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13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Versorgerwechsel"


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Drucksache 286/20

... Zu den wesentlichen verbraucherschützenden Regelungen zählen beispielsweise neben Vorgaben zu den Gebühren und Fristen beim Versorgerwechsel auch der Anspruch auf Partizipation und aktive Teilnahme der Verbraucher am Energiemarkt, insbesondere der Anspruch auf dynamische Stromtarife. Zudem wird der Zugang zu wirksamen Beschwerdestellen und unabhängigen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vorgegeben. Darüber hinaus nehmen die Vorgaben für neutrale Energiepreisvergleichsportale eine besondere Stellung ein, da es sich bei der Energieversorgung um einen Bereich der Daseinsvorsorge handelt, für den besondere Anforderungen an Transparenz, Zuverlässigkeit und Verlässlichkeit gelten. Um ein Klageverfahren der EU zu vermeiden, hat die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie bis 31. Dezember 2020 zu erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/20




Entschließung

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

Zu Ziffer 5:

Zu Ziffer 6:

Zu Ziffer 7:

Zu Ziffer 8:


 
 
 


Drucksache 286/20 (Beschluss)

... Zu den wesentlichen verbraucherschützenden Regelungen zählen beispielsweise neben Vorgaben zu den Gebühren und Fristen beim Versorgerwechsel auch der Anspruch auf Partizipation und aktive Teilnahme der Verbraucher am Energiemarkt, insbesondere der Anspruch auf dynamische Stromtarife. Zudem wird der Zugang zu wirksamen Beschwerdestellen und unabhängigen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vorgegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Digitalisierung der Energiewende - Rasche Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie (RL 2019/944 /EU)

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

Zu Ziffer 5:

Zu Ziffer 6:

Zu Ziffer 7:


 
 
 


Drucksache 86/1/12

... ) geregelt sind, existieren entsprechende Vorgaben für die stetig wachsende Anzahl an Kunden in Sonderverträgen - in die Verbraucher nach erstmaligem Tarif- oder Versorgerwechsel in der Regel überführt werden - nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 StromGVV , Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GasGVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 3 Satz 01 - neu - StromGVV

3. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 3 Satz 01 - neu - GasGVV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Mustertarifblatt Strom

3 Erläuterungen:

Mustertarifblatt Gas

3 Erläuterungen:


 
 
 


Drucksache 721/12

... Hilfsmittel für den Preisvergleich unterstützen die Verbraucher beim Auffinden preisgünstigerer Versorger. Die Erkenntnis, welche Vorteile ein Versorgerwechsel bringen kann, hat in einigen Mitgliedstaaten (z.B. Schweden, Vereinigtes Königreich, Irland, Belgien, Tschechische Republik) zu hohen Wechselquoten geführt5.

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Drucksache 721/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vorteile offener, Integrierter und flexibler Energiemärkte

2.1. Wir haben schon viel erreicht

Mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für die Verbraucher

Konkurrenzfähigere Preise

Liquidere und transparentere Großhandelsmärkte

Eine sicherere Versorgung

2.2. Es kann noch mehr erreicht werden

Mehr Möglichkeiten zur Energiekostenkontrolle für die Verbraucher

Bessere Kontrolle des Verbrauchs durch intelligente Technologien

Mehr Wettbewerb durch leichteren Zugang zu den Transportnetzen

Effizientere Nutzung und Entwicklung der Netze

3. Ausschöpfung des Potenzials des Energiebinnenmarktes

3.1. Durchsetzung

3.1.1. Umsetzung des dritten Energiepakets

3.1.2. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen

3.1.3. Überbrückung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten

3.2. Die Herausforderung auf Verbraucherseite: Unterstützung der Verbraucher bei der Nutzung ihrer Möglichkeiten

3.2.1. Grundlagenfür diversifizierte und innovative Dienstleistungen

3.2.2. Gezielter Schutzfür schutzbedürftige Verbraucher

3.3. Die Herausforderung der Umstellung: Wie werden die europäischen Energiesysteme zukunftsfähig?

3.3.1. Den Marktkräften die Förderung geeigneter Investitionen überlassen

5 Flexibilität

Optimierung staatlicher Interventionen: Ausrichtung des Energiemix auf CO2-arme Energieträger

Optimierung staatlicher Interventionen: Sicherheit der Elektrizitätsversorgung

3.3.2. Mehr Integration, beschleunigte Modernisierung und bessere Nutzung der Netze Zusätzliche Netze zur Integration der Energiemärkte der EU

Beschleunigte Umstellung auf intelligente Netze

Bessere Demand Response in den Verteilernetzen

4. Fazit

Anhang 1
Aktionsplan für Europa


 
 
 


Drucksache 86/12 (Beschluss)

... und Gas-GVV) geregelt sind, existieren entsprechende Vorgaben für die stetig wachsende Anzahl an Kunden in Sonderverträgen - in die Verbraucher nach erstmaligem Tarif- oder Versorgerwechsel in der Regel überführt werden - nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 StromGVV , Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GasGVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 3 Satz 01 - neu - StromGVV

3. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 3 Satz 01 - neu - GasGVV

Zu Ziffer 1 und 2:

Zu Ziffer 3:


 
 
 


Drucksache 343/11 (Beschluss)

... Die EU-Richtlinien des Dritten Binnenmarktpakets schreiben die Abwicklung eines Versorgerwechsels innerhalb einer Frist von drei Wochen vor. Die Umsetzung der kurzen Wechselfristen ist elementar für eine Akzeptanz und Teilnahme der Verbraucher an den liberalisierten Energiemärkten. Eine hohe Wechselwilligkeit der Verbraucher ist die Grundlage für eine weitere Entwicklung des Wettbewerbs. Bei einer Wechselmöglichkeit jeweils zum Monatsersten beträgt in Deutschland die Dauer eines Versorgerwechsels derzeit zwischen acht bis zwölf Wochen, in Einzelfällen auch wesentlich länger. Die von der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/11 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12a Absatz 2 Satz 2, § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, § 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, § 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12h - neu - EnWG

§ 12h
Speicherkataster

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a Satz 1, 2 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 19a EnWG allgemein

9. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 20a Absatz 2 und 4 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 25 allgemein

11. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb, Buchstabe b Doppelbuchstaben bb und cc § 46 Absatz 2 Satz 2, 5 - neu - 6 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 46 Absatz 2 Satz 4 und Satz 6 - neu - EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - § 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - § 65 Absatz 5 - neu - EnWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111a Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111b Absatz 1 EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c § 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG

21. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG

22. Zu Artikel 6 allgemein

23. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 343/1/11

... Die EU-Richtlinien des Dritten Binnenmarktpakets schreiben die Abwicklung eines Versorgerwechsels innerhalb einer Frist von 3 Wochen vor. Die Umsetzung der kurzen Wechselfristen ist elementar für eine Akzeptanz und Teilnahme der Verbraucher an den liberalisierten Energiemärkten. Eine hohe Wechselwilligkeit der Verbraucher ist die Grundlage für eine weitere Entwicklung des Wettbewerbs. Bei einer Wechselmöglichkeit jeweils zum Monatsersten beträgt in Deutschland die Dauer eines Versorgerwechsels derzeit zwischen 8 bis 12 Wochen, in Einzelfällen auch wesentlich länger. Die von der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/1/11




Zum Gesetzentwurf allgemein

3 1.

3 2.

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12a Absatz 2 Satz 2, § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, § 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, § 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 Buchstabe a EnWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12e Absatz 3 Satz 1 und 2 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12h - neu - EnWG *

§ 12h
Speicherkataster

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a Satz 1, 2 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 19a EnWG allgemein

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 20a Absatz 2 und 4 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG

Zu Artikel 1 Nummer 39

15. aa Doppelbuchstabe aa ist wie folgt zu fassen:

16. bb Doppelbuchstabe bb ist wie folgt zu ändern:

3 17.

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 39

3 18.

3 19.

20. d Dem Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

21. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - § 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - § 65 Absatz 5 - neu - EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111a Satz 1 EnWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111b Absatz 1 EnWG

25. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c § 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG

26. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG

27. Zu Artikel 6

28. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 738/10

... können hier helfen. Die Verbraucher müssen jedoch auch mehr Eigeninitiative entwickeln. Um die Verbraucher bei der Teilnahme am Markt zu unterstützen, sollten Maßnahmen eingeführt werden, die sie für die Chancen sensibilisieren, ihnen den Preisvergleich erleichtern, den Versorgerwechsel vereinfachen und die Beschwerdeverfahren verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 738/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt

Priorität 1: Europa energieeffizient machen

Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials

Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie

Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung

Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz

2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs

Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen

Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften

Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030

Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung

Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens

3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen

Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen

Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik

Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr

4. Vollzug eines Technologiewandels

Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen

Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans

Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten

Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU

5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn

Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken

Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten

Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern

Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie

Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 674/07

... i) Sie überwacht in Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehörden den Grad der Marktöffnung und den Umfang des Wettbewerbs auf Großhandelsebene und Endkundenebene, einschließlich Erdgasbörsen, Haushaltspreisen, Versorgerwechselraten, Abschaltraten und Beschwerden von Haushalts-Kunden, sowie etwaige Wettbewerbsverzerrungen oder -beschränkungen, sie stellt relevante Informationen bereit und macht gegebenenfalls die zuständigen Wettbewerbsbehörden auf einschlägige Fälle aufmerksam.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 674/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/55/EG

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 673/07

... i) Sie überwacht in Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehörden den Grad der Marktöffnung und den Umfang des Wettbewerbs auf Großhandelsebene und Endkundenebene, einschließlich Strombörsen, Haushaltspreise, Versorgerwechselraten, Abschaltraten und Beschwerden von Haushalts-Kunden, sowie etwaige Wettbewerbsverzerrungen oder –beschränkungen, sie stellt relevante Informationen bereit und macht gegebenenfalls die zuständigen Wettbewerbsbehörden auf einschlägige Fällen aufmerksam.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/54/EG

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 306/06 (Beschluss)

... Es ist das Recht des Kunden, einseitige Preiserhöhungen oder für ihn nachteilige Vertragsänderungen zum Anlass zu nehmen, den Vertrag zu kündigen und den Anbieter zu wechseln. Insofern sollte es dem Kunden möglich sein, durch Nachweis der Einleitung eines Wechsels des Versorgers von den nachteiligen Änderungen des bisherigen Vertrages während der Restlaufzeit ausgenommen zu werden. Für diesen Nachweis ist dem Kunden eine angemessene Frist einzuräumen, da nach den ersten Praxiserfahrungen im liberalisierten Markt die tatsächliche Durchführung eines Versorgerwechsels mit zum Teil erheblichen Verzögerungen verbunden ist, die nicht dem Kunden angelastet werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 Satz 1 StromGVV

2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 StromGVV

3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 - neu - Strom GVV

4. Zu Artikel 1 § 9 Satz 3 StromGVV

5. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Satz 3 - neu - StromGVV

6. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV

7. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - StromGVV

8. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 StromGVV

9. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 2 Satz 4 bis 6 - neu - StromGVV

10. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 2a - neu - StromGVV

11. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 3 Satz 3 bis 5 - neu - StromGVV

12. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 - neu - StromGVV

13. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 4 Satz 1 GasGVV

14. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2 GasGVV

15. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 3 - neu - GasGVV

16. Zu Artikel 2 § 9 Satz 3 GasGVV

17. Zu Artikel 2 § 14 Abs. 1 Satz 3 - neu - GasGVV

18. Zu Artikel 2 § 17 Abs. 1 Satz 3 GasGVV

19. Zu Artikel 2 § 17 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - GasGVV

20. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 1 GasGVV

21. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 2a - neu - GasGVV

22. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 3 Satz 3 bis 5 - neu - GasGVV


 
 
 


Drucksache 306/1/06

... Es ist das Recht des Kunden, einseitige Preiserhöhungen oder für ihn nachteilige Vertragsänderungen zum Anlass zu nehmen, den Vertrag zu kündigen und den Anbieter zu wechseln. Insofern sollte es dem Kunden möglich sein, durch Nachweis der Einleitung eines Wechsels des Versorgers von den nachteiligen Änderungen des bisherigen Vertrages während der Restlaufzeit ausgenommen zu werden. Für diesen Nachweis ist dem Kunden eine angemessene Frist einzuräumen, da nach den ersten Praxiserfahrungen im liberalisierten Markt die tatsächliche Durchführung eines Versorgerwechsels mit zum Teil erheblichen Verzögerungen verbunden ist, die nicht dem Kunden angelastet werden können. Nach den Erkenntnissen der Verbraucherzentralen betragen Wechselzeiten z. T. mehrere Monate; die Gründe hierfür liegen in der Abwicklung zwischen dem alten Versorger, dem neuen Anbieter und dem Netzbetreiber. Es wäre unbillig, angesichts dieser Verzögerungen dem Kunden die geänderten, nachteiligen Bedingungen des bisherigen Vertrages bis zu dessen Beendigung aufzuzwingen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/1/06




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 Satz 1 StromGVV

2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Satz 1 Strom GVV

3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 - neu - Strom GVV

4. Zu Artikel 1 § 9 Satz 3 StromGVV

5. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Satz 3 - neu - StromGVV

6. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV

7. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - StromGVV

8. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 StromGVV

9. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 2 Satz 4 bis 6 - neu - StromGVV

10. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 2a - neu - StromGVV

11. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 3 Satz 3 bis 5 - neu - StromGVV

12. Artikel 1 § 23 Abs. 2 - neu - StromGVV

13. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 4 Satz 1 GasGVV

14. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2 Satz 1 Gas GVV

15. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 3 - neu - GasGVV

16. Zu Artikel 2 § 9 Satz 3 GasGVV

17. Zu Artikel 2 § 14 Abs. 1 Satz 3 - neu - GasGVV

18. Zu Artikel 2 § 17 Abs. 1 Satz 3 GasGVV

19. Zu Artikel 2 § 17 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - GasGVV

20. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 1 GasGVV

21. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 2 Satz 4 bis 6 - neu - GasGVV

22. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 2a - neu - GasGVV

23. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 3 Satz 3 bis 5 - neu - GasGVV


 
 
 


Drucksache 306/06

... Die Hinweispflicht nach Absatz 2 Satz 2 gibt dem Kunden die Möglichkeit, Preisänderungen des Grundversorgers nachzuvollziehen, um gegebenenfalls eine informierte Entscheidung über einen eventuellen Versorgerwechsel bzw. über den Abschluss eines Vertrages außerhalb der Grundversorgung zu treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 2
Vertragsschluss

§ 3
Ersatzversorgung

Teil 2
Versorgung

§ 4
Bedarfsdeckung

§ 5
Art der Versorgung

§ 6
Umfang der Grundversorgung

§ 7
Erweiterung und Änderung von Kundenanlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten

Teil 3
Aufgaben und Rechte des Grundversorgers

§ 8
Messeinrichtungen

§ 9
Zutrittsrecht

§ 10
Vertragsstrafe

Teil 4
Abrechnung der Energielieferung

§ 11
Ablesung

§ 12
Abrechnung

§ 13
Abschlagszahlungen

§ 14
Vorauszahlungen

§ 15
Sicherheitsleistung

§ 16
Rechnungen und Abschläge

§ 17
Zahlung, Verzug

§ 18
Berechnungsfehler

Teil 5
Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses

§ 19
Unterbrechung der Versorgung

§ 20
Kündigung

§ 21
Fristlose Kündigung

Teil 6
Schlussbestimmungen

§ 22
Gerichtsstand

§ 23
Übergangsregelung

Artikel 2
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 2
Vertragsschluss

§ 3
Ersatzversorgung

Teil 2
Versorgung

§ 4
Bedarfsdeckung

§ 5
Art der Versorgung

§ 6
Umfang der Grundversorgung

§ 7
Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten

Teil 3
Aufgaben und Rechte des Grundversorgers

§ 8
Messeinrichtungen

§ 9
Zutrittsrecht

§ 10
Vertragsstrafe

Teil 4
Abrechnung der Energielieferung

§ 11
Ablesung

§ 12
Abrechnung

§ 13
Abschlagszahlungen

§ 14
Vorauszahlungen

§ 15
Sicherheitsleistung

§ 16
Rechnungen und Abschläge

§ 17
Zahlung, Verzug

§ 18
Berechnungsfehler

Teil 5
Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses

§ 19
Unterbrechung der Versorgung

§ 20
Kündigung

§ 21
Fristlose Kündigung

Teil 6
Schlussbestimmungen

§ 22
Gerichtsstand

§ 23
Übergangsregelung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

4 Vorbemerkung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 23

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 23

Zu Artikel 3

C. Kosten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.