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41 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verrentung"


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Drucksache 116/19

... Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die sozialrechtlichen Konsequenzen der "Zwangsverrentung" zu überprüfen und sozialpolitisch kritisch zu würdigen. Es wird angeregt, § 12a



Drucksache 141/13

... Außerdem sind die Arbeitsmärkte noch nicht integrativ. In einigen Ländern steigen die Quoten von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund, die in den Arbeitsmarkt eintreten, äußerst langsam, und die Zahl ihrer durchschnittlichen Wochenarbeitsstunden ist nach wie vor niedrig. Die Segmentierung und Polarisierung des Arbeitsmarktes bewirken in einer Reihe von Ländern eine erhebliche Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt, und Steuer- und Leistungssysteme können Anreize geben, nicht zu arbeiten, vor allem für Menschen mit geringem Einkommen oder mit Zweiteinkommen. Frühverrentungsregelungen und Lücken zwischen tatsächlichem und gesetzlichem Renteneintrittsalter verringern die Wirtschaftstätigkeit.



Drucksache 315/13 (Beschluss)

... Im Fokus der öffentlichen Diskussion stehen vor allem die psychischen Erkrankungen. Nach den Berechnungen der Krankenkassen werden die jährlichen Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen in Deutschland auf insgesamt über 43 Milliarden Euro geschätzt, die sich aus etwa 19 Milliarden Euro direkter und 25 Milliarden Euro indirekter Kosten zusammensetzen. Bei den direkten Kosten nehmen die psychischen Störungen mit ungefähr drei Milliarden Euro nach den Muskel-Skelett-Erkrankungen den zweiten Rang ein (Bödeker, Friedrichs 2011, Seite 79). Im Jahr 2011 gingen 53 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage auf das Konto psychischer Störungen; das bedeutet einen Anstieg um mehr als 80 Prozent in den letzten fünfzehn Jahren. Im Hinblick auf die indirekten Kosten lösen die psychischen Störungen mit gut drei Milliarden Euro die zweithöchsten Kosten aus, bezüglich der indirekten Kosten durch Frühberentung sogar die höchsten. Mit über 41 Prozent der Renten-Neuzugänge aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit sind psychische Erkrankungen inzwischen die Hauptursache für Frühverrentungen. Mit durchschnittlich 48 Jahren sind die Betroffenen zudem noch relativ jung (LohmannHaislah 2012).



Drucksache 343/13 (Beschluss)

... - arbeitsbedingte psychische Belastungen zu einem zentralen Thema der gesundheits- und arbeitsschutzpolitischen Diskussion geworden sind und arbeitsbedingter Stress inzwischen zu den wesentlichen gesundheitsgefährdenden Ursachen in der Arbeitswelt gehört. Die Folgen für die physische und psychische Gesundheit können sehr vielfältig sein: Sie reichen von vorübergehenden Beeinträchtigungen wie Schlafstörungen oder Erschöpfung bis hin zu manifesten Krankheiten wie Herz-Kreislauf- oder Magen-Darm-Erkrankungen. Im Focus der öffentlichen Diskussion stehen vor allem die psychischen Erkrankungen. Im Jahr 2011 gingen 53 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage auf das Konto psychischer Störungen; das bedeutet einen Anstieg um mehr als 80 Prozent in den letzten 15 Jahren. Mit über 41 Prozent der Renten-Neuzugänge aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit sind psychische Erkrankungen inzwischen die Hauptursache für Frühverrentungen.



Drucksache 315/13

... Im Fokus der öffentlichen Diskussion stehen vor allem die psychischen Erkrankungen. Nach den Berechnungen der Krankenkassen werden die jährlichen Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen in Deutschland auf insgesamt über 43 Milliarden Euro geschätzt, die sich aus etwa 19 Milliarden Euro direkter und 25 Milliarden Euro indirekter Kosten zusammensetzen. Bei den direkten Kosten nehmen die psychischen Störungen mit ungefähr drei Milliarden Euro nach den Muskel-Skelett-Erkrankungen den zweiten Rang ein (Bödeker, Friedrichs 2011, S.79). Im Jahr 2011 gingen 53 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage auf das Konto psychischer Störungen; das bedeutet einen Anstieg um mehr als 80 Prozent in den letzten fünfzehn Jahren. Im Hinblick auf die indirekten Kosten lösen die psychischen Störungen mit gut drei Milliarden Euro die zweithöchsten Kosten aus, bezüglich der indirekten Kosten durch Frühberentung sogar die höchsten. Mit über 41 Prozent der Renten-Neuzugänge aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit sind psychische Erkrankungen inzwischen die Hauptursache für Frühverrentungen. Mit durchschnittlich 48 Jahren sind die Betroffenen zudem noch relativ jung (Lohmann-Haislah 2012).



Drucksache 94/12 (Beschluss)

... Zu beachten ist ferner, dass sich bereits heute in der niedrigen Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch ihr höheres Krankheitsrisiko widerspiegelt. Neben den physischen Arbeitsbelastungen sind dabei insbesondere vielfältige psychische Belastungsarten hinzugekommen mit der Folge, dass vielfach das höhere Krankheitsrisiko in eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. vorzeitige Verrentung mündet. Bei den Menschen, bei denen es aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zu einer vorzeitigen Verrentung kommt, wird darauf zu achten sein, dass die daraus resultierenden finanziellen Verluste nicht unverhältnismäßig hoch sind.



Drucksache 434/12

... Arbeitnehmern, die in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen, ausgleichen können; andererseits sollten auch die Arbeitsbedingungen verbessert werden, um die Lebenserwartung zu erhöhen. Diese zweifache Herausforderung macht künftig attraktivere Arbeitsbedingungen und eine stärkere Berücksichtigung von Gesundheits- und Sicherheitsaspekten notwendig, um Frühverrentungen aufgrund von arbeitsbedingten Unfällen oder Erkrankungen zu vermeiden.



Drucksache 94/1/12

... 10. Zu beachten ist ferner, dass sich bereits heute in der niedrigen Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch ihr höheres Krankheitsrisiko widerspiegelt. Neben den physischen Arbeitsbelastungen sind dabei insbesondere vielfältige psychische Belastungsarten hinzugekommen mit der Folge, dass vielfach das höhere Krankheitsrisiko in eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. vorzeitige Verrentung mündet. Bei den Menschen, bei denen es aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zu einer vorzeitigen Verrentung kommt, wird darauf zu achten sein, dass die daraus resultierenden finanziellen Verluste nicht unverhältnismäßig hoch sind.



Drucksache 181/11

... (10) Diese Richtlinie sollte nicht für bestimmte Kredite gelten, die mit dem Verkaufserlös einer Immobilie zurückgezahlt werden, und deren Zweck vorwiegend in der Konsumerleichterung besteht, wie z.B. Immobilienverzehrprodukte oder vergleichbare Spezialprodukte. Derartige Kreditverträge weisen spezifische Besonderheiten auf, die außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie liegen. So ist beispielsweise eine Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers irrelevant, da die Zahlungen vom Kreditgeber an den Kreditnehmer, und nicht umgekehrt, geleistet werden. Für ein solches Geschäft wären also u.a. substanziell unterschiedliche vorvertragliche Informationen notwendig. Außerdem gehen andere Produkte im Bereich der Immobilienverrentung (z.B. „Home Reversion“), die vergleichbaren Zwecken dienen wie Umkehrhypotheken, nicht mit der Bereitstellung eines Kredits einher und würden daher außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie liegen. Diese Richtlinie sollte jedoch nur für diejenigen gesicherten Kredite gelten, deren Hauptzweck darin besteht, den Kauf einer Immobilie zu erleichtern, einschließlich tilgungsloser Kredite und Kredite zur Überbrückung des Zeitraums zwischen dem Kauf einer Immobilie und dem Verkauf einer anderen.



Drucksache 461/10

... In sozialer Hinsicht verspricht Option 5 im Vergleich zum Basisszenario das beste Ergebnis. Die Kombination aus schrittweiser Stilllegung der Bergwerke, die eine maximale Ausschöpfung der Möglichkeiten für (Früh-)Verrentungen bietet, und zusätzlicher Hilfe in Form von Beratung und Umschulung kann in der Tat die negativen Auswirkungen der Bergwerksstilllegungen in den betroffenen Regionen wirksam verringern. Auch wenn durch diese Lösung keine neuen dauerhaften Arbeitsplätze geschaffen werden, trägt sie unmittelbar dem Umstand Rechnung, dass die sozialen Folgen von Bergwerksstilllegungen sich auf einige wenige Regionen konzentrieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 461/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Öffentliche Anhörungen

3. Folgenabschätzung

Option 1: Basisszenario

Option 2: Leitlinien der Kommission

Option 3: Verordnung des Rates zur Genehmigung zeitlich befristeter Betriebsbeihilfen Stilllegungsbeihilfen

Option 4: Verordnung des Rates zur Genehmigung von Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten soziale Altlasten und Umweltaltlasten

Option 5: Kombination der Optionen 3 und 4

Option 6: Verlängerung der geltenden Kohleverordnung um zehn Jahre

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterungen zum Vorschlag

4 Stilllegungsbeihilfen

Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten

4 Verfahren

Vorschlag

Abschnitt I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Abschnitt II
Vereinbarkeit der Beihilfe

Artikel 2
Grundsatz

Artikel 3
Stilllegungsbeihilfe

Artikel 4
Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten

Artikel 5
Kumulierung

Artikel 6
Getrennte Buchführung

Abschnitt III
Verfahren

Artikel 7
Von den Mitgliedstaaten bereitzustellende Informationen

Abschnitt IV
Schlussbestimmungen

Artikel 8
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 9
Inkrafttreten

Anhang
Definition der in Artikel 4 genannten Kosten


 
 
 


Drucksache 438/08

... a) lebenslangen Leibrente oder Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans mit einer anschließenden Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr vorsieht; die Leistungen müssen während der gesamten Auszahlungsphase gleichbleiben oder steigen; Anbieter und Vertragspartner können vereinbaren, dass bis zu zwölf Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst werden oder eine Kleinbetragsrente nach § 93 Abs. 3 des



Drucksache 4/08

... § 24 Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 3
Rückwirkende Anwendung des durch dieses Gesetz geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

Artikel 4
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Maßnahmen

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Preis- und Kostenwirkungen

5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

7. Finanzielle Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 12

Zu § 13b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu den Nummern 25 bis 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Teil A (Allgemeines)

Zu § 157

Zu Teil B (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen)

Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu § 158

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 159

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 160

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 161

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 162

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 163

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 164

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 165

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 166

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 167

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 168

Zu § 169

Zu § 170

Zu § 171

Zu § 172

Zu § 173

Zu § 174

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 175

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil C (Grundvermögen)

Zu § 176

Zu § 177

Zu § 178

Zu § 179

Zu § 180

Zu § 181

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 182

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 183

Zu § 184

Zu § 185

Zu § 186

Zu § 187

Zu Nummer 15

Zu § 188

Zu § 189

Zu Nummer 16

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 982/08

... 19. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine aktive Politik zur Verbesserung der Voraussetzungen für ungefährliche Arbeitsverhältnisse zu betreiben, damit das Risiko in bestimmten Berufen verringert und die vorzeitige Verrentung eines hohen Prozentsatzes von Facharbeitnehmern vermieden wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 982/08




Allgemeine Erwägungen

2 Arbeitskräfte

2 Renten

Finanzielle Tragfähigkeit

Gesundheitsfürsorge und Langzeitpflege


 
 
 


Drucksache 343/08K

... Nummer 3 Halbsatz 2 regelt zum anderen, dass auch Anrechte nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz unabhängig von der konkreten Auszahlungsform auszugleichen sind. Zu diesen Auszahlungsformen gehören die lebenslange Leibrente genauso wie der Auszahlungsplan mit anschließender Teilkapitalverrentung (siehe § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG). Bei diesen Anlageformen ist eine reguläre Auszahlung vor Vollendung des 60. Lebensjahres grundsätzlich nicht möglich. Außerdem sind nur Auszahlungsarten begünstigt die dem Anleger oder der Anlegerin eine lebenslange Altersversorgung gewähren. Hierzu gehören neben der lebenslangen Rente auch die Auszahlung im Rahmen eines Auszahlungsplans mit Teilverrentung ab dem 85. Lebensjahr und die zu Beginn der Auszahlungsphase mögliche Teilkapitalisierung in Höhe von 30 % des zur Verfügung stehenden Kapitals.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/08K




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick über das Reformkonzept

1. Der Versorgungsausgleich als unverzichtbares Institut

2. Die Schwächen des derzeitigen Ausgleichs

a Gerechtigkeitsdefizite:

b Anwendungsdefizite:

3. Die Lösung der Strukturreform

a Beseitigung der Gerechtigkeitsdefizite durch die interne Teilung von Anrechten

b Beseitigung der Anwendungsdefizite durch Strukturierung, Vereinfachung und Flexibilisierung

II. Hintergründe und Einzelaspekte der Strukturreform

1. Die vom Versorgungsausgleich zu bewältigenden Aufgaben

a Halbteilung und frühzeitige Trennung der Versorgungsschicksale

b Gestaltender Eingriff in die komplexen Vorsorgesysteme als notwendige Folge

c Berechnung des in der Ehezeit erworbenen Werts

d Vollzug des Ausgleichs

2. Der bislang geltende Versorgungsausgleich

a Saldierung und Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung als Grundmodell

b Vergleichbarkeit aller Anrechte als Voraussetzung für eine Saldierung

c Barwert-Verordnung und fiktive Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Dynamisierung

d Der öffentlich-rechtliche Wertausgleich

e Der schuldrechtliche Ausgleich

f Das Abänderungsverfahren Totalrevision

g Fakten zum gegenwärtigen Versorgungsausgleich

3. Die Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme und ihre Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich

a Der Versorgungsausgleich als akzessorisches System

b Zunehmende Vielfalt der Versorgungen

c Abweichungen von prognostischen Annahmen als Normalfall

4. Die Elemente des reformierten Versorgungsausgleichs

a Der Grundsatz der internen Teilung Ausgleich bei demselben Versorgungsträger

b Die zulässigen Fälle einer externen Teilung Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger

c Ausnahmen von der internen oder der externen Teilung

d Keine Dynamisierung und Totalrevision mehr erforderlich

e Erweiterte Spielräume für Eheleute, Entlastung der Versorgungsträger und der Gerichte

f Strukturelle und sprachliche Neuordnung des Normenbestands

5. Bewertung anderer Reformvorschläge

a Das Modell der Kommission Strukturreform des Versorgungsausgleichs

b Das Modell Bergner

c Weitere Reformansätze

III. Verfassungsrechtliche Bewertung

1. Betroffene Grundrechtspositionen der Eheleute

2. Auswirkungen der internen Teilung auf die Grundrechtspositionen der Versorgungsträger

IV. Gleichstellungspolitische Bewertung

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Kapitel 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Ausgleich

Zu Abschnitt 1 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Wertausgleich bei der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung

Zu § 9

Zu Unterabschnitt 2 Interne Teilung

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Unterabschnitt 3 Externe Teilung

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Unterabschnitt 4 Ausnahmen

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Abfindung

Zu § 23

Zu § 24

Zu Unterabschnitt 3 Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

Zu § 25

Zu § 26

Zu Abschnitt 4 Härtefälle

Zu § 27

Zu Kapitel 3 Ergänzende Vorschriften

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Kapitel 4 Anpassung nach Rechtskraft

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Teil 2

Zu Kapitel 1 Allgemeine Wertermittlungsvorschriften

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Kapitel 2 Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Kapitel 3 Korrespondierender Kapitalwert

Zu § 47

Zu Teil 3

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu Artikel 2

§ 217
Versorgungsausgleichssachen

§ 218
Örtliche Zuständigkeit

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 219

Zu § 220

Zu § 221

Zu § 222

Zu § 223

Zu § 224

Zu § 225

Zu § 226

Zu § 227

Zu § 228

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 120f

Zu § 120g

Zu § 120h

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 3

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 432: Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)


 
 
 


Drucksache 605/08 Verrentung


Drucksache 239/08

... a) lebenslangen Leibrente oder Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans mit einer anschließenden Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr vorsieht die Leistungen müssen während der gesamten Auszahlungsphase gleichbleiben oder steigen; Anbieter und Vertragspartner können vereinbaren, dass bis zu zwölf Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst werden oder eine Kleinbetragsrente nach § 93 Abs. 3 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 239/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 92a
Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung

§ 92b
Verfahren bei Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung

Artikel 2
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

§ 5
Zertifizierung

§ 7
Informationspflicht des Anbieters; Sicherungsschein

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Bausparkassen

Artikel 4
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

§ 20
Anwendungsvorschrift

Artikel 7
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

5 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

5 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 92a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 92b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 462: Gesetz zur Verbesserung der Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersversorgung (Eigenheimrentengesetz – ERG)


 
 
 


Drucksache 1/07

... Darüber hinaus wurden bereits Fehlanreize zur Frühverrentung beseitigt. Auch die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters gehört in das Bündel der Maßnahmen.



Drucksache 858/07

... Ohne eine Nachfolgeregelung kommt es im Ergebnis für die betroffenen erwerbsfähigen Hilfebezieherinnen und Hilfebezieher zu einer zwangsweisen Verrentung vor der für eine abschlagsfreie Altersrente maßgeblichen Altersgrenze. In Grenzfällen, besonders bei Menschen, die während ihrer Erwerbstätigkeit niedrige Einkommen erwirtschaftet haben, kann der Wegfall der "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 858/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 743/1/06

... 33. Nach Auffassung des Bundesrates sind entschlossene Schritte zur Beseitigung von Beschäftigungshemmnissen für Ältere notwendig, um deren bessere Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Dazu gehören neben der Senkung der Lohnzusatzkosten und dem Abbau kostenträchtiger Senioritätsvorteile vor allem die Abschaffung aller Varianten der Frühverrentung und die Erhöhung der Lebensarbeitszeit. Die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung Älterer ist unter demografischen Gesichtspunkten, unter dem Aspekt der gesellschaftlichen Teilhabe und auch mit Blick auf die Finanzierbarkeit der sozialen Sicherungssysteme unabdingbar.



Drucksache 778/06

... § 24 Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 778/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gegenfinanzierung; Anpassung des Bewertungsrechts

E. Finanzielle Auswirkungen

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Maßnahmen

3. Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer

4. Preis- und Kostenwirkungen

5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand

6. Kosten für die Wirtschaft

7. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchtstabe aa Satz 1

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu den Nummern 18 bis 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 769/05

... . Psychische Störungen sind eine der Hauptursachen von Frühverrentung und Invalidisierung



Drucksache 213/05 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat ist weiter der Auffassung, dass im Rahmen der Grünbuch-Diskussion auch die durch Erwerbslosigkeit entstehenden Armutsrisiken älterer arbeitsloser Erwerbsfähiger (55 bis 64 Jahre) gesehen werden müssen. Arbeitslosigkeit ist gerade für ältere Erwerbsfähige auf Grund der bisher unzureichenden Wiedereinstellungschancen ein hohes Risiko für sozialen Abstieg und das Abgleiten in Armut. Aus diesem Grund sind entschlossene Schritte zur Beseitigung von Beschäftigungshemmnissen für Ältere notwendig, um deren bessere Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Dazu gehören neben der Senkung der Lohnzusatzkosten und dem Abbau kostenträchtiger Senioritätsvorteile vor allem die Abschaffung der Frühverrentung und die Erhöhung der Lebensarbeitszeit. Die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung ist sowohl unter demografischen Gesichtspunkten als auch mit Blick auf die Finanzierbarkeit der sozialen Sicherungssysteme unabdingbar.



Drucksache 287/05

... Um die wirtschaftlichen Folgen der Bevölkerungsalterung abzufedern, können die Mitgliedstaaten das Tempo des Schuldenabbaus beschleunigen, die Beschäftigungsquoten anheben und durch Vergrößerung des Arbeitskräfteangebots die Folgen der künftigen Abnahme der Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter ausgleichen. Wichtig ist auch, die sozialen Sicherungssysteme so zu modernisieren, dass sie finanziell nachhaltig sind. Parallel dazu ist jedoch sicherzustellen, dass sie den Anforderungen in Bezug auf Zugang und Angemessenheit genügen vor dem Hintergrund der höheren Abhängigkeitsquoten und der durch die größere Zahl älterer Menschen bedingten höheren Versorgungsleistungen. Insbesondere eine bessere Wechselwirkung zwischen den sozialen Sicherungssystemen und den Arbeitsmärkten kann Verzerrungen vermeiden: Es gilt, Ruhestandsentscheidungen beeinflussende Verrentungsregelungen neu zu gestalten und in Anbetracht der höheren Lebenserwartung das Arbeitsleben zu verlängern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 287/05




Begründung

1.1. Den Schwerpunkt noch stärker auf Wachstum und Beschäftigung legen

1.2. Ausblick

1.3. Die integrierten Leitlinien 2005-2008

Neubesinnung auf Wachstum und Beschäftigung

Ein neuer Governance-Zyklus

1.4. Inhalt und Struktur

Teil 1
- Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik

Teil 2
- Die beschäftigungspolitischen Leitlinien

Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung 2005-2008

Mikroökonomische Leitlinien

Beschäftigungspolitische Leitlinien

Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft gemäß Artikel 99 EG-Vertrag

Teil 1
Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik (2005-2008)

Abschnitt
A - Makroökonomische Politik für Wachstum und Beschäftigung8

A.1 Die makroökonomische Politik auf Wachstum und Beschäftigung ausrichten

A.2 Dynamik und Funktionieren des Eurogebiets verbessern

Abschnitt
B - Mikroökonische Reformen zur Stärkung des Wachstumspotenzials Europas

B.1 Europa attraktiver machen für Investoren und Arbeitskräfte

B.2 Wissen und Innovation für Wachstum

Teil 2
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien (2005-2008)

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang

1 MEHR Menschen IN Arbeit bringen und halten und die sozialen Sicherungssysteme modernisieren

2 die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen Verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

3 Die Investitionen IN Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung


 
 
 


Drucksache 97/05

... Gesundheitliche Prävention richtet sich an alle. Auf der Grundlage der Eigenverantwortung jedes und jeder Einzelnen stärken die Maßnahmen und Leistungen des Gesetzes das Bewusstsein für einen verantwortlichen Umgang mit der eigenen Gesundheit. Dazu gehört das eigene Verhalten ebenso wie die Gestaltung des Lebensumfeldes. Auf diese Weise können alle von gesundheitlicher Prävention profitieren: Es können Krankheiten vermieden bzw. früh erkannt und damit frühzeitig behandelt werden. Bestehende Krankheiten können besser bewältigt werden und Folgekrankheiten sowie Frühverrentung, Pflegebedürftigkeit und Behinderung können hinausgezögert oder verhindert werden.



Drucksache 894/05

... , dass Erwerbsunfähigkeitsregelungen die Frühverrentung beeinflussen. Somit sind Aktionen zur weiteren Unterstützung der Erwerbsbeteiligung behinderter Menschen und zur Förderung eines aktiven Alterns erforderlich, um vor allem die Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen zu vermeiden.



Drucksache 84/05

... Die Vorschrift beschreibt in Anlehnung an Artikel 6 Buchstabe a der Richtlinie den Zweck einer Pensionskasse, so wie er sich historisch in Deutschland entwickelt hat. Anders als reine Lebensversicherungsunternehmen haben Pensionskassen einen dem Grunde und der Höhe nach eingeschränkten Adressatenkreis. Dadurch wird die besondere Funktion der Pensionskasse für die Altersversorgung betont. Diese Einschränkung spielt sowohl für das Zulassungsverfahren als auch für die laufende Aufsicht eine Rolle. Auf der anderen Seite sollen keine statischen Grenzen eingeführt werden, zumal im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht absehbar ist, wie hoch tatsächlich im Zeitpunkt der Verrentung das weggefallene Erwerbseinkommen sein wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 117
Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionsfonds

§ 118a
Definition

§ 118b
Anzuwendende Vorschriften

§ 118c
Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionskassen

§ 118e
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 118f
Einrichtungen mit Sitz außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 146
Bundesaufsicht

§ 147
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 148
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 149
Verfahren

§ 150
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 151
Statistische Nachweisungen

§ 152
Statistische Angaben öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 153
Ermächtigungsgrundlage

§ 55b
Prognoserechnungen

§ 92
Versicherungsbeirat

§ 117
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 118a
Definition

§ 118b
Anzuwendende Vorschriften

§ 118c
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 118e
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 118f
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

§ 146
Bundesaufsicht

§ 147
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 148
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 149
Verfahren

Artikel 2
Änderung des Betriebsrentengesetzes

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Bestimmung von Pensionskassen als Unternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (PKewBV)

§ 2
Überbetriebliche Pensionskassen

Artikel 4
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

§ 118a

§ 118b

§ 118c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

§ 118e

§ 118f

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

§ 147

§ 148

§ 149

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 157/1/05

... 12. Dazu gehören neben der Senkung der Lohnzusatzkosten vor allem die Streichung von Frühverrentungssubventionen und der Abbau kostenträchtiger Senioritätsvorteile. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Beschluss vom 9. Juli 2004 (BR-Drs. 456/04 (Beschluss) Ziffern 13 und 14).



Drucksache 287/1/05

... 19. Der Bundesrat hält es in diesem Zusammenhang für beschäftigungspolitisch schädlich, dass in Deutschland vom Gesetzgeber nach wie vor in großem Umfang frühverrentungsfördernde Anreize gewährt werden, welche die staatlichen Haushalte und die Sozialversicherungen und damit letztlich die Steuer - und Beitragszahler schwer belasten. Die immense Kostenbelastung der Frühverrentung trägt maßgeblich zur seit Jahren anhaltenden Investitions- und Konsumschwäche in Deutschland bei. Daher sieht der Bundesrat im Einklang mit der Integrierten Leitlinie 17 die dringende Notwendigkeit, diese frühverrentungsfördernden Anreize zu beseitigen.



Drucksache 320/1/05

... In ihren "Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung für die Jahre 2005 bis 2008" (BR-Drs. 287/05) führt die Europäische Kommission aus, dass das Beschäftigungsquotenziel für Ältere in weit höherem Maß verfehlt wird als beispielsweise das Beschäftigungsquotenziel für die Erwerbsbevölkerung insgesamt. Sie spricht sich daher für einen Abbau von Frühverrentungsanreizen aus. Es bleibt völlig unverständlich, dass die Bundesregierung auf europäischer Ebene Forderungen nach einem Abbau von Frühverrentungsanreizen mit trägt und andererseits auf nationaler Ebene ebensolche Frühverrentungsanreize verlängern wil1.



Drucksache 157/05 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf darzulegen, welche Schritte sie plant, um 58-Jährigen Erwerbslosen einen Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu ermöglichen, wenn ab dem Jahr 2006 der bislang beschrittene Weg der Frühverrentung nach § 428



Drucksache 854/2/05

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit diesen Regelungen ein falsches Signal gesetzt wird, das seinem Willen widerspricht, Anreize zur Frühverrentung zu beseitigen. Im Hinblick darauf, dass der Gesetzesbeschluss des Bundestages eine Vielzahl von Vorschriften enthält, die am 01.01.2006 in Kraft treten sollen und die vom Bundesrat begrüßt werden, sieht der Bundesrat davon ab, das Gesetzgebungsverfahren aufzuhalten.



Drucksache 697/04 (Beschluss)

... 7. Nach Auffassung des Bundesrates ist es insbesondere notwendig, die Subventionierung der Frühverrentung schnellstmöglich zu beenden, um die Anreize zu einem längeren Verbleib im Erwerbsleben zu erhöhen, um die Beitragszahler zu entlasten und um die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu erleichtern. So beläuft sich das Finanzvolumen allein zur Subventionierung der Altersteilzeit auf jährlich schätzungsweise rund fünf Milliarden Euro mit steigender Tendenz in Form von Unterstützungszahlungen der Bundesagentur für Arbeit, altersteilzeitbedingten Steuerausfällen und Mehraufwendungen der öffentlichen Arbeitgeber für altersteilzeitbeschäftigte öffentliche Bedienstete.



Drucksache 697/1/04

... 8. Nach Auffassung des Bundesrates ist es insbesondere notwendig, die Subventionierung der Frühverrentung schnellstmöglich zu beenden, um die Anreize zu einem längeren Verbleib im Erwerbsleben zu erhöhen, um die Beitragszahler zu entlasten und um die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu erleichtern. So beläuft sich das Finanzvolumen allein zur Subventionierung der Altersteilzeit auf jährlich schätzungsweise rund fünf Milliarden Euro mit steigender Tendenz in Form von Unterstützungszahlungen der Bundesagentur für Arbeit, altersteilzeitbedingten Steuerausfällen und Mehraufwendungen der öffentlichen Arbeitgeber für altersteilzeitbeschäftigte öffentliche Bedienstete. Hinzu kommen Lohnersatzleistungen für ältere Arbeitslose ab 58 Jahren, die für den Arbeitsmarkt wegen der Inanspruchnahme des § 428 SGB III nicht zur Verfügung stehen müssen, in Höhe von schätzungsweise rund fünf Milliarden Euro. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im nächsten Nationalen Beschäftigungspolitischen Aktionsplan darzulegen, mit welchen zusätzlichen Maßnahmen das Ziel einer fünfzigprozentigen Beschäftigungsquote für Ältere erreicht werden soll.



Drucksache 263/20 PDF-Dokument



Drucksache 372/18 PDF-Dokument



Drucksache 411/16 PDF-Dokument



Drucksache 419/10 PDF-Dokument



Drucksache 679/16 PDF-Dokument



Drucksache 888/08 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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Internet

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