Drucksache 866/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für den Ausbau des Binnenmarktrahmens für Investmentfonds KOM (2006) 686 endg.; Ratsdok. 15484/06
... Die Freiheit der Bestellung einer Verwahrstelle in einem anderen Mitgliedstaat scheint keine erheblichen Vorteile zu bringen. Die Verwahrstellenaufgaben machen nur einen geringen Teil der Gesamtfondskosten aus und wurden bereits durch einen allgemeinen Rückgriff auf die Delegierungsfunktion ausgeschöpft. Alle marginalen Vorteile scheinen die erheblichen Anpassungen kaum aufzuwiegen, die an der Richtlinie vorzunehmen wären, um die Zuständigkeiten und Aufgaben der Verwahrstellen zu harmonisieren. Die Kommission wird den Mitgliedstaaten die Einleitung einer Reihe von Maßnahmen empfehlen, um die Hindernisse für die freie Wahl und die Flexibilität bei der Bestellung von Fondsverwahrstellen zu beseitigen. Insbesondere wird die Kommission die Mitgliedstaaten dazu drängen, Zweigniederlassungen von Banken, die in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen sind, als Verwahrstellen tätig werden zu lassen; auch sollen die Verwahrstellen ihre Vermögensverwahrungsfunktionen auf einen Verwahrer in einem anderen Mitgliedstaat übertragen können. Die Kommissionsdienststellen werden ihre Überwachung des Verwahrstellenmarktes auch in Zukunft fortsetzen, um die Notwendigkeit der Einführung von mehr Flexibilität und/oder Harmonisierung bewerten zu können.
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