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"Tierhaltungen"


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0482/04
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0709/04
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0401/03
0401/03B
0061/03B
0574/03B
0595/03
0954/03B
0595/03B
0061/1/03
Drucksache 555/12

... Ziel des Gesetzes ist es, Maßnahmen zu treffen, die darauf gerichtet sind, den Einsatz von Antibiotika bei der Haltung von Tieren zu reduzieren, den sorgfältigen Einsatz und verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika zur Behandlung von erkrankten Tieren zu fördern und zu verbessern, um das Risiko der Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu begrenzen sowie der Überwachung eine effektivere Aufgabenwahrnehmung, insbesondere im Tierhaltungsbetrieb, zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E 3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

3 Sozialversicherung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 58a
Mitteilungen über Tierhaltungen und Arzneimittelverwendung

§ 58b
Ermittlung der Therapiehäufigkeit

§ 58c
Verringerung der Anwendung antimikrobiell wirksamer Stoffe

§ 58d
Verordnungsermächtigungen

§ 83b
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 58a

Zu § 58b

Zu § 58c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1950: Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

1. Gesamtbewertung

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 555/1/12

... Eine derart umfassende Meldeverpflichtung zur Erfassung von Stoffen mit antimikrobieller Wirkung erscheint auch angesichts des damit verfolgten Zieles geboten und verhältnismäßig. Denn nur dadurch wird den zuständigen Überwachungsbehörden die Möglichkeit eröffnet, die Wege und Ströme von antibiotisch wirkenden Stoffen vom Hersteller bis zum Anwender nachzuvollziehen und bei festgestellten Unregelmäßigkeiten einzuschreiten. Diese Vorgehensweise dient letztlich dem Ziel, den Einsatz antibiotisch wirksamer Stoffe in der Tierhaltung auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen, um die konkrete Gefahr von Resistenzbildungen, die auch dramatische Auswirkungen im humanmedizinischen Bereich entfalten, zu minimieren. Zum mittelbaren Schutz des Rechtsgutes Humangesundheit erscheint die Regelung einer umfassenden Mitteilungsverpflichtung verhältnismäßig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 1c Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3, Satz 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 56 Absatz 4 Satz 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc - neu - § 56a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Nummer 6 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a *

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - § 57 Absatz 2 Satz 1 *

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Nummer 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 58 Absatz 3 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 4

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 4

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, 4, Satz 2 - neu - *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1, § 58b *

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a - neu -

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu -, § 58b Überschrift, Absatz 1 Satz 4 - neu -

18. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 und § 58b Absatz 2

19. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, 4 - neu -

20. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 2, § 58d Absatz 2 Nummer 1

21. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 3

22. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 4, Satz 5, Satz 6, Satz 7, Absatz 2, Absatz 2a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

23. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 2

24. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3

25. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 1

26. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 4 - neu -

27. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1

Zu Artikel 1 Nummer 7

30. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 2 Satz 2

31. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 1 und 2 einleitender Satzteil und Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 bis 5 - neu -

33. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 2

34. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 3a - neu -

35. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 - neu -

36. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 4 - neu -

37. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

38. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 1

39. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 3 - neu -

40. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 3 Nummer 4 - neu -

41. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e - neu -

§ 58e
Zentrale Datenbank

42. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69b Absatz 1

43. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23a1 - neu - bis 23a3 - neu -

44. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23a1 - neu - *

45. Zu Artikel 2 Absatz 1 Inkrafttreten

46. Zum Gesetzentwurf allgemein

47. Zum Gesetzentwurf allgemein

48. Zum Gesetzentwurf insgesamt

49. Zum Gesetzentwurf insgesamt

50. Zum Gesetzentwurf insgesamt

51. Zum Gesetzentwurf insgesamt

52. Zum Gesetzentwurf insgesamt

53. Zum Gesetzentwurf insgesamt

54. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 40/1/12

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass diese sich beim Europarat für die Weiterführung der Arbeit an den Europäischen Übereinkommen zum Tierschutz - insbesondere für die Fortführung der Tätigkeit des ständigen Ausschusses zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen - einsetzt, da die Empfehlungen des Ausschusses eine wichtige Grundlage für die Beurteilung von Tierhaltungen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/1/12




Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 740/11 (Beschluss)

... - eine Neudefinition von Tierhaltung mit europaweit klaren und umfassenden Standards einer tiergerechten Haltung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 740/11 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Maßnahme Nummer 2

Zu Maßnahme Nummer 3

Zu Maßnahme Nummer 5

Zu Maßnahme Nummer 10

Zu Maßnahme Nummer 11

Zu weiteren Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 740/1/11

... 5. - eine Neudefinition von Tierhaltung mit europaweit klaren und umfassenden Standards einer tiergerechten Haltung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 740/1/11




Zur Vorlage allgemein

Zu Maßnahme Nummer 2

Zu Maßnahme Nummer 3

Zu Maßnahme Nummer 5

Zu Maßnahme Nummer 10

Zu Maßnahme Nummer 11

Zu weiteren Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 565/1/11

... Spezielle ausführende Rechtsvorschriften für die Tierhaltung im Zirkus gibt es nicht. Die einschlägigen Leitlinien entsprechen nicht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis und dienen zudem lediglich der Orientierung. Sie sind nicht rechtsverbindlich und gehen darüber hinaus von einer wissenschaftlich nicht belegten und inzwischen überkommenen Hypothese aus. Diese besagt, dass Wildtiere die Reduktion ihres Lebensraumes auf ein Minimum und das Nichterfüllen ganzer Verhaltenskreise dadurch kompensieren könnten, dass sie nicht selbstbestimmte Dressurleistungen in der Manege zeigen. Wie die aus 2009 stammenden "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" auch belegen, ist nicht selbstbestimmte Arbeit nicht einmal ausreichend, um den Verhaltenskreis "Bewegung" angemessen zu erfüllen bzw. zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/1/11




Zu Satz 1, Satz 2, Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 565/11 (Beschluss)

... Spezielle ausführende Rechtsvorschriften für die Tierhaltung im Zirkus gibt es nicht. Die einschlägigen Leitlinien entsprechen nicht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis und dienen zudem lediglich der Orientierung. Sie sind nicht rechtsverbindlich und gehen darüber hinaus von einer wissenschaftlich nicht belegten und inzwischen überkommenen Hypothese aus. Diese besagt, dass Wildtiere die Reduktion ihres Lebensraumes auf ein Minimum und das Nichterfüllen ganzer Verhaltenskreise dadurch kompensieren könnten, dass sie nicht selbstbestimmte Dressurleistungen in der Manege zeigen. Wie die aus 2009 stammenden "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" auch belegen, ist nicht selbstbestimmte Arbeit nicht einmal ausreichend, um den Verhaltenskreis "Bewegung" angemessen zu erfüllen bzw. zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/11 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus

I. Allgemeines

II. Zur Verfassungsmäßigkeit eines Verbotes bestimmter Wildtiere und im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit der EU

III. Zur Frage der art- und verhaltensgerechten Haltung bestimmter Tierarten im Zirkus


 
 
 


Drucksache 16/10

... Es werden drei Informationspflichten für Betriebe, die Wirtschaftsdünger abgeben, befördern oder übernehmen, u. a. gewerbliche Tierhaltungen, landwirtschaftliche Betriebe,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Aufzeichnungspflicht

§ 4
Meldepflicht

§ 5
Mitteilungspflicht

§ 6
Ergänzende Landesregelungen

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 16/1/10

... Es werden drei Informationspflichten für Betriebe, die Wirtschaftsdünger abgeben, befördern oder übernehmen, u. a. gewerbliche Tierhaltungen, landwirtschaftliche Betriebe,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/1/10




1. Zur Vorlage insgesamt*

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Aufzeichnungspflicht

§ 4
Meldepflicht

§ 5
Mitteilungspflicht

§ 6
Ergänzende Landesregelungen

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

2. Zu § 1 Satz 2 Nummer 3

3. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

4. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

5. Zu § 4


 
 
 


Drucksache 305/10

... Es werden drei Informationspflichten für Betriebe, die Wirtschaftsdünger abgeben befördern oder übernehmen, u. a. gewerbliche Tierhaltungen, landwirtschaftliche Betriebe,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Aufzeichnungspflicht

§ 4
Meldepflicht

§ 5
Mitteilungspflicht

§ 6
Ergänzende Landesregelungen

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 930: Entwurf der Verordnung über das Verbringen von Wirtschaftsdünger


 
 
 


Drucksache 16/10 (Beschluss)

... Es werden drei Informationspflichten für Betriebe, die Wirtschaftsdünger abgeben, befördern oder übernehmen, u. a. gewerbliche Tierhaltungen, landwirtschaftliche Betriebe,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage Verordnung
über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Aufzeichnungspflicht

§ 4
Meldepflicht

§ 5
Mitteilungspflicht

§ 6
Ergänzende Landesregelungen

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 399/09

... -Nutztierhaltungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten der Wirtschaft

Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Abschnitt 4
Anforderungen an das Halten von Masthühnern

§ 16
Anwendungsbereich

§ 17
Sachkunde

§ 18
Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner

§ 19
Anforderungen an das Halten von Masthühnern

§ 20
Überwachung und Folgemaßnahmen im Schlachthof

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

3 Allgemeines

4 Bürokratiekosten

Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

Bürokratiekosten für die Verwaltung

4 Einzelvorschriften

Zusätzliche Begründung zu Artikel 1 Nr. 4

Zusätzliche Begründung zu Artikel 1 Nr. 5 § 19 Abs. 3

Zusätzliche Begründung zu Artikel 1 Nr. 5 § 19 Abs. 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 776: Vierte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung


 
 
 


Drucksache 115/09

... 2. Der Bundesrat bedauert, dass es auf europäischer Ebene über die allgemeinen Regelungen zum Tierschutz in der Nutztierhaltung hinaus keine konkreten Vorgaben für eine tiergerechte Haltung von Kaninchen gibt, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit gehalten werden. Zudem ist es trotz der Initiativen des Handels im Jahr 2007 nicht gelungen, europaweit in allen derartigen Betrieben deutliche Verbesserungen der Haltungsbedingungen von Kaninchen zu erzielen.



Drucksache 280/09A

... " in Nummer 1 erfasst wie im geltenden Recht keine Massentierhaltungen. Erlaubnis- und Bewilligungsfreiheit besteht folglich nicht, wenn für den Hofbetrieb die Tierplatzschwellenwerte nach der



Drucksache 115/09 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat bedauert, dass es auf europäischer Ebene über die allgemeinen Regelungen zum Tierschutz in der Nutztierhaltung hinaus keine konkreten Vorgaben für eine tiergerechte Haltung von Kaninchen gibt, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit gehalten werden. Zudem ist es trotz der Initiativen des Handels im Jahr 2007 nicht gelungen, europaweit in allen derartigen Betrieben deutliche Verbesserungen der Haltungsbedingungen von Kaninchen zu erzielen.

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Drucksache 115/09 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Tierschutz bei der Haltung von Kaninchen zu Erwerbszwecken


 
 
 


Drucksache 409/08 (Beschluss)

... Quarantäneeinrichtungen sind im Rahmen verschiedener Verordnungen von landwirtschaftlichen Tierhaltungen vorzuhalten und auch für Besamungsstationen für Equiden unerlässlich, um einerseits eine Einstallungsquarantäne durchführen zu können und andererseits im Fall des Auftretens von Krankheitssymptomen in der Station betroffene Tiere unverzüglich isolieren zu können und so den Gesundheitsstatus der Station schnellstmöglich wiederherstellen zu können.

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Drucksache 409/08 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren (Samenverordnung - SamEnV)

1. Zu § 3 Nr. 6a - neu -

2. Zu § 3 Nr. 10a - neu -

3. Zu § 4

§ 4
Ausnahmen

4. Zu § 6 Abs. 4 - neu -

5. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2

6. Zu § 10

7. Zu § 12 Nr. 7 und 8 Buchstabe a

8. Zu Anlage 1 Nr. 1 Buchstabe b

9. Zu Anlage 2 Zeile Equiden/... Infektiöse Anämie


 
 
 


Drucksache 710/1/08

... , der Bienenseuchenverordnung und der derzeit gültigen Fischseuchenverordnung. Auch die genehmigten Betriebe sollten in einem Register erfasst werden. Zur automatisierten Registerführung aller tierseuchenrelevanten Tierhaltungen in einem Register ist eine einheitliche Registriernummernstruktur essenziell.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/1/08




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 3 FischSeuchenV

2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 2 FischSeuchenV

3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 - neu - FischSeuchenV

4. Zu Artikel 1 Anlage 2 zu § 13 Abschnitt A. Tabelle FischSeuchenV

5. Zu Artikel 1 Anlage 2 zu § 13 Abschnitt A. nach der Tabelle FischSeuchenV


 
 
 


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