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32 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Umwandlungsprozess"


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Drucksache 56/20 (Beschluss)

... -frei erzeugten Strom vor allem zur Wärmeerzeugung sowie in den Sektoren Verkehr, chemische Industrie und Schwerindustrie und hier insbesondere in der Stahlindustrie einzusetzen. Er kann beispielsweise als Wasserstoff, Methanol, Ammoniak, Wärme oder E-Fuel weiterverwendet werden. Die für die Umwandlungsprozesse benötigten Technologien sind bereits vorhanden.

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Drucksache 56/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Projekte der Sektorenkopplung im Rahmen einer Experimentierklausel


 
 
 


Drucksache 56/1/20

... -frei erzeugten Strom vor allem zur Wärmeerzeugung sowie in den Sektoren Verkehr, chemische Industrie und Schwerindustrie und hier insbesondere in der Stahlindustrie einzusetzen. Er kann beispielsweise als Wasserstoff, Methanol, Ammoniak, Wärme oder E-Fuel weiterverwendet werden. Die für die Umwandlungsprozesse benötigten Technologien sind bereits vorhanden.

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Drucksache 56/1/20




1. Zu Nummer 2

2. Zu Nummer 2 und Nummer 3 - neu -


 
 
 


Drucksache 56/20

... Neben der Möglichkeit der Speicherung des grünen Stroms besteht eine weitere Möglichkeit des Ausgleichs in der Nutzung des grünen Stroms in den Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie mit Hilfe von Umwandlungsprozessen. Dies ist die Idee der Sektorenkopplung. Neben der Dekarbonisierung der genannten Sektoren ermöglicht die Sektorenkopplung auch die Integration von hohen Anteilen erneuerbarer Energien, so dass Schwankungen insbesondere der Wind- und Solarenergie besser ausgeglichen werden können. Dies führt zu einer größeren Flexibilität der Nachfrage und senkt die Kosten beim Netzengpassmanagement und für teure elektrische Speicher.



Drucksache 505/18

... Der Wirtschaft entstehen aufgrund des Umwandlungsprozesses einer Gesellschaft weitere Kosten. In einfach gelagerten Fällen sind nach geltendem Recht bei einem angenommenen Gegenstandswert von 100.000 Euro mit einer grenzüberschreitenden Verschmelzung einer Ltd. auf eine zu diesem Zweck gegründeten GmbH in Deutschland rund 1.620 Euro Notarkosten verbunden. Nach Schätzung des BMJV wird es sich voraussichtlich um 2.500 Fälle handeln. Bei 2.500 Verschmelzungsfällen entstehen damit weitere Kosten von 4 Mio. Euro.

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Drucksache 505/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umwandlungsgesetzes

§ 122m
Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
(Änderung des Umwandlungsgesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Artikel 2
(Inkrafttreten)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4576, BMJV: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 600/15

... (12) Um die Zuverlässigkeit der über die Vorbereitung zur Wiederverwendung erhobenen Daten zu gewährleisten, müssen gemeinsame Berichterstattungsvorschriften festgelegt werden. Gleichermaßen muss präzisiert werden, auf welche Weise die Mitgliedstaaten mitteilen sollen, was effektiv recycelt wird und auf das Erreichen der Recyclingziele angerechnet werden kann. Dazu muss die Berichterstattung über das Erreichen der Recyclingziele grundsätzlich auf den dem abschließenden Recyclingverfahren zugeführten Stoffen (Input) basieren. Um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, sollte es den Mitgliedstaaten unter strikten Bedingungen gestattet werden, die Recyclingquoten auf Basis der die Abfalltrennungsanlage verlassenden Stoffe (Output) mitzuteilen. Gewichtsverluste bei Materialien oder Stoffen, die auf physikalische und/oder chemische Umwandlungsprozesse im Rahmen des abschließenden Recyclingverfahrens zurückzuführen sind, sollten von dem Gewicht des als recycelt gemeldeten Abfalls nicht abgezogen werden.

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Drucksache 600/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Allgemeiner Kontext

1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung

2.1 Studien

2.2 Interne Konsultation

2.3 Externe Konsultation

2.4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Erläuternde Dokumente

3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 6a
Berechnung der Erfüllung der Zielvorgaben gemäß Artikel 6

Artikel 6b
Frühwarnbericht

Artikel 20
Spezifische Maßnahmen

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 21a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten

Anhang

Anhang IV
Berechnungsmethode für die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Produkten und Bestandteilen für die Zwecke von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben f bis i


 
 
 


Drucksache 372/13

... O. in der Erwägung, dass die EU Ägyptens wichtigster Wirtschaftspartner und seine Hauptquelle für Auslandsinvestitionen und Entwicklungszusammenarbeit ist; in der Erwägung, dass sich die Taskforce EU-Ägypten unter dem gemeinsamen Vorsitz der HR/VP und des ägyptischen Außenministers Kamel Amr am 13./14 November 2012 in Kairo getroffen und ein umfassendes Paket wirtschaftlicher und politischer Hilfsmaßnahmen beschlossen hat, das Ägypten in seinem Umwandlungsprozess unterstützen soll und beinahe 5 Milliarden Euro an Zuschüssen und Darlehen für die Jahre 2012-2013 umfasst; in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung teilweise davon abhängt, dass Ägypten ein Übereinkommen mit dem Internationalen Währungsfonds abschließt, sowie von der Menschenrechts-, Demokratie- und Wirtschaftspolitik in dem Land; in der Erwägung, dass die Einhaltung dieser Zusagen und eine beschleunigte Bereitstellung von EU-Unterstützung für Ägypten lebenswichtig sind;

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Drucksache 372/13




P7_TA -PROV 2013 0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten Flughafen Wien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Untersuchung der Beschwerde 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission Flughafen Wien 2012/2264 INI

P7_TA -PROV 2013 0095 - Lage in Ägypten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten 2013/2542 RSP

P7_TA -PROV 2013 0100 - Lage in Bangladesch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Bangladesch 2013/2561 RSP

P7_TA -PROV 2013 0101 - Die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen, im Irak Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen 2013/2562 RSP

P7_TA -PROV 2013 0102 - Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen 2013/2563 RSP


 
 
 


Drucksache 688/12

... (2) Energieerzeugnisse gelten nur dann als zur Stromerzeugung verwendet, soweit sie in der Stromerzeugungsanlage unmittelbar am Energieumwandlungsprozess teilnehmen. Unbeschadet der technisch bedingten Umwandlungsverluste ist die gesamte im Stromerzeugungsprozess eingesetzte Menge an Energieerzeugnissen entlastungsfähig. Zum Stromerzeugungsprozess gehören insbesondere nicht:



Drucksache 576/1/10

... III. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass in der Phase der Umwandlung des verpflichtenden Zivildienstes in einen freiwilligen Zivildienst ein gleichwertiges Nebeneinander mit den Jugendfreiwilligendiensten praktiziert werden kann. Während dieser Umwandlungsphase soll unter Mitwirkung aller Beteiligten beobachtet werden, wie sich FSJ und FÖJ einerseits und der neue freiwillige Zivildienst andererseits entwickeln. Unter maßgeblicher Beteiligung der Länder soll dann geprüft werden, welche Struktur für die Freiwilligendienste insgesamt mittelfristig sinnvoll sein kann.



Drucksache 49/09

... " erneuerbare und nicht erneuerbare Energie, die keinem Umwandlungsprozess unterzogen wurde;

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Drucksache 49/09




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Ziel

1.2. Politische Ziele der EU und der Gebäudesektor

2. Geltende Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

2.1. Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

2.2. Sonstige Rechtsinstrumente

2.3. Weiterer Handlungsbedarf?

3. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen

3.2. Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Rechtliche Elemente des Vorschlags

5.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

5.2. Rechtsgrundlage

5.3. Recht zum Tätigwerden der EU, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

5.4. Wahl des Rechtsinstruments

6. Inhalt des Richtlinienvorschlags

3 Präambel

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Festlegung einer Berechnungsmethode

Artikel 4
Festlegung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 5
Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 6
Neue Gebäude

Artikel 7
Bestehende Gebäude

Artikel 8
Gebäudetechnische Systeme in bestehenden Gebäuden

Artikel 9
Gebäude, deren Kohlendioxidemissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind

Artikel 10
Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 11
Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 12
Anbringung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 13
Inspektion von Heizungsanlagen

Artikel 14
Inspektion von Klimaanlagen

Artikel 15
Berichte über die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen

Artikel 16
Unabhängiges Fachpersonal

Artikel 17
Unabhängiges Kontrollsystem

Artikel 18
Überprüfung

Artikel 19
Information

Artikel 20
Anpassung von Anhang I an den technischen Fortschritt

Artikel 21
Ausschuss

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Umsetzung

Artikel 25
Inkrafttreten

Artikel 26

Anhang I

Anhang II

Anhang III

Anhang IV

Vorschlag

Artikel 1
Ziel Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Festlegung einer BerechnungsmMethode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Artikel 4
Festlegung von Anforderungen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 5
Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 56
Neue Gebäude

Artikel 67
Bestehende Gebäude

Artikel 8
Gebäudetechnische Systeme

Artikel 9
Gebäude, deren Kohlendioxidemissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind

Artikel 710
Ausweis Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 11
Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 12
Anbringung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 813
Inspektion von Heizkesseln Heizungsanlagen

Artikel 914
Inspektion von Klimaanlagen

Artikel 15
Berichte über die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen

Artikel 1016
Unabhängiges Fachpersonal

Artikel 17
Unabhängiges Kontrollsystem

Artikel 1118
Überprüfung

Artikel 19
Information

Artikel 20
Anpassung des Rahmens von Anhang I an den technischen Fortschritt

Artikel 1421
Ausschussverfahren

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 1523
Umsetzung

Artikel 24
Aufhebung

Artikel 1625
Inkrafttreten

Artikel 1726

Anhang I
Allgemeiner Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ( gemäß Artikel 3)

Anhang II
Unabhängiges Kontrollsystem für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz und Inspektionsberichte

Anhang III

Teil
A Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen gemäß Artikel 24

Teil
B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht und die Anwendung (gemäß Artikel 24)

Anhang IV
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 282/2/07

... "22. b) für die Heizwärme - einschließlich Raumkälte- und Warmwasserbereitung zusätzlich im Neu- und Altbau einen Mindestanteil Erneuerbarer Energien verpflichtend zu machen. Beim Neubau sollte der Einstieg mit 20 Prozent erfolgen; für den Altbau ist ein angemessener Prozentsatz zu prüfen. Der Pflichtanteil soll auch als erfüllt gelten, wenn der Anteil aus Wärmerückgewinnung, aus Erd- und Umweltwärme bzw. aus Abwärme zum Beispiel aus industriellen und Energieumwandlungsprozessen stammt. Die Pflicht kann auch dadurch erfüllt werden, dass die Höchstwerte des zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs um mindestens 20 Prozent der jeweils zum Zeitpunkt der Verpflichtung geltenden



Drucksache 658/06

... " ein Stoffwechselprodukt, das bei einem biologischen Umwandlungsprozess erzeugt wird. Der Sportler muss vorsätzlich handeln.

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Drucksache 658/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Anti-Doping-Gesetz (ADG)

§ 1
Definitionen

§ 2
Aufklärung der Bevölkerung

§ 3
Berichtspflichten

§ 4
Straftaten

§ 5
Sportbetrug

§ 6
Strafmilderung und Absehen von Strafe

§ 7
Erweiterter Verfall und Einziehung

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 4
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 5
In-Kraft-Treten

Anlage

A. Anabole Wirkstoffe

1. Anabol-androgene Steroide AAS

a Exogene ASS

b Endogene AAS

2. Andere anabole Wirkstoffe:

B. Hormone und verwandte Wirkstoffe

C. BETA-2-AGONISTEN

D. WIRKSTOFFE MIT antiöstrogener Wirkung

E. DIURETIKA UND Andere Maskierungsmittel

F. STIMULANZIEN

G. NARKOTIKA

H. GLUKOKORTIKOSTEROIDE

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 14/1/05

... Die Verordnung geht im Grundsatz davon aus, dass vollständig stabilisierte Abfälle nur im Ergebnis von Umwandlungsprozessen entstehen können. Umwandlungsprozesse sollen dabei nur solche sein, bei denen gefährliche Abfallinhaltsstoffe mittels chemischer Reaktion in nicht gefährliche Reaktionsprodukte gewandelt werden.

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Drucksache 14/1/05




2 A.

1. Zu § 1 Abs. 1 Nr. 2

4 Folgeänderung:

2. Zu § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a, b und d

5 Folgeänderungen:

3. Zu § 1 Abs. 3 Nr. 2*

4. Zu § 1 Abs. 3 Nr. 3**

5 Folgeänderung:

5. Zu § 2 Nr. 1

5 Folgeänderung:

6. Zu § 2 Nr. 2 Buchstabe a und b

7. Zu § 2 Nr. 5

8. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

5 Folgeänderung:

9. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

10. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

5 Folgeänderung:

11. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

12. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4

13. Zu § 3 Abs. 2 Satz 2 - neu -

5 Folgeänderung:

14. Zu § 3 Abs. 2a - neu -

15. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 3

5 Folgeänderungen*:

16. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 5

5 Folgeänderungen:

17. Zu § 4 Abs. 2 Nr. 1

18. Zu § 4 Abs. 2 Nr. 1

19. Zu § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 - neu -

20. Zu § 4 Abs. 2 Nr. 2

21. Zu § 5

§ 5
Inverkehrbringen von Abfällen

22. Zu § 6 Überschrift

23. Zu § 6 Abs. 1 Satz 3

24. Zu § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4

5 Folgeänderungen:

25. Zu § 6 Abs. 2

26. Zu § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2

27. Zu § 8 Abs. 1 Satz 2

28. Zu Anhang 1 Einleitung Satz 2

29. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Tabellenkopf Spalte 2

30. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Tabellenkopf Überschrift der Spalten 3 bis 6 In Anhang 1 Tabelle 1 ist im Tabellenkopf in der Überschrift zu den Spalten 3 bis 6 das Wort Annahmekriterien durch das Wort Zuordnungskriterien zu ersetzen.

31. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Zeile 3 und 3.l

5 Folgeänderung:

32. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Zeile 4.2 Spalte 2

33. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Fußnote 1 Satz 2

34. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Fußnote 2

5 Folgeänderung:

Zu Anhang 1 Tabelle 1 Fußnote 2:

Zu Anhang 1 Tabelle 2 Fußnote 01:

35. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Anhang 1 Tabelle 1 Zeile Nr. 5.3 Spalte 2 Fußnote 2a - neu -

36. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Spalte DK I Zeile 4.2 und Zeile 4.3 sowie Fußnote 4

37. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile l.01, l.02, l.03, 2.01, 2.02, 4.23 - jeweils Spalte 4 und 5

38. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 3.01 Spalte 7

39. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 3.01 Spalte 8

40. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 3.02 bis 3.07 Spalte 3

41. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 3.07 Spalte 2

42. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile Nr. 4.03 Spalte 7 Fußnote 5a - neu -

43. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 4.04 Spalte 4 und 5

5 Folgeänderung:

44. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile Nr. 4.11 Spalte 6 und Zeile Nr. 4.18 Spalte 8 Anhang 1 Tabelle 2 ist wie folgt zu ändern:

45. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 4.12 Spalte 4 und 5

5 Folgeänderung:

46. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 4.18 Spalte 4 und 5

5 Folgeänderung:

47. Zu Anhang 3 Nr. 3 und 4 Buchstabe b Satz 6 - neu -

48. Zu Anhang 3 Nr. 3 Satz 3 i

49. Zu Anhang 3 Nr. 4 Buchstabe a Satz 3 - neu -

50. Zu Anhang 3 Nr. 4 Buchstabe b

51. Zu Anhang 3 Nr. 4 Buchstabe b Satz 2 i

52. Zu Anhang 3 Nr. 4 Buchstabe b Satz 6 - neu - und 7 - neu -

53. Zu Artikel 2 - neu - § 8 Abs. 3 Satz 3 - neu - GewAbfV

5 Folgeänderungen:

2 B.

54. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung


 
 
 


Drucksache 914/05

... Die Kommission wird prüfen, wie die Forschung zur Optimierung der Energiegewinnung aus land- und forstwirtschaftlichen Nutzpflanzen sowie die Erforschung der Umwandlungsprozesse am besten gefördert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 914/05




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. Das Potenzial der Biomasse

1.2. Kosten und Nutzen

1.3. Nutzung von Biomasse im Verkehr, zur Strom- und Wärmeerzeugung

2. Biomasse zur Wärmeerzeugung

2.1. Rechtsvorschriften zu erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung

2.2. Erneuerung bei der Fernwärme

3. Strom AUS Biomasse

4. BIOKRAFTSTOFFE

4.1. Umsetzung der Biokraftstoffrichtlinie

4.2. Der Fahrzeugmarkt

4.3. Ausgewogenheit zwischen Inlandserzeugung und Einfuhren

4.4. Normen

4.5. Beseitigung technischer Hemmnisse

4.6. Einsatz von Ethanol zur Senkung der Dieselnachfrage

5. QUERSCHNITTSTHEMEN

5.1. Biomasseversorgung

Gemeinsame Agrarpolitik GAP

5 Forstwirtschaft

5 Abfälle

Tierische Nebenprodukte

5 Normen

Verbesserung der Lieferkette

Einzelstaatliche Aktionspläne für Biomasse

5.2. Finanzielle Förderung der Energieerzeugung aus Biomasse durch die EU

5.3. Staatliche Beihilfen

6. Forschung

7. Schlussfolgerung

2 Anhänge


 
 
 


Drucksache 179/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.