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"Verschmutzung"


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0137/05
0913/05
0703/1/05
0710/05B
0535/05
0463/05B
0883/05
0846/05
0348/05
0600/1/05
0618/04
0901/1/04
0413/04B
0166/04
0482/04B
0710/04B
0610/04
0789/04
0482/04
0280/04
0490/04B
0482/1/04
0901/04B
0692/04
0140/04B
0140/04
0915/04
0491/04B
0574/03B
0831/03
0849/03
Drucksache 152/1/17

... /EG /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (ABl. L 372, 27.12.2006, S. 19, L 53 vom 22.2.2007, S. 30, L 139 vom 31.5.2007, S. 39) fordert in Artikel 3 Absatz 6, die Liste der Schwellenwerte zu ändern, wenn neue Informationen dafür sprechen, dass zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ein Schwellenwert für einen weiteren Stoff festgelegt werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 3

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8a Absatz 1 Nummer 6

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8a Absatz 2 Nummer 4

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 2 Tabelle Schwellenwerte, Zeile Pflanzenschutzrechtlich nicht relevante Metaboliten - neu -, Fußnote 5 - neu -, 6 - neu -, 7


 
 
 


Drucksache 2/17 (Beschluss)

... Bei vielen Abfallstellen macht Hygienepapier, insbesondere Papierhandtücher, einen erheblichen Anteil des Abfallaufkommens aus. Derartige Papierabfälle sind in der Regel nicht mehr für ein hochwertiges Recycling geeignet, insbesondere weil die Papierfasern schon sehr kurz sind und die Abfallfraktion oft verschmutzt ist. Hygienepapier würde daher die hochwertige Verwertung der PPK-Fraktion gefährden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/17 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV)

1. Zu § 2 Nummer 1 Buchstabe b

2. Zu § 2 Nummer 6

3. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1

4. Zu § 3 Absatz 2 Satz 3

5. Zu § 3 Absatz 3 Satz 3

6. Zu § 4 Absatz 5 Satz 3

7. Zu § 4 Absatz 5 Satz 4 und 5 - neu -

8. Zu § 10 Absatz 3 Satz 1


 
 
 


Drucksache 2/1/17

... Bei vielen Abfallstellen macht Hygienepapier, insbesondere Papierhandtücher, einen erheblichen Anteil des Abfallaufkommens aus. Derartige Papierabfälle sind in der Regel nicht mehr für ein hochwertiges Recycling geeignet, insbesondere weil die Papierfasern schon sehr kurz sind und die Abfallfraktion oft verschmutzt ist. Hygienepapier würde daher die hochwertige Verwertung der PPK-Fraktion gefährden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/1/17




1. Zu § 2 Nummer 1 Buchstabe b

2. Zu § 2 Nummer 6

3. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1

4. Zu § 3 Absatz 1a - neu -

5. Zu § 3 Absatz 2 Satz 3

6. Zu § 3 Absatz 3 Satz 3

7. Zu § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 4 Satz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu § 4 Absatz 5 Satz 3

9. Zu § 4 Absatz 5 Satz 4 und 5 - neu -

10. Zu § 8 Absatz 3 Satz 4

11. Zu § 9 Absatz 3

12. Zu § 9 Absatz 6 Satz 4 GewAbfV

13. Zu § 10 Absatz 3 Satz 1


 
 
 


Drucksache 731/17

... 9. Z.B. Bewirtschaftungspläne und prioritäre Aktionsrahmen für Natura 2000, Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete, Programme zur Verbesserung der Luftqualität und Bekämpfung der Luftverschmutzung, Biodiversitätsstrategien.



Drucksache 717/17

... Gleichzeitig ist der Verkehr - nach dem Energiesektor - der zweitgrößte Verursacher von Treibhausgasemissionen in Europa, und ist zudem für die immer gravierendere Luftverschmutzung in unseren Städten verantwortlich. Sämtliche Prognosen weisen darauf hin, dass der Verkehrssektor in ganz Europa weiter wachsen wird. Im Zeitraum 2010 bis 2050 wird der Personenverkehr voraussichtlich um rund 42 % zunehmen. Beim Güterverkehr wird eine Zunahme um 60 % erwartet.5 Deswegen stellt die Verwirklichung eines nachhaltigen Mobilitätssystems auch eine so große Herausforderung dar.



Drucksache 213/17 (Beschluss)

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Rechtsakten

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 69/1/17

... Die Speicherung des Grundes für die Aufforderung zur Übernahme der Fahrzeugsteuerung ist von Bedeutung für die Beurteilung, welche Pflichten den Fahrzeugführer in diesem Zusammenhang treffen. Die Aufforderung kann verschiedene Ursachen haben, die ein sehr unterschiedliches Handeln des Fahrzeugführers erfordern. Erfolgt die Aufforderung zum Beispiel, weil das System den Inhalt eines Verkehrsschildes nicht erkannt hat, zum Beispiel eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund einer Verschmutzung, ist das Eingreifen des Fahrzeugführers möglicherweise nicht so dringlich wie in anderen Fällen, zum Beispiel wenn das System aufgrund einer erkannt gefährlichen Situation, zum Beispiel einem drohenden Unfall, zur Übernahme auffordert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/1/17




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a Absatz 4 StVG *

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

12. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 StVG

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG

19. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

21. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

22. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 1 StVG

23. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG

24. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG

25. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 120/17

... Die am häufigsten gemeldeten Belastungen und Bedrohungen für die biologische Vielfalt terrestrischer Ökosysteme gehen auf nicht nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren, Veränderungen der natürlichen Bedingungen und Verschmutzung zurück. Die biologische Vielfalt der Meere wird vor allem belastet durch nicht nachhaltige Fischerei und die Entnahme aquatischer Ressourcen, Änderungen der natürlichen Bedingungen, den Klimawandel und die Versauerung der Meere, die Verschmutzung durch

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/17




Brüssel, den 3.2.2017 COM 2017 63 final

Mitteilung

1. Notwendigkeit von FORTSCHRITTEN

2. STAND der Umsetzung: Gemeinsame Herausforderungen, Gemeinsame MÖGLICHKEITEN und ERFOLGE

Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung

Natur und Biodiversität

Bewährte Verfahren

Luftqualität und Lärm

Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung

2 Instrumente

Marktbasierte Instrumente und Investitionen

Wirksame Governance und Kapazitäten zur Anwendung der Vorschriften

3. Gemeinsame URSACHEN: erste Ergebnisse

4. Die nächsten Schritte

2 Politikvorschläge

Anhang
Leitlinien für die Mitgliedstaaten: vorgeschlagene Massnahmen für eine bessere Umsetzung der UMWELTPOLITIK zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse


 
 
 


Drucksache 387/17

... Die steigenden Kosten und die Verknappung der natürlichen Ressourcen, das Bevölkerungswachstum und die Umweltverschmutzung haben den Schwellenländern als Ansporn gedient, rasch die Abkehr von fossilen Brennstoffen zu vollziehen, mehr saubere Energieträger und ressourceneffiziente Technologien zu entwickeln und damit höhere Umweltstandards zu erreichen.



Drucksache 725/17

... Da der Verkehrssektor für einen erheblichen Anteil der Treibhausgasemissionen und der Luftverschmutzung verantwortlich ist, stellt die nachhaltigere Gestaltung des Verkehrs ein zentrales Element der EU-Verkehrspolitik dar. In der Strategie für die Energieunion3 vom Februar 2015 wurde der Übergang zu einem energieeffizienten und emissionsarmen Verkehrssektor als überaus wichtig erachtet.



Drucksache 436/1/17

... -Emissionen zu senken, eine angemessene Qualität der Straßeninfrastruktur zu gewährleisten und die Luftverschmutzung und Staubildung zu verringern.



Drucksache 302/16

... (4) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 10a delegierte Rechtsakte zur Änderung dieser Richtlinie zu erlassen, um etwaige Änderungen an den in Artikel 2 genannten internationalen Übereinkommen nur dann von ihrem Geltungsbereich auszuschließen, wenn ausgehend von einer Untersuchung der Kommission ein offenkundiges Risiko besteht, dass durch die Änderung eines internationalen Übereinkommens das durch die Rechtsvorschriften der Union über den Seeverkehr geschaffene Niveau der Sicherheit im Seeverkehr, der Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe oder des Schutzes der Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord von Schiffen verringert wird oder dass die Änderung mit diesen Unionsvorschriften nicht vereinbar ist.".



Drucksache 351/16

... Die Kommission hat die Arbeit an einem Konzept für die Begrenzung der Wasserverschmutzung mit Arzneimitteln aufgenommen und eine Studie in Auftrag gegeben, durch die weitere Informationen - unter anderem im Wege einer öffentlichen Konsultation - gesammelt werden sollen. Die Kommission wird auf dieser Grundlage weiterarbeiten und bei der Bewältigung der Umweltauswirkungen von pharmazeutischen Stoffen den Erfordernissen der öffentlichen Gesundheit und der Kosteneffizienz Rechnung tragen.



Drucksache 304/16

... 2. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 13 delegierte Rechtsakte zur Änderung dieser Richtlinie zu erlassen, um etwaige Änderungen an den in Artikel 2 genannten internationalen Übereinkommen nur dann von ihrem Geltungsbereich auszuschließen, wenn ausgehend von einer Untersuchung der Kommission ein offenkundiges Risiko besteht, dass durch die Änderung eines internationalen Übereinkommens das durch die Rechtsvorschriften der Union über den Seeverkehr geschaffene Niveau der Sicherheit im Seeverkehr, der Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe oder des Schutzes der Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord von Schiffen verringert wird oder dass die Änderung mit diesen Unionsvorschriften nicht vereinbar ist.



Drucksache 476/16

... (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (



Drucksache 80/16

... In einigen Teilen Europas werden rund drei Viertel der Feinstaubverschmutzung der Außenluft durch Raumheizungen mit festen Brennstoffen (einschließlich Kohle und



Drucksache 13/16

... - Methoden zur Ermittlung der Quellen und Quantifizierung von Luftverschmutzung



Drucksache 494/16

... Da allerdings bei der Erfüllung der Pflicht nach § 8 Absatz 1 KrWG auch Erfahrungswerte und frühere Stoffstromanalysen genutzt werden können und sich Altreifen zudem für eine typisierende Betrachtung eignen, die auch zentral (etwa von Verbänden) koordiniert werden kann, ist für die Umstellung insgesamt von einer eher geringen einmaligen Fallzahl von etwa 20 auszugehen. Der Zeitaufwand für eine Prüfung des § 8 Absatz 1 KrWG wird auf 24 Stunden geschätzt. Der Lohnsatz entspricht dem im Leitfaden von destatis ausgewiesenen Stundensatz für ein hohes Qualifikationsniveau im Bereich "Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen".



Drucksache 63/16

... (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17) sowie der am 16. Februar 2013 veröffentlichten BVT-Schlussfolgerung zu dem Bereich der Lederherstellung (2013/84/EU, ABl. L 45 vom 16.02.2013, S. 13) und der am 11. Dezember 2013 veröffentlichten BVT-Schlussfolgerung zu dem Bereich der Chloralkaliherstellung (2013/732/EU, ABl. L 332 vom 11.12.2013, S. 34). Bei den BVT-Schlussfolgerungen handelt es sich um Durchführungsbeschlüsse nach Artikel 13 Absatz 5 der Richtlinie 2010/75/EU, die innerhalb von vier Jahren umgesetzt werden müssen. Die BVT-Schlussfolgerungen beinhalten u.a. Anforderungen zum Betreiben von Abwasseranlagen nach dem Stand der Technik, wie allgemeine Anforderungen an den Betrieb der Abwasserbehandlung, die Einführung von Emissionsgrenzwerten für das Abwasser sowie Überwachungsanforderungen für einzelne Abwasserparameter.



Drucksache 422/16

... (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17) sowie der Umsetzung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

§ 4
Verfahrensfehler.

§ 5
Missbräuchliches oder unredliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren

§ 6
Klagebegründungsfrist

§ 7
Besondere Bestimmungen für Rechtsbehelfe gegen bestimmte Entscheidungen

§ 8
Überleitungsvorschrift

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Bundesberggesetzes

§ 5a
Öffentliche Bekanntgabe

Artikel 8
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 9
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 10
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 11
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 14
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

Artikel 15
Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung

Artikel 16
Änderung des Umweltinformationsgesetzes

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Demographie-Check

XIII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Artikel 9
Zugang zu Gerichten [...]

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3450: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben

I. Zusammenfassung

1. Im Einzelnen

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 281/16

... Die Maßnahme berücksichtigt in ihrer Folge die Ziele der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit auch der sozialen Verantwortung sowie den Umweltschutz im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie. Die Sicherung des Verkehrs und seiner Infrastruktur sind unerlässliche Voraussetzungen für eine funktionierende Wirtschaft. Die Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen bietet Anreiz, möglichst emissionsarme Nutzfahrzeuge mit dem günstigsten Mautsatz einzusetzen. Sie fördert die Internalisierung externer Kosten, da die Mautsätze teilweise externe Kosten berücksichtigen, die der Güterkraftverkehr verursacht (Mautteilsatz für die verursachten Luftverschmutzungskosten). Die erweiterte Mautpflicht kann sich ferner positiv auf den Anteil des Schienenverkehrs und der



Drucksache 205/16

... - Durch die Verbreitung von Technologien der fortgeschrittenen Fertigung in der europäischen Industrie, einschließlich der Landwirtschaft und des Ernährungssektors, werden die intelligente Produktion sowie intelligente Methoden des Prozessmanagements und der Integration eingeführt; dies gilt auch für Lösungen zur Optimierung der Produktivität und Flexibilität, zur Verringerung des Abfallaufkommens und der Umweltverschmutzung und/oder zur Verringerung der Kosten für den gesamten Lebenszyklus eines Produkts.



Drucksache 701/16

... Die Nachhaltigkeit zu sichern stellt für die europäischen Gesellschaften in vielen Bereichen immer noch eine Herausforderung dar. Diese reicht von der Jugendarbeitslosigkeit über den Klimawandel, die Umweltverschmutzung, das Energiewesen und die Migrationspolitik bis hin zur Bevölkerungsalterung. Wir müssen uns für gegenwärtige und künftige Herausforderungen wappnen und auf die raschen und komplexen globalen Veränderungen sowie die Bedürfnisse der wachsenden Weltbevölkerung eingehen. Um das europäische Sozialmodell und den sozialen Zusammenhalt zu wahren, ist es unabdingbar, in unsere Jugend zu investieren, inklusives und nachhaltiges Wachstum zu fördern, Ungleichheiten anzugehen und die Migration umsichtig zu steuern. Die Fortsetzung einer verantwortungsvollen Finanzpolitik und Reformen werden die Nachhaltigkeit unserer Gesundheits- und Rentensysteme verbessern. Wenn wir unser natürliches Kapital schützen wollen, müssen wir den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/16




Mitteilung

1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung

1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung

1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas

2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030

2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen

2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030

2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030

3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE

3.1. Politische Steuerung

3.2. Finanzierung

3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte

3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 29/16

... Dieser Vorschlag steht im Einklang mit den politischen Zielen der europäischen Seeverkehrspolitik bis 2018 und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), die mit dem Ziel eingerichtet wurde, ein hohes, einheitliches und effektives Niveau der Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr sowie der Verhütung und Bekämpfung der von Schiffen verursachten Verschmutzung zu gewährleisten. Er steht im Mittelpunkt des Auftrags, der Befugnisse und der Tätigkeiten der EMSA, die sie mit Seebehörden und -einrichtungen ausübt, die Aufgaben der Küstenwache wahrnehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Grundrechte Entfällt

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 2b
Europäische Zusammenarbeit bei der Küstenwache

Artikel 2
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 310/16

... a) eine Verschmutzung der Meeresumwelt im Sinn des Artikels 1 Absatz 1 Nummer 4 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl.1994 II S. 1799) nicht zu besorgen ist und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Grundsätze des Gesetzes

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Ausbaupfad

§ 5
Ausbau im In- und Ausland

§ 6
Erfassung des Ausbaus

§ 7
Gesetzliches Schuldverhältnis

Teil 3
Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung

Abschnitt 1
Arten des Zahlungsanspruchs

§ 19
Zahlungsanspruch

§ 20
Marktprämie

§ 21
Einspeisevergütung

§ 21a
Sonstige Direktvermarktung

§ 21b
Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel

§ 21c
Verfahren für den Wechsel

Abschnitt 2
Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung

§ 22
Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

§ 22a
Prototypen

§ 23
Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung

§ 23a
Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie

§ 23b
Anteilige Zahlung

§ 24
Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen

§ 25
Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs

§ 26
Abschläge und Fälligkeit

§ 27
Aufrechnung

§ 27a
Zahlungsanspruch und Eigenversorgung

Abschnitt 3
Ausschreibungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

§ 28
Ausschreibungsvolumen

§ 29
Bekanntmachung

§ 30
Anforderungen an Gebote

§ 30a
Ausschreibungsverfahren

§ 31
Sicherheiten

§ 32
Zuschlagsverfahren

§ 33
Ausschluss von Geboten

§ 34
Ausschluss von Bietern

§ 35
Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert

§ 35a
Entwertung von Zuschlägen

Unterabschnitt 2
Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land

§ 36
Gebote für Windenergieenergieanlagen an Land

§ 36a
Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land

§ 36b
Höchstwert für Windenergieanlagen an Land

§ 36c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für das Netzausbaugebiet

§ 36d
Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land

§ 36e
Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land

§ 36f
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land

§ 36g
Besondere Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften

§ 36h
Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land

§ 36i
Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land

Unterabschnitt 3
Ausschreibungen für Solaranlagen

§ 37
Gebote für Solaranlagen

§ 37a
Sicherheiten für Solaranlagen

§ 37b
Höchstwert für Solaranlagen

§ 37c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für benachteiligte Gebiete; Verordnungsermächtigung für die Länder

§ 37d
Rückgabe und Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen

§ 38
Zahlungsberechtigung für Solaranlagen

§ 38a
Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen

§ 38b
Anzulegender Wert für Solaranlagen

Unterabschnitt 4
Ausschreibungen für Biomasseanlagen

§ 39
Gebote für Biomasseanlagen

§ 39a
Sicherheiten für Biomasseanlagen

§ 39b
Höchstwert für Biomasseanlagen

§ 39c
Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen

§ 39d
Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen

§ 39e
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen

§ 39f
Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen

§ 39g
Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen

§ 39h
Besondere Zahlungsvoraussetzungen für Biomasseanlagen

Abschnitt 4
Gesetzliche Bestimmung der Zahlung

Unterabschnitt 1
Anzulegende Werte

§ 40
Wasserkraft

§ 41
Deponie-, Klär- und Grubengas

§ 42
Biomasse

§ 43
Vergärung von Bioabfällen

§ 44
Vergärung von Gülle

§ 44a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse

§ 44b
Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen

§ 44c
Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse

§ 45
Geothermie

§ 46
Windenergie an Land bis 2018

§ 46a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Windenergieanlagen an Land bis 2018

§ 46b
Windenergie an Land ab 2019

§ 47
Windenergie auf See

§ 48
Solare Strahlungsenergie

§ 49
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie

Unterabschnitt 2
Zahlungen für Flexibilität

§ 50
Zahlungsanspruch für Flexibilität

§ 50a
Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen

§ 50b
Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen

Abschnitt 5
Rechtsfolgen und Strafen

§ 51
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen

§ 52
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen

§ 53
Verringerung der Einspeisevergütung

§ 53a
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Windenergieanlagen an Land

§ 53b
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen

§ 54
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen

§ 55
Pönalen

§ 55a
Erstattung von Sicherheiten

§ 60a
EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen

§ 61a
Ausnahmen von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage

§ 69
Mitwirkungs- und Auskunftspflicht

§ 69a
Mitteilungspflicht der Behörden der Zollverwaltung

§ 79
Herkunftsnachweise

§ 79a
Regionalnachweise

§ 80a
Kumulierungsverbot

§ 83a
Rechtsschutz bei Ausschreibungen

§ 85a
Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen

§ 85b
Auskunftsrecht und Datenübermittlung

§ 88
Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse

§ 88a
Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen

§ 88b
Verordnungsermächtigung zu Netzausbaugebieten

§ 92
Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen

§ 97
Erfahrungsbericht

§ 98
Monitoringbericht

§ 100
Allgemeine Übergangsvorschriften

Artikel 2
Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergieauf-See-Gesetz - WindSeeG)

Anlage
(zu § 58 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Fachplanung und Voruntersuchung

Abschnitt 1
Flächenentwicklungsplan

§ 4
Zweck des Flächenentwicklungsplans

§ 5
Gegenstand des Flächenentwicklungsplans

§ 6
Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans

§ 7
Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan Für Festlegungen ab dem Jahr 2025 werden

§ 8
Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans

Abschnitt 2
Voruntersuchung von Flächen

§ 9
Ziel der Voruntersuchung von Flächen

§ 10
Gegenstand und Umfang der Voruntersuchung von Flächen

§ 11
Zuständigkeit für die Voruntersuchung von Flächen

§ 12
Verfahren zur Voruntersuchung von Flächen

§ 13
Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen

Teil 3
Ausschreibungen

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 14
Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

§ 15
Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

Abschnitt 2
Ausschreibungen für voruntersuchte Flächen

§ 16
Gegenstand der Ausschreibungen

§ 17
Ausschreibungsvolumen

§ 18
Veränderung des Ausschreibungsvolumens

§ 19
Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 20
Anforderungen an Gebote

§ 21
Sicherheit

§ 22
Höchstwert

§ 23
Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert

§ 24
Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 25
Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 3
Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 26
Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 27
Ausschreibungsvolumen

§ 28
Planung der Offshore-Anbindungsleitungen

§ 29
Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 30
Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 31
Anforderungen an Gebote

§ 32
Sicherheit

§ 33
Höchstwert

§ 34
Zuschlagsverfahren

§ 35
Flächenbezug des Zuschlags

§ 36
Zuschlagswert und anzulegender Wert

§ 37
Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 38
Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 4
Eintrittsrecht für bestehende Projekte

§ 39
Eintrittsrecht für den Inhaber eines bestehenden Projekts

§ 40
Voraussetzungen und Reichweite des Eintrittsrechts

§ 41
Datenüberlassung und Verzichtserklärung

§ 42
Ausübung des Eintrittsrechts

§ 43
Rechtsfolgen des Eintritts

Teil 4
Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung des Stroms

§ 44
Geltungsbereich von Teil 4

Abschnitt 1
Zulassung von Einrichtungen

§ 45
Planfeststellung

§ 46
Verhältnis der Planfeststellung zu den Ausschreibungen

§ 47
Planfeststellungsverfahren

§ 48
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 49
Vorläufige Anordnung

§ 50
Einvernehmensregelung

§ 51
Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 52
Veränderungssperre

§ 53
Sicherheitszonen

§ 54
Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen

Abschnitt 2
Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 55
Pflichten der verantwortlichen Personen

§ 56
Verantwortliche Personen

§ 57
Überwachung der Einrichtungen

§ 58
Beseitigung der Einrichtungen, Sicherheitsleistung

Unterabschnitt 2
Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See

§ 59
Realisierungsfristen

§ 60
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 61
Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 62
Rückgabe von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 63
Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 64
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 65
Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen

§ 66
Nachnutzung; Verpflichtungserklärung

§ 67
Nutzung von Unterlagen

Teil 5
Besondere Bestimmungen für Prototypen

§ 68
Feststellung eines Prototypen

§ 69
Zahlungsanspruch für Strom aus Prototypen

§ 70
Netzanbindungskapazität; Zulassung, Errichtung, Betrieb und Beseitigung

Teil 6
Sonstige Bestimmungen

§ 71
Verordnungsermächtigung

§ 72
Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 73
Bekanntmachungen und Unterrichtungen

§ 74
Verwaltungsvollstreckung

§ 75
Bußgeldvorschriften

§ 76
Gebühren und Auslagen

§ 77
Übergangsbestimmung für Veränderungssperren

§ 78
Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur

§ 79
Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Anlage
(zu § 58 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 6
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 17d
Umsetzung der Netzentwicklungspläne und des Flächenentwicklungsplans

Artikel 7
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

Artikel 9
Änderung der Biomasseverordnung

Artikel 10
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 11
Änderung der Systemdienstleistungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Artikel 13
Änderung der Herkunftsnachweisverordnung

§ 1a
Regionalnachweisregister

§ 2a
Mindestinhalt von Regionalnachweisen

§ 3
Grundsätze für Herkunftsnachweise

§ 4
Grundsätze für Regionalnachweise

§ 5
Übertragung der Verordnungsermächtigung

Artikel 14
Änderung der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung

Artikel 15
Änderung der Gebührenverordnung zur Herkunftsnachweisverordnung

Artikel 16
Änderung der Anlagenregisterverordnung

Artikel 17
Änderung der Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung

Anlage
(zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis

Artikel 18
Änderung der Ausgleichsmechanismusverordnung

Artikel 19
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 20
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 21
Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See

Artikel 22
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 319/15

... Im Rahmen seines Arbeitsprogramms Subsidiarität prüfte der Ausschuss der Regionen das Maßnahmenpaket der EU für saubere Luft.23 Nach Konsultation der Expertengruppe Subsidiarität kam der Ausschuss der Regionen in seiner Stellungnahme zu dem Schluss,24 dass der Vorschlag den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit entsprach, und teilte die Auffassung, dass Luftverschmutzung eine grenzüberschreitende Problematik sei, die auf europäischer Ebene in Angriff genommen werden müsse.



Drucksache 510/1/15

... 60. Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, im Arbeitsprogramm eine eigene Rubrik zur umfassenden und zügigen Umsetzung des 7. Umweltaktionsprogramms vorzusehen. Hierbei sind unter anderem Bemühungen zur umfassenden Einhaltung der Luftqualitätsvorschriften der Union und Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung an der Quelle dringend erforderlich. Insbesondere ist die schnelle Umsetzung eines neuen, an den realen Fahrbedingungen orientierten Typprüfverfahrens für Kfz erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 40. Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, im Arbeitsprogramm eine eigene Rubrik zur umfassenden und zügigen Umsetzung des 7. Umweltaktionsprogramms vorzusehen. Hierbei sind unter anderem Bemühungen zur umfassenden Einhaltung der Luftqualitätsvorschriften der Union und Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung an der Quelle dringend erforderlich. Insbesondere ist die schnelle Umsetzung eines neuen, an den realen Fahrbedingungen orientierten Typprüfverfahrens für Kfz erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/15 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 619/15

... 15. "MARPOL" ist das Internationale Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe mit dem Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen (BGBl. 1982 II S. 2, 1996 II S. 399), das zuletzt durch die in London vom Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation am 17. Mai 2013 angenommenen Entschließungen MEPC.235(65) und MEPC.238(65) (BGBl. 2014 II S. 709) geändert worden ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 619/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Achte Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See - GGVSee)*

4 Inhaltsverzeichnis

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zulassung zur Beförderung

§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten, Überwachung, Ausrüstung, Unterweisung

§ 5
Verladung gefährlicher Güter

§ 6
Unterlagen für die Beförderung gefährlicher Güter

§ 7
Ausnahmen

§ 8
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

§ 9
Zuständigkeiten der nach Landesrecht zuständigen Behörden

§ 10
Zuständigkeiten der durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmten Sachverständigen und Dienststellen

§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

§ 12
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 13
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz

§ 14
Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes

§ 15
Zuständigkeiten der für die Schiffssicherheit zuständigen bundesunmittelbaren Berufsgenossenschaft

§ 16
Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 17
Pflichten des Versenders

§ 18
Pflichten des für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortlichen

§ 19
Pflichten des Auftraggebers des Beförderers

§ 20
Pflichten des für den Umschlag Verantwortlichen Der für den Umschlag Verantwortliche

§ 21
Pflichten des Beförderers

§ 22
Pflichten des Reeders

§ 23
Pflichten des Schiffsführers

§ 24
Pflichten des mit der Planung der Beladung Beauftragten

§ 25
Pflichten des Empfängers

§ 26
Pflichten mehrerer Beteiligter

§ 27
Ordnungswidrigkeiten

§ 28
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Aufheben von Vorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c Für die Verwaltung

4 Bund

Länder inklusive Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 93/15

... Die meisten Mitgliedstaaten haben mit der Aufstellung ihrer Inventare von Emissionen prioritärer Stoffe begonnen, wie dies in der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen vorgesehen ist. Sie nutzen diese Inventarisierung und ihre Belastungs- und Wirkungsanalysen, um Verschmutzungsquellen zu identifizieren. Der Anteil der Wasserkörper, die als aus Punktquellen oder diffusen Quellen verunreinigt identifiziert werden, ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Die meisten Mitgliedstaaten beziffern verschiedene diffuse Emissionen nach wie vor nicht für das Inventar. Die Zahl der Schadstoffe, die die Mitgliedstaaten als Schadstoffe von nationaler Bedeutung identifizieren25, schwankt ebenfalls beträchtlich. Folglich sind die meisten Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der chemischen Gewässerverunreinigung einführen, zu allgemein und führen eher zu unbezifferten als zu stoff- oder quellenspezifischen Ergebnissen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/15




Mitteilung

1. Einleitung

2. Nutzung der MÖGLICHKEITEN der Europäischen Wasserpolitik

3. Prüfung der WRR-MASSNAHMENPROGRAMME durch die Kommission

3.1. Wasserverunreinigung durch Landwirtschaft, Industrie und Haushalte

3.2. Übermäßiger Wasserverbrauch durch übermäßige Wasserentnahme

3.3. Veränderung des Abflussverhaltens und der physikalischen Struktur von Wasserkörpern

4. Der Bezug zur HOCHWASSERRICHTLINIE HWR

5. Vorgehen: Nutzen von INVESTITIONSMÖGLICHKEITEN und FESTLEGEN einer WASSERGEBÜHRENORDNUNG zur STEIGERUNG der EFFIZIENZ

6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Notwendigkeit einer soliden Grundlage für die Maßnahmenprogramme

Anpassung des Wasserverbrauchs an die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie und Durchsetzung der Änderungen

Bekämpfung der Gewässerverunreinigung

Quantitative Aspekte und Qualitätsbezug

Veränderungen des Abflussverhaltens und physikalische Veränderungen von Wasserkörpern

Vernünftiger Einsatz wirtschaftlicher Instrumente und Anreize

Vielfältige Vorteile durch koordinierte Durchführung

4 Investitionsmöglichkeiten


 
 
 


Drucksache 496/15

... (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) beschlossenen Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT-Schlussfolgerungen) werden für verschiedene Industriebranchen zunehmend Langzeitmittelwerte wie Jahres- und Monatsmittelwerte als einzuhaltende Emissionsbandbreiten eingeführt. Diese Jahres- und Monatsmittelwerte werden dementsprechend in die Anhänge der Abwasserverordnung übernommen. Eine Übernahme dieser Werte ohne Änderung des Abwasserabgabengesetzes könnte sich auf die Berechnung der Abwasserabgabe, und damit auf deren Höhe auswirken. Eine grundlegende Änderung der Struktur der Abwasserabgabe wird derzeit jedoch nicht angestrebt. Die Änderung des Abwasserabgabengesetzes ist daher erforderlich, um die derzeitige Erhebung und Höhe der Abwasserabgabe beizubehalten.



Drucksache 311/15 (Beschluss)

... Die Beschaffenheit der Einstreu ist für das Wohlbefinden von Puten essenziell. Die Einstreuart hat einen signifikanten Effekt auf das Auftreten von Dermatitis. Die Einstreu sollte stets trocken und nicht zu hart sein, da es sonst zu Entzündungen der Fußballen und als Folgeerscheinung zu Beinschäden, pathologischanatomischen Veränderungen der Gelenke und Atemwegserkrankungen kommen kann. Starke Verschmutzungen oder Vernässen führen zu Verklebungen und Eintrocknungen, so dass die Einstreu ihre weiche Eigenschaft verliert und das Entstehen von Fußballennekrosen und Brusthautentzündungen begünstigt wird. Deshalb ist es wichtig, dass die Einstreuschicht vom Beginn der Einstallung bis zum Ende der Ausstallung stets locker und trocken gehalten wird und den Puten das Ausleben ihres artgemäßen Verhaltens ermöglicht. In Abhängigkeit von der Qualität der Einstreu, die unter anderem von der Witterung, dem Tieralter und dem Gesundheitszustand der Herde beeinflusst wird, ist entsprechend nachzustreuen. Die wirtschaftsseitig ausgearbeiteten Managementempfehlungen zur Fußballengesundheit sowie die Empfehlungen des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft können zur Beurteilung herangezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der TierschutzNutztierhaltungsverordnung

Artikel 1

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Mastputen

Abschnitt 9
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Puten

§ 44
Anwendungsbereich

§ 45
Sachkunde

§ 46
Fortbildung

§ 47
Anforderungen an die betriebliche Eigenüberwachung

§ 48
Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastputen

§ 49
Anforderungen an das Halten von Mastputen

§ 50
Anforderungen an die Beschaffenheit der Luftzirkulation

§ 51
Anforderungen an die Beleuchtung

§ 52
Besatzdichte

§ 53
Gesundheitskontrollprogramm

§ 54
Umgang mit kranken Mastputen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltigkeit

4. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 44 - neu - Anwendungsbereich

§ 45 - neu - Sachkunde

§ 46 - neu - Fortbildung

§ 47 - neu - Anforderungen an die betriebliche Eigenüberwachung

§ 48 - neu - Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastputen

§ 49 - neu - Anforderungen an das Halten von Mastputen

§ 50 - neu - Anforderungen an die Beschaffenheit der Luftzirkulation

§ 51 - neu - Anforderungen an die Beleuchtung

§ 52 - neu - Besatzdichte

§ 53 - neu - Gesundheitskontrollprogramm

§ 54 - neu - Umgang mit kranken Mastputen

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 420/14 (Beschluss)

... /EU zuwider, nach der die Verschmutzung von Oberflächengewässern mit pharmazeutischen Stoffen ein zunehmendes Umweltproblem darstellt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Wasserpolitik dafür einzusetzen, dass die Belange des Umweltschutzes in der Verordnung über Tierarzneimittel stärker berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 420/14 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2

Zu Artikel 4 Nummer 3

Zu Artikel 4 Nummer 20

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu den Artikeln 21

Zu Artikel 29

Zu den Artikeln 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 32

Zu Artikel 32

Zu den Artikeln 33

Zu Artikel 38

Zu Artikel 54

Zu Artikel 69

Zu den Artikeln 72

Zu Artikel 73

Zu den Artikeln 82

Zu Artikel 89

Zu Kapitel VI Artikel 91 ff.

Zu Artikel 93

Zu Artikel 97

Zu Artikel 99

Zu Artikel 100

Zu Artikel 101

Zu Artikel 104

Zu Artikel 104

Zu Artikel 105

Zu Artikel 106

Zu Artikel 107

Zu Artikel 108

Zu Artikel 110

Zu Artikel 111

Zu Artikel 112

Zu Artikel 114

Zu den Artikeln 115

Zu Artikel 116

Zu Artikel 117

Zu Artikel 118

Zu Artikel 124

Zu Artikel 125

Zu Artikel 146

Zu Anhang II Nummer 1.3.1.

Zur Ergänzung der Vorlage

Zur Übersetzung der Vorlage

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung


 
 
 


Drucksache 362/14

... Das neue Wegekostengutachten enthält auch Berechnungen zu den externen Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastung, die seit einer Änderung des EU-Rechts im Jahr 2011 (Richtlinie



Drucksache 362/1/14

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass der Gesetzentwurf dem Ziel einer nachhaltigen Verkehrspolitik durch eine schadstoff- und lärmabhängige Anrechnung der Kosten verkehrsbedingter Luftverschmutzung und Lärmbelastung nicht im möglichen Maße gerecht wird.



Drucksache 459/14

... § 4 Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Anforderungen an die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand

§ 2
Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen

§ 3
Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung

§ 4
Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung

§ 5
Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung

§ 6
Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion

§ 7
Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden

§ 8
Keine Beseitigung von Landschaftselementen

Abschnitt 3
Kontroll- und Sanktionsvorschriften

§ 9
Kontrollvorschriften

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 10
Übergangsregelungen

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 4) Liste der Stofffamilien und Stoffgruppen

Liste I

Liste II

Anlage 2
(zu § 6 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1, Absätze 2 und 3) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser (Fundstelle: BGBl. I 2009, 396)

Anlage 3
(zu § 6 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 und Absatz 4) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind (Fundstelle: BGBl. I 2009, 397)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

d Weitere Kosten

4. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Inkrafttreten / Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3049: Entwurf einer Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 362/2/14

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass eine Spreizung der Mautsätze nach Schadstoffklassen nur bei der Teilgebühr für die Luftverschmutzungskosten vorgenommen wird, obwohl Artikel 7g der Richtlinie



Drucksache 111/14

... /EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe, ABl. L 20 vom 26.1.1980, S. 43.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/14




1. EINLEITUNG

2. AKTUELLER STAND

Der Beitrag der EU zu einem leichteren Zugang zu Wasser von höherer Qualität

Bereitstellung von Wasserdienstleistungen im Binnenmarkt

Das langfristige Engagement der EU aufglobaler Ebene

3. Massnahmen IM Zusammenhang mit der Europäischen BÜRGERINITIATIVE

Gewährleistung von leichter zugänglichem Wasser einer besseren Qualität

Sicherstellung von Neutralität bei der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen

Mehr Transparenz schaffen

Ein integrativeres Konzept für die Entwicklungshilfe

Förderung öffentlichöffentlicher Partnerschaften

Folgemaßnahmen zu Rio+20

4. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Anhang 1
Anhang zur Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware”

Anhang V
ERFAHRENSTECHNISCHE Aspekte der BÜRGERINITIATIVE RIGHT2WATER


 
 
 


Drucksache 420/1/14

... /EU zuwider, nach der die Verschmutzung von Oberflächengewässern mit pharmazeutischen Stoffen ein zunehmendes Umweltproblem darstellt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Wasserpolitik dafür einzusetzen, dass die Belange des Umweltschutzes in der Verordnung über Tierarzneimittel stärker berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 420/1/14




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2

Zu Artikel 4 Nummer 3

Zu Artikel 4 Nummer 20

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu den Artikeln 21

Zu Artikel 29

Zu den Artikeln 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 32

Zu Artikel 32

Zu den Artikeln 33

Zu Artikel 38

Zu Artikel 54

Zu Artikel 69

Zu den Artikeln 72

Zu Artikel 73

Zu den Artikeln 82

Zu Artikel 89

Zu Kapitel VI Artikel 91 ff.

Zu Artikel 93

Zu Artikel 97

Zu Artikel 99

Zu Artikel 100

Zu Artikel 101

Zu Artikel 104

Zu Artikel 104

Zu Artikel 105

Zu Artikel 106

Zu Artikel 107

Zu Artikel 108

Zu Artikel 110

Zu Artikel 111

Zu Artikel 112

Zu Artikel 114

Zu den Artikeln 115

Zu Artikel 116

Zu Artikel 117

Zu Artikel 118

84. Zu Artikel 118 wird die Bundesregierung gebeten klarzustellen, ob die zu erstellende Liste antimikrobielle Wirkstoffe oder Arzneimittel enthalten soll. Wobei bei letzterem zu klären wäre, ob es sich um Tier- und/oder Humanarzneimittel handelt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, die antimikrobiell wirksamen Stoffe zu listen, die nicht nach den Artikeln 115 und 116 umgewidmet werden dürfen.

Zu Artikel 124

Zu Artikel 125

Zu Artikel 146

Zu Anhang II Nummer 1.3.1.

Zur Ergänzung der Vorlage

Zur Übersetzung der Vorlage

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung


 
 
 


Drucksache 543/14

... Mit diesen Maßnahmen werden zudem für weitere Straßen und Fahrzeuge die Infrastruktur- und Luftverschmutzungskosten angelastet, was Straßentransporte verteuert; dies kann bewirken, dass sich der Anteil des Schienenverkehrs und der



Drucksache 73/14

... Durch Art. 6 Ziff. 20 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1310/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Übergangsbestimmungen für die Gemeinsame Agrarpolitik für das Jahr 2014 wurde ein zusätzlicher Standard für die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) eingeführt, der den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung zum Gegenstand hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Informationspflichten

b Sonstiger Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

III. Weitere Kosten

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

V. Nachhaltigkeit und gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 817/1/13

... 8. Angesichts der Feststellung der Kommission, dass die städtische Umweltverschmutzung noch bis zum Jahr 2050 die umweltbedingte Haupttodesursache ist, sowie auf der Grundlage der Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation und aktueller Ergebnisse aus Wirkungsuntersuchungen von Luftschadstoffen bittet der Bundesrat die Bundesregierung, gegenüber der Kommission darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der angekündigten Revision der Luftqualitätsrichtlinie eine Absenkung der Luftqualitätsgrenzwerte über das Jahr 2020 hinaus erfolgt und der Prozess der Verbesserung der Luftqualität kontinuierlich fortgesetzt wird.



Drucksache 193/13

... (21) In den Küstengebieten gilt eine Reihe von Maßnahmen aus verschiedenen Politikbereichen. Um die Ziele dieser Richtlinie zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten eine Bestandsaufnahme dieser Maßnahmen vornehmen und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen prüfen, wie Maßnahmen zur Verhinderung von Erosion und zur Beherrschung von Anlandungen, zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels, zur Bekämpfung der Verschmutzung von Küsten- und Meeresgebieten, zum Aufbau grüner Infrastruktur und zur Verhinderung von Naturkatastrophen. Diese Maßnahmen sollten koordiniert und integriert umgesetzt werden. Dabei sollten die Mitgliedstaaten alle relevanten Küstentätigkeiten berücksichtigen und sektorübergreifenden Wechselwirkungen sowie Interaktionen zwischen land- und seegestützten Tätigkeiten besondere Aufmerksamkeit schenken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. ERGEBNIS der Konsultationen der Interessenträger und Folgenabschätzung

2.1. Öffentliche Konsultation

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip und Mehrwert

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

3.6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

3.6.1. Die Richtlinie

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Maritime Raumordnungspläne und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement

Artikel 4
Erarbeitung und Umsetzung von maritimen Raumordnungsplänen und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement

Artikel 5
Ziele von maritimen Raumordnungsplänen und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement

Artikel 6
Gemeinsame Mindestanforderungen für maritime Raumordnungspläne und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement

Artikel 7
Spezifische Mindestanforderungen für maritime Raumordnungspläne

Artikel 8
Spezifische Mindestanforderungen für Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement

Artikel 9
Beteiligung der Öffentlichkeit

Artikel 10
Erhebung von Daten und Informationsaustausch

Artikel 11
Prüfung der Umweltauswirkungen

Artikel 12
Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten

Artikel 13
Zusammenarbeit mit Drittländern

Kapitel III
Umsetzung

Artikel 14
Zuständige Behörden

Artikel 15
Überwachung und Berichterstattung

Artikel 16
Durchführungsrechtsakte

Artikel 17
Ausschussverfahren

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Umsetzung

Artikel 19
Inkrafttreten

Artikel 20
Adressaten

Anhang I
Zuständige Behörden


 
 
 


Drucksache 470/13

... Auf der Einnahmenseite ist die Struktur der Steuersysteme und insbesondere die Verlagerung des Steuergegenstands von der Arbeit auf andere Quellen ein wesentlicher Aspekt der laufenden Reformen. Eine Priorität ist für viele Mitgliedstaaten die Beschränkung der Besteuerung des Faktors Arbeit, um Beschäftigungsanreize zu schaffen und die relativ hohen Arbeitskosten, insbesondere bei gering qualifizierten Arbeitnehmern, zu senken (siehe Kasten 2). Die dringend benötigten Reformen müssen selbstverständlich finanziell durch andere Einnahmenquellen ausgeglichen werden. Die Erhöhung der regelmäßigen Grundsteuer stößt in mehreren Mitgliedstaaten auf politischen Widerstand, kann aber so gestaltet werden, dass damit auf wirksame und gerechte Weise die öffentlichen Einnahmen gesteigert werden. Die Verlagerung der Steuerlast hin zu Umweltsteuern, etwa durch die Besteuerung von Verschmutzungsquellen und Treibhausgasemissionen, stellt eine weitere Möglichkeit dar. Davon können Impulse für die Entwicklung neuer Technologien, die Ressourceneffizienz und die Schaffung "grüner" Arbeitsplätze ausgehen, wobei man jedoch die Auswirkungen hoher Energiepreise auf die privaten Haushalte und die Wettbewerbsfähigkeit - auch im Hinblick auf die energieintensiven Wirtschaftszweige - nicht aus den Augen verlieren darf, damit künftige Entscheidungen auf der Grundlage solider Erkenntnisse getroffen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/13




1. Einleitung

2. Allgemeine Bewertung

3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte

Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen

Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen

Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor

Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie

Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung

4. Fazit

Anhang 1
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014

Anhang 2
Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben


 
 
 


Drucksache 768/13 (Beschluss)

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/13 (Beschluss)




Zu den Vorlagen allgemein

Zu den Rechtsakten im Anhang

Anhang des
Verordnungsvorschlags zur Anpassung von Rechtsakten an Artikel 290 AEUV

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 683/13

... - ein Zeugnis zum Nachweis der Einhaltung der Vorschriften des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) oder ein gleichwertiges Zeugnis, ein Zeugnis zum Nachweis der Einhaltung der Vorschriften des Internationalen Freibord-Übereinkommens von 1966 oder ein gleichwertiges Zeugnis und ein internationales Zeugnis über die Verhütung der Ölverschmutzung (IOPP-Zeugnis) zum Nachweis der Einhaltung der Vorschriften des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung von Meeresverschmutzungen durch Schiffe (



Drucksache 368/13

... "4. "Umweltschutzausgaben" die wirtschaftlichen Ressourcen, die von gebietsansässigen Einheiten auf den Umweltschutz verwendet werden. Umweltschutz umfasst alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die vorrangig der Vermeidung, Verringerung und Beseitigung von Umweltverschmutzung und jeder anderen Form der Umweltbelastung dienen. Dies schließt auch Maßnahmen zur Beseitigung bereits entstandener Umweltschäden ein. Maßnahmen, die der Umwelt zwar zugutekommen, in erster Linie aber ergriffen werden, um technischen Erfordernissen oder den internen Hygiene- oder Sicherheitsanforderungen eines Unternehmens oder einer anderen Einrichtung zu genügen, fallen nicht hierunter;



Drucksache 768/1/13

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/1/13




Zu den Vorlagen allgemein

Zu den Rechtsakten im Anhang


 
 
 


Drucksache 294/13

... /EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe10 ab dem 22. Dezember 2013 aufgehoben. Um die Vorschriften über den Schutz des Grundwassers im Rahmen der Cross-Compliance beizubehalten, empfiehlt es sich, den Geltungsbereich der CrossCompliance anzupassen und einen Standard für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand festzulegen, der die Anforderungen der Artikel 4 und 5 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel 1
Übergangsbestimmungen für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Artikel 1
Im Jahr 2014 eingegangene rechtliche Verpflichtungen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Artikel 2
Fortgesetzte Anwendung der Artikel 50a und 51 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Artikel 3
Zuschussfähigkeit bestimmter Ausgabenarten

Artikel 4
Anwendung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 im Jahr 2014

Kapitel 2
Änderungen

Artikel 5
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 73/2009

Artikel 40
Nationale Obergrenzen

Artikel 136a
Flexibilität zwischen den Säulen

Artikel 141a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 6
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. [ ...][DP]

Artikel 14
Flexibilität zwischen den Säulen

Artikel 7
Änderung der Verordnung (EU) Nr. [...][HZ]

Artikel 115
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Artikel 8
Änderung der Verordnung (EU) Nr. [ ...][sCMO]

Artikel 9
Änderung der Verordnung (EU) Nr. [...] [RD]

Kapitel 3
Schlussbestimmungen

Artikel 10
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Entsprechungen zwischen den Artikeln betreffend tier- und flächenbezogene Maßnahmen in den Programmplanungszeiträumen 2007-2013 und 2014-2020

Anhang II

Anlage

A Liste I betreffende Maßnahmen

B. Liste II betreffende Maßnahmen

LISTE I der Stofffamilien und -Gruppen GEMÄSS Abschnitt A

LISTE II der Stofffamilien und -Gruppen GEMÄSS Abschnitt B

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 261/13 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die mehrjährige Finanzierung der Maßnahmen der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs hinsichtlich der Verschmutzung durch Schiffe und der Meeresverschmutzung durch Erdöl- und Erdgasanlagen - COM(2013) 174 final



Drucksache 515/13

... Stahl kann wiederverwertet werden, ohne dabei Schlüsseleigenschaften wie Festigkeit, Duktilität oder Formbarkeit zu verlieren. Die Wiederverwertung einer Tonne nichtkontaminierten Stahlschrotts ermöglicht, mehr als 1200 kg Eisenerz, 7 kg Kohle und 51 kg Kalk zu ersetzen.24 Die Stahlerzeugung mit Hilfe von Stahlschrott anstelle von reinem Eisenerz reduziert den Energiebedarf um rund 75 % und den Rohstoffbedarf um etwa 90%.25 Angesichts der Herausforderungen, denen Europa beim Zugang zu günstiger Energie und günstigen Rohstoffen gegenübersteht, erscheint es wirtschaftlich sinnvoll, den Anteil des aus Schrott erzeugten Stahls zu maximieren. Auch ökologisch spricht einiges dafür, da die Verwendung von Schrott bei der Produktion umfangreiche Verringerungen bei der Luftverschmutzung (rund 86%), beim Wasserverbrauch (40%), bei der Wasserverschmutzung (76 %) und bei Bergbauabfällen (97 %) ermöglicht .26 Im Vergleich zu der auf Eisenerz basierenden Erzeugung entstehen bei der Herstellung einer Tonne Stahl aus Schrott 231 t weniger CO



Drucksache 290/13

... Auch von Menschen verursachte Katastrophen, wie Industrieunfälle mit gefährlichen Stoffen, können immense, grenzübergreifende Auswirkungen haben (z.B. der Unfall auf einer Ölplattform im Golf von Mexiko von 2010, der Dammbruch von 2011 in Ajka, Ungarn, bei dem Rotschlamm in die Umgebung entweichen konnte). Zudem können natürliche Gefahren und Katastrophen, z.B. Blitzschlag, Kälte oder Erdbeben, ("Natech" - Natural Hazard Triggering Technological Disasters) von Menschen verursachte Katastrophen nach sich ziehen, wie Verschmutzung von Luft und Boden mit gefährlichen Stoffen oder Brände9 (z.B. der Reaktorunfall von Fukushima, Japan, 2011). Solche kombinierten "Natech"-Katastrophen können wegen der zunehmenden Häufigkeit extremer Naturereignisse und der wachsenden Komplexität und Interdependenz der industriellen Systeme öfter auftreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/13




Grünbuch Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen

1. Hintergrund

Schaubild 1: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980-2011

Schaubild 2: Überschwemmungen - Größte Schäden bisher

Schaubild 3: Stürme - Größte Schäden bisher

Schaubild 4: Erdbeben - Größte Schäden bisher

Schaubild 5: Naturkatastrophen in EWR-Staaten - Schadensereignisse, Todesopfer und Verluste 1980 bis 2011

Schaubild 6: Im Informationssystem für Großunfälle registrierte Industrieunfälle in EWR-Staaten

2. Marktdurchdringung von Versicherungen gegen Naturkatastrophen

Schaubild 7: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980 bis 2011 - Gesamtschaden und versicherte Schäden

4 Fragen

2.1. Versicherungsbündelung

4 Fragen

2.2. Pflichtversicherung für Katastrophen

4 Fragen

2.3. Katastrophenversicherungspools

2.4. Der Staat als Rück- Versicherer und Rück- Versicherer letzter Instanz

4 Fragen

2.5. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung und andere innovative Lösungen

2.5.1. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung

2.5.2. Wetterforschung

2.5.3. Wertpapiere der Versicherungswirtschaft

4 Fragen

3. Sensibilisierung für das Katastrophenrisiko, Prävention und Eindämmung

3.1. Versicherungsprämien als marktwirtschaftlicher Anreiz zur Risikosensibilisierung, -verhütung und -minderung

4 Fragen

3.2. Langfristige Katastrophenversicherungsverträge

4 Fragen

3.3. Vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten

4 Fragen

3.4. Bedingungen des Versicherungsvertrags

4 Fragen

3.5. Daten, Forschung und Information

4 Fragen

3.6. Förderung von Risikofinanzierungsinitiativen als Teil der EU-Politik im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

4 Fragen

4. Vom Menschen verursachte Katastrophen

4.1. Umwelthaftung und Schäden aufgrund von Industrieunfällen

4 Fragen

4.2. Haftpflichtversicherung für Nuklearanlagen

4.3. Haftpflichtversicherung für Offshore-Erdöl- und -Erdgasunternehmen

4 Fragen

4.4. Informationsrechte von Opfern von vom Menschen verursachten Katastrophen

4 Fragen

5. Schadenregulierung

4 Fragen

6. Allgemeine Bemerkungen

4 Fragen

7. Welche weiteren Schritte sind geplant?


 
 
 


Drucksache 247/13

... Energie- und klimapolitischen Maßnahmen können zur Stärkung von Nachfrage und Wachstum in einer emissionsarmen Wirtschaft beitragen. Die EU ist Vorreiter im Bereich saubere und energieeffiziente Technologien, Erzeugnisse und Dienstleistungen sowie Ökotechnologien, in dem bis 2020 voraussichtlich rund 5 Millionen Arbeitsplätze entstehen werden9. Viele dieser Strategien tragen darüber hinaus zur Verringerung der Luftverschmutzung und zu Verbesserungen im Bereich der Gesundheit bei. Allerdings wurde gleichzeitig Kritik an diesen Strategien laut, weil sie sich negativ auf die Energiepreise, auf die Erschwinglichkeit der Energie für sozial schwache Haushalte und auf die Wettbewerbsfähigkeit von energieintensiven Wirtschaftszweigen auswirken, auch wenn sie den Energiekostendruck für die Industrie verringern und die Auswirkungen von Preisspitzen entschärfen.



Drucksache 99/13

... Nach den neuen unmittelbar geltenden EU-Begrenzungsregelungen dürfen ab dem 30. Juni 2013 keine Waschmittel, die für den Verbraucher bestimmt sind, mit einem Gesamtphosphorgehalt von 0,5 Gramm oder mehr in der empfohlenen Menge pro Standardwaschladung - bei hartem Wasser sowie normal verschmutzter Wäsche (Vollwaschmittel) bzw. leicht verschmutzter Wäsche (Feinwaschmittel) - mehr in Verkehr gebracht werden. Ferner dürfen ab dem 1. Januar 2017 keine Maschinengeschirrspülmittel für Verbraucher in Verkehr gebracht werden, die einen Gesamtphosphorgehalt von 0,3 Gramm oder mehr pro Standarddosierung (12 Gedecke, normale Verschmutzung) aufweisen. Die Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 99/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel des Gesetzes und europarechtlicher Hintergrund

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

V. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

a. Kosten der öffentlichen Haushalte

b. Sonstige Kosten

c. Erfüllungsaufwand

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2407: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 259/2012

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 817/13 (Beschluss)

... 6. Angesichts der Feststellung der Kommission, dass die städtische Umweltverschmutzung noch bis zum Jahr 2050 die umweltbedingte Haupttodesursache ist, sowie auf der Grundlage der Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation und aktueller Ergebnisse aus Wirkungsuntersuchungen von Luftschadstoffen bittet der Bundesrat die Bundesregierung, gegenüber der Kommission darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der angekündigten Revision der Luftqualitätsrichtlinie eine Absenkung der Luftqualitätsgrenzwerte über das Jahr 2020 hinaus erfolgt und der Prozess der Verbesserung der Luftqualität kontinuierlich fortgesetzt wird.



Drucksache 188/13

... Eine schlechte Abfallbewirtschaftung an Land, insbesondere die geringe Quote bei der Verwertung von Kunststoffabfällen, verschärft das Problem der Meeresverschmutzung durch Kunststoff, das eines der wichtigsten globalen Umweltprobleme der Zukunft sein wird29.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/13




Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt

1. KUNSTSTOFFABFÄLLE - BESCHREIBUNG eines zunehmenden Problems

Herstellung von Kunststoff

4 Kunststoffabfälle

Die Kunststoffindustrie

Verbleib in der Umwelt

2. RECHTSVORSCHRIFTEN zu Kunststoffabfällen in Europa

4 Abfallrecht

Rechtsvorschriften zu chemischen Stoffen

Umsetzung des Abfallrechts

3. Bewirtschaftung von Kunststoffabfall und Ressourceneffizienz

4. die internationale Dimension

5. politische Optionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen in Europa

5.1. Anwendung der Abfallhierarchie auf die Bewirtschaftung von Kunststoffabfall

5 Fragen:

5.2. Verwirklichung von Zielen, Recycling von Kunststoff und freiwillige Initiativen

Ziele und Ausfuhren von Kunststoffabfällen

Freiwillige Maßnahmen

5.3. Beeinflussung des Verbraucherverhaltens

Kunststoff einen Wert verleihen

5 Fragen:

Unterstützung informierter Kaufentscheidungen der Verbraucher

5 Frage:

5.4. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kunststoffen

Produktdesign von Kunststoffen für ein leichtes und wirtschaftliches ökoeffektives Recycling56

5 Fragen:

Neue Herausforderungen durch innovative Materialien

5 Frage:

5.5. Langlebigkeit von Kunststoffen und Kunststofferzeugnissen

Produktdesign für eine längere Lebensdauer, Wiederverwendung und Reparatur

Einweg - und kurzlebige Kunststofferzeugnisse

5 Fragen:

5.6. Förderung von biologisch abbaubaren Kunststoffen und Biokunststoffen

Biologisch abbaubare Kunststoffe

Biobasierte Kunststoffe

5 Frage:

5.7. Initiativen der EU zu Abfällen im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle

5 Fragen:

5.8. Internationale Maßnahmen

5 Fragen:


 
 
 


Drucksache 173/13

... Entwicklung und Wachstum tragen zu menschlichem Wohlstand und Wohlergehen bei, aber auch zu Umweltproblemen wie Ressourcenerschöpfung und Umweltverschmutzung, die sich mit der Zeit verschärfen dürften. Diese negativen Wirkungen gehen größtenteils von den 5,7 Mrd. Menschen aus, die nicht in extremer Einkommensarmut leben. Folge ist eine erhebliche Zunahme der weltweiten Nachfrage und des weltweiten Verbrauchs, die wiederum die natürlichen Ressourcen zusätzlich belasten. Weitere Fortschritte hin zur Schaffung einer inklusiven grünen Wirtschaft durch Förderung nachhaltiger Verbrauchs- und Produktionsmuster und erhöhte Ressourceneffizienz, einschließlich insbesondere emissionsarmer Energiesysteme, sind daher unabdingbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/13




1. Einleitung

2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen

3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen

3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG

3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz

3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene

3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten

3.5. Öffentliche Konsultation

4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015

4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens

4.1.1. Mindestlebensstandard

4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum

4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen

4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit

4.1.5. Frieden und Sicherheit

5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015

5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen

5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015

5.2.1. Geltungsbereich

5.2.2. Art und Zahl der Ziele

5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht

5.2.4. Kohärenz

5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder

6. die nächsten Schritte

Anhang I

Anhang II
Öffentliche Konsultation


 
 
 


Drucksache 668/13

... Unfälle sind zusammen mit anderen unerwünschten Auswirkungen des Verkehrs zu einem vorrangigen Thema der EU-Verkehrspolitik geworden: Staus, Verschmutzung, Lärm und CO2-Emissionen. Daher ist es wichtig, Daten über Unfälle, Todesopfer, Schwerverletzte und Umweltschäden (durch Freisetzung von Gefahrgütern) für alle Verkehrsträger zu erheben und zu verbreiten: auf der Straße, der Schiene, den Binnenwasserstraßen, dem See- oder Luftweg.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen von Interessengruppen und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 7
Verbreitung

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Ausschuss

Artikel 2

Anhang
Anhang C

Anhang
L Tabelle L.1

Tabelle


 
 
 


Drucksache 278/12

... - Industrielle Wasserwirtschaft Innovative Industrieprozesse, IKT-Anwendungen und neue Technologien für effizientere Behandlung werden Kosten senken, den Energiebedarf zurückfahren und die Umweltverschmutzung verringern. In Industrien mit hohem Wasserverbrauch (beispielsweise im Sektor Energieerzeugung oder in der chemischen Industrie) werden sich Innovationen zur Steigerung der Wassereffizienz in Produktionsprozessen positiv auswirken und zur Verringerung des Gesamtfußabdrucks beitragen. Die Arbeit der EIP "Wasser" wird sich darauf konzentrieren, es Industrie und KMU zu erleichtern, diese Innovationen zu verbreiten. Komplementaritäten mit der EIP "Rohstoffe" werden untersucht.



Drucksache 319/12 (Begründung)

... (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) in das innerstaatliche Recht. Die Regelungen in dieser Mantelverordnung ergänzen die Umsetzungsregelungen des Mantelgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen auf Verordnungsebene. Darüber hinaus enthält die Verordnung eine Neufassung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/12 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU

1. Europarechtliche Vorgaben

a Allgemein

b Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien

c Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie über Industrieemissionen

aa Horizontale Regelungen der Richtlinie über Industrieemissionen Kapitel I, II und VII der Richtlinie

bb Grundsätzliche Aussagen zum Umsetzungsbedarf im deutschen Recht

2. Darstellung der Regelungsschwerpunkte der Richtlinie über Industrieemissionen und deren Umsetzungsbedarf

a Stärkung europäischer Vorgaben bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

b Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

c Bericht über den Ausgangszustand; Rückführungspflicht in den Ausgangszustand bei Betriebsstilllegungen

d Weitere umsetzungsbedürftige Regelungen in Kapitel I und II der Richtlinie

II. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnung

2. Immissionsschutzrecht

a Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen - Konzeption der Umsetzung

aa. Umsetzung der Stärkung der BVT-Merkblätter bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

bb. Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

cc. Rückführungspflicht bei Betriebsstilllegungen

dd. Sonstige Regelungen der Kapitel I und II

b Neufassung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

c Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

d Erlass der Bekanntgabeverordnung

3. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Wasserrecht

4. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Abfallrecht

a Kreislaufwirtschaftsgesetz

b Deponieverordnung

III. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

IV. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Befristung

VII. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

2. Vorgaben/Prozesse des Verordnungsentwurfs

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

a Anpassung der 4. BImSchV

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Anpassung der 4. BImSchV

b Anhang I der 5. BImSchV Anlagenkatalog

c § 4a Absatz 4 Satz 1 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Neugenehmigung

d § 4a Absatz 4 Satz 5 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Änderungsgenehmigung

Im Einzelnen

e § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

f Neuerlass 41. BImSchV

g § 3 IZÜV Antragsunterlagen

h § 7 Absatz 1 bis 3 IZÜV Besondere Pflichten des Inhabers der Erlaubnis oder Genehmigung

i § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung

j § 9 IZÜV Überwachungspläne und Überwachungsprogramme Inhalt, Überprüfung und Aktualisierung sowie Zeitrahmen

k Dritter Abschnitt §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

l Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

m §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

n § 12 Absatz 6 Satz 1 DepV Folgenbegrenzungspflicht

o § 12 Absatz 6 Satz 2 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

p § 13 Absatz 7 DepV Pflicht zur Informationsübermittlung

q § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht bei Verstoß gegen Zulassung

r § 22a Absatz 2 und 3 DepV Überwachungsprogramme: Inhalt sowie Zeitrahmen

s § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

t § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a Anpassung der 4. BImSchV

b § 11a Absatz 6 Satz 1 der 9. BImSchV Bezeichnung BVT-Merkblatt

c § 21 Absatz 1 Nummer 3 der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Bericht über den Ausgangszustand

d § 21 Absatz 1 Nummer 3a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Emissionsbegrenzung; Begründung der Abweichung

e § 21 Absatz 2a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Angaben der IED

f § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

g Neuerlass 41. BImSchV

h § 2 Absatz 2 IZÜV Koordinierung der Verfahren

i § 3 IZÜV Antragsunterlagen und Entscheidungsfristen

j § 4 IZÜV Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen

k § 5 IZÜV Grenzüberschreitende Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit

l § 6 IZÜV Inhalt der Erlaubnis und der Genehmigung

m § 7 Absatz 3 IZÜV Jährliche Berichtspflicht

n § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Genehmigung oder Erlaubnis

o § 8 Absatz 4 IZÜV Untersagung

p § 8 Absatz 5 IZÜV Aufstellpflicht Überwachungspläne und Überwachungsprogramme

q § 10 IZÜV Unterrichtung durch die Länder

r Dritter Abschnitt, §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

s Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

t §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

u § 12 Absatz 6 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

v § 13 Absatz 7 DepV Informationsübermittlung auf Anfrage der Behörde

w § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht des Betreibers bei Verstoß gegen Zulassung

x § 21a Absatz 1 und 2 DepV Bekanntmachung der Entscheidungen und Anordnungen im Internet

y § 22 DepV Anlassbezogene Überprüfung behördlicher Entscheidungen

z § 22a Absatz 1 DepV Überwachungspläne: Inhalt sowie Überprüfung und Aktualisierung

za § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

zb § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

IX. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Anhang 1 Zur Mischungsregel

1. Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

2. Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

3. Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

4. Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

5. Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen

Zu Nr. 5

6. Holz, Zellstoff

Zu Nr. 6

7. Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

8. Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

9. Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen, Gemischen

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

10. Sonstige Anlagen

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Anlage 1 Prüfbereiche für Stellen :

Zu Anlage 2 Prüfungsbereiche für Sachverständige :

Anlage 2
basiert auf dem Anhang 1 der LAI-Richtlinie über die Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vgl. unter A. II.2 e) und wird zur Definition der Prüfungsbereiche übernommen. Die Anlagenarten nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) werden zur Vermeidung des Erfordernisses von ständiger Aktualisierungen der vorliegenden Anlage 2 nicht explizit genannt.

Zu Artikel 5

Zu Abschnitt 1

Zu § 1

Zu Abschnitt 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Abschnitt 3

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 4

Zu § 16

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2062 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.