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"Verdienst"


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0707/06B
0852/06
0902/06
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0707/1/06
0557/06B
0302/06
0404/1/06
0557/1/06
0424/05
0518/05
0286/1/05
0796/05
0327/05
0202/05
0818/05
0286/05B
0404/05
0358/05
0901/05
0168/05
0687/05
0042/05
0683/05
0390/05
0618/05
0361/04
0913/04
0782/04
0878/04
0894/04
0666/04
0901/03B
0901/03
0715/03
Drucksache 25/1/11

... 4. Besonders betont er, dass das Gros der neu geschaffenen Arbeitsplätze im sozialversicherungspflichtigen Bereich entstanden ist. Gleichzeitig warnt der Bundesrat davor, die erzielten Erfolge auf dem Arbeitsmarkt, die zu einem Gutteil den Flexibilisierungen in den vergangenen Jahren zu verdanken sind, durch regulatorische Eingriffe zu konterkarieren. So lehnt er aus ordnungspolitischen Gründen Eingriffe in die Tarifautonomie, beispielsweise durch die Einführung eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns, ab. Die Gestaltung der Zeitarbeit und ihre Weiterentwicklung ist darüber hinaus den Tarifparteien zu überlassen. Stattdessen unterstützt der Bundesrat die Vorhaben der Bundesregierung, durch eine Entschlackung der Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik und eine Reform der Hinzuverdienstregelungen beim Arbeitslosengeld II die Integration Erwerbsloser in den Arbeitsmarkt effektiver zu gestalten.



Drucksache 848/11 (Beschluss)

... Die Änderung erweitert die Beschäftigungsmöglichkeit zum Nebenverdienst für Studenten während des Studiums. So werden erweiterte Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten ermöglicht, die zum einen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beitragen und zum anderen Freiräume für gewünschtes unternehmerisches Engagement und insbesondere Ausgründungen aus dem Wissenschafts- und Forschungsbereich schaffen. Darüber hinaus eröffnet der Weg über eine "Nebenbeschäftigung" nicht selten den Weg für eine Anschlussbeschäftigung nach dem Studium. Eine Anhebung der Beschäftigungsmöglichkeit empfiehlt zudem die Hochrangige Konsensgruppe Fachkräftebedarf und Zuwanderung in Ihrem Abschlussbericht "Vom Anwerbestopp zur Gewinnung von Fachkräften" vom 30. November 2011 (Seite 67).



Drucksache 315/11

... Für Ehrenbeamte (zum Beispiel ehrenamtliche Bürgermeister, Ortsvorsteher), die eine Aufwandsentschädigung und eine vor der Regelaltersgrenze beginnende Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und von der bisherigen Auslegung des Rechts begünstigt waren, wird bei der Berücksichtigung der Aufwandsentschädigung als Hinzuverdienst eine fünfjährige Übergangsregelung geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Artikel 3

Artikel 4
Nummern 4, 7, 8 und 13

Artikel 4
Nummer 11 und 12

Artikel 4
Nummer 27 und 28

Artikel 5
Nummer 1 und 2

Artikel 14

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 118a
Anpassungsmitteilung

§ 172a
Beitragszuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Anlage 1
(zu § 114) Gewerbliche Berufsgenossenschaften

Artikel 6
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 208
Ehrenamtliche Richter, die vor dem 1. Januar 2012 nach § 23 Absatz 1 Satz 2 als Mitglieder des Ausschusses der ehrenamtlichen Richter gewählt worden sind, bleiben bis zum Ende der für sie geltenden Wahlperiode im Amt.

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 3a
Dienstleistungen für Bundesbehörden

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 62
Dateien beim Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 107a
Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 13
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 14
Änderung des Entschädigungsrentengesetzes

Artikel 15
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 16
Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung

Artikel 17
Weitere Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 18
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 19
Änderung der Datenabgleichsverordnung

Artikel 20
Änderung der Renten Service Verordnung

Artikel 21
Aufhebung der RV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 22
Aufhebung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Artikel 23
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1676: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 261/11

... 6. Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung und Renten auf Grund von Schadensersatzansprüchen wegen entgangenen Arbeitsverdienstes,



Drucksache 190/11

... Das sozial- und arbeitsmarktpolitische Ziel besteht darin, die Erwerbs- und Verdienstchancen der Alleinerziehenden - hin zu mehr Teilzeitarbeit mit höherem Stundenumfang und hin zu mehr Vollzeitarbeit - zu erhöhen und mit der gezielten finanziellen Förderung die Aktivierung in Richtung 1. Arbeitsmarkt zu erhöhen. Dies bedeutet auch, dass ein die Existenz sicherndes Erwerbseinkommen die materielle Basis zur Verbesserung der sozialen Lage von hilfebedürftigen Alleinerziehenden-Haushalten schaffen soll. "Gute Arbeit für Alleinerziehende" bedeutet aber auch, dass die arbeitsmarktpolitischen Akteure ihre Anstrengungen - gemeinsam und unter Wahrung ihrer jeweiligen Verantwortung - verstärken und aufeinander abstimmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 185/11

... Die Änderung erweitert die Beschäftigungsmöglichkeit zum Nebenverdienst für Studenten während des Studiums. So werden erweiterte Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten ermöglicht, die zum einen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beitragen und zum anderen Freiräume für gewünschtes unternehmerisches Engagement und insbesondere Ausgründungen aus dem Wissenschafts- und Forschungsbereich schaffen. Darüber hinaus eröffnet der Weg über eine "Nebenbeschäftigung" nicht selten den Weg für eine Anschlussbeschäftigung nach dem Studium.



Drucksache 94/11

... Auch heute noch beträgt der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern in Deutschland 23,2 % (Tendenz steigend). Überwiegend sind es Frauen, die im Niedriglohnsektor beschäftigt sind und in sog. prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten. Frauen in Führungspositionen sind immer noch in der Minderheit. Das klassische Rollenverhältnis zwischen Männern und Frauen ist nicht aufgebrochen. Die äußeren Rahmenbedingungen müssen geändert werden, um die Entgelt- und Chancengleichheit von Frauen durchzusetzen. Es besteht dringender Handlungsbedarf auf gesetzgeberischer Ebene.



Drucksache 661/10

... Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Anreize zur Aufnahme einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für Bedarfsgemeinschaften mit Arbeitslosengeld II - Bezug zu stärken. Arbeit und Leistung müssen sich lohnen. Wenn man arbeitet, muss man mehr haben als wenn man nicht arbeitet. Durch die Neuregelung wird ein Einstieg in eine Reform der Erwerbstätigenfreibeträge geschaffen. Um beurteilen zu können, ob und gegebenenfalls welche weiteren Schritte zur Verbesserung des Hinzuverdienstes ergriffen werden sollen, sollen die Entwicklung des Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung dieser Veränderung im Jahr 2011 zunächst weiter beobachtet und im Jahr 2012 gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1 Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Bestimmung der Referenzhaushalte

§ 3
Abgrenzung der Referenzhaushalte

§ 4
Abgrenzung untere Einkommensschichten

§ 5
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte

§ 6
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte

§ 7
Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben

§ 8
Regelbedarfsstufen

§ 9
Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 4
Leistungsformen

§ 10
Zumutbarkeit

§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11a
Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11b
Absetzbeträge

Abschnitt 2
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Unterabschnitt 1
Leistungsanspruch

§ 19
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterabschnitt 2
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

§ 20
Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

§ 21
Mehrbedarfe

§ 22
Bedarfe für Unterkunft und Heizung

§ 22a
Satzungsermächtigung

§ 22b
Inhalt der Satzung

§ 22c
Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung

§ 23
Besonderheiten beim Sozialgeld

Unterabschnitt 3
Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen

§ 24
Abweichende Erbringung von Leistungen

§ 25
Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung

§ 26
Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen

§ 27
Leistungen für Auszubildende

Unterabschnitt 4
Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 28
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 29
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 30
Gültigkeit und Abrechnung der Gutscheine

§ 30a
Erbringung der Leistungen durch Kostenübernahmeerklärung

Unterabschnitt 5
Sanktionen

§ 31
Pflichtverletzungen

§ 31a
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

§ 31b
Beginn und Dauer der Minderung

§ 32
Meldeversäumnisse

Unterabschnitt 6
Verpflichtungen Anderer

§ 33
Übergang von Ansprüchen

§ 34
Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten

§ 34a
Ersatzansprüche für rechtswidrig erhaltene Leistungen

§ 34b
Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften

§ 35
Erbenhaftung

Abschnitt 1
Zuständigkeit und Verfahren

§ 36
Örtliche Zuständigkeit

§ 36a
Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

§ 37
Antragserfordernis

§ 38
Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

§ 39
Sofortige Vollziehbarkeit

§ 40
Anwendung von Verfahrensvorschriften

§ 41
Berechnung der Leistungen

§ 42
Auszahlung der Geldleistungen

§ 42a
Darlehen

§ 43
Aufrechnung

§ 43a
Verteilung von Teilzahlungen

§ 44
Veränderung von Ansprüchen

§ 44d
Geschäftsführerin, Geschäftsführer.

§ 77
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 27
Leistungsberechtigte

§ 27a
Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze

§ 27b
Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen

§ 28
Ermittlung der Regelbedarfe

§ 28a
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen

§ 29
Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze

Dritter Abschnitt

§ 34
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 34a
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Vierter Abschnitt

§ 35
Unterkunft und Heizung

§ 35a
Satzung

§ 36
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft

§ 39
Vermutung der Bedarfsdeckung

§ 40
Verordnungsermächtigung

§ 42
Umfang der Leistungen

§ 116a
Rücknahme von Verwaltungsakten

§ 131
Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 134
Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 4 bis 6

§ 136
Übergangsregelung zur Rücknahme von Verwaltungsakten

Anlage zu
§ 28 Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 55a

Artikel 5
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld - Verordnung

§ 5a
Beträge für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit

Artikel 8
Änderung der Einstiegsgeld-Verordnung

Artikel 9 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 12
Weitere Folgeänderungen

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Notwendigkeit des Gesetzes

III. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Förderung von Kindern und Jugendlichen

2. Verfassungskonforme Ermittlung der Regelbedarfe

3. Transparente Gestaltung der Regelung der Kosten für Unterkunft und Heizung

4. Neugestaltung der Erwerbstätigenfreibeträge

5. Praxisgerechte und vereinfachte Gestaltung der Sanktionstatbestände

6. Redaktionelle Änderungen und Klarstellungen

7. Änderungen im Bundeskindergeldgesetz

8. Änderung der Zivilprozessordnung

9. Nachhaltigkeit

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Ermittlung der Regelbedarfe

2. Leistungen für Bildung und Teilhabe

3. Weitere Leistungsänderungen

4. Vollzugsaufwand

VI. Sonstige Kosten

VII. Bürokratiekosten

1. Zahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter

2. Bekanntmachung einer kommunalen Satzung

3. Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung eines Gutscheins

4. Information an Darlehensnehmer über Aufrechnung

5. Nachweis über die Inanspruchnahme einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 1.1 Auftrag an den Gesetzgeber

1.2 Verfassungsrechtliche Anforderungen

1.3 Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Ermittlungsmethode

2. Statistikmodell auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2.1 Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

2.2 Statistikmodell

3. Sonderauswertungen der EVS 2008

4.1 Einpersonenhaushalte

4.2 Familienhaushalte

4.2.1 Verteilungsschlüssel

a Verteilungsschlüssel auf Grundlage von Gutachten

b Verteilung nach Köpfen pK

c Verteilung nach neuer OECD-Skala O

d Verteilung allein auf Erwachsene und Kinder E und K

4.2.2 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für unter 6jährige Kinder:

4.2.3 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren

4.2.4 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren

5. Begründung der Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu § 11b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 22a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Vorbemerkung zu den §§ 31 bis 32

Zu § 31

Zu § 31a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 31b

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 34b

Zu § 35

Zu Nummer 32

Zu § 36

Zu § 36a

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43a

Zu § 44

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 27

Zu § 27a

Zu § 27b

Zu § 28

Zu § 28a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu § 35

Zu § 35a

Zu § 36

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zur neuen Nummer 3

Zur neuen Nummer 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 692/10

... 1. Der Exekutivdirektor wird vom Verwaltungsrat ernannt und entlassen. Er wird aus einer Liste von Bewerbern, die von der Kommission vorgeschlagen werden, für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt; Grundlage hierfür sind erworbene Verdienste und nachgewiesene Verwaltungs- und Leitungsfähigkeiten sowie für die Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr wie auch die Verhütung von Verschmutzung durch Schiffe und das Eingreifen beim Eintreten von Meeresverschmutzung relevante Befähigung und Erfahrung. Vor seiner Ernennung kann der vom Verwaltungsrat ausgewählte Bewerber aufgefordert werden, vor dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments eine Erklärung abzugeben und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. Der Verwaltungsrat fasst seinen Beschluss mit Vierfünftelmehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/10




1. Hintergrund

2. Ziel und Begründung der vorgeschlagenen Maßnahme

2.1. Externe Bewertung der EMSA

2.2. Empfehlungen des Verwaltungsrats der EMSA

I. Änderungen der Verordnung EG Nr. 1406/2002:

II. Empfehlungen zur Agentur und ihren Arbeitspraktiken

III. Sonstige/allgemeine Empfehlungen

2.3. Mehrjahresstrategie der EMSA

2.4. Aufgaben der EMSA

2.5. Leitungsaspekte

2.6. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Inhalt des Vorschlags

5.1.2. Änderungen von Artikel 2 Aufgaben

5.1.3. Änderungen von Artikel 3 Inspektionen

5.1.4. Änderungen von Artikel 5 Rechtsform, administrative Regelungen, regionale Zentren Agentur, Mitgliedstaaten, Kommission

5.1.5. Änderungen von Artikel 10 Verwaltungsrat

5.1.6. Änderungen von Artikel 15 Exekutivdirektor

5.1.7. Änderungen von Artikel 18 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter

5.1.8. Änderungen von Artikel 18 Haushalt

5.1.9. Änderungen von Artikel 22 Bewertung

5.1.10. Änderungen von Artikel 23

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002

1 Die Artikel 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Aufgaben der Agentur

Artikel 3
Inspektionen

2 In Artikel 5 werden die Absätze 3 und 4 wie folgt geändert:

3 Artikel 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

4 Artikel 15 wird wie folgt geändert:

5 Artikel 16 erhält folgende Fassung:

Artikel 16
Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter

6 Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

7 Artikel 22 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

8 Artikel 23 erhält folgende Fassung:

Artikel 23
Ausschuss

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 139/10

... vollständig neu und erheblich kürzer gefasst, ohne dass inhaltlich ein wesentlicher Eingriff in den bisherigen Schutzumfang erfolgt. Das Normengeflecht des Forderungspfändungsschutzes in §§ 850 ff. ZPO wird vor dem Hintergrund der Entwicklung, die dieses Rechtsgebiet in den letzten Jahrzehnten durchlaufen hat, neu strukturiert und sowohl übersichtlicher als auch verständlicher gestaltet. Mehrverdienste des Schuldners werden künftig unabhängig von ihrer Herkunft mit zusätzlichen Freibeträgen geschützt. Hinsichtlich des zu schützenden Existenzminimums des Schuldners und seiner Familie wird mittels weit reichender Verweise auf sozialrechtliche Normen der Gleichklang mit dem Sozialrecht wieder hergestellt. Hierdurch entfällt künftig die Notwendigkeit von ständigen Anpassungen des zwangsvollstreckungsrechtlichen Schutzniveaus an die wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Die Belange von Schuldnern mit minderjährigen Kindern werden besonders berücksichtigt. Schließlich wird der Pfändungsschutz im Interesse der materiellen Vollstreckungsgerechtigkeit mittels eines Verweises auf das Wohngeldrecht an die regional sehr unterschiedlichen Wohnkosten angeglichen.



Drucksache 41/2/10

... In der Diskussion um höhere Anreize zur Aufnahme einer Vollbeschäftigung verengt die Formulierung in der Empfehlungsdrucksache die Perspektive unnötig auf die Anhebung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für ALG II-Bezieher. Es sollten in diesem Zusammenhang aber alle zielgerichteten Maßnahmen (z.B. auch die Idee der aktivierenden Sozialhilfe) unvoreingenommen geprüft werden.



Drucksache 41/1/10

... 4. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Sachverständigenrates, dass eine maßvolle Flexibilisierung des institutionellen Regelwerks auf dem Arbeitsmarkt eine beschäftigungsfreundliche Lohnpolitik fördern und dadurch dem weiteren Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit entgegen wirken kann. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zum geeigneten Zeitpunkt entsprechende Maßnahmen z.B. im Tarifvertragsrecht zu ergreifen. Der Bundesrat spricht sich zudem dafür aus, die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Bezieher von Arbeitslosengeld II derart umzugestalten, dass die Anreize zur Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung erhöht werden. Er begrüßt die Einsetzung einer entsprechenden ressortübergreifenden Arbeitsgruppe.



Drucksache 661/2/10

... Das oberste Ziel ist und bleibt, arbeitslosen Menschen den Weg in Existenz sichernde sozialversicherungspflichtige Arbeit zu eröffnen und damit Bedürftigkeit zu vermeiden. Deshalb lehnt der Bundesrat die Kürzungen der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik durch die Bundesregierung ab und fordert die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns. Die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union zum 1. Mai 2011 und auch die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Zuverdienstmöglichkeiten sind zusätzliche Argumente für einen gesetzlichen Mindestlohn. Auf jeden Fall müssen weitere Branchen durch Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz vor Lohndumping und Schmutzkonkurrenz geschützt werden.



Drucksache 168/10

... Eine Beeinträchtigung der Verdienstmöglichkeiten des sonstigen Gastronomie- und Veranstaltungsgewerbes ist nicht zu erwarten. Eher werden durch öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien Außengastronomie und andere Veranstaltungen im Freien gefördert und entsprechende Verdienstmöglichkeiten gemehrt. Da die Ausnahmeregelungen der Verordnung den örtlich zuständigen Behörden ein Ermessen einräumen, kann auch vermieden werden, Ausnahmen zuzulassen, in deren Folge Unternehmen in anderen Sektoren beeinträchtigt werden, deren Geschäftsbetrieb in besonderer Weise auf Lärmschutz angewiesen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anforderungen

§ 3
Landesvorschriften

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

II. Alternativen

III. Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2010


 
 
 


Drucksache 152/10

... Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit wird nicht erfasst. Durch die obligatorische Regelung wird sichergestellt, dass das Verletztengeld künftig auch in atypischen Fällen bei selbständig Tätigen seine Entgeltersatzfunktion erfüllt, etwa wenn die selbständige Tätigkeit erst im Laufe des Bemessungszeitraums aufgenommen worden ist. Von der Änderung werden diejenigen Selbständigen nicht erfasst, deren Verletztengeldanspruch sich nicht nach dem zuvor erzielten tatsächlichen Arbeitseinkommen, sondern nach dem Jahresarbeitsverdienst richtet (§ 47 Absatz 5).



Drucksache 160/10

... Die alle vier Jahre stattfindende und für das Jahr 2010 vorgesehene Erhebung der Struktur der Arbeitsverdienste basiert auf dem Verdienststatistikgesetz aus dem Jahr 2006. Das Verdienststatistikgesetz wurde in der Erwartung formuliert, dass die durch moderne Informationstechnik gestützte Sammlung und Meldung von statistischen Angaben eine große Verbreitung finden würde. Dies ist jedoch nicht eingetreten. Für die Auskunftspflichtigen und für die statistischen Ämter der Länder wären die im Rahmen der Erhebung im Jahr 2010 zu erwartenden Datenmengen nach derzeitigem Rechtsstand daher mit einer erheblichen Belastung verbunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Zwecke der Wirtschaftsstatistiken (Verwaltungsdatenverwendungsgesetz – VwDVG)

§ 1
Übermittlung und Verwendung

§ 2
Daten der Finanzbehörden

§ 3
Daten der Bundesagentur für Arbeit

§ 4
Rückfragen

§ 5
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Handwerkstatistikgesetzes

Artikel 3
Änderung des Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Verdienststatistikgesetzes

Artikel 5
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

II. Regelungsinhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

IV.1 Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5 Vollzugsaufwand

IV.2 Kosten- und Preiswirkungen

IV.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten

5 Unternehmen

5 Verwaltung

V. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1111: Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Zwecke der Wirtschaftsstatistiken und zur Änderung von Statistikgesetzen


 
 
 


Drucksache 575/10

... Das geschlechterspezifische Lohngefälle reflektiert auch andere Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt, die vorwiegend Frauen betreffen – insbesondere, dass sie einen unverhältnismäßig großen Anteil der familiären Verpflichtungen übernehmen und nur schwer Arbeit und Privatleben miteinander vereinbaren können. Viele Frauen arbeiten Teilzeit oder haben atypische Arbeitsverträge: Zwar sind sie dadurch in der Lage, auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben und gleichzeitig Verantwortung für die Familie zu übernehmen, doch kann sich dies negativ auf ihre Verdienstmöglichkeiten, Karriere- und Aufstiegschancen und Renten- bzw. Pensionsansprüche17 auswirken

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit

2. Gleiches Entgeld für Gleiche Gleichwertige Arbeit

4 Leitaktionen

3. Gleichstellung in Entscheidungsprozessen

4 Leitaktionen

4. Schutz der Würde Unversehrtheit – der Gewalt Aufgrund des Geschlechts EIN ENDE setzen

4 Leitaktionen

5. Gleichstellung in der Aussenpolitik

4 Leitaktionen

6. Querschnittsfragen

6.1. Geschlechterrollen

6.2. Rechtslage

6.3. Governance und Instrumente der Gleichstellung

4 Leitaktionen


 
 
 


Drucksache 752/10

Entschließung des Bundesrates zur Nichtberücksichtigung von Aufwandsentschädigungen aus einem Ehrenamt als Hinzuverdienst im Rentenrecht



Drucksache 534/2/10

... Der Bundesrat hält es daher für dringend erforderlich, umfassende Regelungen über Vergütungsgrundsätze für Unternehmen des Finanzsektors zu treffen, die Stabilisierungsmaßnahmen aus dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung in Anspruch nehmen, und dabei eine Verdienstobergrenze von 500.000 Euro für alle Mitarbeiter solcher Unternehmen einzuführen.



Drucksache 814/10

... 2. Ohne einen gesetzlichen Mindestlohn würde sich der Niedriglohnsektor weiter ausweiten mit der Folge, dass immer weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrer Arbeit leben könnten und ergänzende Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehen müssten (Institut Arbeit und Qualifizierung (IAQ): nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 9,3 Mrd. Euro pro Jahr). Der Gemeinschaft der Steuerzahler soll nicht zugemutet werden, unangemessen niedrige Löhne von Unternehmen durch ergänzende Sozialleistungen zu finanzieren. Deshalb ist es auch wichtig, die Regelung der Hinzuverdienstgrenzen im



Drucksache 139/10 (Beschluss)

... vollständig neu und erheblich kürzer gefasst, ohne dass inhaltlich ein wesentlicher Eingriff in den bisherigen Schutzumfang erfolgt. Das Normengeflecht des Forderungspfändungsschutzes in den §§ 850 ff. ZPO wird vor dem Hintergrund der Entwicklung, die dieses Rechtsgebiet in den letzten Jahrzehnten durchlaufen hat, neu strukturiert und sowohl übersichtlicher als auch verständlicher gestaltet. Mehrverdienste des Schuldners werden künftig unabhängig von ihrer Herkunft mit zusätzlichen Freibeträgen geschützt. Hinsichtlich des zu schützenden Existenzminimums des Schuldners und seiner Familie wird mittels weit reichender Verweise auf sozialrechtliche Normen der Gleichklang mit dem Sozialrecht wieder hergestellt. Hierdurch entfällt künftig die Notwendigkeit von ständigen Anpassungen des zwangsvollstreckungsrechtlichen Schutzniveaus an die wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Die Belange von Schuldnern mit minderjährigen Kindern werden besonders berücksichtigt. Schließlich wird der Pfändungsschutz im Interesse der materiellen Vollstreckungsgerechtigkeit mittels eines Verweises auf das Wohngeldrecht an die regional sehr unterschiedlichen Wohnkosten angeglichen.



Drucksache 534/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat hält es daher für dringend erforderlich, umfassende Regelungen über Vergütungsgrundsätze für Unternehmen des Finanzsektors zu treffen, die Stabilisierungsmaßnahmen aus dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung in Anspruch nehmen, und dabei eine Verdienstobergrenze von 500.000 Euro für alle Mitarbeiter solcher Unternehmen einzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/10 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 KredReorgG

3. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG

5. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO

Artikel 15a
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 15b
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103e
Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG

8. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG

10. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG

11. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG

12. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG

13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG

15. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

17. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG

18. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein

19. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein

20. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG

21. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG


 
 
 


Drucksache 661/10 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zur Erhöhung der Regelleistungen, zum Hinzuverdienst in § 11b Absatz 4 SGB II-E und zum Verhältnis der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu Sozialleistungen anderer Träger nach § 12a



Drucksache 202/10

... Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die die notarielle Fachprüfung ablegen möchten, müssen hierfür eine Gebühr an die Bundesnotarkammer entrichten. Die durch diese Gebühren verursachten finanziellen Belastungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die die Bestellung als Anwaltsnotarin oder Anwaltsnotar anstreben, beruhen bereits auf der gesetzlichen Regelung in § 7h Absatz 1 Satz 1 BNotO, der vorschreibt, dass für die Prüfung und das erfolglose Widerspruchsverfahren Gebühren an die Bundesnotarkammer zu zahlen sind. Die organisatorischen Regelungen dieser Rechtsverordnung zum Prüfungsamt, etwa zur Besetzung der Aufgabenkommission (§ 3 Absatz 1), oder zum Prüfungsverfahren, etwa zu den Prüfungsorten (§ 7), oder zur Vorbereitung und Durchführung der Prüfung (§§ 10, 11, 13, 14), haben im Ergebnis nur geringen Einfluss auf die Höhe der Prüfungsgebühren. Neben den Prüfungsgebühren fallen Kosten für die Prüfungsvorbereitung an insbesondere für den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen einschließlich des damit möglicherweise verbundenen Verdienstausfalles und für die Beschaffung von Fachliteratur. Auch insofern handelt es sich aber um Kosten, die bereits mit der gesetzlichen Einführung des neuen Systems für den Zugang zum Anwaltsnotariat verknüpft sind. Die Regelung der Prüfungsgebiete (§ 5), mit der § 7a Absatz 1 Satz 1 BNotO konkretisiert wird, nach dem der Prüfungsstoff den gesamten Bereich der notariellen Amtstätigkeit umfasst, hat daher nur geringen Einfluss auf die Vorbereitungskosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Teil 1
Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer

§ 1
Leitung des Prüfungsamtes

§ 2
Verwaltungsrat

§ 3
Aufgabenkommission

§ 4
Prüferinnen und Prüfer

Teil 2
Notarielle Fachprüfung

§ 5
Prüfungsgebiete

§ 6
Prüfungstermine

§ 7
Prüfungsorte

§ 8
Zulassung zur Prüfung

§ 9
Rücktritt und Versäumnis

§ 10
Vorbereitung der schriftlichen Prüfung

§ 11
Anfertigung der Aufsichtsarbeiten

§ 12
Bewertung der Aufsichtsarbeiten

§ 13
Ladung zur mündlichen Prüfung

§ 14
Mündliche Prüfung

§ 15
Bewertung der mündlichen Prüfung

§ 16
Nachteilsausgleich

§ 17
Einsicht in Prüfungsunterlagen

§ 18
Mängel im Prüfungsverfahren

§ 19
Wiederholungsprüfung

§ 20
Widerspruchsverfahren

Teil 3
Schlussvorschriften

§ 21
Aufbewahrungsfristen

§ 22
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

4. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten der Verwaltung

c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

5. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Teil 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Teil 3

Zu § 21

Zu § 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1149: Verordnung über die notarielle Fachprüfung


 
 
 


Drucksache 309/10 (Beschluss)

... Kinderarbeit ist eine direkte Folge von Armut - wenn der geringe Verdienst der Eltern nicht für das Überleben der Familie ausreicht, werden oft auch die Kinder gezwungen, zu arbeiten. Viele Kinder geraten zudem in langjährige Schuldknechtschaft, weil ihre Familien die Arbeitskraft der Kinder aufgrund von nicht bezahlbaren Schulden verkaufen müssen. Die von ausbeuterischer Kinderarbeit und Schuldknechtschaft betroffenen Kinder haben in der Regel keinen Zugang zu einer ordentlichen Schul- und/oder Berufsausbildung, und damit keine Möglichkeit mehr, den Kreislauf aus Armut und Unterentwicklung zu durchbrechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung des Marktzugangs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit


 
 
 


Drucksache 752/10 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Nichtberücksichtigung von Aufwandsentschädigungen aus einem Ehrenamt als Hinzuverdienst im Rentenrecht



Drucksache 309/10

... Kinderarbeit ist eine direkte Folge von Armut - wenn der geringe Verdienst der Eltern nicht für das Überleben der Familie ausreicht, werden oft auch die Kinder gezwungen, zu arbeiten. Viele Kinder geraten zudem in langjährige Schuldknechtschaft, weil ihre Familien die Arbeitskraft der Kinder aufgrund von nicht bezahlbaren Schulden verkaufen müssen. Die von ausbeuterischer Kinderarbeit und Schuldknechtschaft betroffenen Kinder haben in der Regel keinen Zugang zu einer ordentlichen Schul- und/oder Berufsausbildung, und damit keine Möglichkeit mehr, den Kreislauf aus Armut und Unterentwicklung zu durchbrechen.



Drucksache 789/2/10

... 1. Das Gesetz berücksichtigt keinen Ausgleich für die erheblichen Kostenverschiebungen zu Lasten der Kommunen. Die im Gesetz enthaltenen Regelungen zur Erhöhung der Regelleistungen, zum Hinzuverdienst in § 1 1b Absatz 4



Drucksache 661/1/10

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zur Erhöhung der Regelleistungen, zum Hinzuverdienst in § 11b Absatz 4 SGB II-E und zum Verhältnis der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu Sozialleistungen anderer Träger nach § 12a



Drucksache 206/10

... nicht abgesetzt werden, weil sie einem anderen Zweck als dem der Existenzsicherung dienen. Es handelt sich um eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme zur Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten nach dem



Drucksache 177/10

... 102. vertritt die Auffassung, dass die Politik zur Unterstützung der Fischereiflotten bestimmten Verdienstkriterien Rechnung tragen muss, wie etwa der Entwicklung bewährter, "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/10




2 Allgemeines

2 Einzelaspekte

Schutz und Erhaltung der Ressourcen und wissenschaftliche Erkenntnisse

Rentabilität der Fangtätigkeit und Aufwertung des Berufsfelds

Bewirtschaftungsmodelle, Dezentralisierung, verantwortungsbewussteres Handeln und Überwachung

Bewirtschaftung der Fangflotten der Gemeinschaft

Aquakultur und verarbeitete Produkte

Märkte und Vermarktungstätigkeit

3 Außenbeziehungen

Integrierte Meerespolitik


 
 
 


Drucksache 380/09

... (2) Die vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Geldleistungen und das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung im Sinne des § 215 Absatz 5 des



Drucksache 107/09

... C. in der Erwägung, dass der Aufbau stabiler und dauerhafter Staaten die Schaffung eines auf Verdiensten basierenden und rechenschaftspflichtigen öffentlichen Dienstes erfordert, der frei von politischer Einmischung und Korruption ist,



Drucksache 53/09 (Beschluss)

... Das ELENA-Verfahren soll sich nur auf die Auskünfte der Arbeitgeber über den Arbeitsverdienst zum Wohngeldantrag nach § 23 Absatz 2 des



Drucksache 820/09

... Sollte von der Möglichkeit eines befristeten Wiedereinstallungsverbotes Gebrauch gemacht werden, fallen für den Geflügelhalter für die Zeit des Verbotes Kosten im Sinne eines Verdienstausfalles an. Diese Kosten können nicht geschätzt werden, da sie jeweils abhängig sind von der Produktionsrichtung (Zucht, Mast, Legehennen) sowie von der Größe der jeweils betroffenen Bestände (Artikel 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

§ 32a
Schutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte

Artikel 2
Änderung der Rinder-Salmonellose-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 4
Änderung der MKS-Verordnung

Teil 6
Arbeiten mit MKS-Virus Anforderungen an das Arbeiten mit MKS-Virus 33

Teil 6
Arbeiten mit MKS-Virus

§ 33
Anforderungen an das Arbeiten mit MKS-Virus

Artikel 5
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 6
Änderung der Hühner-Salmonellen-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3 Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Artikel 2

Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 5

Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1066: Entwurf der Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 17/09 (Beschluss)

... Es ist nicht in Zweifel zu ziehen, dass Telekommunikationsunternehmen für ihre Heranziehung angemessen zu entschädigen sind. Bei der Beurteilung der Angemessenheit sind zum einen die den Unternehmen tatsächlich entstehenden konkreten Kosten in Rechnung zu stellen. Zum anderen ist aber auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich für Telekommunikationsunternehmen - insoweit vergleichbar Zeugen und Sachverständigen - aufgrund der Justizhoheit des Staates und seines Rechtsdurchsetzungsprivilegs die öffentlich-rechtliche Verpflichtung ergibt, im Rahmen des ihnen Zumutbaren aufgrund einer Heranziehung durch Justizbehörden unter anderem auch Auskünfte zu erteilen, zumal eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung und eine effektive Strafverfolgung überragende öffentliche Anliegen sind. Dies wurde auch bei der Festlegung der Vergütungs- und Entschädigungssätze unter anderem für Sachverständige, Dolmetscher, Zeugen berücksichtigt, die teilweise hinter den geltenden Tarifen auf dem freien Markt für entsprechende Leistungen bzw. dem tatsächlichen Verdienstausfall zurückbleiben. Die Vergütung von Sachverständigen kommt deshalb nicht der im privaten Wirtschaftsleben möglichen oder üblichen Vergütung gleich. Für die Telekommunikationsunternehmen als sogenannte "

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Drucksache 17/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Vorbemerkung, Absatz 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3, 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3


 
 
 


Drucksache 313/09

... 23. stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten das Konzept eines Mindestlohns eingeführt haben; glaubt, dass andere Mitgliedstaaten Nutzen aus der Untersuchung ihrer Erfahrung ziehen könnten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller auch künftig gegeben sind, insbesondere durch Regelungen wie Mindestlöhne, andere rechtliche und allgemeinverbindliche Regelungen oder Tarifvereinbarungen im Einklang mit nationalen Traditionen, die Vollzeitarbeitnehmern ein menschenwürdiges Leben mit ihrem Verdienst ermöglichen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/09




Die Finanzkrise und ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen

Die Bedürfnisse der Bürger und die erforderlichen Antworten

Der europäische Handlungsrahmen

Bewertung der Lissabon-Strategie, nächste Schritte und weiterer Weg


 
 
 


Drucksache 740/09

... Die ESA wird von einem vollzeit beschäftigten unabhängigen Vorsitzenden vertreten, der für die Vorbereitung der Arbeiten des Aufsichtsorgans zuständig ist und den Vorsitz sowohl in den Sitzungen des Aufsichtsorgans als auch des Verwaltungsrats führt. Das Tagesgeschäft der ESA wird jedoch von einem Exekutivdirektor wahrgenommen, bei dem es sich ähnlich wie beim Vorsitzenden um eine vollzeit beschäftigte unabhängige Person handelt, die ein Branchenkenner ist. Er oder sie wird für die Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms zuständig sein und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens der ESA ergreifen. Beide Personen werden vom Aufsichtsorgan infolge eines Auswahlverfahrens auf der Grundlage ihrer Verdienste, ihrer Kenntnisse der Finanzinstitute und -märkte sowie ihrer Erfahrungen mit der Finanzaufsicht und -regulierung ausgewählt. Der vom Aufsichtsorgan für den Posten des Vorsitzenden ausgewählte Kandidat ist vom Europäischen Parlament zu bestätigen. Die Amtszeit beträgt jeweils fünf Jahre und kann einmal verlängert werden. Eine solche Verlängerung wäre vom Ergebnis einer Bewertung durch das Aufsichtsorgan abhängig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 740/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1. Einsetzung der ESA und ihre Rechtsstellung

6.2. Aufgaben und Befugnisse der ESA

6.2.1. Entwicklung technischer Standards

6.2.2. Befugnisse zur Gewährleistung der konsistenten Anwendung der Gemeinschaftsregeln

6.2.3. Maßnahmen im Krisenfall

6.2.4. Beilegung von Meinungsunterschieden zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

6.2.5. Aufsichtskollegien

6.2.6. Gemeinsame Aufsichtskultur, Delegierung von Aufgaben und Zuständigkeiten und Peer Reviews

6.2.7. Bewertung von Marktentwicklungen

6.2.8. Internationale und beratende Rolle

6.2.9. Sammlung von Informationen

6.2.10. Beziehung zum ESRB

6.2.11. Schutzklausel

6.3. Interner Aufbau der ESA und des ESFS

6.3.1. Aufsichtsorgan

6.3.2. Verwaltungsrat

6.3.3. Vorsitzender und Exekutivdirektor

6.3.4. Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

6.3.5. Beschwerdeausschuss

6.4. Finanzvorschriften

6.5. Allgemeine und Schlussbestimmungen

6.6. Hauptunterschiede zwischen den drei Verordnungen

Kapitel I
Einrichtung und Rechtsstellung

Artikel 1
Einrichtung und Tätigkeitsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Rechtsstellung

Artikel 4
Zusammensetzung

Artikel 5
Sitz

Kapitel II
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 6
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 7
Technische Standards

Artikel 8
Leitlinien und Empfehlungen

Artikel 9
Kohärente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 10
Maßnahmen im Krisenfall

Artikel 11
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden

Artikel 12
Aufsichtskollegien

Artikel 13
Delegation von Aufgaben und Pflichten

Artikel 14
Gemeinsame Aufsichtskultur

Artikel 15
Vergleichende Analyse der zuständigen Behörden

Artikel 16
Koordinatorfunktion

Artikel 17
Bewertung von Marktentwicklungen

Artikel 18
Internationale Beziehungen

Artikel 19
Sonstige Aufgaben

Artikel 20
Sammlung von Informationen

Artikel 21
Verhältnis zum ESRB

Artikel 22
Interessengruppe Wertpapiere und Wertpapiermärkte

Artikel 23
Schutzmaßnahmen

Artikel 24
Erlass von Entscheidungen

Kapitel III
Organisation

Abschnitt 1
Aufsichtsorgan

Artikel 25
Zusammensetzung

Artikel 26
Interne Ausschüsse und Gremien

Artikel 27
Unabhängigkeit

Artikel 28
Aufgaben

Artikel 29
Erlass von Entscheidungen

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

Artikel 30
Zusammensetzung

Artikel 31
Unabhängigkeit

Artikel 32
Aufgaben

Abschnitt 3
Vorsitzender

Artikel 33
Ernennung und Aufgaben

Artikel 34
Unabhängigkeit

Artikel 35
Bericht

Abschnitt 4
Exekutivdirektor

Artikel 36
Ernennung

Artikel 37
Unabhängigkeit

Artikel 38
Aufgaben

Kapitel IV
Europäisches Finanzaufsichtsystem

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 39
Zusammensetzung

Abschnitt 2
Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden

Artikel 40
Einrichtung

Artikel 41
Zusammensetzung

Artikel 42
Gemeinsame Positionen und gemeinsame Maßnahmen

Artikel 43
Unterausschüsse

Abschnitt 3
Beschwerdeausschuss

Artikel 44
Zusammensetzung

Artikel 45
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Kapitel V
Rechtsbehelf

Artikel 46
Beschwerden

Artikel 47
Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof

Kapitel VI
Finanzvorschriften

Artikel 48
Haushalt der Behörde

Artikel 49
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 50
Ausführung und Kontrolle des Haushaltsplans

Artikel 51
Finanzregelung

Artikel 52
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Kapitel VII
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 53
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 54
Personal

Artikel 55
Haftung der Behörde

Artikel 56
Berufsgeheimnis

Artikel 57
Datenschutz

Artikel 58
Zugang zu Dokumenten

Artikel 59
Sprachenregelung

Artikel 60
Sitzabkommen

Artikel 61
Beteiligung von Drittländern

Kapitel VIII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 62
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 63
Übergangsbestimmungen für das Personal

Artikel 64
Änderungen

Artikel 65
Aufhebung

Artikel 66
Evaluierung

Artikel 67
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 168/09

... Bei der Arbeitslosenversicherung handelt es sich um eine Versicherung, mit der die Folgen eines durch Arbeitslosigkeit bedingten Verdienstausfalls - insoweit vergleichbar dem Krankengeld - gemindert werden sollen. Die gewährten Leistungen sind steuerfrei und unterliegen lediglich dem Progressionsvorbehalt. Auch vor diesem Hintergrund ist ein gesonderter Abzugstatbestand nicht angezeigt. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden weiter im Rahmen der Günstigerprüfung nach Absatz 4 angesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 10c
Sonderausgaben-Pauschbetrag

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Abschnitt 2
Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes

Abschnitt 4
Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle

§ 22
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 23
Erprobung des Verfahrens

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 434t
Bürgerentlastungsgesetz – Krankenversicherung

Artikel 5
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Behandlung von Grenzgängern

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen insgesamt

Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 10

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu § 10c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Erster Teil

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zweiter Teil

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 22

Zu § 23

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 764: Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung – BürgerEntlastG)


 
 
 


Drucksache 739/09

... Die ESA wird von einem vollzeit beschäftigten unabhängigen Vorsitzenden vertreten, der für die Vorbereitung der Arbeiten des Aufsichtsorgans zuständig ist und den Vorsitz sowohl in den Sitzungen des Aufsichtsorgans als auch des Verwaltungsrats führt. Das Tagesgeschäft der ESA wird jedoch von einem Exekutivdirektor wahrgenommen, bei dem es sich ähnlich wie beim Vorsitzenden um eine vollzeit beschäftigte unabhängige Person handelt, die ein Branchenkenner ist. Er oder sie wird für die Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms zuständig sein und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens der ESA ergreifen. Beide Personen werden vom Aufsichtsorgan infolge eines Auswahlverfahrens auf der Grundlage ihrer Verdienste, ihrer Kenntnisse der Finanzinstitute und -märkte sowie ihrer Erfahrungen mit der Finanzaufsicht und -regulierung ausgewählt. Der vom Aufsichtsorgan für den Posten des Vorsitzenden ausgewählte Kandidat ist vom Europäischen Parlament zu bestätigen. Die Amtszeit beträgt jeweils fünf Jahre und kann einmal verlängert werden. Eine solche Verlängerung wäre vom Ergebnis einer Bewertung durch das Aufsichtsorgan abhängig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 739/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1. Einsetzung der ESA und ihre Rechtsstellung

6.2. Aufgaben und Befugnisse der ESA

6.2.1. Entwicklung technischer Standards

6.2.2. Befugnisse zur Gewährleistung der konsistenten Anwendung der Gemeinschaftsregeln

6.2.3. Maßnahmen im Krisenfall

6.2.4. Beilegung von Meinungsunterschieden zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

6.2.5. Aufsichtskollegien

6.2.6. Gemeinsame Aufsichtskultur, Delegierung von Aufgaben und Zuständigkeiten und Peer Reviews

6.2.7. Bewertung von Marktentwicklungen

6.2.8. Internationale und beratende Rolle

6.2.9. Sammlung von Informationen

6.2.10. Beziehung zum ESRB

6.2.11. Schutzklausel

6.3. Interner Aufbau der ESA und des ESFS

6.3.1. Aufsichtsorgan

6.3.2. . Verwaltungsrat

6.3.3. Vorsitzender und Exekutivdirektor

6.3.4. Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

6.3.5. Beschwerdeausschuss

6.4. Finanzvorschriften

6.5. Allgemeine und Schlussbestimmungen

6.6. Hauptunterschiede zwischen den drei Verordnungen

Kapitel I
Einrichtung und Rechtsstellung

Artikel 1
Einrichtung und Tätigkeitsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Rechtsstellung

Artikel 4
Zusammensetzung

Artikel 5
Sitz

Kapitel II
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 6
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 7
Technische Standards

Artikel 8
Leitlinien und Empfehlungen

Artikel 9
Kohärente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 10
Maßnahmen im Krisenfall

Artikel 11
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 12
Aufsichtskollegien

Artikel 13
Delegation von Aufgaben und Pflichten

Artikel 14
Gemeinsame Aufsichtskultur

Artikel 15
Vergleichende Analyse der nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 16
Koordinatorfunktion

Artikel 17
Bewertung von Marktentwicklungen

Artikel 18
Internationale Beziehungen

Artikel 19
Sonstige Aufgaben

Artikel 20
Sammlung von Informationen

Artikel 21
Verhältnis zum ESRB

Artikel 22
Interessengruppe Versicherung, Rückversicherung und betriebliche Altersversorgung

Artikel 23
Schutzmaßnahmen

Artikel 24
Erlass von Entscheidungen

Kapitel III
Organisation

Abschnitt 1
Aufsichtsorgan

Artikel 25
Zusammensetzung

Artikel 26
Interne Ausschüsse und Gremien

Artikel 27
Unabhängigkeit

Artikel 28
Aufgaben

Artikel 29
Erlass von Entscheidungen

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

Artikel 30
Zusammensetzung

Artikel 31
Unabhängigkeit

Artikel 32
Aufgaben

Abschnitt 3
Vorsitzender

Artikel 33
Ernennung und Aufgaben

Artikel 34
Unabhängigkeit

Artikel 35
Bericht

Abschnitt 4
Exekutivdirektor

Artikel 36
Ernennung

Artikel 37
Unabhängigkeit

Artikel 38
Aufgaben

Kapitel IV
Europäisches Finanzaufsichtsystem

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 39
Zusammensetzung

Artikel 40
Einrichtung

Artikel 41
Zusammensetzung

Artikel 42
Gemeinsame Positionen und gemeinsame Maßnahmen

Artikel 43
Unterausschüsse

Abschnitt 3
Beschwerdeausschuss

Artikel 44
Zusammensetzung

Artikel 45
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Kapitel V
Rechtsbehelf

Artikel 46
Beschwerden

Artikel 47
Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof

Kapitel VI
Finanzvorschriften

Artikel 48
Haushalt der Behörde

Artikel 49
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 50
Ausführung und Kontrolle des Haushaltsplans

Artikel 51
Finanzregelung

Artikel 52
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Kapitel VII
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 53
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 54
Personal

Artikel 55
Haftung der Behörde

Artikel 56
Berufsgeheimnis

Artikel 57
Datenschutz

Artikel 58
Zugang zu Dokumenten

Artikel 59
Sprachenregelung

Artikel 60
Sitzabkommen

Artikel 61
Beteiligung von Drittländern

Kapitel VIII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 62
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 63
Übergangsbestimmungen für das Personal

Artikel 64
Änderungen

Artikel 65
Aufhebung

Artikel 66
Evaluierung

Artikel 67
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 3/09

... Bei der Ermittlung des Bruttostundenverdienstes wurde für die vorliegende Schätzung die Annahme zugrunde gelegt, dass gering qualifizierte Personen die Daten überführen. Der durchschnittlich niedrigste bundesweite Kostenfaktor in der Wohnungswirtschaft betrug im Jahr 2006 18,80 Euro pro Stunde.



Drucksache 892/1/09

... Wenn der Umfang der zu meldenden Daten verringert wird, kommt das auch den Unternehmen zugute, deren Bürokratieaufwand dadurch verringert wird. Das gilt besonders für die Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem ELENA-Verfahren bestimmte Daten erstmals erheben müssen. Auch der Nationale Normenkontrollrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf der ELENA-Datensatzverordnung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebeten, die Kostenschätzung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen und darüber hinaus ein Konzept zur Einbeziehung der übrigen Verdienstbescheinigungen in das ELENA-Verfahren zu erarbeiten.



Drucksache 892/09 (Beschluss)

... Wenn der Umfang der zu meldenden Daten verringert wird, kommt das auch den Unternehmen zugute, deren Bürokratieaufwand dadurch verringert wird. Das gilt besonders für die Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem ELENA-Verfahren bestimmte Daten erstmals erheben müssen. Auch der Nationale Normenkontrollrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf der ELENA-Datensatzverordnung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebeten, die Kostenschätzung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen und darüber hinaus ein Konzept zur Einbeziehung der übrigen Verdienstbescheinigungen in das ELENA-Verfahren zu erarbeiten.



Drucksache 4/09

... Durch Satz 3, der die §§ 83, 84 Verwaltungsverfahrensgesetz für anwendbar erklärt, werden die ehrenamtlich tätigen Mitglieder auf Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. Da § 85 Verwaltungsverfahrensgesetz nicht für anwendbar erklärt wird, sind Auslagen und Verdienstausfall der Ausschussmitglieder nicht vom Bund, sondern in der Regel von der entsendenden Institution zu ersetzen. Diese Regelung ist gerechtfertigt da die Ausschussmitglieder im Interesse der von ihnen vertretenen Gruppe tätig werden. Da § 86 Verwaltungsverfahrensgesetz nicht für anwendbar erklärt wird, ist eine Abberufung aus den dort genannten Gründen nicht möglich. Dies würde mit der Weisungsfreiheit der Mitglieder des Ausschusses nach § 12 Absatz 1 Satz 2 kollidieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Datenschutzauditgesetz (DSAG)1

§ 1
Datenschutzaudit

§ 2
Zuständigkeit

§ 3
Kontrollen

§ 4
Zulassung der Kontrollstelle und Entziehung der Zulassung

§ 5
Anforderungen an das Personal der Kontrollstelle

§ 6
Pflichten der Kontrollstelle

§ 7
Pflichten der zuständigen Behörde

§ 8
Überwachung

§ 9
Datenschutzauditsiegel, Verzeichnisse

§ 10
Gebühren und Auslagen

§ 11
Datenschutzauditausschuss

§ 12
Mitglieder des Datenschutzauditausschusses

§ 13
Geschäftsordnung, Vorsitz und Beschlussfassung des Datenschutzauditausschusses

§ 14
Geschäftsstelle des Datenschutzauditausschusses

§ 15
Rechtsaufsicht

§ 16
Verordnungsermächtigungen

§ 17
Bußgeldvorschriften

§ 18
Strafvorschriften

§ 19
Einziehung

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

§ 28
Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke

§ 42a
Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten

§ 47
Übergangsregelung

Artikel 3
Änderung des Telemediengesetzes1

§ 15a
Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten

Artikel 4
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Kosten

VI. Auswirkungen

1. Bürokratiebelastungen für die Wirtschaft

2. Bürokratiebelastungen für die Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiebelastungen für die Verwaltung

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu Absatz 1

Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu § 15

Absatz 1

Absätze 2 bis 4

Zu § 16

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 781: Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 892/09

... Bei einigen Unternehmen besteht die Sorge, dass die Umstellung auf das ELENA-Verfahren zu einem Bürokratieaufwand führt. Um diese Sorge aufzugreifen, fordert der Rat die Bundesregierung auf, ein Konzept zur Einbeziehung der übrigen Verdienstbescheinigungen bis zur Mitte des kommenden Jahres zu erarbeiten. Weiterhin sollte die im Koalitionsvertrag formulierte Absicht zur Harmonisierung der Entgeltbegriffe zeitnah umgesetzt werden. Diese Harmonisierung könnte zu einer deutlichen Reduzierung des Datensatzes führen.

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Drucksache 892/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Meldepflichtige

§ 2
Zu meldende Personen

§ 3
Meldefristen

§ 4
Zu übermittelnde Daten

§ 5
Zusätzliche Daten bei besonderen Beschäftigungsverhältnissen

§ 6
Zusätzliche Daten in besonderen Fällen

§ 7
Vergabe der Verfahrensnummer

§ 8
Datenannahme und Datenrückmeldung

§ 9
Übergangsregelungen

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu den §§ 5

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

D. Kosten für die Wirtschaft

E. Bürokratiekosten

F. Gleichstellungspolitische Aspekte

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1091: Entwurf einer Verordnung zur Übermittlung der Daten im ELENA-Verfahren (ELENA-Datensatzverordnung)


 
 
 


Drucksache 53/1/09

... Das ELENA-Verfahren soll sich nur auf die Auskünfte der Arbeitgeber über den Arbeitsverdienst zum Wohngeldantrag nach § 23 Absatz 2 des



Drucksache 17/1/09

... Es ist nicht in Zweifel zu ziehen, dass Telekommunikationsunternehmen für ihre Heranziehung angemessen zu entschädigen sind. Bei der Beurteilung der Angemessenheit sind zum einen die den Unternehmen tatsächlich entstehenden konkreten Kosten in Rechnung zu stellen. Zum anderen ist aber auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich für Telekommunikationsunternehmen - insoweit vergleichbar Zeugen und Sachverständigen - aufgrund der Justizhoheit des Staates und seines Rechtsdurchsetzungsprivilegs die öffentlich-rechtliche Verpflichtung ergibt, im Rahmen des ihnen Zumutbaren aufgrund einer Heranziehung durch Justizbehörden unter anderem auch Auskünfte zu erteilen, zumal eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung und eine effektive Strafverfolgung überragende öffentliche Anliegen sind. Dies wurde auch bei der Festlegung der Vergütungs- und Entschädigungssätze unter anderem für Sachverständige, Dolmetscher, Zeugen berücksichtigt, die teilweise hinter den geltenden Tarifen auf dem freien Markt für entsprechende Leistungen bzw. dem tatsächlichen Verdienstausfall zurückbleiben. Die Vergütung von Sachverständigen kommt deshalb nicht der im privaten Wirtschaftsleben möglichen oder üblichen Vergütung gleich. Für die Telekommunikationsunternehmen als sogenannte "

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Drucksache 17/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Vorbemerkung, Absatz 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3, 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3


 
 
 


Drucksache 738/09

... Die ESA wird von einem vollzeit beschäftigten unabhängigen Vorsitzenden vertreten, der für die Vorbereitung der Arbeiten des Aufsichtsorgans zuständig ist und den Vorsitz sowohl in den Sitzungen des Aufsichtsorgans als auch des Verwaltungsrats führt. Das Tagesgeschäft der ESA wird jedoch von einem Exekutivdirektor wahrgenommen, bei dem es sich ähnlich wie beim Vorsitzenden um eine vollzeit beschäftigte unabhängige Person handelt, die ein Branchenkenner ist. Er oder sie wird für die Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms zuständig sein und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens der ESA ergreifen. Beide Personen werden vom Aufsichtsorgan infolge eines Auswahlverfahrens auf der Grundlage ihrer Verdienste, ihrer Kenntnisse der Finanzinstitute und -märkte sowie ihrer Erfahrungen mit der Finanzaufsicht und -regulierung ausgewählt. Der vom Aufsichtsorgan für den Posten des Vorsitzenden ausgewählte Kandidat ist vom Europäischen Parlament zu bestätigen. Die Amtszeit beträgt jeweils fünf Jahre und kann einmal verlängert werden. Eine solche Verlängerung wäre vom Ergebnis einer Bewertung durch das Aufsichtsorgan abhängig.

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Drucksache 738/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1. Einsetzung der ESA und ihre Rechtsstellung

6.2. Aufgaben und Befugnisse der ESA

6.2.1. Entwicklung technischer Standards

6.2.2. Befugnisse zur Gewährleistung der konsistenten Anwendung der Gemeinschaftsregeln

6.2.3. Maßnahmen im Krisenfall

6.2.4. Beilegung von Meinungsunterschieden zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

6.2.5. Aufsichtskollegien

6.2.6. Gemeinsame Aufsichtskultur, Delegierung von Aufgaben und Zuständigkeiten und Peer Reviews

6.2.7. Bewertung der Marktentwicklungen

6.2.8. Internationale und beratende Rolle

6.2.9. Sammlung von Informationen

6.2.10. Beziehung zum ESRB

6.2.11. Schutzklausel

6.3. Interner Aufbau der ESA und des ESFS

6.3.1. Aufsichtsorgan

6.3.2. Verwaltungsrat

6.3.3. Vorsitzender und Exekutivdirektor

6.3.4. Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

6.3.5. Beschwerdeausschuss

6.4. Finanzvorschriften

6.5. Allgemeine und Schlussbestimmungen

6.6. Hauptunterschiede zwischen den drei Verordnungen

Vorschlag

Kapitel I
Einrichtung und Rechtsstellung

Artikel 1
Einrichtung und Tätigkeitsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Rechtsstellung

Artikel 4
Zusammensetzung

Artikel 5
Sitz

Kapitel II
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 6
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 7
Technische Standards

Artikel 8
Leitlinien und Empfehlungen

Artikel 9
Kohärente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 10
Maßnahmen im Krisenfall

Artikel 11
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden

Artikel 12
Aufsichtskollegien

Artikel 13
Delegation von Aufgaben und Pflichten

Artikel 14
Gemeinsame Aufsichtskultur

Artikel 15
Vergleichende Analyse der zuständigen Behörden

Artikel 16
Koordinatorfunktion

Artikel 17
Bewertung von Marktentwicklungen

Artikel 18
Internationale Beziehungen

Artikel 19
Sonstige Aufgaben

Artikel 20
Sammlung von Informationen

Artikel 21
Verhältnis zum ESRB

Artikel 22
Interessengruppe Bankensektor

Artikel 23
Schutzmaßnahmen

Artikel 24
Erlass von Entscheidungen

Kapitel III
Organisation

Abschnitt 1
Aufsichtsorgan

Artikel 25
Zusammensetzung

Artikel 26
Interne Ausschüsse und Gremien

Artikel 27
Unabhängigkeit

Artikel 28
Aufgaben

Artikel 29
Erlass von Entscheidungen

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

Artikel 30
Zusammensetzung

Artikel 31
Unabhängigkeit

Artikel 32
Aufgaben

Abschnitt 3
Vorsitzender

Artikel 33
Ernennung und Aufgaben

Artikel 34
Unabhängigkeit

Artikel 35
Bericht

Abschnitt 4
Exekutivdirektor

Artikel 36
Ernennung

Artikel 37
Unabhängigkeit

Artikel 38
Aufgaben

Kapitel IV
Europäisches Finanzaufsichtsystem

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 39
Zusammensetzung

Abschnitt 2
Gemeinsamer Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden

Artikel 40
Einrichtung

Artikel 41
Zusammensetzung

Artikel 42
Gemeinsame Positionen und gemeinsame Maßnahmen

Artikel 43
Unterausschüsse

Abschnitt 3
Beschwerdeausschuss

Artikel 44
Zusammensetzung

Artikel 45
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Kapitel V
Rechtsbehelf

Artikel 46
Beschwerden

Artikel 47
Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof

Kapitel VI
Finanzvorschriften

Artikel 48
Haushalt der Behörde

Artikel 49
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 50
Ausführung und Kontrolle des Haushaltsplans

Artikel 51
Finanzregelung

Artikel 52
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 53
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 54
Personal

Artikel 55
Haftung der Behörde

Artikel 56
Berufsgeheimnis

Artikel 57
Datenschutz

Artikel 58
Zugang zu Dokumenten

Artikel 59
Sprachenregelung

Artikel 60
Sitzabkommen

Artikel 61
Beteiligung von Drittländern

Kapitel VIII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 62
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 63
Übergangsbestimmungen für das Personal

Artikel 64
Änderungen

Artikel 65
Aufhebung

Artikel 66
Evaluierung

Artikel 67
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 171/3/09

... Die Krankenkassen erhalten ab 2009 eine Zuweisung für Krankengeld in Höhe der standardisierten Krankengeldausgaben. Die bisherige Standardisierung sieht unter der Systematik des Risikostrukturausgleichs keine Berücksichtigung der individuellen Verdienstkomponente vor; dies ist systemwidrig. Keine Krankenkasse kann die Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes beeinflussen. Dieser Tatsache wird in der bisherigen Regelung nicht Rechnung getragen. Krankenkassen mit Mitgliedern, deren beitragspflichtige Einnahmen über dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, werden benachteiligt. Die vorgeschlagene Regelung sorgt daher für eine gerechte und einfache Berechnung der Zuweisung für Krankengeld.

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Drucksache 171/3/09




Zu Artikel 15 Nummer 10a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 548/09

... 14. stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten das Konzept eines Mindestlohns eingeführt haben; glaubt, dass andere Mitgliedstaaten Nutzen aus der Untersuchung ihrer Erfahrung ziehen könnten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller auch künftig gegeben sind, insbesondere durch Regelungen wie Mindestlöhne, andere rechtliche und allgemeinverbindliche Regelungen oder Tarifvereinbarungen im Einklang mit nationalen Traditionen, die Vollzeitarbeitnehmern ein menschenwürdiges Leben mit ihrem Verdienst ermöglichen;;

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Drucksache 548/09




Prioritäre Aktionen

Europäische Sozialmodelle

Sozial - und beschäftigungspolitische Maßnahmen

3 Einwanderung

Die EU und ihre Außenbeziehungen

3 Strukturfonds

Instrumentelle Aktionen

Sozialer und ziviler Dialog

EU -Recht

Offene Koordinierungsmethode OKM


 
 
 


Drucksache 376/09

... "(1) Werden nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, gepfändet, so hat das Gericht dem Schuldner auf Antrag während eines angemessenen Zeitraums so viel zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Einkommen aus laufendem Arbeits- oder Dienstlohn bestünde. Bei der Entscheidung sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, insbesondere seine sonstigen Verdienstmöglichkeiten, frei zu würdigen.

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Drucksache 376/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 833a
Pfändungsumfang bei Kontoguthaben; Aufhebung der Pfändung; Anordnung der Unpfändbarkeit

§ 850i
Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte.

§ 850k
Pfändungsschutzkonto

§ 850l
Pfändungsschutz für Kontoguthaben aus wiederkehrenden Einkünften.

Artikel 2
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 38
Informationspflicht aus Anlass des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes

Artikel 3
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 4
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderungen aus Anlass des Außerkrafttretens des herkömmlichen Kontopfändungsschutzes

§ 850l
Anordnung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Artikel 9
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 541/08

... Sie erhalten eine angemessene Entschädigung für den von ihnen aus der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit erwachsenden Verdienstausfall und Aufwand sowie Ersatz der Fahrtkosten entsprechend den für die ehrenamtlichen Richter der Arbeitsgerichte geltenden Vorschriften. Die Entschädigung und die erstattungsfähigen Fahrtkosten setzt im Einzelfall der Vorsitzende des Hauptausschusses fest."

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Drucksache 541/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 3

§ 10

§ 16

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung / Wesentlicher Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer n

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (BMAS)


 
 
 


Drucksache 115/08

... a) Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Berlin vom 9. Juni 2006 - S 35 RA 5653/97 W05 zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 6 Abs. 2 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1672) insoweit mit Artikel 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als der Verdienst während einer Tätigkeit als Minister, Staatssekretär oder Stellvertreter des Ministers der ehemaligen DDR bei der Berechnung einer Rente nach dem



Drucksache 672/08

... Jugendliche mit Migrationshintergrund sind stark in jenen Berufen vertreten, die insbesondere durch mangelnde Verdienst- und Aufstiegschancen, ungünstige Arbeitszeiten und –bedingungen und oftmals einem hohen Arbeitsplatzrisiko gekennzeichnet sind.

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Drucksache 672/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu a

Zu b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 672/08 (Beschluss)

... Der Bildungsgrad der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund liegt sowohl im schulischen als auch im beruflichen Bereich im Durchschnitt unter dem Niveau Gleichaltriger ohne Migrationshintergrund. Darüber hinaus ist das faktische Berufsspektrum der Jugendlichen mit Migrationshintergrund sehr viel begrenzter, als das der Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund. Jugendliche mit Migrationshintergrund sind stark in jenen Berufen vertreten, die insbesondere durch mangelnde Verdienst- und Aufstiegschancen, ungünstige Arbeitszeiten und –bedingungen und oftmals einem hohen Arbeitsplatzrisiko gekennzeichnet sind.

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Drucksache 672/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 996/08

... Im Rahmen der Freizügigkeit von Studierenden und Erwerbstätigen können die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens dort hingehen, wo sie am meisten gebraucht werden. Es gibt jedoch verschiedene Gründe für die Mobilität der Beschäftigten: bessere Karriere- und Aus-, Weiter- oder Fortbildungsmöglichkeiten sowie bessere Verdienstmöglichkeiten oder Arbeitsbedingungen. Die Mobilität kann daher die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern positiv oder negativ beeinflussen. In diesem Zusammenhang könnte es sein, dass einige Mitgliedstaaten nicht bereit sind, mehr Fachkräfte in Gesundheitsberufen auszubilden, wenn sie nicht damit rechnen können, dass diese im Land bleiben und sich die Investition somit lohnt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 996/08




Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa: Förderung der Nachhaltigkeit

1. Einleitung

Schaubild 1: Schema der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa

2. Sinn und Zweck dieses Grünbuchs

3. Rechtlicher Rahmen und Grundlage für Massnahmen auf Eu-Ebene

4. Einflussfaktoren für die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in der Eu und damit verbundene Hauptprobleme

4.1. Demografie und Förderung der Nachhaltigkeit der Arbeitskräfte

Schaubild 2: Bevölkerungsprognose 2008 - 2060

4.2. Kapazitäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit

4.3. Aus-, Weiter- und Fortbildung

4.4. Mobilitätsmanagement der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens innerhalb der EU

4.5. Globale Migration von Arbeitskräften des Gesundheitswesens

4.6. Daten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung

5. Die Auswirkungen neuer Technologien: Verbesserung der Effizienz der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen

6. Die Bedeutung Selbständiger für das Arbeitskräftepotenzial im Gesundheitswesen

7. Kohäsionspolitik

8. Anhörung


 
 
 


Drucksache 659/08

... Seit Einführung der Regelung ist insbesondere auch nicht zu beobachten, dass die Kommunen durch diese Regelung über Gebühr belastet werden: Die Angemessenheit der Kosten wird von dem Kommunen beurteilt. Die als angemessen anerkannten Kosten müssen unter Beachtung der Selbsthilfemöglichkeiten ungedeckt sein. Hierzu gehört die Berücksichtigung von Kindergeld oder Zuverdienst, aber auch die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem



Drucksache 760/08

... iii) die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt zu fördern;

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Drucksache 760/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

3 Präambel

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Grundsätze

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 5
Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

Artikel 6
Frauen mit Behinderungen

Artikel 7
Kinder mit Behinderungen

Artikel 8
Bewusstseinsbildung

Artikel 9
Zugänglichkeit

Artikel 10
Recht auf Leben

Artikel 11
Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen

Artikel 12
Gleiche Anerkennung vor dem Recht

Artikel 13
Zugang zur Justiz

Artikel 14
Freiheit und Sicherheit der Person

Artikel 15
Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Artikel 16
Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch

Artikel 17
Schutz der Unversehrtheit der Person

Artikel 18
Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

Artikel 19
Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Artikel 20
Persönliche Mobilität

Artikel 21
Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Artikel 22
Achtung der Privatsphäre

Artikel 23
Achtung der Wohnung und der Familie

Artikel 24
Bildung

Artikel 25
Gesundheit

Artikel 26
Habilitation und Rehabilitation

Artikel 27
Arbeit und Beschäftigung

Artikel 28
Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz

Artikel 29
Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Artikel 30
Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport

Artikel 31
Statistik und Datensammlung

Artikel 32
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 33
Innerstaatliche Durchführung und Überwachung

Artikel 34
Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 35
Berichte der Vertragsstaaten

Artikel 36
Prüfung der Berichte

Artikel 37
Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss

Artikel 38
Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen

Artikel 39
Bericht des Ausschusses

Artikel 40
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 41
Verwahrer

Artikel 42
Unterzeichnung

Artikel 43
Zustimmung, gebunden zu sein

Artikel 44
Organisationen der regionalen Integration

Artikel 45
Inkrafttreten

Artikel 46
Vorbehalte

Artikel 47
Änderungen

Artikel 48
Kündigung

Artikel 49
Zugängliches Format

Artikel 50
Verbindliche Wortlaute

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

A. Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte

1. Behinderungsthematik im Kontext der Vereinten Nationen

2. Verhandlung des Übereinkommens

II. Sachstand

III. Würdigung des Übereinkommens

IV. Verhältnis des Übereinkommens zur Europäischen Gemeinschaft

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Übereinkommens

Artikel 1
(Zweck)

Artikel 2
(Begriffsbestimmungen)

Artikel 3
(Allgemeine Grundsätze)

Artikel 4
(Allgemeine Verpflichtungen)

Artikel 5
(Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung)

Artikel 6
(Frauen mit Behinderungen)

Artikel 7
(Kinder mit Behinderungen)

Artikel 8
(Bewusstseinsbildung)

Artikel 9
(Zugänglichkeit)

Artikel 10
(Recht auf Leben)

Artikel 11
(Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen)

Artikel 12
(Gleiche Anerkennung vor dem Recht)

Artikel 13
(Zugang zur Justiz)

Artikel 14
(Freiheit und Sicherheit der Person)

Artikel 15
(Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe)

Artikel 16
(Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)

Artikel 17
(Schutz der Unversehrtheit der Person)

Artikel 18
(Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit)

Artikel 19
(Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft)

Artikel 20
(Persönliche Mobilität)

Artikel 21
(Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen)

Artikel 22
(Achtung der Privatsphäre)

Artikel 23
(Achtung der Wohnung und der Familie)

Artikel 24
(Bildung)

Artikel 25
(Gesundheit)

Artikel 26
(Habilitation und Rehabilitation)

Artikel 27
(Arbeit und Beschäftigung)

Artikel 28
(Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz)

Artikel 29
(Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben)

Artikel 30
(Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport)

Artikel 31
(Statistik und Datensammlung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 34
(Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen)

Artikel 35
(Berichte der Vertragsstaaten)

Artikel 36
(Prüfung der Berichte)

Artikel 37
(Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss)

Artikel 38
(Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen)

Artikel 39
(Bericht des Ausschusses)

Artikel 40
(Konferenz der Vertragsstaaten)

Artikel 41
(Verwahrer)

Artikel 42
(Unterzeichnung)

Artikel 43
(Zustimmung, gebunden zu sein)

Artikel 44
(Organisationen der regionalen Integration)

Artikel 45
(Inkrafttreten)

Artikel 46
(Vorbehalte)

Artikel 47
(Änderungen)

Artikel 48
(Kündigungen)

Artikel 49
(Zugängliches Format)

Artikel 50
(Verbindliche Wortlaute)

B. Denkschrift zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Sachstand des Fakultativprotokolls

II. Würdigung des Fakultativprotokolls

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Fakultativprotokolls

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 540: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen


 
 
 


Drucksache 599/08 (Beschluss)

Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen nach dem Verdienststatistikgesetz (Verdienststatistikverordnung 2009 -VerdStatV 2009)



Drucksache 561/08 (Beschluss)

... 9. Da die zentrale Speicherung der Beschäftigungs- und Verdienstdaten einen so erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt sind die im Gesetzentwurf zum ELENA-Verfahren vorgegebenen technisch und organisatorisch aufwendigen Speicherungs-, Verschlüsselungsund Signaturverfahren nach Auffassung des Bundesrates zwingend notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 561/08 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Anwendungsbereich des Gesetzes

12. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b § 3 Abs. 2 SGB IV , Nr. 8 § 97 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 1 und Satz 5, Abs. 4 Satz 1, § 98 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IV und Nr. 14 § 119 Abs. 3 SGB IV

13. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 95 Abs. 1 Nr. 4 SGB IV

14. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 95 Abs. 1 Nr. 5 SGB IV und Artikel 9 Änderung des WoGG

15. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 97 Abs. 1 Satz 1 SGB IV

16. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 97 Abs. 2 SGB IV

17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 99 Überschrift; Abs. 8 bis 11 - neu - SGB IV

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB IV

19. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 103 Abs. 6 Satz 2 - neu - SGB IV

20. Zu Artikel 8 Nr. 01 - neu - § 21 Abs. 1 Satz 1a - neu -; Abs. 2 Nr. 3.2, Nr. 3.3 und Nr. 5.3 WoFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.