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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verschiffung"


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Drucksache 303/14

... In den 28 EU-Mitgliedstaaten arbeiten etwa 42 200 Personen unmittelbar in der Binnenschifffahrt, davon sind 31000 mobile Arbeitnehmer (73 %)7. Im Binnenschifffahrtssektor sind ungefähr 9650 Unternehmen tätig. In Westeuropa handelt es sich dabei überwiegend um Kleinunternehmen, die ein einziges Schiff besitzen/betreiben. Auf der Donau hingegen sind Eigentümer, die nur ein einziges Schiff betreiben, die Ausnahme. Insgesamt gibt es in Europa über 16 000 Schiffe (Verschiffung von Trockengütern, Tankerschifffahrt, Schlepp- und Schubschifffahrt). Der grenzüberschreitende Verkehr macht über 75 % der Binnenschifffahrt in der EU aus8.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Zweck

1.2. Geltende Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Vorschlag

1.3. Allgemeiner Kontext

1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und ANALYSEPAPIER

2.1. Konsultation der Interessenträger

2.2. Analysepapier

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2 Analyse der Vereinbarung

3.2.1 Repräsentativität der Vertragsparteien und ihres Mandats

3.2.2 Rechtmäßigkeit der Vereinbarungsklauseln

3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4 Wahl der Instrumente

3.5 Unterrichtung des Europäischen Parlaments

3.6 Inhalt des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 bis 6

3.7 Ausführliche Erläuterung der Bestimmungen im Anhang des Vorschlags

Paragraph 1 Geltungsbereich

Paragraph 2 Begriffsbestimmungen

Paragraph 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum

Paragraph 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit

Paragraph 5 Arbeits- und Ruhetage

Paragraph 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

Paragraph 7 Ruhezeiten

Paragraph 8 Ruhepause

Paragraph 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit

Paragraph 10 Jahresurlaub

Paragraph 11 Jugendschutz

Paragraph 12 Kontrolle

Paragraph 13 Notfälle

Paragraph 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes

Paragraph 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Paragraph 16 Arbeitsrhythmus

Paragraph 17 Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. zusätzliche Informationen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Anhang
Europäische Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen TransportarbeiterFöderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt

Anhang

Paragraf 1 Geltungsbereich

Paragraf 2 Begriffsbestimmungen

Paragraf 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum

Paragraf 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit

Paragraf 5 Arbeits- und Ruhetage

Paragraf 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

Paragraf 7 Ruhezeiten

Paragraf 8 Ruhepause

Paragraf 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit

Paragraf 10 Jahresurlaub

Paragraf 11 Jugendschutz

Paragraf 12 Kontrolle

Paragraf 13 Notfälle

Paragraf 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes

Paragraf 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Paragraf 16 Arbeitsrhythmus

Paragraf 17 Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 111/11

... Angabe des Verladeortes oder des Verschiffungshafens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung.

Abschnitt 2
Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und lebende Tiere.

Abschnitt 3
Vorschriften für Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs

§ 15
Benennung von Eingangsorten und Eingangszollstellen

§ 16
Verbote auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union

§ 17
Amtliche Kontrollen

Abschnitt 5
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Anlage 2a
(zu § 6 Absatz 2 Satz 2)

Muster Veterinärbescheinigung für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

Teil I
Veterinärbescheinigung für die Einfuhr in die Bundesrepublik

Teil II
Lebensmittel tierischen Ursprungs nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 1 MFV

Erläuterung zur Veterinärbescheinigung für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs NACH § 6 Absatz 2 SATZ 1 Nummer 4 der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung LMEV in die Bundesrepublik Deutschland

Teil I
— Angaben zur Sendung

Feld I.1

Feld I.2

Feld I.2.a

Feld I.3

Feld I.4

Feld I.5

Feld I.6

Feld I.7

Feld I.8

Feld I.9

Feld I.10

Feld I.11

Feld I.12

Feld I.13

Feld I.14

Feld I.15

Feld I.16

Feld I.17

Feld I.18

Feld I.19

Feld I.20

Feld I.21

Feld I.22

Feld I.23

Feld I.24

Feld I.25

Feld I.26

Feld I.27

Feld I.28

Teil II
— Bescheinigung

Feld II.a

Feld II.b

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 15

Zu §§ 16und

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gern. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1210: Verordnung zur Änderung lebensmittel- und fuftermittelrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 29/08

... Es ist belegt, dass selbst unter Aufsicht von GS-Prüfstellen in Drittstaaten durchgeführte sogenannte Verschiffungskontrollen oft keine Gewähr dafür bieten, dass bei der zollrechtlichen Anmeldung von Produkten zur Einfuhr in den EU-Binnenmarkt tatsächlich EU-konforme Produkte eingeführt werden. So werden durchaus legal z.B. während des Transportes nach Europa Container und Produkte unter Zollverschluss in Häfen umgeladen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/08




Entschließung

Begründung

Zu den einzelnen Vorschlägen:

Zu Ziff. I. 1

Zu Ziff. I. 2

Zu Ziff. II. 1 , 2 und 3

Zu Ziff. II.4

Zu Ziff. II.5

Zu Ziff. II. 6

Zu Ziff. II. 7

Zu Ziff. II. 8

Zu Ziff. III.


 
 
 


Drucksache 29/08 (Beschluss)

... Es ist belegt, dass selbst unter Aufsicht von GS-Prüfstellen in Drittstaaten durchgeführte sogenannte Verschiffungskontrollen oft keine Gewähr dafür bieten dass bei der zollrechtlichen Anmeldung von Produkten zur Einfuhr in den EU-Binnenmarkt tatsächlich EU-konforme Produkte eingeführt werden. So werden durchaus legal z.B. während des Transportes nach Europa Container und Produkte unter Zollverschluss in Häfen umgeladen. Daher sollen vor der Einfuhr in den Binnenmarkt von GS-Prüfstellen stichprobenartige Überprüfungen bei Produkten mit GS-Zeichen oder Baumusterprüfung vorgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/08 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Marktüberwachung

3 I.

3 II.

3 III.

3 IV.

3 V.

3 VI.

3 VII.

Zu den einzelnen Vorschlägen:

Zu Abschnitt I

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt II

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Abschnitt III

Zum ersten Spiegelstrich

Zum zweiten Spiegelstrich

Zu Abschnitt IV


 
 
 


Drucksache 909/1/06

... 3. Der Bundesrat hält die im Verordnungsentwurf vorgeschlagenen Fristen in Artikel 13 Abs. 6 Unterabs. 3 und Abs. 7 Buchstabe a für zu lang. Diese Fristen beeinträchtigen den Export erheblich und benachteiligen die europäischen Exporteure im Vergleich zu ihren außereuropäischen Wettbewerbern in unangemessener Weise. Gerade bei Ländern, bei denen die Ausnahme in Artikel 13 Abs. 6 Unterabs. 2 nicht gilt, sind die Zeitspannen zwischen Bestellung und vorgesehenem Export in der Regel sehr kurz bemessen. Wenn der Export in Zukunft erst nach Ablauf einer Frist von 60 Tagen zugelassen werden könnte, ist unter Berücksichtigung notwendiger Transportzeiten (Verschiffung) absehbar, dass einige Produkte erst 90 Tage nach der Bestellung ihren Bestimmungsort erreichen. Die von der Kommission vorgeschlagene Wartefrist würde zu unnötigen Lieferverzögerungen bis hin zur Geschäftsverhinderung führen. Dies gilt insbesondere für zahlreiche Pflanzenschutzprodukte, deren übliche Applikationszeit vorüber wäre und deren Export sich damit erübrigt hätte. Daher ist der Bundesrat der Auffassung, dass diese Fristen halbiert werden sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 909/1/06




Zu Artikel 13

Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 166/04

... Häfen sind ein wesentliches Glied in der gesamten Transportkette, das den Seeverkehr mit den landseitigen Güter- und Passagierströmen verbindet. Häfen sind häufig Zentren für die Verschiffung gefährlicher Fracht und für die Produktion chemischer und petrochemischer Erzeugnisse, und/oder sie liegen in der Nähe großer Städte. Es ist offensichtlich, dass terroristische Angriffe in Häfen leicht zu schwerwiegenden Unterbrechungen in den Transportsystemen führen und eine Kettenreaktion für die Industrie in der Umgebung auslösen können; darüber hinaus können Menschen im Hafen oder die Bevölkerung in der Umgebung des Hafens zu Schaden kommen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission die Entwicklung einer umfassenden Strategie der Gefahrenabwehr in Häfen vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/04




Begründung

Allgemeine Einführung

Inhalt der Richtlinie über die Gefahrenabwehr in Häfen

Allgemeine Grundsätze des Vorschlags

Rechtliche Überlegungen

Die Bestimmungen im Einzelnen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Koordinierung mit Maßnahmen, die in Anwendung der Verordnung (EG) Nr. .../... ergriffen wurden

Artikel 5
Zuständige Behörde für die Gefahrenabwehr im Hafen

Artikel 6
Gutachten zur Risikobewertung für den Hafen

Artikel 7
Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen

Artikel 8
Gefahrenstufen

Artikel 9
Beauftragter zur Gefahrenabwehr im Hafen

Artikel 10
Ausschuss zur Gefahrenabwehr im Hafen

Artikel 11
Überprüfungen

Artikel 12
Anerkannte Organisation zur Gefahrenabwehr im Hafen

Artikel 13
Zentrale Kontaktstelle für Gefahrenabwehr im Hafen

Artikel 14
Durchführung und Kontrolle der Einhaltung

Artikel 15
Änderungen

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Vertraulichkeit und Verbreitung von Informationen

Artikel 18
Sanktionen

Artikel 19
Durchführung

Artikel 20
Inkrafttreten

Artikel 21
Adressaten

Anhang I
Gutachten zur Risikobewertung für den Hafen

Anhang II
Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen

Anhang III
Grundlegende Schulungsanforderungen

Anhang IV
Bedingungen, die von einer anerkannten Organisation zur Gefahrenabwehr im Hafen zu erfüllen sind

Finanzbogen


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.