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18 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Weiterarbeiten"


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Drucksache 295/20

... Die Pandemie hat mit ihren Auswirkungen auf unser Leben und unsere Volkswirtschaften verdeutlicht, wie wichtig die Digitalisierung in allen Bereichen der EU-Wirtschaft und -Gesellschaft ist. Unsere Unternehmen und öffentlichen Dienste konnten dank der neuen Technologien weiterarbeiten und den Handel aufrechterhalten. Die neuen Technologien haben uns allen ermöglicht, in Kontakt zu bleiben, von zu Hause aus zu arbeiten und unsere Kinder beim Lernen zu unterstützen.



Drucksache 351/16

... Die Kommission hat die Arbeit an einem Konzept für die Begrenzung der Wasserverschmutzung mit Arzneimitteln aufgenommen und eine Studie in Auftrag gegeben, durch die weitere Informationen - unter anderem im Wege einer öffentlichen Konsultation - gesammelt werden sollen. Die Kommission wird auf dieser Grundlage weiterarbeiten und bei der Bewältigung der Umweltauswirkungen von pharmazeutischen Stoffen den Erfordernissen der öffentlichen Gesundheit und der Kosteneffizienz Rechnung tragen.



Drucksache 107/12

... Die derzeitige Lenkungsgruppe hat ihr erstes Mandat zur Ausarbeitung des Plans erfüllt. Dennoch wird nach wie vor eine Koordinierungsgruppe benötigt, die einen strategischen Überblick über die Fortschritte und Synergien aller Aktionsgruppen gewährleistet. Da die Partnerschaft sich derzeit in der Pilotphase befindet, regt die Kommission an, die Lenkungsgruppe (ad interim) bis zur ersten Konferenz der Partner weiterarbeiten zu lassen, damit die Aktionsgruppen während der Anlaufphase rasche Fortschritte erzielen können.



Drucksache 27/11

... - Kommission und Mitgliedstaaten: Ausgehend von den EU-Leitlinien für körperliche Aktivität an der Erstellung nationaler Leitlinien weiterarbeiten, einschließlich eines Überprüfungs- und Koordinierungsprozesses, sowie Überlegungen darüber anstellen, ob eine einschlägige Empfehlung des Rates vorgeschlagen werden sollte.



Drucksache 270/10

... Älteren Beamtinnen und Beamten wird dadurch ein gleitender Übergang in den Ruhestand bei gleichzeitig längerer Teilhabe am Berufsleben ermöglicht. Das neue Modell verlängert die aktive Dienstzeit über die individuelle Regelaltersgrenze oder die besondere Altersgrenze nach § 51 Absatz 1 bis 3 hinaus um höchstens zwei Jahre und sieht somit höchstens für die letzten vier Berufsjahre vor dem tatsächlichen Eintritt in den Ruhestand eine eigene Form der Teilzeitbeschäftigung vor. Eine kürzere Dauer des Modells ist möglich, die Zeiträume vor und nach der Verlängerung müssen gleich lang sein. Da das freiwillige Weiterarbeiten über die Altersgrenze hinaus gefördert werden soll können die Zeiten der Freistellung von der Arbeit nicht nach § 9 Absatz 2 der Arbeitszeitverordnung in Form des sogenannten Blockmodells zusammengefasst und an das Ende der Teilzeitbeschäftigung gelegt werden. Damit der Zeitraum von maximal vier Jahren erreicht wird, beginnt die Teilzeitbeschäftigung höchstens zwei Jahre vor dem Monat, ab dem der Ruhestand nach der jeweils geltenden Altersgrenze eintreten würde. Die Bewilligung setzt ein dienstliches Interesse voraus. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Teilzeitbeschäftigung nach diesem Modell ist befristet und muss vor dem 1. Januar 2017 beginnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2010

Artikel 2
Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2010

Artikel 3
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2011

Artikel 4
Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2011

Artikel 5
Änderung des Besoldungsüberleitungsgesetzes für das Jahr 2010

Artikel 6
Änderung des Besoldungsüberleitungsgesetzes für das Jahr 2011

Artikel 7
Weitere Änderung des Besoldungsüberleitungsgesetzes für das Jahr 2011

Artikel 8
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes für das Jahr 2011

Artikel 10
Weitere Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes für das Jahr 2011

Artikel 11
Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 12
Änderung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2010

Artikel 14
Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2011

Artikel 15
Weitere Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2011

Artikel 16
Änderung der Erschwerniszulagenverordnung

Artikel 17
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 18
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 19
Inkrafttreten

Anhang

Begründung

A. Allgemeines

I. Regelungsschwerpunkt

II. Gesetzgebungskompetenzen

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Kosten

V. Sonstige Kosten

VI. Bürokratiekosten

VII. Befristung

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Recht der Europäischen Union

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 18

C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1265: Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2010/2011 (Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011)


 
 
 


Drucksache 240/09

... Der IKT-Sektor sollte gemeinsam mit dem Verkehrslogistiksektor entsprechend dem Aktionsplan29 an den Möglichkeiten für verbesserte und erweiterte Informationen weiterarbeiten. Sinnvolle Informationen über Energieverbrauch und Kohlendioxidemissionen im Güterverkehr sollten all jenen Unternehmen gegeben werden, die in ihrer geschäftlichen Tätigkeit auf den Güterverkehr angewiesen sind.



Drucksache 619/09

... Die Kommission wird die Entwicklung des Internet der Dinge ständig weiter beobachten und gleichzeitig an folgenden Aspekten weiterarbeiten:



Drucksache 549/09

... 49. ist der festen Überzeugung, dass die Beibehaltung einer starren Altersgrenze ein Hindernis für die aktive Eingliederung darstellt und viele Menschen, die vielleicht weiterarbeiten möchten, unnötigerweise zum Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt zwingt;



Drucksache 883/08

... Auch 2009 wird die Kommission an ihren langfristigen Beziehungen mit wichtigen Partnern weiterarbeiten. Das vergangene Jahr hat gezeigt, wie wichtig es in Zeiten großen Drucks ist, dass die EU und die USA eine gemeinsame Sicht der Dinge haben. Es hat sich auch gezeigt, welche Bedeutung gute Beziehungen mit Russland für beide Seiten und die Ausarbeitung wirksamer Strategien etwa auf den Gebieten Energie, Migration, Handel und Investitionen haben. Die Finanzkrise hat erneut deutlich gemacht, dass Europa seine Beziehungen mit wichtigen Partnern in Asien wie China, Indien und Japan sowie mit anderen aufstrebenden Volkswirtschaften wie etwa Brasilien vertiefen muss.



Drucksache 135/08

... 13. fordert die Kommission auf, mehr Zahlen und Daten über Arbeitnehmer mit chronischen Erkrankungen zu sammeln und ihre Arbeitsbedingungen zu untersuchen sowie eine Charta zum Schutz der Rechte von Krebspatienten und Menschen mit anderen chronischen Erkrankungen am Arbeitsplatz zu erstellen, damit Unternehmen dafür sorgen müssen, dass Patienten während ihrer Behandlung weiterarbeiten und danach auf den Arbeitsmarkt zurückkehren können;



Drucksache 816/07

... (2) Elektronisches Gerät im Sinne dieser Verordnung ist ein transportables Gerät, das elektronische Schaltkreise enthält und mittels eigener Energieversorgung betrieben oder aus einer Bordsteckdose versorgt wird. Betrieb eines elektronischen Geräts bedeutet die Versorgung der Schaltkreise eines derartigen Geräts mit elektrischer Energie; hierzu gehören auch jene Betriebsarten, die ein internes Weiterarbeiten des Geräts zulassen (z.B. Stumm- oder Bereitschaftsschaltungen), nicht jedoch solche Betriebsarten, die lediglich Einschaltvorgänge vorbereiten, steuern oder der Erhaltung gespeicherter Daten dienen. Sendefunktion bedeutet die beabsichtigte Ausstrahlung von elektromagnetischen Wellen im Frequenzbereich bis 300 Gigahertz; die Ausstrahlung von Licht oder Wärme wie etwa bei einer Infrarotschnittstelle ist darin nicht eingeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Verbotsausnahmen gemäß § 27 Abs. 3 des Luftverkehrsgesetzes

§ 2
Weitergehende Freistellungen

§ 3
Befugnisse des verantwortlichen Luftfahrzeugführers

§ 4
Hinweispflicht

§ 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Regelung des Betriebes von nicht als Luftfahrtgerät zugelassenen elektronischen Geräten in Luftfahrzeugen


 
 
 


Drucksache 174/16 PDF-Dokument



Drucksache 239/18 PDF-Dokument



Drucksache 419/10 PDF-Dokument



Drucksache 526/07 PDF-Dokument



Drucksache 637/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.