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"Umsatzsteuer- und Finanzausgleich"
Drucksache 34/15
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2015
... es ist während des Ausgleichsjahres auf Basis vorläufiger Bemessungsgrundlagen der Umsatzsteuer- und Finanzausgleich unter den Ländern zu berechnen; er ist zahlungstechnisch mit dem Anteil des Bundes an der von den Landesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer durch Zu- bzw. Abschläge abzuwickeln.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
§ 1 Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2015
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
2 Allgemeines
Zu § 1
Zu § 2
Anlage 1 Seite 1 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014
Anlage 1 Seite 2 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014
Anlage 1 Seite 3 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014
Anlage 2 Seite 1 Berechnung der Ablieferungssätze zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs 2015
Anlage 2 Seite 2 Berechnung der Ablieferungssätze zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs 2015
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 3167: Entwurf der Ersten Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2015
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 77/11
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2011
... Unterschiede zwischen dem auf der Basis vorläufiger Bemessungsgrundlagen vollzogenen Umsatzsteuer- und Finanzausgleich unter den Ländern und dem sich nach der tatsächlichen Entwicklung der Bemessungsgrundlagen ergebenden Ausgleich werden durch vierteljährliche Zwischenabrechnungen (§ 14 Absatz 3 des Gesetzes) sowie durch eine Endabrechnung nach Jahresabschluss (§ 15 des Gesetzes) bereinigt.
A. Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
§ 1 Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2011
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
3 Allgemeines
Zu § 1
Zu § 2
Anlage 1 Seite 1
Anlage 1 Seite 2
Anlage 1 Seite 3
Anlage 2 Seite 1
Anlage 2 Seite 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1591: Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2011
Drucksache 81/10
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2010
... es ist während des Ausgleichsjahres auf Basis vorläufiger Bemessungsgrundlagen der Umsatzsteuer- und Finanzausgleich unter den Ländern zu berechnen und zahlungstechnisch mit dem Anteil des Bundes an der von den Landesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer durch Zu- bzw. Abschläge abzuwickeln.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
§ 1 Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2010
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
2 Allgemeines
Zu § 1
Zu § 2
Anlage 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1156: Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2010
Drucksache 152/09
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2009
... es ist während des Ausgleichsjahres der auf der Basis vorläufiger Bemessungsgrundlagen zu errechnende Umsatzsteuer- und Finanzausgleich unter den Ländern zahlungstechnisch mit der Ablieferung des Bundesanteils an der von den Landesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer durch Zu- bzw. Abschläge abzuwickeln.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
§ 1 Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2009
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
3 Allgemeines
Zu § 1
Zu § 2
Anlage 1 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2007 - 30.09.2008
Anlage 2 Berechnung der Ablieferungssätze zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs 2009
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 832: Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2009
Drucksache 131/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2008
... es ist während des Ausgleichsjahres der auf der Basis vorläufiger Bemessungsgrundlagen zu errechnende Umsatzsteuer- und Finanzausgleich unter den Ländern zahlungstechnisch mit der Ablieferung des Bundesanteils an der von den Landesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer durch Zu- bzw. Abschläge abzuwickeln.
Drucksache 65/05
Verordnung
des Bundesministeriums der Finanzen
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2005
... es ist während des Ausgleichsjahres der sich auf der Basis vorläufiger Bemessungsgrundlagen zu errechnende Umsatzsteuer- und Finanzausgleich unter den Ländern zahlungstechnisch mit der Ablieferung des Bundesanteils an der von den Landesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer durch Zu- bzw. Abschläge abzuwickeln.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
§ 1 Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2005
§ 2 Inkrafttreten
Zu § 1
Drucksache 35/18
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichs-gesetzes im Ausgleichsjahr 2018
Drucksache 50/16
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2016
Drucksache 111/17
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2017
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