegende Anforderungen

1. Allgemeine Anforderungen

1.1. Sicherheit

1.1.1. Die Planung, der Bau oder die Herstellung, die Instandhaltung und die Überwachung der sicherheitsrelevanten Bauteile, insbesondere derjenigen, die am Zugverkehr beteiligt sind, müssen die Sicherheit auch unter bestimmten Grenzbedingungen auf dem für das Netz festgelegten Niveau halten.

1.1.3. Die verwendeten Bauteile müssen während ihrer gesamten Betriebsdauer den spezifizierten gewöhnlichen oder Grenzbeanspruchungen standhalten. Durch geeignete Mittel ist sicherzustellen, dass sich die Sicherheitsauswirkungen eines unvorhergesehenen Versagens in Grenzen halten.

1.1.5. Die für die Betätigung durch die Fahrgäste vorgesehenen Einrichtungen müssen so konzipiert sein, dass das sichere Funktionieren der Einrichtungen oder die Gesundheit und

1.1.5. Die für die Betätigung durch die Fahrgäste vorgesehenen Einrichtungen müssen so konzipiert sein, daß sie deren Sicherheit nicht gefährden, wenn sie in einer voraussehbaren

1.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

1.3. Gesundheit

1.3.1. Werkstoffe, die aufgrund ihrer Verwendungsweise die Gesundheit von Personen, die

1.3.2. Die Auswahl, die Verarbeitung und die Verwendung dieser Werkstoffe müssen eine gesundheitsschädliche oder -gefährdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines Brandes in Grenzen halten.

1.4. Umweltschutz

1.4.1. Die Umweltauswirkungen des Baus und Betriebs des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems sind bei der Planung dieses Systems entsprechend den geltenden Gemeinschaftsbestimmungen zu berücksichtigen.

1.4.2. In Zügen und Infrastruktureinrichtungen verwendete Werkstoffe müssen eine umweltschädliche oder -gefährdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines

1.4.3. Fahrzeuge und Energieversorgungsanlagen sind so auszulegen und zu bauen, dass sie mit Anlagen, Einrichtungen und öffentlichen oder privaten Netzen, bei denen Interferenzen möglich sind, elektromagnetisch verträglich sind.

1.4.4. Beim Betrieb des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems müssen die vorgeschriebenen Lärmgrenzen eingehalten werden.

1.5. Technische Kompatibilität

2. Besondere Anforderungen AN jedes Teilsystem

2.1. Infrastrukturen

2.1.1. Sicherheit

2.2. Energie

2.2.1. Sicherheit

2.2.2. Umweltschutz

2.2.3. Technische Kompatibilität

2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

2.3.1. Sicherheit

2.3.2. Technische Kompatibilität

2.4. Fahrzeuge

2.4.1. Sicherheit

2.4.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.4.3. Technische Kompatibilität

2.4.4. Kontrolle

2.5. Instandhaltung

2.5.1. Gesundheit und Sicherheit

2.5.2. Umweltschutz

2.5.3. Technische Kompatibilität

2.6. Umwelt

2.6.1. Gesundheit

2.6.2. Umweltschutz

2.7. Betrieb

2.6. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

2.6.1. Sicherheit

2.6.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.6.3. Technische Kompatibilität

2.7. Telematikanwendungen im Personen- und Güterverkehr

2.7.1. Technische Kompatibilität

2.7.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.7.3. Gesundheit

2.7.4. Sicherheit

Anhang IV
KONFORMITÄT UND GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT DER INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

1. INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

1.1. Allgemeine Komponenten

1.2. Allgemeine Komponenten mit besonderen Eigenschaften

1.3. Besondere Komponenten

2. Anwendungsbereich

Anhang V
EG-PRÜFERKLÄRUNG für Teilsysteme

Anhang VII
Prüfverfahren für Teilsysteme

1. Einleitung

2. STUFEN

3. BESCHEINIGUNG

4. TECHNISCHES DOSSIER

5. überwachung

5.1. Der Zweck der EG-Überwachung besteht darin, sich zu vergewissern, daß die im technischen Dossier enthaltenen Pflichten bei der Verwirklichung des Teilsystems erfüllt

5.2. Der benannten Stelle, die mit der Prüfung der Ausführung beauftragt ist, ist ständig

5.3. Die benannte Stelle, die mit der Prüfung der Ausführung beauftragt ist, nimmt in regelmäßigen Zeitabständen Nachprüfungen Audits vor, um sich von der Einhaltung der

5.4. Darüber hinaus ist die benannte Stelle berechtigt, die Baustelle und die Fertigungsstätten unangemeldet zu besuchen. Bei dieser Gelegenheit kann die benannte Stelle vollständige oder

6. HINTERLEGUNG

7. VERÖFFENTLICHUNG

8. SPRACHE

Anhang VII
VON DEN MITGLIEDSTAATEN ZU BERÜCKSICHTIGENDE MINDESTKRITERIEN für die NOTIFIZIERUNG DER STELLEN

Anhang VIII
DOSSIER für die BEANTRAGUNG VON AUSNAHMEREGELUNGEN

Anhang IX
Teil A

Anhang X
ENTSPRECHUNGSTABELLE


 
 
 


Drucksache 132/05

... Die Unterzeichner beobachten die Umsetzung und Anwendung dieser Vereinbarung im Rahmen des Ausschusses des Sozialen Dialogs "Eisenbahn", der in Übereinstimmung mit dem Beschluss 98/500/EG der Europäischen Kommission eingesetzt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 132/05




Begründung

I. ZWECK des Vorschlags

II. RECHTSLAGE

III. ANALYSE der Vereinbarung Repräsentativität und Mandat der Vertragsparteien

IV. Vorschlag der Kommission

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5 bis 7

V. Subsidiarität

VI. Fazit

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Ziffer 2 Begriffsbestimmungen

Ziffer 3 Tägliche Ruhezeit am Wohnort

Ziffer 4 Auswärtige tägliche Ruhezeit

Ziffer 5 Pausen

Ziffer 6 Wöchentliche Ruhezeit

Ziffer 7 Fahrzeit

Ziffer 9 Rückschrittsklausel

Ziffer 10 Follow-up der Vereinbarung

Ziffer 11 Bewertung

Ziffer 12 Überprüfung

Anhang


 
 
 


Drucksache 517/13 PDF-Dokument




Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.