[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

503 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Tierhalter"


⇒ Schnellwahl ⇒

0327/20B
0269/20
0049/20
0212/20B
0026/1/20
0345/1/20
0386/20B
0212/20
0345/20
0280/1/20
0094/20
0026/20B
0302/1/20
0327/1/20
0328/20
0427/1/20
0033/20
0345/20B
0383/20
0141/20
0157/1/20
0351/20B
0302/20
0386/20
0098/20
0098/1/20
0157/20B
0212/1/20
0280/20B
0427/20B
0351/1/20
0094/20B
0302/2/20
0383/20B
0464/3/19
0521/19
0410/19B
0588/19
0335/1/19
0587/1/19
0464/1/19
0093/19B
0587/4/19
0288/19
0141/19
0587/2/19
0243/1/19
0141/19B
0093/19
0587/19
0541/1/19
0587/3/19
0307/19
0243/19
0140/19
0354/1/19
0141/1/19
0354/19B
0307/19B
0243/19B
0043/19
0288/1/19
0247/19
0162/19
0587/6/19
0335/19
0307/1/19
0587/5/19
0410/1/19
0481/18
0468/18
0475/1/18
0216/18
0246/18B
0598/1/18
0216/18B
0466/18
0401/18
0556/18
0352/18
0246/1/18
0131/1/17
0731/1/17
0425/17
0601/17
0028/17
0164/1/17
0567/2/17
0131/17B
0759/1/17
0148/1/17
0385/17
0731/17B
0388/17B
0759/17
0164/17B
0759/17B
0212/17
0731/17
0388/1/17
0028/17B
0028/1/17
0645/16
0103/1/16
0779/16B
0806/1/16
0118/16
0502/16
0395/16
0112/16B
0200/16
0515/1/16
0403/16
0103/16
0187/16
0476/1/16
0521/16
0221/16
0189/16
0078/16B
0314/16
0386/1/16
0806/16B
0078/16
0314/16B
0626/16
0110/16
0112/16
0103/16B
0403/1/16
0094/15
0094/2/15
0247/15B
0217/15B
0112/15B
0310/15
0112/1/15
0629/15B
0247/1/15
0097/1/15
0311/15B
0112/15
0629/1/15
0559/15
0097/15
0097/15B
0217/15
0062/1/15
0310/15B
0548/15
0458/1/14
0432/14
0077/14B
0010/14
0177/14
0420/14B
0022/1/14
0592/14
0406/14
0077/4/14
0458/14B
0177/14B
0177/1/14
0406/1/14
0417/14B
0417/1/14
0022/14B
0420/1/14
0049/1/14
0409/1/13
0657/13
0004/13
0150/13
0325/13B
0053/13
0149/13B
0317/3/13
0570/2/13
0317/2/13
0318/13
0317/13
0151/2/13
0325/13
0004/1/13
0409/13B
0752/13
0819/2/13
0543/13B
0149/1/13
0819/1/13
0149/13
0151/13B
0757/13
0570/1/13
0543/13
0325/1/13
0819/13B
0040/12B
0474/1/12
0319/12X
0095/12
0555/3/12
0474/5/12
0661/1/12
0095/1/12
0040/12
0474/2/12
0095/2/12
0555/2/12
0300/12
0300/1/12
0670/12
0474/6/12
0319/2/12
0126/12B
0555/4/12
0661/12
0095/12B
0300/12B
0126/1/12
0555/12B
0672/1/12
0474/12B
0487/12
0466/12
0661/12B
0049/12
0555/12
0300/3/12
0474/8/12
0555/1/12
0672/12B
0040/1/12
0474/12
0126/12
0409/11
0052/11
0445/3/11
0505/2/11
0740/11B
0344/11B
0233/1/11
0740/1/11
0380/11
0565/1/11
0740/11
0090/11
0099/1/11
0512/11B
0233/11B
0445/2/11
0099/11
0344/1/11
0445/6/11
0445/5/11
0341/11B
0445/4/11
0565/11B
0512/1/11
0099/11B
0825/11
0049/11
0529/11
0117/10B
0504/10B
0117/1/10
0504/1/10
0754/10
0016/10
0582/1/10
0602/10
0504/10
0476/10
0016/1/10
0582/10B
0230/10
0305/10
0582/10
0016/10B
0617/1/09
0683/1/09
0228/09
0164/09B
0162/09
0535/09
0082/09
0819/1/09
0399/1/09
0820/1/09
0163/09B
0082/09B
0163/1/09
0278/09B
0399/09
0278/1/09
0819/09
0171/09
0115/09
0164/09
0683/09B
0082/1/09
0387/09
0278/09
0280/09A
0163/09
0081/09
0820/09B
0819/09B
0399/09B
0786/1/09
0786/09B
0115/09B
0164/1/09
0179/1/08
0361/08
0409/08B
0179/08
0433/08
0165/08
0766/1/08
0643/08
0710/1/08
0873/1/08
0515/08
0625/08
0606/08
0367/08
0294/08
0367/08D
0710/08B
0010/08B
0968/08
0409/08
0409/1/08
0031/1/08
0883/08
0129/08
0766/08B
0261/08
0800/08
0437/08
0098/08
0873/08B
0692/08B
0606/08B
0031/08B
0873/08
0692/1/08
0694/08
0253/08
0010/1/08
0426/07
0838/07
0574/1/07
0574/07B
0338/1/07
0469/1/07
0796/07
0660/2/07
0422/07
0129/07B
0724/07
0338/07
0271/07
0741/07
0682/1/07
0475/07
0838/07B
0601/07
0660/1/07
0338/07B
0574/07
0061/1/07
0534/07B
0601/07B
0289/07
0271/07B
0129/1/07
0129/07
0534/1/07
0810/07B
0511/07
0351/07
0601/1/07
0660/07
0682/07
0810/1/07
0538/07
0457/07
0838/1/07
0469/07B
0469/07
0271/1/07
0682/07B
0365/06
0718/2/06
0572/06
0247/06
0713/06
0308/1/06
0096/06
0308/06
0572/06B
0096/1/06
0229/06
0786/1/06
0206/06
0119/1/06
0848/06
0514/06
0786/06B
0109/1/06
0228/06
0936/06
0572/1/06
0786/06
0718/06
0109/06B
0096/06B
0290/1/06
0474/06
0470/06
0370/06B
0119/3/06
0718/3/06
0119/06
0017/06
0081/06
0706/06
0290/06B
0308/06B
0718/06B
0718/1/06
0203/06
0574/06
0119/06B
0370/1/06
0398/06
0119/2/06
0873/1/06
0119/4/06
0437/05
0392/2/05
0790/05
0466/05
0205/1/05
0194/05
0540/05
0205/05
0819/05
0795/05
0912/1/05
0929/05
0759/05
0466/05B
0912/05B
0392/05
0819/05B
0547/05
0569/05B
0449/05
0766/05
0795/05B
0819/1/05
0569/1/05
0794/05B
0569/05
0205/3/05
0758/05
0726/05
0795/1/05
0237/05
0466/1/05
0338/05
0672/05
0794/1/05
0794/05
0780/04
0780/2/04
0285/04B
0482/04B
0710/04B
0565/04
0482/04
0780/04B
0482/1/04
0429/04
0709/04
0915/04
0401/03
0401/03B
0061/03B
0574/03B
0595/03
0661/03B
0954/03B
0595/03B
0061/1/03
Drucksache 740/1/11

... 5. - eine Neudefinition von Tierhaltung mit europaweit klaren und umfassenden Standards einer tiergerechten Haltung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 740/1/11




Zur Vorlage allgemein

Zu Maßnahme Nummer 2

Zu Maßnahme Nummer 3

Zu Maßnahme Nummer 5

Zu Maßnahme Nummer 10

Zu Maßnahme Nummer 11

Zu weiteren Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 380/11

... -Nutztierhaltungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/11




Fragen an die Bundesregierung zum Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden und zum Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

I. Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden

II. Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung


 
 
 


Drucksache 740/11

... , die bei verschiedenen Tierarten beispielsweise Durchfall oder Atemwegsinfektionen verursachen, sind gegen in der Veterinärmedizin allgemein angewendete Antibiotika resistenter geworden, was zu mehr Leiden und höherer Mortalität bei Tieren und dementsprechenden Produktionsverlusten, zusätzlichen Kosten und arbeitsmedizinischen Risiken für die Tierhalter führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 740/11




1. Einleitung

1.1. Die steigende Gefahr der Antibiotikaresistenz

1.2. Die laufenden Bemühungen reichen nicht aus

1.3. Notwendigkeit erheblicher Maßnahmenverschärfung und neuer entschlossener Initiativen

2. Schlüsselmassnahmen zur Erfolgreichen Bekämpfung der Antibiotikaresistenz

2.1. Angemessener Einsatz von Antibiotika

Umsichtiger Antibiotikaeinsatz in der Humanmedizin

Maßnahme Nr. 1:

Verstärkte Förderung des angemessenen Antibiotikaeinsatzes in allen Mitgliedstaaten

Umsichtiger Antibiotikaeinsatz in der Veterinärmedizin

Maßnahme Nr. 2:

Maßnahme Nr. 3:

2.2. Prävention von mikrobiellen Infektionen und deren Ausbreitung

Infektionsschutz und -bekämpfung in Gesundheitseinrichtungen

Maßnahme Nr. 4:

Stärkung von Infektionsschutz und -bekämpfung in Einrichtungen des Gesundheitswesens

Infektionsschutz und -bekämpfung bei landwirtschaftlichen Nutztieren

Maßnahme Nr. 5:

2.3. Entwicklung neuer wirksamer Antibiotika oder Behandlungsalternativen

Entwicklung neuer Antibiotika für die Humanmedizin

Maßnahme Nr. 6:

Entwicklung von Antibiotika in der Veterinärmedizin

Entwicklung von Diagnoseinstrumenten in der Human- und Veterinärmedizin

Entwicklung von Impfstoffen und sonstigen Präventionsmaßnahmen

Maßnahme Nr. 7:

Förderung der Bemühungen zur Analyse der Notwendigkeit neuer Antibiotika in der Veterinärmedizin

2.4. Gemeinsame Anstrengungen mit internationalen Partnern, um die Risiken der Ausbreitung der Antibiotikaresistenz durch den internationalen Handels- und Reiseverkehr sowie über die Umwelt einzudämmen

Maßnahme Nr. 8:

Multilaterale Zusammenarbeit

Bilaterale Zusammenarbeit

3. Sonstige übergreifende Massnahmen

3.1. Überwachung

3.1.1. Überwachung der Antibiotikaresistenz und des Antibiotikaverbrauchs in der Humanmedizin

Maßnahme Nr. 9:

3.1.2. Überwachung der Antibiotikaresistenz und des Antibiotikaverbrauchs bei Tieren

Maßnahme Nr. 10:

3.2. Ergänzende Forschung und Innovation

Maßnahme Nr. 11:

3.3. Kommunikation, Aufklärung und Schulung

Maßnahme Nr. 12:

4. Ex-POST-Bewertung

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 99/1/11

... Weiterhin wird die Bundesregierung gebeten, die neu aufgenommene Bindung der Anwendung verschreibungspflichtiger Arzneimittel auch bei nicht Lebensmittel liefernden Tieren durch den Tierhalter an den behandelnden Tierarzt durch Einführung von Dokumentationspflichten für den Tierhalter zumindest im gewerbs- und berufsmäßigen Bereich überwachbar zu machen.



Drucksache 512/11 (Beschluss)

... ; hier Artikel 7 Absatz 5 neu - Der Bundesrat lehnt die Regelung, das Bestandsregister bei Bedienung der elektronischen Datenbank und verkürzter Meldefrist fakultativ zu führen, ab. Die Verpflichtung zur Führung des Bestandsregisters obliegt dem Tierhalter, dieser kann sich dabei der elektronischen Datenbank bedienen. Eine aktuell vorzulegende Dokumentation der Tierbewegungen ist für die Tierseuchenbekämpfung unerlässlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/11 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte

Zu den einzelnen Vorschriften

- Zu Nummer 3

- Zu Nummer 3 in Verbindung mit Nummer 9

- Zu Nummer 4

- Zu Nummern 5 und 6

- Zu Nummer 7 Buchstabe b

- Zu Nummer 12

- Zu Nummer 14

Zur elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen


 
 
 


Drucksache 99/11

„§ 57a Anwendung durch Tierhalter“.‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 99/11




㤠57a Anwendung durch Tierhalter


 
 
 


Drucksache 512/1/11

... Die Verpflichtung zur Führung des Bestandsregisters obliegt dem Tierhalter, dieser kann sich dabei der elektronischen Datenbank bedienen. Eine aktuell vorzulegende Dokumentation der Tierbewegungen ist für die Tierseuchenbekämpfung unerlässlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/1/11




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 99/11 (Beschluss)

... Weiterhin wird die Bundesregierung gebeten, die neu aufgenommene Bindung der Anwendung verschreibungspflichtiger Arzneimittel auch bei nicht Lebensmittel liefernden Tieren durch den Tierhalter an den behandelnden Tierarzt durch Einführung von Dokumentationspflichten für den Tierhalter zumindest im gewerbs- und berufsmäßigen Bereich überwachbar zu machen.



Drucksache 504/10 (Beschluss)

... Diese Formulierung dient der Klarstellung, dass nicht jeder Tierhalter einen Antrag für die Durchführung von wissenschaftlichen Versuchen stellen kann, um einer Anordnung der Tötung zu umgehen. Das Gewollte, nämlich die Erlangung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse unter definierten Bedingungen, wird ermöglicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/10 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung)

1. Zu § 3

§ 3
Untersuchungen

2. Zu § 4 Absatz 1 Satz 2

3. Zu § 6

4. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2

5. Zu § 8 Absatz 4

6. Zu § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3


 
 
 


Drucksache 504/1/10

... Diese Formulierung dient der Klarstellung, dass nicht jeder Tierhalter einen Antrag für die Durchführung von wissenschaftlichen Versuchen stellen kann, um einer Anordnung der Tötung zu umgehen. Das Gewollte, nämlich die Erlangung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse unter definierten Bedingungen, wird ermöglicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/1/10




1. Zu § 3

§ 3
Untersuchungen

2. Zu § 4 Absatz 1 Satz 2

3. Zu § 6

4. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2,

5. Zu § 8 Absatz 4

6. Zu § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3


 
 
 


Drucksache 754/10

... Neben einem gewissen positiven Effekt durch die Flexibilität, über die die Mitgliedstaaten, Landwirte und anderen Tierhalter bei der Entscheidung über die Strategie zur Bekämpfung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/10




Vorschlag

Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Bevorzugte Option Bewertung ihrer Auswirkungen

2.1. Gründe für die Änderung des EU-Rechtsrahmens im Vergleich zu anderen Lösungen

2.2. Wirtschaftliche und soziale Auswirkungen des Vorschlags

2.2.1. Wirtschaftliche Auswirkungen

2.2.2. Soziale Auswirkungen

2.3. Schlussfolgerung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Die Beziehung zu Anderen EU-Initiativen

Artikel 1

Artikel 5

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 582/1/10

... In Deutschland setzt die Verschreibung eines Arzneimittels grundsätzlich die persönliche tierärztliche Untersuchung des betroffenen Tiers durch den behandelnden Tierarzt und seine Behandlungskontrolle voraus. Auf Grund der fehlenden Harmonisierung des Tierarzneimittelrechts auf EU-Ebene ist nicht sichergestellt, dass diese strengen Anforderungen an eine ordnungsgemäße tierärztliche Behandlung auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten die Voraussetzung für eine Verschreibung darstellen und der Tierhalter verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Ausland nur unter diesen Bedingungen beziehen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 43 Absatz 5 Satz 3 AMG , Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 57 Absatz 1 Satz 4 AMG

2. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 43 Absatz 5 Satz 4


 
 
 


Drucksache 602/10

... Man kann davon ausgehen, dass die vorgeschlagene Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, Betriebsinhaber, die keine flächenbezogenen Zahlungen beantragen und nur kleine Flächen (weniger als 1 Hektar) melden, von der Verpflichtung einer Flächenmeldung zu befreien, hauptsächlich Tierhalter ohne für eine Flächenzahlung in Betracht kommende Böden betrifft. Die Zahl der möglicherweise betroffenen Betriebsinhaber ist nur schlecht vorauszuschätzen, unter Berücksichtigung der anhaltenden Entkopplung der Zahlungen für Tiere und der Übertragung auf flächenbezogenen Zahlungen kann jedoch angenommen werden, dass sie nicht sehr groß sein wird. Dagegen stellt die Änderung eine Verringerung der Verwaltungslast für bestimmte Mitgliedstaaten dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 602/10




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Konsultation von Interessengruppen Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2a
Änderung von Anhang I

Artikel 11a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 27a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 27b
Durchführungsbestimmungen

Artikel 31a
Durchführungsbestimmungen

Artikel 45a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 54a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 62a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 67a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 76a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 141a
Befugnisse der Kommission

Artikel 141b
Delegierte Rechtsakte

Artikel 141c
Durchführungsrechtsakte - Ausschuss

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 504/10

... Den betroffenen Wirtschaftskreisen entstehen zunächst keine zusätzlichen Kosten. Im Falle des Verdachts des Ausbruchs der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer sowie nach Feststellung des Ausbruchs der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer können den betroffenen Wirtschaftskreisen im Einzelfall aufgrund der Sperrung des Bestandes indirekte Kosten durch Einnahmeneinbußen entstehen. Nach Feststellung des Ausbruchs der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer ist der betroffene Einhufer zu töten und unschädlich zu beseitigen. Der gemeine Wert des Tieres wird dem Tierhalter durch die Tierseuchenkasse entschädigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Kosten mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Allgemeine Schutzmaßregeln

§ 2
Impfungen und Heilversuche

§ 3
Untersuchungen

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßregeln

Unterabschnitt 1
Schutzmaßnahmen vor amtlicher Feststellung der Einhufer-Blutarmut

§ 4
Blutprobenentnahme, epidemiologische Nachforschungen

§ 5
Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb

§ 6
Reinigung und Desinfektion

Unterabschnitt 2
Schutzmaßnahmen nach amtlicher Feststellung der Einhufer-Blutarmut

§ 7
Öffentliche Bekanntmachung

§ 8
Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb

§ 9
Ansteckungsverdacht

§ 10
Sperrbezirk

§ 11
Desinfektion

§ 12
Aufhebung der Schutzmaßnahmen

§ 13
Ordnungswidrigkeiten

§ 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Lösung

3 Alternativen

Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 915: Entwurf einer Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer


 
 
 


Drucksache 476/10

... Tollwut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Soweit der Tierhalter selber oder aber ein Tierarzt Verdacht auf Tollwut äußert, ist es nach der Anzeige Aufgabe der zuständigen Behörde, diesen Verdacht abzuklären. Insoweit ist die Vorschrift, dass eine Zerlegung eines Tieres nur von einem Tierarzt vorgenommen werden darf, durch das Einschreiten der zuständigen Behörde entbehrlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 476/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Kosten mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Tollwut-Verordnung

§ 3a
Untersuchungen

Anlage

Artikel 2
Änderung der BVDV-Verordnung

Artikel 3
Weitere Änderungen der BVDV-Verordnung

Artikel 4
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 5Inkrafttreten
, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

2 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tollwut-Verordnung und der BVDV-Verordnung (1271)


 
 
 


Drucksache 582/10 (Beschluss)

... In Deutschland setzt die Verschreibung eines Arzneimittels grundsätzlich die persönliche tierärztliche Untersuchung des betroffenen Tiers durch den behandelnden Tierarzt und seine Behandlungskontrolle voraus. Auf Grund der fehlenden Harmonisierung des Tierarzneimittelrechts auf EU-Ebene ist nicht sichergestellt, dass diese strengen Anforderungen an eine ordnungsgemäße tierärztliche Behandlung auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten die Voraussetzung für eine Verschreibung darstellen und der Tierhalter verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Ausland nur unter diesen Bedingungen beziehen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 43 Absatz 5 Satz 3 AMG , Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 57 Absatz 1 Satz 4 AMG

2. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 43 Absatz 5 Satz 4


 
 
 


Drucksache 582/10

... "nicht als Herstellen gilt das Mischen von Fertigarzneimitteln mit Futtermitteln durch den Tierhalter zur unmittelbaren Verabreichung an die von ihm gehaltenen Tiere.".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 59d

§ 83a
Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1397: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2011 bis 2015


 
 
 


Drucksache 683/1/09

... Die nunmehr vorgeschlagene maximale Dauer entspricht den Fristen, die im Bereich des Tierarzneimittelverkehrs für Tierhalter und Tierärzte gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/1/09




1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 3

2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2

3. Zu § 2 Absatz 2 Satz 3

4. Zu § 3 Absatz 1 Satz 2 und 2a - neu -

5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 3

6. Zu § 4 Satz 2 und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 164/09 (Beschluss)

... "(3) Der Tierhalter hat der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle jede Impfung gegen die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 4 Absatz 3 EG-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung

2. Zu Artikel 6 Nummer 3 und 5 § 25 Satz 1 Nummer 5, § 49 Absatz 1 Nummer 8 GeflPestSchV

3. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 53a GeflPestSchV

§ 53a
Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen

4. Zu Artikel 6a - neu - § 14a Absatz 6, Absatz 7, § 25 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a SchwPestV 1988

Artikel 6a
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 162/09

... 1. den Namen und die Anschrift des Züchters sowie des Eigentümers oder des Tierhalters,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person

§ 2
Umfang der Zuchtpopulationen

§ 3
Zuchtbuchordnung

§ 4
Inhalt, Gestaltung und Führung des Zuchtbuches

§ 5
Zuchtregisterordnung

§ 6
Inhalt, Gestaltung und Führung des Zuchtregisters

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Zuchtbescheinigung und Herkunftsbescheinigung

§ 9
Verfahren und Merkmale zur Prüfung der Identität und Abstammung

§ 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Kosten für die öffentliche Haushalte

Bürokratiekosten der Wirtschaft

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 562: Entwurf einer Verordnung über Zuchtorganisation


 
 
 


Drucksache 82/09

... 4. soweit erforderlich, weitere Behandlungsanweisungen an den Tierhalter."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 82/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

Artikel 3
Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr: 679: Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren


 
 
 


Drucksache 819/1/09

... Nach Artikel 6 erster Unterabsatz der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 kann im Falle der Implantation eines Transponders auf die Ausfüllung des Schaubildes verzichtet werden, es sei denn, die Regelungen der Pass ausstellenden Stellen sehen dies vor. Da die Anfertigung eines Schaubildes mit zusätzlichen Kosten für den Tierhalter verbunden ist, sollte bei den nichtregistrierten Equiden darauf verzichtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 34 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil)

Abschnitt
C (Rückseite/Lochteil)

Nummer 3

Abschnitt
A (Vorderseite/Loch- und Dornteil, mit Transponder)

Abschnitt
B (Vorderseite/Loch- und Dornteil, ohne Transponder)

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44 Absatz 4 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 1 Satz 2

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 1a - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 3 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44b Satz 1

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44c - neu -

§ 44c
Anzeige der Kennzeichnung

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 46 Absatz 2 Nummer 20 bis 25 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Anlage 11 Abschnitt C

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 399/1/09

... -Nutztierhaltungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 , Nummer 15 Buchstabe 0a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 13 Absatz 6 - neu - TierSchNutztV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 13a Absatz 2 Satz 1 TierSchNutztV

4. Zu Artikel 1 Nummer 3d - neu - § 13a Absatz 2 Satz 2 - neu - TierSchNutztV *

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16 Nummer 3 TierSchNutztV

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 17 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 Buchstabe c - neu - TierSchNutztV

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 3 Nummer 5 TierSchNutztV

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 5 - neu - TierSchNutztV

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TierSchNutztV

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV *

12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 2 TierSchNutztV

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV

14. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 9 Satz 1 , Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 29a - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 2 TierSchNutztV

16. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 3 Satz 2 TierSchNutztV

17. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 1 TierSchNutztV

18. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - TierSchNutztV

19. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 21a - neu - TierSchNutztV

20. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 23b - neu - TierSchNutztV


 
 
 


Drucksache 820/1/09

... Auf Grund der hohen BT-Krankheitsfälle im Jahr 2007 und dem Fehlen eines zugelassenen Impfstoffes musste der Staat gemeinsam mit den Tierhaltern ein Schutzschild aufbauen, um eine massenhafte Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Durch die Pflichtimpfung in den Jahren 2008 und 2009 konnte die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/1/09




1. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu -, 2a - neu -, 4 bis 6 - neu - Inhaltsverzeichnis, §§ 11e, 14f, 25a - neu - Schweinepest-Verordnung

§ 25a
Weitergehende Maßnahmen

2. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu -, c, Nummer 1a - neu -, 3 und 4 - neu - Inhaltsverzeichnis, § 31a - neu - MKS-Verordnung

§ 31a
Weitergehende Maßnahmen

3. Zu Artikel 5a - neu - § 4 Absatz 1a bis 2a, Absatz 3, § 4a - neu -, § 5 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 3, Nummer 4, Nummer 5 EG-Blauzungenbekämpfung- Durchführungsverordnung

Artikel 5a
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

§ 4a
Weitergehende Maßnahmen

3. § 5 wird wie folgt geändert:

4. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 23 Satz 2 Hühner-Salmonellen-Verordnung


 
 
 


Drucksache 163/09 (Beschluss)

... "(3) Der Tierhalter hat der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle jede Impfung gegen die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 , Nummer 4 § 7a Absatz 1 Satz 2 bis 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 , Nummer 5 § 9 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - , Nummer 11 § 17 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 Nummer 2, Nummer 8, Nummer 9 bis 15 RindTBV

§ 3

2. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Schweinehaltungshygieneverordnung

3. Zu Artikel 6 Änderung der Schweinepest-Verordnung

4. Zu Artikel 6a - neu - § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 5 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6a
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

5. Zu Artikel 6b - neu - Artikel 2 Absatz 1 und 2 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6b
Änderung der Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 82/09 (Beschluss)

... " erweitert. Die Ergänzung des an den Tierhalter auszuhändigenden Nachweises über die Arzneimittelabgabe sollte an dieser Stelle jedoch auch eine Angabe zum Zeitpunkt der Arzneimittelanwendung enthalten. Diese Angabe stellt einen wichtigen Bestandteil der tierärztlichen Behandlungsanweisung dar. Sie erweitert vor allem aber auch maßgeblich die Möglichkeiten einer Plausibilitätsprüfung der Dokumentation im Hinblick auf eine rechtskonforme Arzneimittelabgabe bzw. -anwendung. Dies gilt nicht nur, aber auch im Hinblick auf die geplante Streichung des § 12 Absatz 4 TÄHAV.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 82/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren

1. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 9 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 - neu - TÄHAV

2. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 TÄHAV

3. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe c § 13 Absatz 2a TÄHAV


 
 
 


Drucksache 163/1/09

... " wird klargestellt, dass es sich bei der Untersuchung auf Tuberkulose um eine Aufgabe des Tierhalters handeln sollte. Damit wird dem auch ansonsten in der Tierseuchenbekämpfung geltenden Verursacherprinzip Rechnung getragen und verdeutlicht, dass die Durchführung dieser Untersuchung keine amtliche Aufgabe ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 , Nummer 4 § 7a Absatz 1 Satz 2 bis 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 , Nummer 5 § 9 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - , Nummer 11 § 17 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 Nummer 2, Nummer 8, Nummer 9 bis 15 RindTBV *

§ 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 1 Satz 1 Tuberkulose-Verordnung

3. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Schweinehaltungshygieneverordnung

4. Zu Artikel 6 Änderung der Schweinepest-Verordnung

5. Zu Artikel 6a - neu - § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 5 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6a
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

6. Zu Artikel 6b - neu - Artikel 2 Absatz 1 und 2 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6b
Änderung der Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 819/09

... Den Tierhaltern von Schafen und Ziegen sowie Einhufern entstehen Kosten, die insbesondere im Zusammenhang mit der Kennzeichnung mit einem elektronischen Kennzeichen stehen. Hier fallen Kosten für die elektronischen Kennzeichen sowie die Lesegeräte an; die Kosten bezüglich des Lesegerätes können jedoch reduziert werden, wenn mehrere Halter insbesondere kleinerer Bestände sich die Nutzung des Lesegerätes teilen oder die Ablesung der elektronischen Kennzeichen an Dritte delegieren. Auch für die Ausstellung der Equidenpässe oder Smartcards entstehen Kosten, die jedoch vorab nicht quantifiziert werden können. Kosteninduzierte Einzelpreisänderungen können nicht ausgeschlossen werden. Spürbare Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau sind aufgrund des Umfangs der Belastung jedoch nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 44
Kennzeichnung

§ 44a
Equidenpass

§ 44b
Verbot der Übernahme

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 929: Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr


 
 
 


Drucksache 171/09

... 1. sie von Apotheken für Tierärzte oder Tierhalter bestellt und von diesen Apotheken im Rahmen der bestehenden Apothekenbetriebserlaubnis abgegeben werden oder vom Tierarzt im Rahmen des Betriebs einer tierärztlichen Hausapotheke für die von ihm behandelten Tiere bestellt werden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 4b
Sondervorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien

§ 20d
Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Gewebe und Gewebezubereitungen

§ 25c
Maßnahmen der zuständigen Bundesoberbehörde zu Entscheidungen der Europäischen Kommission oder des Rates der Europäischen Union

§ 52b
Bereitstellung von Arzneimitteln

§ 74
Mitwirkung von Zolldienststellen

Sechzehnter Unterabschnitt

§ 144
Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 2
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe

Artikel 5
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

§ 39a
Übergangsregelungen aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 6
Aufhebung der Verordnung über homöopathische Arzneimittel

Artikel 7
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 8
Änderung der Arzneimittelfarbstoffverordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln

Artikel 10
Änderung der Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln

Artikel 11
Änderung der Arzneimittel-TSE-Verordnung

Artikel 12
Änderung des Transfusionsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 14
Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung

Artikel 15
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 319
Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif

Artikel 16
Änderung des Nutzungszuschlags-Gesetzes

Artikel 17
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 18
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfes

1. Arzneimittelgesetz

2. Bundesbesoldungsgesetz

3. Transplantationsgesetz

4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe

5. Betäubungsmittelgesetz

6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel

7. Arzneimittelpreisverordnung

8. Arzneimittelfarbstoffverordnung

9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln

10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten

11. Arzneimittel-TSE-Verordnung

12. Transfusionsgesetz

13. Infektionsschutzgesetz

14. Tierimpfstoff-Verordnung

15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

Wahltarife zum Krankengeld:

5 Sozialpsychiatrievereinbarung:

Parenterale Zubereitungen Infusionen insbesondere aus Zytostatika:

Elektronische Gesundheitskarte:

16. Nutzungszuschlags-Gesetz

17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

18. Krankenhausentgeltgesetz

III. Gesetzgebungskompetenz / Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VI. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkungen

1. Arzneimittelgesetz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten der Verwaltung

c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

2. Bundesbesoldungsgesetz

3. Transplantationsgesetz

4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe

5. Betäubungsmittelgesetz

4 Bürokratiekosten

6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel

7. Arzneimittelpreisverordnung

8. Arzneimittelfarbstoffverordnung

9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln

10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln

11. Arzneimittel-TSE-Verordnung

12. Transfusionsgesetz

13. Infektionsschutzgesetz

14. Tierimpfstoff-Verordnung

15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

5 Krankengeld

5 Sozialpsychiatrievereinbarung

Parenterale Zubereitungen insbesondere aus Zytostatika

5 Gesundheitskarte

16. Nutzungszuschlags-Gesetz

17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

18. Krankenhausentgeltgesetz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 48

Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 64

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 66

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 69

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 73

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 74

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 828: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 115/09

... 2. Der Bundesrat bedauert, dass es auf europäischer Ebene über die allgemeinen Regelungen zum Tierschutz in der Nutztierhaltung hinaus keine konkreten Vorgaben für eine tiergerechte Haltung von Kaninchen gibt, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit gehalten werden. Zudem ist es trotz der Initiativen des Handels im Jahr 2007 nicht gelungen, europaweit in allen derartigen Betrieben deutliche Verbesserungen der Haltungsbedingungen von Kaninchen zu erzielen.



Drucksache 164/09

... Den Tierhaltern, die für BT empfängliche Tiere halten, können Kosten entstehen, die durch die Mitteilung der geimpften Tiere bei der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle begründet sind. Diese Mitteilung kann elektronisch oder auf dem Postwege erfolgen. Diese Kosten sind so gering, so dass Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, ausgeschlossen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

Artikel 2
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 und der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

Artikel 5
Änderung der Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften

Artikel 6
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

§ 53a
Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 855: Verordnung zur Änderung der blauzungenrechtlichen Vorschriften und zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung


 
 
 


Drucksache 683/09 (Beschluss)

... Die nunmehr vorgeschlagene maximale Dauer entspricht den Fristen, die im Bereich des Tierarzneimittelverkehrs für Tierhalter und Tierärzte gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/09 (Beschluss)




1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 3

2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2

3. Zu § 2 Absatz 2 Satz 3

4. Zu § 3 Absatz 1 Satz 2 und 2a - neu -

5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 3

6. Zu § 4 Satz 2 und 3


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.