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"Vereinbarte"
Drucksache 289/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
... aufgenommenen Aufgabe zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit insbesondere von Teilzeitbeschäftigten. Die Durchsetzung dieser Vorschrift begegnet erheblichen Schwierigkeiten, da eine Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten nach dem
Drucksache 58/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Postdienstrechts
... Der Dienst ist grundsätzlich ganztägig zu leisten (§ 3 Absatz 1 Satz 1 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes [BFDG]); ein Teilzeitdienst ist jedoch in Abstimmung mit der Einsatzstelle ausnahmsweise möglich, wenn in der Person der oder des Dienstleistenden liegende Gründe dies erfordern (beispielsweise verminderte körperliche Leistungsfähigkeit oder Familienpflichten). Die Ruhestandsbeamtin oder der Ruhestandsbeamte erhält während des Bundesfreiwilligendienstes mindestens ihr oder sein Ruhegehalt in der erdienten Höhe. Ein etwaiges mit der Einsatzstelle daneben vereinbartes "Taschengeld" bleibt jedenfalls bis zu einer Höhe von derzeit 450 Euro pro Monat zuzüglich des Zweifachen dieses Betrages innerhalb eines Kalenderjahres anrechnungsfrei.
Drucksache 315/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG )
... 2. einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt oder den Zugang zu ihm sperrt; dies gilt nicht, wenn das soziale Netzwerk mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde einen längeren Zeitraum für die Löschung oder Sperrung des offensichtlich rechtswidrigen Inhalts vereinbart hat,
Drucksache 747/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Bestimmungen zur Stärkung der haushaltspolitischen Verantwortung und der mittelfristigen Ausrichtung der Haushalte in den Mitgliedstaaten - COM(2017) 824 final; Ratsdok. 15660/17
... 1. Der Bundesrat hat zum Entwurf eines völkerrechtlichen Vertrags über eine verstärkte Wirtschaftsunion am 17. Januar 2012 (vergleiche BR-Drucksache 864/11(B)) Stellung genommen. Darin hat er die Zielsetzung des Vertrages, die Wirtschafts- und Währungsunion zu einer fiskalpolitischen Stabilitätsunion weiterzuentwickeln, begrüßt. Er vertrat die Auffassung, dass es sich bei dem Vertrag um eine Angelegenheit der EU handle. Zudem forderte er, dass die zunächst intergouvernemental vereinbarten Regelungen so schnell wie möglich in die vertraglichen Grundlagen der EU zu überführen seien. Der vorliegende Richtlinienvorschlag greift diese Forderung grundsätzlich auf.
Drucksache 59/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
... a) Mit dem Gesetzentwurf werden bei nahestehenden Personen die in anderen Staaten aufgrund eines als schädlich eingestuften Präferenzregimes nicht oder nur niedrig besteuerten Lizenzeinnahmen einer korrespondierenden Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs in Deutschland unterworfen. Im Ergebnis erhöht sich damit die steuerliche Belastung für inländische Unternehmen bei Nutzung von geistigem Eigentum aus Staaten, deren Präferenzregime nicht dem nun vereinbarten OECD-Standard entspricht.
Drucksache 419/17
... "Fernleitungsnetzbetreiber haben für die Vergabe von Ein- und Ausspeisekapazitäten eine oder eine begrenzte Anzahl gemeinsamer Kapazitätsbuchungsplattformen einzurichten und zu betreiben oder durch einen vereinbarten Dritten betreiben zu lassen, über die die Kapazitäten nach § 13 vergeben werden (Primärkapazitätsbuchungsplattform)."
Drucksache 753/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat und die Europäische Zentralbank: Weitere Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion Europas - ein Fahrplan - COM(2017) 821 final
... 15. Der Bundesrat lehnt die Schaffung eines europäischen Wirtschafts- und Finanzministers ab. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt bzw. der Fiskalpakt als dessen Weiterentwicklung geben bereits heute einen geeigneten Rahmen vor, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten agieren können. Der Vorschlag der Kommission hin zu einer stärkeren Zentralisierung (bei der Kommission) und die Vermischung von Verantwortlichkeiten können bestehende finanzpolitische Zielkonflikte zwischen den Mitgliedstaaten nicht auflösen, sondern verlagern diese nur auf eine andere Entscheidungsebene, für die eine demokratische Kontrolle fehlt. Im bisherigen System ist diese über die Beteiligung der jeweiligen nationalen Parlamente gewährleistet. Auch der Grundsatz der Einheit von Handlungskompetenz und finanzieller Verantwortung wird gefährdet und damit die fiskalische Disziplin der Mitgliedstaaten weiter geschwächt. Gerade die Kommission stand in der Vergangenheit stets für eine Politik der Kompromisse zu Lasten der - zwischen den Mitgliedstaaten vertraglich vereinbarten - stabilitätsorientierten Haushaltspolitik. Eine "Quasi-Integration" der Zuständigkeit für die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Eurozone bei der Kommission würde diese Tendenz weiter verstärken.
Drucksache 181/17 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung
... Hingegen erscheint eine Ausgestaltung, bei der es nicht darauf ankommen soll, von wem die Initiative für den Vertragsschluss im Einzelfall ausgeht, für die hier in Frage stehende branchenübergreifende Regelung als zu weitgehend. Vor allem für Verträge, bei denen der Verbraucher aus eigenem Antrieb den telefonischen Kontakt zum Unternehmer sucht - wie dies beispielsweise bei Katalogbestellungen, der Beauftragung von handwerklichen Leistungen und ähnlichen Geschäften häufig der Fall ist - würden die neuen Formvorschriften eine unverhältnismäßige Erschwernis des telefonischen Geschäftsverkehrs und der Vertragsfreiheit allgemein bedeuten. Gleiches gilt für die Fälle, in denen es sich zwar um ein vom Unternehmer veranlasstes Telefonat handelt, mit dem Anruf jedoch keine Werbezwecke verfolgt werden. Denkbar sind hier beispielsweise Anrufe des Unternehmers im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung (z.B. zur Klärung von Leistungs-, Service- oder Gewährleistungsfragen), bei deren Gelegenheit der Verbraucher aus eigenem Antrieb weitere Bestellungen oder Aufträge vergibt. Dem etwaigen Interesse des Verbrauchers nach einer Dokumentation des Vereinbarten dürften in solchen Fällen die allgemeinen Vorschriften über Fernabsatzverträge bereits ausreichend Rechnung tragen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 181/17
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung
... Hingegen erscheint eine Ausgestaltung, bei der es nicht darauf ankommen soll, von wem die Initiative für den Vertragsschluss im Einzelfall ausgeht, für die hier in Frage stehende branchenübergreifende Regelung als zu weitgehend. Vor allem für Verträge, bei denen der Verbraucher aus eigenem Antrieb den telefonischen Kontakt zum Unternehmer sucht - wie dies beispielsweise bei Katalogbestellungen, der Beauftragung von handwerklichen Leistungen und ähnlichen Geschäften häufig der Fall ist - würden die neuen Formvorschriften eine unverhältnismäßige Erschwernis des telefonischen Geschäftsverkehrs und der Vertragsfreiheit allgemein bedeuten. Gleiches gilt für die Fälle, in denen es sich zwar um ein vom Unternehmer veranlasstes Telefonat handelt, mit dem Anruf jedoch keine Werbezwecke verfolgt werden. Denkbar sind hier beispielsweise Anrufe des Unternehmers im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung (z.B. zur Klärung von Leistungs-, Service- oder Gewährleistungsfragen) bei deren Gelegenheit der Verbraucher aus eigenem Antrieb weitere Bestellungen bzw. Aufträge vergibt. Dem etwaigen Interesse des Verbrauchers nach einer Dokumentation des Vereinbarten dürften in solchen Fällen die allgemeinen Vorschriften über Fernabsatzverträge bereits ausreichend Rechnung tragen.
Drucksache 524/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16 /EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle - COM(2017) 335 final; Ratsdok. 10582/17
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen der Kommission, eine faire Besteuerung in ganz Europa herbeizuführen und den Kampf gegen aggressive Steuersparmodelle voranzutreiben. Ein zentraler Aspekt bei dem im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vereinbarten Aktionsplan zur Vermeidung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Action-Points on Base Erosion and Profit Shifting -
Drucksache 190/17
Antrag des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates - Verbesserung der Situation der Pflege in den Krankenhäusern
... V umfasst die Krankenhausbehandlung alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind. Dazu gehört ausdrücklich nach dieser Vorschrift auch die Krankenpflege. Gemäß § 7 KHEntgG werden die allgemeinen Krankenhausleistungen über Fallpauschalen und Zusatzentgelte nach dem auf Bundesebene vereinbarten Entgeltkatalog (DRG) (§ 9KHEntgG) abgerechnet.
Drucksache 289/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
... "(3) Ein Beschäftigungsverbot im Sinne dieses Gesetzes ist nur ein Beschäftigungsverbot nach den §§ 3 bis 6, 10 Absatz 3, § 13 Absatz 1 Nummer 3 und § 16. Für eine in Heimarbeit beschäftigte Frau und eine ihr Gleichgestellte tritt an die Stelle des Beschäftigungsverbots das Verbot der Ausgabe von Heimarbeit nach den §§ 3, 8, 13 Absatz 2 und § 16. Für eine Frau, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen ist, tritt an die Stelle des Beschäftigungsverbots nach Satz 1 die Befreiung von der vertraglich vereinbarten Leistungspflicht; die Frau kann sich jedoch gegenüber der dem Arbeitgeber gleichgestellten Person oder Gesellschaft im Sinne von Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 dazu bereit erklären, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen."
Drucksache 543/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen COM(2017) 358 final Drucksache: 543/17 in Verbindung mit
... 2. Kommissionspräsident Juncker hat in seiner Rede zur Lage der Union vom 13. September 2017 erste Schlussfolgerungen aus der laufenden Debatte gezogen und seine Vorschläge für die weitere Entwicklung der EU dargelegt. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, eine geeintere, stärkere und demokratischere Union zu schaffen, die sich handlungsfähig gegenüber künftigen Herausforderungen zeigt. Im Übrigen spricht er sich für die sorgfältige Prüfung der von Präsident Juncker unterbreiteten Vorschläge aus. Er weist allerdings vorsorglich darauf hin, dass als Voraussetzung für die vom Kommissionspräsidenten angesprochenen Erweiterungsprozesse - sowohl der Eurozone, des Schengen-Raumes als auch der EU insgesamt - die vollständige Erfüllung der hierfür vertraglich vereinbarten Kriterien außer Frage stehen muss. Der Bundesrat erinnert insoweit an seine grundsätzlich aufgeschlossene Bewertung einer differenzierten Integration - einer Methode, die sich auch in der Vergangenheit in vielen Bereichen bewährt hat.
Drucksache 181/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung - Antrag der Länder Baden-Württemberg und Hessen, Saarland -
... Hingegen erscheint eine Ausgestaltung, bei der es nicht darauf ankommen soll, von wem die Initiative für den Vertragsschluss im Einzelfall ausgeht, für die hier in Frage stehende branchenübergreifende Regelung als zu weitgehend. Vor allem für Verträge, bei denen der Verbraucher aus eigenem Antrieb den telefonischen Kontakt zum Unternehmer sucht - wie dies beispielsweise bei Katalogbestellungen, der Beauftragung von handwerklichen Leistungen und ähnlichen Geschäften häufig der Fall ist - würden die neuen Formvorschriften eine unverhältnismäßige Erschwernis des telefonischen Geschäftsverkehrs und der Vertragsfreiheit allgemein bedeuten. Gleiches gilt für die Fälle, in denen es sich zwar um ein vom Unternehmer veranlasstes Telefonat handelt, mit dem Anruf jedoch keine Werbezwecke verfolgt werden. Denkbar sind hier beispielsweise Anrufe des Unternehmers im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung (z.B. zur Klärung von Leistungs-, Service- oder Gewährleistungsfragen), bei deren Gelegenheit der Verbraucher aus eigenem Antrieb weitere Bestellungen oder Aufträge vergibt. Dem etwaigen Interesse des Verbrauchers nach einer Dokumentation des Vereinbarten dürften in solchen Fällen die allgemeinen Vorschriften über Fernabsatzverträge bereits ausreichend Rechnung tragen.
'Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 731/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... Mit der Vorlage des Weißbuchs der Kommission zur Zukunft Europas am 1. März 2017 wurde eine breit angelegte Debatte über die EU von morgen angestoßen. Dabei werden die Union und ihre Mitgliedstaaten aufgerufen, besser mit den Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren, ihnen mehr Rechenschaft abzulegen und gemeinsam vereinbarte Maßnahmen schneller und besser umzusetzen, wie z.B. die Europäische Säule sozialer Rechte. Durch das Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen vom 28. Juni 2017 erhielt diese Debatte weitere Impulse, da in diesem Papier Optionen und Szenarien für die künftige Ausrichtung des EU-Haushalts aufgezeigt werden, unter anderem auch eine Option, wonach die GAP bis zu einem gewissen Grad kofinanziert werden könnte, und welche Auswirkungen das hätte. Wie in dem Reflexionspapier dargelegt, sollte der EU-Haushalt weiterhin auf aktuelle Trends reagieren, die die EU in den kommenden Jahren formen werden. Es gibt zudem eine Reihe neuer Herausforderungen, in denen mehr Aufgaben als heute auf den EU-Haushalt zukommen. In diesem Zusammenhang müssen alle bestehenden Instrumente, einschließlich der GAP, einer Prüfung unterzogen werden. Mit der vorliegenden Mitteilung soll weder den Ergebnissen dieser Debatte noch den Vorschlägen für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vorgegriffen werden.
Drucksache 179/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
... Mit der Regelung werden die bereits bestehenden und national sowie international vereinbarten Maßnahmen zur Verhinderung der Ausreise von gewaltbereiten Personen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel, sich an irregulären Kampfhandlungen auf ausländischen Staatsgebieten zu beteiligen, umgesetzt.
Drucksache 659/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 hinsichtlich des zertifizierten Steuerpflichtigen - COM(2017) 567 final
... Der Vorschlag definiert einen Rahmen für den Status des zertifizierten Steuerpflichtigen; für die operativen Maßnahmen zu seiner Kontrolle und Anwendung sind die Mitgliedstaaten zuständig. Insbesondere sind allein die Mitgliedstaaten befugt, einzelnen Steuerpflichtigen den Status eines zertifizierten Steuerpflichtigen auf der Grundlage gemeinsam vereinbarter Kriterien zu- und abzuerkennen.
Drucksache 119/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG
/EG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021 - COM(2017) 54 final
... vorgesehen). Sobald größere Klarheit über Art und Inhalt der von der ICAO zur Anwendung des GMBM verabschiedeten Rechtsinstrumente sowie über die Absichten unserer internationalen Partner im Hinblick auf die Anwendung des GMBM besteht, wird das EU-EHS einer neuen Bewertung und Überarbeitung für die Zeit nach 2020 unterzogen. Dabei wird auch die notwendige Kohärenz mit der gesamtwirtschaftlichen Verpflichtung der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris und ihrem vereinbarten Ziel berücksichtigt, die THG-Emissionen EU-weit bis 2030 um 40 % gegenüber dem Niveau von 1999 zu verringern.
Drucksache 213/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2016) 799 final
... a) Der Bundesrat nimmt den Verordnungsvorschlag zur Kenntnis. Mit der zwischenzeitlich vereinbarten Verpflichtung zur systematischen Konsultation von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung delegierter Rechtsakte wurde einer Hauptforderung des Rates Rechnung getragen, so dass mit dem vorliegenden Vorschlag nun 168 Richtlinien und Verordnungen in einem zweiten Anlauf formell an den Vertrag von Lissabon angepasst werden sollen.
Drucksache 650/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten - COM(2017) 493 final
... Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es unmöglich, die finanziellen Auswirkungen dieser Initiative genau zu beziffern, da wesentliche Elemente des multilateralen Investitionsgerichtshofs erst noch auf multilateraler Ebene verhandelt werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass die Option der Errichtung des Gerichtshofs weniger kostspielig ist als die alternative Option einer Aufrechterhaltung der in bereits ausgehandelten oder noch auszuhandelnden Übereinkünften vereinbarten ICS und des bestehenden Systems. Ausgehend von verschiedenen Annahmen wurde eine Reihe von Berechnungen angestellt, die im Folgenabschätzungsbericht enthalten sind.
Drucksache 347/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... § 42a Absatz 4 EnWG legt eine Preisobergrenze fest. Diese soll verhindern, dass der Mieter, der sich bei der Miete von Wohnräumen einem strukturellen Verhandlungsungleichgewicht gegenüber dem Vermieter ausgesetzt sieht, wirtschaftlich schlechter gestellt wird, als wenn er seinen Strom über einen Grundversorgungstarif bezieht. In der Jahresendabrechnung (das meint die jährliche Abrechnung der Kosten auf Basis des tatsächlichen Stromverbrauchs) muss ein Vergleich erfolgen zwischen dem im Mieterstrom-vertrag vereinbarten Strompreis, bestehend aus Mieterstrompreis und Strompreis nach Absatz 2 Satz 3, und dem Preis, der 90 Prozent des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs, auf Basis des Grund- und Arbeitspreises, entspricht. Dies ermöglicht dem Mieter, ohne dass er selber Berechnungen dazu anstellen müsste, zu erkennen, ob der von ihm gezahlte Mieterstrompreis der gesetzlichen Vorgabe genügt. Wird der Höchstpreis überschritten, muss in der Jahresendabrechnung eine Herabsetzung erfolgen, ohne dass der Mieter hier tätig werden muss. Der Anbieter des Mieterstroms darf nur den Preis für Mieterstrom verlangen, der maximal dem Höchstpreis entspricht.
Drucksache 681/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2017
... Schließlich schlägt der Bundesrat vor, dass die Kommission ihre Ressourcen stärker,, für die Überprüfung und Validierung der Daten einsetzen soll. Die Kommission erinnert den Bundesrat daran, dass sich das EU-Justizbarometer aus verschiedenen Datenquellen speist, die jeweils eigenen Qualitätssicherungs- und Validierungsverfahren unterliegen. Die meisten Daten werden von den zuständigen nationalen Behörden bereitgestellt und validiert, entweder von den Justizbehörden selbst (z.B. von den obersten Gerichtshöfen oder Räten für das Justizwesen) oder von den Justizministerien. Was die Bedenken des Bundesrates in Bezug auf das Fehlen rechtsvergleichender Definitionen angeht, ist darauf hinzuweisen, dass die zugrunde liegenden Definitionen zum großen Teil auf den von den einschlägigen Stellen, darunter die CEPEI, vereinbarten gemeinsamen Definitionen basieren. Die Kommission hat das Sekretariat der CEPEJ auf dieses wichtige Thema aufmerksam gemacht.
Drucksache 403/17
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung über die Übermittlung von Indexdaten der Landesjustizverwaltungen an das Transparenzregister (Indexdatenübermittlungsverordnung - IDÜV )
... (1) Die Indexdaten sind in einem zwischen dem Betreiber des Transparenzregisters und den Landesjustizverwaltungen vereinbarten strukturierten Format zu übermitteln.
Drucksache 232/17 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)
... (1) 1Die internationale Organisation, ihre Gelder, Guthaben und sonstigen Vermögenswerte sind von allen Zöllen, Verboten und Beschränkungen hinsichtlich der von der internationalen Organisation für ihren amtlichen Gebrauch ein- oder ausgeführten Gegenstände einschließlich einer angemessenen Anzahl an Kraftfahrzeugen befreit. 2Die demgemäß zollfrei eingeführten oder gekauften Gegenstände dürfen jedoch in Deutschland nur zu den mit der Bundesregierung vereinbarten Bedingungen und unter Zahlung der anzuwendenden Zölle verkauft, entgeltlich oder unentgeltlich abgegeben oder in anderer Weise veräußert werden.
Drucksache 289/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
... aufgenommenen Aufgabe zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit insbesondere von Teilzeitbeschäftigten. Die Durchsetzung dieser Vorschrift begegnet erheblichen Schwierigkeiten, da eine Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten nach dem
Drucksache 185/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 182/2011
zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren - COM(2017) 85 final
... wird auf eine Vertretung auf angemessener Ebene17 verwiesen, und die von den Mitgliedstaaten vereinbarte Geschäftsordnung des Berufungsausschusses besagt, dass die Vertretung im Allgemeinen nicht unterhalb der Ebene der Ständigen Vertreter angesiedelt sein sollte18. Bislang wurden die Mitgliedstaaten in den meisten Fällen durch ihre Ständigen Vertretungen vertreten.
Drucksache 411/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung - BinSchArbZV )
... (2) Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags können die vereinbarten tarifvertraglichen Regelungen nach Absatz 1 im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder, wenn ein Betriebs- oder Personalrat nicht besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin übernommen werden.
Drucksache 347/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... Die Vertragsfreiheit des Mieters in Bezug auf die Belieferung mit Strom ist umfassend sicherzustellen. Dies gilt nicht nur für die Konstellation, dass die Abnahme von Mieterstrom im Mietvertrag selbst vereinbart werden soll. Vielmehr ist es notwendig, alle bedingungshaften Verknüpfungen zwischen dem Mietvertrag und der Abnahme von Mieterstrom, die auf die Entscheidungsfreiheit des Mieters einwirken können, auszuschließen.
Drucksache 724/16
... a) In Satz 1 werden die Wörter "zu einem von den Parteien vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch am fünften" durch die Wörter "am zweiten" ersetzt.
Drucksache 812/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention
... (2) Abweichend von Absatz 1 kann auch die Zahlung einer Reisekostenpauschale vereinbart werden.
Drucksache 84/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
... 2. Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages sieht mit § 504a BGB eine Pflicht der Kreditinstitute zur Beratung der Kundinnen und Kunden erst dann vor, wenn diese die ihnen eingeräumte Möglichkeit der Kontoüberziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben und die durchschnittliche Höhe des in Anspruch genommenen Betrages 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages, das heißt des vereinbarten Dispositionskreditlimits übersteigt.
Drucksache 371/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
... (2) Andere als die genehmigten Entgelte dürfen nicht vereinbart werden. Ist in einem Vertrag eine Entgeltvereinbarung wegen Verstoßes gegen Satz 1 unwirksam, gilt das jeweils genehmigte Entgelt als vereinbart. Das genehmigte Entgelt gilt als billiges Entgelt im Sinne des § 315 des
Drucksache 601/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG )
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Ausgestaltung des Arztinformationssystems nach § 35a Absatz 3a und § 73 Absatz 9 SGB V darauf zu achten, dass die im Pharmadialog vereinbarten Ziele - die Ergebnisse der Nutzenbewertung so aufzubereiten, dass sie besser und schneller zugänglich sind und eine noch bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten sichergestellt wird - erreicht werden. Um die Therapiefreiheit der Ärztinnen und Ärzte zu stärken, muss die Information neutral, kompakt, übersichtlich und verständlich aufbereitet sowie schnell zugänglich sein und darf nicht der Verordnungssteuerung dienen.
Drucksache 769/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... Dies gilt z.B. für die Begründung hinsichtlich der Änderungen zum Artikel 104b GG. So beschränkt sich Artikel 104b Absatz 3 Satz 2 GG(neu) vereinbarungsgemäß auf die Regelung, dass die Einzelheiten der nach Satz 1 vorgesehenen Unterrichtung über die Durchführung der Maßnahmen im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern vereinbart werden sollen. Im Referentenentwurf hieß es hingegen noch, die Bundesregierung könne zur Gewährleistung der zweckentsprechenden Mittelverwendung u.a. Bericht und Vorlage der Akten verlangen und Erhebungen bei allen Behörden durchführen.
Drucksache 579/16
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen: Haushaltsführung 2016
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0801 Titel 687 31 - Sonstige Leistungen im Rahmen der Wiedergutmachung an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung - bis zu einer Höhe von 17.000 T€
... Entsprechend dem mit dem Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.
Drucksache 518/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung - COM(2016) 597 final
... Der Vorschlag steht mit maßgeblichen politischen Prioritäten der EU im Einklang und trägt zu diesen bei, darunter die Klimaschutz- und Energiepolitik bis 2020, 2030 und 2050, einschließlich der Energieunion und der im Rahmen der COP 21 vereinbarten Verpflichtungen, das Paket zur Kreislaufwirtschaft, die Strategie Europa 2020, der digitale Binnenmarkt, die Kapitalmarktunion, die Binnenmarktstrategie, der einheitliche europäische Verkehrsraum, die Europäische Agenda für neue Kompetenzen und andere langfristige strategische Prioritäten der EU.
Drucksache 432/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... c) Nach Ansicht des Bundesrates erfordern die vereinbarten Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens eine Nachjustierung des Bundesverkehrswegeplanes mit wirksamer Stärkung der Bundeswasserstraßen für den Güterverkehr sowie der Anlagen des kombinierten Verkehrs. Hierbei sind deutlich mehr Anreize zur Verlagerung des Straßenverkehrs auf Schiene und Binnenschiff sowie eine stärkere Vernetzung der Verkehrsmittel erforderlich. Die Hinderungsgründe für durchgehende Transportketten sollten beseitigt werden. In diesem Zusammenhang plädiert der Bundesrat für ein Forschungsprogramm zur Verbesserung der durchgängigen Informationsbereitstellung für intermodale Transportketten, zur Verbesserung der Integration der
Drucksache 235/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
... Eine Geringwertigkeits- oder Bagatellgrenze ist, wie auch bei § 299 StGB und den §§ 331 ff. StGB, nicht vorgesehen. Geringwertige oder allgemein übliche Zuwendungen, die objektiv nicht geeignet sind, auf das Verhalten der am Wettbewerb Beteiligten Einfluss zu nehmen, unterfallen grundsätzlich als sozialadäquate Zuwendungen nicht dem Tatbestand (vgl. Krick, in Münchener Kommentar, StGB, 2. Auflage, § 299 Rn. 29). Nachträgliche Zuwendungen sind vom Tatbestand ohnehin nicht erfasst. Dies gilt allerdings nicht, wenn die nachträgliche Zuwendung bereits vor dem Wettbewerb vereinbart wurde.
Drucksache 619/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
... Gemäß der Verständigungsmitteilung vom 30. August 2016 wurden im Zuge der Verständigung zwischen BMWi und Europäischer Kommission offenbar Ausschreibungen als Regelfall für die Förderhöhenermittlung für neue und modernisierte KWK-Anlagen in den Größenklassen von mehr als 1 Megawatt bis zu 50 Megawatt vereinbart. Vor dem Hintergrund, dass die Beihilfegenehmigung zum KWKG 2016 jedoch bislang nicht bekannt ist und Investitionen im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung ohne vermeidbare bürokratische Zusatzhürden ermöglicht werden sollten, sollten Spielräume genutzt und der Bereich ausschreibungspflichtiger Anlagen entsprechend stärker eingegrenzt werden. Deshalb sollten insbesondere kleinere Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2 Megawatt von der Ausschreibungspflicht ausgenommen werden. Nicht nur knüpfen im derzeit geltenden KWKG 2016 bereits zahlreiche Regelungen etwa zu vereinfachten Nachweisführungs- und Mitteilungspflichten, größenklassenabhängigen Zuschlagsabsenkungen sowie zum Ausschluss von Zuschlagskürzungen an die Schwelle von 2 Megawatt elektrischer Leistung an; auch würde eine Ausschreibungspflicht erst ab 2 Megawatt die nach § 9 Absatz 1 Nummer 3
Drucksache 73/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung
... "(4) Die Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Konzessionsabgaben besteht auch nach Ablauf des Wegenutzungsvertrages bis zur Übertragung der Verteilungsanlagen auf einen neuen Vertragspartner nach § 46 Absatz 2 fort. Satz 1 gilt nicht, wenn die Gemeinde es unterlassen hat, ein Verfahren nach § 46 Absatz 3 bis 5 durchzuführen."
Drucksache 320/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
... "Zu diesem Zweck kann der zum Steuerabzug Verpflichtete den Fehlbetrag von einem bei ihm unterhaltenen und auf den Namen des Gläubigers der Kapitalerträge lautenden Konto, ohne Einwilligung des Gläubigers, einziehen. Soweit der Gläubiger nicht vor Zufluss der Kapitalerträge widerspricht, darf der zum Steuerabzug Verpflichtete auch insoweit die Geldbeträge von einem auf den Namen des Gläubigers der Kapitalerträge lautenden Konto einziehen, wie ein mit dem Gläubiger vereinbarter Kontokorrentkredit für dieses Konto nicht in Anspruch genommen wurde."
Drucksache 84/1/16
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg
Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
... 2. Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages sieht mit § 504a BGB eine Pflicht der Kreditinstitute zur Beratung der Kundinnen und Kunden erst dann vor, wenn diese die ihnen eingeräumte Möglichkeit der Kontoüberziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben und die durchschnittliche Höhe des in Anspruch genommenen Betrages 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages, das heißt des vereinbarten Dispositionskreditlimits übersteigt.
Drucksache 780/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
... Die Beschränkung auf tarifvertraglich vereinbarte opt-out-Systeme behindert die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung, ohne dass dies durch ein Interesse der Arbeitnehmer an sicheren Betriebsrenten gefordert wäre.
Drucksache 601/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG )
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Ausgestaltung des Arztinformationssystems nach § 35a Absatz 3a und § 73 Absatz 9 SGB V darauf zu achten, dass die im Pharmadialog vereinbarten Ziele - die Ergebnisse der Nutzenbewertung so aufzubereiten, dass sie besser und schneller zugänglich sind und eine noch bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten sichergestellt wird - erreicht werden. Um die Therapiefreiheit der Ärztinnen und Ärzte zu stärken, muss die Information neutral, kompakt, übersichtlich und verständlich aufbereitet sowie schnell zugänglich sein und darf nicht der Verordnungssteuerung dienen.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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