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"Unternehmen"
Drucksache 112/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten
... c) Die Schaffung des AECE-Verfahrens darf nicht dazu führen, dass die Bankenaufseher die Besicherung per AECE-Verfahren zum Maßstab für die Bewertung des Umgangs von Banken mit NPLs machen. Dies könnte - ohne Not - das AECE-Verfahren zu einem Standard für die Besicherung von Unternehmenskrediten in der EU entwickeln. Das kann nicht gewollt sein, zumal das AECE-Verfahren in vielen Mitgliedstaaten keinen wesentlichen Vorteil zu bestehenden Instrumenten bietet und es auch in den nationalen Rechtsrahmen (Gerichtsverfahren et cetera) eingebettet (und damit innerhalb der EU unterschiedlich) sein wird.
Drucksache 375/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... zugelassene Leistungserbringer oder Gruppen von Leistungserbringern, pharmazeutische Unternehmer, Hersteller von Medizinprodukten im Sinne des Gesetzes über Medizinprodukte sowie Unternehmen von Kommunikationstechnologien und Telemedizin können an den Verträgen nach Absatz 1 beteiligt oder in diese einbezogen werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 260 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 260 Absatz 2a Satz 1 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 323 Absatz 1 bis 5 SGB V
4. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 105 Absatz 1b - neu - SGB V
5. Zu Artikel 2 Nummer 2b - neu - § 105 Absatz 1c - neu - SGB V
6. Zu Artikel 2 Nummer 2c - neu - § 135b Absatz 4 Satz 3 - neu - bis Satz 7 - neu - SGB V
7. Zu Artikel 2 Nummer 2d - neu - § 135d - neu - SGB V
§ 135d Förderung der Qualität durch die Krankenkassen
8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 240 Absatz 4 SGB V
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 209/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
... Festzustellen ist, dass auf Grund der sich in den letzten Jahren verschärften Sicherheitslage, die auch zur Bewachungsnovelle 2016 führte, insbesondere Kommunen, Veranstalter und Unternehmen ein besonderes Informationsbedürfnis haben, ob ein (angebliches) Bewachungsunternehmen tatsächlich eine Erlaubnis nach § 34a
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 1 GewO
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c und Absatz 4 Satz 4 - neu - GewO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 2 Nummer 12a - neu -, Absatz 9 Nummer 4 GewO , Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe ccc § 34a Absatz 1 Satz 5 Nummer 3 GewO , Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 34a Absatz 1a Satz 3 GewO , Buchstabe d Doppelbuchstabe ee § 34a Absatz 2 Nummer 7 GewO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 5 Satz 1 und 4 sowie Absatz 6 und Absatz 7 Nummer 5 GewO
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 9 Einleitungsteil GewO
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 159 Absatz 3 - neu - GewO
7. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 223/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung - COM(2018) 337 final
... Eine erste internetgestützte öffentliche Konsultation fand vom 30. Juli bis zum 7. November 2014 statt, in deren Rahmen 506 Beiträge eingingen. Eine zweite internetgestützte öffentliche Konsultation wurde vom 28. Oktober 2016 bis zum 27. Januar 2017 durchgeführt; diese konzentrierte sich auf die detaillierteren politischen Optionen für die Festlegung von Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung zum Zwecke der Bewässerung und Grundwasseranreicherung. Hierzu gingen insgesamt 344 Beiträge ein. Bei den öffentlichen Online-Konsultationen 2016 und 2014 befürworteten 60 % bis 80 % aller Teilnehmer einen Regelungsrahmen auf EU-Ebene. Darüber hinaus hielten mehr als 80 % der Teilnehmer an der öffentlichen Online-Konsultation von 2014 rechtlich verbindliche EU-Mindeststandards für ein wirksames Mittel, um den Schutz der Umwelt und der Gesundheit bei einer Wasserwiederverwendung zu gewährleisten. Bei den Teilnehmern, die sich bei beiden Konsultationen mehrheitlich für das Instrument einer EU-Verordnung aussprachen, handelte es sich um Vertreter privater Unternehmen aus den Bereichen Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung, aus der Lebensmittelindustrie und dem Umweltsektor und/oder auch um Interessenträger aus den südlichen EU-Mitgliedstaaten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Zweck
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität
Artikel 5 Risikomanagement
Artikel 6 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser
Artikel 7 Erteilung der Genehmigung
Artikel 8 Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen
Artikel 9 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Information der Öffentlichkeit
Artikel 11 Information über die Überwachung der Umsetzung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Evaluierung
Artikel 14 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Zweck
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität
Artikel 5 Risikomanagement
Artikel 6 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser
Artikel 7 Erteilung der Genehmigung
Artikel 8 Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen
Artikel 9 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Information der Öffentlichkeit
Artikel 11 Information über die Überwachung der Umsetzung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Evaluierung
Artikel 14 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Drucksache 614/1/18
... -Ausstoßes steht. Mit dem in der Stellungnahme geforderten verlässlichen Pfad zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele würde Unternehmen Planungssicherheit gegeben und die Akzeptanz für die Energiewende gestärkt anstatt Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weiter zu verunsichern.
Drucksache 20/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Aktionsplan für digitale Bildung - COM(2018) 22 final
... Laut Daten des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) warten Interessenträger nicht darauf, dass sich etwas ändert, sondern nutzen die Chancen der Digitalisierung aktiv, um das Lernen und Lehren zu verbessern.11 Innovatives und unternehmerisches Denken in der allgemeinen und beruflichen Bildung sollte gefördert werden und von dem klaren politischen Willen angetrieben sein, Innovation allen zugute kommen zu lassen. Innovative Verfahren sollten ausgetauscht, diskutiert, gefördert und - soweit möglich - ausgeweitet werden. Lehrkräfte müssen besseren Zugang zu entsprechenden Konzepten, Instrumenten, Methoden und Verfahren sowie zu systemischen und gestalterischen Denkansätzen haben, denn sie wissen meist nicht, was anderswo - mitunter sogar in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft - bereits getestet und für gut befunden wurde.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Chancen und Herausforderungen des digitalen Wandels im Bildungsbereich
3. Die zentrale Rolle EU-weiter Kooperation für Innovation - in größerem Stil - in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten
4. Vorrangige Maßnahmen
4.1. Priorität Nr. 1: Bessere Nutzung digitaler Technologien im Unterricht und zu Lernzwecken
4.2. Priorität Nr. 2: Entwicklung relevanter digitaler Kompetenzen für den digitalen Wandel
4.3. Priorität Nr. 3: Bessere Bildung durch aussagekräftigere Datenanalysen und Prognosen
5. Zusammenfassung und Ausblick
Drucksache 495/18
Antrag der Länder Bremen, Berlin
Entschließung des Bundesrates "Es ist normal, verschieden zu sein"
... b) Alternativen zur Vorzeigepflicht des Schwerbehindertenausweises im öffentlichen Personenverkehr bei Ausübung einer Freifahrtberechti-gung, wie etwa die Einführung eines Anspruchs gegen die Verkehrsunternehmen auf Ausstellung eines regulären Dauertickets im Umfang der Freifahrtberechtigung;
Drucksache 221/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Europa, das schützt: Saubere Luft für alle - COM(2018) 330 final
... Ferner geht die Europäische Kommission entschlossen gegen EU-Mitgliedstaaten vor, von denen die in den EU-Rechtsvorschriften für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen vorgesehenen Verpflichtungen nicht erfüllt werden. Bezüglich der Strafen für die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen einerseits und der von den Mitgliedstaaten zu ergreifenden Korrekturmaßnahmen andererseits wurden Schritte gegen drei Arten von Problemen eingeleitet. Mehrere Vertragsverletzungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen.46 Gegenstand der ersten Serie von Vertragsverletzungsverfahren sind fehlende Strafmechanismen in den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften. Die zweite Serie von Verfahren betrifft die Mitgliedstaaten, die Typgenehmigungen für einen Automobilhersteller in der EU erteilt haben, und beruht auf der mutmaßlichen Nichtanwendung nationaler Strafvorschriften trotz der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungssoftware durch die Unternehmen. Bei dem dritten Durchsetzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat geht es um die von einem Fahrzeughersteller eingesetzten Emissionsminderungsstrategien sowie um die Nichtverhängung von Strafen.47
Mitteilung
1. Herausforderung LUFTQUALITÄT
2. EU-STRATEGIE für SAUBERE LUFT
3. Beispiele für Maßnahmen zur Verringerung der LUFTVERSCHMUTZUNG
3.1. Maßnahmen zur Verringerung verkehrsbedingter Emissionen
3.2. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus Strom- und Wärmeerzeugung
3.3. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Industrie
3.4. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Landwirtschaft
4. Zusammenarbeit für eine SAUBERE LUFT für alle EUROPÄERINNEN und EUROPÄER
4.1. Ausweitung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Dialogen über saubere Luft
4.2. Mitgliedstaaten, Regionen und Städte zusammenbringen
4.3. Bereitstellung von EU-Finanzmitteln für die Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität
4.4. Staatliche Beihilfen zur Erleichterung inländischer Investitionen in emissionsarme und emissionsfreie Mobilität
4.5. Fortgesetzte Durchsetzungsmaßnahmen
Übermäßige Luftverschmutzung durch Partikel und Stickstoffdioxid
Aktueller Stand
Weitere Maßnahmen
Sicherstellung der vollständigen Einhaltung der Schadstoffemissionsnormen für Fahrzeuge
Einhaltung der geltenden Vorschriften durch die Mitgliedstaaten
Weitere Maßnahmen
Neue Vorschriften für eine bessere Marktüberwachung
5. Das weitere Vorgehen
Drucksache 495/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Es ist normal, verschieden zu sein"
... bb) Alternativen zur Vorzeigepflicht des Schwerbehindertenausweises im öffentlichen Personenverkehr bei Ausübung einer Freifahrtberechtigung, wie etwa die Einführung eines Anspruchs gegen die Verkehrsunternehmen auf Ausstellung eines regulären Dauertickets im Umfang der Freifahrtberechtigung;
Drucksache 170/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten
... 2. Der Bundesrat begrüßt die grundsätzliche Zielstellung, Fairness und Transparenz bei der gewerblichen Nutzung von Online-Vermittlungsdiensten und Online-Suchmaschinen (sogenannte Online-Plattformen) zu stärken. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass bestehende Asymmetrien zwischen großen Online-Plattformen auf der einen Seite und kleineren gewerblichen Nutzern dieser Plattformen auf der anderen Seite, abgebaut werden sollen. Gerade für klein-und mittelständische Unternehmen sowie Start-ups stellen große Online-Plattformen einen wichtigen Vertriebsweg dar. Die in dem Verordnungsvorschlag vorgeschlagenen Regeln sind grundlegend geeignet, Fairness und Transparenz zwischen Online-Plattformen und deren gewerblichen Nutzern herzustellen.
Drucksache 34/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung von Gesundheitstechnologien und zur Änderung der Richtlinie 2011/24 /EU - COM(2018) 51 final
... 3. Dabei soll bei den klinischen Bewertungen eine Angleichung einzelstaatlicher Verfahren zur Durchführung von Bewertungen und Bewertungsmethoden sowie der angeforderten Daten erfolgen. Schritte zu einer stärkeren Harmonisierung der klinischen Nutzenbewertung von Arzneimitteln auf EU-Ebene könnten den Zugang von Patientinnen und Patienten zu innovativen Arzneimitteln in Europa verbessern und erscheinen auch zur Vermeidung von Doppelarbeit und einer effizienteren Ressourcennutzung sowohl auf Seiten der Behörden und einzelstaatlichen HTA-Stellen als auch auf Seiten der Unternehmen zielführend.
Drucksache 369/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuches
... Mit dem neuen Absatz 4a wird § 40 LFGB um eine gesetzliche Löschungsfrist für Veröffentlichungen nach § 40 Absatz 1a LFGB ergänzt. Bislang hatten die Länder die Dauer der Veröffentlichungen nach § 40 Absatz 1a LFGB durch Exekutivregelungen (Erlasse oder Vollzugshinweise) bestimmt. Je nach Land und den besonderen Umständen des Einzelfalls bewegen sich die darin vorgesehenen Fristen zwischen drei und zwölf Monaten. Eine Veröffentlichung von Verstößen über einen Zeitraum von sechs Monaten erscheint unter Abwägung der damit für das betroffene Unternehmen einhergehenden Grundrechtsbeeinträchtigung mit dem Wert der Information für Verbraucherinnen und Verbraucher als ausreichend und angemessen, da der objektive Informationswert für Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich der Veröffentlichung eines Verstoßes durch die zeitliche Entfernung immer geringer wird. Nach Ablauf von sechs Monaten kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass sich die aktuelle Situation in dem betroffenen Unternehmen insoweit geändert hat, dass eine weiter andauernde Veröffentlichung des Verstoßes nicht mehr angemessen scheint. Dementsprechend wird in § 40 Absatz 4a LFGB(neu) festgelegt, dass Informationen nach Absatz 1a einschließlich etwaiger zusätzlicher Informationen nach Absatz 4 sechs Monate nach der Veröffentlichung wieder zu entfernen sind. § 40 Absatz 4a LFGB beinhaltet insoweit im Sinne des Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe e) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) der Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 146/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2017 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Europäischen Forstinstitut über die Errichtung eines Büros des Europäischen Forstinstituts in der Bundesrepublik Deutschland
... (3) Der Direktor trifft auf Ersuchen geeignete Vorkehrungen, um den entsprechenden öffentlichen Dienstleistungsunternehmen zu ermöglichen, in den Räumlichkeiten des Büros Versorgungseinrichtungen, Leitungen, Kabel und Abwasserrohre zu überprüfen, instand zu setzen, zu warten, auszubessern und neu zu verlegen.
Drucksache 305/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest gestalten
... 7. Der Bundesrat stellt fest, dass die Anzahl der energierechtlichen Vorgaben in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen hat. Der daraus resultierende Erfüllungsaufwand für neue Informations-, Berichts- und Meldepflichten belastet zunehmend die Geschäftstätigkeit und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit gerade von kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest gestalten
Drucksache 207/2/18
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfern-straßenmautgesetzes
... Der Antrag nimmt Bezug auf die schriftliche Zusage des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26. Juni 2018, in der betont wird, dass die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen nicht mit unnötiger Bürokratie und Kosten belastet werden sollen.
Drucksache 312/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
... Unbeschadet der Vorgaben in den §§ 3a und 3b ist auf ein Angebot von Wertpapieren, deren Gesamtgegenwert im Europäischen Wirtschaftsraum 1 Million Euro oder mehr beträgt, wobei diese Untergrenze über einen Zeitraum von zwölf Monaten zu berechnen ist, die Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 nur anwendbar, wenn die Wertpapiere ausschließlich im Wege der Anlageberatung oder Anlagevermittlung über ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen vermittelt werden, das rechtlich verpflichtet ist, zu prüfen, ob der Gesamtbetrag der Wertpapiere, die von einem nicht qualifizierten Anleger erworben werden können, folgende Beträge nicht übersteigt:
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
§ 3a Wertpapier-Informationsblatt; Verordnungsermächtigung
§ 3b Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung
§ 3c Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger
§ 22a Haftung bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt
§ 23a Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt
§ 24a Haftung bei fehlendem Wertpapier-Informationsblatt
Artikel 2 Änderung der Wertpapierprospektgebührenverordnung
Artikel 3 Änderung des Handelsgesetzbuches
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 5 Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes
§ 65a Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 3c des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 6 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 7 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 9 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
§ 338b Geldmarktfonds
Artikel 10 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 11 Änderung des DSL Bank-Umwandlungsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskon-toentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
Artikel 13 Folgeänderungen
Artikel 14 Inkrafttreten
Drucksache 300/18
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des sozialen Mietrechts (Mietrechtsmodernisierungsgesetz)
... (2) Die nach Landesrecht zuständige Behörde darf für die Erstellung eines Mietspiegels Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit diese Merkmale betreffen, die für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete Bedeutung haben können. Soweit erforderlich darf die zuständige Behörde dazu auch personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, die sie oder eine andere Stelle ursprünglich für andere Zwecke erhoben hat. Die Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten durch andere öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen, insbesondere durch Meldebehörden, Finanzbehörden, Statistische Ämter des Bundes und der Länder sowie durch örtliche Versorgungsunternehmen an die zuständige Behörde ist zulässig, soweit die Übermittlung nicht nach anderen Vorschriften ausgeschlossen ist. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht, soweit offensichtlich überwiegend schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen.
Drucksache 389/4/18
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Die bundesrechtlichen Standards sollen in den Strukturwandelgebieten nicht generell abgesenkt werden. Doch soll in der Praxis erprobt werden können, ob die durch die Standards intendierten Ziele unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zur Erhöhung der Flexibilität der Unternehmen auch auf andere Weise erreicht werden können.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 67/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan - Finanzierung nachhaltigen Wachstums - COM(2018) 97 final
... Gegenwärtig werden Umwelt- und Klimarisiken vom Finanzsektor nicht immer angemessen berücksichtigt. Infolge der Zunahme wetterbedingter Naturkatastrophen müssen sich die Versicherungsunternehmen auf höhere Kosten einstellen. Auch die Banken werden größeren Verlusten ausgesetzt sein, da die Unternehmen, die am stärksten vom Klimawandel betroffen sind oder in hohem Maße von schwindenden natürlichen Ressourcen abhängen, an Rentabilität einbüßen. Zwischen 2000 und 2016 hat die jährliche Zahl der wetterbedingten Katastrophen weltweit um 46 % zugenommen13, und die wirtschaftlichen Verluste durch extreme Wetterereignisse erhöhten sich zwischen 2007 und 2016 um 86 % (117 Mrd. EUR im Jahr 2016)14. Dies ist ein besorgniserregender Trend, da fast 50 % der Risikoexponierung der Banken im Euro-Währungsgebiet direkt oder indirekt mit klimawandelbedingten Risiken verbunden ist15. Auch bei anderen Umweltfragen wird zunehmend anerkannt, dass sie eine Bedrohung für die derzeitigen Geschäftsmodelle darstellen16.
2 Hintergrund
1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt
1.1 Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
1.2 Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
1.3 Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten
Maßnahme 1: Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten
2.2 Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte
Maßnahme 2: Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte
2.3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte
Maßnahme 3: Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte
2.4 Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung
Maßnahme 4: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung
2.5 Nachhaltigkeitsbenchmarks
Maßnahme 5: Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks
3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings
Maßnahme 6: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen
3.2 Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter
Maßnahme 7: Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter
3.3 Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften
Maßnahme 8: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften
4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
4.1 Offenlegung und Rechnungslegung
Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung
4.2 Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten
Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten
5. Umsetzung des Aktionsplans
6. Nächste Schritte
Anhang I - Rolle der EU-Taxonomie im Aktionsplan
Anhang II - Zeitplan für die Umsetzung
Anhang III - Arbeitsplan für die in diesem Aktionsplan dargelegten Initiativen
Anhang IV - Visualisierung der Maßnahmen
Drucksache 410/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 24. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen
Gesetz zu dem Abkommen vom 24. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen
Drucksache 304/18
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz -Grundverordnung
... einschränkend, verordnungskonform auszulegen. Gleichwohl verbleibt die tatsächliche Gefahr, dass die herrschende Rechtsunsicherheit ausgenutzt wird, um gegenüber Unternehmern zu eigenen Geschäftszwecken in großem Umfang missbräuchliche und (unions-)rechtswidrige Abmahnungen auszusprechen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Erfüllungsaufwand
D.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
D.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
D.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Artikel 2 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Auswirkungen des Gesetzes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 264/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms über den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen, und die europäischen Statistiken und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014, (EU) Nr. 258/2014, (EU) Nr. 652/2014
und (EU) Nr. 2017/826
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms über den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen, und die europäischen Statistiken und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014, (EU) Nr. 258/2014, (EU) Nr.
Drucksache 386/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
... Zwar ist es grundsätzlich denkbar, dass auch Unternehmen Anträge auf Zulassung der Meeresdüngung stellen. Da jedoch die Vorhaben nur zu einem wissenschaftlichen Zweck zulässig sind, ist davon auszugehen, dass lediglich Forschungsinstitutionen als Antragsteller in Frage kommen. Diese staatlichen oder staatlich kontrollierten Forschungsinstitutionen wie beispielsweise das Alfred-Wegner-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung sind jedoch der Verwaltung zuzuordnen und werden unter dem Punkt "Erfüllungsaufwand für die Verwaltung" mitbetrachtet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes
§ 5a Pflichten des Vorhabenträgers bei Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings
Anlage (zu § 4 Satz 2 Nummer 3) Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings
Artikel 2 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Änderungen des HSEG
2. Änderung des WHG
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Gesamtergebnis
b Vorgaben/Prozesse des Gesetzentwurfs
aa Vorgaben
bb Prozesse
cc Fallzahlen
c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
d Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
e Erfüllungsaufwand der Verwaltung aa Gesamtergebnis
bb Vorhabenträger
cc Behörde
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 543/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
... - Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung - Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
Drucksache 202/18
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung über die Umsetzung der Auskunftspflicht und die Ausgestaltung der Informationen nach dem Transparenzgesetz (Rückbaurückstellungs-Transparenzverordnung)
... 1. eine Darstellung der Vermögenswerte des Betreibers einschließlich seiner Ansprüche gegen Unternehmen des Haftungskreises und gegen andere verbundene Unternehmen sowie der erwarteten Geschäftsvorfälle, die zur Gewinnung der liquiden Mittel vorgesehen sind;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Mitteilung von Kontaktdaten durch den Betreiber
§ 2 Mitteilung des Abschlussstichtags durch den Betreiber
§ 3 Bestimmung des für die Aufstellung der Rückstellungen maßgeblichen Stichtags
§ 4 Verlangen weiterer Auskünfte
§ 5 Anforderungen an die Aufstellung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen
§ 6 Darstellung des Haftungskreises durch den Betreiber
§ 7 Form der Aufstellung der Rückstellungen und der Darstellung des Haftungskreises
§ 8 Form der Übermittlung
§ 9 Gesonderter Bericht des Betreibers im Hinblick auf die Rückbauverpflichtungen
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Drucksache 163/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
... b) Vor diesem Hintergrund muss es den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, die mit der Beurkundungspflicht vorgesehenen Zwecke durch eine anderweitige verfahrensrechtliche Einbindung von Notaren sicherzustellen. Denn die Beteiligung von Notaren bei der Errichtung des Gründungsaktes ist unverzichtbarer Bestandteil der vorsorgenden Rechtspflege; ihre Zulässigkeit darf keinerlei Zweifeln unterliegen. Die Einbindung des Notars bezweckt die materielle Richtigkeit des Gründungsaktes sowie die Belehrung und Beratung der Parteien. Hierzu hat der Notar den Willen der Parteien zu erforschen, den Sachverhalt zu klären und die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren. Hierbei muss er darauf achten, dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden, § 17 Absatz 1 BeurkG. Gerade bei sogenannten Start Up-Unternehmen ist die Beratung - nicht zuletzt bezüglich der zu wählenden Gesellschaftsform - regelmäßig sehr intensiv.
Zur Vorlage allgemein
Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen
Zur Online-Eintragung von Gesellschaften und Bereitstellung von Mustern für die Eintragung von Gesellschaften Artikel 13f und Artikel 13g des Richtlinienvorschlags
Zur Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung der Online-Verfahren zur Eintragung einer Gesellschaft oder Zweigniederlassung und zur Online-Einreichung von Urkunden oder Angaben
Zur Online-Eintragung von Zweigniederlassungen
Zur Online-Einreichung durch Gesellschaften und Zweigniederlassungen
Zu den weiteren vorgeschlagenen Regelungen
2 Weiteres
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 582/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren
... Wie schon immer, wird sich die Kommission auch künftig dafür einsetzen, dass die EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie die Umwelt vor allen schädlichen chemischen Stoffen geschützt werden. Fast 20 Jahre nach Verabschiedung der Gemeinschaftsstrategie von 1999 ist es erforderlich, das Konzept der EU für den Umgang mit endokrinen Disruptoren auf der Grundlage des Wissens-, Ergebnis- und Erfahrungszuwachses zu aktualisieren, damit es weiterhin den Stand der Technik widerspiegelt und einen kohärenten Umgang mit diesen Stoffen in den unterschiedlichen Bereichen ermöglicht. Daher stellt die Kommission heute ihren strategischen Ansatz für den künftigen Umgang mit endokrinen Disruptoren vor, mit dem sie ein hohes Schutzniveau für EU-Bürgerinnen und Bürger sowie die Umwelt gewährleisten und gleichzeitig weiterhin sicherstellen will, dass der Binnenmarkt den Verbrauchern zugute kommt und allen Unternehmen in der EU Entfaltungsspielraum bietet.
2 Einleitung
Was ist das endokrine System?
1. ERFORSCHUNG ENDOKRINER DISRUPTOREN
Prüfmethoden und Einflussmöglichkeiten der Wissenschaft auf die Regulierungsbehörden
2. BISHERIGE EU-POLITIKMASSNAHMEN und Regulierung ENDOKRINER DISRUPTOREN
Erforschung und Entwicklung von Prüfleitlinien für endokrine Disruptoren in der EU
EU -Rechtsvorschriften über endokrine Disruptoren
Regulierung endokriner Disruptoren: einige Beispiele
Internationale Zusammenarbeit im Bereich endokrine Disruptoren
3. EU-POLITIKMASSNAHMEN IM Bereich ENDOKRINE DISRUPTOREN VORANBRINGEN
Ein kohärentes Konzept zur Regulierung endokriner Disruptoren
Ein Konzept basierend auf den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen
Ein integratives Konzept
4. Schlussfolgerung
Drucksache 75/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65 /EG
/EG und 2014/59 /EU
/EU COM(2018) 94 final
... Gedeckte Schuldverschreibungen sind Schuldverschreibungen, die von Kreditinstituten begeben werden und durch einen abgegrenzten Pool von Vermögenswerten besichert sind, auf den die Inhaber der Schuldverschreibungen als bevorrechtigte Gläubiger direkt zugreifen können. Zudem können die Schuldverschreibungsinhaber auch weiterhin als einfache Gläubiger Forderungen gegenüber dem emittierenden Unternehmen geltend machen. Dieser Mechanismus des doppelten Forderungsanspruchs gegenüber dem Deckungspool und dem Emittenten wird als "Doppelbesicherung" bezeichnet.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Strukturelle Merkmale von gedeckten Schuldverschreibungen
5 Gütesiegel
Bezug zum Abwicklungsrahmen
5 Drittlandsregelung
Änderung anderer Richtlinien
Vorschlag
Titel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Titel II STRUKTURELLE Merkmale GEDECKTER SCHULDVERSCHREIBUNGEN
Kapitel 1 Doppelbesicherung und Insolvenzferne
Artikel 4 Doppelbesicherung
Artikel 5 Insolvenzferne gedeckter Schuldverschreibungen
Kapitel 2 Deckungspool und Deckung
Abschnitt I ANERKENNUNGSFÄHIGE VERMÖGENSWERTE
Artikel 6 Anerkennungsfähige Vermögenswerte
Artikel 7 Außerhalb der Union belegene Vermögenswerte
Artikel 8 Gruppeninterne Strukturen gepoolter gedeckter Schuldverschreibungen
Artikel 9 Gemeinsame Finanzierungen
Artikel 10 Zusammensetzung des Deckungspools
Artikel 11 Derivatekontrakte im Deckungspool
Artikel 12 Trennung von Vermögenswerten im Deckungspool
Artikel 13 Treuhänder zur Überwachung des Deckungspools
Artikel 14 Anlegerinformationen
Abschnitt II DECKUNGS-UND LIQUIDITÄTSANFORDERUNGEN
Artikel 15 Deckungsanforderungen
Artikel 16 Anforderung eines Liquiditätspuffers für den Deckungspool
Artikel 17 Bedingungen für verlängerbare Fälligkeitsstrukturen
Titel III öffentliche Aufsicht über GEDECKTE SCHULDVERSCHREIBUNGEN
Artikel 18 Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen
Artikel 19 Erlaubnis für Programme gedeckter Schuldverschreibungen
Artikel 20 Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen im Falle von Insolvenz oder Abwicklung
Artikel 21 Berichterstattung an die zuständigen Behörden
Artikel 22 Befugnisse der zuständigen Behörden für die Zwecke der öffentlichen Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen
Artikel 23 Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Abhilfemaßnahmen
Artikel 24 Öffentliche Bekanntmachung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und Abhilfemaßnahmen
Artikel 25 Verpflichtung zur Zusammenarbeit
Artikel 26 Offenlegungspflichten
Titel IV GÜTESIEGEL
Artikel 27 Gütesiegel
Titel V änderung ANDERER Richtlinien
Artikel 28 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG
Artikel 29 Änderung der Richtlinie 2014/59/EU /EU
Titel VI Schlussbestimmungen
Artikel 30 Übergangsmaßnahmen
Artikel 31 Überprüfungen und Berichte
Artikel 32 Umsetzung
Artikel 33 Inkrafttreten
Artikel 34 Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]
Drucksache 370/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Fleischgesetz es
... (3) Die Zulassung erlischt, wenn das Klassifizierungsunternehmen seine Tätigkeit
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
F. Weitere Kosten
G. Nachhaltigkeitsaspekte
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fleischgesetzes
Artikel 2 Bekanntmachung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Erfüllungsaufwand
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 141/18
Verordnung der Bundesregierung
Vierundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (24. KOV-Anpassungsverordnung 2018
... Die Wirtschaft, insbesondere die mittelständischen Unternehmen, wird durch die 24. KOV-Anpassungsverordnung 2018 nicht berührt. Durch die vorgeschlagene Anpassung wird das verfügbare Einkommen der Versorgungsberechtigten erhöht. Dies fördert die Konsumnachfrage. Nennenswerte Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten. Dies schließt mittelbare Einzelpreisänderungen aufgrund sich verändernden Nachfrageverhaltens nicht aus.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Vierundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG Entwurf der 24. Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz - 24. KOV-Anpassungsverordnung 2018 (NKR-Nummer 4429, BMAS)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Verwaltung
III. Ergebnis
Drucksache 321/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetz es zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen - Antrag des Landes Niedersachsen -
... es zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen - Antrag des Landes Niedersachsen -
Drucksache 155/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22 /EG
/EG
... 3. Er teilt die Einschätzung der Kommission, dass das Instrument der Verbandsklage allerdings auch zum Schaden der Wirtschaft missbraucht werden kann und daher Maßnahmen getroffen werden müssen, um diesen Missbrauch zu verhindern. Auch eine Verbandsklage, die sich am Ende als unbegründet erweist, kann Unternehmen und ihren Ruf erheblich belasten. Der Bundesrat hält es daher für bedenklich, dass für die Verbandsklage, auch soweit sie auf Feststellung der Haftung oder auf Leistung gerichtet ist, keine Mindestanzahl an betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern verlangt wird, sondern die Kollektivinteressen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Artikel 3 Nummer 3 des Richtlinienvorschlags lediglich als "Interessen mehrerer Verbraucher" definiert werden.
Drucksache 387/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
... Um das Verfahren der kostenlosen Zuteilung von Berechtigungen im Jahr 2019 durchführen zu können, sollte die nationale Umsetzung der Richtlinie bereits im Jahr 2018 abgeschlossen sein. Dies gilt auch für die ab Januar 2019 beginnende Emissionsberichterstattung über alle internationalen Flüge der Luftfahrtunternehmen nach dem globalen marktbasierten Mechanismus.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
§ 11 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an LuFtFahrzeugbetreiber
§ 16 Anerkennung von Emissionsberechtigungen Emissionsberechtigungen, die von Drittländern ausgegeben werden, mit denen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berechtigungen gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG /EG geschlossen wurden, stehen nach Maßgabe der Vorgaben einer nach Artikel 19 Absatz 3 und 4 der Richtlinie 2003/87/EG /EG erlassenen Verordnung der Kommission Berechtigungen gleich.
Abschnitt 4 Globaler marktbasierter Mechanismus für den internationalen Luftverkehr
§ 18 Überwachung, Berichterstattung und Prüfung
§ 27 Kleinemittenten, Verordnungsermächtigung
§ 33 Übergangsregelung zur Gebührenerhebung
§ 34 Übergangsregelung für Anlagenbetreiber
§ 35 Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Vorhandene Messwerte zum TEHG 2011
cc Abschätzung des Erfüllungsaufwandes durch die Änderung des TEHG
Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans
i Erstellung des Überwachungsplans
1 Aufwand
2 Fallzahl
ii Änderung Anpassung des Überwachungsplans im Verlauf der Handelsperiode
1 Aufwand
2 Fallzahl
iii Veränderung des Erfüllungsaufwands für den Überwachungsplan
Vorgabe Nr. 3: Kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die kostenlose Zuteilung
Vorgabe Nr. 4: Mitteilung zum Betrieb
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die Mitteilung zum Betrieb
dd Ergebnis
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Einbezogene Geschäftsprozesse
bb Nicht einbezogene Geschäftsprozesse
cc Veränderung des Erfüllungsaufwands bei den einbezogenen Geschäftsprozessen
dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Gesetzesfolgen
6. Weitere Kosten
7. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 28
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4522, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 348/18 (Beschluss)
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem Masterplan Schienengüterverkehr beschlossen hat, dass "bei der Novellierung der Eisenbahngebührenverordnung ... Mehrbelastungen für die Unternehmen im Zusammenhang mit Amtshandlungen der Eisenbahnverwaltung des Bundes möglichst vermieden werden" sollen.
Drucksache 17/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze - COM(2018) 20 final
... 3. Das Vorhaben der Kommission, den Anwendungsbereich für stark ermäßigte Steuersätze oder Nullsteuersätze über die vorgenannten Leistungen hinaus zu vergrößern, sieht der Bundesrat jedoch mit großer Sorge. Jede Differenzierung bei den Steuersätzen verkompliziert die Rechtsanwendung bereits bei Inlandsumsätzen und ist schon deshalb grundsätzlich zu vermeiden. Bei grenzüberschreitenden Umsätzen gilt dies in verstärktem Maße. Auch vor dem Hintergrund, dass künftig die Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip erfolgt (vergleiche BR-Drucksache 660/17), sollte einer weiteren Zersplitterung der Steuersätze entschieden entgegengetreten werden, um die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten zu befähigen, die Umsätze der bei ihnen ansässigen Unternehmen unabhängig vom Ort der Leistung zu überprüfen. Dem läuft der Kommissionsvorschlag zuwider.
Drucksache 156/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums - COM(2018) 232 final
... Der Leitfaden beruht auf den in dieser Mitteilung dargelegten Grundsätzen für die gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und öffentlichem Sektor. Die vorgesehenen Maßnahmen betreffen verschiedene Arten von Daten und weisen daher unterschiedliche Regelungsintensitäten auf. Gleichzeitig dienen sie alle dem übergeordneten Ziel, Daten - als wichtige Innovations- und Wachstumsquelle - aus verschiedenen Sektoren, Ländern und Sachgebieten in einem gemeinsamen Datenraum zusammenzuführen.
Mitteilung
1 Einführung
2 Erschließung des sozioökonomischen Nutzens der datengesteuerten Innovation
3 Öffentliche und öffentlich finanzierte Daten im Dienste der datengesteuerten Innovation
a Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
b Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung
4 Daten des Privatsektors als wichtige Triebkraft für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa
a Gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen B2B
b Zugang zu Daten des Privatsektors im öffentlichen Interesse - gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen und Behörden B2G
5 Schlussfolgerung
Drucksache 147/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
... Für die unterschiedlichen Grenzen sind auch anderweitig keine Gründe erkennbar. Insbesondere die Argumentation in der Vergangenheit (besondere Regulierung und Anlegerschutz) lässt sich mit dieser Differenzierung nicht vereinbaren. Diejenigen Emittenten, denen nun eine Ausnahme bis 8 Mio. Euro zugestanden wird - wie Unternehmen -, sind regelmäßig deutlich geringer reguliert als Banken und börsennotierte Emittenten. Auch lässt sich nicht pauschal feststellen, dass die Anforderungen an Banken und börsennotierte Emittenten beim Vertrieb ihrer emittierten Wertpapiere geringer sind als bei den übrigen Emittenten.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 WpPG-E
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 WpPG-E
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3c WpPG-E
4. Zu Artikel 8 Nummer 9 Buchstabe d § 46f Absatz 9 KWG-E
Drucksache 181/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie - Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU
... Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für die neue EU-Strategie für die Industriepolitik und teilt seine Auffassung, dass Digitalisierungs- und Innovationsstrategien zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der Union beitragen. Sie stimmt insbesondere mit ihm darin überein, dass die Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen von wesentlicher Bedeutung ist, um Wissen und Innovation im Markt zu verbreiten. Zudem ist die Erhöhung des Anteils des verarbeitenden Gewerbes an der Wertschöpfung ein positiver Indikator für die steigende Leistungsfähigkeit unserer gewerblichen Wirtschaft. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Automobilindustrie eine zentrale Rolle für die Wirtschaft der EU spielt und dass Batterien eine Schlüsseltechnologie für
Drucksache 369/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuches
... Bereits auf Grund des hohen Schutzgutes der Berufsfreiheit (Artikel 12 GG) und der Folgen, die unterschiedliche Löschungsfristen in den einzelnen Ländern für die betroffenen Unternehmer hätten (insbesondere wenn es sich um Unternehmen handelt, die bundesweit tätig sind: sie wären dann bei gleichge-lagerten Sachverhalten mit möglicherweise völlig unterschiedlich geregelten Löschungsfristen konfrontiert) ist daher davon auszugehen, dass diese Frist nur bundeseinheitlich für alle Länder geregelt werden kann.
1. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 4a Satz 2 - neu - LFGB
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 99/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau-und Betriebsordnung und der Straßenverkehrs -Ordnung
... Die Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter von Straßenbahnunternehmen (StrabBlPV) schafft mit geeigneten Prüfungsregularien die erforderlichen Grundlagen zum Nachweis der fachlichen Befähigung von Straßenbahnbetriebsleitern. Diese sind von Unternehmen, die Straßenbahnen betreiben, zur Sicherstellung einer sicheren und ordnungsgemäßen Betriebsführung grundsätzlich zu bestellen (§ 7 Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen, BOStrab).
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
Drucksache 32/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) - COM(2017) 753 final; Ratsdok. 5846/18
... - die Einführung eines risikobasierten Ansatzes für Wasserversorgungsunternehmen (bisher optional), - die Einführung eines risikobasierten Ansatzes für Hausinstallationen unter Einbeziehung der Parameter Blei und Legionellen(neu),
Drucksache 18/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen - COM(2018) 21 final
... /EG /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen - COM(2018) 21 final
Drucksache 261/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont Europa" sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse
... Der Bundesrat erkennt an, dass der in Pfeiler I von "Horizont Europa" verankerte ERC nach den Vorstellungen der Kommission einen sichtbaren finanziellen Aufwuchs erfahren soll. Der Bundesrat begrüßt die Fortführung der Unabhängigkeit des ERC auch im künftigen Forschungsrahmenprogramm. Er bittet die Kommission Anstrengungen zu unternehmen, die Förderquote positiv evaluierter ERC-Projekte zu steigern.
Drucksache 422/18
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Landwirtschaft durch zielgenaue steuerliche Maßnahmen
... 2. Nicht nur die Zunahme der saisonalen Witterungsunterschiede und das häufigere Auftreten von Extremwetterereignissen, wie Starkregen oder Hagel, gefährden die land- und forstwirtschaftliche Planungs- und Ertragssicherheit, sondern auch die branchenspezifischen Marktrisiken. Regelmäßig wiederkehrende Absatzkrisen in Europa sowie die unsichere politische Lage in vielen Regionen der Erde erschüttern immer wieder die Markpreise für landwirtschaftliche Produkte und bedrohen somit die Existenz vieler bäuerlicher Unternehmen in Deutschland.
Drucksache 224/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
... 12. Der Bundesrat lehnt Verbote für einzelne Produkte als nicht zielführend und als ungerechtfertigte Produktdiskriminierung ab. Derartige Verbote behindern die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und können für einzelne Unternehmen eine Gefährdung ihrer Existenz darstellen. Der Bundesrat hält es zudem bei einzelnen Produkten (wie zum Beispiel Luftballonstäben) für fraglich, ob deren Anteil an der Meeresverschmutzung tatsächlich so gravierend ist. Damit könnten die vorgesehenen Produktverbote letztendlich reine Symbolpolitik darstellen.
Drucksache 638/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister
... 2. Die Zahlungsdienstleister sollen verpflichtet werden, bestimmte Daten ab einer festgelegten Grenze von Zahlungsvorgängen an eine nationale Datenbank zu übermitteln, welche wiederum in einem Datenaustausch mit der bei der Kommission einzurichtenden Datenbank CESOP steht. Hierdurch würde eine gewaltige Menge an Daten produziert, die sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch für die Finanzverwaltung erheblichen finanziellen und organisatorischen Aufwand nach sich ziehen würde. Es ist für den Bundesrat unklar, wie mit dieser Datenmenge umzugehen ist und wie der Austausch zwischen der Datenbank CESOP und den nationalen Datenbanken funktionieren soll. Die an die Finanzverwaltung über inländische Zahlende und ausländische Zahlungsempfänger übermittelten Datensätze dürften in der Praxis nicht mehr sinnvoll handhabbar sein. Der Bundesrat sieht außerdem die Gefahr, dass die Daten nicht übereinstimmen und deshalb zu unnötigen Ermittlungen führen könnten. Er bezweifelt daher, ob die Kommission einen effektiven Weg zur Betrugsbekämpfung gewählt hat.
Drucksache 110/18
Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Thüringen
Entschließung des Bundesrates - Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme
... Allerdings steht das Güterkraftgewerbe möglichen Investitionen in Abbiegeassistenzsysteme bisher eher verhalten gegenüber. Komplementär zur Anordnung wird deshalb eine gezielte Förderung empfohlen, um die Investitionsbereitschaft des Güterkraftverkehrsgewerbes zu erhöhen und die Marktdurchdringung der Systeme zu verbessern. Das Programm der Bundesregierung zur Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit Nutzfahrzeugen ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht (De-Minimis) zielt unter anderem darauf, die Sicherheit im Straßengüterverkehr dauerhaft zu erhöhen. Gefördert werden dabei auch der Erwerb von Ausrüstungsgegenständen, wobei sich die Förderung an Güterkraftverkehrsunternehmen richtet, die Eigentümer oder Halter von in Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind. Darüber hinaus könnte auch von den deutschen Versicherern die Investitionsbereitschaft des Güterkraftverkehrsgewerbes durch entsprechende Rabatte bei der Versicherung der Nutzfahrzeuge stimuliert werden.
Drucksache 61/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS \-Verordnung
... Betriebsinhaber, die angaben, dass sie oder ein mit ihnen verbundenes Unternehmen eine Tätigkeit auf der Negativliste ausübten, waren verpflichtet, dem Sammelantrag geeignete Unterlagen beizufügen zum Beleg, dass sie dennoch als aktiver Betriebsinhaber gelten. Hier ist von einem Zeitaufwand von 30 Minuten und damit Kosten in Höhe von 18 € sowie zusätzlich Sachaufwand in Höhe von geschätzt 10 € (Kopien, Porto) je Betrieb auszugehen. Genaue Zahlen über die betroffenen Betriebe liegen nicht vor. Es ist von einer Zahl von etwa 13.000 betroffenen Betrieben auszugehen. Hier ist daher von einer jährlichen Entlastung der Wirtschaft von mindestens 364.000 € auszugehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
One -in, one-out
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
§ 2a Dauergrünland
§ 5 Nichtanwendung von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
§ 32a Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe m der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )
Anlage 5 (zu § 32a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) Zulässige Arten auf für Honigpflanzen genutztem brachliegendem Land (pollen- und nektarreiche Arten), das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird
Artikel 2 Änderung der InVeKoS-Verordnung
§ 10a Zusätzliche Angaben für bestimmte Flächen im Antragsjahr 2018
§ 30a Anzeige des Umpflügens von bestimmten Flächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Aktiver Betriebsinhaber
bb Dauergrünland
cc Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land pollen- und nektarreiche Arten , das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird
dd One-in, one-out
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1 Bund
2 Länder
a Aktiver Betriebsinhaber
b Dauergrünland
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 6
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Neuregelung zum Dauergrünland
Verwaltung Bund, Länder/Kommunen
Neuregelungen zum Dauergrünland
II.2. Umsetzung von EU-Recht
II.3. ‚One in one Out‘-Regel
III. Ergebnis
Drucksache 157/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Ermöglichung der digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt, die aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und den Aufbau einer gesünderen Gesellschaft COM(2018) 233 final
... Insbesondere wird die Kommission eine engere Zusammenarbeit zwischen regionalen und nationalen Behörden fördern, um die Entwicklung des Gesundheitstechnologiesektors voranzutreiben. Dazu gehört auch die Unterstützung von Start-ups und kleinen und mittleren Unternehmen, die digitale Lösungen für eine individuell ausgerichtete Gesundheitsversorgung und für Rückmeldungen der Patienten entwickeln. Die Zusammenarbeit betrifft Behörden und andere Interessenträger, die sich zur Förderung gemeinsamer oder gegenseitig anerkannter Grundsätze für die Validierung und Zertifizierung digitaler Lösungen zur Einführung in Gesundheitssystemen (z.B. mHealth und unabhängige Lebensführung) verpflichten.
Mitteilung
1. Politischer Kontext: Gesundheit und PFLEGE in einer SICH DIGITALISIERENDEN WELT
2. WEITERER Handlungsbedarf auf Ebene
3. Sicherer Zugang der Bürger zu GESUNDHEITSDATEN und sicherer Austausch dieser Daten
4. Bessere Daten für die Förderung der Forschung, die PRÄVENTION von KRANKHEITEN und eine PERSONALISIERTE GESUNDHEITSVERSORGUNG und PFLEGE
5. DIGITALE HILFSMITTEL für eine AUFGEKLÄRTE MITWIRKUNG der Bürger und eine PATIENTENORIENTIERTE PFLEGE
6. NÄCHSTE Schritte
Drucksache 336/18
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenz-geld für das Kalenderjahr 2019 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2019 - InsoGeldFestV 2019)
... Der Umlagesatz von 0,06 Prozent berücksichtigt auch die Erwartung einer annährend stabilen Anzahl von Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2019. Diese Einschätzung basiert auf der positiven konjunkturellen Entwicklung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Umlagesatz
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
6. Weitere Kosten
7. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Drucksache 176/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
... (1) Mit der Musterfeststellungsklage können qualifizierte Einrichtungen die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen (Feststellungsziele) zwischen Verbrauchern und einem Unternehmer begehren. Qualifizierte Einrichtungen im Sinne von Satz 1 sind die in § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 606 Musterfeststellungsklage
§ 607 Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage
§ 608 Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen
§ 609 Klageregister; Verordnungsermächtigung
§ 610 Besonderheiten der Musterfeststellungsklage
§ 611 Vergleich
§ 612 Bekanntmachungen zum Musterfeststellungsurteil
§ 613 Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils; Aussetzung
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 5 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 8 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 9 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Vorbemerkung
2. Bündelungsmöglichkeiten nach der Zivilprozessordnung ZPO
3. Sonderfälle des kollektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess außerhalb der ZPO
4. Lösungskonzept
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu § 606
Zu § 607
Zu § 608
Zu § 609
Zu § 610
Zu § 611
Zu § 612
Zu § 613
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Artikeln 7
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats gem. § 6 Absatz 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage, (NKR-Nummer 4012, BMJV)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 Weitere Kosten
II.3 ‘One in one out’-Regel
II.4 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 32/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) - COM(2017) 753 final; Ratsdok. 5846/18
... - die Einführung eines risikobasierten Ansatzes für Wasserversorgungsunternehmen (bisher optional), - die Einführung eines risikobasierten Ansatzes für Hausinstallationen unter Einbeziehung der Parameter Blei und Legionellen(neu),
Drucksache 630/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... 35 https://ec.europa.eu/digital\-single\-market/en/news/code\-practice\-disinformation. Am 16. Oktober nahmen die Erstunterzeichner den Kodex förmlich an. Darin werden die von jedem Unterzeichner eingegangenen Verpflichtungen und eine Tabelle mit einschlägigen bewährten Unternehmensabläufen sowie Etappenzielen für die allgemeine Umsetzung des Kodex in der EU aufgeführt. Zu den Erstunterzeichnern gehören die wichtigsten Online\-Plattformen (Facebook, Google, Youtube, Twitter), Software\-Anbieter (Mozilla), Werbetreibende sowie eine Reihe von Berufsverbänden der Online\-Plattformen und der Werbebranche. Der Verhaltenskodex sollte ein transparenteres, vertrauenswürdigeres und verantwortungsvolleres Internet\-Ökosystem schaffen und die Nutzer vor Desinformation schützen.
1. Einleitung
2. DESINFORMATION: BEDROHUNGEN verstehen und VERSTÄRKT auf Ebene ABWEHREN
3. MAẞNAHMEN für EIN KOORDINIERTES Vorgehen der Union GEGENDESINFORMATION
SÄULE 1: Ausbau der FÄHIGKEITEN der Organe der Union, DESINFORMATION zu ERKENNEN, zu UNTERSUCHEN und zu ENTHÜLLEN
Maßnahme 1:
Maßnahme 2:
SÄULE 2: MEHR KOORDINIERTE und Gemeinsame MAẞNAHMEN gegen DESINFORMATION
Maßnahme 3:
Maßnahme 4:
Maßnahme 5:
SÄULE 3: MOBILISIERUNG des Privatsektors BEI der Bekämpfung von DESINFORMATION
Maßnahme 6:
SÄULE 4: SENSIBILISIERUNG der Gesellschaft und Ausbau ihrer WIDERSTANDSFÄHIGKEIT
Maßnahme 7:
Maßnahme 8:
Maßnahme 9:
Maßnahme 10:
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 383/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts
... Zu Beginn der 1950er Jahre wurde das überkommene Legalisationsverfahren immer häufiger als Hindernis für Privatpersonen und Unternehmen angesehen, die öffentliche Urkunden eines Staates in verschiedenen Lebenslagen (z.B. Heirat, Studium) oder bei Geschäften in anderen Staaten verwenden wollten. Aus diesem Grund hat die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille- Übereinkommen) ausgearbeitet. Mehr als hundert Staaten weltweit sind diesem Übereinkommen seither beigetreten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Abschnitt 8 Beweis der Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden nach der Verordnung (EU) Nr. 2016/1191
§ 1118 Zentralbehörde
§ 1119 Verwaltungszusammenarbeit
§ 1120 Mehrsprachige Formulare
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Artikel 4 Weitere Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation zum 1. Oktober 2021
Artikel 5 Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes
Abschnitt 2 Zentrale und nationale Behörde; Jugendamt.
Abschnitt 11 Kosten
Abschnitt 12 Übergangsvorschriften
Abschnitt 2 Zentrale und nationale Behörde; Jugendamt.
§ 3 Bestimmung der Zentralen und der nationalen Behörde.
Abschnitt 10 Verfahren nach dem Europäischen Adoptionsübereinkommen.
§ 50 Verfahren der nationalen Behörde
Abschnitt 11 Kosten.
Artikel 6 Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
Artikel 7 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 8 Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
Artikel 9 Änderung der Auslandsadoptions-Meldeverordnung
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 193/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... 14. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung, die die Europäischen Investitions-und Strukturfonds für die Finanzierung von Maßnahmen der Agenda haben werden. Auf Gebieten wie zum Beispiel der Förderung des Unternehmertums unter Kunst- und Kulturschaffenden oder im Bereich des Kulturellen Erbes wurden erhebliche Fortschritte unter Nutzung europäischer Mittel erzielt. Deshalb ist es erforderlich, die Europäischen Investitions- und Strukturfonds nach 2020 in allen Regionen wieder stärker für entsprechende Maßnahmen im Kulturbereich zu öffnen und insbesondere zu vermeiden, dass ausdrücklich genannte Themen (zum Beispiel "eCulture") von den Instrumenten und Regionen tatsächlich nicht angewählt werden können, weil unterschwellige Anforderungen dies verhindern.
Drucksache 215/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen
... 3. Der Bundesrat geht davon aus, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen einen höheren Verwaltungsaufwand für die Informations- und Kommunikationstechnologie-Branche bedeuten. Denn trotz der vorgesehenen Vereinheitlichung der Ersuchen ist davon auszugehen, dass die sogenannten Diensteanbieter mit einer größeren Zahl von Anfragen konfrontiert werden. Er bittet die Bundesregierung daher, sich bei den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene für eine möglichst geringe Bürokratiebelastung und - soweit diese unvermeidbar ist - für Entlastungen der betroffenen Unternehmen an anderer Stelle einzusetzen.
Drucksache 563/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... Kleine und mittlere Unternehmen werden durch das Gesetz nicht in besonderem Maße belastet. Vielmehr stellt die Einführung von Schätzungsmöglichkeiten bei der Weiterleitung von Strom durch privilegierte Umlagenzahler (insb. Eigenversorger und stromintensive Industrie) mit dem neuen § 62a EEG 2017, sowie den korrespondierenden Regelungen im EnWG, im KWKG und in der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes
§ 61b Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen
§ 61c Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen
§ 61d Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen
§ 62a Messung und Schätzung
§ 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen
Artikel 2 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
§ 26c Messung und Schätzung
Artikel 3 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 7 Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
§ 11a Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen
Artikel 8 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung
Artikel 9 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung
Artikel 10 Änderung der Netzreserveverordnung
Artikel 11 Änderung der SINTEG-Verordnung
Artikel 12 Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung
Artikel 13 Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
Artikel 14 Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung
Artikel 15 Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen
§ 4 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
Artikel 16 Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
Artikel 17 Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes
Artikel 18 Änderung des Seeanlagengesetzes
Artikel 19 Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge
Artikel 20 Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes
Artikel 21 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Tabelle
Tabelle
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 61b
Zu § 61c
Zu § 61d
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 52
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Dreifachbuchstabe ddd
Zu Dreifachbuchstabe eee
Zu Dreifachbuchstabe fff
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Doppelbuchstabe ii
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 14
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Drucksache 172/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen
... Mit der vor dem Hintergrund der Vertiefung des Binnenmarkts verabschiedeten Mitteilung sollen rechtliche und verwaltungstechnische Hindernisse abgebaut werden, die einer engeren Zusammenarbeit und Interaktion von Grenzregionen und damit der Erreichung aller Ziele des Binnenmarkts noch entgegenstehen. Auch soll die Mitteilung einen Beitrag zu dem mit dem Weißbuch zur Zukunft Europas eingeleiteten Reflexionsprozess leisten, indem Maßnahmen vorgeschlagen und Empfehlungen ausgesprochen werden, wie Grenzregionen an Binnengrenzen leichter zusammenarbeiten und die Menschen und Unternehmen in diesen Regionen das Potenzial voll ausschöpfen können.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.