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"Weiterbetrieb"


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Drucksache 797/2/10

... Die Sicherheit hat weiter höchste Priorität. Der Bundestag hat eine Option zur befristeten Weiternutzung der Kernkraft geschaffen – aber keine Garantie zum Weiterbetrieb jedes einzelnen Kraftwerks.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/2/10




I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 247/10 (Beschluss)

... Die Bundesnotarkammer ist ferner in der Lage, bereits bestehende papiergebundene Verwahrungsnachrichten, also die ca. 15 Mio. Karteikarten, in überschaubarer Zeit elektronisch zu erfassen. Sie wird bei Realisierung des Konzepts die Übertragung der vorhandenen papiergebundenen Verwahrungsnachrichten in ein elektronisches System vorfinanzieren. Ohne eine vollständige elektronische Erfassung der karteigebundenen Verwahrungsnachrichten wäre das Zentrale Testamentsregister über Jahrzehnte nicht voll funktionsfähig, und das Benachrichtigungswesen in seiner bisherigen Form kann nicht parallel zum neuen Benachrichtigungswesen weiterbetrieben werden. Die Funktionsfähigkeit des Zentralen Testamentsregisters setzt damit voraus, den derzeitigen Bestand an Verwahrungsnachrichten zeitnah zu integrieren.



Drucksache 530/10

... (1) Wird dem Gesundheitsamt bekannt, dass in einem Wasserversorgungsgebiet die in den §§ 5 bis 7 in Verbindung mit den Anlagen 1 bis 3 festgelegten Grenz- oder Richtwerte nicht eingehalten oder die Anforderungen nicht erfüllt sind, hat es unverzüglich zu entscheiden, ob dadurch die Gesundheit der betroffenen Verbraucher gefährdet ist und ob die betroffene Wasserversorgungsanlage oder Teile davon bis auf weiteres weiterbetrieben werden können. Dabei hat es auch die Gefahren zu berücksichtigen, die für die menschliche Gesundheit entstehen würden, wenn die Bereitstellung von Trinkwasser unterbrochen oder seine Entnahme oder Verwendung eingeschränkt würde. Das Gesundheitsamt informiert den Unternehmer oder den sonstigen Inhaber der verursachenden Wasserversorgungsanlagen unverzüglich über seine Entscheidung und ordnet Maßnahmen an, die zur Abwendung der Gefahr für die menschliche Gesundheit erforderlich sind. Ist die Ursache der Nichteinhaltung oder Nichterfüllung unbekannt, ordnet das Gesundheitsamt eine unverzügliche Untersuchung an oder führt sie selbst durch. Ist die Ursache der Nichteinhaltung oder Nichterfüllung auf eine Wasserversorgungsanlage nach § 3 Nummer 2 Buchstabe e zurückzuführen, gilt Absatz 7.



Drucksache 633/10

... festgeschriebenen Reststrommengen vor. Dies hat zur Folge, dass Atomkraftwerke bis ca. 2040 weiterbetrieben werden. Der Bundesrat lehnt jede Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken über die im Atomgesetz festgelegten Reststrommengen hinaus ab.



Drucksache 247/10

... Die Bundesnotarkammer ist ferner in der Lage, bereits bestehende papiergebundene Verwahrungsnachrichten, also die ca. 15 Mio. Karteikarten, in überschaubarer Zeit elektronisch zu erfassen. Sie wird bei Realisierung des Konzepts die Übertragung der vorhandenen papiergebundenen Verwahrungsnachrichten in ein elektronisches System vorfinanzieren. Ohne eine vollständige elektronische Erfassung der karteigebundenen Verwahrungsnachrichten wäre das Zentrale Testamentsregister über Jahrzehnte nicht voll funktionsfähig, und das Benachrichtigungswesen in seiner bisherigen Form kann nicht parallel zum neuen Benachrichtigungswesen weiterbetrieben werden. Die Funktionsfähigkeit des Zentralen Testamentsregisters setzt damit voraus, den derzeitigen Bestand an Verwahrungsnachrichten zeitnah zu integrieren.



Drucksache 825/10 (Beschluss)

... "(1a) UV-Bestrahlungsgeräte, die vor dem 1. Januar 2008 erstmalig in Verkehr gebracht wurden, dürfen ab dem ... [einsetzen: Datum des ersten Tages des siebten auf das Inkrafttreten dieser Verordnung nach § 11 Absatz 1 folgenden Kalendermonats] nur weiterbetrieben werden, wenn eine im Bezug auf die Gerätetechnik fachkundige Person festgestellt und durch Eintrag im Geräte- und Betriebsbuch bestätigt hat, dass die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 bis 5 erfüllt sind."



Drucksache 282/1/09

... , die festgelegte Menge nicht erreicht werden kann oder der Betreiber einen Weiterbetrieb nicht mehr beabsichtigt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/1/09




1. Zu Artikel 1 § 1 KSpG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu - KSpG

3. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 2 KSpG

4. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 KSpG

5. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 10 KSpG

6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 15 KSpG

7. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG

8. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG *

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 KSpG

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - KSpG

11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 KSpG

12. Zu Artikel 1 § 5 Überschrift, Absatz 6 - neu -, § 6 Absatz 1 Nummer 1 KSpG

13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 KSpG

14. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 - neu - KSpG

15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSpG

16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 2 - neu - KSpG

17. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 2* - neu - KSpG

18. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 - neu - KSpG

19. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG

20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG

21. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - KSpG

22. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6*- neu - KSpG

23. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 2 KSPG

24. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 KSpG

25. Zu Artikel 1 § 7 Überschrift, Absatz 01 - neu - KSpG

26. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 KSpG

27. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG

28. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Satz 2 KSpG

29. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2, Satz 3 - neu - KSpG

30. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2 KSpG

31. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 KSpG

32. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 3 KSpG

33. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 KSpG

34. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG

35. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG

36. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KSpG

37. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 KSpG

38. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 7a - neu - KSpG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

41. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 KSpG

42. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5 - neu - KSpG

43. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 KSpG

44. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 1 KSpG

45. Zu Artikel 1 § 21 Überschrift, Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 KSpG

46. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 3 KSpG

47. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Satz 2 - neu -, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 KSpG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

48. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 4 KSpG

49. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 KSpG

50. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 und 2 KSpG

51. Zu Artikel 1 § 27 Satz 2 KSpG

52. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG

53. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 Satz 2 KSpG

54. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 5 Satz 2 KSpG

55. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG

56. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 KSpG

57. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 2 und 4 KSpG

58. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 3 und 4 KSpG

59. Zu Artikel 1 §§ 29 bis 33 KSpG

60. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 und § 32 Absatz 3 KSpG

61. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - , Satz 3 - neu - KSpG

62. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - KSpG

63. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 KSpG

64. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 KSpG

65. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 3 bis 5 KSpG

66. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 4 KSpG

67. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 1 KSpG

68. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 2 KSpG

69. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 4 KSpG

70. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 KSpG

Zu Artikel 1

73. Zu Artikel 1 § 41 KSpG

74. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 KSpG

75. Zu Artikel 1 § 41 KSpG

§ 41
Gebühren und Auslagen

76. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 6 KSpG

77. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 8 KSpG

78. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 13 KSpG

79. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 KSpG

80. Zu Artikel 1 Inhaltsübersicht zu § 42a - neu - und § 42a - neu - KSpG

§ 42a
Speicherabgabe

82. Zu Artikel 1 § 44 KSpG

§ 44
Übergangsvorschriften

83. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nummer 1.1 Buchstabe b, Nummer 1.2 Buchstabe c, Nummer 2 Satz 3 Buchstabe b KSpG

84. Zu Artikel 1 Anlage 2 Überschrift KSpG

85. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 und 1.2 KSpG

86. Zu Artikel 1

87. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 6 Absatz 1d TEHG

88. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 7a Satz 1 der 13. BImSchV

89. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Satz 3 Nummer 3a - neu - ROV

Artikel 6a
Änderung der Raumordnungsverordnung


 
 
 


Drucksache 712/09

... (1) Bestehende Feuerungsanlagen, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen, für feste Brennstoffe dürfen nur weiterbetrieben werden, wenn die Grenzwerte der Stufe 1 des § 5 Absatz 1 Satz 1 in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihrer Errichtung ab folgenden Zeitpunkten eingehalten werden:



Drucksache 112/09

... Die Kosten für den Weiterbetrieb und die Stilllegung trägt der Bund.



Drucksache 282/09

... (3) Absatz 2 Satz 1 gilt nicht, wenn der Kohlendioxidspeicher von einem Dritten weiterbetrieben werden soll und die zuständige Behörde nach einer vorläufigen Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass zugunsten des Dritten ein Plan nach § 13 festgestellt werden kann. Bis zum Planfeststellungsbeschluss betreibt die zuständige Behörde den Kohlendioxidspeicher durch einen anderen oder selbst mit der Maßgabe, dass die Kosten vom früheren Betreiber getragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben des Bundes

2. Haushaltsausgaben der Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Geltungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Transport

§ 4
Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Rechtsverordnungsermächtigung

Teil 3
Dauerhafte Speicherung

Abschnitt 1
Bundesweite Bewertung und Register

§ 5
Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung

§ 6
Register

Abschnitt 2
Genehmigung und Betrieb

Unterabschnitt 1
Untersuchung

§ 7
Untersuchungsgenehmigung

§ 8
Verfahrens- und Formvorschriften

§ 9
Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung

§ 10
Benutzung fremder Grundstücke

Unterabschnitt 2
Errichtung und Betrieb

§ 11
Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers

§ 12
Antrag auf Planfeststellung

§ 13
Planfeststellung

§ 14
Duldungspflicht

§ 15
Enteignungsrechtliche Vorwirkung

§ 16
Widerruf der Planfeststellung

Unterabschnitt 3
Stilllegung und Nachsorge

§ 17
Stilllegung

§ 18
Nachsorge

Unterabschnitt 4
Nachweise und Programme

§ 19
Sicherheitsnachweis

§ 20
Überwachungskonzept

Unterabschnitt 5
Betreiberpflichten

§ 21
Anpassung

§ 22
Eigenüberwachung

§ 23
Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten

§ 24
Anforderungen an Kohlendioxidströme

Unterabschnitt 6
Rechtsverordnungsermächtigungen

§ 25
Anforderungen an Kohlendioxidspeicher

§ 26
Anforderungen an das Verfahren

Abschnitt 3
Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht

§ 27
Überprüfung durch die zuständige Behörde

§ 28
Aufsicht

Teil 4
Haftung und Vorsorge

§ 29
Haftung

§ 30
Deckungsvorsorge

§ 31
Übertragung der Verantwortung

§ 32
Nachsorgebeitrag; Rechtsverordnungsermächtigung

§ 33
Rechtsverordnungen für Deckungsvorsorge und Übertragung von Pflichten

Teil 5
Anschluss und Zugang Dritter

§ 34
Anschluss und Zugang; Rechtsverordnungsermächtigung

§ 35
Befugnisse der Regulierungsbehörde; Rechtsverordnungsermächtigung

§ 36
Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und Zugang Dritter

Teil 6
Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

§ 37
Genehmigung von Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

§ 38
Stilllegung und Nachsorge bei Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

§ 39
Anwendbare Vorschriften

Teil 7
Schlussbestimmungen

§ 40
Zuständige Behörden

§ 41
Gebühren und Auslagen

§ 42
Bußgeldvorschriften

§ 43
Evaluierungsbericht

§ 44
Übergangsvorschrift

Anlage 1
(zu § 7 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nummer 1 und § 32 Absatz 2 Satz 2)

1. Datenerhebung Stufe 1 :

2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2

3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, der Sensibilität sowie Risikobewertung Stufe 3

3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1

3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:

3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über

3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2

3.3 Risikobewertung Stufe 3.3

3.3.1. Charakterisierung der Gefahren

3.3.2. Bewertung der Gefährdung

3.3.3. Folgenabschätzung

3.3.4. Risikocharakterisierung

Anlage 2
(zu § 17 Absatz 1 und § 20 Absatz 1)

1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans

1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts

1.2. Aktualisierung des Plans

2. Nachsorgeüberwachung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 6
Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen

§ 7a
Anlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Gesetzesfolgen

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Teil 1
Einleitende Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Teil 2
Transport

Zu § 4

Teil 3
Genehmigung und Betrieb

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Teil 4
Haftung und Vorsorge

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 5
Anschluss und Zugang Dritter

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Teil 6
Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Artikel 2
(Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit)

Artikel 3
(Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes)

Artikel 4
(Änderung des Umweltschadensgesetzes)

Artikel 5
(Änderung der 4. BImSchV)

Artikel 6
(Änderung der 13. BImSchV)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid


 
 
 


Drucksache 282/09 (Beschluss)

... , die festgelegte Menge nicht erreicht werden kann oder der Betreiber einen Weiterbetrieb nicht mehr beabsichtigt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 KSpG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu - KSpG

3. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 2 KSpG

4. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 KSpG

5. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 10 KSpG

6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 15 KSpG

7. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG

8. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 17 - neu - KSpG

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 KSpG

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - KSpG

11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 KSpG

12. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 KSpG

13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 - neu - KSpG

14. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 3 - neu - KSpG

15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 - neu - KSpG

16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG

17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG

18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - KSpG

19. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 7 - neu - KSpG

20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 KSpG

21. Zu Artikel 1 § 7 Überschrift, Absatz 01 - neu - KSpG

22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 KSpG

23. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG

24. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2, Satz 3 - neu - KSpG

25. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 KSpG

26. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 3 KSpG

27. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 KSpG

28. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG

29. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 KSpG

30. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 7a - neu - KSpG

31. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu -, Absatz 4 Satz 1 und 2 - neu - KSpG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5 - neu - KSpG

33. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 KSpG

34. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 1 KSpG

35. Zu Artikel 1 § 21 Überschrift, Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 KSpG

36. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 3 KSpG

37. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Satz 2 - neu -, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 KSpG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

38. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 4 KSpG

39. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 KSpG

40. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 und 2 KSpG

41. Zu Artikel 1 § 27 Satz 2 KSpG

42. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG

43. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 5 Satz 2 KSpG

44. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG

45. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 KSpG

46. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 3 und 4 KSpG

47. Zu Artikel 1 §§ 29 bis 33 KSpG

48. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 und § 32 Absatz 3 KSpG

49. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 KSpG

50. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 KSpG

51. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 3 bis 5 KSpG

52. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 4 KSpG

53. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 1 KSpG

54. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 2 KSpG

55. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 4 KSpG

56. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 KSpG

57. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 und 2 KSpG

58. Zu Artikel 1 § 41 KSpG

§ 41
Abgabenrechtliche Regelungen der Länder

59. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 6 KSpG

60. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 8 KSpG

61. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 13 KSpG

62. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 KSpG

63. Zu Artikel 1 § 44 KSpG

§ 44
Übergangsvorschriften

64. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nummer 1.1 Buchstabe b, Nummer 1.2 Buchstabe c, Nummer 2 Satz 3 Buchstabe b KSpG

65. Zu Artikel 1 Anlage 2 Überschrift KSpG

66. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 und 1.2 KSpG

67. Zu Artikel 1

68. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 6 Absatz 1d TEHG

69. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Satz 3 Nummer 3a - neu - ROV

Artikel 6a
Änderung der Raumordnungsverordnung

70. Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 343/1/08

... "(2) Abweichend von Absatz 1 sind auf Verfahren, die ab dem [einsetzen: Datum des Inkrafttretens gemäß Artikel 112 des FGG-Reformgesetzes] wieder aufgenommen oder sonst weiterbetrieben werden, die nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den



Drucksache 768/08A

... , erfüllen, der Deponiebetreiber dies der zuständigen Behörde spätestens am 1.8.2003 angezeigt hatte oder wenn der Deponiebetreiber zu diesem Datum einen Antrag auf Nachrüstung und Weiterbetrieb gestellt hat. Ein Betrieb über den 15.7.2009 hinaus ist nach den geltenden Regelungen nur zulässig, wenn die Deponie allen Anforderungen zum Stand der Technik entspricht. Ausnahmen sind nur bei den Anforderungen an den Standort und an die geologische Barriere vorgesehen. Für den Fall, dass die geologische Barriere nicht den Regelanforderungen entspricht, muss durch andere Maßnahmen eine vergleichbare Schutzwirkung gegeben sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/08A




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

2 Anschreiben

Artikel 1
Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)

Artikel 2
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (Gewinnungsabfallverordnung – GewinnungsAbfV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge

§ 4
Stabilitätsnachweis

§ 5
Abfallbewirtschaftungsplan

§ 6
Vermeidung schwerer Unfälle und Information

§ 7
Sicherheitsleistung

§ 8
Antrag, Anzeige

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Übergangsvorschriften

Artikel 3
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten und Preiswirkungen

E.1 Verwaltungskosten:

E.2 Preiswirkungen:

F. Bürokratiekosten

F.1 Artikel 1 der Verordnung:

Im Einzelnen:

F.2 Artikel 2 der Verordnung:

Im Einzelnen:

F.3 Artikel 3, 4 und 5 der Verordnung:

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Im Einzelnen:

Zu § 2

Nummer 1

Nummer n

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer n

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Nummer 16

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Nummer n

Nummer 26

Nummer n

Nummer 29

Nummer 31

Nummer 34

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Teil 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Teil 4

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Teil 6

Zu den §§ 26

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Anhang 1 - Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere, Basis- und Oberflächenabdichtungssysteme von Deponien der Klasse 0, I, II und III

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Anhang 2

Zu Anhang 3 - Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Anhang 4 - Vorgaben zur Beprobung Probenahme, Probevorbereitung und Untersuchung von Abfällen und Deponieersatzbaustoffen

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 312: Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts


 
 
 


Drucksache 315/08 (Beschluss)

... - die wirtschaftliche Unzumutbarkeit des Weiterbetriebs darzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

3 Bund

Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Artikel 1
Bundesschienenwegegesetz

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Artikel 2
Gesetz zur Sicherstellung des Schienenpersonenfernverkehrs

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot

Artikel 1
Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Erhaltung der Schienenwege

Teil 1
Grundregeln der Erhaltung der Schienenwege

§ 3
Verpflichtung zur Erhaltung der Schienenwege

Teil 2
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 4
Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 5
Geltungsdauer von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen

§ 6
Option zur Übertragung von regionaler Infrastruktur auf Dritte

Teil 3
Kontrolle der Erhaltung der Schienenwege

§ 7
Der Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht

§ 8
Befugnisse des Bundes

§ 9
Gewährleistung der Kapazität und der Zugangsrechte

Teil 4
Pflichtverletzungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes

§ 10
Pflichtverletzungen durch Nichteinhaltung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 11
Verletzungen sonstiger Pflichten

§ 12
Wiederholte Pflichtverletzungen

§ 13
Schadensersatz

Abschnitt 3
Ausbau von Schienenwegen

§ 14
Ausbau der Schienenwege

§ 15
Bedarfsplan, Einzelmaßnahmen

§ 16
Gegenstand des Bedarfsplans

§ 17
Überprüfung des Bedarfs

§ 18
Planungszeitraum

§ 19
Unvorhergesehener

§ 20
Berichtspflicht

§ 21
Finanzierung

§ 22
Finanzierungsvereinbarung und Baudurchführung

§ 23
Nahverkehr

§ 24
Rückzahlung von Mitteln des Bundes

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 25
Übergangsregelungen

Anlage
(zu § 14 Abs. 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege

Artikel 2
Gesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs (Bundesschienen-Personenfernverkehrsgesetz - BSPFVG)

§ 1
Gewährleistungsauftrag

§ 2
Gegenstand der Gewährleistung

§ 3
Mindestumfang des Schienenpersonenfernverkehrs

§ 4
Schienenpersonenfernverkehrsplan und -bericht

§ 5
Verkehrsdurchführungsverträge

§ 6
Übergangsregelung

Artikel 3
Aufhebung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Wesentliche Regelungsbereiche des Gesetzes

a Erhaltung und Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes

b Die Sicherstellung des Fernverkehrs

C. Gesetzgebungskompetenz

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Bund

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Vollzugsaufwand

b Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen:

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

G. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

5 Allgemeines

Zu § 1

Zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

5 Allgemeines

Absatz 1

Nummer n

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 4

Absatz 5

Zu § 8

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 3

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu § 9

Zu den §§ 10

5 Allgemeines

Zu § 10

Absatz 1

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 7

Zu § 11

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Absatz 1

Absatz 2

D. h. die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes haben nicht nur das Recht, eine Maßnahme zu realisieren, sondern auch die Pflicht hierzu.

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 23

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 24

Zu § 25

Absatz 1

Absatz 2

Zu Artikel 2

4 Allgemein

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 343/08

... , die vor dem [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes] eingeleitet worden sind, ist das bis dahin geltende Recht weiterhin anzuwenden. Ausgenommen hiervon sind Verfahren über einen abgetrennten Versorgungsausgleich, die ab dem [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes] entweder wieder aufgenommen oder sonst weiterbetrieben werden.



Drucksache 880/1/08

... Die Kosten für den Weiterbetrieb und die Stilllegung trägt der Bund.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 880/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 12b Abs. 4 AtG

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 12b Abs. 6 AtG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 57b Abs. 1 Satz 3 - neu - AtG


 
 
 


Drucksache 10/08 (Beschluss)

... Nach derzeitigem Gesetzestext sind Betreiber eines BHKW, die eingespeistes Biogas nutzen wollen, gezwungen, rechnerisch - auf ein Jahr bezogen - ausschließlich Biogas in dem BHKW einzusetzen. Auch ein zeitweiliger Betrieb mit Erdgas ist ausgeschlossen. Dies führt für die Betreiber zu erheblichen logistischen Problemen bis hin zu Abschaltung eines BHKW kurz vor Jahresschluss, wenn die eingekauften Mengen an Biogas vorzeitig verbraucht sind. Wäre ein zeitweiser Betrieb mit Erdgas erlaubt, könnte das BHKW bei Verzicht auf die EEG-Vergütung mit Erdgas weiterbetrieben werden. Ein Mischbetrieb mit Biogas und Erdgas ist bei Generatoren, die Gase aus dem Gasnetz entnehmen, deshalb unerlässlich.



Drucksache 880/08

... es über Endlager des Bundes gelten sollen, (Artikel 1 Nr. 2 und 3 – §§ 23 und 57b des Atomgesetzes). Das Bundesamt für Strahlenschutz als neuer Betreiber wird für sowohl für die Schließung der Schachtanlage Asse II im Rahmen eines atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 9b des Atomgesetzes als auch für den Weiterbetrieb der Anlage bis zu ihrer Stilllegung verantwortlich sein; für den Weiterbetrieb ist kein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 880/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 12b
Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe

§ 57b
Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen

Kosten der öffentlichen Haushalte

4 Bürokratiekosten

Sonstige Kosten

IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 217: 10. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes


 
 
 


Drucksache 315/08

... - die wirtschaftliche Unzumutbarkeit des Weiterbetriebs darzustellen. Die geplanten Maßnahmen sind zeitgleich öffentlich bekannt zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

3 Bund

Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Artikel 1
Bundesschienenwegegesetz

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Artikel 2
Gesetz zur Sicherstellung des Schienenpersonenfernverkehrs

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Erhaltung der Schienenwege

Teil 1
Grundregeln der Erhaltung der Schienenwege

§ 3
Verpflichtung zur Erhaltung der Schienenwege

Teil 2
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 4
Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 5
Geltungsdauer von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen

§ 5a
Option zur Übertragung von regionaler Infrastruktur auf Dritte

Teil 3
Kontrolle der Erhaltung der Schienenwege

§ 6
Der Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht

§ 7
Befugnisse des Bundes

§ 7a
Gewährleistung der Kapazität und der Zugangsrechte

Teil 4
Pflichtverletzungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes

§ 8
Pflichtverletzungen durch Nichteinhaltung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 9
Verletzungen sonstiger Pflichten

§ 10
Wiederholte Pflichtverletzungen

§ 11
Schadensersatz

Abschnitt 3
Ausbau von Schienenwegen

§ 12
Ausbau der Schienenwege

§ 13
Bedarfsplan, Einzelmaßnahmen

§ 14
Gegenstand des Bedarfsplans

§ 15
Überprüfung des Bedarfs

§ 16
Planungszeitraum

§ 17
Unvorhergesehener Bedarf

§ 18
Berichtspflicht

§ 19
Finanzierung

§ 20
Finanzierungsvereinbarung und Baudurchführung

§ 21
Nahverkehr

§ 22
Rückzahlung von Mitteln des Bundes

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 23
Übergangsregelungen

Anlage
(zu § 12 Abs. 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege

Artikel 2
Gesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs (Bundesschienen-Personenfernverkehrsgesetz - BSPFVG)

§ 1
Gewährleistungsauftrag

§ 2
Gegenstand der Gewährleistung

§ 3
Mindestumfang des Schienenpersonenfernverkehrs

§ 4
Schienenpersonenfernverkehrsplan und –bericht

§ 5
Verkehrsdurchführungsverträge

§ 6
Übergangsregelung

Artikel 3
Aufhebung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Wesentliche Regelungsbereich des Gesetzes

a Erhaltung und Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes

b Die Sicherstellung des Fernverkehrs

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5 Bund

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

5 Vollzugsaufwand

Länder und Gemeinden

5. Sonstige Kosten

6. Bürokratiekosten

a Unternehmen:

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Bestimmungen

§ 1

§ 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

§ 4
Allgemeines

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

§ 5

§ 5a

§ 6

Zu Absatz 1

Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 7a

§§ 8 bis 11

4 Allgemeines

§ 8

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

§ 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 11

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 18

§ 19

§ 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

§ 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 22

§ 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Artikel 2
Gesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs (Bundesschienen-Personenfernverkehrsgesetz - BSPFVG)

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Bestimmungen

§ 1
:

§ 2
:

§ 3
:

§ 4
:

§ 5
:

§ 6
:

Artikel 3
Aufhebung des Bundeschienenwegeausbaugesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 343/08K

... Es ist nämlich zu vermeiden, dass die Praxis über einen langen Zeitraum zwei Rechtsordnungen nebeneinander anwenden muss. Damit wäre sie insbesondere dann konfrontiert wenn das bisherige Abänderungsverfahren nach § 10a VAHRG unverändert auf bereits getroffene Ausgleichsentscheidungen anwendbar bliebe: Die Versorgungsträger, die Gerichte und die rechtsberatenden Berufe wären dann gezwungen, noch über Jahrzehnte im Rahmen von Abänderungsverfahren wie nach bisherigem Recht einen Saldo auszugleichen, während im Übrigen die Versorgungen nach neuem Recht anrechtsbezogen zu teilen wären. Wurde beispielsweise eine Ehe im Jahr 2007 geschieden, also nach bisherigem Recht, und waren die Eheleute zu diesem Zeitpunkt 40 Jahre alt, so erreichen sie erst 27 Jahre später die Regelaltersgrenze, also im Jahr 2034. Ohne eine Umstellung auf das neue Ausgleichssystem müsste bei einem Abänderungsantrag eines der Ehegatten weiterhin nach dem bislang geltenden Recht entschieden werden, beispielsweise bei Leistungsbeginn im Jahr 2034 oder sogar noch später. Das Gleiche würde für Fälle gelten, die Jahre nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts wieder aufgenommen oder weiterbetrieben werden, nachdem der



Drucksache 880/08 (Beschluss)

... Die Kosten für den Weiterbetrieb und die Stilllegung trägt der Bund.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 880/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 12b Abs. 4 AtG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 57b Abs. 1 Satz 3 - neu - AtG


 
 
 


Drucksache 10/1/08

... Nach derzeitigem Gesetzestext sind Betreiber eines BHKW, die eingespeistes Biogas nutzen wollen, gezwungen, rechnerisch - auf ein Jahr bezogen - ausschließlich Biogas in dem BHKW einzusetzen. Auch ein zeitweiliger Betrieb mit Erdgas ist ausgeschlossen. Dies führt für die Betreiber zu erheblichen logistischen Problemen bis hin zu Abschaltung eines BHKW kurz vor Jahresschluss, wenn die eingekauften Mengen an Biogas vorzeitig verbraucht sind. Wäre ein zeitweiser Betrieb mit Erdgas erlaubt, könnte das BHKW bei Verzicht auf die EEG-Vergütung mit Erdgas weiterbetrieben werden. Ein Mischbetrieb mit Biogas und Erdgas ist bei Generatoren, die Gase aus dem Gasnetz entnehmen, deshalb unerlässlich.



Drucksache 343/08 (Beschluss)

... Datum des Inkrafttretens gemäß Artikel 112 des FGG-Reformgesetzes] wieder aufgenommen oder sonst weiterbetrieben werden, die nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den



Drucksache 555/2/07

... - die wirtschaftliche Unzumutbarkeit des Weiterbetriebs darzustellen. Die geplanten Maßnahmen sind zeitgleich öffentlich bekannt zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/2/07




Zum Gesetzentwurf allgemein1

a Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche

b Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte

c Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten

d Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot

e Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der LuFV

f Stärkung der Regulierungsbehörde

Zu den einzelnen Vorschriften

10. Zu Artikel 1 § 2 DBPrivG Artikel 3 § 4 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BSEAG

11. Zu Artikel 2 § 4a - neu - BESG

12. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BESG

13. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BESG

Zu Artikel 2

15. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - , § 7 Abs. 1a - neu - , § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 - neu - , Satz 2, Abs. 7 - neu -, § 10, § 11 Satz 3 - neu - BSEAG

16. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 - neu -, § 21 Abs. 1 BSEAG

17. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 - neu - BSEAG

18. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 5 - neu - BSEAG

19. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 5a - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 6a - neu -, Nr. 7, 8 BSEAG

20. Zu Artikel 3 § 5a - neu - BSEAG

21. Zu Artikel 3 § 6 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 4a - neu -; Abs. 2a - neu -; Abs. 3 BSEAG

22. Zu Artikel 3 § 7a - neu - BSEAG

23. Zu Artikel 3 § 23 Abs. 2 - neu - BSEAG

24. Zu Artikel 3a - neu - BSPFVG - neu -

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

25. Zu Artikel 4 Nr. 3, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nr. 5, Buchstabe c und d, Nr. 6 § 9 Abs. 1e Satz 1, § 9a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 5 und 7, § 14b Abs. 1a AEG

26. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 14 Abs. 1 Satz 4 AEG

27. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 5 - neu - AEG

28. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu -, Nr. 11 Buchstabe a

29. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4b - neu - AEG

30. Zu Artikel 4 Nr. 7 Buchstabe b und c § 14c Abs. 2, Abs. 2a - neu - AEG


 
 
 


Drucksache 432/1/07

... 1. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass Kommission und Rat unter Beteiligung des Europäischen Parlaments vorsorglich die legislativen Voraussetzungen für einen reibungslosen Weiterbetrieb des SIS I+ bzw. SISone4all schaffen soweit dies aufgrund einer ggf. eintretenden neuerlichen Verzögerung der Betriebsbereitschaft des SIS II erforderlich werden sollte.



Drucksache 432/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass Kommission und Rat unter Beteiligung des Europäischen Parlaments vorsorglich die legislativen Voraussetzungen für einen reibungslosen Weiterbetrieb des SIS I+ bzw. SISone4all schaffen, soweit dies aufgrund einer ggf. eintretenden neuerlichen Verzögerung der Betriebsbereitschaft des SIS II erforderlich werden sollte.



Drucksache 431/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass Kommission und Rat unter Beteiligung des Europäischen Parlaments vorsorglich die legislativen Voraussetzungen für einen reibungslosen Weiterbetrieb des SIS I+ bzw. SISone4all schaffen, soweit dies aufgrund einer ggf. eintretenden neuerlichen Verzögerung der Betriebsbereitschaft des SIS II erforderlich werden sollte.



Drucksache 555/07 (Beschluss)

... - die wirtschaftliche Unzumutbarkeit des Weiterbetriebs darzustellen. Die geplanten Maßnahmen sind zeitgleich öffentlich bekannt zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/07 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

a Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche

b Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte

c Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten

d Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot

e Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der LuFV

f Stärkung der Regulierungsbehörde

Zu den einzelnen Vorschriften

2. Zu Artikel 1 § 2 DBPrivG Artikel 3 § 4 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BSEAG

3. Zu Artikel 2 § 4a - neu - BESG

4. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BESG

5. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BESG

Zu Artikel 2

7. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - , § 7 Abs. 1a - neu - , § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 - neu - , Satz 2, Abs. 7 - neu -, § 10, § 11 Satz 3 - neu - BSEAG

8. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 2 Satz 2 BSEAG

9. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 - neu -, § 21 Abs. 1 BSEAG

10. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 - neu - BSEAG

11. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 5 - neu - BSEAG

12. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 5a - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 6a - neu -, Nr. 7, 8 BSEAG

13. Zu Artikel 3 § 5a - neu - BSEAG

14. Zu Artikel 3 § 6 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 4a - neu -; Abs. 2a - neu -; Abs. 3 BSEAG

15. Zu Artikel 3 § 7a - neu - BSEAG

16. Zu Artikel 3 § 23 Abs. 2 - neu - BSEAG

17. Zu Artikel 3a - neu - BSPFVG - neu -

Begründung

3 Einführung:

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

18. Zu Artikel 4 Nr. 3, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nr. 5, Buchstabe c und d, Nr. 6 § 9 Abs. 1e Satz 1, § 9a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 5 und 7, § 14b Abs. 1a AEG

19. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 14 Abs. 1 Satz 4 AEG

20. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 5 - neu - AEG

21. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu -, Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Doppelbuchstabe cc - neu -, Doppelbuchstabe dd - neu -, Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4, Abs. 4a - neu -; § 26 Abs. 1 erster Halbsatz, Abs. 1 Nr. 7b - neu -, Nr. 9, Abs. 3 Satz 5 AEG

22. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4b - neu - AEG

23. Zu Artikel 4 Nr. 7 Buchstabe b und c § 14c Abs. 2, Abs. 2a - neu - AEG


 
 
 


Drucksache 555/07

... Bis zur Rechtskraft des die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung beendenden Feststellungsurteiles gilt der bestehende Zustand fort, d.h. Bund und Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes haben ihre gegenseitigen Verpflichtungen aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zu erfüllen. Nur so kann im Zeitraum zwischen Erhebung der Klage und Rechtskraft des Urteils der Weiterbetrieb der Schienenwege gesichert werden und der Bund seiner Verpflichtung aus Art. 87e Abs. 4 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die teilweise Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft (DBPrivG)

§ 1
Privatisierungserlaubnis

§ 2
Vollzug der Veräußerung

Artikel 2
Gesetz über die Struktur der Eisenbahnen des Bundes (Bundeseisenbahnenstrukturgesetz - BESG)

§ 1
Übertragung der Anteile an den Eisenbahninfrastrukturunternehmen

§ 2
Stimmrechtsvollmacht zugunsten der Deutschen Bahn AG

§ 3
Zustimmungspflichtige Maßnahmen

§ 4
Aufsichtsrat

§ 5
Ende der Sicherungsübertragung

§ 6
Ende der Sicherungsübertragung in sonstigen Fällen

§ 7
Wertausgleich

§ 8
Befreiung von der Grunderwerbsteuer

Artikel 3
Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Erhaltung der Schienenwege

Teil 1
Grundregeln der Erhaltung der Schienenwege

§ 3
Verpflichtung zur Erhaltung der Schienenwege

Teil 2
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 4
Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 5
Geltungsdauer von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen

Teil 3
Kontrolle der Erhaltung der Schienenwege

§ 6
Der Infrastrukturzustands- und Entwicklungsbericht

§ 7
Befugnisse des Bundes

Teil 4
Pflichtverletzungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes

§ 8
Pflichtverletzungen durch Nichteinhaltung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 9
Verletzungen sonstiger Pflichten

§ 10
Wiederholte Pflichtverletzungen

§ 11
Schadensersatz

Abschnitt 3
Ausbau von Schienenwegen

§ 12
Ausbau der Schienenwege

§ 13
Bedarfsplan, Einzelmaßnahmen

§ 14
Gegenstand des Bedarfsplans

§ 15
Überprüfung des Bedarfs

§ 16
Planungszeitraum

§ 17
Unvorhergesehener Bedarf

§ 18
Berichtspflicht

§ 19
Finanzierung

§ 20
Finanzierungsvereinbarung und Baudurchführung

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 21
Nahverkehr

§ 22
Rückzahlung von Mitteln des Bundes

§ 23
Übergangsregelungen

Anlage
(zu § 12 Abs. 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege

Artikel 4
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

Artikel 8
Aufhebung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

Artikel 9
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Beschluss des Deutschen Bundestages

3. Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
Gesetz über die teilweise Kapitalprivatisierung der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DBPrivG)

§ 1

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 2

Artikel 2
Gesetz über die Struktur der Eisenbahnen des Bundes (Bundeseisenbahnenstrukturgesetz - BESG)

4 Allgemeines

Zu den Bestimmungen im Einzelnen

§ 1

§§ 2 und 3

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

Artikel 3
Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)

4 Allgemeines

Zu den einzelnen Bestimmungen

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§§ 8 bis 11

§ 8

§ 9

§ 10

§ 11

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 18

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

Artikel 4
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Nummer 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 4

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Artikel 5
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

§ 5

§ 6

Artikel 6
Änderung des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Artikel 8
Aufhebung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

Artikel 9
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Eisenbahnen des Bundes (EBNeuOG)


 
 
 


Drucksache 431/1/07

... 1. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass Kommission und Rat unter Beteiligung des Europäischen Parlaments vorsorglich die legislativen Voraussetzungen für einen reibungslosen Weiterbetrieb des SIS I+ bzw. SISone4all schaffen soweit dies aufgrund einer ggf. eintretenden neuerlichen Verzögerung der Betriebsbereitschaft des SIS II erforderlich werden sollte.



Drucksache 651/06

... Bei laufenden Gesetzgebungsverfahren bedarf es einer fachlichen Prüfung, ob das Gesetz ungeachtet der künftig bestehenden Abweichungsrechte der Länder weiterbetrieben werden soll. Regelmäßig wird die Inkrafttretensregelung im Hinblick auf die neue Inkrafttretensfristvorgabe des Artikels 72 Abs. 3 Satz 2 GG zu ändern sein. Anderenfalls müsste das Vorliegen eines Eilfalles (z.B. im Hinblick auf die fristgebundene Umsetzung europäischen Rechts) in geeigneter Form (z.B. im Bericht des federführenden Ausschusses) geltend gemacht und ggf. in der Eingangsformel die nach Artikel 72 Abs. 3 Satz 2 GG - neu - erforderliche Zustimmung des Bundesrates vorgesehen werden.



Drucksache 141/06

... Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als unmittelbare Beteiligung des Bundes ist zuständig für die Sanierung und Verwertung der Flächen der stillgelegten, nicht privatisierten ostdeutschen Braunkohletagebaue und -verarbeitungsanlagen. Die bis zur Währungsunion entstandenen bergrechtlichen Sanierungsverpflichtungen teilen sich der Bund und die betroffenen Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Verhältnis 75 Prozent zu 25 Prozent Die LMBV als bergrechtlich Verpflichtete nimmt die Aufgaben als Projektträgerin wahr und beauftragt Dritte mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen. An der Finanzierung der nach der Währungsunion aus dem befristeten Weiterbetrieb einzelner Betriebsteile entstandenen bergrechtlichen Sanierungs-, Rekultivierungs- und Verwaltungsverpflichtungen beteiligen sich die Länder nicht. Die Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben mbH (GVV), eine Tochtergesellschaft der LMBV, befasst sich mit der Stilllegung der unwirtschaftlichen Bergwerksbetriebe des Kali-, Erz- und Spatbergbaus der ehemaligen DDR sowie der Verwertung der dazugehörigen Flächen. Die Energiewerke Nord GmbH (EWN), eine unmittelbare Beteiligung des Bundes, ist mit der Stilllegung, dem Rückbau und der notwendigen Entsorgung der anfallenden radioaktiven Abfälle der Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg betraut. Alle drei Gesellschaften - LMBV, GVV und EWN - erhalten Zuwendungen des Bundes. Liegenschaftsbezogene Aufgaben nehmen die in TLG Immobilien GmbH umbenannte Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH und die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) wahr. Die Tätigkeit der BVVG konzentriert sich auf die Verwertung der ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen für die BvS. Ihren Einnahmeüberschuss führt sie an die Alleingesellschafterin BvS ab. Die bundeseigene TLG ist, nachdem der ursprüngliche Gesellschaftszweck - Erfüllung der auf das Bundesministerium der Finanzen übertragenen liegenschaftsbezogenen Aufgaben der ehemaligen Treuhandanstalt - entfallen ist, heute ein auf Dauer angelegtes, renditeorientiertes Immobilienunternehmen mit dem Geschäftszweck der Vermietung, Verwaltung, Entwicklung, Verkauf und Erwerb von Grundstücken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 245/06

... Im Rahmen einer Altdeponieregelung wird in Nummer 8 außerdem zugelassen, dass bei betriebenen Deponien, bei denen der dauerhafte Schutz des Bodens und des Grundwassers durch andere gleichwertige Maßnahmen als die in Anhang 1 Nummer 1 beschriebenen erreicht worden ist und die zuständige Behörde dies vor dem 1. August 2002 genehmigt hat, der Weiterbetrieb zulässig ist. Damit können Deponien weiter betrieben werden, bei denen eine unzureichende geologische Barriere beispielsweise durch eine Umschließung des Standortes ggfls. mit Wasserhaltung ausgeglichen und diese Maßnahme vor dem 1. August 2002 genehmigt worden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Abfallablagerungsverordnung

1. Dem § 2 werden folgende Nummern 11 und 12 angefügt:

2. § 5 wird wie folgt neu gefasst:

3. In § 7 Nr. 4

4. Anhang 1 wird wie folgt neu gefasst:

5. Anhang 3 wird wie folgt geändert:

6. Anhang 4 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Deponieverordnung

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. § 6 wird wie folgt geändert:

3. In § 7 Abs. 1 Nr. 7

4. § 8 wird wie folgt neu gefasst:

5. In § 10 Abs. 3

6. § 11 wird wie folgt geändert:

7. In § 13 Abs.5

8. In § 14 Abs. 2

9. § 24 wird wie folgt geändert:

10. In Anhang 1 Nummer 1

11. Anhang 3 wird wie folgt neu gefasst:

12. Anhang 4 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung der Deponieverwertungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele und Konzeption der Verordnung

III. Gender-Mainstreaming

IV. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten

2. Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den Nummer n

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 5
Abs. 1 AbfAblV:

§ 5
Abs. 2 AbfAblV:

§ 5
Abs. 3 AbfAblV:

§ 5
Abs. 4 AbfAblV:

§ 5
Abs. 5 AbfAblV:

§ 5
Abs. 6 AbfAblV:

§ 5
Abs. 7 AbfAblV:

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Artikel 2
- Dritte Änderung der Deponieverordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 655/05

... (1) Geldspielgeräte, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vor dem 1. Januar 2006 zugelassen worden ist, dürfen entsprechend dem Inhalt des Zulassungsbelegs weiterbetrieben werden. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt darf die Gültigkeitsdauer von Zulassungsscheinen, die am 1. Januar 2006 gültig sind, bis zum 1. Januar 2010 verlängern und zu gültigen Zulassungsscheinen Zulassungsbelege erteilen.



Drucksache 14/1/05

... b) Nach dem Wort "Weiterbetrieb" sind die Wörter "als Deponie einer niedrigeren Deponieklasse oder durch spätere Verfüllung (Verbundbetrieb mit anderen Deponien)" durch die Wörter "der Deponie" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/1/05




2 A.

1. Zu § 1 Abs. 1 Nr. 2

4 Folgeänderung:

2. Zu § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a, b und d

5 Folgeänderungen:

3. Zu § 1 Abs. 3 Nr. 2*

4. Zu § 1 Abs. 3 Nr. 3**

5 Folgeänderung:

5. Zu § 2 Nr. 1

5 Folgeänderung:

6. Zu § 2 Nr. 2 Buchstabe a und b

7. Zu § 2 Nr. 5

8. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

5 Folgeänderung:

9. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

10. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

5 Folgeänderung:

11. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

12. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4

13. Zu § 3 Abs. 2 Satz 2 - neu -

5 Folgeänderung:

14. Zu § 3 Abs. 2a - neu -

15. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 3

5 Folgeänderungen*:

16. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 5

5 Folgeänderungen:

17. Zu § 4 Abs. 2 Nr. 1

18. Zu § 4 Abs. 2 Nr. 1

19. Zu § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 - neu -

20. Zu § 4 Abs. 2 Nr. 2

21. Zu § 5

§ 5
Inverkehrbringen von Abfällen

22. Zu § 6 Überschrift

23. Zu § 6 Abs. 1 Satz 3

24. Zu § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4

5 Folgeänderungen:

25. Zu § 6 Abs. 2

26. Zu § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2

27. Zu § 8 Abs. 1 Satz 2

28. Zu Anhang 1 Einleitung Satz 2

29. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Tabellenkopf Spalte 2

30. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Tabellenkopf Überschrift der Spalten 3 bis 6 In Anhang 1 Tabelle 1 ist im Tabellenkopf in der Überschrift zu den Spalten 3 bis 6 das Wort Annahmekriterien durch das Wort Zuordnungskriterien zu ersetzen.

31. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Zeile 3 und 3.l

5 Folgeänderung:

32. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Zeile 4.2 Spalte 2

33. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Fußnote 1 Satz 2

34. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Fußnote 2

5 Folgeänderung:

Zu Anhang 1 Tabelle 1 Fußnote 2:

Zu Anhang 1 Tabelle 2 Fußnote 01:

35. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Anhang 1 Tabelle 1 Zeile Nr. 5.3 Spalte 2 Fußnote 2a - neu -

36. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Spalte DK I Zeile 4.2 und Zeile 4.3 sowie Fußnote 4

37. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile l.01, l.02, l.03, 2.01, 2.02, 4.23 - jeweils Spalte 4 und 5

38. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 3.01 Spalte 7

39. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 3.01 Spalte 8

40. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 3.02 bis 3.07 Spalte 3

41. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 3.07 Spalte 2

42. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile Nr. 4.03 Spalte 7 Fußnote 5a - neu -

43. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 4.04 Spalte 4 und 5

5 Folgeänderung:

44. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile Nr. 4.11 Spalte 6 und Zeile Nr. 4.18 Spalte 8 Anhang 1 Tabelle 2 ist wie folgt zu ändern:

45. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 4.12 Spalte 4 und 5

5 Folgeänderung:

46. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 4.18 Spalte 4 und 5

5 Folgeänderung:

47. Zu Anhang 3 Nr. 3 und 4 Buchstabe b Satz 6 - neu -

48. Zu Anhang 3 Nr. 3 Satz 3 i

49. Zu Anhang 3 Nr. 4 Buchstabe a Satz 3 - neu -

50. Zu Anhang 3 Nr. 4 Buchstabe b

51. Zu Anhang 3 Nr. 4 Buchstabe b Satz 2 i

52. Zu Anhang 3 Nr. 4 Buchstabe b Satz 6 - neu - und 7 - neu -

53. Zu Artikel 2 - neu - § 8 Abs. 3 Satz 3 - neu - GewAbfV

5 Folgeänderungen:

2 B.

54. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung


 
 
 


Drucksache 14/05

... 2. die Profilierung deponiebautechnisch erforderlich ist und nicht durch Änderung der zugelassenen Deponieform, Umschieben bereits abgelagerter Abfälle, Weiterbetrieb als Deponie einer niedrigeren Deponieklasse oder durch spätere Verfüllung (Verbundbetrieb mit anderen Deponien) - soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar - erreicht werden kann und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze

§ 4
Einsatz und Zuordnung

§ 5
Inverkehrbringen von Abfällen

§ 6
Überwachung und Dokumentation

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 8
Übergangsregelung

§ 9
Inkrafttreten

Anhang 1
Zuordnungskriterien für den Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff sowie für den unmittelbaren Einsatz als Deponieersatzbaustoff (zu § 4)

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Vorgaben zur Beprobung (zu § 6 Abs. 1 und Anhang 1)

Anhang 3
Anforderungen bei dem Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff und deren Verwendung als Deponieersatzbaustoff (zu § 3 Abs. 3)

1. Grundsätzliche Voraussetzungen für den Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen als oder zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff

2. Zuordnung von und Anforderungen an stabilisierte oder verfestigte Abfälle

3. Anforderungen

4. Untersuchungsverfahren zum Nachweis der Verfestigung und der Stabilisierung

5. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele und Konzeption der Verordnung

III. Gender-Mainstreaming

1. Kosten

2. Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Nummer 1

Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Anhang 1:

Zu Anhang 2:

Zu Anhang 3:


 
 
 


Drucksache 14/05 (Beschluss)

... b) Nach dem Wort "Weiterbetrieb" sind die Wörter "als Deponie einer niedrigeren Deponieklasse oder durch spätere Verfüllung (Verbundbetrieb mit anderen Deponien)" durch die Wörter "der Deponie" zu ersetzen.



Drucksache 51/20 PDF-Dokument



Drucksache 211/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.