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"Tierhalter"


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0661/03B
0954/03B
0595/03B
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Drucksache 129/07 (Beschluss)

... Für die Tierseuchenbekämpfung ist eine Kategorisierung der Schweine nach Zuchtsauen, sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30 Kilogramm und Ferkeln bis zu 30 Kilogramm ausreichend. Eine stärkere Differenzierung erschwert bzw. verhindert die Verwendung von Angaben, die der Tierhalter im Sinne von § 26 Abs. 3 Satz 2 der Behörde bereits zu einem anderem Datum oder einem anderen Stichtag mitgeteilt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/07 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)

1. Zu § 7 Satz 2 Nr. 2

2. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2

3. Zu § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4

5. Zu § 17 Abs. 2 Satz 2

6. Zu § 22 Abs. 2

7. Zu § 25 Abs. 3 Satz 3

8. Zu § 26 Abs. 1 Satz 3

9. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

10. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

11. Zu § 26 Abs. 3 Satz 2

12. Zu § 27 Abs. 4 Nr. 3 - neu -

13. Zu § 30a - neu -Nach § 30 ist folgender § 30a einzufügen:

14. Zu § 31 Abs. 1 Satz 2

15. Zu § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2, § 40 Abs. 2, § 43 Abs. 1 Satz 4

16. Zu § 32 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 41 Abs. 2

17. Zu § 33 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 - neu -, 3 - neu -

18. Zu § 33 Abs. 5 Satz 2 - neu -, 3 - neu -Dem § 33 Abs. 5 sind folgende Sätze anzufügen:

19. Zu § 33a - neu -

20. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

21. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

22. Zu § 40 Abs. 1 Satz 2

23. Zu § 40 Abs. 1 Satz 4 - neu -

24. Zu § 43 Abs. 1 Satz 1

25. Zu § 45a - neu - § 5 Abs. 5 - neu -, § 28 Abs. 1 Nr. 5a TierNebV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

26. Zu Anlage 1 Nr. 4 Buchstabe b

27. Zu Anlage 2 Nr. 2

28. Zu Anlage 7 Nr. 3 und 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

29. Zu Anlage 9 Nr. 1 und 2

30. Zu Anlage 11 Abschnitt B

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 724/07

... es zur zentralen Erfassung von mobilen Tierschauen und Zirkusbetrieben mit Tierhaltung zuzuleiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 724/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Datenerhebung

§ 4
Datenverwendung

§ 5
Löschung

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 338/07

... Bei der Anwendung von zur Injektion oder Infusion bestimmten Arzneimitteln sollte daher ein Tierarzt eingebunden sein, der im Vorfeld beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für eine Anwendung durch den Tierhalter vorliegen und der die Arzneimittelanwendung und den Behandlungserfolg kontrollieren und im Rahmen dieser Kontrolle ggf. Maßnahmen zur Sicherung des Tierschutzes und der Lebensmittelsicherheit ergreifen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Die Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. 1 S. 3632), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2006 (BGBl. 1 S. 3465), wird wie folgt geändert:

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

1. Diclofenac Art. 1 Nr. 4 Buchstabe d

2. Podophyllum peltati radix et rhizoma Art. 1 Nr. 4 Buchstabe g

1. Aprotinin Art. 1 Nr. 4 Buchstabe c

2. Parenteral anzuwendende Ernährungslösungen Art. 1 Nr. 4 Buchstabe c

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nummer 4

Zur Position Gonadotropine

Zur Position Interferon gamma 1b

Zur Position Weibliche Geschlechtshormone

Zu Buchstabe c

Zur Position Aprotinin

Zur Position Butorphanol und seine Ester

Zur Position Cilostazol

Zur Position Dasatinib

Zur Position Deferasirox

Zur Position Exenatide

Zur Position Idursulfase Anwendungsgebiet:

Zur Position Lactobacillus salivarius

Zur Position Lumiracoxib Anwendungsgebiet:

Zur Position Mitratapid

Zur Position Osateron und seine Ester

Zur Position Pyriproxifen

Zur Position Sitaxentan

Zur Position E -Stiripentol

Zur Position Vareniclin

Zur Position Zubereitung aus Metaflumizon und Amitraz

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung


 
 
 


Drucksache 682/1/07

... 4. Die Strategie impliziert auch einen deutlichen Ausbau der Kontrollen und der Überwachung, auch im Bereich der Heimtiere und privater Tierhalter. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, in den weiteren Beratungen einer Überregulierung entgegenzuwirken und dafür Sorge zu tragen, dass neue Strukturen und verstärkte Überwachungstätigkeiten auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden.



Drucksache 601/07

... Den betroffenen Wirtschaftskreisen entstehen im Falle des Auftretens der Geflügelpest oder der niedrigpathogenen aviären Influenza Kosten durch Verbringungsverbote von gehaltenen Vögeln aus einzurichtenden Restriktionsgebieten. Die Verordnung sieht jedoch diesbezüglich Erleichterungen vor, als dass Verbringungen von gehaltenen Vögeln beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen und unter Abwägung des Risikos einer Seuchenverschleppung genehmigt werden können. Insoweit dürfte diese Regelung bei betroffenen Wirtschaftsbeteiligten Kosten einsparen, deren Umfang aber nicht geschätzt werden kann, da er vom Verlauf des jeweiligen Seuchengeschehens abhängig ist. Für die Durchführung von Schutzimpfungen sowie den entsprechenden Untersuchungen entstehen Kosten für den betroffenen Tierhalter, deren Umfang aber nicht geschätzt werden kann, da der Umfang der Schutzimpfungen nicht bekannt ist. Auch für das Verbringen insbesondere von Geflügel zu Geflügelausstellungen oder Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen können Kosten für den betroffenen Tierhalter entstehen, die wegen des nicht bekannten Umfangs jedoch nicht verifiziert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln

Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln

§ 2
Anzeige, Register und Aufzeichnungen

§ 3
Fütterung und Tränkung

§ 4
Früherkennung

§ 5
Schutzkleidung

§ 6
Weitere allgemeine Schutzmaßregeln

§ 7
Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte

§ 8
Schutzimpfungen und Heilversuche

§ 9
Durchführung der Schutzimpfung

§ 10
Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung

§ 11
Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel

§ 12
Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln

Unterabschnitt 2
Aufstallung

§ 13
Aufstallung

§ 14
Weitere Untersuchungen

Unterabschnitt 3
Schutzmaßregeln bei Geflügelpest

Teil 1
Vor amtlicher Feststellung

§ 15
Verdachtsbestand

§ 16
Anordnung für weitere Bestände

§ 17
Überwachungszone

Teil 2
Nach amtlicher Feststellung

§ 18
Öffentliche Bekanntmachung

§ 19
Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand

§ 20
Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen

§ 21
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk

§ 22
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel

§ 23
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier

§ 24
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild

§ 25
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte

§ 26
Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen

§ 27
Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet

§ 28
Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung

§ 29
Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung

§ 30
Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone

§ 31
Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung

§ 32
Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung

§ 33
Risikobewertung

§ 34
Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat

§ 35
Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand

§ 36
Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission

§ 37
Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets

§ 38
Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet

§ 39
Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebietes

§ 40
Untersuchungen im Falle der Notimpfung

§ 41
Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln

§ 42
Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge

Unterabschnitt 4
Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen

§ 43
Schutzmaßregeln

Unterabschnitt 5
Aufhebung, Wiederbelegung

§ 44
Aufhebung der Schutzmaßregeln

§ 45
Wiederbelegung

Unterabschnitt 6
Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza

§ 46
Schutzmaßregeln für den Bestand

§ 47
Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen

§ 48
Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet

§ 49
Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung

§ 50
Schutzmaßregeln für weitere Bestände

§ 51
Notimpfung

§ 52
Aufhebung der Schutzmaßregeln

§ 53
Wiederbelegung

Abschnitt 3
Schutzmaßregeln bei Wildvögeln

Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln

§ 54
Früherkennung

Teil 1
Vor amtlicher Feststellung

§ 55
Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest

Teil 2
Nach amtlicher Feststellung

§ 56
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

§ 57
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier

§ 58
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch

§ 59
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte

§ 60
Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung

§ 61
Risikobewertung

§ 62
Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat

§ 63
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 64
Ordnungswidrigkeiten

§ 65
Weitergehende Maßnahmen

§ 66
Übergangsvorschriften

§ 67
Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften

§ 68
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 1, § 15 Abs. 5, § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 3, § 47 Abs. 1, § 48 Abs. 2) Liste der gehaltenen Vögel seltener Rassen

1. Große Hühner

2. Puten

3. Gänse

4. Enten

Anlage 2
( zu § 7 Abs. 2, § 13 Abs. 5)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest


 
 
 


Drucksache 338/07 (Beschluss)

... Die Daten über die Lieferungen von Arzneimitteln an Tierärzte sollen insbesondere dazu genutzt werden, die arzneimittelrechtliche Überwachung von Tierärzten und nachfolgend Tierhaltern risikoorientiert auszurichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/07 (Beschluss)




Anlage
Änderungen der Dritten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 8 - neu - AMVV

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b und c Anlage 1 zu § 1 Nr. 1 und § 5 AMVV


 
 
 


Drucksache 574/07

... Ferner soll der Bundesrat die Bundesregierung bitten, eine Weiterentwicklung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 dahingehend anzustreben, dass Tierhalter für den Transport von eigenen Tieren über 65 km ebenfalls nur den Artikeln 3 und 27 der Verordnung unterfallen. Die Bundesregierung soll um Prüfung gebeten werden, ob eine rechtliche Möglichkeit besteht, diese Vorgabe bereits im Vorgriff auf eine Änderung der EG-Verordnung national zur Anwendung zu bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

§ 1
Änderung der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport

§ 2
Inkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 601/07 (Beschluss)

... Werden in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten zu Erwerbszwecken gehalten, gelten die Sätze 1 und 2 Nr. 1 bis 3 und 5 entsprechend. Satz 3 findet keine Anwendung, soweit der Tierhalter nach § 4 der Psittakose-Verordnung Buch führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/07 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)

1. Zu § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a, b, c und d

2. Zu § 2 Abs. 2 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu -, Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu -

3. Zu § 4 Abs. 1, 1a - neu -

4. Zu § 7 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5

5. Zu § 7 Abs. 4 Satz 2

6. Zu § 8 Abs. 3 Nr. 1

7. Zu § 8 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 2 Buchstabe c

8. Zu § 13 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 und 3, Abs. 9 - neu -, Abs. 10 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu § 13 Abs. 5 Satz 5 Nr. 2

10. Zu § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

11. Zu § 20 Abs. 4 Satz 3 - neu -Dem § 20 Abs. 4 ist folgender Satz anzufügen:

12. Zu § 21 Abs. 4 Satz 2 - neu -, Satz 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu § 22 Abs. 6, § 28 Abs. 2 Nr. 4

14. Zu § 64 Abs. 2 Nr. 11, Nr. 14, Nr. 16

15. Zu Anlage 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 271/07 (Beschluss)

... " vorgesehen. Die vorgeschlagene Formulierung könnte dazu führen, dass Tierhalter, insbesondere Hobbytierhalter, die strengeren arzneimittelrechtlichen Regelungen für ihre Tiere mit dem Argument ablehnen ihre Tiere seien nicht eigens für diesen Zweck gezüchtet worden. Von Bedeutung ist dieser Punkt insbesondere deshalb, weil zum ersten Mal eine Definition für Lebensmittel liefernde Tiere festgeschrieben würde, die sich klar auf die Zweckbestimmung des Einzeltieres und nicht auf die übliche Zweckbestimmung einer Tierart bezieht. Insofern würden möglicherweise ungewollt Maßstäbe für angrenzende Rechtstexte gesetzt. Gleichzeitig sollen aber auch die mit den Regelungen zum Equidenpass bestehenden Ausnahmemöglichkeiten für eindeutig identifizierbare Nutztiere bestehen bleiben. Um sicherzustellen, dass die Zuordnung von Einzeltieren nach objektiven Kriterien erfolgt, sollte die Definition so geändert werden, dass sie alle Tiere umfasst die einer Tierart angehören, die in den Mitgliedstaaten üblicherweise für den Zweck der Nahrungsmittelerzeugung gezüchtet, aufgezogen, gehalten, geschlachtet getötet oder geerntet wird, sowie Tiere, die eigens für den Zweck der Nahrungsmittelerzeugung gezüchtet, aufgezogen, gehalten, geschlachtet, getötet oder geerntet werden, und gleichzeitig ermöglicht, dass Einzeltiere ausgenommen werden können, sofern sie dauerhaft identifizierbar von der Nahrungsmittelgewinnung ausgeschlossen sind.



Drucksache 129/1/07

... Für die Tierseuchenbekämpfung ist eine Kategorisierung der Schweine nach Zuchtsauen, sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30 Kilogramm und Ferkeln bis zu 30 Kilogramm ausreichend. Eine stärkere Differenzierung erschwert bzw. verhindert die Verwendung von Angaben, die der Tierhalter im Sinne von § 26 Abs. 3 Satz 2 der Behörde bereits zu einem anderem Datum oder einem anderen Stichtag mitgeteilt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/1/07




1. Zu § 7 Satz 2 Nr. 2

2. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2

3. Zu § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4

5. Zu § 17 Abs. 2 Satz 2

6. Zu § 22 Abs. 2

7. Zu § 25 Abs. 3 Satz 3

8. Zu § 26 Abs. 1 Satz 3

9. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

10. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

11. Zu § 26 Abs. 3 Satz 2

12. Zu § 27 Abs. 4 Nr. 3 - neu -

13. Zu § 30a - neu -Nach § 30 ist folgender § 30a einzufügen:

14. Zu § 31 Abs. 1 Satz 2

15. Zu § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2, § 40 Abs. 2, § 43 Abs. 1 Satz 4

16. Zu § 32 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 41 Abs. 2

17. Zu § 33 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 - neu -, 3 - neu -

18. Zu § 33 Abs. 5 Satz 2 - neu -, 3 - neu -Dem § 33 Abs. 5 sind folgende Sätze anzufügen:

19. Zu § 33a - neu -Nach § 33 ist folgender § 33a einzufügen:

20. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

21. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

22. Zu § 40 Abs. 1 Satz 2

23. Zu § 40 Abs. 1 Satz 4 - neu -Dem § 40 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

24. Zu § 43 Abs. 1 Satz 1

25. Zu § 45a - neu - § 5 Abs. 5 - neu -, § 28 Abs. 1 Nr. 5a TierNebV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

26. Zu Anlage 1 Nr. 4 Buchstabe b

27. Zu Anlage 2 Nr. 2

28. Zu Anlage 7 Nr. 3 und 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

29. Zu Anlage 9 Nr. 1 und 2

30. Zu Anlage 11 Abschnitt B

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 129/07

... Die Ablöseverordnung berücksichtigt insbesondere die erforderlichen Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 für die Kennzeichnung und. Registrierung von Schafen und Ziegen, andere materielle Änderungen wie z.B. die Verlängerung der Frist für die Kennzeichnung von in Deutschland geborenen Bisons auf maximal neun Monate, die Möglichkeit der Kennzeichnung von Rindern mit einer zweiten Ohrmarke, die neben vorgeschriebenen Angaben zusätzlich einen elektronischen Speicher (Transponder) enthält, den Wegfall des Rinderpasses beim innerstaatlichen Verbringen von Rindern, eine den gewonnenen praktischen Erfahrungen angepasste Verfahrensweise zur Nachkennzeichnung von Schweinen, die Einführung der Anzeigepflicht für Halter von Gehegewild, den Wegfall von durch Zeitablauf abgegoltenen Übergangsvorschriften, redaktionelle Berichtigungen, z.B. Aktualisierungen von Verweisen auf Rechtsvorschriften, Straffung von Rechtsvorschriften, z.B. Zusammenführung der Regelungen zum Führen von Kontrollbüchern in einem Paragraph oder Straffung der Übergangsvorschriften infolge der durch Zeitablauf abgegoltenen Vorschriften, sowie jeweils eigene Abschnitte mit Vorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schafen und Ziegen, Schweinen, Einhufern und der Tierhaltung in besonderen Fällen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Viehtransportfahrzeuge, Viehladestellen

§ 1
Viehtransportfahrzeuge

§ 2
Viehladestellen

Abschnitt 2
Viehausstellungen, Viehmärkte, Schlachtstätten

§ 3
Viehausstellungen, Viehmärkte

§ 4
Anzeige, Beschränkung und Verbot

§ 5
Auftrieb

§ 6
Amtstierärztliche Untersuchung

§ 7
Abtrieb von Schlachtviehmärkten und Schlachtstätten

Abschnitt 3
Gastställe

§ 8
Gastställe

Abschnitt 4
Viehkastrierer

§ 9
Viehkastrierer

Abschnitt 5
Wanderschafherden

§ 10
Wanderschafherden

Abschnitt 6
Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Sammelstellen

§ 11
Anzeige

§ 12
Viehhandelsunternehmen

§ 13
Transportunternehmen

§ 14
Sammelstellen

§ 15
Registrierung und Bekanntmachung der Zulassung, Anerkennung von Zulassungen

§ 16
Ruhen der Zulassung

Abschnitt 7
Reinigung und Desinfektion

§ 17
Transportmittel

§ 18
Flächen, Räume und Gerätschaften

§ 19
Dung, Streumaterial und Futterreste

Abschnitt 8
Zeugnisse, Kontrollbücher

§ 20
Ursprungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse

§ 21
Viehhandels- und Transportkontrollbücher

§ 22
Desinfektionskontrollbuch

§ 23
Kastration- und Klauenpflegekontrollbuch

§ 24
Deckregister

§ 25
Form, Aufbewahrung und Vorlage der Kontrollbücher und des Deckregisters

Abschnitt 9
Tierhaltung

§ 26
Anzeige und Registrierung

Abschnitt 10
Kennzeichnung und Registrierung von Rindern nach der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000

§ 27
Kennzeichnung

§ 28
Anzeige der Kennzeichnung

§ 29
Anzeige von Bestandsveränderungen

§ 30
Rinderpass

§ 31
Bestandsregister

§ 32
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 11
Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 21/2004

§ 33
Kennzeichnung

§ 34
Begleitpapier

§ 35
Bestandsregister

§ 36
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 12
Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen

§ 37
Kennzeichnung

§ 38
Anzeige der Übernahme

§ 39
Begleitpapier

§ 40
Bestandsregister

§ 41
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 13
Kennzeichnung von Einhufern

§ 42
Equidenpass

Abschnitt 14
Sonstige Tierhaltungen

§ 43
Tierhaltung in besonderen Fällen

Abschnitt 15
Schlussvorschriften

§ 44
Ordnungswidrigkeiten

§ 45
Übergangsvorschriften

§ 46
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Anlage 1
(zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 2 und § 17 Abs. 3) Voraussetzungen für die Zulassung eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle

Anlage 2
(zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2 und § 14 Abs. 2) Anforderungen an den Betrieb eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle

Anlage 3
(zu § 25 Abs. 1) Muster für Kontrollbücher

A. Viehhandelskontrollbuch

B. Transportkontrollbuch

C. Desinfektionskontrollbuch

Anlage 4
(zu § 27 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Rinderkennzeichnung

1. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil

2. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil

1. und 2. Ohrmarke Rückseite/Dornteil

Anlage 5
(zu § 27 Abs. 3 und § 30 Abs. 2) Regelung über den Typ und die Struktur des Strichcodes gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 und § 30 Abs. 2 Satz 2

1. Art des Strichcodes

1.1 Kriterien des Strichcodetyps

1.2 Prüfziffernberechnung

2. Strichcode auf der Ohrmarke § 27 Abs. 3 Satz 2

3. Strichcode auf dem Rinderpass § 30 Abs. 2 Satz 2

Anlage 6
(zu§ 28 und§ 31Abs. 1) Rasseschlüssel

Anlage 7
(zu § 30 Abs. 1)

Anlage 8
(zu § 31 Abs. 1) Bestandsregister für Rinderhaltungen

Anlage 9
(zu § 33 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

Nummer 1

Abschnitt
A (Vorderseite/Dornteil)

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil) ohne Beschriftung

Abschnitt
C (Rückseite/Lochteil)

Nummer 2

Abschnitt
A (Vorderseite/Dornteil)

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil)

Anlage 10
(zu § 34 Abs. 1)

Anlage 11
(zu § 35 Abs.l)

A. Angaben zum Betrieb

B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen

C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen

D. Angaben im Fall der Überprüfung

Anlage 12
(zu § 41 Abs. 1) Bestandsregister für Schweinehaltungen


 
 
 


Drucksache 810/07 (Beschluss)

... (3) Der Tierhalter hat auf Verlangen der zuständigen Behörde unverzüglich Auskunft über die Anzahl und den Zeitpunkt der durchgeführten Impfungen gegen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 810/07 (Beschluss)




Anlage
Änderung zur Verordnung zur Entfristung von Änderungen der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit

Zur Überschrift,

Zu Artikel 1

Zum Vorschlag insgesamt:

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 601/1/07

... Werden in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten zu Erwerbszwecken gehalten, gelten die Sätze 1 und 2 Nr. 1 bis 3 und 5 entsprechend. Satz 3 findet keine Anwendung, soweit der Tierhalter nach § 4 der Psittakose-Verordnung Buch führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/1/07




1. Zu § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a, b, c und d

2. Zu § 2 Abs. 2 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu -, Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu -

3. Zu § 4 Abs. 1, 1a - neu -

4. Zu § 7 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5

5. Zu § 7 Abs. 4 Satz 2

6. Zu § 8 Abs. 3 Nr. 1

7. Zu § 8 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 2 Buchstabe c

Zu § 13

10. b Folgende Absätze 9 und 10 sind anzufügen:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu § 13 Abs. 5 Satz 5 Nr. 2

12. Zu § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

13. Zu § 20 Abs. 4 Satz 3 - neu -Dem § 20 Abs. 4 ist folgender Satz anzufügen:

14. Zu § 21 Abs. 4 Satz 2 - neu -, Satz 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu § 22 Abs. 6, § 28 Abs. 2 Nr. 4

16. Zu § 64 Abs. 2 Nr. 11, Nr. 14, Nr. 16

17. Zu Anlage 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 660/07

... Im Falle der Nutztierhaltung soll daher die Möglichkeit bestehen, die Haltungseinrichtungen bereits vor ihrem Inverkehrbringen einer staatlichen Prüfung zu unterziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 660/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5. Sonstige Kosten

6. Bürokratiekosten

7. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 682/07

... Als Adressaten der Strategie werden u. a. Tierhalter, Veterinäre, Unternehmen entlang der Lebensmittelkette, die Tiergesundheitsbranche, Tierschutzorganisationen, Forscher und Lehrer, Leitungsorgane von Sport- und Freizeitorganisationen, Verbraucher/ innen zuständige Behörden der Mitgliedstaaten und EU-Organe genannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 682/07




2 Präambel

1. Vision

2. Zweck

3. Umfang der Strategie

4. Zielsetzungen

5. Aktionsplan

Partnerschaftliche Arbeit

4 Kommunikation

Säule 1 Festlegung von Prioritäten für EU-Maßnahmen

1.1. Einstufung von mit Tieren zusammenhängenden Gefahren

Säule 2 Ein moderner Rahmen für die Tiergesundheit

2.1. Ein einziger und klarerer Rechtsrahmen

2.2. Aufbau von Systemen zur wirksamen Aufteilung von Kosten und Verantwortung

5 Tierseuchen

5 Futtermittel

2.3. Einfluss der Gemeinschaft auf internationale Standards

2.4. Ausarbeitung einer Ausfuhrstrategie auf Gemeinschaftsebene

Säule 3 Prävention, Überwachung und Krisenvorsorge bei Gefahren im Zusammenhang mit Tieren

3.1. Unterstützung von Biosicherheitsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Betrieb

3.2. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit

3.3. Bessere Biosicherheit an den Grenzen

3.4. Überwachung und Krisenvorsorge/-management15

5 Veterinärüberwachung

5 Notfallvorsorge

Säule 4 Wissenschaft, Innovation und Forschung

4.1. Wissenschaft

4.2. Innovation und Forschung


 
 
 


Drucksache 810/1/07

... (3) Der Tierhalter hat auf Verlangen der zuständigen Behörde unverzüglich Auskunft über die Anzahl und den Zeitpunkt der durchgeführten Impfungen gegen



Drucksache 271/1/07

... " vorgesehen. Die vorgeschlagene Formulierung könnte dazu führen, dass Tierhalter, insbesondere Hobbytierhalter, die strengeren arzneimittelrechtlichen Regelungen für ihre Tiere mit dem Argument ablehnen ihre Tiere seien nicht eigens für diesen Zweck gezüchtet worden. Von Bedeutung ist dieser Punkt insbesondere deshalb, weil zum ersten Mal eine Definition für Lebensmittel liefernde Tiere festgeschrieben würde, die sich klar auf die Zweckbestimmung des Einzeltieres und nicht auf die übliche Zweckbestimmung einer Tierart bezieht. Insofern würden möglicherweise ungewollt Maßstäbe für angrenzende Rechtstexte gesetzt. Gleichzeitig sollen aber auch die mit den Regelungen zum Equidenpass bestehenden Ausnahmemöglichkeiten für eindeutig identifizierbare Nutztiere bestehen bleiben.



Drucksache 682/07 (Beschluss)

... 4. Die Strategie impliziert auch einen deutlichen Ausbau der Kontrollen und der Überwachung, auch im Bereich der Heimtiere und privater Tierhalter. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, in den weiteren Beratungen einer Überregulierung entgegenzuwirken und dafür Sorge zu tragen, dass neue Strukturen und verstärkte Überwachungstätigkeiten auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden.



Drucksache 365/06

... Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 365/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung

§ 3
Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen

§ 4
Sonstige Küchen- und Speiseabfälle

§ 5
Betriebe mit Nutztierhaltung

Teil 3
Transport- und Nachweisverpflichtungen

§ 6
Lagerung, Beförderung und Inverkehrbringen von Gülle

§ 7
Anzeige und Betriebsregistrierung

§ 8
Reinigung und Desinfektion

§ 9
Handelspapiere, Aufzeichnungspflichten

Teil 4
Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte

Abschnitt 1
Verarbeitungsmethoden

§ 10
Verarbeitungsmethoden

Abschnitt 2
Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten

§ 11
Anlagen zur Pasteurisierung

Abschnitt 3
Vergärung und Kompostierung von tierischen Nebenprodukten

Unterabschnitt 1
Anforderungen an Biogasanlagen

§ 12
Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Biogasanlage

§ 13
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden

§ 14
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

§ 15
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

Unterabschnitt 2
Anforderungen an Kompostierungsanlagen

§ 16
Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage

§ 17
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden

§ 18
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

§ 19
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

Unterabschnitt 3
Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen

§ 20
Gemeinsame Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen

§ 21
Untersuchungen und Probenahme in Biogas- und Kompostierungsanlagen

§ 22
Untersuchungen und Probenahme in Anlagen zur Pasteurisierung

Unterabschnitt 4
Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten

§ 23
Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten

Abschnitt 4
Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall

§ 24
Verbrennungsanlagen

§ 25
Ablagerung auf Deponien

Teil 5
Registrierung und Zulassung

§ 26
Registrierung und Bekanntmachung der Zulassungen

Teil 6
Ausnahmen

§ 27
Ausnahmen

Teil 7
Schlussvorschriften

§ 28
Ordnungswidrigkeiten

§ 29
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 9 Abs. 1 und 4) Handelspapiere

Handelspapier für Fermentationsrückstände oder Komposte*

Anlage 2
(§ 9 Abs. 5) Muster für Aufzeichnungen

Anlage 3
(zu § 21 Abs. 1) Probenahme

Anlage 4
(zu § 23 Abs. 1) Liste der zur Verarbeitung in Biogas- und Kompostierungsanlagen zugelassenen tierischen Nebenprodukte, soweit die Fermentationsrückstände und Komposte aus den Anlagen zur Verwertung auf Böden bestimmt sind

Anlage 5
(zu § 26 Abs. 1) Nummernschlüssel für die Betriebsart

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Kosten für die öffentlichen Haushalte

C. Spezieller Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu §§ 12

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29


 
 
 


Drucksache 572/06

... -Verordnung der Verbesserung der Verfügbarkeit von zugelassenen Impfstoffen in Deutschland und einem wirksamen Entgegentreten gegen den Prophylaxenotstand bei lebensmittelliefernden Tieren und bei Hobbytieren. Insbesondere wird dem nationalen regionalen Bedarf für Impfstoffe, die als wirksame und unbedenkliche Impfstoffe eine sinnvolle Prophylaxe gemäß der Indikation, gestellt durch den Tierarzt, ermöglichen, Rechnung getragen. Gleichzeitig wird eine Reduktion des Verwaltungsaufwands in Bezug auf die Abgabemöglichkeit von Impfstoffen an Tierhalter herbeigeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Algemeines

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Zuständige Behörden

Abschnitt 2
Herstellung von Mitteln

§ 3
Herstellungserlaubnis

§ 4
Inhalt der Herstellungserlaubnis

§ 5
Sachkundige Personen

§ 6
Anzeigepflichten

§ 7
Ruhen der Erlaubnis

§ 8
Anforderungen an die Herstellung oder das Lagern von Mitteln

§ 9
Besondere Anforderungen an Betriebe, die Mittel unter Verwendung exotischer Tierseuchenerreger herstellen

§ 10
Besondere Vorschriften für die Tierhaltung

§ 11
Verwendung von Tieren zur Herstellung oder Prüfung von Mitteln

§ 12
Wartezeiten

§ 13
Farbstoffe Bei der Herstellung von Mitteln, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind, dürfen zur Färbung nur verwendet werden

§ 14
Abfüllen der Charge

§ 15
Aufbewahrung von Proben abgefüllter Chargen

§ 16
Arzneibuch

§ 17
Reinigung und Desinfektion, Beseitigung von Abfällen

§ 18
Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis

§ 19
Prüfung des Betriebs

Abschnitt 3
Zulassung von Mitteln

§ 20
Zulassungsantrag

§ 21
Zusammenfassung der Merkmale des Mittels

§ 22
Zulassungsverfahren

§ 23
Zulassung

§ 24
Zulassung in sonstigen Fällen

§ 25
Erlöschen der Zulassung

§ 26
Verlängern der Zulassung

§ 27
Rücknahme, Widerruf oder Ruhen der Zulassung

§ 28
Pflichten des Zulassungsinhabers

§ 29
Änderung der Zulassung, Neuzulassung

§ 30
Erfassen und Auswerten von Risiken

§ 31
Bekanntmachung, Veröffentlichung

Abschnitt 4
Staatliche Chargenprüfung

§ 32
Durchführung der staatlichen Chargenprüfung

§ 33
Umfang der staatlichen Chargenprüfung

§ 34
Rücknahme der Freigabe

Abschnitt 5
Kennzeichnung

§ 35
Kennzeichnung

§ 36
Packungsbeilage

Abschnitt 6
Großhandel und Einfuhr

§ 37
Pflichten des Großhändlers

§ 38
Einfuhrerlaubnis

§ 39
Bescheinigung

Abschnitt 7
Abgabe und Anwendung von Mitteln

§ 40
Vertriebsweg, Nachweispflicht

§ 41
Abgabe durch Apotheken und zentrale Beschaffungsstellen, Verschreibungspflicht

§ 42
Abgabeverbote

§ 43
Anwendung von Mitteln

§ 44
Anwendung durch den Tierhalter

§ 45
Vorrätighalten von Mitteln

§ 46
Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten

Abschnitt 8
Schlussbestimmungen

§ 47
Ordnungswidrigkeiten

§ 48
Übergangsvorschriften

§ 49
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 20 Abs. 4) Angaben und Unterlagen, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen sind:

Anlage 2
(zu § 21 Abs. 2) Zusammenfassung der Merkmale, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen ist:

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu den §§ 9

Zu § 12

Zu § 13

Zu den §§ 14

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 24

Zu den §§ 25

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu den §§ 32

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 40

Zu § 42

Zu den §§ 43

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48


 
 
 


Drucksache 713/06

... 9. Beratung und Information des Tierhalters,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Staatliche Anerkennung

§ 1
Staatlich anerkannter Hufbeschlagschmied / Staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiedin

§ 2
Staatlich anerkannter Hufbeschlaglehrschmied / Staatlich anerkannte Hufbeschlaglehrschmiedin

§ 3
Staatlich anerkannte Hufbeschlagschule

Abschnitt 2
Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied / zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge

§ 4
Ziel der Prüfung

§ 5
Zulassung zur Prüfung

§ 6
Einführungslehrgang

§ 7
Praktische Tätigkeit

§ 8
Vorbereitungslehrgang

§ 9
Prüfungsteile

§ 10
Praktischer Teil der Prüfung

§ 11
Theoretischer Teil der Prüfung

§ 12
Prüfungsausschuss

§ 13
Prüfungsverfahren

§ 14
Bewerten und Bestehen der Prüfung

§ 15
Wiederholung der Prüfung

Abschnitt 3
Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied / zur Hufbeschlaglehrschmiedin

§ 16
Ziel der Prüfung

§ 17
Zulassung zur Prüfung

§ 18
Prüfung

§ 19
Prüfungsausschuss

§ 20
Prüfungsverfahren

§ 21
Bewertung und Bestehen der Prüfung

§ 22
Wiederholung der Prüfung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 23
Übergangsvorschriften

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 1)

Anlage 2
(zu § 2 Abs. 1)

Anlage 3
(zu § 3)

Anlage 4
(zu § 14 Abs. 1 und zu § 21 Abs. 1)

Anlage 5
(zu § 14 Abs. 2)

Anlage 6
(zu § 21 Abs. 2)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage und Reformansätze

2. Ergebnisse der Vorprüfung des Verordnungsentwurfs

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4. Sonstige Kosten

5. Gleichstellungspolitische Folgen

B. Besonderer Teil

Abschnitt 1
(Staatliche Anerkennung)

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
(Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 3
(Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin)

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Zu Abschnitt 4

Zu § 23

Zu § 24


 
 
 


Drucksache 96/06

... 4. Sicherstellung, dass Tierhalter/Tierbetreuer sowie die allgemeine Öffentlichkeit stärker miteinbezogen und besser über die geltenden Tierschutznormen informiert werden und sich ihrer Rolle bei der Förderung des Schutzes und Wohlbefindens von Tieren voll bewusst sind: Im Fall landwirtschaftlicher Nutztiere beispielsweise könnte dies bedeuten dass verstärkt mit dem Einzelhandel und mit Erzeugern zusammenarbeitet wird, um das Vertrauen der Verbraucher wieder herzustellen und diese über gängige Haltungspraktiken aufzuklären, damit sie informierte Kaufentscheidungen treffen können, und dass gemeinsame Tierschutzinitiativen ausgearbeitet werden, die den Informationsaustausch erleichtern und optimale Haltungspraktiken fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ziele

3. Aktionsbereiche

4. Künftige Massnahmen

5. BUDGETÄRE Erwägungen

6. GEPLANTE Aktionen IM Bereich Schutz und WOHLBEFINDEN von Tieren1

Strategische Grundlage

1. AKTIONSBEREICH 1 - Verbesserung bestehender Mindestnormen für den Schutz und das WOHLBEFINDEN von Tieren

1.1. Hintergrund

1.2. Der Tierschutz als Eckpfeiler von Gemeinschaftspolitiken

1.3. Der Tierschutz im Mittelpunkt der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

2. AKTIONSBEREICH 2 - prioritäre FÖRDERUNG einer politisch orientierten Zukunftsforschung auf dem Gebiet des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren und der Anwendung des 3R-PRINZIPS

2.1. Hintergrund

2.2. Ein Europäisches Zentrum bzw. Labor für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren

2.3. Anwendung neuer Methoden zur praktischen Überwachung der Einhaltung von Tierschutznormen

2.4. Anwendung des 3R-Prinzips auf Tierversuche

3. AKTIONSBEREICH 3 - Einführung einheitlicher Tierschutzindikatoren

3.1. Hintergrund - das integrierte Konzept

3.2. Ein EU-Label für den Tierschutz - Klassifizierung von Produktionssystemen nach angewandten Tierschutznormen

4. AKTIONSBEREICH 4 - Sicherstellung, DASS Tierhalter/Tierbetreuer sowie die allgemeine Öffentlichkeit stärker miteinbezogen und besser über die geltenden Tierschutznormen Informiert werden und SICH ihrer ROLLE bei der FÖRDERUNG des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren VOLL bewusst SIND

4.1. Hintergrund - der Wandel der öffentlichen Meinung

4.2. Bisherige Erfolge

4.3. Informierte Tierbetreuer/Tierhalter und Bürger - die besten Verfechter des Tierschutzes

5. AKTIONSBEREICH 5 - weitere Unterstützung internationaler Initiativen zur Sensibilisierung für und Konsensfindung über den Tierschutz und Lancierung NEUER Initiativen

5.1. Hintergrund

5.2. Zusammenarbeit mit der Weltorganisation für Tiergesundheit OIE

5.3. Förderung des Tierschutzes im Rahmen der multilateralen und bilateralen Beziehungen der EU

5.4. Tierschutzaufklärung in Entwicklungsländern und Eröffnung neuer


 
 
 


Drucksache 308/06

... (3) Soweit Tierhalter auf Grund von Rechtsvorschriften, auch unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft, zu Angaben über Kennzeichnungsnummer, Geburtsdatum, Abgangsdatum und -art, Betriebswechsel, Abstammung und Rassezugehörigkeit von Tieren gegenüber den für die Erfassung der Kennzeichnung und Registrierung landwirtschaftlicher Nutztiere zuständigen Behörden oder den von diesen beauftragten Stellen verpflichtet sind, haben diese Behörden oder Stellen den Zuchtorganisationen auf Anfrage die Angaben mitzuteilen, die zum Zwecke der Zuchtbuchführung, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung erforderlich sind, soweit der Tierhalter seine Einwilligung in die Übermittlung der Angaben an die Zuchtorganisationen schriftlich gegenüber den Behörden oder Stellen erklärt hat. Im Falle des § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 erfolgt die Mitteilung an die für die Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung zuständigen Behörden oder den von ihnen beauftragten Stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Tierzuchtgesetz (TierZG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Zuchtorganisationen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

§ 3
Anerkennung

§ 4
Verfahren

§ 5
Befristung, Entzug der Anerkennung, Mitteilungen und besondere Regelungen

§ 6
Recht auf Mitgliedschaft und Eintragung

§ 7
Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzung

§ 8
Ermächtigungen

Abschnitt 3
Erhaltung der genetischen Vielfalt

§ 9
Monitoring

§ 10
Ermächtigungen

§ 11
Erlass von Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 4
Anbieten, Abgabe und Verwendung von Zuchttieren, Samen, Eizellen und Embryonen

§ 12
Zuchttiere

§ 13
Abgabe von Samen

§ 14
Verwendung des Samens

§ 15
Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 16
Verwendung von Eizellen und Embryonen

§ 17
Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten

§ 18
Ermächtigungen

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

§ 19
Drittlandseinfuhr

§ 20
Ermächtigungen

§ 21
Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen und der Zollbehörden

Abschnitt 6
Überwachung, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

§ 22
Überwachung

§ 23
Auskünfte zwischen den Behörden, Datenübermittlung und Außenverkehr

§ 24
Bekanntmachung

§ 25
Schiedsverfahren

§ 26
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 27
Rechtsverordnungen in besonderen Fällen

§ 28
Übergangsvorschriften

§ 29
Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 30
Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Gemeinschaftsrecht

Artikel 2
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Tierseuchengesetzes

Artikel 4
Änderung des Tierschutzgesetzes

Artikel 5
Neubekanntmachung

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen

Anlage 2
Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister

Anlage 3
Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Anlage 4
Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen

Anlage 5
Anforderungen an Bescheinigung für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen bei der Drittlandseinfuhr

Begründung

Zu Artikel 1

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Ablösung des Tierzuchtgesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Kosten

1. Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

IV. Auswirkungen auf das Preisniveau

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Artikel 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 572/06 (Beschluss)

... "Tierärzte dürfen Mittel an einen gewerbsmäßigen oder berufsmäßigen Tierhalter oder eine von diesem beauftragte Person nur unter der Voraussetzung abgeben, dass die Tiere von dem abgebenden Tierarzt behandelt werden. Der Tierhalter oder die von diesem beauftragte Person darf Mittel nicht an andere abgeben."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tierseuchengesetz (Tierimpfstoff-Verordnung)

1. Zu § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c, § 5 Abs. 4, § 12 Satz 1, § 13 Nr. 3, § 16 Abs. 3 Satz 1, § 29 Abs. 3 Satz 3, § 35 Abs. 5, § 36 Abs. 1 Satz 2, § 38 Abs. 2 Nr. 4

2. Zu § 40 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -

3. Zu § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 42 Abs. 4 - neu -Dem § 42 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

5. Zu § 43 Abs. 2

6. Zu § 44 Abs. 1 Satz 2

7. Zu § 44 Abs. 3 Satz 4

8. Zu § 44 Abs. 4 Satz 1

9. Zu § 44 Abs. 4 Satz 2

10. Zu § 44 Abs. 8

11. Zu § 47 Abs. 2 Nr. 3

12. Zu § 47 Abs. 2 Nr. 19a - neu -In § 47 Abs. 2 ist nach Nummer 19 folgende Nummer 19a einzufügen:

13. Zu § 48 Abs. 3 - neu -Dem § 48 ist folgender Absatz 3 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 96/1/06

... 5. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass gezielte Finanzhilfen an Landwirte, die höhere Tierschutznormen erfüllen, erforderlich sind. Er weist darauf hin, dass sich die Tierhalter den neuen Bestimmungen nur anpassen können, wenn die durch höhere Anforderungen bedingten Zusatzkosten in erster Linie über den Verkaufspreis ausgeglichen werden können.



Drucksache 786/1/06

... den Tierhalter

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 786/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 12a Abs. 1 Satz 2 - neu - TÄHAV

2. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe a § 13 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 TÄHAV

3. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 14 Abs. 2 Satz 2 TÄHAV


 
 
 


Drucksache 119/1/06

... -Nutztierhaltungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht ,* Nr. 2 § 2 Nr. 5 bis 16 , Nr. 3a § 13 , Nr. 3b § 13a - neu -, § 13b - neu - , Nr. 7 § 26 Abs. 1 Nr. 17 , Nr. 8 § 27 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1, 2 - neu -

A. Allgemeines

B. Einzelvorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 13

Zu § 13a

Zu § 13b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Satz 1 Nr. 1

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Satz 2 , Nr. 8 § 27 Abs. 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 4

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 4 Satz 2 *

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 20 Satz 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 1

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 23 Abs. 2 Nr. 3

9. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 6

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 11

11. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 12

12. Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 13 Satz 2 - neu -

13. Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 14


 
 
 


Drucksache 848/06

... 1. Tierhalter zur Verwendung nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 Satz 1,



Drucksache 786/06 (Beschluss)

... den Tierhalter

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 786/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken und zur Ablösung der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind

1. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 12a Abs. 1 Satz 2 - neu - TÄHAV

2. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe a § 13 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 TÄHAV

3. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 14 Abs. 2 Satz 2 TÄHAV


 
 
 


Drucksache 109/1/06

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass Tierhalter und - betreuer - je nach Kenntnisstand - auch weiterhin Korrekturen an Hufen und Klauen, die nicht der Anbringung, Instandsetzung oder Entfernung eines Beschlags dienen, selbst vornehmen können. Derartige Verrichtungen müssen auch weiterhin möglich sein, ohne dass diese sachkundigen Personen über eine staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in verfügen. Dies gilt auch für sachkundige Personen, welche die Hufpflege vornehmen.



Drucksache 228/06

... es wird das Bundesministerium ermächtigt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die zentrale Erfassung von Tierschauen und Zirkusbetrieben mit Tierhaltung näher zu regeln, sofern die Tätigkeit an wechselnden Standorten ausgeübt wird (Zirkuszentralregister).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/06




A. Problem

B. Lösung

C. Alternative

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Änderung des Tierschutzgesetzes

1. Nach § 13a wird folgender § 13b eingefügt:

2. § 16 Abs. 5 Satz 2 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeiner Teil

B Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 572/1/06

... "Tierärzte dürfen Mittel an einen gewerbsmäßigen oder berufsmäßigen Tierhalter oder eine von diesem beauftragte Person nur unter der Voraussetzung abgeben, dass die Tiere von dem abgebenden Tierarzt behandelt werden. Der Tierhalter oder die von diesem beauftragte Person darf Mittel nicht an andere abgeben."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/1/06




1. Zu § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c, § 5 Abs. 4, § 12 Satz 1, § 13 Nr. 3, § 16 Abs. 3 Satz 1, § 29 Abs. 3 Satz 3, § 35 Abs. 5, § 36 Abs. 1 Satz 2, § 38 Abs. 2 Nr. 4

2. Zu § 40 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -

3. Zu § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 42 Abs. 4 - neu -Dem § 42 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

5. Zu § 44 Abs. 1 Satz 2

6. Zu § 44 Abs. 3 Satz 4

7. Zu § 44 Abs. 4 Satz 1

8. Zu § 44 Abs. 4 Satz 2

9. Zu § 44 Abs. 8

10. Zu § 47 Abs. 2 Nr. 3

11. Zu § 47 Abs. 2 Nr. 19a - neu -In § 47 Abs. 2 ist nach Nummer 19 folgende Nummer 19a einzufügen:

12. Zu § 48 Abs. 3 - neu -Dem § 48 ist folgender Absatz 3 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 786/06

... Die Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, regelt insbesondere die vom Tierhalter zu führenden Nachweise über die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren. Diese Regelungen sind vor über vier Jahren umfassend überarbeitet worden und sollen auf Grund der Erfahrungen in der Praxis angepasst werden, um ihre Handhabung zu erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 786/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

Artikel 2
Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 109/06 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass Tierhalter und - betreuer - je nach Kenntnisstand - auch weiterhin Korrekturen an Hufen und Klauen, die nicht der Anbringung, Instandsetzung oder Entfernung eines Beschlags dienen, selbst vornehmen können. Derartige Verrichtungen müssen auch weiterhin möglich sein, ohne dass diese sachkundigen Personen über eine staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in verfügen. Dies gilt auch für sachkundige Personen, welche die Hufpflege vornehmen.



Drucksache 96/06 (Beschluss)

... Er weist darauf hin, dass sich die Tierhalter den neuen Bestimmungen nur anpassen können, wenn die durch höhere Anforderungen bedingten Zusatzkosten in erster Linie über den Verkaufspreis ausgeglichen werden können.



Drucksache 290/1/06

... kurzfristig an die Vorgaben der EU-Verordnung 21/2004 vom 17. Dezember 2003 anzupassen und dabei die in der Verordnung vorgesehenen Erleichterungen für die Tierhalter zu nutzen. Hier sind insbesondere die von der EU vorgegebenen Fristen für die Kennzeichnung von Tieren voll auszuschöpfen sowie die vereinfachte Kennzeichnung für weniger als zwölf Monate alte Schlachttiere anzuwenden.

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Drucksache 290/1/06




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