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"Substanz"
Drucksache 536/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas
... Aufgrund eingeschränkter Kontrollmöglichkeiten ist zudem nicht auszuschließen, dass Kinder und Jugendliche bei der Nutzung von herkömmlichen Shishas auch Nikotin konsumieren. Denn bei Kontrollen ist der Nachweis, ob die von den Minderjährigen konsumierte Substanz Tabak enthält oder nicht, höchst aufwendig und vor Ort kaum zu führen, zumal über die Inhaltsstoffe der Rauchmischungen oft Unklarheit herrscht.
Drucksache 630/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
... 1. [a) unter Artikel 2 Nummer 15 keine Erzeugnisse fallen, die psychoaktive Substanzen enthalten und mit anderer Zweckbestimmung als Rauchen in den Verkehr gebracht werden,]
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 TabakerzG
4. Zu Artikel 1 § 2 Nummer 9 TabakerzG
5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b TabakerzG
6. Hauptempfehlung zu Ziffer 15
Zu Artikel 1
7. Zu Artikel 1 § 12 TabakerzG
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 TabakerzG
9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 TabakerzG
10. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 TabakerzG
11. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 und 2 TabakerzG
12. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 2 TabakerzG
13. Zu Artikel 1 § 46 TabakerzG
14. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 1 TabakerzG
15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1
16. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4 TabakerzG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 97/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen
... -Arzneimittelverordnung erhobenen Abgabemengen zeigen, dass mehr als 90 % der antibiotisch wirksamen Substanzen über das Futter oder das Wasser verabreicht werden. Erfahrungen der Überwachung zeigen zudem, dass bei der oralen Medikation in manchen Betrieben die erkrankten Tiere die vom Tierarzt verordnete Arzneimittelmenge nicht mit dem Futter oder Wasser angeboten bekommen. Vor dem Hintergrund der Problematik der Resistenzentwicklung bei kommensalen Darmbakterien ist insbesondere eine ordnungsgemäße orale Verabreichung von Antibiotika geboten. Es ist daher erforderlich, dass die Art und Weise der Verabreichung von Antibiotika in Betrieben, deren halbjährliche Therapiehäufigkeit die Kennzahl 2 überschreitet, im Maßnahmenplan Berücksichtigung findet.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen
1. Zu Artikel 1 § 1a - neu - ArzneimittelVerwendV
§ 1a Auskunftserteilung
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g - neu ArzneimittelVerwendV
3. Zu Artikel 2 § 1 Satz 2 Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung
4. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 1 Satz 3 Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung
5. Zu Artikel 2 Überschrift, §§ 4 - neu -, 5 - neu - Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung
§ 4 Anlagen für die orale Anwendung von bestimmten Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen
§ 5 Anwendung von bestimmten Arzneimitteln zur oralen Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen
Zu Artikel 3
Drucksache 154/2/15
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Thüringen
Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
... 2. Die erhebliche, seit Jahren andauernde Unterfinanzierung des Erhalts sowie des bedarfsgerechten Neu- und Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur hat zu einem fortschreitenden Substanzverzehr sowie einer vielfach erheblichen Qualitätsverschlechterung und damit zu negativen Auswirkungen auf Mobilität und Standortqualität geführt.
Drucksache 552/15
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetz es
... Nach den Regelungen in der Markscheider-Bergverordnung ist für Gewinnungsbetriebe und untertägige Aufsuchungsbetriebe ein Tageriss als Bestandteil des Grubenbildes anzufertigen und nachzutragen, in den u.a. Erdspalten und Geländeabrisse aufzunehmen sind. Insbesondere diese Sachverhalte können im Bereich baulicher Anlagen zu Schäden an der Bausubstanz führen. Insofern kommt der sorgfältigen Dokumentation solcher Sachverhalte auch eine besondere Bedeutung für die Geltendmachung von Bergschadensersatzansprüchen durch schadensbetroffene Grundstückseigentümer gegenüber dem als Verursacher vermuteten Bergbauunternehmer zu.
Drucksache 499/15
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung - 11. ProdSV)
... 2. Geräte und Schutzsysteme, bei denen die Explosionsgefahr ausschließlich durch die Anwesenheit von Sprengstoffen oder chemisch instabilen Substanzen hervorgerufen wird,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Elfte Verordnung
2 Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme
§ 4 Konformitätsvermutung
Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
§ 5 Allgemeine Pflichten des Herstellers
§ 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
§ 7 Bevollmächtigter des Herstellers
§ 8 Allgemeine Pflichten des Einführers
§ 9 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
§ 10 Pflichten des Händlers
§ 11 Einführer oder Händler als Hersteller
§ 12 Angabe der Wirtschaftsakteure
Abschnitt 3 Konformitätsbewertungsverfahren; besondere Explosionsschutzkennzeichnungen
§ 13 Konformitätsbewertungsverfahren
§ 14 Besondere Explosionsschutzkennzeichnungen
Abschnitt 4 Marktüberwachung
§ 15 Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure
§ 16 Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
§ 17 Konforme Produkte, die ein Risiko darstellen
§ 18 Formale Nichtkonformität
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
§ 19 Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Straftaten
§ 21 Übergangsvorschriften
§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Rechtsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Aspekte der Gleichstellung
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5.1.1 Erfüllungsaufwand für den Hersteller
5.1.2 Erfüllungsaufwand für den Einführer
5.2 Erfüllungsaufwand für den Bund
5.3 Erfüllungsaufwand für die Länder
5.4 Erfüllungsaufwand für die Kommunen
6. Weitere Kosten
7. Weitere Rechtsfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu § 3
Zu § 4
Zu Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 3 Konformitätsbewertungsverfahren; besondere Explosionsschutzkennzeichnungen
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 4 Marktüberwachung
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 22
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3344: Entwurf einer 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für Hersteller
II.2 Erfüllungsaufwand für Einführer
II.3 Erfüllungsaufwand für Händler
Drucksache 440/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es
... Von den im Regierungsentwurf aufgeführten "angemessenen Sicherungsmaßnahmen" ist keine substanzielle Auswirkung für Strafverfolgung und das Themengebiet Urheberrechtsverletzungen zu erwarten. Jedoch sind gravierende negative Auswirkungen dieser Normierung für die Verbreitung öffentlicher WLAN-Zugangspunkte zu erwarten: Rechtsunsicherheit hat zu der niedrigen Verbreitung solcher Angebote in Deutschland geführt, neue Rechtsunsicherheit wird denselben Effekt haben.
Drucksache 386/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) - Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung - COM(2015) 408 final
... 18. Der Bundesrat stellt fest, dass die [ganz überwiegende Zahl] der in der Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen innerstaatlich{sowohl bei einer quantitativen wie auch qualitativen Bewertung im Schwerpunkt eindeutig} in die {ausschließliche} Zuständigkeit der Länder {nach den Artikeln 30 und 70 GG} (Schulbereich, {Lehrerausbildung,} Organisationshoheit für das Bildungssystem, Bildungshaushalte {und Hochschulbildung}) fällt. {Die Themen berufliche- und Erwachsenenbildung sowie lebenslanges Lernen und Hochschulzulassungen haben im Vergleich sowohl mit Blick auf die Anzahl als auch in ihrer Substanz ein deutlich geringeres Gewicht.}
Drucksache 538/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
... b) Allerdings wird das Gesetz zu einem erheblichen, über die Angaben in dem Entwurf zum Erfüllungsaufwand auf der Ebene der Länder erkennbar hinausgehenden, höheren Verwaltungsaufwand und damit verbundenen zusätzlichen personellen und sächlichen Mehrkosten der Länder führen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung deshalb, zeitnah in Verhandlungen über Kostenverteilungen einzutreten mit dem Ziel, dass die Länder substanziell finanziell entlastet werden.
Drucksache 386/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) - Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung - COM(2015) 408 final
... 18. Der Bundesrat stellt fest, dass die ganz überwiegende Zahl der in der Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen innerstaatlich sowohl bei einer quantitativen wie auch qualitativen Bewertung im Schwerpunkt eindeutig in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder nach den Artikeln 30 und 70 GG (Schulbereich, Lehrerausbildung, Organisationshoheit für das Bildungssystem, Bildungshaushalte und Hochschulbildung) fällt. Die Themen berufliche- und Erwachsenenbildung sowie lebenslanges Lernen und Hochschulzulassungen haben im Vergleich sowohl mit Blick auf die Anzahl als auch in ihrer Substanz ein deutlich geringeres Gewicht. Er bittet die Bundesregierung daher, die Stellungnahme nach § 5 Absatz 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen.
Drucksache 298/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten - COM(2014) 392 final; Ratsdok. 11533/14
... Parallel dazu hat die Kommission ihre Mitteilung von 2004 "Strategie für die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum in Drittländern"26 aktualisiert und sich dabei insbesondere mit der Frage beschäftigt, wie die Entwicklungen bei der Durchsetzung der Immaterialgüterrechte außerhalb der EU besser verfolgt werden können. Bei den Verhandlungen über Freihandelsabkommen ist die EU bestrebt, die Regierungen der Drittstaaten zu substanziellen Zusagen zu bewegen, die für Rechte des geistigen Eigentums ein hohes Maß an Schutz gewährleisten und den Handel mit schutzrechtsintensiven Produkten dadurch erleichtern. Wie im EU-Zollaktionsplan 27 vorgesehen, sollten die Zollbehörden in der EU und in Drittstaaten, wenn es um den Handel mit schutzrechtsverletzenden Waren geht, enger zusammenarbeiten.
Drucksache 205/14
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen
... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auf europäischer Ebene die Umsetzung der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) energischer voranzutreiben und dies mit der Harmonisierung der Nominalsteuersätze zu verbinden. Dem Steuerwettlauf nach unten ("Racetothebottomeffect") und Steuerdumping muss Einhalt geboten werden. Die Harmonisierung der Bemessungsgrundlage sollte zumindest von einer substanziellen Begrenzung des Steuersatzes nach unten - begleitet werden. Steuerliche Sonderregelungen, die darauf abzielen, Steuersubstrat aus anderen Ländern abzuziehen, wie z.B. Patentboxen, stehen einem harmonisierten Unternehmensteuerrecht entgegen. Die Bundesregierung sollte an die Mitgliedstaaten der EU appellieren, die Verhandlungen zu einem einheitlichen Unternehmenssteuerrecht nicht durch solche Maßnahmen zu unterlaufen.
Drucksache 607/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... Der Bundesrat bittet daher, die Bundesregierung im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz einen erweiterten Maßnahmenkatalog mit konkreten Minderungsmaßnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zu erstellen wie beispielsweise die Entwicklung einer Nationalen Grünlandstrategie, die Verbesserung des Schutzes von kohlenstoffreichen Böden (Moore, Anmoore) und Dauergrünland zum Erhalt und Wiederaufbau von organischer Bodensubstanz, den Ausbau - und nicht nur die Verstetigung - des Bundesprogramms Ökologischer Landbau sowie die Stärkung der Forschungsförderung in diesem Bereich. Des Weiteren wird ein großes Potenzial zur signifikanten Minderung von klimarelevanten Emissionen durch eine Erhöhung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft gesehen.
Drucksache 9/14
... b) In Teil I Begriffsbestimmungen wird nach der Begriffsbestimmung "Treibstoffe" (0008 0012 0018 0019) (propellants): Substanzen oder Mischungen, die durch eine chemische Reaktion mit kontrollierter Abbrandrate große Volumina heißer Gase produzieren, um damit mechanische Arbeit zu verrichten." folgende Begriffsbestimmung eingefügt:
Drucksache 432/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteile vom 18. April 2012 - X R 5/ 10 - (BStBl 2013 II S. 785)- und - X R 7/ 10 - (BStBl 2013 II S. 79 1)) unterliegen Wertminderungen von im Betriebsvermögen gewährten Gesellschafterdarlehen auch dann nicht dem Abzugsverbot des § 3c Absatz 2 Satz 1 EStG, wenn die Darlehensüberlassung nicht fremdüblich und damit durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst war. Die Beteiligung an der Körperschaft einerseits und das Darlehen andererseits seien grundsätzlich selbständige Wirtschaftsgüter; das Abzugsverbot des § 3c Absatz 2 Satz 1 EStG beziehe sich nach dem Gesetzeswortlaut nur auf die Beteiligung an der Körperschaft selbst, nicht aber auf die Fälle von Substanzverlusten auf Grund der Hingabe von Darlehen an die Körperschaft. Diese Auslegung des BFH widerspricht den Wertungen des Gesetzgebers zum Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nummer 40 EStG i.V. mit § 3c Absatz 2 EStG. Deshalb soll der Anwendungsbereich des § 3c Absatz 2 EStG nunmehr durch eine gesetzliche Regelung auch auf die Fälle von Substanzverlusten auf Grund der Hingabe von Darlehen an die Körperschaft zu aus gesellschaftsrechtlichen Gründen nicht fremdüblichen Konditionen ausgedehnt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 2 Weitere Änderung der Abgabenordnung
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 10c Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
§ 13a Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen
§ 17a Kosten der Vollstreckung
Artikel 4 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 5 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
Anlage 1a (zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
Artikel 6 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
§ 26 Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.
Artikel 7 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 10 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
Artikel 12 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Nummer 2
Zu § 3c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 13a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 9
Zu § 19
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 40
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 52
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Anlage 1a zu § 13a - neu -
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu § 5
Zu Buchstabe b
Zu § 5
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 26
Zu Buchstabe c
Zu § 26
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu § 34
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu § 3
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Nummer 2
Zu § 36
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu § 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu § 6
Zu Buchstabe b
Zu § 6
Zu Nummer 3
Zu § 21
Zu § 21
Zu Nummer 4
Zu § 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu § 3a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu § 4
Zu Buchstabe b
Zu § 4
Zu Nummer 3
Zu § 13b
Zu Nummer 4
Zu § 18
Zu Nummer 5
Zu § 27
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu § 5
Zu Nummer 2
Zu § 5
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 648/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Verkehrsinfrastruktur unter einem zunehmenden Substanzverzehr und vielerorts unter einer erheblichen Qualitätsverschlechterung leidet. Daraus resultieren negative Auswirkungen für Mobilität und Standortqualität. Der Bundesrat betont, dass Erhalt und bedarfsgerechter Neu- und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zentrale Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge sind, die auch in die Zukunft gerichtet sind. Diese Aufgaben dürfen nicht gegenüber anderen Zukunftsinvestitionen zurückgestellt werden.
Drucksache 543/1/14
... /EU zulässigen Möglichkeiten zur Ausweitung auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und auf Fernbusse Gebrauch zu machen.] Belastbaren Schätzungen der Kommission "Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung" (Daehre-Kommission) vom Dezember 2012 zufolge liegt bei den vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen Straße, Schiene und Wasserstraße ein erheblicher Mehrbedarf vor. Demnach sind insgesamt 7,2 Mrd. € pro Jahr erforderlich, um den stattfindenden Werteverzehr durch unzureichende Instandhaltungsmaßnahmen aufzuhalten und schrittweise abzubauen. Die strukturelle Unterfinanzierung beträgt allein bei den Bundesfernstraßen 1,3 Mrd. € pro Jahr und führt zu einem Substanzverzehr, der weder verkehrspolitisch noch wirtschafts- und sozialpolitisch verantwortbar ist.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 5 BFStrMG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 zu § 3 Absatz 3 BFStrMG
Drucksache 648/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Verkehrsinfrastruktur unter einem zunehmenden Substanzverzehr und vielerorts unter einer erheblichen Qualitätsverschlechterung leidet. Daraus resultieren negative Auswirkungen für Mobilität und Standortqualität. Der Bundesrat betont, dass Erhalt und bedarfsgerechter Neu- und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zentrale Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge sind, die auch in die Zukunft gerichtet sind. Diese Aufgaben dürfen nicht gegenüber anderen Zukunftsinvestitionen zurückgestellt werden.
Drucksache 490/14
Verordnung der Bundesregierung
Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
... Mit Artikel 1 dieser Verordnung werden zum Schutz der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung neue psychoaktive Substanzen (NPS) in die Anlagen I und II des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Achtundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
IV. Nachhaltigkeit
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Demografische Auswirkungen
VII. Befristung
VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Drucksache 536/14
... Bei Colistimethat-Salzen handelt es sich nicht um neuartige Substanzen. Sie können jedoch ebenso wie der verwandte Wirkstoff Colistin die Gesundheit auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gefährden, wenn sie ohne ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Überwachung angewendet werden. Sie sind daher gemäß AMG § 48 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a AMG ebenso wie Colistin der Verschreibungspflicht zu unterstellen.
A. Problem und Ziel
Arzneimittelverschreibungsverordnung Artikel 1
Apothekenbetriebsordnung Artikel 2
Verordnung
Verordnung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
Artikel 4 Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und wesentliche Regelungen
Arzneimittelverschreibungsverordnung Artikel 1
Apothekenbetriebsordnung Artikel 2
Verordnung
Verordnung
II. Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen
III. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten
IV. Nachhaltigkeit
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Befristung
VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VIII. Zustimmungsbedürftigkeit und Einvernehmen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3029: Entwurf der Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, der Apothekenbetriebsordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und der Medizinprodukteabgabe-Verordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 559/14
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Verkehrsfinanzierung
... 1) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung angesichts des seit Jahren aufgrund erheblicher Unterfinanzierung zunehmenden Substanzverlusts der Verkehrsinfrastruktur auf, zeitnah - auf Grundlage der durch die Verkehrsministerkonfernz vorgelegten Maßnahmenvorschläge - eine tragfähigen finanz- und verkehrspolitische Strategie zu entwickeln, die geeignet ist, spätestens bis zum Ende dieser Legislaturperiode eine zuverlässige Ausweitung der Verkehrsinfrastrukturinvestitionen des Bundes im erforderlichen Umfang zu sichern. Dabei müssen den Ländern Möglichkeiten eröffnet werden, u.a. durch bessere Beteiligung an den bundesweiten Einnahmen aus Steuern und Gebühren, ihre jeweiligen Pflichten zur Erhaltung der Verkehrswege materiell überhaupt tragen zu können.
Drucksache 319/14 (Begründung)
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV )
... Ein Umstellungsaufwand für laufende Planfeststellungsverfahren soll weitgehend vermieden werden. Für Vorhaben mit herkömmlicher Bahntechnik sieht das aktualisierte Berechnungsverfahren nach Anlage 2 lediglich eine formal andere Vorschrift für den Ablauf der Berechnung vor, die sich im Ergebnis -wenn überhaupt- nur geringfügig auswirkt. Auch die Grenzwerte bleiben unangetastet. Insofern wäre eine unmittelbare Umstellung für laufende Vorhaben unverhältnismäßig. Deshalb ist mit § 4 Abs. 3 Satz 1 eine Übergangsfrist zur Anwendung der Anlage 2 in der bis zur Änderung durch diese Verordnung geltenden Fassung eingeführt worden. Diese Übergangsregelung ist für Abschnitte von Vorhaben anzuwenden, für die bis zum 31. Dezember 2014 das Planfeststellungsverfahren bereits eröffnet ist und die Auslegung des Plans öffentlich bekannt gemacht worden ist. Mit der Anpassung der Fristen in § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 an die Fristen des § 43 Abs. 1 Satz 2 und 3 BImSchG neuer Fassung wird auch ein mehrfacher Umstellungsaufwand für schalltechnische Nachweise für Planungsvorhaben für den Entfall des Schienenbonus bei Eisenbahnen einerseits und der Anwendung der geänderten Anlage 2 dieser Verordnung andererseits vermieden. Die Übergangsregelung hat auch inhaltlich zur Folge, dass für Vorhaben im Eisenbahnbereich bis zur Abschaffung des Schienenbonus zu Gunsten der Anwohner eine Prognose der Verkehrsbelastung nur mit der Modell-Annahme möglich ist, dass alle Güterwagen herkömmlich mit lauten Grauguss-Bremsklötzen ausgerüstet sind. Diese Annahme zu Gunsten der Anwohner von Schienenwegen kann in ihrer Wirkung als ein Übergangsschritt zur vollständigen Abschaffung des Schienenbonus angesehen werden, weil im Prognosezeitraum eine tatsächliche substanzielle Lärmminderung durch leise Güterwagen zu erwarten ist.
Drucksache 362/1/14
... /EU zulässigen Möglichkeiten zur Ausweitung auf Fahrzeuge unter 12 Tonnen Gebrauch zu machen. Belastbaren Schätzungen der Kommission "Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung" (Daehre-Kommission) vom Dezember 2012 zufolge liegt bei den vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen Straße, Schiene und Wasserstraße ein erheblicher Mehrbedarf vor. Demnach sind insgesamt 7,2 Mrd. Euro pro Jahr erforderlich, um den stattfindenden Werteverzehr durch unzureichende Instandhaltungsmaßnahmen aufzuhalten und schrittweise abzubauen. Diese strukturelle Unterfinanzierung beträgt allein bei den Bundesfernstraßen 1,3 Mrd. Euro pro Jahr und führt zu einem Substanzverzehr, der weder verkehrspolitisch noch wirtschafts- und sozialpolitisch verantwortbar ist.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3 2.
Drucksache 84/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Dezember 2010 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits über den Gemeinsamen Luftverkehrsraum (Vertragsgesetz EU-Georgien-Luftverkehrsabkommen - EU-GEO-LuftverkAbkG)
... (5) Soweit die Bestimmungen dieses Abkommens und die Bestimmungen der in Anhang III aufgeführten Rechtsvorschriften substanziell identisch sind mit den entsprechenden Regeln des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie mit Rechtsvorschriften, die gemäß dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union erlassen wurden, sind diese Bestimmungen bei ihrer Umsetzung und Anwendung gemäß den einschlägigen Entscheidungen und Beschlüssen des Gerichtshofs und der Europäischen Kommission auszulegen.
Drucksache 205/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen
... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf europäischer Ebene die Umsetzung der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) energischer voranzutreiben und dies mit der Harmonisierung der Nominalsteuersätze zu verbinden. Dem Steuerwettlauf nach unten ("Racetothebottomeffect") und Steuerdumping muss Einhalt geboten werden. Die Harmonisierung der Bemessungsgrundlage sollte zumindest von einer substanziellen Begrenzung des Steuersatzes nach unten begleitet werden. Steuerliche Sonderregelungen, die darauf abzielen, Steuersubstrat aus anderen Ländern abzuziehen, wie z.B. Patentboxen, stehen einem harmonisierten Unternehmensteuerrecht entgegen. Die Bundesregierung sollte an die Mitgliedstaaten der EU appellieren, die Verhandlungen zu einem einheitlichen Unternehmenssteuerrecht nicht durch solche Maßnahmen zu unterlaufen.
Drucksache 559/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Verkehrsfinanzierung
... 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung angesichts des seit Jahren aufgrund erheblicher Unterfinanzierung zunehmenden Substanzverlusts der Verkehrsinfrastruktur auf, zeitnah - auf Grundlage der durch die Verkehrsministerkonferenz vorgelegten Maßnahmenvorschläge - eine tragfähigen finanz- und verkehrspolitische Strategie zu entwickeln, die geeignet ist, spätestens bis zum Ende dieser Legislaturperiode eine zuverlässige Ausweitung der Verkehrsinfrastrukturinvestitionen des Bundes im erforderlichen Umfang zu sichern. Dabei müssen den Ländern Möglichkeiten eröffnet werden, unter anderem durch bessere Beteiligung an den bundesweiten Einnahmen aus Steuern und Gebühren, ihre jeweiligen Pflichten zur Erhaltung der Verkehrswege materiell überhaupt tragen zu können.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Verkehrsfinanzierung
Drucksache 459/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen (Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung - AgrarZahlVerpflV )
... § 7 Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Anforderungen an die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
§ 2 Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen
§ 3 Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung
§ 4 Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung
§ 5 Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung
§ 6 Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion
§ 7 Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden
§ 8 Keine Beseitigung von Landschaftselementen
Abschnitt 3 Kontroll- und Sanktionsvorschriften
§ 9 Kontrollvorschriften
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 10 Übergangsregelungen
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 4) Liste der Stofffamilien und Stoffgruppen
Liste I
Liste II
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1, Absätze 2 und 3) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser (Fundstelle: BGBl. I 2009, 396)
Anlage 3 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 und Absatz 4) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind (Fundstelle: BGBl. I 2009, 397)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
d Weitere Kosten
4. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Inkrafttreten / Befristung
VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3049: Entwurf einer Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 304/14
Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung und Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetz es hinsichtlich des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas (elektronische Inhalationsprodukte) durch Kinder und Jugendliche
... Aktuell werden die Auswirkungen von E-Zigaretten und E-Shishas auf die Gesundheit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen diskutiert. Gesundheitsinstitute haben sich mit dieser Frage beschäftigt und kommen zu dem Ergebnis, dass aufgrund der in den E Zigaretten und E-Shishas enthaltenen Hauptbestandteile, wie Nikotin und chemische Substanzen, die konkrete Gefahr zur Entwicklung von Abhängigkeitserkrankungen sowie erhebliche Risiken für Gesundheitsschädigungen und die Einübung von Verhaltensmustern, wie dem Rauchen klassischer Tabakprodukte, bestehen.
Drucksache 304/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung und Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetz es hinsichtlich des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas (elektronische Inhalationsprodukte) durch Kinder und Jugendliche
... Aktuell werden die Auswirkungen von E-Zigaretten und E-Shishas auf die Gesundheit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen diskutiert. Gesundheitsinstitute haben sich mit dieser Frage beschäftigt und kommen zu dem Ergebnis, dass aufgrund der in E-Zigaretten und E-Shishas enthaltenen Hauptbestandteile, wie Nikotin und chemische Substanzen, die konkrete Gefahr zur Entwicklung von Abhängigkeitserkrankungen sowie erhebliche Risiken für Gesundheitsschädigungen und die Einübung von Verhaltensmustern, wie dem Rauchen klassischer Tabakprodukte, bestehen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung und Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetzes hinsichtlich des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas (elektronische Inhalationsprodukte) durch Kinder und Jugendliche
Drucksache 281/14
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Hessen
Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit beabsichtigten Fracking-Maßnahmen - Änderung des Bundesbergrechts
... Es sollte ein Verbotstatbestand für das Fracking zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten unter Einsatz umwelttoxischer Substanzen in das
Entschließung
a Einführung eines Fracking-Verbotes
b Rechtsfolgen von Aufsuchungserlaubnissen und Bewilligungen
c Konkretisierung entgegenstehender öffentlicher Interessen bei Aufsuchungserlaubnissen und Bewilligungen
d Änderung des Verfahrens bei Aufsuchungserlaubnissen und Bewilligungen
e Regelung der Beteiligung von Gemeinden bei Bergbauberechtigungen
f Einführung einer obligatorischen UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben
g Beweislastumkehr
Drucksache 447/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG )
... b) Kein Eingriff in die Substanz des Eigentums durch die neuen Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Unterkapitel 1a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten.
Unterkapitel 1a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
§ 556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung
§ 556e Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung
§ 556f Ausnahmen
§ 556g Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ ... [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschriften zum Mietrechtsnovellierungsgesetz vom ... [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Regelungsbedarf
1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten
a Beschreibung der aktuellen Situation
b Beispielhaftes Datenmaterial zu angespannten Wohnungsmärkten
aa Abweichung der Angebotsmieten zu Vergleichsmieten der Mietspiegel 2013 in ausgewählten Städten
bb Mittlere Abweichung von ortsüblicher Vergleichsmiete und Angebotsmiete für Mietwohnungen mit mittlerer Ausstattung und Wohnungsgröße nach Wohnlagen für ausgewählte Städte Kiel / Hannover / Bonn / Berlin / München / Hamburg / Frankfurt am Main
cc Entwicklung der Neuvermietungsangebote für Berlin; prozentualer Preisanstieg 2012/ 2013
c Heterogenität der Mietwohnungsmärkte in Deutschland
d Verfügbares rechtliches Instrumentarium
2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung
II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten
2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung
III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten
2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung
IV. Alternativen
1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten
2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung
V. Vereinbarkeit mit den Maßgaben des Grundgesetzes
1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten
a Zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung
b Kein Eingriff in die Substanz des Eigentums durch die neuen Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn
c Verhältnismäßigkeit der Regelung
2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung
VI. Gesetzgebungskompetenz
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten
2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung
VIII. Gesetzesfolgen
1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten
2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung
3. Nachhaltigkeitsaspekte
4. Demografische Auswirkungen
5. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
6. Erfüllungsaufwand Vorbemerkung
7. Weitere Kosten
8. Weitere Gesetzesfolgen
IX. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu § 556d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 556e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 556f
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu § 556g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2845: Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung
I. Zusammenfassung
Sonstige Kosten
Im Einzelnen
1 Regelungsinhalt
2 Erfüllungsaufwand
3 Evaluation
4 Befristung
Drucksache 691/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates vom 25. Oktober 2004 zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels hinsichtlich der Drogendefinition - COM(2013) 618 final
... Illegaler Drogenhandel und Drogenmissbrauch stellen in der EU eine ernste Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit des Einzelnen wie der Gesellschaft dar. Sie beeinträchtigen das soziale und wirtschaftliche Gefüge sowie die Lebensqualität des Einzelnen und die Sicherheit der Mitgliedstaaten. Der Konsum von Suchtstoffen wie Kokain, Ecstacy und Cannabis, die im Rahmen der VN-Drogenkonventionen1 kontrolliert werden ("kontrollierte Drogen"), scheint sich zwar in den letzten Jahren 2 - wenn auch auf hohem Niveau - stabilisiert zu haben, doch gelangen in rascher Folge neue Substanzen auf den Markt, deren Kontrolle die Staaten vor große Herausforderungen stellt.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Hintergrund
1.2. Begründung und Zielsetzung des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen und der Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von Interessengruppen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte
3.3. Wahl des Instruments
3.4. Übermittlung erläuternder Dokumente anlässlich der Notifizierung von Umsetzungsmaßnahmen
3.5. WICHTIGSTE Bestimmungen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 und 4
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Anhang Liste der Substanzen im Sinne von Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b
Drucksache 817/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über ein Programm "Saubere Luft für Europa" - COM(2013) 918 final
... 10. Der Bundesrat begrüßt, dass in der vorgesehenen Neufassung der "Richtlinie über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe" (vgl. BR-Drucksache 819/13) als Bestandteil des Programms "Saubere Luft für Europa" auch eine stärkere Minderung von Ammoniak als Vorläufersubstanz für Feinstaub und zur Reduktion der Eutrophierung angestrebt wird. Eine weitere, kontinuierliche Minderung der Ammoniakemissionen ist von Bedeutung, um die Luftschadstoffgrenzwerte auch im Hinblick auf die Hintergrundbelastung dauerhaft zu mindern und eine landwirtschaftliche Produktion nachhaltig zu sichern.
Drucksache 247/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik - COM(2013) 169 final
... 4. - Die von der Kommission im Kapitel 3.3 des Grünbuchs geforderte Ermöglichung der Förderung von unkonventionellem Erdgas wird vom Bundesrat in dieser Form abgelehnt. Der Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten ist so lange nicht vertretbar, wie Wissenslücken nicht abschließend geschlossen sind.
Drucksache 627/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Postgesetz es
... es sollen die Wettbewerbsbedingungen auf dem Postmarkt optimiert werden, um zusätzliche Wachstums- und Beschäftigungsimpulse freizusetzen. Durch eine Stärkung des Wettbewerbs werden sich die Marktzutrittschancen vor allem für mittelständische Unternehmen verbessern. Dies wird nicht nur die Leistungsfähigkeit des deutschen Post- und Logistiksektors weiter steigern und damit einen substanziellen Wachstumsbeitrag leisten. Auch die Verbraucher und Verbraucherinnen werden von einem vielfältigen und kostengünstigen Angebot an Postdienstleistungen profitieren.
Drucksache 149/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Auch die Schwedische Datenbanken STRAMA (Strategic Programme Against Antibiotic Resistance) und SVARMpat (Swedish Veterinary Antimicrobial Resistance Monitoring) erfassen den Antibiotikaeinsatz nach verbrauchter Menge in der Veterinärmedizin gemessen in kg Wirksubstanz.
Drucksache 266/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung
... ) wurden Änderungen des Arzneimittelgesetzes vorgenommen, die einerseits die Möglichkeiten der Bekämpfung krimineller Netzwerke im Bereich des Handels mit und der Abgabe von Dopingmitteln verbessern sollten, andererseits mit einem neu eingeführten Besitzverbot bestimmter Dopingsubstanzen in nicht geringer Menge erstmals auch den Sportler selbst in den Blickpunkt des Strafrechts rückten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu § 6a
Zu § 6a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 516/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste - COM(2013) 409 final
... Substanzielle Änderungen des jährlichen Arbeitsprogramms werden nach demselben Verfahren wie das ursprüngliche jährliche Arbeitsprogramm angenommen. Der Verwaltungsrat kann die Befugnis für die Vornahme nicht substanzieller Änderungen dem Exekutivdirektor übertragen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Geltungsbereich Artikel 1 der Verordnung EG Nr. 216/2008
3.2. Ziele Artikel 2
3.3. Erklärungen ab Artikel 3 durch die gesamte Verordnung hinweg
3.4. Begriffsbestimmungen Artikel 3
3.5. ATM/ANS Artikel 8b
3.6. Grundlegende Anforderungen Anhang Vb
3.7. Verschiedenes
4. Fakultative Angaben
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 13 Qualifizierte Stellen
Artikel 37a Exekutivrat
Artikel 39a Ernennung des Exekutivdirektors
Artikel 39b Ernennung der Stellvertretenden Exekutivdirektoren
Artikel 65b Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 65c Dringlichkeitsverfahren
Artikel 66a Sitzabkommen und Arbeitsvoraussetzungen
Artikel 66b Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen
Artikel 2
Drucksache 58/13
Verordnung der Bundesregierung
Einhundertzehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung -
... des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 129 vom 16.5.2012, S. 12) (im folgenden: Dual-Use-Verordnung). Diese Änderungen ergeben sich aus den Vereinbarungen in den internationalen Exportkontrollregimen, dem Wassenaar Arrangement zu rüstungsrelevanten Dual-Use-Gütern, der Nuclear Suppliers Group über die Ausfuhrkontrolle von Nuklearmaterial und nuklearrelevanten Dual-Use-Gütern, dem Missile Technology Control Regime über Trägertechnologie sowie der Australischen Gruppe über biologische und chemische Substanzen und einschlägige Ausrüstungsgüter.
Drucksache 680/13
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates für eine gerechte und zukunftsorientierte Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik in Deutschland
... • Die Vorschläge für eine Wiedereinführung der Vermögensteuer oder eine Vermögensabgabe sind Gift für die wirtschaftliche Entwicklung, weil sie zu einem Substanzverzehr des betrieblichen Vermögens führen. Sie stoßen darüber hinaus auch auf erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel. Die Ausgangslage für die deutschen Unternehmen - in einem nach wie vor fragilen weltwirtschaftlichen Umfeld - würde sich drastisch verschlechtern.
Drucksache 692/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neue psychoaktive Substanzen - COM(2013) 619 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neue psychoaktive Substanzen - COM(2013) 619 final
Drucksache 323/13
Gesetzentwurf des Bundesministeriums
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuch s
... - die Mindestordnungsgelder für Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften sollten substanziell gesenkt werden, wenn Unternehmen am Verfahren mitwirken;
Drucksache 95/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetz es und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFM-StAnpG)
... 4. Substanzbeträge.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h, Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe b und Nummer 16 Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 1 f Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15a InvStG
Zu § 1
Zu § 11
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 InvStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 Nummer 3 Satz 2, Nummer 4 Satz 3 und Absatz 1d Satz 1 InvStG
Zu § 1
Zu § 1
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a InvStG
§ 3a Ausschüttungsreihenfolge
5. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 19 InvStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 22 Absatz 2 und 5 InvStG
Zu § 22
Zu § 22
7. Zu Artikel 1a - neu - § 4f - neu -,§ 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 14a - neu - EStG
Artikel 1a Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 4f Verpflichtungsübernahme im Konzern
Zu § 4f
Zu § 5
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu § 52
8. Zu Artikel 1a - neu - § 9b Absatz 2 und § 52 Absatz 23 e1 - neu - EStG
Artikel 1a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Zu § 9b
Zu § 52
9. Zu Artikel 1a - neu - § 15b Absatz 3a - neu -,§ 32b Absatz 1 Satz 3, § 52 Absatz 33a und Absatz 43a EStG
Artikel 1a Änderung des Einkommensteuergesetzes
10. Zu Artikel 1a - neu - § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG
Artikel 1a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Drucksache 247/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik - COM(2013) 169 final
... - Die von der Kommission im Kapitel 3.3 des Grünbuchs geforderte Ermöglichung der Förderung von unkonventionellem Erdgas wird vom Bundesrat in dieser Form abgelehnt. Der Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten ist so lange nicht vertretbar, wie Wissenslücken nicht abschließend geschlossen sind.
Drucksache 692/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neue psychoaktive Substanzen - COM(2013) 619 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neue psychoaktive Substanzen - COM(2013) 619 final
Drucksache 718/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT): Ergebnisse und Ausblick - COM(2013) 685 final; Ratsdok. 13920/13
... Böden als endliche und nicht erneuerbare Ressource benötigen besondere Aufmerksamkeit. Die zunehmende Schädigung und Degradation der Böden in Europa und auch weltweit ist offensichtlich. Sie zeigt sich im Rückgang der Artenvielfalt, in der Verdichtung und Verseuchung von Böden, an zunehmender Erosion und Erdrutschen, am Verlust von organischer Substanz und in der zunehmenden Versalzung und Versiegelung von Böden. Verursacht werden diese Schädigungen insbesondere durch den rasanten Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen, den steigenden Verbrauch von Fleisch- und Milchprodukten sowie den zunehmenden Wettbewerb um Land- und Wasserressourcen.
Zur Vorlage allgemein
Zu einzelnen REFIT-Maßnahmen
Drucksache 325/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
... 4. Das Öffnen der Apparatur zum Beispiel zur Probenahme, zum Hinzufügen von Substanzen oder zur Übertragung von Biostoffen muss so durchgeführt werden, dass ein Freisetzen von Biostoffen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen
Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
§ 4 Gefährdungsbeurteilung
§ 5 Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung
§ 6 Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung
§ 7 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten
Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
§ 8 Grundpflichten
§ 9 Allgemeine Schutzmaßnahmen
§ 10 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie
§ 11 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
§ 12 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 13 Betriebsstörungen, Unfälle
§ 14 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten
§ 15 Erlaubnispflicht
§ 16 Anzeigepflicht
Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische
§ 17 Unterrichtung der Behörde
§ 18 Behördliche Ausnahmen
§ 19 Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
§ 21 Straftaten
§ 22 Übergangsvorschrift
Anhang I Symbol für Biogefährdung
Anhang II Zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Containmentanforderungen, bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung
Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie
Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung
Anhang III (zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden
§ 25 Sprengstoffgesetz - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
Anhang III (zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden
Nummer 1
1.1 Anwendungsbereich
1.2 Begriffsbestimmungen
Nummer 2
2.1 Anwendungsbereich
2.2 Begriffsbestimmungen
2.3 Gefährdungsbeurteilung
2.4 Gefahrgruppenzuordnung und Bereichseinteilung
2.5 Festlegung der Schutzmaßnahmen
2.5.1 Betriebliche Organisation
2.5.2 Schutz- und Sicherheitsabstände
2.5.3 Bauliche Schutzmaßnahmen
2.5.4 Organisatorische Maßnahmen
2.5.5 Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Auslösen
2.5.6 Tätigkeiten unter Sicherheit
2.6 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Einrichtungen
2.6.1 Sammlung, Vernichtung und Entsorgung explosivstoffhaltiger Abfälle
2.6.3 Instandsetzungsarbeiten
2.6.4 Laboratorien
2.6.5 Prüfstände
2.6.6 Schießstände
3.1 Anwendungsbereich
3.2 Begriffsbestimmungen
3.3 Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen
3.4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
3.5 Schutz- und Sicherheitsabstände
3.6 Bauliche Anforderungen
3.7 Zündquellen
3.8 Innerbetrieblicher Transport
3.9 Anforderungen an das Aufbewahren organischer Peroxide
3.10 Anforderungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Aspekte der Gleichstellung
3. Kosten und Erfüllungsaufwand
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu § 3
Zu Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
4. Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
Zu § 20
Zu § 22
Zu Anhang I Symbol für Biogefährdung
Nummer 3
Nummer 15
Nummer 17
Nummer 18
Zu Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie
Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2282: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung anderer Verordnungen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Wirtschaft
II.2 Verwaltung
II.3 Sonstige Kosten
Drucksache 95/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetz es und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFM-StAnpG)
... 4. Substanzbeträge.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h, Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe b und Nummer 16 Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 1 f Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15a InvStG
Zu § 1
Zu § 11
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 InvStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 Nummer 3 Satz 2, Nummer 4 Satz 3 und Absatz 1d Satz 1 InvStG
Zu § 1
Zu § 1
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a InvStG
§ 3a Ausschüttungsreihenfolge
5. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 19 InvStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 22 Absatz 2 und 5 InvStG
Zu § 22
Zu § 22
7. Zu Artikel 1a - neu - § 4f - neu -,§ 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 14a - neu - EStG
Artikel 1a Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 4f Verpflichtungsübernahme im Konzern
Zu § 4f
Zu § 5
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu § 52
8. Zu Artikel 1a - neu - § 9b Absatz 2 und § 52 Absatz 23 e1 - neu - EStG
Artikel 1a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Zu § 9b
Zu § 52
9. Zu Artikel 1a - neu - § 15b Absatz 3a - neu -,§ 32b Absatz 1 Satz 3, § 52 Absatz 33a und Absatz 43a EStG
Artikel 1a Änderung des Einkommensteuergesetzes
10. Zu Artikel 1a - neu - § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG
Artikel 1a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Drucksache 527/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/71 /Euratom des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - COM(2013) 343 final
... Die bisherigen Bestimmungen der Richtlinie über nukleare Sicherheit werden durch diesen Vorschlag erheblich verschärft; außerdem werden neue substanzielle Bestimmungen in mehreren Bereichen aufgenommen. Die Komplexität der Umsetzung der geänderten Richtlinie ist daher vor allem darauf zurückzuführen, dass zahlreiche Aspekte abgedeckt sind: Sie enthält u.a. Vorschriften zum nationalen Rahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen, zur Rolle und Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden, zu den Verpflichtungen der Genehmigungsinhaber, zu Qualifikationen auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit, zur Transparenz in diesem Bereich, zu technischen Zielen und Anforderungen im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit kerntechnischer Anlagen, zur anlageninternen Notfallvorsorge und -bekämpfung sowie zu nationalen Überprüfungen kerntechnischer Anlagen und den damit verbundenen thematischen Peer Reviews. Darüber hinaus enthält die Richtlinie Auflagen für verschiedene Einrichtungen der Mitgliedstaaten und für private Akteure.
Drucksache 515/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... - ihre Agenda der Handelsliberalisierung durch Verhandlungen über FHA fortsetzen und dabei die Abschaffung und substanzielle Verringerung von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen auf Drittlandsmärkten im Auge behalten, und einen nachhaltigen Zugang zu Rohstoffen für die EU-Industrie sowie eine verstärkte Förderung internationaler Standards für Stahlerzeugnisse sicherstellen;
Drucksache 817/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über ein Programm "Saubere Luft für Europa" - COM(2013) 918 final
... 7. Der Bundesrat begrüßt, dass in der vorgesehenen Neufassung der "Richtlinie über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe" (vgl. BR-Drucksache 819/13) als Bestandteil des Programms "Saubere Luft für Europa" auch eine stärkere Minderung von Ammoniak als Vorläufersubstanz für Feinstaub und zur Reduktion der Eutrophierung angestrebt wird. Eine weitere, kontinuierliche Minderung der Ammoniakemissionen ist von Bedeutung, um die Luftschadstoffgrenzwerte auch im Hinblick auf die Hintergrundbelastung dauerhaft zu mindern und eine landwirtschaftliche Produktion nachhaltig zu sichern.
Drucksache 718/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT): Ergebnisse und Ausblick - COM(2013) 685 final; Ratsdok. 13920/13
... Böden als endliche und nicht erneuerbare Ressource benötigen besondere Aufmerksamkeit. Die zunehmende Schädigung und Degradation der Böden in Europa und auch weltweit ist offensichtlich. Sie zeigt sich im Rückgang der Artenvielfalt, in der Verdichtung und Verseuchung von Böden, an zunehmender Erosion und Erdrutschen, am Verlust von organischer Substanz und in der zunehmenden Versalzung und Versiegelung von Böden. Verursacht werden diese Schädigungen insbesondere durch den rasanten Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen, den steigenden Verbrauch von Fleisch- und Milchprodukten sowie den zunehmenden Wettbewerb um Land- und Wasserressourcen.
Zur Vorlage allgemein
Zu einzelnen REFIT-Maßnahmen
Drucksache 149/1/13
... Auch die Schwedische Datenbanken STRAMA (Strategic Programme Against Antibiotic Resistance) und SVARMpat (Swedish Veterinary Antimicrobial Resistance Monitoring) erfassen den Antibiotikaeinsatz nach verbrauchter Menge in der Veterinärmedizin gemessen in kg Wirksubstanz.
Drucksache 819/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 2003/35 /EG - COM(2013) 920 final
... 4. Der Bundesrat begrüßt, dass in der Neufassung der "Richtlinie über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe" (NERCRichtlinie) als Bestandteil des Programmes "Saubere Luft für Europa" auch eine stärkere Minderung von Ammoniak angestrebt wird. Mit der Minderung von Ammoniak als Vorläufersubstanz für Feinstaub ist eine Reduktion der großräumigen Feinstaubbildung und damit des Beitrages zu Grenzwertüberschreitungen auch in Städten und Ballungsräumen sowie zur Reduktion der Eutrophierung verbunden. Der Bundesrat unterstützt deshalb die im Anhang [III Teil 1] der NERC-Richtlinie aufgeführten kosteneffizienten Maßnahmen in der Landwirtschaft zur Reduktion der Ammoniak-, Feinstaub- und Rußemissionen auch als Beitrag, um die landwirtschaftliche Produktion nachhaltig zu sichern.
Drucksache 525/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
... ) im Juli 2012 28 NPS unterstellt. Die 27. BtMÄndV zur Unterstellung von 25 weiteren NPS (Neue psychoaktive Substanzen) befindet sich bereits im Verordnungsverfahren. Innerhalb eines Jahres werden dann 53 NPS von den Strafvorschriften des
Drucksache 185/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Raumfahrtindustriepolitik der EU - Entfaltung des Wachstumspotenzials im Raumfahrtsektor COM(2013) 108 final
... Darüber hinaus könnte Horizont 2020 dazu genutzt werden, künftig möglicherweise erforderliche Ersatzstoffe für die in der REACH-Verordnung33 aufgeführten Substanzen zu finden.
Mitteilung
1. Ein strategischer Wirtschaftszweig, der zur Verwirklichung der Strategie Europa 2020 beitragen WIRD
2. EIN Hochtechnologie-Sektor, der weltweiter Konkurrenz trotzt
2.1. Eine Branche vor internationalen Herausforderungen
2.1.1. Gefahren für kommerzielle Märkte, auf die die Raumfahrtindustrie der EU in hohem Maße angewiesen ist
2.1.2. Sicherung der Stellung der europäischen Raumfahrtindustrie: Weltniveau für die Branche am Telekommunikationsmarkt bewahren
2.1.3. Die neue Perspektive: Positionierung des EU-Raumfahrtsektors auf entstehenden Märkten für Navigations- und Erdbeobachtungsanwendungen Dienstleistungen und Produkte
2.2. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sollte Europa technologische Eigenständigkeit und Liefersicherheit erreichen und einen unabhängigen Zugang zum Weltraum behalten.
2.2.1. Eine technologische Führungsrolle, Liefersicherheit und Eigenständigkeit erfordern anhaltende Anstrengungen und die Verfügbarkeit des erforderlichen Fachwissens
2.2.2. Europas unabhängiger Zugang zum Weltraum muss langfristig erhalten und ausgebaut werden
3. Ziele einer Industriepolitik der EU
4. Wege zur Erreichung der Ziele der EU-Industriepolitik
4.1. Verbesserung der Rahmenbedingungen
4.1.1. Verbesserung des Regelungsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie
Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU
Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen
4.1.2. Die Normung vorantreiben
4.1.3. Die Verfügbarkeit erforderlicher Qualifikationen sicherstellen
4.1.4. Den Zugang der europäischen Raumfahrtbranche zum Weltmarkt verbessern
4.2. Forschung und Innovation unterstützen
4.2.1. Europa in der Raumfahrt weltweit wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung europäischer Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Innovationsförderung
4.2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen
4.2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen
4.3. Das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern
4.4. Die Beschaffungspolitik besser nutzen
4.5. Einführung und Durchführung einer echten europäischen Trägerraketenpolitik
4.6. Die Nachhaltigkeit der Raumfahrttätigkeiten in Europa sicherstellen
5. Schlussfolgerungen
Anhang Geplante Maßnahmen für die Raumfahrtindustriepolitik
1. Verbesserung der Rahmenbedingungen
1.1. Verbesserung des Rechtsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie
1.1.1. Erarbeitung eines Raumfahrt-Rechtsrahmens zur Stärkung des europäischen Raumfahrtmarktes
1.1.2. Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU
1.1.3. Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen
1.1.4. Bedürfen gewerbliche Raumfahrttätigkeiten eines Rechtsrahmens?
1.2. Die Normung vorantreiben
2. Forschung und Innovation unterstützen
2.1. Europa in der Raumfahrt wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung der Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Förderung von Innovation
2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen
2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen
3. das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern
4. die Beschaffungspolitik besser Nutzen
5. Einführung und Durchführung einer Echten Europäischen Trägerraketenpolitik
6. Unterstützung der Einrichtung und des Betriebs eines Europäischen Dienstes für die Beobachtung und VERFOLGUNG von Objekten IM Weltraum
Drucksache 376/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetz es und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFM-StAnpG)
... Zu den unmittelbaren Werbungskosten gehören auch Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, soweit diese die nach § 7 des
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Investmentsteuergesetzes
§ 3a Ausschüttungsreihenfolge
§ 10 Dach-Investmentfonds.
§ 11 Steuerbefreiung und Außenprüfung.
§ 15 Inländische Spezial-Investmentfonds.
§ 15a Offene Investmentkommanditgesellschaft
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften für inländische und ausländische Investitionsgesellschaften.
§ 18 Personen-Investitionsgesellschaften
§ 19 Kapital-Investitionsgesellschaften
§ 20 Umwandlung einer Investitionsgesellschaft in einen Investmentfonds
Abschnitt 5 Anwendungs- und Übergangsvorschriften.
§ 22 Anwendungsvorschriften zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
Artikel 7 Aufhebung des Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 12 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 13 Änderung der Abgabenordnung
§ 117c Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
§ 150
Artikel 14 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 15 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
§ 3a Ausnahme von der Besteuerung
Artikel 16 Inkrafttreten
Drucksache 68/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV )
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Substanzen in Elektro- und Elektronikgeräten (ABl. L 37 vom 23.2.2003, S. 19) oder auf Grund des Artikels 5 dieser Richtlinie galt und die vor Auslaufen dieser Ausnahme in Verkehr gebracht wurden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
§ 4 Allgemeine Pflichten des Herstellers
§ 5 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
§ 6 Ermächtigung eines Bevollmächtigten
§ 7 Verpflichtungen des Importeurs
§ 8 Verpflichtungen des Vertreibers
§ 9 Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für den Importeur und den Vertreiber gelten
§ 10 Benennung der Wirtschaftsakteure
§ 11 EU-Konformitätserklärung
§ 12 CE-Kennzeichnung
§ 13 Konformitätsvermutung
§ 14 Bußgeldvorschriften
§ 15 Übergangsvorschriften
§ 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage, Zielsetzung und Ermächtigungsgrundlage
2. Alternativen
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Darstellung der Fallzahlen
Kategorie 8:
Kategorie 9:
Kategorie 9b:
Überwachungs - und Kontrollgeräte in der Industrie - 1933
Darstellung des Erfüllungsaufwandes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
4 Bürokratiekosten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe f
4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Nachhaltig Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2376: Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV)
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalte
2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung / Vollzugsaufwand
2.4 Bewertung
Drucksache 447/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts
... Die Ermittlung der Tagesneuwerte erfolgt nunmehr durch den Rückgriff auf einige wesentliche, übergeordnete Indexreihen, die die entscheidenden Preiseinflüsse abbilden und die in der Verordnung niedergelegt sind. Ein Rückgriff auf eine Vielzahl von Einzelreihen und Mischindizes wird in der Regel unnötig. Durch die Festschreibung der Indexreihen in der Verordnung wird die Kalkulationsgrundlage für das System der Nettosubstanzerhaltung einheitlich im Rechtsrahmen verankert.
Drucksache 692/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neue psychoaktive Substanzen - COM(2013) 619 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neue psychoaktive Substanzen - COM(2013) 619 final
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.