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0666/04B
0413/04B
0666/2/04
0565/04
0916/04A
0336/04
0664/2/04
0983/04
0669/04
0985/04B
0985/04
0576/04
0438/04
0860/04
0280/04
0820/04
0800/04B
0232/04
0642/04B
0983/04B
0951/04
0450/04
0734/04
0924/04
0429/04
0783/04
0301/04
0664/04
0259/04
0664/04B
0429/04B
0985/1/04
0804/04
0958/04
0709/04
0666/04
0800/1/04
0613/04
0850/04
0967/04
0667/04
0915/04
0142/03B
0546/03
0715/03
0856/03
Drucksache 717/1/16

... h) Der Bundesrat hat die Bundesregierung im Übrigen bereits im Mai 2013 dazu aufgefordert, sich auf europäischer Ebene intensiv dafür einzusetzen, die Möglichkeit zur doppelten Nichtbesteuerung von Einkünften (so genannte "weiße Einkünfte") zu beenden und den doppelten Abzug von Betriebsausgaben ("Double Dip") unmöglich zu machen. Die Bundesregierung hat im Dezember 2014 dem Bundesrat zugesagt, in Abstimmung mit den Ländern rasch einen Gesetzentwurf vorzulegen, der insbesondere Maßnahmen zur Verhinderung hybrider Gestaltungen umfasst. Ein solcher Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt bis heute nicht vor. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung vor diesem Hintergrund mit besonderem Nachdruck dazu auf, gemeinsam mit den Ländern umfassende gesetzgeberische Maßnahmen zur möglichst vollständigen Beseitigung unversteuerter Einkünfte bzw. eines doppelten Betriebsausgabenabzugs durch hybride Gestaltungen vorzubereiten.



Drucksache 546/16

... Das Steuerungsregister besteht aus mehreren Teilen. Die anschriftendefinierenden Variablen werden im Anschriftenbestand gespeichert. Die Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmale stellen weitere Zensus-Informationen zur Anschrift dar. Sie werden benötigt, um den Zensus vorzubereiten, zu organisieren, durchzuführen und ein plausibles Ergebnis zu erstellen. Sowohl Prozessmerkmale als auch Qualitätskennzeichen und Markierungen von Anschriften werden in diesem Bestand gespeichert. Daneben werden die Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen und die Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung in getrennten Beständen gespeichert. Diese Informationen müssen frühzeitig ermittelt werden, um die primärstatistischen Erhebungen bei der Zensusdurchführung steuern zu können. Die einzelnen Bestände sind über Ordnungsnummern verknüpft, sodass eine redundante Datenhaltung vermieden werden kann.



Drucksache 601/16

... - bei der Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten Wirtschaftlichkeitsreserven ohne Einschränkungen der Qualität und Sicherheit der Versorgung zu erschließen und - die Vergütung der Apotheken bei Standard-Rezepturarzneimitteln und Arzneimitteln, deren Abgabe mit besonders hohem Dokumentationsaufwand verbunden ist, zu erhöhen.



Drucksache 138/16

... - die LNG-Anlage für die Schiffswartung vorzubereiten;



Drucksache 9/1/16

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftverkehrsbranche zu stärken. Das Ziel, den EU-Rechtsrahmen für die Flugsicherheit auf die Herausforderungen der nächsten Jahre vorzubereiten, um den derzeit hohen Sicherheitsstandard in der Zivilluftfahrt auch bei zunehmendem Luftverkehrsvolumen aufrechtzuerhalten und gleichzeitig ein hohes einheitliches Umweltschutzniveau zu gewährleisten, wird im Grundsatz unterstützt.



Drucksache 747/16 (Beschluss)

... 8. Die Kommission kündigt an, im Jahr 2017 die Überarbeitung der europäischen Jugendstrategie für die Zeit nach 2018 vorzubereiten. Dazu soll in Konsultationen mit jungen Menschen und den wichtigsten Interessenträgern die zentrale Ausrichtung der EU-Jugendstrategie erörtert werden. Der Bundesrat ist sich mit der Kommission einig, dass die EU-Strategie für die Jugend über das Jahr 2018 hinaus fortgeführt werden soll und ihre Ausrichtung in einem konsultativen Prozess zu erarbeiten ist. Er fordert die Kommission auf, daran zivilgesellschaftlich verankerte Jugendorganisationen, freie Träger der Jugendhilfe/-arbeit sowie auch nichtorganisierte und benachteiligte oder beeinträchtigte junge Menschen breit zu beteiligen. Dabei ist das Recht auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf der Grundlage der UNKinderrechtskonvention in einem umfassenden Sinne zugrundezulegen und nicht auf Beteiligung am politischen Leben oder demokratischen Prozessen einzuengen. Darüber hinaus begrüßt der Bundesrat die Ankündigung der Kommission, ihr Instrumentarium für den Dialog und den Austausch mit jungen Menschen weiterzuentwickeln und auszubauen.



Drucksache 88/16 (Beschluss)

... 4. Die Bundesregierung wird gebeten, weitere Anwendungsbereiche zu identifizieren, in denen der nationale Telekommunikationsrechtsrahmen der tatsächlichen technischen Entwicklung und künftig zu erwartenden Weiterentwicklungen nicht mehr entspricht, und dementsprechende Anpassungen vorzubereiten. Dabei betont der Bundesrat, dass er die bisherigen Regelungen zur Marktregulierung im



Drucksache 48/16

... Im zweiten Halbjahr 2014 hat der italienische Ratsvorsitz den Gedanken eines BEPSFahrplans der EU aufgeworfen. Der Rat hat den GKKB-Vorschlag und insbesondere seine internationalen und BEPS-bezogenen Aspekte erörtert. In diesem Kontext drängte der Vorsitz auf Konsistenz mit den parallelen OECD-Initiativen bei gleichzeitiger Wahrung des Unionsrechts. Dieser Ansatz wurde von der Hochrangigen Gruppe "Steuerfragen" für gut befunden und unter dem jeweils folgenden Vorsitz weiterverfolgt. Die Diskussionen über den BEPS-Fahrplan der EU dauerten bis 2015 an. Ziel war es, zu der OECD-Debatte beizutragen und die reibungslose Umsetzung der künftigen OECD-Empfehlungen vorzubereiten und dabei zugleich den EU-Besonderheiten Rechnung zu tragen.



Drucksache 164/16

... Die Sachkundeprüfung hat einen zeitlichen Umfang von ca. drei Stunden, die künftig die Unterrichtung von 80 bzw. 40 Stunden ersetzt. Der zu Prüfende muss sich allerdings auf die Prüfung vorbereiten, der Umfang hängt von seinen Vorkenntnissen ab und kann daher nicht beziffert werden. Es steht dem zu Prüfenden frei, sich mit dem zum Beispiel von den Industrie- und Handelskammern angebotenen Schulungsmaterial vorzubereiten oder zur Vorbereitung an einer von zahlreichen Bildungs- und Weiterbildungsträgern angebotenen Schulung teilzunehmen. Das Schulungsangebot variiert sehr stark. So gibt es von Intensivkursen mit einer Dauer von fünf bis zehn Tagen bis hin zu dreimonatigen Weiterbildungsangeboten eine große Bandbreite. Die Kurse bereiten dabei häufig nicht nur auf die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung vor, sondern qualifizieren die Teilnehmer umfassend für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe und gehen somit über die reine Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung hinaus. Die Teilnahme ein einer solchen Weiterbildungsmaßnahme wird oftmals über Bildungsgutscheine oder Bildungschecks der Agentur für Arbeit und der Jobcenter gefördert. Eine belastbare Schätzung hinsichtlich des tatsächlichen zeitlichen Aufwands für die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung ist nicht möglich, es liegen dazu keine Erfahrungswerte vor. Auch die Industrie- und Handelskammern erheben keine Informationen darüber, ob und gegebenenfalls wie sich Personen, die sich zu einer Sachkundeprüfung anmelden, auf diese vorbereiten. Es wird aber davon ausgegangen, dass eine durchschnittliche Vorbereitungszeit von 60 Stunden nicht unrealistisch ist.



Drucksache 88/16

... 4. Die Bundesregierung wird gebeten, weitere Anwendungsbereiche zu identifizieren, in denen der nationale Telekommunikationsrechtsrahmen der tatsächlichen technischen Entwicklung und künftig zu erwartenden Weiterentwicklungen nicht mehr entspricht, und dementsprechende Anpassungen vorzubereiten. Dabei betont der Bundesrat, dass er die bisherigen Regelungen zur Marktregulierung im



Drucksache 9/16 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftverkehrsbranche zu stärken. Das Ziel, den EU-Rechtsrahmen für die Flugsicherheit auf die Herausforderungen der nächsten Jahre vorzubereiten, um den derzeit hohen Sicherheitsstandard in der Zivilluftfahrt auch bei zunehmendem Luftverkehrsvolumen aufrechtzuerhalten und gleichzeitig ein hohes einheitliches Umweltschutzniveau zu gewährleisten, wird im Grundsatz unterstützt.



Drucksache 493/1/15

... /EU regelt nur den Fall, dass die Behörde eine Eignungsprüfung anordnet. In der Regel hat der Antragsteller jedoch ein Wahlrecht zwischen einer Anpassungsmaßnahme und einer Eignungsprüfung. Für diese Fälle ist jedoch in der Richtlinie keine ausdrückliche Regelung enthalten. Sie weist insoweit eine Regelungslücke auf. Würde bei diesen Regelfällen die Sechs-Monats-Frist mit der Entscheidung der Behörde, dass der Antragsteller eine Eignungsprüfung ablegen oder eine Anpassungsmaßnahme absolvieren muss, beginnen, würde dies zu erheblichen Problemen führen. Viele Antragsteller lassen sich viel Zeit mit der Mitteilung an die Behörde, dass sie eine Eignungsprüfung ablegen wollen. Sie nutzen diese Zeit, um sich auf die Prüfung gründlich vorzubereiten. Wird der Antrag auf Ablegung einer Eignungsprüfung erst kurz vor Ablaufen der SechsMonats-Frist bei der Behörde gestellt, so müsste diese gegebenenfalls innerhalb weniger Tage die Durchführung der Prüfung ermöglichen.



Drucksache 414/15

... Die EU muss hinsichtlich der Rückübernahme stärkeren Einfluss auf Partnerländer ausüben, um für die Umsetzung bestehender Verpflichtungen und Vereinbarungen zu sorgen und die Aushandlung und den Abschluss neuer Abkommen zu erleichtern. Der Europäische Rat hat die Kommission und den Rat am 25./26. Juni 2015 aufgefordert, ein Gesamtpaket vorzubereiten,,,um die Verhandlungen mit den betreffenden Drittländern zu unterstützen".



Drucksache 36/15

... Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 24. September 2014 die UN-Resolution 2178(2014) verabschiedet, die sich mit spezifischen Gefahren befasst, die von ausländischen terroristischen Kämpfern ("Foreign Terrorist Fighters") ausgehen. Die Resolution sieht vor, das Reisen sowie den Versuch des Reisens in einen Staat, der nicht der Staat der Ansässigkeit oder Staatsangehörigkeit der reisenden Person ist, in einer der Schwere der Tat angemessenen Form strafrechtlich zu verfolgen, wenn die Reise erfolgen soll, um terroristische Handlungen zu begehen, zu planen, vorzubereiten oder sich daran zu beteiligen oder Terroristen auszubilden oder sich zu Terroristen ausbilden zulassen.



Drucksache 168/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat teilt die aus der Evaluierung resultierende Schlussfolgerung der Bundesregierung, dass die zusätzliche Erhöhung der notwendigen Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld den zeitlichen Spielraum für die Vermittlungsfachkräfte wie auch für die potentiellen Gründer aus der Arbeitslosigkeit eingeengt hat, weil das Zeitfenster, eine Gründungsförderung vorzubereiten, für beide Seiten kleiner geworden ist. Der Bundesrat teilt allerdings nicht alle Schlussfolgerungen, die aus der Evaluation zur Ausrichtung des Gründerzuschusses gezogen werden.



Drucksache 24/15

... § 85c IRG-E regelt die gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung, die nur dann erforderlich ist, wenn sich die verurteilte Person im Inland aufhält und mit ihrer im Falle der Vollstreckungsübertragung erforderlichen Überstellung in den anderen Mitgliedstaat nicht einverstanden ist. Eine Überstellung gegen den Willen der verurteilten Person kann nur gegen eine Person erwirkt werden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, d.h. gegen Personen mit anderer Staatsangehörigkeit, aber auch gegen Staatenlose. Bei den Personen mit anderer Staatsangehörigkeit muss es sich nicht zwingend um Unionsbürger handeln. Deutsche Staatsangehörige können hingegen nicht an einen anderen Mitgliedstaat zur Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses überstellt werden, wenn sie damit nicht einverstanden sind. Damit wird dem Schutz des Artikels 16 Absatz 2 GG, der gerade auch die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für deutsche Staatsangehörige wahrt, Rechnung getragen. Verurteilten Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit wird allerdings im eigenen Interesse nach § 85 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 IRG-E die Möglichkeit eröffnet, sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat der Vollstreckung zu unterwerfen und sich im Rahmen des dortigen Strafvollzugs auf das Leben in Freiheit vorzubereiten, wenn sie z.B. ihren Lebensmittelpunkt in dem anderen Mitgliedstaat haben. Auch diese Regelung folgt letztlich aus dem Gesichtspunkt der Resozialisierung. Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Übertragung der Vollstreckung bloß erfolgt, weil die verurteilte Person sich bereits in dem anderen Mitgliedstaat aufhält. In diesem Fall bedarf es unabhängig von der Staatsangehörigkeit der verurteilten Person nicht ihres Einverständnisses. Dies entspricht auch der bisherigen Rechtslage in § 71 Absatz 2 IRG. Einer gerichtlichen Zulässigkeitsprüfung bedarf es in einem solchen Fall ebenfalls nicht (vgl. in der Begründung Besonderer Teil zu § 85 Absatz 2).



Drucksache 196/15

... Die Bekanntgabe der Entscheidung der Antragstellenden ist an keine bestimmte Form gebunden und muss der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Wie schon bisher ist auch keine Frist für die Ausübung des Wahlrechts vorgesehen: Die Antragstellerin oder der Antragsteller soll ausreichend Zeit haben, die Rahmenbedingungen für seine Wahl zwischen Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung zu ermitteln und sich - gegebenenfalls schon vor Bekanntgabe seiner Entscheidung - auf die Eignungsprüfung vorzubereiten. Es besteht für die Antragstellenden dabei keinerlei Verpflichtung, die Prüfung tatsächlich innerhalb von sechs Monaten abzulegen - sie müssen lediglich die Möglichkeit dazu haben.



Drucksache 431/15

... /EU. Für die Anwendung der gemeinsamen Sicherheitsindikatoren (eingeführte oder geänderte Definitionen) müssen unternehmensinterne Datenbanken angepasst werden. Für die Umstellung ist es erforderlich, den Änderungsaufwand zu ermitteln, die Programmierung vorzubereiten, die Programmierung und Testläufe durchzuführen sowie die Mitarbeiter hinsichtlich der Dateneingabe zu schulen. Nach Schätzungen der DB AG und des VDV ergibt sich für 285 Unternehmen ein Aufwand von zwei bis vier Arbeitstagen. Pro Arbeitstag werden 550 Euro angesetzt. Geht man von durchschnittlich drei Arbeitstagen aus, ergibt sich ein einmaliger Umstellungsaufwand von insgesamt 480.000 Euro.



Drucksache 212/15 (Beschluss)

... 34. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass bei der Verbesserung der digitalen Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger in der EU Handlungsbedarf besteht. Dies gilt jedoch nicht nur im Hinblick auf den von der Kommission prognostizierten IT-Fachkräftemangel, sondern insbesondere auch vor dem Hintergrund einer immer weiter voranschreitenden Digitalisierung in allen Lebensbereichen. Digitale Kompetenzen und Qualifikationen sind folglich eine zentrale Aufgabe, der sich Bildungs- und Ausbildungssysteme stellen müssen, um junge Menschen auf das Leben vorzubereiten. Damit Schülerinnen und Schüler möglichst früh Informations- und Medienkompetenz erlangen und an der digitalen Welt teilhaben können, ist es wichtig, dass auch Schulen an den Breitbandausbau angeschlossen werden. Der Bundesrat unterstützt deshalb die Aussage der Kommission, dass der Breitbandausbau auch im Bereich der Daseinsfürsorge gefördert werden muss.



Drucksache 303/15

... "Satz 2 gilt nicht, soweit nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 Altgeräte separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten."



Drucksache 105/15

... In Sitzungen der Expertengruppe der Kommission für die Besteuerung von Zinserträgen haben Sachverständige hervorgehoben, wie wichtig es ist, ein System zu haben, über das automatisch Informationen zum Zweck der direkten Besteuerung gemeldet werden. Sie erklärten, dass die Parteien, die sie repräsentieren - Finanzinstitute und Intermediäre in der EU -, doppelte Meldepflichten vermeiden möchten. Die Expertengruppe berichtete zudem, dass die Branche bereits neue IT-Systeme einführt bzw. bestehende Systeme anpasst, um sich auf die Meldungen gemäß dem US-amerikanischen Gesetz "Foreign Account Tax Compliance Act" (FATCA) vorzubereiten; sie betonte die Notwendigkeit, künftige EU-Rechtsvorschriften zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten an den globalen OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch anzugleichen (der selbst auf im Rahmen von FATCA entwickelten Sorgfaltspflichten basiert), um Befolgungsund Verwaltungskosten zu verringern.



Drucksache 237/15

... - das Saatgut ist gemäß den saatgutrechtlichen Qualitätskriterien aufzubereiten, zu verpacken, verschließen und zu kennzeichnen und - es müssen jeweils systematische Aufzeichnungen erstellt und aufbewahrt werden.



Drucksache 500/15

... Wie bereits erwähnt, ist der Handel eine wichtige Beschäftigungsquelle für die Europäer, da der Export die Grundlage für fast jeden siebten Arbeitsplatz in der EU liefert. Der Handel bringt auch einen Strukturwandel mit sich, der dazu beiträgt, die Wirtschaft auf die Arbeitsplätze der Zukunft vorzubereiten. Dieser Wandel kann sich jedoch für einige Regionen und Arbeitnehmer vorübergehend negativ auswirken, wenn sich der neue Wettbewerb für einige Unternehmen als zu scharf erweist. Die Kommission trägt diesen Gegebenheiten in Handelsverhandlungen Rechnung, indem sie angemessene Übergangszeiten vorsieht, bestimmte Wirtschaftszweige ausnimmt oder auf Zollkontingente und Schutzklauseln zurückgreift. Infolgedessen halten sich die negativen Auswirkungen neuer FHA normalerweise in Grenzen, wie das FHA zwischen der EU und Südkorea belegt. Trotz der Bedenken vor seinem Inkrafttreten führte das Abkommen zu keiner Schädigung der Industrie der EU durch steigende Einfuhren - es musste weder der im Abkommen vorgesehene Überwachungsmechanismus aktiviert werden noch eine Untersuchung im Hinblick auf die Anwendung von Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.



Drucksache 342/15

... (1) Der Bundessicherheitsrat kann interministerielle Ausschüsse bilden. Diese Ausschüsse haben innerhalb der ihnen zugewiesenen Aufgaben beschlussreife Vorlagen an den Bundessicherheitsrat vorzubereiten.



Drucksache 168/1/15

... Der Bundesrat teilt die aus der Evaluierung resultierende Schlussfolgerung der Bundesregierung, dass die zusätzliche Erhöhung der notwendigen Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld den zeitlichen Spielraum für die Vermittlungsfachkräfte wie auch für die potentiellen Gründer aus der Arbeitslosigkeit eingeengt hat, weil das Zeitfenster, eine Gründungsförderung vorzubereiten, für beide Seiten kleiner geworden ist. Der Bundesrat teilt allerdings nicht alle Schlussfolgerungen, die aus der Evaluation zur Ausrichtung des Gründerzuschusses gezogen werden.



Drucksache 312/15

... Was die Bedenken des Bundesrates hinsichtlich der Übertragung von Zuständigkeiten für Kompetenzen, berufliche Bildung und Ausbildung angeht, die innerhalb der Kommission aus der Generaldirektion für Bildung und Kultur ausgegliedert und in die Generaldirektion für Beschäftigung, Soziales und Integration integriert wurden, möchte die Kommission auf die Diskrepanzen zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage verweisen, die zeigen, dass die Bildungssysteme nicht in der Lage sind, Menschen auf die Anforderungen des Arbeitsmarkts vorzubereiten, was in zunehmendem Maße ein Problem für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie darstellt. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, die Zuständigkeiten für Kompetenzen und Qualifikationen eng an die Gestaltung der Beschäftigungspolitik zu koppeln, um auf diese Weise unsere Bemühungen bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu stützen.



Drucksache 502/15

... Um den Übergang von Stufe 1 zu Stufe 2 vorzubereiten, wird die Kommission im Frühjahr 2017 ein Weißbuch vorlegen. Es wird auf den in Stufe 1 erzielten Fortschritten aufbauen und die nächsten erforderlichen Schritte zur Vollendung der WWU in Stufe 2 skizzieren. Das Weißbuch wird in Abstimmung mit den Präsidenten der anderen EU-Institutionen ausgearbeitet.



Drucksache 46/15

... (3) Die Mitarbeiter der Sicherungsfonds sowie die Personen, derer sie sich bedienen, können die Geschäftsräume eines Versicherungsunternehmens innerhalb der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten betreten, sobald die Aufsichtsbehörde die Feststellung gemäß § 222 Absatz 1 getroffen hat. Ihnen sind sämtliche Unterlagen vorzulegen, die sie benötigen, um eine Bestandsübertragung vorzubereiten. Sofern Funktionen des Versicherungsunternehmens auf ein anderes Unternehmen ausgegliedert worden sind, gelten die Sätze 1 und 2 gegenüber diesem Unternehmen entsprechend.



Drucksache 349/1/15

... Die Aufhebung der Regelungen des § 89d Absatz 3 SGB VIII für die "Altfälle" soll vorgesehen werden, allerdings soll genug Zeit bleiben, um eine Verwaltungsvereinbarung der Länder vorzubereiten und für den Fall, dass diese nicht zustande kommen sollte, der weit überwiegende Teil der "Altfälle" im Rahmen der Jugendhilfe abgeschlossen werden konnte. Deshalb ist das Jahr 2019 für die Aufhebung der Regelung vorzusehen.



Drucksache 359/15 (Beschluss)

... Langfristige Zinsbindungen bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit und verschaffen in Zeiten steigender Zinsen den Verbrauchern die Chance, sich auf einen Zinsschritt vorzubereiten und Vorsorge zu treffen. Das in Deutschland gängige, auf Langfristigkeit ausgerichtete Festzinsfinanzierungsmodell bietet den Darlehensnehmern eine hohe Flexibilität bei gleichzeitig optimaler Planbarkeit, wirtschaftlicher Sicherheit und gesamtwirtschaftlicher Stabilität.



Drucksache 359/1/15

... Langfristige Zinsbindungen bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit und verschaffen in Zeiten steigender Zinsen den Verbrauchern die Chance, sich auf einen Zinsschritt vorzubereiten und Vorsorge zu treffen. Das in Deutschland gängige, auf Langfristigkeit ausgerichtete Festzinsfinanzierungsmodell bietet den Darlehensnehmern eine hohe Flexibilität bei gleichzeitig optimaler Planbarkeit, wirtschaftlicher Sicherheit und gesamtwirtschaftlicher Stabilität.



Drucksache 493/15 (Beschluss)

... /EU regelt nur den Fall, dass die Behörde eine Eignungsprüfung anordnet. In der Regel hat der Antragsteller jedoch ein Wahlrecht zwischen einer Anpassungsmaßnahme und einer Eignungsprüfung. Für diese Fälle ist jedoch in der Richtlinie keine ausdrückliche Regelung enthalten. Sie weist insoweit eine Regelungslücke auf. Würde bei diesen Regelfällen die Sechs-Monats-Frist mit der Entscheidung der Behörde, dass der Antragsteller eine Eignungsprüfung ablegen oder eine Anpassungsmaßnahme absolvieren muss, beginnen, würde dies zu erheblichen Problemen führen. Viele Antragsteller lassen sich viel Zeit mit der Mitteilung an die Behörde, dass sie eine Eignungsprüfung ablegen wollen. Sie nutzen diese Zeit, um sich auf die Prüfung gründlich vorzubereiten. Wird der Antrag auf Ablegung einer Eignungsprüfung erst kurz vor Ablaufen der SechsMonats-Frist bei der Behörde gestellt, so müsste diese gegebenenfalls innerhalb weniger Tage die Durchführung der Prüfung ermöglichen.



Drucksache 632/1/15

... Nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a BStatG ist es Aufgabe des statistischen Bundesamts, Bundesstatistiken methodisch und technisch im Benehmen mit den statistischen Ämtern der Länder vorzubereiten und zu entwickeln. Ein Grund, von diesem Grundsatz - wie in § 5a Absatz 1 BStatG-E vorgesehen - abzuweichen, ist auch im Falle der Nutzung von Verwaltungsdaten zur Anordnung oder Änderung einer Bundesstatistik nicht ersichtlich. Daher ist an dem Grundsatz in § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a BStatG festzuhalten.



Drucksache 19/14

... Als Bestandteil des Rahmenprogramms wurde mit dem Beschluss 2007/124/EG, Euratom das spezifische Programm "Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken für den Zeitraum 2007 bis 2013" ("CIPS-Programm") aufgelegt, mit dem ein Beitrag zur Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten geleistet werden sollte, Risiken im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken zu verhindern, sich auf solche Risiken vorzubereiten und die Bevölkerung und kritische Infrastrukturen vor diesen Risiken zu schützen.



Drucksache 250/14

... (1) Der Bundessicherheitsrat kann interministerielle Ausschüsse bilden. Diese Ausschüsse haben innerhalb der ihnen zugewiesenen Aufgaben beschlussreife Vorlagen an den Bundessicherheitsrat vorzubereiten.



Drucksache 642/1/14

... Mit der Änderung erhalten Inhaber und Inhaberinnen von Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Absatz 4a AufenthG nach erstmaliger Erteilung und damit bereits in einer frühen Phase der Aufenthaltserlaubnis einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Dies erscheint notwendig, um eine Eingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt außerhalb des bisherigen kriminellen Umfeldes möglichst frühzeitig vorzubereiten.



Drucksache 592/1/14

... Der Bundesrat hat im Rahmen der Beratung des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften deutlich darauf hingewiesen, dass er eine Reihe weiterer Korrekturen an Steuergesetzen für erforderlich hält. Der Bundesrat hat im damaligen Gesetzgebungsverfahren auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der Umsetzung der entsprechenden Regelungen verzichtet. Die Bundesregierung wurde im Gegenzug dazu aufgefordert, die von den Ländern für erforderlich gehaltenen weiteren steuerrechtlichen Änderungsbedarfe zeitnah zusammenzutragen, deren Umsetzung zügig und in enger Abstimmung mit den Ländern vorzubereiten und sicherzustellen, dass dafür ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2014 abgeschlossen werden kann.



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