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76 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Strukturausgleich"


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Drucksache 633/05

... Folgeänderungen auf Grund der durch das GMG erweiterten Möglichkeiten der Krankenkassen zur Durchführung und Finanzierung der integrierten Versorgung, Vereinfachung der Durchführung des Risikopools durch die Reduzierung des obligatorischen Korrekturverfahrens von zwei Jahren auf ein Jahr, Klarstellungen der zeitlichen Zuordnung von Beträgen bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen im Risikostrukturausgleich und der ausgleichsfähigen Leistungsausgaben im Risikopool,



Drucksache 42/05

... a) In Satz 2 werden nach dem Wort "besteht" das Wort "und" durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort "Risikostrukturausgleich" die Wörter "und um den nach § 269 erhaltenen Ausgleich aus dem Risikopool" eingefügt.



Drucksache 390/05

... in der bis zum 30. Juni 1997 geltenden Fassung nicht zugrunde liegt, und für Versorgungsbezüge, die in festen Beträgen festgesetzt sind, sowie bei der Anwendung von Ruhensvorschriften (§§ 53 bis 56) gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend. Zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen im Sinne des Satzes 1 gehören auch die Anpassungszuschläge, der Strukturausgleich sowie Erhöhungszuschläge nach den Artikeln 5 und 6 des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 15. April 1970 (BGBl. I S. 339) und entsprechendem Landesrecht. Für die von den Erhöhungen 2003/2004 nach § 71 ausgenommenen Versorgungsempfänger beginnt die Verminderung nach Satz 1 am 1. Januar 2005 mit dem dritten Anpassungsfaktor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. In § 12 Abs. 1 Satz 1

4. § 14 wird wie folgt geändert:

5. § 14a wird wie folgt geändert:

6. § 20 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

7. § 24 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

8. In § 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

9. § 46 wird wie folgt geändert:

10. In § 47a Abs. 1 wird die Zahl 71,75 durch die Zahl 71,13 ersetzt.

11. In § 50a Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter nach Maßgabe dieses Gesetzes gestrichen.

12. § 50c wird wie folgt geändert:

13. § 50e wird wie folgt geändert:

14. § 52 wird wie folgt geändert:

15. § 53 wird wie folgt geändert:

16. In § 54 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 und 5

17. § 55 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

18. § 56 wird wie folgt geändert:

19. § 66 wird wie folgt geändert:

20. § 69 wird wie folgt geändert:

21. § 69a wird wie folgt geändert:

22. Dem § 69c Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

23. § 69e wird wie folgt gefasst:

§ 69e
Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und des Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes

24. Nach § 69e wird folgender § 69f eingefügt:

§ 69f
Übergangsregelungen aus Anlass der Änderungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten in der Beamtenversorgung

25. Dem § 85 Abs. 6 wird folgender Satz angefügt:

26. In § 91 Abs. 2 Nr. 3 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

27. Dem § 107b wird folgender Absatz angefügt:

Artikel 2
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 5 wird wie folgt geändert:

3. In § 11a Abs. 2 wird die Angabe § 11 Abs. 5 Satz 2 und 3 durch die Angabe § 11 Abs. 6 Satz 2 und 3 ersetzt.

4. § 12 wird wie folgt geändert:

5. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

6. § 23 wird wie folgt geändert:

7. § 26 wird wie folgt geändert:

8. § 26a wird wie folgt geändert:

9. § 27 wird wie folgt geändert:

10. § 38 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

11. In § 42 Abs. 1 Satz 1

12. In § 44 Abs. 2 Satz 1

13. In § 45 Abs. 1 Nr. 3

14. In § 47 Abs. 1 Satz 1

15. § 49 wird wie folgt geändert:

16. § 53 wird wie folgt geändert:

17. In § 55 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie Satz 3 und 5

18. § 55a Abs. 1 wird wie folgt geändert:

19. § 55b wird wie folgt geändert:

20. In § 59 Abs. 4

21. § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

22. In § 63g Satz 1

23. In § 70 Abs. 1 Satz 1

24. § 72 wird wie folgt geändert:

25. § 74 wird wie folgt geändert:

26. § 91a Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

27. Die Überschrift nach § 92a wird wie folgt gefasst:

28. § 92b wird wie folgt geändert:

29. § 94 wird wie folgt geändert:

30. § 94a wird wie folgt geändert:

31. Dem § 94b Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

32. Dem § 96 Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

33. Nach § 96a werden die Überschrift und § 97 wie folgt gefasst:

§ 97

34. Nach § 98 werden folgende Überschrift und folgender § 99 angefügt:

§ 99

Artikel 3
Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung

Artikel 7
Änderung der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung

Artikel 7a
Änderung des Bundesministergesetzes

Artikel 7b
Gesetz über Einmalzahlungen in den Jahren 2005 bis 2007 - Einmalzahlungsgesetz 2005 bis 2007 (EzG 2005) -

§ 1
Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen

§ 2
Empfängerinnen und Empfänger von Amtsbezügen

§ 3
Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen

§ 4
Zahlung

§ 5
Übertragung der Regelungskompetenz

Artikel 8
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 9
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 10
Neufassung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Ziele

II. Schwerpunkte des Gesetzentwurfs

III. Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 327/1/05

... Die Anpassung der Versorgungsbezüge durch Gewährung eines Strukturausgleichs zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen nach Artikel 1 § 6 Abs. 1 des Gesetzes gilt gemäß Artikel 1 § 6 Abs. 4 nicht als Erhöhung der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge im Sinne des § 57 Abs. 2 Satz 2 und des § 58 Abs. 2 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes. Hieran ist festzuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/1/05




Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten In und der Finanzausschuss Fz

1. Zu Artikel 2

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (102-9)

2. Zu Artikel 5a - neu - Auflösung des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Artikel 5a
Auflösung des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des

3. Zu Artikel 57

Artikel 57
Änderung des Besoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1991 (2032-12-16)

4. Zu Artikel 63

Artikel 63
Änderung des Besoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1998 (2032-12-22)

5. Zu Artikel 64

Artikel 64
Änderung des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1999 (2032-12-23)


 
 
 


Drucksache 327/05 (Beschluss)

... Die Anpassung der Versorgungsbezüge durch Gewährung eines Strukturausgleichs zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen nach Artikel 1 § 6 Abs. 1 des Gesetzes gilt gemäß Artikel 1 § 6 Abs. 4 nicht als Erhöhung der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge im Sinne des § 57 Abs. 2 Satz 2 und des § 58 Abs. 2 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes. Hieran ist festzuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2

2. Zu Artikel 5a - neu - Auflösung des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

3. Zu Artikel 57

4. Zu Artikel 63

5. Zu Artikel 64


 
 
 


Drucksache 676/04 (Beschluss)

... Grundsätzlich stehen allen Krankenkassen, unabhängig vom Risikostrukturausgleich (RSA), die Beiträge aus Renten zum Ersten eines Monats zu. Im Gegenzug müssen die Krankenkassen die bei ihnen eingegangenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge arbeitstäglich an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte weiterleiten. Mit der Einbindung des RSA-Ausgleichs in diese hat sich der Zeitablauf der Zahlungen ohnehin etwas verändert.



Drucksache 676/2/04

... Grundsätzlich stehen allen Krankenkassen, unabhängig vom Risikostrukturausgleich (RSA), die Beiträge aus Renten zum Ersten eines Monats zu. Im Gegenzug müssen die Krankenkassen die bei ihnen eingegangenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge arbeitstäglich an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte weiterleiten. Mit der Einbindung des RSA-Ausgleichs in diese hat sich der Zeitablauf der Zahlungen ohnehin etwas verändert.



Drucksache 70/16 PDF-Dokument



Drucksache 151/14 PDF-Dokument



Drucksache 376/18 PDF-Dokument



Drucksache 400/19 PDF-Dokument



Drucksache 504/18 PDF-Dokument



Drucksache 581/10 PDF-Dokument



Drucksache 641/14 PDF-Dokument



Drucksache 641/1/14 PDF-Dokument



Drucksache 686/09 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.