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"Verpackung"
Drucksache 623/11
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungsmischungen (Erhaltungsmischungsverordnung)
... 2. § 4 Nummer 4 Buchstaben a und b durch Untersuchung von Saatgutproben, die den zum Inverkehrbringen aufbereiteten Bestandteilen von Saatgutmischungen oder den zum Inverkehrbringen aufbereiteten und verpackten Saatgutmischungen entnommen worden sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E. 1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Antrag auf Genehmigung des Inverkehrbringens einer Erhaltungsmischung
§ 4 Anforderungen an Saatgut von Erhaltungsmischungen
§ 5 Überwachung durch Sichtkontrollen und Prüfungen
§ 6 Verschließung
§ 7 Kennzeichnung
§ 8 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Grund für die Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
VI. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1832: Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungsmischungen
Drucksache 304/11
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
... 2. Eier zum Verkauf vorrätig zu halten, anzubieten, feilzuhalten, zu liefern, zu verkaufen oder sonst in den Verkehr zu bringen, die nicht in einer nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 zugelassenen Packstelle sortiert, verpackt und gekennzeichnet worden sind,
Drucksache 829/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission:
... - Qualitativ minderwertige LED-Produkte: Obwohl bereits einige qualitativ gute LED-Produkte auf dem EU-Markt erhältlich sind, weisen viele der angebotenen LED -Produkte Mängel in Bezug auf Design und Herstellung auf, strahlen kaltweißes Licht von geringer Qualität aus und dienen hauptsächlich als Ersatz-Leuchtmittel. Die Verbraucher machen ferner häufig die Erfahrung, dass die tatsächliche Lebensdauer wesentlich kürzer ist als auf der Verpackung angegeben 37. Mindestqualitätsanforderungen für LED-Produkte werden als Schlüsselfaktor angesehen, um die Zufriedenheit der Verbraucher mit der LED-Beleuchtung sicherzustellen und den LED-Markt anzukurbeln. Die Mitgliedstaaten sind für die Überwachung der Leistung und Sicherheit der auf dem EU-Markt verkauften Produkte mit
Grünbuch Die Zukunft der Beleuchtung: Beschleunigung des Einsatzes innovativer Beleuchtungstechnologien
1. SSL: eine völlig neue Betrachtungsweise der Beleuchtung
2. SSL und Europäische Nutzer
2.1. Enormes Potenzial für den Einsatz von SSL in Europa
2.2. Probleme und Herausforderungen für die Akzeptanz der SSL-Technologie durch die europäischen Nutzer
Punkte aus Sicht der Verbraucher und gewerblichen Nutzer
Spezifische Herausforderungen für den groß angelegten Einsatz von SSL in Städten
2.3. Initiativen für die Akzeptanz von SSL durch Verbraucher und Nutzer
Auf SSL-Produkte zutreffende politische und rechtliche Instrumente der EU
Die Perspektive der Verbraucher
Schaffen von SSL -Pilotmärkten für Städte
Schaffen von SSL-Pilotmärkten für Gebäude
3. SSL und die Europäische Beleuchtungsindustrie
3.1. Die europäische Beleuchtungsindustrie und Herausforderungen für den weitergehenden Einsatz von SSL
3.2. Europäischer strategischer Ansatz für eine wettbewerbsfähige SSL-Industrie in Europa
3.3. Initiativen zur Verstärkung der SSL-Wertekette
Eine Perspektive für Forschung und Innovation
Finanzierung und Initiativen der EU im Bereich Forschung und Innovation im aktuellen Programmplanungszeitraum 2007-2013
Die Perspektive der Beleuchtungsindustrie
Weitere Zusammenarbeit im Hinblick auf den EU-Ansatz in Bezug auf SSL
4. Öffentliche Debatte und weitere Schritte
Drucksache 48/11
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID
... - Die Kennzeichnung von RFID sollte nach international zumindest europaweit einheitlichen Standards erfolgen und leicht identifizierbar sein. Für RFID-Anwendungen im Einzelhandel sollte dabei neben einer Bereichskennzeichnung in Erwägung gezogen werden, einen produktbezogenen Hinweis auf RFID einzuführen, der sich am Produkt selbst befindet oder Teil der Produktkennzeichnung ist also beispielsweise auf dem Etikett, am Regal, im Vertrag oder auf der Verpackung angebracht ist. Die Kennzeichnung von mit RFID-Chips versehenen Produkten in verbraucherrelevanten Bereichen auch außerhalb des Einzelhandels ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu prüfen.
Drucksache 48/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID
... - Die Kennzeichnung von RFID sollte nach international zumindest europaweit einheitlichen Standards erfolgen und leicht identifizierbar sein. Für RFID-Anwendungen im Einzelhandel sollte dabei neben einer Bereichskennzeichnung in Erwägung gezogen werden, einen produktbezogenen Hinweis auf RFID einzuführen, der sich am Produkt selbst befindet oder Teil der Produktkennzeichnung ist also beispielsweise auf dem Etikett, am Regal, im Vertrag oder auf der Verpackung angebracht ist. Die Kennzeichnung von mit RFID-Chips versehenen Produkten in verbraucherrelevanten Bereichen auch außerhalb des Einzelhandels ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu prüfen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID
Zu 1.:
Zu 2.:
Zu 3.:
Zu 4.:
Drucksache 231/11
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Zweite Verordnung zum Geräte - und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug - 2. GPSGV)
... (1) Die Hersteller sind dafür verantwortlich, dass ihre Spielzeuge zur Identifikation eine Typen-, Chargen-, Modell- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen tragen. Falls dies auf Grund der Größe oder Art des Spielzeugs nicht möglich ist, sind die Hersteller dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Informationen auf der Verpackung oder in den Unterlagen, die dem Spielzeug beigefügt sind, angegeben werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Nachhaltigkeit
Verordnung
Zweite Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Pflichten der Hersteller
§ 4 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten der Hersteller
§ 5 Pflichten des Vertreters
§ 6 Pflichten der Einführer
§ 7 Pflichten der Händler
§ 8 Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
§ 9 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
§ 10 Wesentliche Sicherheitsanforderungen
§ 11 Warnhinweise
§ 14 Sicherheitsbewertung
§ 15 Anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren
§ 16 EG-Baumusterprüfung
§ 17 Technische Unterlagen
§ 18 Vorsorgeprinzip
§ 19 Anweisungen an notifizierte Konformitätsbewertungsstellen
§ 20 Behandlung von Spielzeug, mit dem ein Risiko verbunden ist
§ 21 Informationsaustausch
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
§ 23 Übergangvorschriften
§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung
Wesentliche Regelungsinhalte
Kosten für die öffentlichen Haushalte
4 Bürokratiekosten
Normadressat Verwaltung
Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
2. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz:
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 9
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu § 24
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1646: Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Drucksache 347/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur europäischen Normung und zur Änderung der Richtlinien 89/686 /EWG und 93/15 /EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9 /EG, 94/25 /EG, 95/16 /EG, 97/23 /EG, 98/34 /EG, 2004/22 /EG, 2007/23 /EG, 2009/105 /EG und 2009/23 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates KOM (2011) 315 endg.
... a) die Merkmale, die das Produkt erfüllen muss, wie Qualitätsstufen, Gebrauchstauglichkeit, Interoperabilität, Sicherheit oder Abmessungen, einschließlich der Anforderungen an die Verkaufsbezeichnung, Terminologie, Symbole, Prüfungen und Prüfverfahren, Verpackung, Kennzeichnung oder Beschriftung des Produkts sowie die Konformitätsbewertungsverfahren;
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Transparenz und Beteiligung von Interessengruppen
Artikel 3 Transparenz der Arbeitsprogramme von Normungsgremien
Artikel 4 Transparenz von Normen
Artikel 5 Beteiligung von Interessengruppen bei europäischen Normungstätigkeiten
Kapitel III Europäische Normen und europäische Normungsprodukte zur Unterstützung von Rechtsvorschriften und Politiken der Europäischen Union
Artikel 6 Arbeitsprogramm der Kommission für europäische Normungstätigkeiten
Artikel 7 Normungsaufträge für europäische Normungsgremien
Artikel 8 Einwände gegen harmonisierte Normen
Kapitel IV Normen im IKT-Bereich
Artikel 9 Anerkennung technischer Spezifikationen im IKT-Bereich
Artikel 10 Verwendung von IKT-Normen bei der öffentlichen Auftragsvergabe
Kapitel V Finanzierung der europäischen Normung
Artikel 11 Finanzierung von Normungsgremien durch die Europäische Union
Artikel 12 Finanzierung anderer Normungsorganisationen durch die Europäische Union
Artikel 13 Finanzierungsmodalitäten
Artikel 14 Verwaltungsmaßnahmen
Artikel 15 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union
Kapitel VI Delegierte Rechtsakte, Ausschuss, Berichterstattung
Artikel 16 Delegierte Rechtsakte
Artikel 17 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 18 Ausschussverfahren
Artikel 19 Berichte
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 20 Änderungen
Artikel 21 Nationale Normungsgremien
Artikel 22 Übergangsbestimmungen
Artikel 23 Aufhebungen
Artikel 24 Inkrafttreten
Anhang I Europäische Normungsgremien:
Anhang II Anforderungen für die Anerkennung Technischer Spezifikationen IM Bereich der IKT
Anhang III Organisationen Europäischer Interessengruppen
Drucksache 590/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa KOM (2011) 571 endg.; Ratsdok. 14632/11
... - Maßnahmen zur Optimierung der Ressourceneffizienz von Verpackungen.
Drucksache 825/11
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko -Landbaugesetz (ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung - ÖLGKontrollStZulV )
... Der Kontrollbereich umfasst Einheiten zur Produktion von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen aus der landwirtschaftlichen Erzeugung oder aus der Sammlung von Wildpflanzen, ohne Meeresalgen, sowie von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus der Tierproduktion, ohne Bienenhaltung und ohne Produktion von Tieren in Aquakultur; die Verarbeitung, Verpackung und Vermarktung ausschließlich im eigenen Betrieb erzeugter Produkte sind dabei mit umfasst,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Antrag auf Zulassung
§ 3 Antragsinhalt
§ 4 Qualitätsmanagement
§ 5 Standardkontrollverfahren, Musterkontrollvertrag
§ 6 Risikoanalyse
§ 7 Durchführung von Probenahmen und Analysen
§ 8 Informationspflichten
§ 9 Kontrollbesuche
§ 10 Maßnahmenkatalog
§ 11 Anforderungen an das Kontrollstellenpersonal
§ 12 Zulassung
§ 13 Verfahrensvorschriften
§ 14 Muster und Vordrucke
§ 15 Unterrichtung der Länder
§ 16 Übergangsvorschrift
§ 17 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2) Kontrollbereiche nach Titel IV Kapitel 2 bis 7 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008/EG, für die eine Zulassung nach § 2 Satz 2 beantragt wird
1. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung
2. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei
3. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur
4. Kontrollbereich B. Herstellung verarbeiteter Lebensmittel
5. Kontrollbereich C. Handel mit Drittländern Import
6. Kontrollbereich D. Vergabe an Dritte
7. Kontrollbereich E. Herstellung von Futtermitteln
Anlage 2 (zu § 8) Zuteilung der alphanumerischen Identifikationsnummer
A. Vorbemerkung:
B. Aufbau der alphanumerischen Identifikationsnummer:
Anlage 3 (zu § 10) Maßnahmenkatalog zur Anwendung bei Abweichungen von den einschlägigen Vorschriften
A. Vorbemerkungen:
B. Maßnahmenkatalog:
Anlage 4 (zu § 11) Anforderungen an das Kontrollstellenpersonal
1. Anforderungen an die Qualifikation der in der Kontrollstelle tätigen Personen
1.1 Leiterin/Leiter der Kontrollstelle und Vertreterin/Vertreter
1.2 Kontrolleurinnen/Kontrolleure Anforderungen für die Kontrollbereiche nach § 2:
1.2.1 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung
1.2.2 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei:
1.2.3 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur:
1.2.4 Kontrollbereich B. Herstellung verarbeiteter Lebensmittel:
1.2.5 Kontrollbereich C. Handel mit Drittländern Import :
1.2.6 Kontrollbereich D. Vergabe an Dritte :
1.2.7 Kontrollbereich E. Herstellung von Futtermitteln :
1.3 Personal für die Durchführung der Bewertungen und Zertifizierungen
2. Anforderungen an die Aneignung einer Kontrollbefähigung
3. Anforderungen an die Aneignung einer Kontrollbefähigung in einem zusätzlichen Kontrollbereich
4. Bedingungen zur Aufrechterhaltung der Kontrollbefähigung
5. Anforderungen zur Sicherung der Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Ermächtigungsgrundlagen
III. Alternativen
IV. Verordnungsfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
V. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
VI. Befristung
VII. Auswirkungen der Verordnung im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung
VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1647: Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz
Drucksache 705/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Neunte Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften
... Die Formulierung in der Verordnung ist hinsichtlich der Lage der Markierung nicht eindeutig und lässt unter Umständen auch zwei Markierungen auf einer Seite einer in Gebrauch befindlichen Verpackung zu. Die mindestens zweifache Kennzeichnung an gegenüberliegenden Seiten hat aber zum Ziel, dass die Markierungen an im Handel und damit möglicherweise in Ladungsverbänden befindlichen Verpackungen mit größerer Wahrscheinlichkeit kontrolliert werden können. Die neue Formulierung von § 13q Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 erfolgt in Anpassung an die Anforderungen für die Markierung und ihr Aufbringen auf hölzernem Verpackungsmaterial des Internationalen Standards für phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15 - Regelungen für Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel -.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PflBeschauV 1989
2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 10 einleitender Satzteil PflBeschauV 1989
3. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13q Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 PflBeschauV 1989
4. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 14 Absatz 4 Satz 1 PflBeschauV 1989
Drucksache 216/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... § 10 Absatz 1 Nummer 3 sowie § 25 Absatz 2 Nummer 3 sehen eine Ermächtigungsgrundlage für die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne vor. Grundsätzlich ist die vorgesehene Ausweitung der Wertstofferfassung auf stoffgleiche Nichtverpackungen zu begrüßen. Ein gesetzlicher Zwang zur Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne ist allerdings abzulehnen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollen vielmehr selbst entscheiden können, ob sie jeden Haushalt mit einer Wertstofftonne ausstatten oder Wertstoffe verstärkt über andere Systeme zur Wertstofferfassung, etwa die bei vielen Körperschaften eingeführten und vom Bürger akzeptierten Wertstoffhöfe, erfassen wollen. Dieses Ziel wird durch die Verwendung des allgemeineren Begriffs der "einheitlichen Wertstofferfassung" erreicht.
Drucksache 874/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe KOM (2011) 897 endg.
... Zu diesen Eigenschaften gehören Umwelt- und Klimaleistungsstufen, "Design für alle" (einschließlich des Zugangs von Menschen mit Behinderungen) und Konformitätsbewertung, Vorgaben für Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder Abmessungen, einschließlich der Qualitätssicherungsverfahren, der Terminologie, der Symbole, der Versuchs- und Prüfmethoden, der Verpackung, der Kennzeichnung und Beschriftung, der Gebrauchsanleitungen sowie der Produktionsprozesse und -methoden in jeder Phase des Lebenszyklus der Bauarbeiten; außerdem gehören dazu auch die Vorschriften für die Planung und die Kostenrechnung, die Bedingungen für die Prüfung, Inspektion und Abnahme von Bauwerken, die Konstruktionsmethoden oder -verfahren und alle anderen technischen Anforderungen, die der öffentliche Auftraggeber oder die Vergabestelle für fertige Bauwerke oder dazu notwendige Materialien oder Teile durch allgemeine und spezielle Vorschriften anzugeben in der Lage ist;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Einzelerläuterungen zum Vorschlag
5 Rechtssicherheit
Besserer Zugang zu den Konzessionsmärkten
Vorschlag
Richtlinie über Konzessionen
Titel I Begriffsbestimmungen, Allgemeine Grundsätze Anwendungsbereich
Kapitel I Begriffsbestimmungen, allgemeine Grundsätze und Anwendungsbereich
Abschnitt I Begriffsbestimmungen Anwendungsbereich
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Öffentliche Auftraggeber
Artikel 4 Vergabestellen
Artikel 5 Schwellenwerte
Artikel 6 Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von Konzessionen
Artikel 7 Allgemeine Grundsätze
Abschnitt II Ausschlüsse
Artikel 8 Für von öffentlichen Auftraggebern und Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse
Artikel 9 Besondere Ausschlüsse im Bereich der elektronischen Kommunikation
Artikel 10 Für von Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse
Artikel 11 Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen
Artikel 12 Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist
Artikel 13 Mitteilungen von Vergabestellen
Artikel 14 Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
Artikel 15 Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen
Abschnitt III Allgemeine Bestimmungen
Artikel 16 Laufzeit der Konzession
Artikel 17 Soziale und andere besondere Dienstleistungen
Artikel 18 Gemischte Konzessionen
Artikel 19 Konzessionen, die mehrere Tätigkeiten betreffen
Abschnitt IV Besondere Sachverhalte
Artikel 20 Vorbehaltene Konzessionen
Artikel 21 Forschung und Entwicklung
Kapitel II Grundsätze
Artikel 22 Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 23 Nomenklaturen
Artikel 24 Vertraulichkeit
Artikel 25 Vorschriften über Mitteilungen
Titel II Vorschriften für die Konzessionsvergabe
Kapitel I Veröffentlichung und Transparenz
Artikel 26 Konzessionsbekanntmachungen
Artikel 27 Vergabebekanntmachungen
Artikel 28 Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen
Artikel 29 Veröffentlichung auf nationaler Ebene
Artikel 30 Elektronische Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen
Kapitel II Ablauf des Verfahrens
Abschnitt I Gemeinsame Konzessionen, Fristen, technische Spezifikationen
Artikel 31 Von öffentlichen Auftraggebern bzw. Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten gemeinsam vergebene Konzessionen
Artikel 32 Technische Spezifikationen
Artikel 33 Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise
Abschnitt II Auswahl der Teilnehmer Konzessionsvergabe
Artikel 34 Allgemeine Grundsätze
Artikel 35 Verfahrensgarantien
Artikel 36 Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber
Artikel 37 Fristsetzung
Artikel 38 Fristen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen
Artikel 39 Zuschlagskriterien
Artikel 40 Lebenszykluskostenrechnung
Titel III Vorschriften für die Durchführung von Konzessionen
Artikel 41 Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 42 Änderung von Konzessionen während ihrer Laufzeit
Artikel 43 Beendigung von Konzessionen
Titel V Änderungen der Richtlinien 89/665/EWG (Nr.) 92/13/EWG
Artikel 44 Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG
Artikel 45 Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG
Titel VI Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen
Artikel 46 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 47 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 48 Ausschussverfahren
Artikel 49 Umsetzung
Artikel 50 Übergangsbestimmungen
Artikel 51 Überprüfung
Artikel 52 Inkrafttreten
Artikel 53 Adressaten
Anhang I Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 536 NACE Rev. 1
Anhang II Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 40 Absatz 3
Anhang III Von Vergabestellen gemäss Artikel 4 ausgeübte Tätigkeiten
Anhang IV in den Konzessionsbekanntmachungen Aufzuführende Angaben
Anhang V in den Vergabebekanntmachungen Aufzuführende Angaben
I in den Vergabebekanntmachungen gemäss Artikel 27 Absatz 1 aufzuführende Angaben
II. in den Vergabebekanntmachungen GEMÄSS Artikel 27 Absatz 2 Aufzuführende Angaben
Anhang VI in den Vergabebekanntmachungen in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 27 Absatz 1)
Anhang VII in den änderungsbekanntmachungen während der Laufzeit einer Konzession gemäss Artikel 42 Aufzuführende Angaben
Anhang VIII technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen
Anhang IX Vorgaben für die Veröffentlichung
1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen
2. Veröffentlichung zusätzlicher bzw. ergänzender Informationen
3. Muster und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen
Anhang X Dienstleistungen Gemäss Artikel 17
Anhang XI Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe B
Anhang XII Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten Teilnahmeanträgen
Anhang XIII in der Vorinformation in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 26 Absatz 3)
Drucksache 323/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiebetriebene -Produkte-Gesetzes
... Zusätzliche direkte Kosten infolge verbindlicher Handlungspflichten der Wirtschaft entstehen Herstellern energieverbrauchsrelevanter Produkte, deren Bevollmächtigten oder Importeuren erst mit der Umsetzung der Ökodesignrichtlinie durch Durchführungsrechtsvorschriften. Diese Pflichten können entsprechend der Anknüpfung der Ökodesignrichtlinie an den gesamten Lebenszyklus des Produkts folgende Produktionsphasen betreffen: Auswahl und Einsatz von Rohmaterial; Fertigung; Verpackung, Transport und Vertrieb; Installierung und Wartung; Nutzung; Ende der Lebensdauer bis zur Entsorgung (vgl. Anhang I, Teil 1, Abs. 1.1 Ökodesignrichtlinie). Die Unternehmen müssen ihre Produktion entsprechend anpassen und den damit verbundenen logistischen und materiellen Aufwand leisten. Darüber hinaus können die Durchführungsrechtsvorschriften den Hersteller verpflichten, die Umweltaspekte des Produkts umfassend zu analysieren, auf dieser Grundlage das ökologische Profil des betreffenden energieverbrauchsrelevanten Produkts zu erstellen und das Produkt anhand von Referenzwerten zu bewerten (vgl. Anhang I Teil 2 und 3 Ökodesignrichtlinie).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Problem und Ziel
II. Regelungsinhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten- und Preiswirkungen
2.1 Folgen für die Wirtschaft
2.2 Bürokratiekosten
2.3 Preiswirkungen
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Art. 1 Nr. 1
Zu Art. 1 Nr. 2; 3 b , c , e , f ; 4; 5 a , c , d , f ; 6; 7; 8b aa ; 9 b ; 10; 11 a , 13 a
Zu Art. 1 Nr. 3a
Zu Art. 1 Nr. 3d , Nr. 5g und Nr. 8f
Zu Art. 1 Nr. 3g , 5 e , 9a und 13 b
Zu Art. 1 Nr. 3h
Zu Art. 1 Nr. 5b
Zu Art. 1 Nr. 5h
Zu Art. 1 Nr. 8a , b bb und cc , c
Zu Art. 1 Nr. 8b dd
Zu Art. 1 Nr. 8d cc
Zu Art. 1 Nr. 8d aa und bb , e und f
Zu Art. 1 Nr. 8g
Zu Art. 1 Nr. 11b
Zu Art. 1 Nr. 12
Zu Art. 2
Zu Art. 3
Zu Art. 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1735: Gesetz zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes
Drucksache 520/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes
... Bei Mitteln, bei denen sich die Anwendungsbestimmungen geändert haben, gelten die Bestimmungen der aktuellen Zulassung. Dies muss auch für die Verwendung von Restmengen gelten, auf deren Verpackungen somit ggf. nicht gültige Gebrauchsanleitungen angegeben sind.
1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 3 PflSchG
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG
3. Zu Artikel 1 § 5 PflSchG
4. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG
5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 PflSchG
6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu - PflSchG
7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 PflSchG
8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Nummer 4 - neu - PflSchG
9. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 1, 2 PflSchG
10. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG
11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG
12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 4 PflSchG
13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 2 PflSchG
14. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 PflSchG
15. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 6 Satz 2 PflSchG
16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 PflSchG
17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 PflSchG
18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 - neu - PflSchG
19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Satz 1 PflSchG
20. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 8 Nummer 1 PflSchG
21. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 3 PflSchG
22. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - PflSchG
23. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - PflSchG
24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 3 PflSchG
25. Zu Artikel 1 § 26 PflSchG
26. Zu Artikel 1 § 27 Überschrift, Absatz 6 - neu - PflSchG
27. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 Nummer 3 PflSchG
28. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG
29. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 PflSchG
30. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 PflSchG
31. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG
32. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 PflSchG
33. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2a - neu - PflSchG
34. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 PflSchG
35. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 - neu - PflSchG
36. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 PflSchG
37. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 5 PflSchG
38. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 7 - neu - PflSchG
39. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 3 - neu - PflSchG
40. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 Nummer 9 - neu - PflSchG
41. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PflSchG
42. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG
43. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG
44. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 5 PflSchG
45. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 7 PflSchG
46. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1a - neu - PflSchG
47. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1b - neu - PflSchG
48. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 18 PflSchG
49. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 19 PflSchG
50. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 24 PflSchG
51. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 25a bis 25d - neu - PflSchG
52. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 5 PflSchG
53. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 7 - neu - PflSchG
54. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2, Satz 3 - neu - PflSchG
55. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 6 Nummer 3 PflSchG
56. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 8 PflSchG
Drucksache 832/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Innovation für eine nachhaltige Zukunft - Aktionsplan für Öko-Innovationen (Öko-Innovationsplan) KOM (2011) 899 endg.
... Verpackungsrichtlinie
1. Einleitung
2. die Herausforderung ÖKO-Innovation
3. Hemmnisse Triebfedern für Öko-Innovationen in KMU
4. Chancen für Öko-Innovationen Massnahmen der EU
5. der Aktionsplan für Öko-Innovationen
5.1. Aktion 1: Umweltpolitik und Rechtsvorschriften zur Förderung von Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.2. Aktion 2: Demonstrationsprojekte und Partnerschaften für Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.3. Aktion 3: Normen und Leistungsziele für wichtige Güter, Prozesse und Dienstleistungen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung
5 Meilensteine
5.4. Aktion 4: Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für KMU
5 Meilensteine
5.5. Aktion 5: Internationale Zusammenarbeit
5 Meilensteine
5.6. Aktion 6: Neue Kompetenzen und Arbeitsplätze
5 Meilensteine
5.7. Aktion 7: Europäische Innovationspartnerschaften
5 Meilensteine
6. Governance Sensibilisierung
6.1. Governance-Struktur
5 Meilensteine
6.2. Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten
5 Meilensteine
6.3. Sensibilisierung für die Vorteile und Chancen von Öko-Innovationen
7. Schlussbemerkungen
Öko -Innovationen nützen der Wirtschaft und der Umwelt
Europäische Unternehmen erkennen die Chance
Künftige globale Chancen müssen genutzt werden
Die europäische Ökoindustrie ist im Welthandel gut aufgestellt35
Globale Wachstumsmärkte für Ökobranchen36
Drucksache 502/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
... "Für diese Schichten dürfen andere als in Anlage 3 Abschnitt 1, 2 oder 4 genannte Stoffe nur verwendet werden, sofern diese nicht gemäß den Kriterien der Abschnitte 3.5, 3.6 und 3.7 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien
Drucksache 841/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen KOM (2010) 759 endg.
... "b) bei vorverpackten Lebensmitteln auf der Verpackung auch das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion nach Artikel 25 Absatz 1 erscheinen;
Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe für den Vorschlag und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Konsultation von Interessengruppen Folgenabschätzung
• Konsultation von Interessengruppen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Elemente des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Prinzip der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 8 Allgemeine Anforderungen
Artikel 36a Veröffentlichung und Mitteilung
Artikel 38a Übertragene Befugnisse
Artikel 38b Durchführungsbefugnisse
Artikel 38c Befugnisse der Kommission
Artikel 38d Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 38e Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 38f Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 38g Durchführungsrechtsakte – Ausschuss für ökologische/biologische Produktion
Artikel 2
Drucksache 710/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vierzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... "§ 8 Verpackung und Verschließung"
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierzehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
Artikel 2 Änderung der Erhaltungssortenverordnung
§ 8 Verpackung und Verschließung
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Grund für die Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
VI. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1489: Entwurf einer 14. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
Drucksache 475/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
... Im Zusammenhang mit der Streichung der spezifischen Anforderungen an Diabetiker-Lebensmittel werden vier Informationspflichten für die Wirtschaft aufgehoben. Die Angaben auf den Lebensmittelverpackungen müssen entsprechend entfernt werden. Die Umstellung der Verpackungen führt aufgrund der Übergangsfrist von zwei Jahren zu keinem zusätzlichen Mehraufwand bei den Unternehmen. Der Bestand an Verpackungen kann abverkauft werden und die Änderungen können im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Verpackungsumstellungen vorgenommen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Sechzehnte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
A. Allgemeiner Teil
I. Kosten, Preiswirkung
II. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1037: Entwurf der 16. Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
Drucksache 775/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Anpassung umweltrechtlicher Verordnungen an die Terminologie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (ABl. L 345 vom 23.12.2008, S. 68) umzusetzen. Die Richtlinie wurde im Zusammenhang mit der am 20. Januar 2009 in Kraft getretenen Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
2.1 Bund
2.2 Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen
Artikel 3 Änderung der Altfahrzeug-Verordnung
Artikel 4 Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung der Verordnung
II. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
III. Gesetzesfolgen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu den Nummern 1 bis 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1513: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2008/112/EG (BMU)
Drucksache 808/10
Gesetzesantrag der Länder Hessen, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht
... ) - nicht persönlich anwesend. Die ersteigerten Gegenstände können dem Ersteher daher nicht unmittelbar an Ort und Stelle gegen Zahlung des Kaufgeldes ausgehändigt werden. Die Gegenstände müssen vielmehr in aller Regel gesondert versandt werden. Die Kosten des Versands (einschließlich besonderer Verpackung) trägt der Ersteher aufgrund der ihm vorab bekannt gegebenen Versteigerungsbedingungen (§ 814 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258)
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Entwurfs
1. Verbesserung des Erfolgsbezugs
2. Verbesserung der Kostendeckung
3. Alternativen
4. Veränderung des Gebührenaufkommens
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preise
3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe r
Zu Nummer 400
Zu Nummer 401
Zu Nummer 402
Zu Nummer 403
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe y
Zu Buchstabe z
Zu Buchstabe a10
Zu Buchstabe a11
Zu Buchstabe a12
Zu Buchstabe a13
Zu Artikel 2
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Artikel 3
Drucksache 104/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Waldschutz und Waldinformation - Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel KOM (2010) 66 endg.
... Die Holzwirtschaft steht am Anfang einer langen Wertkette, die Industriesektoren wie Möbelherstellung, Bauwesen, Druckerei und Verpackung umfasst. Der Forstsektor sichert rund 8 % der Gesamtwertschöpfung des Herstellungsgewerbes. In ländlichen Gebieten ist die wirtschaftliche Bedeutung des Sektors sehr groß, denn nachhaltig bewirtschaftete Wälder beliefern forstbasierte Industrien mit dem notwendigen Rohstoff Holz. Forstliche Rohstoffe, Güter und Dienstleistungen können auch eine der Hauptgrundlagen für den wirtschaftlichen Aufschwung und "
Grünbuch Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel SEC 2010 163 final
1. Einleitung
2. Der Zustand der Wälder – Waldfunktionen
2.1. Was ist ein Wald?
2.2. Waldfläche
2.3. Waldfunktionen
2.3.1. Sozioökonomische Funktionen
2.3.1.1. Wälder sichern Arbeitsplätze, Einkommen und Rohstoffe für die Industrie und erneuerbare Energien.
2.3.1.2. Wälder schützen Siedlungen und Verkehrswege
2.3.2. Umweltfunktionen – Ökosystemdienstleistungen
2.3.2.1. Wälder schützen Böden
2.3.2.2. Wälder regulieren die Wasserversorgung
2.3.2.3. Wälder erhalten die biologische Vielfalt
2.3.3. Die klimaregulierende Funktion der Wälder
2.3.3.1. Wälder als Kohlenstoffsenken und Kohlenstoffquellen
2.3.3.2. Wälder als Regulatoren des örtlichen und regionalen Wetters
Frage 1:
3. Auswirkungen des Klimawandels auf die Wälder
3.1. Veränderliche Umweltbedingungen und Waldschäden
3.2. Destruktive Stürme
3.3. Großbrände
3.4. Auswirkungen auf die Waldfunktionen
Frage 2:
4. Verfügbare Instrumente zum Schutz der Wälder
4.1. Nationale Strategien für Waldnutzung und Waldbewirtschaftung
4.2. EU-Strategien für die Waldnutzung und Waldbewirtschaftung
Frage 3:
4.3. Waldbewirtschaftung und Waldnutzung
Frage 4:
4.4. Waldinformationen
Frage 5:
5. Perspektiven
Drucksache 821/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV )
... 3. denen ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Schiffsführer, Empfänger, Reisender, Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen oder als Stelle für Inspektionen und Prüfungen von Großpackmitteln (IBC) zugewiesen worden sind oder
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand:
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Belange
H. Nachhaltigkeit
Verordnung
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Befreiungen
§ 3 Bestellung von Gefahrgutbeauftragten
§ 4 Schulungsnachweis
§ 5 Schulungsanforderungen
§ 6 Prüfungen
§ 7 Zuständigkeiten
§ 8 Pflichten des Gefahrgutbeauftragten
§ 9 Pflichten der Unternehmer
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Übergangsbestimmungen
§ 12 Aufheben von Vorschriften
§ 13 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand:
Sonstige Kosten
4 Bürokratiekosten
II. Zu den Einzelvorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Ziffer 1:
Zu Ziffer 2:
Zu Ziffer 3:
Zu Ziffer 4:
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu 1.:
Zu 2.:
Zu 3.:
Zu 4.:
Zu 5.:
Zu 6.:
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1341: Entwurf der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen
Drucksache 242/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... , die Verordnung über Immissions- und Störfallbeauftragte, die Störfall-Verordnung und die Verpackungsverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Altfahrzeug-Verordnung
§ 6 Sachverständige
Artikel 2 Änderung der Altholzverordnung
Artikel 3 Änderung der Bioabfallverordnung
Artikel 4 Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
§ 9a Verfahrensvorschriften
Artikel 5 Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung
Artikel 6 Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020
Artikel 7 Änderung der Deponieverordnung
Artikel 8 Änderung der Gewerbeabfallverordnung
Artikel 9 Änderung der Klärschlammverordnung
Artikel 10 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
Artikel 11 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
Artikel 12 Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
§ 10a Nachweise nicht betriebsangehöriger Personen
Artikel 13 Änderung der Störfall-Verordnung
Artikel 14 Änderung der Verpackungsverordnung
Artikel 15 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Ermächtigungsgrundlagen
III. Alternativen
IV. Verordnungsfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
V. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
VI. Befristung
VII. Auswirkungen der Verordnung im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung
VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1132: Verordnung zur Anpassung umweltrechtlicher Vorschriften mit Bezug zu Dienstleistungen
Drucksache 808/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht
... ), ist der Ersteher anders als bei der Präsenzversteigerung (§ 814 Absatz 1 Nummer 1 ZPO) - nicht persönlich anwesend. Die ersteigerten Gegenstände können dem Ersteher daher nicht unmittelbar an Ort und Stelle gegen Zahlung des Kaufgeldes ausgehändigt werden. Die Gegenstände müssen vielmehr in aller Regel gesondert versandt werden. Die Kosten des Versands (einschließlich besonderer Verpackung) trägt der Ersteher aufgrund der ihm vorab bekannt gegebenen Versteigerungsbedingungen (§ 814 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht
Artikel 1 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Verbesserung des Erfolgsbezugs
2. Verbesserung der Kostendeckung
3. Alternativen
4. Veränderung des Gebührenaufkommens
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preise
3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe r
Zu Nummer 400
Zu Nummer 401
Zu Nummer 402
Zu Nummer 403
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe y
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe a10
Zu Buchstabe a11
Zu Buchstabe a12
Zu Buchstabe a13
Zu Artikel 2
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 3
Drucksache 483/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... Die Zuordnung anderer Energieerzeugnisse nach ihrer Beschaffenheit zu den in den Absätzen 1 und 3 genannten Energieerzeugnissen kann nicht immer sinnvoll erfolgen, z.B. weil sie von ihrem Aggregatzustand und ihren chemischen Eigenschaften her nicht vergleichbar sind. In der Praxis sind insbesondere Sekundärbrennstoffe wie z.B. Altreifen oder Kunststoffverpackungen, die in heterogenen Mischungen gehandelt werden, schwer einzutarifieren. In diesen Fällen vereinfacht ein am Energiegehalt orientierter Steuersatz das Besteuerungsverfahren. Mit dieser Regelung wird keine neue Steuerpflicht eingeführt, sondern das Besteuerungsverfahren durch die Einführung einer zusätzlichen Bemessungsgröße vereinfacht. Das Entstehen der Energiesteuer ergibt sich wie bisher aus der konkreten Verwendung der Energieerzeugnisse. Die Höhe des Steuersatzes entspricht der Besteuerung des Energiegehaltes von Heizöl nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 3.
Drucksache 16/10
Verordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
... 4. die in Verpackungen kleiner als 50 Kilogramm an nicht gewerbsmäßige Endverbraucher in den Verkehr gebracht werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Entwurf
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Aufzeichnungspflicht
§ 4 Meldepflicht
§ 5 Mitteilungspflicht
§ 6 Ergänzende Landesregelungen
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 459/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren KOM (2010) 392 endg.; Ratsdok. 12564/10
... umfasst lediglich die Befugnis des Strafverteidigers, die Akten auf der Geschäftsstelle des Gerichts selbst oder durch autorisierte Personen einzusehen oder aber die Akten bei dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft selbst oder durch einen geeigneten Boten abzuholen, um sie in den Geschäftsräumen oder in der Wohnung einzusehen. Demgegenüber stellt die Aktenversendung an den Rechtsanwalt eine vom Gesetz nicht umfasste zusätzliche Leistung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft dar. Diese ist erfahrungsgemäß mit zusätzlichen Kosten wie Verpackungs- und Transportkosten verbunden, die sich angesichts des Umfangs, in dem in der Praxis Aktenversendungen beantragt werden, zu einer nicht unerheblichen Belastung für die Justizhaushalte summieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. März 1996 - 2 BvR 386/96 -, NJW 1996, S. 2222 f.). Da der Aktenversand im Vergleich zur Einsicht eine zusätzliche Leistung darstellt, muss eine Kostenpflicht des Aktenversands weiterhin ermöglicht werden.
Drucksache 444/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2010 zu dem Internet der Dinge (2009/2224(INI))
... 19. fordert die Hersteller auf, das „Recht auf das Schweigen der Chips" zu gewährleisten, indem die RFID-Chips so gestaltet werden, dass sie vom Verbraucher nach dem Kauf entfernt oder auf andere Weise mühelos deaktiviert werden können; betont, dass die Verbraucher über das Vorhandensein von passiven oder aktiven RFID-Chips, ihre Lesereichweite, die Art der von den Geräten empfangenen oder gesendeten Daten und deren Nutzung unterrichtet werden müssen und dass diese Informationen auf allen Verpackungen eindeutig genannt und in den Gebrauchsanweisungen bzw. Produktinformationen in ausführlicherer Form aufgeführt sein müssen;
Drucksache 873/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen KOM (2010) 781 endg.
... Der Hauptgrund für die Revision der Seveso-II-Richtlinie ist die Angleichung von Anhang I an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (im Folgenden die „CLP-Verordnung“), die die Richtlinien
Drucksache 573/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe KOM (2010) 473 endg.
... 6. Jeder Wirtschaftsteilnehmer, der die in Anhang I aufgeführten Stoffe oder ihre Gemische der Allgemeinheit in über dem in Anhang I genannten Grenzwert liegenden Konzentrationen zur Verfügung stellen möchte, hat auf der Verpackung deutlich lesbar darauf hinzuweisen, dass für den Erwerb, den Besitz und die Verwendung des betreffenden Stoffes oder seines Gemisches eine Genehmigung nach Absatz 2 erforderlich ist.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags Gründe und Ziele des Vorschlags
o Allgemeiner Hintergrund
o Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
o Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante wissenschaftliche bzw. fachliche Bereiche
5 Methodik
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Veröffentlichung der Stellungnahmen und Gutachten
o Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte Zusammenfassung des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
o Subsidiaritätsprinzip
o Auswirkungen auf die Grundrechte
o Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
o Überprüfungs-, Revisions-, Verfallsklausel
o Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Einfuhr, Inverkehrbringen, Besitz und Verwendung
Artikel 5 Genehmigung
Artikel 6 Meldung von verdächtigen Transaktionen und Diebstahl
Artikel 7 Datenschutz
Artikel 8 Sanktionen
Artikel 9 Änderung der Anhänge
Artikel 10 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 11 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 12 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 13 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 14 Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Artikel 15 Übergangsbestimmung
Artikel 16 Überprüfung
Artikel 17 Inkrafttreten
Anhang 1 Stoffe und ihre Gemische, die Angehörigen der Allgemeinheit nur zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn ihre Konzentration die nachfolgend angegebenen Grenzwerte nicht übersteigt
Anhang 2 Der Meldepflicht für verdächtige Transaktionen unterliegende Stoffe und ihre Gemische
Drucksache 169/10
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung
... (5) Bei Personen, die den in den Absätzen 1 bis 3 genannten Personenkreisen nicht eindeutig zugeordnet werden können, sowie bei Personen, die zu Anlagen oder Einrichtungen Zutritt erhalten sollen, die nicht in einen inneren und äußeren Sicherungsbereich unterteilt sind, ist über die Zuordnung zu entscheiden unter Berücksichtigung der Art der Anlage, insbesondere der Art und Menge der darin vorhandenen radioaktiven Stoffe, sowie der Art der Tätigkeit, des Umfangs der Zutrittsberechtigung und der Verantwortung einer Person; bei der Beförderung radioaktiver Stoffe sind zusätzlich Verpackung und Transportmittel zu berücksichtigen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen / Nachhaltige Entwicklung
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
§ 9 Zutrittsregelung; Tätigkeitsaufnahme
§ 10 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Alternativen / Nachhaltige Entwicklung
III. Finanzielle Auswirkungen
4 Bürokratiekosten
– Bürokratiekosten für die Wirtschaft Durch die Einführung einer Verpflichtung des Antragsberechtigten, die zuständige atomrechtliche Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörde über Änderungen des Namens oder der Staatsangehörigkeit einer zu überprüfenden oder bereits überprüften Person zu unterrichten Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 5 und § 7 Absatz 7 , werden der Wirtschaft zusätzliche Bürokratiekosten entstehen, die bei ca. 560 Euro jährlich liegen werden.
- Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
- Bürokratiekosten für die öffentlichen Haushalte
Sonstige Kosten
IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
V. Vereinbarkeit mit Europarecht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 467 Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (BMU)
Drucksache 174/10
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
... /EWG und ist zudem üblicher Bestandteil des Prüfplans. Danach sollen bei wiederzuverwendenden Produkten Angaben über geeignete Aufbereitungsverfahren, insbesondere zu Reinigung, Desinfektion, Verpackung und gegebenenfalls Sterilisationsverfahren, wenn eine erneute Sterilisation erforderlich ist, sowie Angaben zu einer eventuellen limitierten Anzahl der Wiederverwendungen gemacht werden. Produkte, die vor der Anwendung zu sterilisieren sind, erfordern Angaben zur ordnungsgemäßen Reinigung und Sterilisation.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten (MPKPV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Kennzeichnung
§ 3 Antragstellung
§ 4 Ergänzende Informationen der Genehmigungsbehörden
§ 5 Bewertungsverfahren
§ 6 Genehmigungsverfahren
§ 7 Verfahren bei klinischen Prüfungen und Leistungsbewertungsprüfungen von Medizinprodukten mit geringem Sicherheitsrisiko
§ 8 Änderungen
§ 9 Anforderungen an Prüfer
§ 10 Durchführung der klinischen Prüfung und Leistungsbewertungsprüfung
§ 11 Überwachung
Artikel 2 Änderung der Medizinprodukte-Verordnung
Artikel 3 Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
Artikel 4 Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Überblick über die Regelungen
3. Gleichstellungspolitische Bedeutung
4. Kosten
4.1 Kosten der öffentlichen Haushalte
4.2 Sonstige Kosten
4.3 Bürokratiekosten
1. der Wirtschaft
2. für Bürgerinnen und Bürger
3. für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
4 Personalbedarfsberechnung
4 Kostenberechnung
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1153: Verordnung Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
Drucksache 573/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe KOM (2010) 473 endg.
... 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, insbesondere auf die Ablehnung des in Artikel 4 erstmals vorgesehenen Genehmigungserfordernisses für den Erwerb von Stoffen oder ihren Gemischen des Anhangs I hinzuwirken. Im Hinblick auf das Antragsverfahren ist mit erheblichem Aufwand für die Behörden und Antragsteller und voraussichtlich geringer Akzeptanz zu rechnen. Die geforderte Überprüfung der Gültigkeit der bei der Transaktion vorgelegten Genehmigung und die Dokumentation der Transaktion sind in der alltäglichen Praxis nicht umsetzbar, da die Transaktionen mit den meist gängigen Produkten sehr zügig an der Kasse vonstatten gehen. Das Personal vor Ort kann zudem nicht prüfen, ob z.B. eine Fälschung vorliegt. Die Pflicht zum Hinweis auf das Genehmigungserfordernis auf der Verpackung ist nur für Wirtschaftsteilnehmer umsetzbar, welche die enthaltenen Stoffkonzentrationen kennen, also in der Regel nicht für den Einzelhandel.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 6
Zu Anhang I
Zu den Anhängen I und II
Drucksache 456/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
... Während das Gefahrgutrecht die Kennzeichnung von Versandverpackungen und das Gefahrstoffrecht die Kennzeichnung jedes Behältnisses am Arbeitsplatz, in das
1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV
2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 GefStoffV
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 8 Satz 1 GefStoffV
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV
5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV
6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 2 - neu - GefStoffV
7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV
8. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV
9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Satz 2 GefStoffV
10. Zu Artikel 1 § 12 GefStoffV
§ 12 Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxiden
11. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 bis 3 GefStoffV
Begründung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
12. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 3 GefStoffV
13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 4, § 22 Absatz 1 Nummer 28 - neu - GefStoffV
Zu a:
Zu b:
14. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 3 Satz 2 GefStoffV
15. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV
16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 3a - neu - GefStoffV
17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 15a - neu - GefStoffV
18. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 2.1 Satz 3 GefStoffV
19. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 4.4.4 Absatz 2 Warnzeichen GefStoffV
20. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 1 Absatz 1 GefStoffV
21. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 5 Absatz 4 - neu - GefStoffV
22. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 2 der 2. SprengV
§ 2 Allgemeine Anforderungen
23. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe k Doppelbuchstabe bb Anhang Nummer 2.2.5 Absatz 4 der 2. SprengV
24. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe t bis v Anhang Nummer 4.1 bis 4.3 der 2. SprengV In Artikel 2 Nummer 5 sind Buchstabe t bis v wie folgt zu fassen:
Zu Buchstabe u
25. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c Anhang Anlage 2 Tabelle 5 der 2. SprengV
26. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe e Anhang Anlage 2 Tabelle 7 der 2. SprengV
27. Zu Artikel 2 Nummer 11 Anhang Anlagen 6 und 7 der 2. SprengV
28. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 8 Satz 2 der 1. SprengV
29. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der 1. SprengV
30. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 3 der 1. SprengV
31. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 4 der 1. SprengV
1. Zur Gefahrstoffverordnung insgesamt
2. Zur langfristigen Aufbewahrung von Expositionsdaten
3. Zu § 15 Absatz 5 GefStoffV
4. Zur Verwendung von dichlormethanhaltigen Farbabbeizmitteln
Drucksache 16/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
... 4. soweit diese in Verpackungen kleiner als 50 Kilogramm an nicht gewerbsmäßige Endverbraucher in den Verkehr gebracht werden.
1. Zur Vorlage insgesamt*
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Aufzeichnungspflicht
§ 4 Meldepflicht
§ 5 Mitteilungspflicht
§ 6 Ergänzende Landesregelungen
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
2. Zu § 1 Satz 2 Nummer 3
3. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1
4. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1
5. Zu § 4
Drucksache 822/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
... "2. hat bei der Übergabe verpackter gefährlicher Güter oder ungereinigter leerer Verpackungen zur Beförderung zu prüfen, ob die Verpackung erkennbar unvollständig oder beschädigt oder an der Außenseite mit Anhaftungen gefährlicher Rückstände versehen ist. Er darf ein Versandstück, dessen Verpackung erkennbar unvollständig oder beschädigt, insbesondere undicht ist, so dass gefährliches Gut austritt oder austreten kann oder an der Außenseite mit Anhaftungen gefährlicher Rückstände versehen ist, zur Beförderung erst übergeben, wenn der Mangel beseitigt worden ist. Dies gilt auch für die Beförderung nach den Kapiteln 3.4 und 3.5
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Belange
H. Nachhaltigkeit
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
§ 17 Pflichten des Auftraggebers des Absenders
§ 20 Pflichten des Empfängers
§ 23a Pflichten des Entladers
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
I. Allgemeines
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand:
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
II. Zu den Einzelvorschriften
Zu § 1
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
zu Absatz 2
Zu § 17
Zu § 18
zu Absatz 1
Zu § 19
zu Absatz 1
zu Absatz 2
zu Absatz 3
Zu § 20
Zu § 21
zu Absatz 1
zu Absatz 3
Zu § 22
zu Absatz 1
Zu § 23
Zu § 23a
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 33
Zu § 36
Zu § 37
zu § 38
zu § 39
Zu Anlage 1:
Zu Anlage 2:
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1419: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Ziel ist die vollständige Überprüfung der EU-Recycling-Richtlinien. Die produktspezifischen Rechtsvorschriften über Abfallbeseitigung (einschließlich Richtlinien über Fahrzeugwracks, Batterien und Verpackungsmaterial) sollen an die Abfall-Rahmenrichtlinie angepasst werden.
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Drucksache 804/10
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... notwendigen Informationsmaterialien ggf. ändern und Verpackungsmaterialien ggf. neu bestellen muss. Die Bürokratiekosten, die dem pharmazeutischen Unternehmer durch diese Verordnung entstehen, werden unter Zugrundelegung des Leitfadens zur Ex-ante-Abschätzung von Bürokratiekosten auf insgesamt etwa 3.670 Euro geschätzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zehnte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Zehnte Verordnung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu den Positionen
Zur Position Eltrombopag
Zur Position Pazopanib
Zur Position Pseudoephedrin
Zur Position Roflumilast
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1488: Zehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (BMG)
Drucksache 154/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Katzen - und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetzes und zur Änderung des Seefischereigesetz es
... 1. Sendungen einschließlich der Beförderungsmittel, Behälter, Lade- und Verpackungsmittel von
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Katzen- und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetzes
§ 4 Mitwirkung der Zollbehörden
Artikel 2 Änderung des Seefischereigesetzes
§ 7a Mitwirkung der Zollverwaltung
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Gesetzgebungskompetenz
a Gesetzgebungskompetenz des Bundes
b Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
4. Sonstige Kosten
5. Bürokratiekosten
6. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1184: Gesetz zur Änderung des Katzen- und Hundefell- Einfuhr-Verbotsgesetzes und zur Änderung des Seefischereigesetzes
Drucksache 855/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge
... Bei der Beurteilung, was im Einzelfall vom Tatbestandsmerkmal der Prüfung der Funktionsweise und der Eigenschaften der Ware umfasst ist, wird man sich in der Praxis daran orientieren können, was ein Verbraucher beim Testen und Ausprobieren der gleichen Ware in einem Ladengeschäft typischerweise hätte tun können. Dem Verbraucher muss dabei die Möglichkeit eingeräumt werden, die Ware eingehend auf ihre Eigenschaften und ihre Funktionsweise zu untersuchen. Je nach Art der Ware kann hierfür eine Ingebrauchnahme erforderlich sein. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass der Verbraucher für eine Prüfung durch Ingebrauchnahme auch dann keinen Wertersatz leisten muss, wenn die Ware einen nahezu vollständigen Wertverlust erfahren hat – z.B. durch das Befüllen und Probeliegen eines Wasserbetts (vgl. auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. November 2010, Az.: VIII ZR 337/ 09). Dem Verbraucher muss es zumindest gestattet sein, dieselben Ergebnisse wie bei einer Prüfung im Ladengeschäft zu erzielen. Der Umstand, dass bei einer Prüfung der Ware zu Hause die im stationären Handel vielfach üblichen Beratungs-, Vergleichs- und Vorführmöglichkeiten fehlen, ist durch angemessene Prüfungsmöglichkeiten zu Hause auszugleichen. Der Verbraucher darf also mit der Ware grundsätzlich so umgehen und sie so ausprobieren, wie er das in einem Geschäft hätte tun dürfen. Nicht umfasst ist jedoch die intensive, nicht zur Prüfung notwendige Nutzung. So darf etwa eine Fotokamera nicht in den Urlaub mitgenommen werden. Ein Kleidungsstück sollte der Verbraucher nur anprobieren, jedoch nicht über eine längere Zeit tragen dürfen. Regelmäßig zulässig dürfte es jedoch sein, wenn der Verbraucher das Kleidungsstück innerhalb der Widerrufsfrist zu Hause mehrfach anprobiert. Gegenstände, bei denen eine Prüfung durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme oder ein Öffnen der Verpackung nach der Verkehrssitte nicht üblich ist (z.B. Hygieneartikel, verschweißte Medikamente), sollen weder im Ladengeschäft noch zu Hause auf diese Art und Weise geprüft werden dürfen. Der reine Besitz der Ware kann keine Pflicht zum Wertersatz begründen, da er notwendige Bedingung für die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 312e Wertersatz bei Fernabsatzverträgen
§ 312f Zu Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen hinzugefügte Verträge
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge vom ... [einsetzen: Ausfertigungsdatum des Gesetzes]
Anlage 1 (zu Artikel 246 § 2 Absatz 3 Satz 1)
Muster für die Widerrufsbelehrung Widerrufsbelehrung
4 Widerrufsrecht
4 Widerrufsfolgen5
Besondere Hinweise12
Finanzierte und hinzugefügte Geschäfte 13 14
4 Gestaltungshinweise:
Anlage 2 (zu Artikel 246 § 2 Absatz 3 Satz 1)
Muster für die Rückgabebelehrung Rückgabebelehrung
4 Rückgaberecht
4 Rückgabefolgen
Finanzierte Geschäfte 8
4 Gestaltungshinweise:
Artikel 3 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt
III. Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs
IV. Künftige Rechtslage im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrags
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
VIII. Bürokratiekosten
IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
X. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu § 312e
Zu § 312e
Zu § 312e
Zu § 312f
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchtstabe d Änderung des § 358 Absatz 4
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Anlage 1
Zu Anlage 2
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1232: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge
Drucksache 305/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
... 4. soweit diese in Verpackungen kleiner als 50 Kilogramm an nicht gewerbsmäßige Endverbraucher in den Verkehr gebracht werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Aufzeichnungspflicht
§ 4 Meldepflicht
§ 5 Mitteilungspflicht
§ 6 Ergänzende Landesregelungen
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 930: Entwurf der Verordnung über das Verbringen von Wirtschaftsdünger
Drucksache 573/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe KOM (2010) 473 endg.
... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, insbesondere auf die Ablehnung des in Artikel 4 erstmals vorgesehenen Genehmigungserfordernisses für den Erwerb von Stoffen oder ihren Gemischen des Anhangs I hinzuwirken. Im Hinblick auf das Antragsverfahren ist mit erheblichem Aufwand für die Behörden und Antragsteller und voraussichtlich geringer Akzeptanz zu rechnen. Die geforderte Überprüfung der Gültigkeit der bei der Transaktion vorgelegten Genehmigung und die Dokumentation der Transaktion sind in der alltäglichen Praxis nicht umsetzbar, da die Transaktionen mit den meist gängigen Produkten sehr zügig an der Kasse vonstatten gehen. Das Personal vor Ort kann zudem nicht prüfen, ob z.B. eine Fälschung vorliegt. Die Pflicht zum Hinweis auf das Genehmigungserfordernis auf der Verpackung ist nur für Wirtschaftsteilnehmer umsetzbar, welche die enthaltenen Stoffkonzentrationen kennen, also in der Regel nicht für den Einzelhandel.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 6
Zu Anhang I
Zu den Anhängen I und II
Drucksache 568/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur besseren Kennzeichnung von zusammengefügten Formfleischprodukten (Klebefleisch)
... 3. Infolge des grenzüberschreitenden Handels mit Lebensmitteln in Europa ist eine EU-einheitliche Verbesserung der Kennzeichnungsbestimmungen unabdingbar. Am 16. Juni 2010 stimmte das Europäische Parlament in erster Lesung über den Vorschlag der Kommission für eine "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel" ab. Im Rahmen der Plenarabstimmung wurde auch ein Änderungsantrag hinsichtlich der Kennzeichnung von zusammengefügten Formfleischprodukten angenommen. Danach muss ein Fleischprodukt, das den Eindruck erweckt, dass es sich um ein gewachsenes Stück Fleisch handelt, obwohl das Produkt aus zusammengesetzten Fleischstücken besteht, auf der Schauseite der Verpackung mit dem Hinweis "Formfleisch - aus zusammengesetzten Fleischstücken" gekennzeichnet werden. Diese Entscheidung des Europäischen Parlaments wird ausdrücklich begrüßt.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur besseren Kennzeichnung von zusammengefügten Formfleischprodukten (Klebefleisch)
Drucksache 303/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... f) Artikel 22 Absatz 1, dieser in Verbindung mit Anhang VI Kapitel II Nummer 2 oder 3 oder Anhang VII Kapitel II Nummer 2 oder 3, als Futtermittelunternehmer, der ein Futtermittel in den Verkehr bringt, nicht sicherstellt, dass ein Futtermittel in der dort genannten Weise gekennzeichnet, verpackt oder dargereicht wird,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Futtermittelverordnung
§ 27a Ausnahmen vom Verfütterungsverbot
§ 34b Einfuhrverbote
§ 34c Weitere Einfuhrverbote
§ 35g Straftaten
§ 36 Straftaten
Anlage 8 (zu § 34c Absatz 2) Liste
Artikel 2 Weitere Änderung der Futtermittelverordnung
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 9a Verwendungszwecke für Diätfuttermittel
§ 11 Kennzeichnung bestimmter Futtermittel
§ 13 Angaben
§ 25 Verbotene Stoffe
§ 27 Inverkehrbringens- und Verfütterungsverbote
§ 37c Weitere Anwendung von Vorschriften
Anlage 1 (zu § 28 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1) Einzelfuttermittel
Artikel 3 Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
§ 3 Bescheinigung
Anlage (zu § 2 Absatz 1 Satz 1) Liste
Artikel 4 Aufheben von Vorschriften
Artikel 5 Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1213: Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
Drucksache 16/10 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
... 4. soweit diese in Verpackungen kleiner als 50 Kilogramm an nicht gewerbsmäßige Endverbraucher in den Verkehr gebracht werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Anlage Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Aufzeichnungspflicht
§ 4 Meldepflicht
§ 5 Mitteilungspflicht
§ 6 Ergänzende Landesregelungen
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 459/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren KOM (2010) 392 endg.; Ratsdok. 12564/10
... umfasst lediglich die Befugnis des Strafverteidigers, die Akten auf der Geschäftsstelle des Gerichts selbst oder durch autorisierte Personen einzusehen oder aber die Akten bei dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft selbst oder durch einen geeigneten Boten abzuholen, um sie in den Geschäftsräumen oder in der Wohnung einzusehen. Demgegenüber stellt die Aktenversendung an den Rechtsanwalt eine vom Gesetz nicht umfasste zusätzliche Leistung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft dar. Diese ist erfahrungsgemäß mit zusätzlichen Kosten wie Verpackungs- und Transportkosten verbunden, die sich angesichts des Umfangs, in dem in der Praxis Aktenversendungen beantragt werden, zu einer nicht unerheblichen Belastung für die Justizhaushalte summieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. März 1996 - 2 BvR 386/96 -, NJW 1996, S. 2222 f.). Da der Aktenversand im Vergleich zur Einsicht eine zusätzliche Leistung darstellt, muss eine Kostenpflicht des Aktenversands weiterhin ermöglicht werden.
Drucksache 70/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren
... Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass eine solche Regelung in der Verpackungsverordnung
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 BattG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 1 BattG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 1 bis 3 BattG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 11 BattG
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 17 BattG
6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 17 BattG
7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 21 - neu - und 22 - neu - BattG
8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 1 BattG
9. Zu Artikel 1 § 4 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 und 2 BattG
10. Zu Artikel 1 § 5 Überschrift BattG
11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BattG
12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 - neu - BattG
13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Nummer 6 BattG
14. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Nummer 8 BattG
15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 bis 3 BattG
16. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 BattG
17. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 3 - neu - BattG
18. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - BattG
19. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 BattG
20. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1 BattG
21. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 Satz 1 BattG
22. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 1 und 2 BattG
23. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 BattG
24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 5 und 6 BattG
25. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 BattG
26. Zu Artikel 1 abfallbattg_ges.htm
27. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 3 Satz 2 ElektroG
28. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - § 23 Absatz 1 Nummer 6a - neu - ElektroG
Drucksache 291/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse und zur Aufhebung von Vorschriften im Bereich Obst und Gemüse
... Die Aufhebung der Verordnung über Handelsklassen für Speisekartoffeln soll bereits in dieser Verordnung enthalten sein, damit für die Wirtschaft Klarheit über die Absicht des Verordnungsgebers geschaffen wird. Andererseits soll dem Handel ausreichend Zeit gegeben werden, bereits hergestellte Verpackungen aufzubrauchen und ggf. privatrechtliche Vereinbarungen über Handels- und Güteklassen zu treffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Befreiungen
§ 3 Überwachung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
§ 5 Verwaltungsbehörde
Artikel 2 Aufhebung der Qualitätsnormenverordnung Blumen
Artikel 3 Aufhebung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Speisekartoffeln
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Zielsetzung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 887: Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse und zur Aufhebung von Vorschriften im Bereich Obst und Gemüse
Drucksache 647/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über rauchfreie Zonen KOM (2009) 328 endg.; Ratsdok. 11533/09
... rauch in der Umgebungsluft, 2) flankierende Maßnahmen, wie wirksame Strategien zur Raucherentwöhnung und Warnbilder auf Verpackungen von Tabakerzeugnissen, 3) Entwicklung umfassender sektorübergreifender Strategien und geeigneter Instrumente zu deren Umsetzung und 4) regelmäßiger Austausch von Informationen und bewährten Verfahren sowie Strategiekoordinierung zwischen den Mitgliedstaaten durch ein Netz nationaler Anlaufstellen. Angesichts der relativen Neuheit einiger dieser Bestimmungen wird mit einer engen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander und mit der Kommission gerechnet, um gemeinsame Definitionen, Maßstäbe und Indikatoren für die Umsetzung zu entwickeln.
Drucksache 70/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren
... ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung und die Altfahrzeug
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Vertrieb und Rücknahme von Batterien
§ 3 Verkehrsverbote
§ 4 Anzeige der Marktteilnahme
§ 5 Pflichten der Hersteller
§ 6 Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien
§ 7 Herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien
§ 8 Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien
§ 9 Pflichten der Vertreiber
§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
§ 11 Pflichten des Endnutzers
§ 12 Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter
§ 13 Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 14 Verwertung und Beseitigung
§ 15 Erfolgskontrolle
§ 16 Sammelziele
Abschnitt 3 Kennzeichnung, Hinweispflichten
§ 17 Kennzeichnung
§ 18 Hinweispflichten
Abschnitt 4 Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug
§ 19 Beauftragung Dritter
§ 20 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 21 Vollzug
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
§ 22 Bußgeldvorschriften
§ 23 Übergangsvorschriften
Anlage
Artikel 2 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Ziele des Gesetzes
3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Europarechtskonformität
4. Gender Mainstreaming
5. Folgenabschätzung
a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1 Entgegennahme und Veröffentlichung der Marktteilnahmeanzeigen der Hersteller nach § 4 BattG:
2 Vollzug der Ordnungswidrigkeiten nach § 22 Absatz 3 BattG:
b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
c Unmittelbare Kosten für die Wirtschaft
d Auswirkungen auf das Preisniveau
e Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 704: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG
Drucksache 617/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten KOM (2009) 267 endg.; Ratsdok. 11063/09
... Durch das Internationale Übereinkommen (IPPC/ISPM Nr. 15) wurde zur Behandlung von Stau- und Verpackungsholz die Methylbromidbegasung neben der Hitzebehandlung zum Standard erhoben, um Schadorganismen in möglichst allen Entwicklungsstadien zu bekämpfen und deren Verbreitung zu vermeiden. Diese Anforderungen sind gemäß der Richtlinie
Zur Vorlage allgemein
Zur Vorlage im Einzelnen
Zu Erwägungsgrund 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 15
Zu Artikel 17
Zu Artikel 20
Zu Artikel 31
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 55
Zu Artikel 58
Zu Artikel 59
Zu Artikel 62
Zu Artikel 70
Zu Artikel 75
Zu Kapitel XI Datenschutz und Datenaustausch - Inkrafttreten
Zu Anhang II Datenanforderungen für Wirkstoffe und Anhang III Datenanforderungen für Biozidprodukte
Zu Anhang V Produktart 3 und 19
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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