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0789/04
0915/04
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Drucksache 29/20

... Der Dialog zwischen verschiedenen Interessenträgern und der Wissensaustausch haben sich als äußerst wichtig herausgestellt, um gemeinsame Fortschritte und Transparenz sicherzustellen und die wirksamsten Mittel zur Bewältigung der sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs zu mobilisieren.



Drucksache 55/20

... Das EU-Instrumentarium enthält die Aufstellung und Beschreibung einer Reihe strategischer und technischer Maßnahmen, die zur Minderung der festgestellten Risiken ergriffen werden können, samt zugehöriger Unterstützungsmaßnahmen zur Erhöhung ihrer Wirksamkeit. Strategische Maßnahmen sind Maßnahmen in Bezug auf erweiterte Regulierungsbefugnisse der Behörden zur Kontrolle der Beschaffung und des Ausbaus der Netze, besondere Maßnahmen zur Bewältigung von Risiken im Zusammenhang mit nichttechnischen Schwachstellen sowie mögliche Initiativen zur Förderung einer tragfähigen und diversifizierten 5G-Liefer- und Wertschöpfungskette, um systemische Abhängigkeitsrisiken langfristig zu vermeiden. Technische Maßnahmen sind Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von 5G-Netzen und -Ausrüstungen, durch die Risiken angegangen werden, die sich aus der Technik, den Prozessen sowie menschlichen und physikalischen Faktoren ergeben. Ferner enthält es Risikominderungspläne mit den jeweils wirksamsten Maßnahmen für alle in der EU-weit koordinierten Risikobewertung ermittelten Risikobereiche.



Drucksache 21/20

... In Europa haben wir einen der höchsten Lebensstandards, die besten Arbeitsbedingungen und den wirksamsten Sozialschutz der Welt. Europäer zu sein bedeutet heute, die Möglichkeit zu haben, erfolgreich zu sein, und das Recht auf ein menschenwürdiges Leben. Soziale Gerechtigkeit ist das Fundament der europäischen sozialen Marktwirtschaft und das ureigene Anliegen unserer Union. Sie untermauert die Vorstellung, dass soziale Gerechtigkeit und Wohlstand die Eckpfeiler für den Aufbau einer widerstandsfähigen Gesellschaft mit den höchsten Lebensstandards weltweit sind. Dies zeigt sich auch in dem Bestreben Europas, die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung vollständig zu verwirklichen. Europa ist heute ein einzigartiger Ort, an dem Wohlstand, Gerechtigkeit und eine nachhaltige Zukunft gleichermaßen wichtige Anliegen sind.



Drucksache 224/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, der geeignet ist, die Verschmutzung der Oberflächengewässer, insbesondere der Meere, mit Plastikmüll zu verringern. Er teilt die Auffassung, dass in einigen Fällen das Problem der Vermüllung und sonstiger Umweltauswirkungen am wirksamsten durch ein innovatives Produktdesign und durch Umstellung auf nachhaltigere Ersatzstoffe angegangen werden kann.



Drucksache 219/18

... (3) Impfungen sind eine der wirksamsten und kostengünstigsten Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die im 20. Jahrhundert entwickelt wurden, und nach wie vor das wichtigste Instrument für die Primärprävention von übertragbaren Krankheiten.



Drucksache 28/1/18

... -Grenzwerte für Pkw sogar den mit Abstand wirksamsten Effekt zur CO



Drucksache 170/18

... Die drei anderen politischen Optionen, die rechtliche Transparenzverpflichtungen für die gesamte Palette potenziell schädlicher Handelspraktiken vorsahen, wurden alle für wirksam befunden. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs der speziell auf das Ranking ausgerichteten rechtlichen Transparenzpflicht auf allgemeine Online-Suchmaschinen wurde diesbezüglich als im Verhältnis am wirksamsten erachtet. Gleichzeitig wurde die Option, eine einzige, eher weitreichende Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten aufzunehmen, als unverhältnismäßig angesehen - zum einen angesichts des spezifischen Ziels, dass das Innovationspotenzial der Online-Plattformwirtschaft erhalten werden soll, und zum anderen angesichts nichtlegislativer Maßnahmen, die parallel vorgestellt werden, um faire Strategien für die Weitergabe von Daten zwischen Unternehmen zu fördern. Zudem bedeutet die ausgewählte Option, dass die rechtlichen Transparenzpflichten von einer verstärkten externen Überprüfung der Handelspraktiken von Online-Plattformen flankiert werden, was ein wichtiger Faktor dafür ist, Anreize für ein faires und berechenbares Umfeld für gewerbliche Nutzer zu setzen.



Drucksache 20/18

... Innovation in der Bildung - im Sinne der Einführung neuer Dienstleistungen, Technologien und Kompetenzen seitens der Bildungseinrichtungen - kann dazu beitragen, Lernergebnisse zu verbessern, die Chancengerechtigkeit zu erhöhen und die Lerneffizienz zu steigern.10 Am wirksamsten und nachhaltigsten sind solche Innovationsbemühungen, wenn sie von gut geschulten Lehrkräften unterstützt und in klare Lernziele eingebettet werden. Wie digitale Mittel bestmöglich genutzt werden können, um Bildungsziele zu erreichen, muss noch weiter erforscht werden.



Drucksache 221/18

... 27 festgelegten "besten verfügbaren Techniken" durchgeführt. In der Praxis müssen große Industrieanlagen in der EU sowie große Wärmekraftwerke die wirksamsten Techniken zur Emissionsvermeidung oder -verringerung einsetzen, die technisch durchführbar und innerhalb der Branche wirtschaftlich durchsetzbar sind.



Drucksache 75/18

... Den Vorzug erhält Option 2 (Mindestharmonisierung auf der Grundlage nationaler Regelungen). Sie stützt sich auf die Empfehlungen des EBA-Berichts aus dem Jahr 2016, von denen sie nur in einigen wenigen Punkten abweicht (unter Berücksichtigung der deutlichen Forderungen, die einige Interessenträger während der Konsultationen formuliert haben, sind einige Bestimmungen weniger detailliert als im Bericht empfohlen, um mehr Raum für den Schutz bestehender gut funktionierender nationaler Systeme zu lassen). Die Abweichungen betreffen weder die grundlegenden strukturellen Merkmale gedeckter Schuldverschreibungen noch deren Aufsicht. Mit der bevorzugten Option können die meisten Ziele der Initiative zu vertretbaren Kosten erreicht werden. Zudem ermöglicht sie ein gutes Gleichgewicht zwischen der zur Berücksichtigung der Besonderheiten der Mitgliedstaaten erforderlichen Flexibilität und der für die Kohärenz auf Unionsebene erforderlichen Einheitlichkeit. Sie dürfte die Ziele am wirksamsten verwirklichen und gleichzeitig Effizienz und möglichst geringe Disruptionen und Übergangskosten gewährleisten. Sie ist aus regulatorischer Sicht eine der ehrgeizigeren Optionen und wird von den Interessenträgern am stärksten unterstützt.



Drucksache 28/18 (Beschluss)

... -Grenzwerte für Pkw sogar den mit Abstand wirksamsten Effekt zur CO



Drucksache 224/1/18

... 3. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, der geeignet ist, die Verschmutzung der Oberflächengewässer, insbesondere der Meere, mit Plastikmüll zu verringern. Er teilt die Auffassung, dass in einigen Fällen das Problem der Vermüllung und sonstiger Umweltauswirkungen am wirksamsten durch ein innovatives Produktdesign und durch Umstellung auf nachhaltigere Ersatzstoffe angegangen werden kann.



Drucksache 563/18

... Die Änderung in § 13 EnWG soll ermöglichen, dass EE/KWK-Anlagen und konventionelle Kraftwerke zukünftig in einem einheitlichen Regime zur Behebung von Netzengpässen durch die Netzbetreiber herangezogen werden. Dabei sollen die Eingriffe der Netzbetreiber vor allem auf Basis von Prognosen so geplant und durchgeführt werden, dass die Netzengpässe mit möglichst geringen Gesamtkosten behoben werden, d.h., dass die insgesamt wirksamsten und kostengünstigsten Anlagen herangezogen werden.



Drucksache 224/18

... In einigen Fällen können das Problem der Vermüllung (z.B. durch Deckel und Verschlüsse für Kunststoffgetränkebehälter) und sonstige Umweltauswirkungen am wirksamsten durch ein anderes Produktdesign und durch Umstellung auf nachhaltigere Ersatzstoffe (z.B. Ersetzung von Kunststoffanteilen) angegangen werden. Besteht in solchen Fällen eine klare Verbindung zu Produktanforderungen und zum Marktzugang im Binnenmarkt, sind gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen besonders wichtig.



Drucksache 504/1/18

... Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, um Infektionskrankheiten zu verhindern. Durch Impfprogramme ist es gelungen, Infektionskrankheiten weltweit auszurotten. Zudem können Impfungen gegen gefährliche



Drucksache 777/17

... Die in diesem Vorschlag enthaltene Maßnahmenkombination ist gemäß der Folgenabschätzung am wirksamsten, effizientesten und kohärentesten. Die quantitative Analyse der bevorzugten Maßnahmenkombination hat ergeben, dass eine signifikante Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zu erwarten ist. So werden mindestens 2 bis 3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in atypischer Beschäftigung künftig in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Die bessere Planbarkeit für rund 4 bis 7 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfte sich positiv auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und die Gesundheit auswirken. Rund 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten um eine neue Form der Arbeit ersuchen. Durch den Wegfall von Ausschließlichkeitsklauseln werden 90 000 bis 360 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Abruf sich um zusätzliche Arbeit bemühen können und pro Jahr 355 bis 1 424 Millionen EUR zusätzlich verdienen. Das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf kostenlose obligatorische Fortbildung würde bestätigt, und sie würden besseren Zugang zu Rechtsbehelfen erhalten. Den Arbeitgebern kämen ein nachhaltigerer Wettbewerb, größere Rechtssicherheit und insgesamt mehr Transparenz auf den Arbeitsmärkten zugute.



Drucksache 361/17

... Das Hauptziel des Europasses seit seiner Annahme im Jahr 2004 war die Förderung der Transparenz von Kompetenzen und Qualifikationen in Europa. Der Vorschlag für eine Änderung des Beschlusses baut auf den bisherigen Erfolgen und Bewertungen des Europasses auf und soll sicherstellen, dass die EU-Instrumente und -Dienste im Einklang mit den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger und den Veränderungen in unseren Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung und auf den Arbeitsmärkten weiterentwickelt und modernisiert werden. Mit dem Vorschlag soll eine Plattform,für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern bereitgestellt werden, um die wirksamsten Instrumente und Dienste zu entwickeln. Er ist Teil eines Pakets von Maßnahmen, die in der Mitteilung der Kommission über die neue europäische Agenda für Kompetenzen {COM(2016) 381 final} vorgeschlagen werden.



Drucksache 119/17

... Wege der grenzüberschreitenden Wirkungen des Klimawandels und der Tatsache, dass der Luftverkehr überwiegend transnational ist, ist es effizienter, auf EU-Ebene und, soweit möglich, auf globaler Ebene zu handeln, als wenn jeder Mitgliedstaat für sich tätig wird. Maßnahmen auf EU-Ebene sind am wirksamsten, um die EU-weiten und die internationalen Klimaziele der EU zu erreichen und die harmonisierte Anwendung des GMBM in der EU sicherzustellen. Auf dieses Weise kann ein angemessener Beitrag des Luftverkehrssektors zur Minderung der Auswirkungen des Klimawandels gesichert und gleichzeitig die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrssektors der EU gewahrt werden, während auf dem EU-Binnenmarkt weiterhin für gleiche Wettbewerbsbedingungen gesorgt wird.



Drucksache 373/16

... Die EU ist sich der Bedeutung der Verwaltungszusammenarbeit zwischen Steuerbehörden zur Bekämpfung von Steuermissbrauch seit langem bewusst. In dieser Hinsicht ist der automatische Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden eines der wirksamsten Instrumente der EU. Dieser grenzüberschreitende Informationsaustausch wurde vor kurzem auf alle Finanzkonten, Steuervorbescheide und steuerlich relevanten Informationen über die Aktivitäten multinationaler Unternehmen ausgeweitet.



Drucksache 748/16

... Durch eine hohe Bildungsqualität für alle wird das Fundament für sozialen Zusammenhalt und eine offene Gesellschaft gelegt. Hochwertige Bildung ist weit mehr als nur eine wirtschaftliche Investition. Sie ist während des gesamten Lebens für die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung und für die Beschäftigungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung. Zudem ist Bildung eines der wirksamsten Instrumente zur Bekämpfung sozioökonomischer Ungleichheiten und zur Förderung der sozialen Inklusion. Um diese Ziele zu erreichen, müssen die Bildungssysteme allgemein zugänglich sein, Chancengleichheit für alle gewährleisten - und zwar ohne Rücksicht auf die persönliche Situation - und hochwertige Ergebnisse hervorbringen.



Drucksache 414/15

... Im Jahr 2014 haben weniger als 40 % der ausgewiesenen irregulären Migranten die EU tatsächlich verlassen. Eine der wirksamsten Methoden zur Bekämpfung der irregulären Migration ist die systematische - freiwillige oder erzwungene - Rückkehr von Personen, die nicht oder nicht mehr berechtigt sind, in Europa zu bleiben. Möglicherweise würden weniger Menschen, die keinen internationalen Schutz benötigen, Geld und Leben riskieren, um in die EU zu kommen, wenn sie wüssten, dass sie rasch wieder in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.



Drucksache 88/15

... Unsere Zusammenarbeit mit den ENP-Partnern auf der Grundlage der Aktionspläne ist derzeit sehr weit gefasst. Die Erfahrung zeigt, dass die ENP dann am wirksamsten ist, wenn die EU und ihre Partner wirklich eine gemeinsame Agenda verfolgen. Im Rahmen der Überprüfung müssen die Interessen der EU und der einzelnen Partner geklärt und die Bereiche ermittelt werden, in denen die gemeinsamen Interessen am stärksten sind. Dies wird zur Stärkung der Partnerschaft zwischen der EU und ihren Nachbarländern in den kommenden Jahren beitragen.



Drucksache 481/15

... 36. Welche institutionellen Regelungen würden am wirksamsten zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen und zur Förderung gemeinsamer Interessen beitragen?



Drucksache 93/15

... Um ihre Maßnahmenprogramme korrekt ausrichten zu können, müssen die Mitgliedstaaten herausarbeiten, wie Maßnahmen am kostenwirksamsten kombiniert werden können, um die Lücke zwischen dem derzeitigen Gewässerzustand und dem angestrebten "guten Zustand" zu schließen. Diese Defizitanalyse muss durchgeführt werden, um zu ermitteln, was im Hinblick auf die Zielerfüllung getan werden muss, wie viel Zeit dies in Anspruch nehmen wird und wer in welcher Höhe welche Kosten tragen wird. Auch lassen sich Ausnahmen wegen technischer Undurchführbarkeit oder unverhältnismäßig hoher Kosten nur auf Basis dieser Analyse ordnungsgemäß begründen. Und selbst wenn Ausnahmen gerechtfertigt sind, müssen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass mit den Maßnahmen eine möglichst starke Annäherung an das Ziel erreicht wird.



Drucksache 500/15

... Die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen (siehe Nummer 2.1.4) kann auch zur Förderung hoher Standards beitragen. Durch die Einbeziehung von Partnern in die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen kann die Kommission Ideen und bewährte Verfahren austauschen und die Normen der EU auf eine Weise fördern, die dazu beiträgt, dass Verbraucher überall den höchsten und wirksamsten Schutz genießen. Handelsabkommen sind eine Möglichkeit, einem solchen Dialog politische Impulse zu verleihen. Anders als in traditionellen Handelsverhandlungen geht es bei der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen jedoch nicht um ein Geben und Nehmen oder darum, eine Regelung gegen eine andere aufzurechnen.



Drucksache 386/15

... Die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) ist der Ausgangspunkt und eines der wirksamsten Instrumente, um eine solide Basis an Grundfertigkeiten aufzubauen. Hier besteht jedoch die doppelte Herausforderung, den Zugang zu verbessern und die Qualität zu steigern. Besonders problematisch ist das Angebot für Kinder unter 3 Jahren. Aufbauend auf dem Qualitätsrahmen für die FBBE, den Mitgliedstaaten im letzten Arbeitszyklus entwickelt haben, sollten nun insbesondere die Verbesserung des Zugangs, die stärkere Berücksichtigung benachteiligter Gruppen, die Professionalisierung des Personals und effiziente Koordinierungs-, Finanzierungs- und Kontrollsysteme im Vordergrund stehen.



Drucksache 22/1/14

... 10. Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien sind die umweltfreundlichsten und wirksamsten Maßnahmen zur CO



Drucksache 258/1/14

... 14. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass die Dämpfung der Energienachfrage eines der wirksamsten Instrumente ist, um die Abhängigkeit der EU von Energieeinfuhren aus dem Ausland und die Anfälligkeit der EU gegenüber Preiserhöhungen zu verringern. Der Bundesrat spricht sich daher im Zusammenhang mit der Diskussion der energie- und klimapolitischen Ziele für 2030 für ein ambitioniertes separates Effizienzziel aus.



Drucksache 258/14 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass die Dämpfung der Energienachfrage eines der wirksamsten Instrumente ist, um die Abhängigkeit der EU von Energieeinfuhren aus dem Ausland und die Anfälligkeit der EU gegenüber Preiserhöhungen zu verringern. Er spricht sich daher im Zusammenhang mit der Diskussion der energie- und klimapolitischen Ziele für 2030 für ein ambitioniertes separates Effizienzziel aus.



Drucksache 22/14 (Beschluss)

... 8. Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien sind die umweltfreundlichsten und wirksamsten Maßnahmen zur CO



Drucksache 719/13

... Die Kommission hat es sich zur Aufgabe gemacht, als Teil der intelligenten Rechtssetzung ein angemessenes und zuverlässiges Evaluierungssystem zur Verfügung zu stellen. Eine solide und zweckgemäße Analyse der EU-Maßnahmen bei gleichzeitiger kritischer Bewertung der Ergebnisse ist heute unverzichtbar. Indem wir aus den bisherigen Erfahrungen lernen und nach den effizientesten und wirksamsten Wegen für die Entwicklung und Nutzung eines flexiblen und angemessenen Ansatzes für die Analyse der EU-Maßnahmen suchen, verbessern wir die Rechenschaftspflicht und Wirksamkeit und sorgen dafür, dass die Maßnahmen dem ausgewiesenen vorrangigen Bedarf entsprechen und die erforderlichen hochwertigen Ergebnisse erbringen.



Drucksache 758/13

... Energieeffizienz ist eine der kostenwirksamsten Möglichkeiten, die Energieversorgungssicherheit zu verbessern und die Emissionen von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen zu senken. Das Energiesystem und die Gesellschaft insgesamt müssen wesentlich energieeffizienter werden. Die Verbesserung der Energieeffizienz ist eine Priorität in allen Dekarbonisierungsszenarien des Energiefahrplans 2050, weshalb die Energieeffizienz auch in diesem Zusammenhang weiterhin einen Hauptschwerpunkt darstellen sollte.



Drucksache 692/13

... Laut der Folgenabschätzung könnten schädliche neue psychoaktive Substanzen am wirksamsten vom Markt ferngehalten werden, wenn die geltenden EU-Vorschriften zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Drogen auch auf neue psychoaktive Substanzen mit hohem Risiko Anwendung fänden.



Drucksache 199/13

... Gemäß der Folgenabschätzung ist die Option 2 vorzuziehen, weil damit die Fluggastrechte am wirksamsten und effizientesten verbessert und gleichzeitig die finanziellen Folgen für die Luftfahrtbranche berücksichtigt würden. Die Variante 2a hat leichte Vorteile gegenüber 2b, weil eine zu kurze, einen Ausgleichsanspruch begründende Verspätungsdauer (wie in 2b) zu mehr Flugausfällen führen könnte und 2a eine größere Ausgewogenheit zwischen Ausgleichsanspruch und Anspruch auf Kostenerstattung (jeweils frühestens nach fünf Stunden) sicherstellt. Keine der Untervarianten von Option 2a (angepasste Ausgleichsbeträge und/oder Ausgleichsansprüche begründende Verspätungen von unterschiedlicher Dauer) wird in der Folgenabschätzung bevorzugt.



Drucksache 141/13

... Den Menschen zu ermöglichen, ihr ganzes Potenzial auszuschöpfen und so am sozialen und wirtschaftlichen Leben in vollem Umfang teilzunehmen, bedeutet, sie an entscheidenden Weichenstellungen ihres Lebens zu unterstützen. Dies beginnt bei Investitionen im Kindes- und Jugendalter und setzt sich danach fort. Sozialinnovationen müssen einen integralen Bestandteil der nötigen Anpassungen bilden, wobei neue Politikansätze zu erproben und die wirksamsten auszuwählen sind.



Drucksache 247/13

... Die grundlegenden Fragestellungen im Zusammenhang mit einem neuen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 betreffen die Art und das Wesen der Ziele, die Zielwerte und die Wechselbeziehungen zwischen den Zielen. Sollten die Ziele auf EU-Ebene, auf nationaler oder auf sektoraler Ebene festgelegt und rechtsverbindlich sein? Hinsichtlich der Notwendigkeit von Zielvorgaben und der Zieltypen bestehen unterschiedliche Ansichten. Die Erfahrung mit dem derzeitigen Rahmen zeigt zwar, dass Zielvorgaben politische Impulse geben, eine langfristige Perspektive für Investitionen bieten und einen Maßstab für die Messung der Fortschritte vorgeben, doch vertreten einige Interessenträger dennoch die Auffassung, dass die bestehenden Zielvorgaben und die Maßnahmen, um diese zu erreichen, nicht unbedingt kohärent oder kosteneffizient sind bzw. dass sie die Wettbewerbsfähigkeit, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die Ausgereiftheit der Technologien nicht ausreichend berücksichtigen. Der Rahmen bis 2030 sollte der technologischen Entwicklung im Laufe der Zeit Rechnung tragen und Forschung und Innovation fördern. Daher muss geprüft werden, welche Zielvorgaben die energie- und klimapolitischen Maßnahmen bis 2030 am besten, einfachsten und kostenwirksamsten voranbringen können und ob der derzeitige Ansatz vor allem im Hinblick auf die Notwendigkeit verschiedener Teilziele (wie im Verkehrssektor) verbessert werden kann. Im Rahmen dieser Analyse sollte auch der Frage nachgegangen werden, ob es unter Berücksichtigung anderer Ziele wie der Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit zweckmäßig wäre, für den Zeitraum bis 2030 lediglich eine Zielvorgabe für THG-Emissionen vorzusehen.



Drucksache 319/12 (Begründung)

... Das zentrale Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist die Anwendung der Besten Verfügbaren Techniken (BVT) bei der Zulassung von Industrieanlagen in Europa. Unter BVT versteht man den Einsatz bewährter Techniken, mit denen sich insgesamt am Wirksamsten ein hohes Maß an Umweltschutz erzielen lässt und die sich unter Berücksichtigung der Kosten und der Vorteile in dem betreffenden Sektor unter wirtschaftlich und technisch tragbaren Bedingungen anwenden lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/12 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU

1. Europarechtliche Vorgaben

a Allgemein

b Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien

c Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie über Industrieemissionen

aa Horizontale Regelungen der Richtlinie über Industrieemissionen Kapitel I, II und VII der Richtlinie

bb Grundsätzliche Aussagen zum Umsetzungsbedarf im deutschen Recht

2. Darstellung der Regelungsschwerpunkte der Richtlinie über Industrieemissionen und deren Umsetzungsbedarf

a Stärkung europäischer Vorgaben bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

b Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

c Bericht über den Ausgangszustand; Rückführungspflicht in den Ausgangszustand bei Betriebsstilllegungen

d Weitere umsetzungsbedürftige Regelungen in Kapitel I und II der Richtlinie

II. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnung

2. Immissionsschutzrecht

a Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen - Konzeption der Umsetzung

aa. Umsetzung der Stärkung der BVT-Merkblätter bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

bb. Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

cc. Rückführungspflicht bei Betriebsstilllegungen

dd. Sonstige Regelungen der Kapitel I und II

b Neufassung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

c Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

d Erlass der Bekanntgabeverordnung

3. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Wasserrecht

4. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Abfallrecht

a Kreislaufwirtschaftsgesetz

b Deponieverordnung

III. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

IV. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Befristung

VII. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

2. Vorgaben/Prozesse des Verordnungsentwurfs

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

a Anpassung der 4. BImSchV

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Anpassung der 4. BImSchV

b Anhang I der 5. BImSchV Anlagenkatalog

c § 4a Absatz 4 Satz 1 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Neugenehmigung

d § 4a Absatz 4 Satz 5 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Änderungsgenehmigung

Im Einzelnen

e § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

f Neuerlass 41. BImSchV

g § 3 IZÜV Antragsunterlagen

h § 7 Absatz 1 bis 3 IZÜV Besondere Pflichten des Inhabers der Erlaubnis oder Genehmigung

i § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung

j § 9 IZÜV Überwachungspläne und Überwachungsprogramme Inhalt, Überprüfung und Aktualisierung sowie Zeitrahmen

k Dritter Abschnitt §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

l Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

m §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

n § 12 Absatz 6 Satz 1 DepV Folgenbegrenzungspflicht

o § 12 Absatz 6 Satz 2 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

p § 13 Absatz 7 DepV Pflicht zur Informationsübermittlung

q § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht bei Verstoß gegen Zulassung

r § 22a Absatz 2 und 3 DepV Überwachungsprogramme: Inhalt sowie Zeitrahmen

s § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

t § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a Anpassung der 4. BImSchV

b § 11a Absatz 6 Satz 1 der 9. BImSchV Bezeichnung BVT-Merkblatt

c § 21 Absatz 1 Nummer 3 der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Bericht über den Ausgangszustand

d § 21 Absatz 1 Nummer 3a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Emissionsbegrenzung; Begründung der Abweichung

e § 21 Absatz 2a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Angaben der IED

f § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

g Neuerlass 41. BImSchV

h § 2 Absatz 2 IZÜV Koordinierung der Verfahren

i § 3 IZÜV Antragsunterlagen und Entscheidungsfristen

j § 4 IZÜV Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen

k § 5 IZÜV Grenzüberschreitende Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit

l § 6 IZÜV Inhalt der Erlaubnis und der Genehmigung

m § 7 Absatz 3 IZÜV Jährliche Berichtspflicht

n § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Genehmigung oder Erlaubnis

o § 8 Absatz 4 IZÜV Untersagung

p § 8 Absatz 5 IZÜV Aufstellpflicht Überwachungspläne und Überwachungsprogramme

q § 10 IZÜV Unterrichtung durch die Länder

r Dritter Abschnitt, §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

s Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

t §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

u § 12 Absatz 6 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

v § 13 Absatz 7 DepV Informationsübermittlung auf Anfrage der Behörde

w § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht des Betreibers bei Verstoß gegen Zulassung

x § 21a Absatz 1 und 2 DepV Bekanntmachung der Entscheidungen und Anordnungen im Internet

y § 22 DepV Anlassbezogene Überprüfung behördlicher Entscheidungen

z § 22a Absatz 1 DepV Überwachungspläne: Inhalt sowie Überprüfung und Aktualisierung

za § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

zb § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

IX. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Anhang 1 Zur Mischungsregel

1. Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

2. Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

3. Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

4. Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

5. Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen

Zu Nr. 5

6. Holz, Zellstoff

Zu Nr. 6

7. Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

8. Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

9. Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen, Gemischen

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

10. Sonstige Anlagen

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Anlage 1 Prüfbereiche für Stellen :

Zu Anlage 2 Prüfungsbereiche für Sachverständige :

Anlage 2
basiert auf dem Anhang 1 der LAI-Richtlinie über die Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vgl. unter A. II.2 e) und wird zur Definition der Prüfungsbereiche übernommen. Die Anlagenarten nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) werden zur Vermeidung des Erfordernisses von ständiger Aktualisierungen der vorliegenden Anlage 2 nicht explizit genannt.

Zu Artikel 5

Zu Abschnitt 1

Zu § 1

Zu Abschnitt 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Abschnitt 3

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 4

Zu § 16

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2062 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen


 
 
 


Drucksache 676/12

... Das zentrale Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist die Anwendung der Besten Verfügbaren Techniken (BVT) bei der Zulassung von Industrieanlagen in Europa. Unter BVT versteht man die Techniken, mit denen sich insgesamt am wirksamsten ein hohes Maß an Umweltschutz erzielen lässt und die sich unter Berücksichtigung der Kosten und der Vorteile in dem betreffenden Sektor unter wirtschaftlich und technisch tragbaren Bedingungen anwenden lassen. Die Festlegung der BVT erfolgt in sektoralen BVT-Merkblättern, die in einem Informationsaustausch zwischen Kommission, Mitgliedstaaten und Interessengruppen erarbeitet werden.



Drucksache 223/12

... Mit dieser Mitteilung sollen die derzeit wirksamsten Wege aufgezeigt werden, um das Beschäftigungsziel der Strategie "Europa 2020" zu erreichen und so die Beschäftigungsdimension dieser Strategie zu stärken. Dies soll inhaltlich geschehen, indem grundsätzliche Orientierungen zur Erstellung der nationalen Beschäftigungspläne durch die Mitliedstaaten vorgegeben und Wege zur Stärkung der Beschäftigungsdimension der EU-Governance aufgezeigt werden:



Drucksache 651/12

... Die Behörden der Mitgliedstaaten sowie die regulierten Veranstalter sehen sich in Bezug auf die wirksame Anwendung der Mechanismen zur Bekämpfung von Betrug- und Geldwäsche einer Reihe von Herausforderungen gegenüber. Sie können am wirksamsten durch internationale Zusammenarbeit und Koordinierung, beispielsweise durch eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Glücksspielbehörden, der Polizei und internationalen Vollzugsbehörden bekämpft werden. Soweit dies angemessen ist, sollten auch für die Bekämpfung der Geldwäsche relevante Präventions- und Schutzmaßnahmen ebenfalls im Rahmen der Empfehlung zum allgemeinen Verbraucherschutz in Betracht gezogen werden. Ferner ist die Weiterbildung von Richtern zu Themen im Zusammenhang mit Betrug und Geldwäsche in Verbindung mit Glücksspielen erforderlich.



Drucksache 529/12

... Die Kommission sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs mit dem Bundesrat zur wirksamsten Weise der Bekämpfung von Insider-Geschäften und Marktmanipulation auf EU-Ebene erwartungsvoll entgegen.



Drucksache 397/12

... -armen Wirtschaft bis 2050 "1 legt die Kommission dar, auf welche Weise sich das Ziel für 2050, die heimischen Emissionen um 80 % zu reduzieren, am kostenwirksamsten verwirklichen lässt. Der Fahrplan demonstriert, dass jeder Wirtschaftssektor einen Beitrag leisten muss und dass sich die Verkehrsemissionen bis 2030 je nach Szenario und gemessen am Stand von 1990 zwischen +20 und -9 % situieren und bis 2050 um 54 % bis 67 % zurückgehen müssen2.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.