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Drucksache 325/13

... h) Nettoexplosivstoffmasse ist die Masse der Explosivstoffe, einschließlich der Phlegmatisierungsmittel, ohne deren Umhüllung und Verpackung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung

§ 6
Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung

§ 7
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten

Abschnitt 3
Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

§ 8
Grundpflichten

§ 9
Allgemeine Schutzmaßnahmen

§ 10
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie

§ 11
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

§ 12
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle

§ 14
Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Abschnitt 4
Erlaubnis- und Anzeigepflichten

§ 15
Erlaubnispflicht

§ 16
Anzeigepflicht

Abschnitt 5
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische

§ 17
Unterrichtung der Behörde

§ 18
Behördliche Ausnahmen

§ 19
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Straftaten

§ 22
Übergangsvorschrift

Anhang I
Symbol für Biogefährdung

Anhang II
Zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Containmentanforderungen, bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung

Anhang III
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

§ 25
Sprengstoffgesetz - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

Nummer 2

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Gefährdungsbeurteilung

2.4 Gefahrgruppenzuordnung und Bereichseinteilung

2.5 Festlegung der Schutzmaßnahmen

2.5.1 Betriebliche Organisation

2.5.2 Schutz- und Sicherheitsabstände

2.5.3 Bauliche Schutzmaßnahmen

2.5.4 Organisatorische Maßnahmen

2.5.5 Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Auslösen

2.5.6 Tätigkeiten unter Sicherheit

2.6 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Einrichtungen

2.6.1 Sammlung, Vernichtung und Entsorgung explosivstoffhaltiger Abfälle

2.6.3 Instandsetzungsarbeiten

2.6.4 Laboratorien

2.6.5 Prüfstände

2.6.6 Schießstände

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Begriffsbestimmungen

3.3 Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen

3.4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.5 Schutz- und Sicherheitsabstände

3.6 Bauliche Anforderungen

3.7 Zündquellen

3.8 Innerbetrieblicher Transport

3.9 Anforderungen an das Aufbewahren organischer Peroxide

3.10 Anforderungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

4. Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

Zu § 20

Zu § 22

Zu Anhang I Symbol für Biogefährdung

Nummer 3

Nummer 15

Nummer 17

Nummer 18

Zu Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2282: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung anderer Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Wirtschaft

II.2 Verwaltung

II.3 Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 755/13

... /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle im Hinblick auf eine Verringerung der Verwendung von Kunststofftüten - COM(2013) 761 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/13




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation und Hinzuziehung von Fachwissen

2.1.1. Untersuchungen

2.1.2. Interne Konsultation

2.1.3. Externe Konsultation

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU

3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 755/2/13

... /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle im Hinblick auf eine Verringerung der Verwendung von Kunststofftüten



Drucksache 755/13 (Beschluss)

... /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle im Hinblick auf eine Verringerung der Verwendung von Kunststofftüten - COM(2013) 761 final



Drucksache 187/13

... , der Deponie-Richtlinie und der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle vornehmen; hinzu kommen eine Expost-Bewertung ("Fitness-Check") von fünf Richtlinien über verschiedene Abfallströme und eine Bewertung der Möglichkeiten für eine bessere Lösung des Problems der Kunststoffabfälle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Befreiung der Kleinstunternehmen von EU-Rechtsvorschriften

3. Weniger strenge Vorschriften für KMU

4. Der KMU-Anzeiger

5. Unterstützung und Konsultierung von KMU

5.1 Konsultation von KMU - Allgemeine Aspekte

5.2 Die TOP 10-Konsultation

6. Reaktion auf die KMU-Konsultationen

7. Die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 188/1/13

... - die Voraussetzungen für die Vermeidung von kurzlebigen und zum einmaligen Verbrauch vorgesehenen Erzeugnissen zu schaffen (Vermeidung von Plastiktüten, Bepfandung von Einweggetränkeverpackungen),



Drucksache 755/1/13

... /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle im Hinblick auf eine Verringerung der Verwendung von Kunststofftüten - COM(2013) 761 final



Drucksache 99/13

... Die Wahrnehmung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund ist zur Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich (Artikel 72 Absatz 2 GG), wenn unterschiedliche landesrechtliche Regelungen erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft mit sich bringen, d.h. insbesondere Schranken oder Hindernisse für den wirtschaftlichen Verkehr im Bundesgebiet errichten und insbesondere die Verteilung des wirtschaftlichen Potenzials verzerren (BVerfGE 106, 62, 146f.). Die Wahrung der Wirtschaftseinheit liegt im gesamtstaatlichen Interesse, wenn es um die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraums der Bundesrepublik Deutschland durch bundeseinheitliche Rechtsetzung geht. Der Erlass von Bundesgesetzen zur Wahrung der Wirtschaftseinheit steht dann im gesamtstaatlichen Interesse, wenn Landesregelungen erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft mit sich bringen (BVerfGE 106, 62, LS 2 b)cc)). Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt: Das Gesetz enthält Anforderungen für die Bereitstellung von Wasch- und Reinigungsmitteln, die ganz überwiegend nicht nur in einzelnen Bundesländern, sondern im ganzen Bundesgebiet, häufig darüber hinaus auch europa- und weltweit vermarktet werden. Unterschiedliche Landesregelungen hätten zwangsläufig zur Folge, dass diese Produkte nicht ohne weiteres bundesweit einheitlich vertrieben werden könnten. Vielmehr müssten die Hersteller unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Landesrechts ggf. verschiedene Produkte herstellen bzw. verschiedene Verpackungen und Kennzeichnungen verwenden, was darüber hinaus zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Angesichts der mit solchen Auswirkungen verbundenen schwerwiegenden Hindernisse für den wirtschaftlichen Verkehr im Bundesgebiet dienen bundesgesetzliche Regelungen in diesem Bereich der Vermeidung erheblicher Nachteile für die Gesamtwirtschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 99/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel des Gesetzes und europarechtlicher Hintergrund

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

V. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

a. Kosten der öffentlichen Haushalte

b. Sonstige Kosten

c. Erfüllungsaufwand

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2407: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 259/2012

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 188/13

... Die Kunststoffproduktion steigt mit dem BIP12, was für die Jahre 2008 bis 2015 eine Zunahme der Kunststoffabfälle um 5,7 Mt (23 %)13 bedeutet. Dies ist weitgehend auf ein Wachstum des Verpackungssektors um 24 % zurückzuführen und bestätigt den anhaltenden Trend der fortlaufenden Zunahme der Kunststoffabfälle in Europa. In Ermangelung eines besseren Produktdesigns und verbesserter Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung wird mit steigender Produktion auch die Menge der Kunststoffabfälle in der EU zunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/13




Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt

1. KUNSTSTOFFABFÄLLE - BESCHREIBUNG eines zunehmenden Problems

Herstellung von Kunststoff

4 Kunststoffabfälle

Die Kunststoffindustrie

Verbleib in der Umwelt

2. RECHTSVORSCHRIFTEN zu Kunststoffabfällen in Europa

4 Abfallrecht

Rechtsvorschriften zu chemischen Stoffen

Umsetzung des Abfallrechts

3. Bewirtschaftung von Kunststoffabfall und Ressourceneffizienz

4. die internationale Dimension

5. politische Optionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen in Europa

5.1. Anwendung der Abfallhierarchie auf die Bewirtschaftung von Kunststoffabfall

5 Fragen:

5.2. Verwirklichung von Zielen, Recycling von Kunststoff und freiwillige Initiativen

Ziele und Ausfuhren von Kunststoffabfällen

Freiwillige Maßnahmen

5.3. Beeinflussung des Verbraucherverhaltens

Kunststoff einen Wert verleihen

5 Fragen:

Unterstützung informierter Kaufentscheidungen der Verbraucher

5 Frage:

5.4. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kunststoffen

Produktdesign von Kunststoffen für ein leichtes und wirtschaftliches ökoeffektives Recycling56

5 Fragen:

Neue Herausforderungen durch innovative Materialien

5 Frage:

5.5. Langlebigkeit von Kunststoffen und Kunststofferzeugnissen

Produktdesign für eine längere Lebensdauer, Wiederverwendung und Reparatur

Einweg - und kurzlebige Kunststofferzeugnisse

5 Fragen:

5.6. Förderung von biologisch abbaubaren Kunststoffen und Biokunststoffen

Biologisch abbaubare Kunststoffe

Biobasierte Kunststoffe

5 Frage:

5.7. Initiativen der EU zu Abfällen im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle

5 Fragen:

5.8. Internationale Maßnahmen

5 Fragen:


 
 
 


Drucksache 127/13 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat bittet sicherzustellen, dass durch Vorgaben für Aufschriften über Name, Handelsname oder Handelsmarke und Kontaktanschrift gemäß Artikel 8 Absatz 7 und Artikel 10 Absatz 3 keine unnötigen Kosten, Verpackungen und Beipackzettel verursacht werden. Dies gilt insbesondere auch für Produkte, bei denen auf Grund ihrer geringen Größe Produktaufschriften nur beschränkt möglich sind, sofern sie üblicherweise ohne Verpackung verkauft werden. Auf Aufschriften, die wegen zu geringer Schriftgröße kaum lesbar sind, sollte verzichtet werden, da sie nicht geeignet sind, den Verbraucherschutz zu verbessern.



Drucksache 434/13

... Synthetische Cannabinoide sind Stoffe, die ein cannabisähnliches Wirkungsspektrum aufweisen und meist Bezüge zu den chemischen Strukturen der in der Cannabispflanze vorkommenden Wirkstoffe, den sogenannten klassischen Cannabinoiden, haben. Einige synthetische Cannabinoide sind in Deutschland bereits den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterstellt (z.B. sog. "Spice"-Wirkstoffe in entsprechenden Kräutermischungen). In jüngerer Zeit ist zu beobachten, dass vielfältige neue Kräutermischungen hauptsächlich über Internetplattformen auf den Markt kommen. Diese werden mit modifiziertem Design, in anderen Verpackungen und mit neuen Wirkstoffen angeboten und sind u.a. laut Foreneinträgen in der Szene verbreitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebenundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Verordnungsentwurfs

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

IV. Nachhaltigkeit

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Befristung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2569: Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 208/1/13

Verordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen (GvpHpV)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 208/1/13




Hauptempfehlung zu Ziffer 4

3 Kennzeichnungspflichten

Hilfsempfehlung zu Ziffer 1


 
 
 


Drucksache 188/13 (Beschluss)

... - die Voraussetzungen für die Vermeidung von kurzlebigen und zum einmaligen Verbrauch vorgesehenen Erzeugnissen zu schaffen (Vermeidung von Plastiktüten, Bepfandung von Einweggetränkeverpackungen),



Drucksache 820/1/12

... 7. Neutrale Verpackungen für alle Tabakwaren ("Einheitsverpackungen") werden vom Bundesrat sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus gesundheitspolitischer Sicht abgelehnt. Von diesem Schritt hat die Kommission zu Recht Abstand genommen. Es sollte nun sichergestellt werden, dass die geplanten kombinierten Warnhinweise auf den Verpackungen (75 Prozent der Vorder- und Rückseite sowie 50 Prozent der Schmalseiten) den Herstellern ausreichend Möglichkeiten zur Marken- und Produktdifferenzierung bieten. Andernfalls wären eine Zunahme von Produktfälschungen und damit eine Aushöhlung der gesundheitspolitischen Ziele der vorgeschlagenen Richtlinie zu befürchten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 12

26. Zu Artikel 13 Absatz 1 Aufmachung und Inhalt der Packungen

Zu Artikel 15

Zu Artikel 18


 
 
 


Drucksache 91/12

... c) Die Kennzeichnung von Arzneimittelverpackungen nach § 10 Absatz 1c wird zum Schutz vor Fälschungen für einige Arzneimittel um Sicherheitsmerkmale erweitert. Die Europäische Kommission geht in ihrer Folgenabschätzung von einem Investitionsvolumen für die pharmazeutische Industrie innerhalb der EU zwischen ca. 1 und 9 Milliarden Euro im Laufe der nächsten 10 Jahre aus, je nach gewählter Technik. Hierzu kämen für das Gebiet der gesamten EU jährliche Betriebskosten zwischen ca. 200 und 500 Millionen Euro. Konkrete Fallzahlen und Kosten des Erfüllungsaufwandes für die pharmazeutische Industrie in Deutschland können noch nicht angegeben werden, da sowohl der Anwendungsbereich der Regelung als auch die Art und technische Realisierung des Sicherheitsmerkmals Gegenstand des noch zu erstellenden delegierten Rechtsaktes der Europäischen Kommission sind.



Drucksache 413/12

... Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die für die Begriffe "Arzneimittel", "radioaktives Arzneimittel", "Nebenwirkung", "schwerwiegende Nebenwirkung", "Primärverpackung" und "äußere Umhüllung" die in Artikel 1 Absätze 2, 6, 11, 12, 23 und 24 der Richtlinie



Drucksache 48/1/12

... Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen (Neufassung) COM(2012) 8 final



Drucksache 820/12 (Beschluss)

... 6. Neutrale Verpackungen für alle Tabakwaren ("Einheitsverpackungen") werden vom Bundesrat sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus gesundheitspolitischer Sicht abgelehnt. Von diesem Schritt hat die Kommission zu Recht Abstand genommen. Es sollte nun sichergestellt werden, dass die geplanten kombinierten Warnhinweise auf den Verpackungen (75 Prozent der Vorder- und Rückseite sowie 50 Prozent der Schmalseiten) den Herstellern ausreichend Möglichkeiten zur Marken- und Produktdifferenzierung bieten. Andernfalls wären eine Zunahme von Produktfälschungen und damit eine Aushöhlung der gesundheitspolitischen Ziele der vorgeschlagenen Richtlinie zu befürchten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Artikel 18

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 677/12

... "4. die Anerkennung und Überwachung von Qualitätssicherungsprogrammen für die Fertigung, Rekonditionierung und Prüfung von Verpackungen, IBC und Großverpackungen sowie die Anerkennung von Überwachungsstellen für die Prüfung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit der Qualitätssicherungsprogramme nach den Kapiteln 6.1, 6.3, 6.5 und 6.6 sowie die Anerkennung von Inspektionsstellen für die erstmaligen und wiederkehrenden Inspektionen und Prüfungen von IBC nach Unterabschnitt 6.5.4.4 und für die Anerkennung und Überwachung von Qualitätssicherungsprogrammen für die Auslegung, Herstellung, Prüfung, Dokumentation, den Gebrauch, die Wartung und Inspektion von prüfpflichtigen Versandstücken für radioaktive Stoffe nach Kapitel 6.4 in Verbindung mit Abschnitt 1.7.3 ADR/RID/

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu Artikel 1

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Artikel 1

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu Artikel 1

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

§ 13
Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Druckgefäße

§ 13a
Zuständigkeiten der Benennenden Behörde

§ 36
Prüffrist für Feuerlöschgeräte

Artikel 2
Änderung der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Artikel 4
Änderung der Gefahrgutverordnung See

Artikel 5
Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes

Artikel 6

Artikel 7

Begründung

I. Allgemeiner Teil

A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu Artikel 1

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Artikel 1

1. Personalaufwand:

2. Sach- und Anschaffungsaufwand:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

1. Personalaufwand:

2. Sach- und Anschaffungsaufwand:

Zu Artikel 4

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

F. Weitere Kosten

II. Gleichstellungspolitsche Auswirkungen

III. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

I. Allgemeines:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 2

I. Allgemeines:

II. Im Einzelnen:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu § 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2192: Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 820/12

... 2) Verpackung und Kennzeichnung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen mit Interessenträgern und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags16

3.1. Inhaltsstoffe und Emissionen

3.2. Kennzeichnung und Verpackung

3.3. Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmale

3.4. Tabak zum oralen Gebrauch

3.5. Grenzüberschreitender Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz

3.6. Neuartige Tabakerzeugnisse

3.7. Nikotinhaltige Erzeugnisse

3.8. Pflanzliche Raucherzeugnisse

3.9. Zuständigkeit der Union

3.9.1. Rechtsgrundlage

3.9.2. Subsidiarität

3.9.3. Verhältnismäßigkeit

3.9.4. Grundlegende Rechte

3.9.5. Rechtsform

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Definitionen

Titel II
Tabakerzeugnisse

Kapitel I
Inhaltsstoffe und Emissionen

Artikel 3
Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidhöchstgehalte sowie sonstige Höchstwerte

Artikel 4
Messverfahren

Artikel 5
Meldung von Inhaltsstoffen und Emissionen

Artikel 6
Regelung der Inhaltsstoffe

Kapitel II
Kennzeichnung und Verpackung

Artikel 7
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 8
Textliche Warnhinweise für Rauchtabak

Artikel 9
Kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise für Rauchtabak

Artikel 10
Kennzeichnung von Rauchtabak mit Ausnahme von Zigaretten und von Tabak zum Selbstdrehen

Artikel 11
Kennzeichnung rauchloser Tabakerzeugnisse

Artikel 12
Produktbeschreibung

Artikel 13
Aufmachung und Inhalt der Packungen

Artikel 14
Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmale

Kapitel III
Tabak zum oralen Gebrauch

Artikel 15
Tabak zum oralen Gebrauch

Kapitel IV
Grenzüberschreitender Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz

Artikel 16
Grenzüberschreitender Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz

Kapitel V
Neuartige Tabakerzeugnisse

Artikel 17
Meldung neuartiger Tabakerzeugnisse

Titel III
Nichttabakprodukte

Artikel 18
Nikotinhaltige Erzeugnisse

Artikel 19
Pflanzliche Raucherzeugnisse

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Zusammenarbeit und Durchsetzung

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 22
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 23
Bericht

Artikel 24
Einfuhr, Verkauf und Konsum von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Übergangsbestimmung

Artikel 27
Aufhebung

Artikel 28
Inkrafttreten

Artikel 29
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]

Anhang I
LISTE der textlichen Warnhinweise (gemäß Artikel 9 und Artikel 10 Absatz 1)

Anhang II
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 296/12

... Der Zulassungspflicht unterliegen nur solche Betriebe, die die bezeichneten Stoffe als Einzelfuttermittel oder als Mischfuttermittel lose, also ohne jede Verpackung, in den Verkehr bringen. Betriebe, die die Stoffe ausschließlich in Fertigpackungen im Sinne des § 6 Absatz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 296/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Futtermittelverordnung

§ 3
Analysemethoden

§ 4
Untersuchung von Futtermitteln auf Pestizidrückstände

Artikel 2
Weitere Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 3
Aufhebung der Futtermittel-Probenahme- und -Analyse-Verordnung

Artikel 4
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

Kosten / Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer n

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr: 2040: Entwurf einer Elften Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 809/12

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 809/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Sanktionsbewehrung gemeinschafts- oder unionsrechtlicher Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit (Chemikalien-Sanktionsverordnung - ChemSanktionsV)

Abschnitt 1
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 850/2004

§ 1
Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004

§ 2
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004

Abschnitt 2
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und auf ihrer Grundlage erlassener Kommissionsverordnungen

§ 3
Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 842/2006

§ 4
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und auf ihrer Grundlage erlassener Kommissionsverordnungen

Abschnitt 3
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

§ 5
Straftaten nach Artikel 67 in Verbindung mit Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

§ 6
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Abschnitt 4
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 689/2008

§ 7
Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 689/2008

§ 8
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 689/2008

Abschnitt 5
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1102/2008

§ 9
Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008

§ 10
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008

Abschnitt 6
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008/EG

§ 11
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008/EG

Abschnitt 7
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009

§ 12
Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009

§ 13
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Artikel 3
Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Besondere Rahmenbedingungen der Sanktionsbewehrung der REACH-Verordnung

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

V. Weitere Kosten

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

1. Artikel 1 §§ 1 und 2

2. Artikel 1 § 3

3. Artikel 1 § 4

Zu den Tatbeständen im Einzelnen:

4. Artikel 1 § 5

5. Artikel 1 § 6

Zu den Tatbeständen des § 6 Absatz 1 im Einzelnen

6. Artikel 1 §§ 7 und 8

7. Artikel 1 §§ 9 und 10

8. Artikel 1 § 11

9. Artikel 1 § 12

10. Artikel 1 § 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1023: Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit


 
 
 


Drucksache 409/11

... -Emissionen oder weniger Verpackungen beitragen. Kulturell und gesellschaftlich gesehen, fördern sie die kooperative Entscheidungsfindung und das Handeln einer lokalen Selbstverwaltung, die den Bedürfnissen der jeweiligen Gebiete besser gerecht wird, erhalten und sichern örtliche Traditionen durch den Aufbau von Bindungen zu einem geografischen Raum, in dem Erzeuger und Verbraucher zusammenleben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/11




1. Einleitung: Warum ein Grünbuch über die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?

2. Europäischer Mehrwert bei der Informations- und Absatzförderungspolitik

2.1. Vor welchen Herausforderungen steht die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?

2.1.1. Stärken und Schwächen der bislang durchgeführten Maßnahmen

2.1.2. Mit welchen Zielen lässt sich der größte europäische Mehrwert erreichen?

Frage 1:

3. Der Binnenmarkt: Aufwertung des landwirtschaftlichen Binnen-Markts durch seine Erzeugnisse

3.1. Der regionale und örtliche Markt

3.1.1. Chancen auf den regionalen und lokalen Märkten

3.1.2. Instrumente zur Entwicklung der regionalen und lokalen Märkte

3.1.3. Verwaltungsmodalitäten der Förderung für den regionalen und lokalen Markt

Frage 2:

3.2. Der europäische Binnenmarkt: die Bindung zwischen den Europäern und der Landwirtschaft stärken

3.2.1. Spezielle Erfordernisse und Ziele für die Förderung im Binnenmarkt nicht regional und lokal

Frage 3:

3.2.2. Maßnahmenfür den Binnenmarkt ohne regionalen und lokalen Markt

Frage 4:

4. Der Aussenmarkt mit seiner immer Stärkeren Konkurrenz: Ein Vorzugsplatz der Absatzförderung für Europäische Erzeugnisse

4.1. Die Stellung der europäischen Landwirtschaft auf dem Weltmarkt festigen

Frage 5:

4.2. Maßnahmen für den Außenmarkt

Frage 6:

5. Programminhalt Verwaltungsmodalitäten für den Binnen- und den Aussenmarkt

5.1. Wer sollten die Begünstigten sein?

Frage 7:

5.2. Mehr Kohärenz mit den übrigen GAP-Instrumenten

Frage 8:

5.3. Maßnahmen besser abgrenzen und klarer definieren

Frage 9:

Frage 10:

5.4. Geografische Herkunft und/oder Markennamen stärker zur Geltung bringen

Frage 11:

Frage 12:

5.5. Wie kann man eine Programmverwaltung durch mehrere Länder fördern?

Frage 13:

Frage 14:

5.6. Wie sollte die Programmumsetzung aussehen?

Frage 15:

5.7. Wie hoch sollte die europäische Mittelausstattung zur Erreichung unserer Ziele sein?

6. Schlussbemerkungen: öffentliche Debatte weitere Massnahmen

Frage 16:


 
 
 


Drucksache 520/1/11

... Bei Mitteln, bei denen sich die Anwendungsbestimmungen geändert haben, gelten die Bestimmungen der aktuellen Zulassung. Dies muss auch für die Verwendung von Restmengen gelten, auf deren Verpackungen somit ggf. nicht gültige Gebrauchsanleitungen angegeben sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/1/11




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 3 PflSchG

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 und 2 PflSchG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4 PflSchG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG

5. Zu Artikel 1 § 5 PflSchG

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 PflSchG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu - PflSchG

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 PflSchG

10. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Nummer 4 - neu - PflSchG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 1, 2 PflSchG

12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG

13. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 4 PflSchG

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 2 PflSchG

16. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 PflSchG

17. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 6 Satz 2 PflSchG

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 PflSchG

19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 PflSchG

20. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 - neu - PflSchG

21. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Satz 1 PflSchG

22. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 8 Nummer 1 PflSchG

23. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 3 PflSchG

24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - PflSchG

25. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - PflSchG

26. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 3 PflSchG

27. Zu Artikel 1 § 26 PflSchG

28. Zu Artikel 1 § 27 Überschrift, Absatz 6 - neu - PflSchG

29. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 Nummer 3 PflSchG

30. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG

31. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 PflSchG

32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 PflSchG

33. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG

34. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 PflSchG

35. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 PflSchG

36. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2a - neu - PflSchG

37. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 PflSchG

38. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 - neu - PflSchG

39. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 PflSchG

40. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 5 PflSchG

41. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 7 - neu - PflSchG

42. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 3 - neu - PflSchG

43. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 Nummer 9 - neu - PflSchG

44. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PflSchG

45. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG

46. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG

47. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 5 PflSchG

48. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 7 PflSchG

49. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1a - neu - PflSchG

50. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1a - neu - PflSchG

51. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 18 PflSchG

52. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 19 PflSchG

53. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 24 PflSchG

54. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 25a bis 25d - neu - PflSchG

55. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 5 PflSchG

56. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 7 - neu - PflSchG

57. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2, Satz 3 - neu - PflSchG

58. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 6 Nummer 3 PflSchG

59. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 8 PflSchG

60. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


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