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0710/04B
0565/04
0482/04
0780/04B
0482/1/04
0429/04
0709/04
0915/04
0401/03
0401/03B
0061/03B
0574/03B
0595/03
0661/03B
0954/03B
0595/03B
0061/1/03
Drucksache 820/09 (Beschluss)

... Auf Grund der hohen BT-Krankheitsfälle im Jahr 2007 und dem Fehlen eines zugelassenen Impfstoffes musste der Staat gemeinsam mit den Tierhaltern ein Schutzschild aufbauen, um eine massenhafte Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Durch die Pflichtimpfung in den Jahren 2008 und 2009 konnte die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Zweiten Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

1. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu -, 2a - neu -, 4 bis 6 - neu - Inhaltsverzeichnis, §§ 11e, 14f, 25a - neu - Schweinepest-Verordnung

§ 25a
Weitergehende Maßnahmen

2. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu -, c, Nummer 1a - neu -, 3 und 4 - neu - Inhaltsverzeichnis, § 31a - neu - MKS-Verordnung

§ 31a
Weitergehende Maßnahmen

3. Zu Artikel 5a - neu - § 4 Absatz 1a bis 2a, Absatz 3, § 4a - neu -, § 5 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 3, Nummer 4, Nummer 5 EG-Blauzungenbekämpfung- Durchführungsverordnung

Artikel 5a
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

§ 4a
Weitergehende Maßnahmen

4. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 23 Satz 2 Hühner-Salmonellen-Verordnung


 
 
 


Drucksache 115/09 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat bedauert, dass es auf europäischer Ebene über die allgemeinen Regelungen zum Tierschutz in der Nutztierhaltung hinaus keine konkreten Vorgaben für eine tiergerechte Haltung von Kaninchen gibt, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit gehalten werden. Zudem ist es trotz der Initiativen des Handels im Jahr 2007 nicht gelungen, europaweit in allen derartigen Betrieben deutliche Verbesserungen der Haltungsbedingungen von Kaninchen zu erzielen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 115/09 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Tierschutz bei der Haltung von Kaninchen zu Erwerbszwecken


 
 
 


Drucksache 515/08

... 5. fordert die Kommission auf, im Hinblick auf den Vereinfachungsprozess im Rahmen des Gesundheitschecks der GAP vorzusehen, dass Vor-Ort-Kontrollen der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen Tierhaltern 14 Tage im Voraus angekündigt werden;



Drucksache 98/08

... sehen in bestimmten Fällen die Behandlung von Tieren mit Insektiziden oder Repellentien vor. In Deutschland sind nicht für alle betroffenen Tierarten entsprechende Tierarzneimittel zugelassen. Den betroffenen Tierhaltern sollte Zugang zu Tierarzneimitteln ermöglicht werden, die für die zu behandelnden Tierarten zugelassen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Zulassung von Ausnahmen von § 56a des Arzneimittelgesetzes


 
 
 


Drucksache 692/08 (Beschluss)

... Die Tötung von Tieren im Tierseuchenfall erfordert insbesondere, dass unter Berücksichtigung der Eigenverantwortung oder Mitwirkungspflicht des Tierhalters, Personen, Ausrüstung und Einsatzpläne/Notfallpläne bereitstehen. Methoden müssen sowohl im Hinblick auf die Forschung als auch auf die praktische Umsetzung weiterentwickelt werden. Auch hier muss gelten, dass die Tiere ausreichend betäubt und ihnen nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Eine Positivliste oder eine Liste der besten verfügbaren Methoden nach Stand von Technik und Wissenschaft ist daher auf EU-Ebene zu erstellen. Dabei sollte den nationalen Behörden die Möglichkeit eröffnet werden, Ausnahmen für den Einzelfall zu regeln. Zudem ist die Eigenverantwortung oder Mitwirkungspflicht der Tierhalter hervorzuheben: Jeder Betrieb, der Tiere hält, muss auch dafür sorgen, dass eine Tötung im Seuchenfall sachgerecht möglich ist. Dazu sind besondere Kenntnisse bei den Tierhaltern erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/08 (Beschluss)




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu den Artikeln und Anhängen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 21

Zu Anhang II Nr. 4.2

Zu Anhang III Nr. 1.2


 
 
 


Drucksache 692/1/08

... Die Tötung von Tieren im Tierseuchenfall erfordert insbesondere, dass unter Berücksichtigung der Eigenverantwortung oder Mitwirkungspflicht des Tierhalters, Personen, Ausrüstung und Einsatzpläne/Notfallpläne bereitstehen. Methoden müssen sowohl im Hinblick auf die Forschung als auch auf die praktische Umsetzung weiterentwickelt werden. Auch hier muss gelten, dass die Tiere ausreichend betäubt und ihnen nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Eine Positivliste oder eine Liste der besten verfügbaren Methoden nach Stand von Technik und Wissenschaft ist daher auf EU-Ebene zu erstellen. Dabei sollte den nationalen Behörden die Möglichkeit eröffnet werden, Ausnahmen für den Einzelfall zu regeln. Zudem ist die Eigenverantwortung oder Mitwirkungspflicht der Tierhalter hervorzuheben: Jeder Betrieb, der Tiere hält, muss auch dafür sorgen, dass eine Tötung im Seuchenfall sachgerecht möglich ist. Dazu sind besondere Kenntnisse bei den Tierhaltern erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/1/08




1. Zur Vorlage allgemein

Zur Folgenabschätzung

Zu den Artikeln und

Zu Artikel 1

2. Hauptempfehlung:

Zu Artikel 4

3. Hilfsempfehlung:

4. [EU A]

Zu Artikel 4

5. Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

7. Zu Anhang I Tabelle 1 Nr. 4

8. Zu Anhang II Nr. 4.2

9. Zu Anhang III Nr. 1.2


 
 
 


Drucksache 694/08

... Diese neue Vorschrift sieht zur Aktualisierung des Betriebsregisters eine Pflicht zur Übermittlung der in Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, 2, 4, 5 und 11 bezeichneten Daten für die Prämienbehörden nach § 2 Abs. 1 des InVeKoS-Daten-Gesetzes sowie die für die Tierkennzeichnung und Betriebsregistrierung von Tierhaltern zuständigen Stellen vor. Diese Übermittlungspflicht kann auch durch deren beauftragte Stellen erfüllt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Agrarstatistikgesetzes

Unterabschnitt 3
Bodennutzungshaupterhebung

§ 6
Erhebungseinheiten

§ 7
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale

§ 8
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

§ 11
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum

Abschnitt 4
Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschrift

§ 24
Einzelerhebungen und Periodizität

Unterabschnitt 2
Agrarstrukturerhebung

§ 25
Erhebungseinheiten

§ 26
Erhebungsart und Erhebungsprogramm

§ 27
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

Unterabschnitt 3
Haupterhebung der Landwirtschaftszählung

§ 28
Erhebungseinheiten

§ 29
Erhebungsart

§ 30
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

Unterabschnitt 4
Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden

§ 31
Erhebungseinheiten

§ 32
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeit

Unterabschnitt 2
Rebflächenerhebung

§ 70
Erhebungsart und Periodizität

§ 71
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

§ 92
Hilfsmerkmale

§ 93
Auskunftspflicht

§ 97
Betriebsregister

§ 97a
Feststellung der Grundgesamtheit

§ 99
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Weitere Änderung des Agrarstatistikgesetzes

§ 4
Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Erhebungsmerkmale

Abschnitt 2
Erhebung über die Viehbestände

§ 18
Erhebungseinheiten

§ 19
Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Merkmale

§ 20
Erhebungsmerkmale

§ 20a
Besondere Vorschriften zur Erhebung der Rinderbestände

Artikel 3
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Ersten Agrarstatistikverordnung

Artikel 5
Neufassung des Agrarstatistikgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs

Weitere Zielsetzungen des Gesetzentwurfs sind:

Aufbau des Gesetzentwurfs

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

4 Gesetzesfolgen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2.1 Kosten ohne Vollzugsaufwand

2.2 Vollzugsaufwand in Bund und Ländern

a Kosten für den Bundeshaushalt

b Kosten für die Länder

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bodennutzungshaupterhebung

b Erhebung über die Viehbestände

c Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

d Weitere Informationspflichten

5. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

6. Befristungsmöglichkeit

7. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 24

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu §§ 26

Zu den §§ 28

Zu den §§ 31

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4a

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 11

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 624: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 574/1/07

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, eine Weiterentwicklung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 dahingehend anzustreben, dass Tierhalter für den Transport von eigenen Tieren über 65 km ebenfalls nur den Artikeln 3 und 27 der Verordnung unterfallen. Die Bundesregierung wird um Prüfung gebeten, ob eine rechtliche Möglichkeit besteht, diese Vorgabe bereits im Vorgriff auf eine Änderung der EG-Verordnung national zur Anwendung zu bringen.



Drucksache 338/1/07

... Die Daten über die Lieferungen von Arzneimitteln an Tierärzte sollen insbesondere dazu genutzt werden, die arzneimittelrechtliche Überwachung von Tierärzten und nachfolgend Tierhaltern risikoorientiert auszurichten.*

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 8 - neu - AMVV

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b und c Anlage 1 zu § 1 Nr. 1 und § 5 AMVV

3. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:


 
 
 


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