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"Umweltprogramm"
Drucksache 98/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... Streichung der Genehmigung abweichender oder ergänzender Anforderungen für Betriebe, die an einem oder mehreren Agrarumweltprogramm(en) teilnehmen, seitens der Landesregierungen.
Drucksache 148/19
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates: Berücksichtigung der Belange landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der anstehenden Novellierung der Düngeverordnung
... durch die nach Landesrecht zuständige Stelle für solche Betriebe genehmigt werden, die an einem oder mehreren Agrarumweltprogrammen des Landes teilnehmen. Diese Regelung sollte durch eine Änderung von § 13 Absatz 4
Drucksache 582/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren
... management und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen. Im Hinblick auf regulatorische Entwicklungen in der EU, die sich möglicherweise auf den Handel auswirken, arbeiten Kommission und Mitgliedstaaten unter Federführung der Welthandelsorganisation mit internationalen Partnern zusammen und tauschen Informationen mit ihnen aus.53 Auf bilateraler Ebene findet ferner ein Informationsaustausch mit internationalen Partnern statt, insbesondere mit den USA, Kanada, Japan und kürzlich auch China. Zwar werden jeweils andere Herangehensweisen verfolgt, aber alle Partner sind sich darüber einig, dass in Bezug auf endokrine Disruptoren dringender Handlungsbedarf besteht.54 Im Rahmen bilateraler Kooperationsabkommen wurde mit den Handelspartnern auch das Thema endokrine Disruptoren erörtert.
2 Einleitung
Was ist das endokrine System?
1. ERFORSCHUNG ENDOKRINER DISRUPTOREN
Prüfmethoden und Einflussmöglichkeiten der Wissenschaft auf die Regulierungsbehörden
2. BISHERIGE EU-POLITIKMASSNAHMEN und Regulierung ENDOKRINER DISRUPTOREN
Erforschung und Entwicklung von Prüfleitlinien für endokrine Disruptoren in der EU
EU -Rechtsvorschriften über endokrine Disruptoren
Regulierung endokriner Disruptoren: einige Beispiele
Internationale Zusammenarbeit im Bereich endokrine Disruptoren
3. EU-POLITIKMASSNAHMEN IM Bereich ENDOKRINE DISRUPTOREN VORANBRINGEN
Ein kohärentes Konzept zur Regulierung endokriner Disruptoren
Ein Konzept basierend auf den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen
Ein integratives Konzept
4. Schlussfolgerung
Drucksache 16/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik - COM(2018) 10 final
... 2. Nach kombinierten Schätzungen (OECD, Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und Interpol) des monetären Wertes aller Umweltverbrechen steht diese bei der internationalen Kriminalität an vierter Stelle.
Mitteilung
1. Einleitung und Hintergrund
2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS
3. Herausforderungen
Tabelle
4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG
5. Massnahmen
Tabelle
6. Verbesserung der Zusammenarbeit
7. MONITORING und FOLLOW-UP
8. Schlussfolgerungen
Drucksache 51/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Internationale Union für die Erhaltung der Natur und der natürlichen Hilfsquellen (IUCNVorV)
... Zu den zentralen Aufgaben des ELC gehören die Beratung von Institutionen in zahlreichen Ländern hinsichtlich umweltrelevanter Gesetzesvorhaben sowie die Initiierung und Entwicklung von völkerrechtlichen Umweltverträgen, die Beratung verschiedener internationaler Organisationen und die Durchführung umweltjuristischer Schulungen. Es bestehen starke Verflechtungen der IUCN und des ELC mit den Vereinten Nationen, insbesondere deren Umweltprogramm UNEP. Die IUCN hatte maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung und die Umsetzung des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt, des Washingtoner Artenschutzübereinkommen sowie der Ramsar-Konvention. Darüber hinaus genießt die IUCN Beobachterstatus bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Derzeit beschäftigt das ELC 15 Mitarbeiter aus den Bereichen Rechts-, Politik- und Informationswissenschaften am Standort Bonn.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4 Das Vermögen und die Guthaben von IUCN sind von Beschränkungen, Regelungen, Kontrollen oder Stillhaltemaßnahmen jeder Art befreit.
§ 5
§ 6
§ 7
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Drucksache 119/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG
/EG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021 - COM(2017) 54 final
... Für umfassende, globale Prognosen der THG-Emissionen wurden bei dieser Folgenabschätzung der "Emissions Gap Report" des Umweltprogramms der Vereinten Nationen von 2015 (Bericht über die Emissionslücke) und der 5. Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) herangezogen. Für umfassende THG-Prognosen der EU wurden die Berichte der Europäischen Umweltagentur zugrunde gelegt. Die Untersuchung stützte sich auf die einschlägigen Daten aus den ICAO-Umweltberichten, namentlich in Bezug auf die Emissionen und die Vorausschätzungen der Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr sowie auf das Potenzial für Emissionssenkungen des internationalen Luftverkehrs durch technische und betriebliche Maßnahmen. Für die zugrunde liegende ökonometrische Modellierung und Analyse wurden die Daten zum geschätzten Wachstum des Luftverkehrssektors aus dem ICAO-Umweltbericht herangezogen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 28a
Artikel 28b
Artikel 28c
Anhang I
Artikel 1
Artikel 28b Berichterstattung durch die Kommission über die Anwendung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO
Artikel 28c Bestimmungen für die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung für die Zwecke des globalen marktbasierten Mechanismus
Artikel 2
Drucksache 80/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung - COM(2016) 51 final
... 9. Die EEFIG (www.eefig.eu) wurde im Jahr 2013 von der Europäischen Kommission und der Finanzinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen gebildet, um die Investitionstätigkeit auf dem Gebiet der Energieeffizienz europaweit zu steigern.
Mitteilung
1. Einleitung
2. VISIONEN und Ziele
3. Herausforderungen
Abbildung 1: Primärenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung
Abbildung 2: Endenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung 2012
Hindernisse für die energetische Sanierung von Gebäuden
4 Finanzierung
Heiz - und Kühlanlagen
Abbildung 3: Effizienzeinstufung neuer Raumheizgeräte13
Abwärme und Abkälte
4. Synergien IM Energiesystem
Fernwärme und -kälte
Kraft -Wärme-Kopplung KWK
Intelligente Gebäude
5. Instrumente und LÖSUNGEN
4 Gebäude
Effiziente Wärme- und Kälteerzeugung mit erneuerbaren Energiequellen
Intelligente Systeme
4 Innovation
4 Finanzierung
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 500/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik - COM(2015) 497 final
... 7. Er regt vor diesem Hintergrund an, über eine entsprechende Weiterentwicklung bereits bestehender multilateraler Organisationen, wie etwa der WTO, nachzudenken. Das von der Kommission angestrebte Ziel der Vereinheitlichung von Regulierungsstandards zur Stärkung von Skaleneffekten und globalen Wertschöpfungsketten könnte so mittel- bis langfristig wirksamer erreicht werden. Wichtig wäre dabei eine bessere Verzahnung mit anderen internationalen Organisationen wie etwa dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP).
Drucksache 262/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Schaffung eines Binnenmarktes für grüne Produkte - Erleichterung einer besseren Information über die Umweltleistung von Produkten und Organisationen - COM(2013) 196 final
... Die EU wird dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen auch finanzielle Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten in Entwicklungs- und Schwellenländern in Bereichen wie Umweltfußabdruck, Ökobilanz-Methoden und Datenerhebung bereitstellen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Kontext des Vorschlags
2.1. Die Herausforderungen der Umwelt- und Ressourceneffizienz
2.2. Die Umweltvorteile grüner Produkte und grüner Organisationen
2.3. Die wirtschaftlichen Vorteile grüner Produkte und grüner Organisationen
3. die Probleme, die mit Diesem Vorschlag in Angriff Genommen werden Sollen
3.1. Fehlen einer gemeinsamen Definition für grünes Produkt und grüne Organisation
3.2. Unnötige Kosten für die Unternehmen
3.3. Hindernisse für den freien Verkehr von als grün vermarkteten Produkten
Kasten 1 - Konkrete Hindernisse für den Handel mit als grün vermarkteten Produkten im Binnenmarkt
3.4. Mangelndes Vertrauen der Verbraucher gegenüber Umweltaussagen
4. die politische Antwort der EU
4.1. Handlungsziel der EU
4.2. Methodische Arbeiten zur Messung der Umweltwirkung von Produkten und Organisationen
4.3. Das Vorschlagspaket als erste Phase einer neuen Politik
4.3.1. Die Empfehlung der Kommission
4.3.2. Pilotphase: Testen der Anwendung der Umweltfußabdruckmethoden
4.3.3. Umweltaussagen und bessere Leitlinien für die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
4.3.4. Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen
4.4. Die zweite Phase: Evaluierung und künftige Politik
5. Globaler Kontext und internationale Zusammenarbeit
Drucksache 661/13
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zur Nationalen Umsetzung der GAP-Reform
... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auf europäischer Ebene eine eindeutige und einheitliche Klärung zur Anrechenbarkeit von Agrarumweltprogrammen und der Förderung des ökologischen Landbaus bei den Greening-Auflagen vor dem Hintergrund des Doppelförderungsverbotes zu erwirken.
Drucksache 173/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein menschenwürdiges Leben für alle - Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt - COM(2013) 92 final; Ratsdok. 7075/13
... Ein weiteres wichtiges Ergebnis der Rio+20-Konferenz waren die Entscheidung zur Stärkung und Aufwertung des UN-Umweltprogramms (UNEP) und insbesondere die Entscheidung in Bezug auf die universelle Mitgliedschaft im Verwaltungsrat des UNEP. Dies wurde inzwischen durch die Entscheidung über die neuen institutionellen Regelungen des UNEP bestätigt, die auf der jüngsten Sitzung des Verwaltungsrats des UNEP getroffen wurde. Die Entscheidung zur Einrichtung einer UN-Umweltversammlung ist ein wichtiger Schritt nach vorne. Die EU wird eine aktive Rolle bei der Umsetzung dieses überarbeiteten institutionellen Rahmens übernehmen. Vorrangiges Ziel wird sein, eine angemessene Beteiligung der EU sowohl am hochrangigen politischen Forum als auch am reformierten UNEP zu gewährleisten.
1. Einleitung
2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen
3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen
3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG
3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz
3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene
3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten
3.5. Öffentliche Konsultation
4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens
4.1.1. Mindestlebensstandard
4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum
4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit
4.1.5. Frieden und Sicherheit
5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015
5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen
5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
5.2.1. Geltungsbereich
5.2.2. Art und Zahl der Ziele
5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht
5.2.4. Kohärenz
5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder
6. die nächsten Schritte
Anhang I
Anhang II Öffentliche Konsultation
Drucksache 687/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase - COM(2012) 643 final
... Außerdem wurde 2012 die Koalition für Klima und saubere Luft zum Abbau kurzlebiger Klimaschadstoffe ins Leben gerufen, der die G8, das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), die Weltbank und die Europäische Kommission beigetreten sind. Ein prioritärer Aktionsbereich sind die HFKW-Emissionen10. Das Europäische Parlament hat ebenso mehrmals ehrgeizige Maßnahmen bezüglich F-Gasen und insbesondere HFKW gefordert11.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Problembeschreibung und Ziele
4 Hintergrund
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
Konsultation interessierter Kreise sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Reduzierung
Artikel 2 Vermeidung von Emissionen
Artikel 3 Kontrolle auf Dichtheit
Artikel 4 Leckage-Erkennungssysteme
Artikel 5 Führung von Aufzeichnungen
Artikel 6 Emissionen bei der Herstellung
Artikel 7 Rückgewinnung
Artikel 8 Ausbildung und Zertifizierung
Kapitel III Inverkehrbringen und überwachung der Verwendung
Artikel 9 Beschränkungen des Inverkehrbringens
Artikel 10 Kennzeichnung und Produktinformation
Artikel 11 Beschränkung der Verwendung
Artikel 12 Vorbefüllung von Einrichtungen
Kapitel IV Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen
Artikel 13 Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen
Artikel 14 Zuweisung von Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen
Artikel 15 Quotenregister
Artikel 16 Übertragung von Quoten
Kapitel V Berichterstattung
Artikel 17 Berichterstattung über Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und Zerstörung
Artikel 18 Erhebung von Emissionsdaten
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 19 Überprüfung
Artikel 20 Ausführung der Befugnisübertragung
Artikel 21 Ausschussverfahren
Artikel 22 Sanktionen
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten
Anhang I In Artikel 1 Ziffer 1 genannte fluorierte Treibhausgase
Anhang II
Anhang III Verbote des Inverkehrbringens gemäß Artikel 9 Absatz 1
Anhang IV In Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 3 genannte Methode zur Berechnung des Gesamttreibhauspotenzials eines Gemischs
Anhang V Berechnung der Höchstmenge, Referenzwerte und Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen
Anhang VI Zuweisungsmechanismus gemäß Artikel 14
1. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, für die gemäß Artikel 14 Absätze 1 und 3 ein Referenzwert bestimmt wurde
2. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 14 Absatz 2 übermittelt haben
2.1. Schritt 1 der Berechnung
2.2. Schritt 2 der Berechnung
2.3. Schritt 3 der Berechnung
3. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 13 Absatz 4 übermittelt haben
Anhang VII Angaben, die gemäß Artikel 17 gemeldet werden müssen
Anhang VIII Entsprechungstabelle
Drucksache 214/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 14. hebt hervor, dass die nigerianischen Behörden und die multinationalen Ölgesellschaften ihr Möglichstes tun müssen, um der fortschreitenden Verschmutzung ein Ende zu setzen und die Empfehlungen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen umzusetzen, damit die durch das Öl entstandenen Umweltschäden beseitigt werden können;
Drucksache 72/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grundstoffmärkte und Rohstoffe - Herausforderungen und Lösungsansätze KOM (2011) 25 endg.
... Schließlich stehen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Mittel zur Verfügung, mit denen Forschung und Innovation zur Exploration und Gewinnung von Rohstoffen und entsprechend tätige Unternehmen gefördert werden können, und das Erasmus Mundus-Mineralien- und Umweltprogramm (2009-2013) unterstützt den Erwerb neuer Qualifikationen im Bereich Rohstoffe.
1. Einführung
2. Entwicklungen auf den weltweiten Grundstoffmärkten
2.1. Entwicklungen auf den physischen Märkten
2.1.1. Energie Öl, Strom, Gas
2.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung
2.1.3. Rohstoff
2.2. Zunehmende Verflechtung von Grundstoffmärkten und entsprechenden Finanzmärkten
3. Politische Reaktion der EU auf die Entwicklungen auf den Grundstoffmärkten
3.1. Physische Märkte
3.1.1. Energie Öl, Strom, Gas
3.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung
3.2. Regulierung der Finanzmärkte
3.3. Das Zusammenspiel zwischen den Kassa- und Terminmärkten für Grundstoffe
4. die Europäische Rohstoffinitiative
4.1. Ermittlung kritischer Rohstoffe
4.2. Umsetzung der EU-Strategie für den Handel mit Rohstoffen
4.3. Entwicklungsinstrumente
4.4. Neue Chancen durch Forschung, Innovation und Qualifikationen
4.5. Leitlinien für die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien
4.6. Gesteigerte Ressourceneffizienz und verbesserte Bedingungen für die Rückgewinnung
5. Künftige Ausrichtungen der Rohstoffinitiative
5.1. Überwachung kritischer Rohstoffe
5.2. Faire und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen von den Weltmärkten 1. Säule
5.2.1. Entwicklungspolitik und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen
5.2.2. Ausbau der Strategie für den Rohstoffhandel
5.3. Förderung einer nachhaltigen Versorgung in der EU 2. Säule
5.4. Steigerung der Ressourceneffizienz und Förderung des Recycling 3. Säule
5.5 Innovation: ein Querschnittsthema
6. die nächsten Schritte
Anhang Konzentration der Erzeugung von kritischen Rohstoffen, Rückgewinnung und Substitutionsquoten
Drucksache 371/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rio+20 - Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft und besserer Governance KOM (2010) 363 endg.
... Internationale Organisationen wie das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickeln Strategien für umweltverträgliche Wirtschaft und umweltverträgliches Wachstum. Die Internationale Arbeitsorganisation arbeitet Programme für umweltverträgliche, menschenwürdige Arbeitsplätze aus. G8 und G20 engagieren sich ebenfalls in zunehmendem Maße für eine umweltverträgliche Wirtschaft. Die Parteien der UN-Klimarahmenkonvention sind in Cancún übereingekommen, dass alle Länder emissionsarme Entwicklungsstrategien ausarbeiten sollten, die mit einer nachhaltigen Entwicklung vereinbar sind.
1. RIO+20: eine Gelegenheit, die sich die Welt nicht entgehen lassen darf
2. Bilanz seit 1992: Umsetzungslücken künftige Herausforderungen
2.1. Nachhaltige Entwicklung auf internationaler Ebene
2.2. Nachhaltige Entwicklung in der EU
3. Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft besserer Governance
3.1. Ermöglichung des Übergangs
3.2. Investitionen in die nachhaltige Bewirtschaftung von Schlüsselressourcen und Naturkapital
3.3. Schaffung der richtigen Markt- und Regulierungsbedingungen
3.4. Bessere Governance und engere Einbindung des Privatsektors
4. Vorgeschlagene Aktionsleitlinien für RIO+20
4.1. Ein ergebnisorientierter Rahmen
4.2. Maßnahmen in Bezug auf Ressourcen, Material und Naturkapital
4.3. Bereitstellung von wirtschaftlichen Instrumenten und Investitionen in Humankapital
4.4. Bessere Governance
5. Blick in die Zukunft
Anhang Die Strategie Europa 2020: Zielvorgaben und Leitinitiativen
Drucksache 35/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ressourcenschonendes Europa eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020 KOM (2011) 21 endg.
... -Protokoll: Die Datenanalysen des Europäischen Patentamts und des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) haben gezeigt, dass nach Annahme des Protokolls im Jahr 1997 erheblich mehr Patente für 2008 überarbeitete die EU die Rechtsvorschriften für die Abfallwirtschaft, die den gesamten Abfallzyklus von der Abfallerzeugung bis zur Beseitigung erfassen: im Mittelpunkt stehen jetzt Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und Energierückgewinnung (Abfallhierarchie). Die Mitgliedstaaten müssen Abfallbewirtschaftungspläne vorlegen, in denen Art, Mengen, Abfallquellen und Einsammlungssysteme anzugeben sind. Darüber hinaus sind Pläne zur Abfallvermeidung zu erstellen, um auf eine Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Abfallerzeugung hinzuwirken. Durch eine bessere Abfallbewirtschaftung ließen sich die CO
1. Einleitung: Warum ist Ressourceneffizienz wichtig
2. die Strategie Europa 2020 die Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
3. Nutzung von Synergien Abwägung zwischen gegenläufigen Interessen
4. Komponenten der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
5. Aufbau einer Wissensgrundlage Entwicklung eines kohärenten analytischen Ansatzes
6. Ressourceneffizienz - Ein immer wichtigeres weltweites Anliegen
7. Steuerung und Überwachung des Fortschritts
8. Schlussfolgerung
Anhang 1 Für 2011 geplante Initiativen im Rahmen der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa10
Anhang 2 Grundlegende Modellrechnungsannahmen der EU und Parametervarianten
Drucksache 632/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik KOM (2011) 625 endg.; Ratsdok. 15396/11 Drucksache: 632/11 und zu632/11
... wird eine Anreizkomponente von maximal 20 Prozent für zwingend erforderlich gehalten. Des Weiteren sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die Prämienkalkulation nicht mehr an entgangenem Ertrag und zusätzlichem Aufwand zu orientieren, sondern am ökologischen Erfolg der Maßnahme auszurichten. Der Europäische Rechnungshof hat in seinem Gutachten zu den Agrarumweltprogrammen (Sonderbericht Nr. 7/2011) diese erfolgsorientierten Ansätze ausdrücklich begrüßt.
Drucksache 632/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
... wird eine Anreizkomponente von maximal 20 Prozent für zwingend erforderlich gehalten. Des Weiteren sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die Prämienkalkulation nicht mehr an entgangenem Ertrag und zusätzlichem Aufwand zu orientieren, sondern am ökologischen Erfolg der Maßnahme auszurichten. Der Europäische Rechnungshof hat in seinem Gutachten zu den Agrarumweltprogrammen (Sonderbericht Nr. 7/2011) diese erfolgsorientierten Ansätze ausdrücklich begrüßt.
Drucksache 832/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Innovation für eine nachhaltige Zukunft - Aktionsplan für Öko-Innovationen (Öko-Innovationsplan) KOM (2011) 899 endg.
... • Zusammenarbeit mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) zur Stärkung des Netzwerks von National Cleaner Production Centres. Diese Zentren werden die Verbreitung bewährter Öko-Innovationspraktiken und die Vernetzung von Öko-Innovatoren in Industrie- und Schwellenländern erleichtern.
1. Einleitung
2. die Herausforderung ÖKO-Innovation
3. Hemmnisse Triebfedern für Öko-Innovationen in KMU
4. Chancen für Öko-Innovationen Massnahmen der EU
5. der Aktionsplan für Öko-Innovationen
5.1. Aktion 1: Umweltpolitik und Rechtsvorschriften zur Förderung von Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.2. Aktion 2: Demonstrationsprojekte und Partnerschaften für Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.3. Aktion 3: Normen und Leistungsziele für wichtige Güter, Prozesse und Dienstleistungen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung
5 Meilensteine
5.4. Aktion 4: Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für KMU
5 Meilensteine
5.5. Aktion 5: Internationale Zusammenarbeit
5 Meilensteine
5.6. Aktion 6: Neue Kompetenzen und Arbeitsplätze
5 Meilensteine
5.7. Aktion 7: Europäische Innovationspartnerschaften
5 Meilensteine
6. Governance Sensibilisierung
6.1. Governance-Struktur
5 Meilensteine
6.2. Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten
5 Meilensteine
6.3. Sensibilisierung für die Vorteile und Chancen von Öko-Innovationen
7. Schlussbemerkungen
Öko -Innovationen nützen der Wirtschaft und der Umwelt
Europäische Unternehmen erkennen die Chance
Künftige globale Chancen müssen genutzt werden
Die europäische Ökoindustrie ist im Welthandel gut aufgestellt35
Globale Wachstumsmärkte für Ökobranchen36
Drucksache 56/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2009 zu den Aussichten für die Doha-Entwicklungsagenda im Anschluss an die Siebte WTO-Ministerkonferenz
... 22. fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der WTO und anderen internationalen Organisationen und Gremien wie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (Unctad), um die gegenseitige Unterstützung und Kohärenz zwischen handelsbezogenen und nichthandelsbezogenen Anliegen zu gewährleisten; unterstützt in diesem Zusammenhang Bemühungen, die auf die Verabschiedung internationaler Standards und eine ordnungspolitische Zusammenarbeit abzielen;
DDA (Doha-Entwicklungsagenda)
3 Landwirtschaft
Marktzugang für nicht landwirtschaftliche Produkte NAMA
3 Dienstleistungen
Reform der WTO
Vertrag von Lissabon
Drucksache 260/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu dem Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum (2008/2231(INI))
... 24. vertritt die Ansicht, dass die Einbeziehung aller Länder des Mittelmeerraumes in den Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum die Gelegenheit bietet, die Probleme der Region auf umfassendere Art anzugehen und den Prozess wirksamer mit bereits bestehenden Programmen wie dem Aktionsplan für das Mittelmeer des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) zu verbinden und zu koordinieren;
Drucksache 217/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: EU-Strategie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern KOM (2009) 84 endg.; Ratsdok. 6891/1/09
... Die EU wird die Verknüpfung zwischen der Katastrophenvorsorge und diesen verschiedenen Themen unterstützen in der Absicht, die gesamte EU-Hilfe kohärenter und besser auf Katastrophen zugeschnitten zu gestalten und eventuelle Synergien zu nutzen. Die EU wird vor allem sicherstellen, dass Verbindungen zu dem Bereich natürliche Ressourcen und zu Umweltprogrammen entstehen, einschließlich Initiativen wie der Globalen Allianz für den Klimaschutz, dem gemeinsamen Papier der Kommission und dem Generalsekretariat zum Thema "
1. Einleitung
2. Begründung
2.1. Katastrophen auf dem Vormarsch – Entwicklungsländer am stärksten betroffen
2.2. Katastrophenvorsorge zahlt sich aus
2.3. Internationale Katastrophenvorsorge
2.4. Gründe für EU-Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge
3. Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern
3.1. Ziele
3.2. Geografische Reichweite, abgedeckte Katastrophenarten und Vorgehensweise
4. Prioritäre Interventionsbereiche
4.1. Katastrophenvorsorge muss nationale und lokale Priorität sein und eine starke institutionelle Grundlage für die Umsetzung haben
4.2. Katastrophenrisiken ermitteln, bewerten und überwachen und die Frühwarnung fördern
4.3. Einsatz von Wissen, Innovation und Bildung zur Schaffung einer Kultur der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit auf allen Ebenen
4.4. Begrenzung der Nebenrisikofaktoren
4.5. Stärkung der Vorbereitung auf Katastrophen, um eine effektive Katastrophenbewältigung auf allen Ebenen zu gewährleisten
5. Umsetzung der Strategie
5.1. Prioritäten bei der Umsetzung
5.2. Zusammenarbeit, Komplementarität und Koordinierung
5.3. Finanzierungsinstrumente der EU24
Drucksache 502/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu dem G20-Gipfeltreffen vom 2. April 2009 in London
... – unter Hinweis auf den Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen mit dem Titel "Out of Crisis – Opportunity" vom 16. Februar 2009, in dem die Gruppe der Zwanzig nachdrücklich aufgefordert wurde, den weltweiten "
Allgemeine Anmerkungen
Wiederherstellung von Wachstum und Beschäftigung
Stärkung von Finanzaufsicht und Regulierung
Stärkung unserer globalen Finanzinstitutionen
Widerstand gegen Protektionismus und Förderung von Handel und Investitionen weltweit
Sicherung eines fairen und nachhaltigen Wirtschaftsaufschwungs für alle
Drucksache 467/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2008 zu den wissenschaftlichen Fakten des Klimawandels: Feststellungen und Beschlussempfehlungen (2008/2001(INI))
... W. in der Erwägung, dass der nächste IPCC-Sachstandsbericht vermutlich erst 2012 oder 2013 veröffentlicht wird, und in der Erwägung, dass zusätzliche Erkenntnisse aus durch Fachkollegen gegengeprüften wissenschaftlichen Veröffentlichungen und wissenschaftlichen Studien, die von Regierungen in Auftrag gegeben werden oder von anderen internationalen Gremien oder VN-Organisationen – wie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO), dem Umweltprogramm der VN (UNEP), dem Entwicklungsprogramm der VN (UNDP), der Weltorganisation für Meteorologie (WOM) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) – durchgeführt worden sind, wesentliche Beiträge zu einem besseren Verständnis der heutigen und künftigen Auswirkungen des Klimawandels auf Mensch und Umwelt sowie zur Anpassung an den Klimawandel und zu seiner Eindämmung liefern,
Drucksache 383/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zu "Auf dem Weg zu einer Reform der Welthandelsorganisation " (2007/2184(INI))
... 7. ist der Auffassung, dass es bei dieser Debatte in dem Bemühen um Kohärenz mit den Maßnahmen anderer internationaler Organisationen in erster Linie um den eigentlichen Zweck des multilateralen Handelssystems gehen muss; hält es insbesondere für notwendig dass die Koordinierung der Tätigkeiten der WTO mit denen der IAO, des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), der Welternährungsorganisation (FAO), der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) und des Kyoto-Programms für erneuerbare Energien verstärkt wird, damit die Entscheidungsprozesse dieser Organisationen besser aufeinander abgestimmt sind; ist der Auffassung, dass der IAO Beobachterstatus bei der WTO eingeräumt werden sollte, und schlägt vor, dass in der WTO ein Ausschuss "
Drucksache 689/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zur Zwischenbewertung des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004–2010 (2007/2252(INI))
... H. in der Erwägung, dass auf den WHO-Ministerkonferenzen über Umwelt und Gesundheit 2004 und 2007 betont wurde, dass ein Zusammenhang zwischen der komplexen, kumulierten Wirkung chemischer Schadstoffe und bestimmten Syndromen und chronischen Krankheiten, vor allem bei Kindern, besteht und dass auch in offiziellen Dokumenten des VN-Umweltprogramms (UNEP) und des Zwischenstaatlichen Forums für
Drucksache 532/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS ) KOM (2008) 402 endg.; Ratsdok. 12108/08
... (d) Umweltprogramm, -zielsetzung und -einzelziele,
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Übereinstimmung mit anderen Strategien und Zielen der Union
2. Konsultation Von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Konsultation von interessierten Kreisen
Konsultationsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung des Vorschlags
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Aufhebung geltender Vorschriften
5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.4. Europäischer Wirtschaftsraum
5.5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Registrierung von Organisationen
Artikel 3 Bestimmung der zuständigen Stelle
Artikel 4 Vorbereitung der Registrierung
Artikel 5 Registrierungsantrag
Kapitel III Verpflichtungen registrierter Organisationen
Artikel 6 Aufrechterhaltung der EMAS-Registrierung
Artikel 7 Ausnahmeregelung für kleine Organisationen
Artikel 8 Wesentliche Änderungen
Artikel 9 Umweltbetriebsprüfung
Artikel 10 Verwendung des EMAS-Zeichens
Kapitel IV Vorschriften für zuständige Stellen
Artikel 11 Benennung und Aufgaben der zuständigen Stellen
Artikel 12 Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Registrierungsverfahren
Artikel 13 Registrierung von Organisationen
Artikel 14 Aussetzung oder Löschung der Registrierung von Organisationen
Artikel 15 Forum der zuständigen Stellen
Artikel 16 Bewertung der zuständigen Stellen durch Fachkollegen
Kapitel V Umweltgutachter
Artikel 17 Aufgaben der Umweltgutachter
Artikel 18 Häufigkeit der Begutachtungen
Artikel 19 Anforderungen an Umweltgutachter
Artikel 20 Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die als natürliche Personen eigenständig Begutachtungen und Validierungen durchführen
Artikel 21 Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in Drittländern durchführen
Artikel 22 Aufsicht über die Umweltgutachter
Artikel 23 Zusätzliche Vorschriften für die Aufsicht über Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat durchführen
Artikel 24 Bedingungen für die Begutachtung und Validierung
Artikel 25 Begutachtung und Validierung von kleinen Organisationen
Artikel 26 Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat des Umweltgutachters
Artikel 27 Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in Drittländern
Kapitel VI Akkreditierungsstellen
Artikel 28 Akkreditierungsverfahren
Artikel 29 Aussetzung oder Entzug der Akkreditierung
Artikel 30 Versammlung der Akkreditierungsstellen
Artikel 31 Bewertung der Akkreditierungsstellen durch Fachkollegen
Kapitel VII Vorschriften für die Mitgliedstaaten
Artikel 32 Informationen über zuständige Stellen
Artikel 33 Unterstützung der Organisationen bei der Einhaltung von Umweltvorschriften
Artikel 34 Werbeprogramm
Artikel 35 Information
Artikel 36 Werbemaßnahmen
Artikel 37 Förderung der Teilnahme von kleinen Organisationen
Artikel 38 Clusterkonzept und schrittweises Vorgehen
Artikel 39 EMAS und andere Umweltpolitiken und –instrumente der Gemeinschaft
Artikel 40 Kosten und Gebühren
Artikel 41 Nichteinhaltung von Vorschriften
Artikel 42 Information und Berichterstattung an die Kommission
Kapitel VIII Vorschriften für die Europäische Kommission
Artikel 43 Information
Artikel 44 Zusammenarbeit und Koordinierung
Artikel 45 Beziehungen zu anderen Umweltmanagementsystemen
Artikel 46 Ausarbeitung von sektorspezifischen Referenzdokumenten
Artikel 47 Berichterstattung
Kapitel IX Schlussbestimmungen
Artikel 48 Änderung der Anhänge
Artikel 49 Ausschuss
Artikel 50 Überarbeitung
Artikel 51 Aufhebung und Übergangsbestimmungen
Artikel 52 Inkrafttreten
Anhang I Umweltprüfung
Anhang II Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem und von EMAS-Teilnehmerorganisationen zu regelnde zusätzliche Fragen
Anhang III Interne Umweltbetriebsprüfung
A. Programm für die Umweltbetriebsprüfung und Häufigkeit der Prüfungen
1. Programm für die Umweltbetriebsprüfung
2. Ziele des Programms für die Umweltbetriebsprüfung
3. Umfang der Umweltbetriebsprüfung
4. Häufigkeit der Umweltbetriebsprüfungen
B. Tätigkeiten der Umweltbetriebsprüfung
C. Berichterstattung über die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Umweltbetriebsprüfung
Anhang IV Umweltberichterstattung
A. Einleitung
B. Umwelterklärung
C. Bericht über die Umweltleistung
D. Kernindikatoren und andere bereits vorhandene einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung
1. Einleitung
2. Kernindikatoren
3. Andere einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung
E. Öffentlicher Zugang
F. Lokale Rechenschaftspflicht
Anhang V EMAS-Zeichen
Anhang VI Für die Registrierung erforderliche Angaben (gegebenenfalls bereitzustellende Angaben)
Anhang VII Erklärung des Gutachters zu den Begutachtungs- und Validierungstätigkeiten
Anhang VIII Entsprechungstabelle
Finanzbogen
Drucksache 473/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zu den Waffen, die (abgereichertes) Uran enthalten, und ihren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt – Wege zu einem weltweiten Verbot des Einsatzes solcher Waffen
... 9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der NATO und der Parlamentarischen Versammlung der NATO, den Vereinten Nationen und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, der Europäischen Organisation der Militärverbände, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und der Weltgesundheitsorganisation zu übermitteln.
Drucksache 819/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zum Thema "Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union " (2008/2074(INI))
... 42. hebt hervor, dass Umweltprogramme im Rahmen des zweiten Pfeilers der GAP wichtig sind wenn es darum geht, Anreize für landwirtschaftliche Methoden festzulegen, mit denen die Nachhaltigkeit und die Reinheit der Wasserressourcen geschützt werden sollen
Drucksache 952/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zu Handel und Klimaänderung (2007/2003(INI))
... 9. betont die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmern am Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), den Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen und der WTO und fordert die Kommission auf, eine Initiative zur Unterstützung dieses Ziels auszuarbeiten; fordert rasche Fortschritte bei der Überarbeitung der WTO-Definition für umweltfreundliche Waren und Dienstleistungen, besonders bei den Verhandlungen der laufenden Doha-Runde, empfiehlt als Ausgangspunkt jedoch eine Verknüpfung mit dem Klimawandel, um eine Einigung über die Beseitigung tariflicher und nichttariflicher Hemmnisse für umweltverträgliche Waren und Dienstleistungen zu erzielen, , welche die Verbreitung von Technologien mit niedrigen Kohlenstoffemissionen verhindern oder verlangsamen; fordert die Kommission auf, auf einen Konsens darüber hinzuarbeiten, dass den Sekretariaten von multilateralen Umweltschutzübereinkommen Beobachterstatus bei allen WTO-Treffen eingeräumt wird, die für die Angelegenheiten dieser Übereinkommen relevant sind; betont, dass zu einer dauerhaften Lösung zwangsläufig ein starkes politisches Signal gehört, mit dem eine sinnvolle Arbeitsteilung zwischen dem WTO-System und den Systemen der multilateralen Umweltübereinkommen nach Maßgabe von Kernkompetenzen anerkannt wird; ist davon überzeugt, dass die Zuständigkeiten des WTO-Ausschusses für Handel und Umwelt neu festgelegt werden müssen empfiehlt, dass eine Studie zur möglichen Änderung des WTO-Übereinkommens über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) ausgearbeitet wird, um die Erteilung von Zwangslizenzen für Technologien, deren Anwendung aus Umweltschutzgründen notwendig ist, innerhalb eines Rahmens mit klaren und strengen Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums, deren Umsetzung weltweit genau überwacht werden muss, zu ermöglichen;
Drucksache 864/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Strategieplan für Energietechnologie (Set-Plan) "Der Weg zu einer kohlenstoffemissionsarmen Zukunft " KOM (2007) 723 endg.; Ratsdok. 15458/07
... ", UN-Umweltprogramm und New Energy Finance Ltd.
Mitteilung
1. Notwendigkeit eines europäischen Strategieplans für Energietechnologie SET-PLAN
Technologie ist ein zentrales Element im Gefüge der Energiepolitik
Derzeitige Leistung unzureichend
Immanente Schwächen der Innovation im Energiebereich
Europa sollte bei der Energietechnologie weltweit führen
Entscheidender Faktor Zeit
2. Verwirklichung der politischen Vorstellungen
4 Energieeffizienz
Verwirklichung der Ziele für das Jahr 2020
Verwirklichung der Zielvorstellung für 2050
Gemeinsame ergebnisorientierte Anstrengungen
Maßnahmen des Privatsektors
Maßnahmen auf nationaler Ebene
Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene
Maßnahmen auf globaler Ebene
3. Ziele des SET-PLANS
4. Gemeinsame strategische Planung
EG -Lenkungsgruppe für strategische Energietechnologien
Europäisches Energietechnologie-Informationssystem
5. Wirksame Umsetzung – Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene
5.1. Europäische Industrie-Initiativen
5.2. Schaffung eines europäischen Energieforschungsbündnisses
5.3. Transeuropäische Energienetze und Systeme der Zukunft
6. Ressourcen
Steigerung der Investitionen
Ausbau der personellen Basis
7. Internationale Zusammenarbeit
8. Weiterführende Arbeiten
Drucksache 383/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen KOM (2007) 269 endg.; Ratsdok. 10224/07
... 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Problem der Schiffsabwrackung seit einigen Jahren in den zuständigen internationalen Organisationen, der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) diskutiert und ein abgestimmtes Vorgehen erörtert wird, um international konsensfähige, realistische und wirksame Lösungen für das Abwracken von Schiffen zu finden die die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Seeverkehrs berücksichtigen. Im Dezember 2005 vereinbarte der MEPC, dass die IMO ein neues verbindliches Regelwerk zum Recycling von Schiffen erarbeiten solle, um rechtsverbindliche und international anwendbare Vorschriften für die internationale Schifffahrt und für Recyclinganlagen zu schaffen. Die Arbeiten am Übereinkommensentwurf sind weit fortgeschritten, so dass diese voraussichtlich im Frühjahr 2008 abgeschlossen werden und das Übereinkommen auf einer diplomatischen Konferenz im Frühjahr 2009 angenommen werden könnte.
Drucksache 402/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. April 2007 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss im Namen der Europäischen Gemeinschaft eines Rahmenübereinkommens über ein mehrseitiges Nuklear- und Umweltprogramm in der Russischen Föderation und des Protokolls zu Ansprüchen, rechtlichen Verfahren und Haftungsfreistellung zum Rahmenübereinkommen über ein mehrseitiges Nuklear- und Umweltprogramm in der Russischen Föderation (KOM (2006) 0665 – C6-0475/2006 – 2006/0227(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. April 2007 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss im Namen der Europäischen Gemeinschaft eines Rahmenübereinkommens über ein mehrseitiges Nuklear- und Umweltprogramm in der Russischen Föderation und des Protokolls zu Ansprüchen, rechtlichen Verfahren und Haftungsfreistellung zum Rahmenübereinkommen über ein mehrseitiges Nuklear- und Umweltprogramm in der Russischen Föderation (KOM (2006)
Drucksache 383/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen KOM (2007) 269 endg.; Ratsdok. 10224/07
... Übereinkommen (genauer gesagt ihrer Dachorganisation, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, UNEP) – diskutiert. Alle drei Organisationen haben unverbindliche Richtlinien für das Recycling von Schiffen erarbeitet19. Eine Gemeinsame Arbeitsgruppe von ILO, IMO und Basler Übereinkommen zur Schiffsabwrackung hat 2005 in zwei Sitzungen ein abgestimmtes Vorgehen erörtert, um Doppelarbeit und Überschneidungen von Funktionen, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zwischen den drei Organisationen zu vermeiden.
Grünbuch zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen
1. Einleitung: Der Beitrag Europas zur Lösung eines Weltweiten Problems
2. Wichtige Aspekte
2.1. Rechtslage: das Ausfuhrverbot für gefährliche Abfälle
2.2. Die Ökonomie der Schiffsabwrackung
2.3. Folgen für die Umwelt und soziale Auswirkungen
2.4. Internationale Bestandsaufnahme
3. Möglichkeiten zur Verbesserung des Managements der Schiffsabwrackung in Europa
3.1. Bessere Durchsetzung der europäischen Abfallverbringungsvorschriften
3.2. Internationale Lösungen
3.3. Stärkung der Abwrackkapazitäten in der EU
3.4. Technische Hilfe für Recyclingstaaten sowie Technologietransfer und Weitergabe von bewährten Praktiken
3.5. Förderung freiwilliger Maßnahmen
3.6. Abwrackfonds
3.7. Weitere Optionen
4. Fazit
Drucksache 383/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen KOM (2007) 269 endg.; Ratsdok. 10224/07
... 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Problem der Schiffsabwrackung seit einigen Jahren in den zuständigen internationalen Organisationen, der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) diskutiert und ein abgestimmtes Vorgehen erörtert wird, um international konsensfähige, realistische und wirksame Lösungen für das Abwracken von Schiffen zu finden die die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Seeverkehrs berücksichtigen. Im Dezember 2005 vereinbarte der MEPC, dass die IMO ein neues verbindliches Regelwerk zum Recycling von Schiffen erarbeiten solle, um rechtsverbindliche und international anwendbare Vorschriften für die internationale Schifffahrt und für Recyclinganlagen zu schaffen. Die Arbeiten am Übereinkommensentwurf sind weit fortgeschritten, so dass diese voraussichtlich im Frühjahr 2008 abgeschlossen werden und das Übereinkommen auf einer diplomatischen Konferenz im Frühjahr 2009 angenommen werden könnte.
Drucksache 32/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über eine thematische Strategie für die städtische Umwelt KOM (2005) 718 endg.; Ratsdok. 5298/06
... Die Schaffung qualitativ anspruchsvoller städtischer Gebiete erfordert eine enge Abstimmung zwischen verschiedenen politischen Maßnahmen und Initiativen und eine bessere Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen. Die Mitgliedstaaten haben die Verantwortung, regionale und kommunale Behörden bei der Verbesserung der Umweltbilanz ihrer Städte zu unterstützen. Die im Rahmen dieser Strategie erbrachte Unterstützung dürfte es den kommunalen Behörden und anderen Akteuren einfacher machen, Maßnahmen zu beschreiben, die spezifisch auf ihre Situation abgestimmt sind, und den Informationsaustausch in der gesamten EU vereinfachen. Sie könnten auch dazu beitragen, eine gute Praxis für die Umweltpolitik in städtischen Gebieten außerhalb der EU zu fördern (z.B. Umweltprogramm der UNO "
1. Einleitung
2. Ökologische Herausforderungen an städtische Gebiete
3. Mehrwert von Massnahmen auf EU-Ebene
4. Ziele der Strategie
5. Die Massnahmen
5.1. Leitlinien für eine integrierte Umweltpolitik
5.2. Leitlinien für Pläne für einen nachhaltigen städtischen Nahverkehr
5.3. Förderung eines EU-weiten Austauschs bester Praktiken
5.3.1. Vernetzung und Demonstrationsprojekte
5.3.2. Netz nationaler Zentren für die städtische Umwelt
5.4. Internet-Portal der Kommission für kommunale Behörden
5.5. Fortbildung
5.6. Andere Unterstützungsprogramme der Gemeinschaft
5.6.1. Kohäsionspolitik
5.6.2. Forschung
6. Synergien mit anderen politischen Massnahmen
6.1. Klimawandel
6.2. Natur und biologische Vielfalt
6.3. Umwelt und Lebensqualität
6.4. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
7. Aufbau einer Wissensbasis - Überwachung der Fortschritte
8. Schlussfolgerung
Drucksache 288/06
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... 2. in Vereinbarungen im Rahmen von Naturschutzprogrammen und Agrarumweltprogrammen der Länder oder eines nach § 59 oder im Rahmen des § 60 des
Drucksache 814/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbot der Ausfuhr und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber KOM (2006) 636 endg.; Ratsdok. 14629/06
... Es muss darauf hingewiesen werden, dass dieser Vorschlag, der nur die Maßnahmen 5 und 9 der Strategie umsetzen soll, trotzdem in einen breiteren Kontext eingebettet ist. Um das Gesamtziel einer verringerten Quecksilberexposition auf globaler Ebene zu erreichen, sind ergänzende Maßnahmen auf internationalem Niveau erforderlich. Ein erster Aktionsrahmen in Bezug auf Quecksilber ist das 2003 beschlossene Quecksilber-Programm des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP)2. In seiner Entscheidung von 2005 über das
Drucksache 361/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 170 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1990 über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit
... verweist auf die Notwendigkeit der Zusammenarbeit im Rahmen des Internationalen Programms für chemische Sicherheit zwischen der Internationalen Arbeitsorganisation, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen und der Weltgesundheitsorganisation sowie mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen und der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung, und weist auf die einschlägigen, von diesen Organisationen veröffentlichten Übereinkünfte, Regeln und Richtlinien hin, hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit, eine Frage, die den fünften Gegenstand ihrer Tagesordnung bildet, und dabei bestimmt, dass diese Anträge die Form eines internationalen Übereinkommens erhalten sollen.
Drucksache 486/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Handel und Armut: Konzipierung von handelspolitischen Maßnahmen zur Optimierung des Beitrags des Handels zur Armutsminderung
... M. in der Erwägung, dass laut dem Bericht der Weltbank, des Umweltprogramms der Vereinten Nationen und des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen "
Drucksache 745/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über den Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen KOM (2006) 545 endg.; Ratsdok. 14349/06
... Ansonsten werden Modelle zur Steigerung der Energieeffizienz entwickelt, die aus Gemeinschaftsprogrammen (z.B. CIP40) kofinanziert werden. Die Empfänger werden Leitlinien zur Förderung energieeffizienter Produkte erarbeiten sowie Aus- und Weiterbildungspläne für Energiemanager vorlegen. Bis Ende 2006 wird die Kommission ein Umweltprogramm für KMU (KMU-Umwelt) vorlegen, das u. a. Instrumente zur Steigerung der Energieeffizienz aufzeigt, und einen Strategieplan zur Energietechnologie ausarbeiten, der auch den Beitrag der Informations- und Kommunikationstechnologien zur Energieeffizienz berücksichtigt.
Anhang
1. Einleitung
2. Ziel und Dimension
3. Einsparpotential und Auswirkungen
4. Kontext
5. Strategien und Massnahmen
5.1. Dynamische Anforderungen an die Energieeffizienz von energieverbrauchenden
Vorrangige Maßnahme 1
Vorrangige Maßnahme 2
5.2. Verbesserte Energieumwandlung
Vorrangige Maßnahme 3
5.3. Im Verkehr etwas bewegen
Vorrangige Maßnahme 4
5.4. Finanzierung von Energieeffizienz, wirtschaftliche Anreize und Energiepreispolitik
Vorrangige Maßnahme 5
Vorrangige Maßnahme 6
Vorrangige Maßnahme 7
5.5. Änderung des Umgangs mit Energie
Vorrangige Maßnahme 8
Vorrangige Maßnahme 9
5.6. Internationale Partnerschaften
Vorrangige Maßnahme 10
6. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
Anhang : Maßnahmenvorschläge42
1. Dynamische Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten, Gebäuden und Dienstleistungen
2. Verbesserte Energieumwandlung
3. Im Verkehr etwas bewegen
4. Finanzierung von Energieeffizienz, wirtschaftliche Anreize und Energiepreispolitik
5. Änderung des Umgangs mit Energie
6. Internationale Partnerschaften
Drucksache 583/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Reform der Vereinten Nationen
... 36. fordert eine Stärkung der internationalen Verwaltung im Umweltbereich durch die Aufwertung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) und dessen Umwandlung in eine mit ausreichenden finanziellen, materiellen und Humanressourcen ausgestattete Sonderorganisation für Umweltfragen mit universaler Mitgliedschaft, die befugt wäre, die Einhaltung der bindenden multilateralen Umweltübereinkommen durch die Regierungen, die internationalen Wirtschaftsinstitute und die transnationalen Unternehmen zu gewährleisten und als Bezugsorgan für wissenschaftliche, technische und juristische Expertise über die Umwelt gelten soll; fordert eine neue koordinierte Aktion zur Förderung einer nachhaltigen Umwelt, die sich nicht nur mit dem Klimawandel, sondern auch mit den Fragen der Desertifikation, der Artenvielfalt und der Umweltflüchtlinge befasst; fordert eine Klärung der Zuständigkeiten in Streitfällen, einschließlich der Streitbeilegungsmechanismen, zwischen der WTO und der multilateralen Umweltübereinkommen innerhalb des Systems der Vereinten Nationen;
Kollektive Sicherheit im 21. Jahrhundert: Prävention, Bewusstsein und gemeinsame Verantwortung
Freiheit von Mangel: eine gemeinsame und ausgewogene Vision einer erneuerten Entwicklungspolitik der Vereinten Nationen
Erneuerte Institutionen für mehr Repräsentativität und Efizienz
Drucksache 908/05
Verordnungsantrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... „(5) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann Abweichungen von den Absätzen 1 und 2 genehmigen, wenn naturschutzfachliche oder umweltschutzfachliche Gründe dies erfordern. Abweichungen von den Absätzen 1 und 2 in vertraglichen Regelungen im Rahmen von Naturschutzprogrammen und Agrarumweltprogrammen der Bundesländer oder eines nach § 59 oder § 60 des
Drucksache 946/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 17. Juni 1999 über Wasser und Gesundheit zu dem Übereinkommen von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
... i) die Entsorgung oder Wiederverwendung von Klärschlamm aus kollektiven Abwasserbeseitigungssystemen oder anderen Abwasserbeseitigungsanlagen und die Qualität des zu Bewässerungszwecken verwendeten Abwassers unter Berücksichtigung der von der Weltgesundheitsorganisation und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen aufgestellten Leitlinien für die gefahrlose Nutzung von Abwasser und Ausscheidungen in der Landwirtschaft und in der Aquakultur;
Drucksache 908/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung - Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg -
... 2. in Vereinbarungen im Rahmen von Naturschutzprogrammen und Agrarumweltprogrammen der Länder oder eines nach § 59 oder im Rahmen des § 60 des
Drucksache 908/05 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... 2. in Vereinbarungen im Rahmen von Naturschutzprogrammen und Agrarumweltprogrammen der Länder oder eines nach § 59 oder im Rahmen des § 60 des
Drucksache 429/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Stand der regionalen Integration im Westbalkan
... 12. ist tief beunruhigt durch die Entdeckung von Verseuchungen durch abgereichertes Uran in Wasser- und Bodenproben in die in einigen Teilen von Bosnien und Herzegowina von Wissenschaftlern des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) genommen wurden; äußert seine Besorgnis darüber, dass auf die Empfehlung von UNEP, dass die vergifteten Gebiete entseucht werden sollten, nichts geschieht;
Drucksache 846/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Perspektiven für die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China
... 60. fordert den Rat und die Kommission auf, über das Energie- und Umweltprogramm EU-China und auch auf anderem Wege dafür zu sorgen, dass die Zusammenarbeit in Fragen der erneuerbaren Energie/Energieeffizienz eine Priorität bei der künftigen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und China bilden wird, und die Entwicklung nachhaltiger Technologien und Industrien in China zu fördern, um es insbesondere zu ermöglichen, bei der Entwicklung neuer Technologien, die eine nachhaltige Zukunft möglich machen, zusammenzuarbeiten; fordert China auf, beim Neubau von Kohlekraftwerken auf die neuesten, effizientesten und umweltverträglichsten Technologien zurückzugreifen; fordert China auf, beim Neubau von Kohlekraftwerken möglichst bald auf so genannte Clean-Coal-Technologien zurückzugreifen; fordert China auf, die Sicherheitsstandards in seinen Kohlegruben zu verbessern; fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit europäischen Grubentechnologieherstellern anzubieten; fordert China auf, bei einem möglichen Neubau von Kernkraftwerken auf europäische Erfahrung und Sicherheitstechnik zurückzugreifen und eng mit europäischen Herstellern und Behörden sowie der Internationalen Atomenergiebehörde zu kooperieren;
Drucksache 493/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Strategie der Europäischen Union für die Konferenz über persistente organische Schadstoffe in Punta del Este
... 10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat des Umweltprogramms der Vereinten Nationen mit dem Ersuchen, sie an alle Nicht-EU-Vertragsparteien weiterzuleiten, zu übermitteln.
Drucksache 883/04
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an die Internationale Tropenholzorganisation
... f) er koordiniert und harmonisiert diese Tätigkeiten der Zusammenarbeit im Bereich der Wiederaufforstung und Waldbewirtschaftung mit den anderswo, insbesondere unter der Schirmherrschaft der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation(FAO), des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), der Weltbank, des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP), regionaler Entwicklungsbanken und anderer zuständiger Organisationen durchgeführten entsprechenden Tätigkeiten.
Drucksache 728/2/04
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV ) Punkt 35 der 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
... Wird diese Option nicht angewandt, hat dies aufgrund der o.a. Codierungsgewohnheiten" im Übrigen auch zur Folge, dass es von der gewählten Angabe des Landwirts im Flächennachweis 2003 abhängt, ob ein Härtefall gemäß § 13 der vorliegenden Verordnung begründet wird oder nicht. Dies hat zur Folge, dass bei völlig identischen Sachverhalten (z.B. Teilnahme mit 1 ha Ackerfläche an einem Agrarumweltprogramm mit Umwandlung von Ackerflächen in extensiv zu nutzen des Dauergrünland) in Abhängigkeit der Codierung in 2003 völlig voneinander abweichende Verwaltungsverfahren mit entsprechend abweichenden Ergebnissen in Gang gesetzt werden müssen. Hat nämlich ein Landwirt in 2003 die Kulturart Wiese" für die umgewandelte Fläche gewählt, muss er einen Antrag auf Härtefall" stellen und der Verrechnung gemäß § 13 Abs. 1 zustimmen. Hat er dagegen Wechselgrünland" gewählt, erhält er automatisch" einen Zahlungsanspruch für Ackerland und kann die Prämie aus der Agrarumweltmaßnahme weiterhin ungeschmälert erhalten.
Drucksache 72/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Das Paris-Protokoll - Ein Blueprint zur Bekämpfung des globalen Klimawandels nach 2020 COM(2015) 81 final
Drucksache 148/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen
Drucksache 175/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen von Minamata vom 10. Oktober 2013 über Quecksilber (Minamata-Übereinkommen)
Drucksache 176/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Protokolls vom 30. November 1999 (Multikomponenten-Protokoll) zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon
Drucksache 290/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2341
Drucksache 546/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Drucksache 635/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz - AReG )
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