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"Verteilungsgerechtigkeit"
Drucksache 88/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... Auch unter dem Gesichtspunkt der Verteilungsgerechtigkeit dürfen die Ressourcen daher nicht verschwendet werden. Was für Lebensmittel gilt, muss unter dem übergreifenden Aspekt des Umwelt- und Ressourcenschutzes (s.§ 1) und dem prioritären Ziel der Abfallvermeidung (§ 6 Absatz 1) jedoch im Grundsatz auch für die Ressourcen in anderen Produkten (z.B. für die Vernichtung von Lagerbeständen im Rahmen des Onlinehandels) gelten. Mit der Neuregelung im KrWG, die die Grundlage für entsprechende Verordnungen legt, wird die Möglichkeit für rechtlich bindende Regelungen eröffnet, die grundsätzlich alle Erzeugnisse, seien es Lebensmittel, Bekleidung oder Elektroartikel, umfassen kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
§ 7a Chemikalien- und Produktrecht
§ 9 Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung.
§ 9a Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle
§ 11 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme.
§ 21 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
§ 23 Produktverantwortung
§ 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht
§ 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt - Obhutspflicht
§ 26 Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung
§ 26a Freistellung von Nachweis- und Erlaubnispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle
§ 62a Informationspflicht der Lieferanten
Anlage 5 (zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie
Artikel 2 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 3 Folgeänderungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben und Prozesse
a Vorgaben
b Prozesse
3. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 11
Zu Nummer 22
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 30
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu den aufgeführten Abfallfraktionen im Einzelnen:
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 27
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 34
Zu Nummer 32
VII. Weitere Kosten
1. Gesamtergebnis
2. Im Einzelnen
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Buchstabe b
Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
5 Allgemeines
Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu § 23
1. § 23 Absatz 1
2. § 23 Absatz 2
§ 23 Absatz 2 Nummer 1
§ 23 Absatz 2 Nummer 2
§ 23 Absatz 2 Nummer 3
§ 23 Absatz 2 Nummer 4
§ 23 Absatz 2 Nummer 5
§ 23 Absatz 2 Nummer 6
§ 23 Absatz 2 Nummer 7
§ 23 Absatz 2 Nummer 8
§ 23 Absatz 2 Nummer 9
§ 23 Absatz 2 Nummer 10
Zu § 24
§ 24 Nummer 1
§ 24 Nummer 2
§ 24 Nummer 3
§ 24 Nummer 4
§ 24 Nummer 5
§ 24 Nummer 6
§ 24 Nummer 7
§ 24 Nummer 8
§ 24 Nummer 9
§ 24 Nummer 10
Zu § 25
§ 25 Absatz 1 Nummer 1
§ 25 Absatz 1 Nummer 2
§ 25 Absatz 1 Nummer 3
§ 25 Absatz 1 Nummer 4
§ 25 Absatz 1 Nummer 5
§ 25 Absatz 1 Nummer 6
§ 25 Absatz 1 Nummer 7
§ 25 Absatz 1 Nummer 8
§ 25 Absatz 1 Nummer 9
§ 25 Absatz 2 Nummer 1
§ 25 Absatz 2 Nummer 2
§ 25 Absatz 2 Nummer 3
§ 25 Absatz 2 Nummer 4
§ 25 Absatz 2 Nummer 5
§ 25 Absatz 2 Nummer 6
§ 25 Absatz 2 Nummer 7
§ 25 Absatz 2 Nummer 8
§ 25 Absatz 2 Nummer 9
§ 25 Absatz 2 Nummer 10
§ 25 Absatz 2 Nummer 11
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4890, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
11.2 Erfüllungsaufwand
11.3 Weitere Kosten
11.4 Umsetzung von EU-Recht
11.5. One in one out-Regel
11.6 Evaluation
III. Ergebnis
Drucksache 620/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG)
... Für rund 60 Prozent der betroffenen Betriebsrentnerinnen und -rentner bedeutet dies, dass ihre Krankenversicherungsbeiträge durch den Freibetrag mindestens halbiert werden, da ihre Einnahmen aus Betriebsrenten maximal 320 Euro im Monat betragen. Betriebsrentnerinnen und -rentner mit Leistungen der betrieblichen Altersversorgung von derzeit mehr als 320 Euro monatlich profitieren ebenfalls von dem Freibetrag. Sie werden jährlich um rund 300 Euro entlastet. Dabei reduziert sich mit steigender betrieblicher Rente der prozentuale Entlastungsbetrag. Vor dem Hintergrund, dass die Mindereinnahmen von allen übrigen gesetzlich Krankenversicherten zu finanzieren sind, ist eine Begrenzung des Entlastungsvolumens bei Rentnerinnen und Rentnern mit hohen Betriebsrenten mit Blick auf die Verteilungsgerechtigkeit gleichwohl sachgerecht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Freibetrag für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
2. Entnahmen aus der Liquiditätsreserve zur Kompensation der Mindereinnahmen
3. Absenken der Mindestreserve des Gesundheitsfonds
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5060, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Verwaltung
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 731/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... 40. Der Bundesrat begrüßt die Auffassung der Kommission, dass die künftige GAP ihren weltweiten Auswirkungen und Verflechtungen besondere Aufmerksamkeit schenken muss. Der enorme Anstieg des Weltagrarhandels hat neben einem Anstieg des Wohlstandes in Teilen der Welt auch zu großen Problemen im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Verteilungsgerechtigkeit geführt. Die Agrar- und Handelspolitik der EU steht daher in besonderer Verantwortung für einen ausgewogenen internationalen Handel und muss deshalb im Einklang mit der Entwicklungs- und globalen Klimaschutzpolitik der EU stehen.
Drucksache 157/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters
... gestrichen werden. Angesichts der überragenden Bedeutung der Vollständigkeit der Daten für die Weiterentwicklung der Transplantationsmedizin im Hinblick auf die grundrechtlich geforderte Sicherstellstellung der Verteilungsgerechtigkeit erscheint die gesetzliche Ermächtigung in § 15e Absatz 1
1. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 15e Absatz 6 TPG
Drucksache 157/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters
... gestrichen werden. Angesichts der überragenden Bedeutung der Vollständigkeit der Daten für die Weiterentwicklung der Transplantationsmedizin im Hinblick auf die grundrechtlich geforderte Sicherstellstellung der Verteilungsgerechtigkeit erscheint die gesetzliche Ermächtigung in § 15e Absatz 1
Drucksache 495/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz
... wurde geschaffen mit dem Anspruch, gegenüber der früheren Konkursordnung die Verteilungsgerechtigkeit unter den Gläubigern zu stärken und Konkursvorrechte abzuschaffen (vgl. Kexel in Graf-Schlicker, InsO, 4. Aufl. 2014, § 1 Rn. 2). Diese Zielsetzung wird durch die vorgesehene Änderung konterkariert.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 17 Absatz 2 Satz 2, 3 und 4 - neu - InsO , Nummer 1b - neu - § 18 Absatz 2 Satz 2, 3 - neu - InsO
2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 35 Absatz 2 Satz 2 InsO , Nummer 6 - neu - § 303a Satz 2 InsO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 InsO
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3
Zu Artikel 1 Nummer 2
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 133 Absatz 2 InsO , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 AnfG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 133 Absatz 3 Satz 2 InsO , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 3 Satz 2 AnfG
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 3
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 133 Absatz 3 Satz 3 - neu - InsO , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 3 Satz 3 - neu - AnfG
9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 142 Absatz 1 InsO
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 142 Absatz 1 InsO
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 142 Absatz 2 Satz 1 InsO
12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 142 Absatz 2 Satz 1 InsO
13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 142 Absatz 2 Satz 2 InsO
14. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 143 Absatz 1 Satz 4 -neuInsO
15. Zum Gesetzentwurf insgesamt Evaluationsklausel
Drucksache 394/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes /EU und weiterer Vorschriften
... II voraussetzen, die insbesondere den jeweiligen landesverfassungsrechtlichen Vorgaben (Verteilungsgerechtigkeit) entsprechen müsste.
1. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 SchwarzArbG , Buchstabe d § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 und 13 - neu - SchwarzArbG
2. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 1 SchwarzArbG , Artikel 7 Satz 2 - neu - Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 4 § 46 Absatz 7a SGB II
4. Zu Artikel 4 § 46 Absatz 7a Satz 2 SGB II
Drucksache 394/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes /EU und weiterer Vorschriften
... II voraussetzen, die insbesondere den jeweiligen landesverfassungsrechtlichen Vorgaben (Verteilungsgerechtigkeit) entsprechen müsste.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 Satz 1, 2, 2a - neu - und 4 FreizügG/EU
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 FreizügG/EU
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 FreizügG/EU ,
4. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 SchwarzArbG , Buchstabe d § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 und 13 - neu - SchwarzArbG
5. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 1 SchwarzArbG Artikel 7 Satz 2 - neu - Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 4 § 46 Absatz 7a SGB II
7. Zu Artikel 4 § 46 Absatz 7a Satz 2 SGB II
Drucksache 612/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV )
... Leistungen für individuelle Schäden werden im Rahmen der Verteilungsgerechtigkeit nach Schadensbelastung (§ 2 Absatz 3 AufbhG) nur für tatsächlich entstandene Schäden und nur bis zu einer Höhe von 80 % des entstandenen Schadens gewährt. Die Geschädigten müssen daher im Regelfall einen Eigenanteil von 20 % tragen, es sei denn dieser Eigenanteil wird durch Leistungen Dritter, insbesondere Leistungen von Versicherungen, getragen. Diese Regelung soll die Bereitschaft, verstärkt Versicherungen abzuschließen, nachhaltig fördern. Auch die Spendenbereitschaft wird durch diese Regelung gestärkt. Andererseits ist eine Überkompensation individueller Schäden ausgeschlossen. Wenn die Leistung des Dritten den Eigenanteil des Geschädigten übersteigt, ist dieser darüber hinausgehende Teil der Leistung des Dritten auf die Leistung nach § 2 Absatz 2 Satz 1 AufbhG anzurechnen. Für den Fall, dass staatliche Leistungen vor den Leistungen Dritter gewährt werden, ist sie deshalb unter einen Rückforderungsvorbehalt zu stellen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
3 Eingangsformel
§ 1 Mittelverteilung
§ 2 Ermittlung der Schadenshöhe
§ 3 Mittelverwendung
§ 4 Zweckentsprechende Mittelverwendung, Rückforderung
§ 5 Inanspruchnahme und Rückzahlung von Mitteln
§ 6 Liquidität des Fonds
§ 7 Fondsverwaltung
§ 8 EU-beihilferechtliche Genehmigung
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“
3 Vorbemerkung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2661: Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds Aufbauhilfe (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Regelungsinhalt
2. Erfüllungsaufwand
3. Bewertung
Drucksache 467/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
... Der Entwurf zielt auch darauf ab, die Rechte der ungesicherten Gläubiger zu stärken. Deren Befriedigungsaussichten werden heute häufig durch - in der Regel formularmäßig vereinbarte - Lohnvorausabtretungen geschwächt, weil diese nach § 114 Absatz 1 InsO während der ersten zwei Jahre des Verfahrens wirksam bleiben. Um dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung Rechnung zu tragen und die Verteilungsgerechtigkeit im Insolvenzverfahren zu erhöhen, schlägt der Entwurf eine Abschaffung des Lohnabtretungsprivilegs vor. Die Gläubigergleichbehandlung gebietet ebenso die Aufhebung des § 114 Absatz 3 I nsO.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung
§ 65 Verordnungsermächtigung
§ 287a Entscheidung des Insolvenzgerichts
§ 288 Bestimmung des Treuhänders
§ 289 Einstellung des Insolvenzverfahrens
§ 297 Insolvenzstraftaten
§ 297a Nachträglich bekannt gewordene Versagungsgründe
§ 300 Entscheidung über die Restschuldbefreiung
§ 300a Neuerwerb im laufenden Insolvenzverfahren
§ 303a Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
Neunter Teil
§ 306 Eröffnungsantrag eines Gläubigers
Artikel 2 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 3 Änderung des Beratungshilfegesetzes
Artikel 4 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses
Artikel 6 Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung
§ 13 Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 103 [einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
Artikel 8 Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 10 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 11 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 12 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
§ 66a Kündigung im Insolvenzverfahren
§ 67c Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens
II. Stärkung der Gläubigerrechte
III. Wesentliche Änderungen im Restschuldbefreiungsverfahren und im Verbraucherinsolvenzverfahren
1. Umgestaltung des Restschuldbefreiungsverfahrens
2. Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren
a Umgestaltung des Einigungsversuchs
b Schutz von Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften
c Sonstige Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren und bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer n
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 20
Zur Änderung von § 288
Zur Änderung von § 289
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zur Änderung von § 297
Zur Einfügung von § 297a
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zur Änderung von § 300
Zur Einfügung von § 300a
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 41
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1990: Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
3 Zusammenfassung
Im Einzelnen
3 Fazit
Drucksache 446/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
... Nach Auffassung des Bundesrates handelt es sich bei der Frage einer möglichen Einführung einer Regionalkomponente im Risikostrukturausgleich (RSA) um eine Option für eine Weiterentwicklung des Morbi-RSA, die zu einem Mehr an Verteilungsgerechtigkeit führen würde. Durch die Nichtberücksichtigung regionaler Unterschiede bei den Leistungsausgaben entstehen Wettbewerbsverzerrungen zwischen bundesweit agierenden Krankenkassen einerseits und nur regional aufgestellten Kassen andererseits. Dabei kommt es nicht wesentlich auf die Ländergrenzen an, sondern - wie im Evaluationsbericht ausgeführt - auf interregional differenzierte Ausgabenunterschiede. Wesentliche Voraussetzung, um überhaupt regionale Verteilungswirkungen untersuchen zu können, ist aber die statistische Erfassung von Regionaldaten der Versicherten in pseudonymisierter Form. Dies war bislang auf Grundlage von § 272
Drucksache 25/2/11
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen
a) Jahresgutachten 2010/2011 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2011 der Bundesregierung Punkt 44 a, b der 881. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011
... 7. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Sachverständigenrates, dass der Spielraum für Steuersenkungen sehr begrenzt ist. Vielmehr hält er zum Ausbau notwendiger öffentlicher Dienstleistungen, für wichtige Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Bildung, Forschung und Klimaschutz sowie zur Herstellung einer größeren Verteilungsgerechtigkeit die Stabilisierung der Einnahmenseite für dringend erforderlich. Davon unabhängig ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine haushaltsneutrale Steuervereinfachung anzustreben ist. Die bisherigen Initiativen der Bundesregierung auf diesem Gebiet sind jedoch viel zu zögerlich. Sie führen zu keiner greifbaren Vereinfachung des Steuerrechtes, die gerade aus Sicht mittelständischer Unternehmen geboten ist.
Drucksache 43/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote KOM (2011) 19 endg.
... (4) „Jugend in Bewegung“, eine der Leitinitiativen im Rahmen der Strategie Europa 2020 zielt ab auf die „Steigerung der Leistung und internationalen Attraktivität der höheren Bildungseinrichtungen Europas und die Verbesserung der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU insgesamt durch Exzellenz und Verteilungsgerechtigkeit sowie die Förderung der Mobilität von Studenten und Auszubildenden und die Verbesserung der Beschäftigungschancen von7 Jugendlichen“
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
Grundsatz der Subsidiarität, der Komplementarität und der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
Vorschlag
Anhang Ein Rahmen für eine umfassende Politik zur Senkung der Schulabbrecherquote
1. Ermittlung der Hauptfaktoren überwachung
2. Politikrahmen
2.1 Präventionspolitik
2.2 Interventionspolitik
2.3 Kompensation
Drucksache 88/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels
b) Die Frage der Verteilungsgerechtigkeit von Umweltgütern mit ihrer hohen Grundrechtsrelevanz ist nach Auffassung des Bundesrates ein zwingender Grund für den Ansatz, grundlegende Fragen der Zuteilung in einem förmlichen Gesetz zu regeln. Auch wenn die harmonisierten Vorgaben der Emissionshandelsrichtlinie den Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten eingeschränkt haben, bestehen gegen den Gesetzentwurf verfassungsrechtliche Bedenken, zumal der Bereich Luftverkehr mit umfangreichem Regelungsbedarf der Zuteilung neu hinzugekommen ist.
Drucksache 29/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Optionen für ein Biodiversitätskonzept und Biodiversitätsziel der EU für die Zeit nach 2010 KOM (2010) 4 endg.
... Zu guter Letzt sollte auch die Frage der Verteilungsgerechtigkeit auf EU- und globaler Ebene geprüft werden. Da die biologische Vielfalt ungleichmäßig verteilt ist und sich von Region zu Region unterschiedlich entwickelt, ist auch die Last der Krisenbewältigung ungleichmäßig verteilt. Deshalb ist ein breit gefächertes politisches Instrumentarium erforderlich das Regulierung und marktbasierte Instrumente kombiniert. Neben den im Umweltrecht bereits verankerten wichtigen Grundsätzen des "
1. Einleitung
2. Argumente für den Schutz der biologischen Vielfalt
2.1. Zustand und Entwicklungstendenzen der biologischen Vielfalt in Europa und weltweit
2.2. Auswirkungen des Verlusts an biologischer Vielfalt
2.3. Erfolge und Mängel der derzeitigen Politik
3. Optionen für ein Biodiversitätskonzept und Biodiversitätsziel der EU für die Zeit nach 2010
3.1. Ein Konzept für 2050
3.2. Unterschiedliche Ambitionsniveaus
Option 1 Spürbare Senkung der Verlustrate Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020
Option 2 Eindämmung des Verlusts an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020
Option 3 Eindämmung des Verlusts an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020 und Wiedernutzbarmachung im Rahmen des Möglichen
Option 4 Eindämmung des Verlusts an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020 und Wiedernutzbarmachung im Rahmen des Möglichen sowie Verbesserung des Beitrags der EU zur Vermeidung globaler Biodiversitätsverluste
4. Die nächsten Schritte
Drucksache 41/3/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen
a) Jahresgutachten 2009/2010 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2010 der Bundesregierung
... 7. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein zu früher Ausstieg aus der erfolgreichen, stärker nachfrageorientierten Konjunktur- und Wachstumspolitik die Erholung der Wirtschaft zurückwerfen wird. Er hält es deswegen für erforderlich, Impulse durch öffentliche Investitionen in Zukunftsbereichen wie Bildung und Klimaschutz zu setzen, eine Anschlussregelung für die Kurzarbeit zu schaffen, Maßnahmen einzuleiten, die zu mehr Verteilungsgerechtigkeit führen, notwendige Reformen der Hartz-Gesetze vorsieht und Zukunftsbranchen und -technologien gezielt fördert.
Drucksache 839/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung - Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt KOM (2010) 758 endg.
... Die Angemessenheit und Nachhaltigkeit der Pensions- und Rentensysteme ist ein entscheidender Faktor für die Prävention von und den Umgang mit Altersarmut. Die rasche Alterung der europäischen Bevölkerung hat weitreichende Auswirkungen auf alle Arten von Pensions- und Rentensystemen und verleiht der Reformagenda nie dagewesene Dringlichkeit, wobei ein schwieriger Balanceakt zwischen Verteilungsgerechtigkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit zu vollführen ist. Der Schlüssel zu angemessenen und nachhaltigen Pensionen bzw. Renten in der Zukunft ist das „aktive Altern“, für das besondere Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, damit ältere Arbeitskräfte länger am Arbeitsmarkt bleiben können. Pensions- und Rentenreformen müssen die Gesamtstruktur des sozialen Schutzes berücksichtigen. Angesichts der derzeitigen Trends in der Altersvorsorge müssen gefährdete Gruppen und Personen mit kurzer oder unterbrochener Arbeitsbiografie damit rechnen, zunehmend von einer Mindestpension oder -rente und Mindesteinkommensregelungen für ältere Menschen abhängig zu sein.
Mitteilung
1. Einleitung
2. die Herausforderungen
2.1. Armut und Ausgrenzung haben viele Dimensionen
2.2. Maßnahmen gegen Armut in verschiedenen Lebensphasen
2.3. Starke Ausgrenzung, neue Formen der Gefährdung und spezifische Nachteile
3. Europäische PLATTFORM gegen Armut soziale Ausgrenzung
3.1. Maßnahmen für den Kampf gegen Armut und Ausgrenzung in allen Politikbereichen
Zugang zur Beschäftigung
Sozialschutz und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen
Bildungs - und Jugendpolitik
Soziale Eingliederung und Antidiskriminierung
Branchenspezifische Politik
Externe Dimension
5 Sozialverträglichkeitsprüfung
3.2. EU-Mittel im Dienst der Ziele für die soziale Eingliederung und den sozialen Zusammenhalt
Die Haushaltsüberprüfung und die Ziele der Strategie „Europa 2020 “
Der Beitrag der EU-Fonds
3.3. Entwicklung eines evidenzbasierten Ansatzes für soziale Innovationen und Reformen
3.4. Förderung eines partnerschaftlichen Ansatzes und der Sozialwirtschaft
Breitere und stärkere Einbeziehung der Stakeholderinnen
Das Potenzial der Sozialwirtschaft bündeln
3.5. Intensivierung der strategischen Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten
4. Nutzung der Ergebnisse des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut sozialer Ausgrenzung 2010
5. Schlussfolgerungen
Anhang
Drucksache 532/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011)
... würde Forderungen anderer Gläubigergruppen nach weiteren Privilegien nach sich ziehen, die das auf Verteilungsgerechtigkeit angelegte System des geltenden Insolvenzrechts nachhaltig und irreparabel beeinträchtigen würden.
Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zur Eingangsformel
Zu Artikel 1
13. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 4 LuftVStG
14. Zu Artikel 3 § 14 Absatz 1, § 55 Absatz 4, § 96 Absatz 3 InsO
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Artikel 3 Nummer 3
15. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 InsO
16. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 InsO
17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 55 Absatz 4 InsO
18. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 96 Absatz 3 InsO
19. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung
20. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung
21. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstaben c und d § 54 Absatz 2 und 3 EnergieStG Nummer 2 Buchstaben b und c § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG , zu Artikel 7 Nummer 2 § 9b Absatz 2 StromStG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 StromStG Zu Artikel 8 StromStV
22. Zu Artikel 6 Nummer 1 und 2 § 54 Absatz 2 und 3, § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG Artikel 7 Nummer 2 und 3 § 9b Absatz 2, § 10 StromStG
23. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein
Zu Buchstabe b
24. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
26. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein
27. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes *
28. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein *
29. Zu Artikel 7 StromStG und Artikel 8 StromStV
30. Zu Artikel 13 Nummer 1 und 2 § 2 Absatz 1 Satz 2,
31. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 7 Satz 2 BEEG
Drucksache 29/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Optionen für ein Biodiversitätskonzept und Biodiversitätsziel der EU für die Zeit nach 2010 KOM (2010) 4 endg.
... 20. Darum erscheint von den genannten vier Optionen lediglich die vierte als wirkungsvoller Lösungsweg geeignet zu sein, um die dringend benötigten Handlungsfelder abzustecken und entsprechend ambitioniert definierte Ziele zu erreichen. Zudem kann nur so sichergestellt werden, dass sich die EU als globaler Akteur der Verteilungsgerechtigkeit zu erkennen gibt. Der Bundesrat ermuntert die Kommission zugleich, die mit Option 4 verbundenen ökonomischen Vorteile stärker herauszustreichen, um Verlustängsten vorzubeugen. (entfällt bei Annahme von Ziffer 16 oder Ziffer 17)
Drucksache 781/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht)
... 160. vertritt die Auffassung, dass die Bildung im Mittelpunkt der Wirtschaftsstrategie der Union stehen sollte, wobei das Ziel verfolgt werden sollte, die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU insgesamt durch Exzellenz und Verteilungsgerechtigkeit zu verbessern und das Bildungsmodell zu reformieren; ist der Ansicht, dass für die Union die Bildung ein Gemeingut darstellen sollte, wobei in alle Bereiche des Bildungssystems, in die Qualität der Ausbildung oder in die Anzahl der Personen, die Zugang zu einer höheren Schulbildung haben, zu investieren ist; schlägt vor, dass auf europäischer Ebene ein dauerhaftes, inklusives System für ein lebenslanges Lernen aufgebaut wird, das auch eine Verallgemeinerung der Programme Erasmus und Leonardo zugunsten der Mobilität bei der Aus- und Weiterbildung umfasst; betont, dass es dringend notwendig ist, den Umfang der Investitionen in F&E zu erhöhen, insbesondere mit Blick auf die Halbzeitbewertung des Siebten FP und der nächsten Finanziellen Vorausschau der EU;
2 Ursachen
2 Wirkungen
2 Reaktion
Nationale Konjunkturpläne
Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa
Finanzregulierung und Aufsicht
EU -Ordnungspolitik
Wirtschafts - und Währungsunion
2 Steuerpolitik
2 Binnenmarkt
2 Steuerwesen
Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
EU 2020
2 Innovation
2 Beschäftigung
Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU
2 Entwicklung
2 Weltordnungspolitik
2 Fazit
Drucksache 113/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... Ziel ist Steigerung der Leistung und internationalen Attraktivität der höheren Bildungseinrichtungen Europas und die Verbesserung der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU insgesamt durch Exzellenz und Verteilungsgerechtigkeit sowie die Förderung der Mobilität von Studenten und Auszubildenden und die Verbesserung der Beschäftigungschancen von Jugendlichen.
Mitteilung
Strategie Europa 2020 Zusammenfassung
1. Ein Moment des Wandels
2. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
Leitinitiative: Innovationsunion
Leitinitiative Jugend in Bewegung
Leitinitiative: Eine digitale Agenda für Europa
Leitinitiative: Ressourcenschonendes Europa
Leitinitiative: Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung
Leitinitiative: Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Leitinitiative: Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
3. Fehlende Schnittstellen und Hindernisse
3.1. Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert
3.2. In Wachstum investieren: Kohäsionspolitik, Mobilisierung des EU-Haushalts und privaten Kapitals
3.3. Entfaltung unserer außenpolitischen Instrumente
4. überwindung der Krise: Erste Schritte auf die Ziele von 2020
4.1. Definition einer glaubwürdigen Ausstiegsstrategie
4.2. Die Reform des Finanzsystems
4.3. Intelligente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel langfristigen Wachstums
4.4. Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion
5. Konkrete Ergebnisse: Stärkung der politischen Architektur
5.1. Vorgeschlagene Architektur für Europa 2020
Integrierte Leitlinien
Politische Empfehlungen
5.2. Aufgabenverteilung
Uneingeschränkte Verantwortung des Europäischen Rates
5 Ministerrat
Europäische Kommission
Europäisches Parlament
Nationale, regionale und lokale Verwaltungen
Beteiligte und Zivilgesellschaft
6. Beschlussvorlage für den Europäischen Rat
Anhang 1 Europa 2020: Ein Überblick
Anhang 2 Eine Architektur für Europa 2020
Anhang 3 Zeitleiste für 2010 – 2012
Drucksache 793/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Solidarität im Gesundheitswesen - Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU KOM (2009) 567 endg.; Ratsdok. 14848/09
... Auch andere Bereiche der EU-Politik können dazu beitragen, gesundheitliche Ungleichheit zu verringern. Darum geht es auch in den Herausforderungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die in der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung genannt werden.16 Das Ziel einer größeren Verteilungsgerechtigkeit im Gesundheitswesen wird durch die in der Lissabon-Strategie verankerten übergeordneten Ziele der EU verstärkt, Wirtschaftswachstum bei gleichzeitiger sozialer Solidarität zu schaffen. Die EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Arbeitsrecht sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz tragen dazu bei, die Zahl der Unfälle am Arbeitsplatz und der berufsbedingten Erkrankungen zu senken. Die EU-Umweltpolitik und die Marktpolitik im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik unterstützen ein breites Spektrum von Initiativen, die zur Verbesserung der Gesundheit beitragen können.
Mitteilung
1. Chancengleichheit und Solidarität im Gesundheitswesen
2. Gesundheitliche Ungleichheit in der EU
3. Laufende flankierende Massnahmen Der EU
4. Massnahmen zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheit: Ein kooperativer Ansatz
5. Hauptprobleme
Verteilungsgerechtigkeit im Gesundheitsbereich als Teil allgemeiner wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung
Verbesserung der Daten- und Wissensbasis sowie der Mechanismen zur Messung, Überwachung und Berichterstattung
Eingehen auf die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Gruppen
Weiterentwicklung des Beitrags der EU-Politik
6. Weitere Schritte
Drucksache 570/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung
... Durch die verpflichtende Festlegung des verbrauchsabhängigen Anteils auf 70 vom Hundert in bestimmten Gebäuden soll der Einfluss des Nutzerverhaltens gestärkt werden und hierdurch der Nutzer zu sparsamerem Verbrauchsverhalten angehalten werden. Damit sollen unter Wahrung der Verteilungsgerechtigkeit weitere Energieeinsparpotenziale ausgeschöpft werden.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung
II. Folgen der Verordnung/Kosten
1. Kosten für öffentliche Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
5 Alternativenprüfung
Kosten der Informationspflicht
III. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der europäischen Union
VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 480: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung – Heizkosten V)
Drucksache 703/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
... Dem Zweck einer erhöhten Verteilungsgerechtigkeit unter den umlagepflichtigen Unternehmen dienen auch weitere Änderungen. Hierzu zählt insbesondere die Anhebung der Mindestumlagebeträge für Finanzdienstleistungsinstitute.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Pfandbriefgesetzes
§ 21 Deckungswerte
Unterabschnitt 4 Flugzeugpfandbriefe
§ 26a Deckungswerte
§ 26b Beleihungsgrenze
§ 26c Versicherung
§ 26d Beleihungswertermittlung
§ 26e Abzahlungsbeginn
§ 26f Weitere Deckungswerte
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
§ 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
§ 13a Mündelsicherheit
§ 14 Arreste und Zwangsvollstreckungen
§ 16 Auflösung
Artikel 5 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung
Artikel 7 Änderung der Deckungsregisterverordnung
Artikel 8 Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
Artikel 9 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
§ 5 Ermittlung der Kosten für ein Umlagejahr; Trennung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen; Umlagefähige Kosten
§ 6 Umlagebetrag, Verteilungsschlüssel
§ 7 Umlagepflicht
§ 11 Festsetzung des Umlagebetrags
§ 11a Festsetzung der Umlagevorauszahlung
§ 11b Differenz Umlagebetrag und Vorauszahlung
§ 12 Entstehung und Fälligkeit der Umlageforderung, Säumniszuschläge, Beitreibung
§ 12a Festsetzungsverjährung
§ 12b Zahlungsverjährung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
A. Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
B. Finanzholding-Gesellschaften
C. Anlageverwaltung
D. Änderungen von FinDAG und FinDAGKostV
1. Kostenregelungen für neue Aufgaben
2. Verursachergerechtere Verteilung der Kosten
3. Schließung von Regelungslücken und bessere Verständlichkeit
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 24
Zu den einzelnen Rechtsvorschriften:
Zu § 26a
a. Chicago-Abkommen
b. Das Genfer Pfandrechtsabkommen
c. Die Kapstadt-Konvention
Zu § 26b
Zu § 26c
Zu § 26d
Zu § 26e
Zu § 26f
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu § 11a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 11b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 12a
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 12
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 592: Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
Drucksache 498/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2008) 412 endg.; Ratsdok. 11517/08
... Armut, Arbeitslosigkeit, geringes Bildungsniveau, genetische Risiken und Behinderungen – all dies sind Faktoren, die mit Gesundheitsproblemen in Verbindung stehen. Die im Oktober 2007 angenommene Gesundheitsstrategie18 der EU unterstreicht die gemeinsamen Wertvorstellungen für die Gesundheitsversorgung – flächendeckende Versorgung, Zugang zu qualitativ hochwertiger Versorgung, Verteilungsgerechtigkeit und Solidarität – und sieht Maßnahmen vor, um die durch die Alterung der Bevölkerung und wachsende Benachteiligungen im Gesundheitsbereich entstehenden Herausforderungen zu bewältigen.
1. Einleitung
2. Die soziale Dimension Europas – Zeit für Erneuerung und Neubelebung
3. Ziele der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
4. Prioritäten der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
4.1. Kinder und Jugendliche – das Europa von morgen
4.2. In Menschen investieren, mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen, neue
4.3. Mobilität
4.4. Länger und gesünder leben
4.5. Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung
4.6. Diskriminierungsbekämpfung
4.7. Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität auf globaler Ebene
5. Instrumente der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
5.1. Gemeinschaftsrecht
5.2. Sozialer Dialog
5.3. Offene Methode der Koordinierung
5.4. Vergabe von EU-Finanzmitteln
5.5. Partnerschaft, Dialog und Kommunikation
5.6. Ausrichtung aller politischen Maßnahmen der EU auf die Förderung von Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
6. Fazit
Drucksache 803/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Gemeinsam für die Gesundheit - ein strategischer Ansatz der Europäischen Union für 2008 - 2013 KOM (2007) 630 endg.; Ratsdok. 14689/07
... Die Gesundheitspolitik sollte intern wie extern auf klaren Wertvorstellungen beruhen. Die Kommission hat mit den Mitgliedstaaten zusammengearbeitet, um einen wertebasierten Ansatz für die Gesundheitsversorgungssysteme festzulegen. Im Juni 2006 nahm der Rat eine Erklärung über gemeinsame Werte und Prinzipien in den Gesundheitsversorgungssystemen in der EU an und nannte als übergeordnete Werte flächendeckende Versorgung, Zugang zu qualitativ hochwertiger Versorgung, Verteilungsgerechtigkeit und Solidarität4. Darauf wird eine neue Erklärung über gemeinsame Werte für die Gesundheitspolitik im weiteren Sinne aufbauen. Der Rat hat die Kommission auch dazu aufgerufen, die Geschlechterperspektive zu berücksichtigen und einzubeziehen5, diese soll die Strategie weiter vorantreiben.
Weissbuch Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013
1. Wozu eine neue Gesundheitsstrategie?
2. Grundlegende Prinzipien für EG-Massnahmen im Gesundheitswesen
3. Strategische Ziele
4. Gemeinsam für die Gesundheit: Durchführung der Strategie
4.1. Durchführungsmechanismen
4.2. Finanzierungsinstrumente
Drucksache 330/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007
... Dementsprechend sieht der vorliegende Gesetzentwurf Regelungen vor, die auf eine dauerhafte Sanierung der öffentlichen Haushalte zielen, dabei aber den Grundsätzen der individuellen Leistungsfähigkeit und der Verteilungsgerechtigkeit entsprechen und gleichzeitig der Steuervereinfachung dienen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 4 Änderung des Bergmannsprämiengesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
Finanzielle Auswirkungen des Entwurfs eines Steueränderungsgesetz 2007 Steuermehr-/-mindereinnahmen - in Mio. €
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe h
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
4 Allgemein:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Drucksache 253/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts
... Die gesellschaftlichen Veränderungen verlangen aber in einigen wesentlichen Punkten eine Anpassung des Rechts und eine Änderung der Maßstäbe, anhand derer die Gerichte den Einzelfall zu entscheiden haben. Der Entwurf lässt sich dabei vor allem von drei Zielen leiten: der Förderung des Kindeswohls, der Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe und der Vereinfachung des Unterhaltsrechts. Eine Änderung der Rangfolge soll zu mehr Verteilungsgerechtigkeit im Mangelfall führen und zugleich die Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger reduzieren. Dem Kindeswohl dient auch die Besserstellung der Mütter und Väter, die ein außerhalb einer bestehenden Ehe geborenes Kind betreuen. Die gesetzliche Definition des Mindestunterhalts von Kindern schließlich entspricht dem Gebot der Normenklarheit aus Art. 20 Abs. 3 GG und erhöht die Akzeptanz von Unterhaltszahlungen an bedürftige Kinder.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Artikel 3 Änderung sonstiger Vorschriften
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Notwendigkeit einer Reform des Unterhaltsrechts
II. Ziele der Reform
III. Wesentliche Änderungen
1. Förderung des Kindeswohls
2. Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe
3. Vereinfachung des Unterhaltsrechts und Justizentlastung
4. Reichweite der Reform
IV. Gesetzgebungszuständigkeit
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Auswirkungen auf die Höhe der Unterhaltszahlungen
2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu Nr. 15
Zu Nr. 16
Zu Nr. 17
Zu Nr. 18
Zu Nr. 19
Zu Nr. 20
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Artikel 3
Zu Abs. 2 Anfügung von § 35 EGZPO
Zu Abs. 3 Änderung der Zivilprozessordnung
Zu Abs. 4, 5 Änderung von Gerichtskostengesetz und Kostenordnung
Zu Abs. 6 Änderung von Art. 229 § 2 EGBGB
Zu Artikel 4
Drucksache 397/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze
... Bei der Ausgestaltung der Kompetenz und ihrer Grenzen berücksichtigt die Änderung folgende Rechtslage (vgl. die vorgenannte Entscheidung des BGH unter III. 2. d bb): Soweit Erfassungsgeräte etwa aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen vorgeschrieben oder bereits vorhanden sind, verlangt eine ordnungsmäßige Verwaltung und damit das geltende Recht, dass sie auch eingebaut und genutzt und dass die Betriebskosten entsprechend der Erfassung abgerechnet werden. Soweit dies nicht der Fall ist, werden Maßnahmen zur Erfassung und verbrauchsabhängigen Abrechnung im allgemeinen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, weil sie dem Verursacherprinzip Rechnung tragen und als Anreiz zur Sparsamkeit zu deutlichen Einsparungen und zu mehr Verteilungsgerechtigkeit führen. Die Wohnungseigentümer haben allerdings aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts einen Ermessensspielraum, der es ihnen ermöglicht, alle für und gegen eine verbrauchs- oder verursachungsabhängige Abrechnung sprechenden Umstände abzuwägen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
§ 43 Zuständigkeit
§ 44 Bezeichnung der Wohnungseigentümer in der Klageschrift
§ 45 Zustellung
§ 46 Anfechtungsklage
§ 47 Prozessverbindung
§ 48 Beiladung, Wirkung des Urteils
§ 49 Kostenentscheidung
§ 50 Streitwert
§ 62 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
1. § 10 wird wie folgt geändert:
2. Dem § 45 wird folgender Absatz 3 angefügt:
3. § 52 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
4. Dem § 156 Abs. 1 werden folgende Sätze angefügt:
Artikel 3 Änderung anderer Vorschriften
1. In § 23 Nr. 2 wird nach Buchstabe b folgender Buchstabe c eingefügt:
2. In § 119 Abs. 1 Nr. 1 wird nach Buchstabe c folgender Buchstabe d angefügt:
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 3 Abs. 3 und 4 dieses Gesetzes treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am ... (einsetzen: Datum des ersten Tages des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats) in Kraft.
Begründung
Allgemeiner Teil
I. Eine Prüfung durch die Bundesregierung hat ergeben,
II. Der Entwurf sieht folgende Neuregelungen vor:
1. Erleichterungen der Willensbildung der Wohnungseigentümer
2. Verbesserung der Informationsmöglichkeiten über Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft
3. Harmonisierung der Gerichtsverfahren
4. Harmonisierung des Wohnungseigentumsgesetzes mit Landesbauvorschriften
5. Stärkung der Stellung der Wohnungseigentümer gegenüber Kreditinstituten bei der Geltendmachung von Hausgeldforderungen in der Zwangsversteigerung
III. Nicht aufgenommen in den Entwurf
IV. Kosten
V. Gleichstellung
VI. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 - Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes -
1. Zu Nummer 1 - § 5 Abs. 4 Satz 2 und 3 WEG neu -
2. Zu Nummer 2 - § 7 Abs. 4 Satz 3 bis 5 WEG neu -
3. Zu Nummer 3 - § 10 WEG neu -
4. Zu Nummer 4 - § 12 Abs. 4 WEG neu -
5. Zu Nummer 5 - § 16 WEG neu -
6. Zu Nummer 6 - § 17 Satz 2 WEG neu -
7. Zu Nummer 7 - § 19 Abs. 1 WEG neu -
8. Zu Nummer 8 - § 21 Abs. 7 und 8 WEG neu -
9. Zu Nummer 9 - § 22 Abs. 1 bis 4 WEG neu -
10. Zu Nummer 10 - § 23 Abs. 4 WEG neu -
11. Zu Nummer 11 - § 24 WEG neu -
12. Zu Nummer 12 - § 26 WEG neu -
13. Zu Nummer 13 - § 27 Abs. 1 Nr. 5 WEG neu -
14. Zu Nummer 14 - § 32 Abs. 2 Satz 4 bis 6 WEG neu -
15. Zu Nummer 15 - Streichung des 1. Abschnitts mit der Überschrift im III. Teil des Wohnungseigentumsgesetzes -
16. Zu Nummer 16 - Ersetzung der §§ 43 bis 50 WEG -
17. Zu Nummer 17 - Aufhebung des 2. und 3. Abschnitts mit den §§ 51 bis 58 WEG sowie des § 59 WEG -
18. Zu Nummer 18 - § 62 WEG neu -
II. Zu Artikel 2 - Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung ZVG -
1. Zu Nummer 1 - § 10 ZVG neu -
2. Zu Nummer 2 - § 45 Abs. 3 ZVG neu -
3. Zu Nummer 3 - § 52 Abs. 2 Satz 2 ZVG neu -
4. zu Nummer 4 - § 156 Abs. 1 Satz 2 und 3 ZVG neu -
III. Zu Artikel 3 - Änderung anderer Vorschriften -
Zu Nummer 2
IV. Zu Artikel 4 - Inkrafttreten -
Drucksache 515/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 88 der 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters
... Mit einer solchen Maßnahme könnte die Verteilungsgerechtigkeit im deutschen Vollstreckungsrecht erheblich beschädigt werden. Eine solche Rechtsentwicklung könnte sich außerdem wirtschaftspolitisch sehr ungünstig auswirken, weil sie der Kreditwirtschaft - als ohnehin stärkster Gläubigergruppe - einen kaum einholbaren Vorsprung vor anderen Gläubigern verschaffen würde. Zudem wäre damit der Einstieg in ein allgemeines Bankenprivileg in der Insolvenz vorprogrammiert.
1. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
Zu Artikel 4a
2. Der federführende Finanzausschuss und der Rechtsausschuss
3. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
Drucksache 540/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten
Suchbeispiele:
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