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0918/1/04
0807/04
0917/04
0166/04
0664/2/04
0983/04
0466/04
0590/04
0852/04
0891/04
0918/04B
0919/2/04
0917/3/04
0645/04
0450/04
0734/04
0664/04
0105/04
0955/04
0664/04B
0917/1/04
0955/04B
0955/2/04
0068/1/04
0709/04
0613/04
0068/04B
0915/04
0269/1/04
0269/04B
0244/03
0574/03B
0954/03B
Drucksache 515/13

... Die Stahlindustrie ist durch Strom und Kokskohle, ihre beiden wichtigsten Energiequellen, unter Druck geraten. Ungeachtet des jüngsten Rückgangs zogen die Preise für Kokskohle in den letzten Jahren erheblich an. 37 Die durchschnittlichen Endverbraucherpreise für die EU-Industrie sind doppelt so hoch wie in den USA 38 und wesentlich höher als in den meisten anderen OECD-Ländern (mit Ausnahme Japans) und vielen großen aufstrebenden Volkswirtschaften. Zwischen 2005 und 2012 hatte die europäische Industrie mit Strompreiserhöhungen von durchschnittlich real 38 % zu kämpfen, während die Preise in den USA um 4 % zurückgingen und in Japan um 16 % stiegen. 39 Da diese Unterschiede sich auf die Kostenstrukturen von Stahlunternehmen in verschiedenen Regionen auswirken und unmittelbar den globalen Wettbewerb und die Wettbewerbsfähigkeit beeinflussen, sind international wettbewerbsfähige Energiepreise und eine sichere Energieversorgung für die Zukunft des Stahlsektors in Europa von zentraler Bedeutung, nicht zuletzt, weil sie bei Standort- und Investitionsentscheidungen für die Stahlindustrie ausschlaggebend sind. Die dem "Energiefahrplan 2050"40 der Kommission zugrunde liegende Analyse deutet darauf hin, dass die Strompreise bis 2030 voraussichtlich weiter steigen und danach leicht zurückgehen werden, was größtenteils den Kosten der Infrastrukturinvestitionen geschuldet ist. Es ist deshalb außerordentlich wichtig, bei der Festlegung künftiger Maßnahmen im Energiebereich mögliche Auswirkungen auf die Preise und Kosten zu berücksichtigen und Möglichkeiten zu ermitteln, wie nachteilige Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Branchen ausgeglichen oder reduziert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/13




1. Die Stahlindustrie in Europa

2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen

2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt

2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen

3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie

3.1. Der richtige Regulierungsrahmen

3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln

3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene

Zugang zu Rohstoffen

5 Handel

3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten

5 Klimaschutzpolitik

Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit

zur Förderung von Innovationen

mittel - bis langfristig

zur Diversifizierung der Versorgung

3.5 Innovation

3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 247/13

... -Emissionsquellen ins Ausland und auf die damit verbundenen Auswirkungen auf energieintensive Industriezweige abstellen. Der Rahmen wird von einer breiten Palette von Finanzinstrumenten der Union sowie dem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) flankiert. Darüber hinaus hat die Kommission vorgeschlagen, die EU-Rechtsvorschriften über die Besteuerung von Energieprodukten und Strom2 zu überarbeiten, um Überschneidungen bestehender steuerpolitischer Instrumente zu beseitigen. Der Rahmen für 2020 wird durch die Energiestrategie 20203 ergänzt, in der die Herausforderungen und Maßnahmen für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und sicheres Energiesystem bewertet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/13




1. Einleitung

2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte

2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen

2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt

3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation

3.1. Zielvorgaben

3.2. Kohärenz der politischen Instrumente

3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft

3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten

4. Fragen

4.1. Allgemeine Fragen

4.2. Zielvorgaben

4.3. Instrumente

4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit

4.5. Kapazitäten und Lastenteilung

5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation

Anhang
Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik

1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung

2. Weiterführende Informationen


 
 
 


Drucksache 363/2/13

... Das Gesetz sieht bei Drehstrommaßnahmen keine zusätzlichen Teilverkabelungsmöglichkeiten und bei Gleichstromtechnik nur zwei weitere Pilotprojekte vor. Diese massive Beschränkung der Teilverkabelungsmöglichkeit kann u.a. dazu führen, dass in einzelnen Trassenräumen direkt nebeneinander Leitungen mit Teilerdverkabelungsmöglichkeit und solche ohne diese Möglichkeit errichtet werden sollen. Auch ist damit zu rechnen, dass sich in verschiedenen Landesteilen erhebliche Proteste dagegen entwickeln werden, wenn dort, anders als in anderen Bereichen, Teilerdverkabelungen bei unvermeidbaren Siedlungsannäherungen nicht zugelassen werden können.



Drucksache 262/13

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Kontext des Vorschlags

2.1. Die Herausforderungen der Umwelt- und Ressourceneffizienz

2.2. Die Umweltvorteile grüner Produkte und grüner Organisationen

2.3. Die wirtschaftlichen Vorteile grüner Produkte und grüner Organisationen

3. die Probleme, die mit Diesem Vorschlag in Angriff Genommen werden Sollen

3.1. Fehlen einer gemeinsamen Definition für grünes Produkt und grüne Organisation

3.2. Unnötige Kosten für die Unternehmen

3.3. Hindernisse für den freien Verkehr von als grün vermarkteten Produkten

Kasten 1 - Konkrete Hindernisse für den Handel mit als grün vermarkteten Produkten im Binnenmarkt

3.4. Mangelndes Vertrauen der Verbraucher gegenüber Umweltaussagen

4. die politische Antwort der EU

4.1. Handlungsziel der EU

4.2. Methodische Arbeiten zur Messung der Umweltwirkung von Produkten und Organisationen

4.3. Das Vorschlagspaket als erste Phase einer neuen Politik

4.3.1. Die Empfehlung der Kommission

4.3.2. Pilotphase: Testen der Anwendung der Umweltfußabdruckmethoden

4.3.3. Umweltaussagen und bessere Leitlinien für die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

4.3.4. Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen

4.4. Die zweite Phase: Evaluierung und künftige Politik

5. Globaler Kontext und internationale Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 498/13

... 2. bei einem Vertrag, der die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge angebotene Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, die Lieferung von Fernwärme oder die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten zum Gegenstand hat, mit Vertragsschluss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 13
Verbraucher

§ 126b
Textform

Untertitel 2 Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen

Kapitel 1
Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen

§ 312
Anwendungsbereich

§ 312a
Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

Kapitel 2
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge

§ 312b
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

§ 312c
Fernabsatzverträge

§ 312d
Informationspflichten

§ 312e
Verletzung von Informationspflichten über Kosten

§ 312f
Abschriften und Bestätigungen

§ 312g
Widerrufsrecht

§ 312h
Kündigung und Vollmacht zur Kündigung

Kapitel 3
Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 312i
Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 312j
Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern

Kapitel 4
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast

§ 312k
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast

Titel 5
Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.

Untertitel 2 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

§ 355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

§ 356
Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

§ 356a
Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen

§ 356b
Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen

§ 356c
Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen

§ 357
Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 357a
Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 357b
Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen

§ 357c
Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen

§ 358
Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag

§ 359
Einwendungen bei verbundenen Verträgen

§ 360
Zusammenhängende Verträge

§ 361
Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast

§ 443
Garantie.

§ 474
Begriff des Verbrauchsgüterkaufs; anwendbare Vorschriften

§ 508
Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften.

§ 510
Ratenlieferungsverträge

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ … [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 246
Informationspflichten beim Verbrauchervertrag

Artikel 246a
Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 1
Informationspflichten

§ 2
Erleichterte Informationspflichten bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten

§ 3
Erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit

§ 4
Formale Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten

Artikel 246b
Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

§ 1
Informationspflichten

§ 2
Weitere Informationspflichten

Artikel 246c
Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 1
Konkurrierende Informationspflichten

Artikel 3
Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes

§ 3
Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags

§ 4
Widerrufsrecht des Teilnehmers

§ 9
Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 6
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Preisangabenverordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 11
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 12
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 13
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 14
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

3 Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

Folgen des Widerrufs

4 Gestaltungshinweise:

Anlage 2
(zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) Muster für das Widerrufsformular

Muster -Widerrufsformular

Anlage 3
(zu Artikel 246b § 2 Absatz 3) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

3 Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

Anlage 7
(zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge

3 Widerrufsinformation

4 Widerrufsrecht

4 Widerrufsfolgen

4 Gestaltungshinweise:


 
 
 


Drucksache 438/13

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand (ABl. L 339 vom 18.12.2008, S. 45), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG-Verordnung - EVPGV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Produkten

§ 3
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Anlass und Ziel der Verordnung

II. Regelungsinhalt

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten, Folgen für die Wirtschaft

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2438: Verordnung zur Durchführung des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes und des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 348/13

... Der EU-Energiebinnenmarkt trägt zur Schaffung offener und wettbewerbsgeprägter Märkte bei, auf denen die Unternehmen der Branche in neue und innovative Technologien und Dienstleistungen investieren. Die Größe des Energiebinnenmarkts bietet den Marktkräften gute Möglichkeiten für technologische Entwicklungen und Innovationen. Unterstützend wirken zudem Bemühungen, die Netzinfrastruktur, vor allem für Strom, bis 2020 und darüber hinaus zu modernisieren, zu integrieren und auszubauen. Die EU hat zwölf vorrangige Korridore ausgewiesen, die u.a. zur vermehrten Integration von Wind- und Solarstrom bei gleichzeitiger Gewährleistung einer unterbrechungsfreien Versorgung dienen sollen. Bei den technischen Vorschriften, die derzeit für den Binnenmarkt ausgearbeitet werden (Netzkodizes), liegt der Schwerpunkt wegen des im Wandel begriffenen Energiesystems auf der Integration von Technologien. Im Rahmen dieser Arbeiten entwickeln die Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber (ÜNB/FNB) neue Modellierungsmethoden und Instrumente für einen intelligenteren Netzbetrieb. Das Ziel, Verbraucher zu aktiven Beteiligten in einem integrierten Energiemarkt zu machen, bedeutet, dass die EU-Politik auch die Entwicklung "intelligenter" und IT-gestützter Technologien wie die intelligente Verbrauchsmessung, Elektrofahrzeuge, Laststeuerung, Mikroerzeugung und lokale Speichertechnologien vorantreibt, um eine flexible Nachfrage und eine bessere Verbrauchssteuerung zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/13




1. Einleitung

2. Was hat die EU erreicht?

2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen

2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation

2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU

2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE

2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen

2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik

2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich

3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus

3.1. Zentrale Grundsätze

3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen

Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen

4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 706/13

... Gleichstrom und Niederfrequenz



Drucksache 697/13

... die Voraussetzungen, unter denen bestehende Pumpspeicher von Netzentgelten befreit werden, deutlich abgesenkt (der bis dahin geltende Prozentsatz zur Steigerung der Pump- oder Turbinenleistung wurde halbiert und eine alternative Erweiterung der Pumpspeicher-Kapazität zugelassen). Im Übrigen profitieren existierende Pumpspeicher bereits in erheblichem Umfang von der Regelung des § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 697/13




Antwort der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften BR-Drs. 740/12 B vom 14. Dezember 2012


 
 
 


Drucksache 240/1/13

... 2. Der von der Kommission aufgezeigte Weg, durch die Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen für unterschiedliche Dienste (z.B. Erzeugungs-, Leitungs- oder Verteilungsdienste für Gas, Strom, Fernwärme oder Wasser) auch für elektronische Kommunikationsdienste Kosten beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsinfrastrukturen zu verringern und Unternehmen zu Investitionen in die Bereitstellung von elektronischen Kommunikationsnetzen zu ermuntern, erscheint durchaus zielführend zu sein.



Drucksache 471/13

... 3. die Koordinierung der Energiepolitik mit den Nachbarländern verbessert und die gesamtwirtschaftlichen Kosten des Umbaus des Energiesystems so gering wie möglich hält, insbesondere durch Überprüfung der Kosteneffizienz der energiepolitischen Instrumente zur Erreichung der Ziele bei den erneuerbaren Energien und durch Fortsetzung der Anstrengungen, den Ausbau der nationalen und länderübergreifenden Strom- und Gasnetze zu beschleunigen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 471/13




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017


 
 
 


Drucksache 48/13 (Beschluss)

... 7. Eine Erläuterung zur aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Lage bezüglich einer Landstromversorgung von Schiffen ist aufzunehmen (Artikel 4 Absatz 4 und 5).



Drucksache 68/13

... 9. Photovoltaikmodule, die zur Verwendung in einem System bestimmt sind, das zum ständigen Betrieb an einem festen Ort zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie für öffentliche, kommerzielle, industrielle und private Anwendungen von Fachpersonal entworfen, zusammengesetzt und installiert wurde, und 10. Geräte, die ausschließlich zu Zwecken der Forschung und Entwicklung entworfen wurden und nur auf zwischenbetrieblicher Ebene bereitgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 4
Allgemeine Pflichten des Herstellers

§ 5
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 6
Ermächtigung eines Bevollmächtigten

§ 7
Verpflichtungen des Importeurs

§ 8
Verpflichtungen des Vertreibers

§ 9
Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für den Importeur und den Vertreiber gelten

§ 10
Benennung der Wirtschaftsakteure

§ 11
EU-Konformitätserklärung

§ 12
CE-Kennzeichnung

§ 13
Konformitätsvermutung

§ 14
Bußgeldvorschriften

§ 15
Übergangsvorschriften

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage, Zielsetzung und Ermächtigungsgrundlage

2. Alternativen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Darstellung der Fallzahlen

Kategorie 8:

Kategorie 9:

Kategorie 9b:

Überwachungs - und Kontrollgeräte in der Industrie - 1933

Darstellung des Erfüllungsaufwandes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4 Bürokratiekosten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Nachhaltig Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2376: Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalte

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung / Vollzugsaufwand

2.4 Bewertung


 
 
 


Drucksache 447/13

... Beim Strom- und Gasnetzbetrieb handelt es sich um ein langfristiges Geschäft, das zu einem erheblichen Maße anlagenbasiert ist. Die im Rahmen der Entgeltregulierung zu berücksichtigenden Netzkosten folgen daher zu einem Großteil aus dem betriebsnotwendigen Anlagevermögen. Der Bewertung dieses Anlagevermögens kommt daher eine zentrale Funktion zu. In der Strom- bzw.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 2
Weitere Änderung der Stromnetzentgeltverordnung zum 1. Januar 2014

Artikel 3
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 4
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

§ 25a
Forschungs- und Entwicklungskosten

Artikel 5
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2509: Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Änderung der Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

2. Änderung der Verzinsung des die Eigenkapitalquote übersteigenden Eigenkapital-Anteils

3. Änderung der Sonderregelung für energieintensive Letztverbraucher

4. Berücksichtigung von Erweiterungs- und Umstrukturierungskosten sowie Kosten für Forschung und Entwicklung bei Festlegung der Erlösobergrenzen


 
 
 


Drucksache 247/2/13

... muss zeitnah erfolgen, um damit einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Stabilisierung des Strompreises zu leisten.



Drucksache 188/13

... s und der verschiedenen Ziele vorzunehmen, die 2014 abgeschlossen sein wird. Diese Überprüfung umfasst auch eine Expost-Bewertung ("Fitness-Check") von fünf geltenden Abfallstrom-Richtlinien34, in der Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz und Relevanz bewertet werden. Die Folgemaßnahmen zu diesem Grünbuch werden einen wesentlichen Bestandteil dieser umfassenden Überprüfung des



Drucksache 48/13

... Für die Schnittstellen zwischen Ladestationen und Fahrzeugen sowie für die landseitige Stromversorgung von Schiffen müssen einheitliche technische Spezifikationen festgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund und Ziele des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage - Form des Rechtsakts

3.2 Inhalt des Vorschlags

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Nationaler Strategierahmen

Artikel 4
Stromversorgung für den Verkehrsbereich

Artikel 5
Wasserstoffversorgung für den Verkehrsbereich

Artikel 6
Erdgasversorgung für den Verkehrsbereich

Artikel 7
Verbraucherinformationen über Kraftstoffe im Verkehrsbereich

Artikel 8
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Berichterstattung und Überprüfung

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten

Anhang I
Nationaler Strategierahmen

1. Einen Regelungsrahmen

2. Politische Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung des nationalen Strategierahmens

3. Förderung von Verbreitung und Produktion

4. Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration

5. Ziele

Anhang II
Mindestanzahl der Ladestationen für Elektrofahrzeuge je Mitgliedstaat

Anhang III
Technische Spezifikationen

1. Technische Spezifikationen für Strom-Ladestationen

1.1. Langsamladestationen für Kraftfahrzeuge

1.2. Schnellladestationen für Kraftfahrzeuge

1.3. Landseitige Stromversorgung für Schiffe

2. Technische Spezifikationen für Wasserstofftankstellen für Kraftfahrzeuge

3. Technische Spezifikationen für Erdgas-Tankstellen

3.3. Technische Spezifikationen für CNG-Tankstellen komprimiertes Erdgas für Kraftfahrzeuge

4. Technische Spezifikationen für Otto- und Dieselkraftstoffe, die Biokraftstoffe enthalten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 447/4/13

... "Die Sätze 1 und 2 finden entsprechende Anwendung, sofern eine Regulierungsbehörde einem Letztverbraucher im Hinblick auf eine durch ihn genutzte Abnahmestelle auf Grund § 19 Absatz 2 Satz 2 und 3 der Stromnetzentgeltverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/4/13




Zu Artikel 1 Nummer 9


 
 
 


Drucksache 100/13

... Der zusätzliche Absatz 7 erweitert den Anwendungsbereich des TEHG um Aufgaben im Zusammenhang mit der Gewährung von Beihilfen zur Kompensation der emissionshandelsbedingten Mehrkosten des Strombezugs von Unternehmen, die in besonderem Maße im internationalen Wettbewerb stehen. Grundlage für diese Beihilfen ist Artikel 10a Absatz 6 der Emissionshandels-Richtlinie, zu dessen Konkretisierung die EU-Kommission entsprechende Beihilfe-Leitlinien beschlossen hat (Mitteilung der Kommission "Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgaszertifikaten nach 2012"; ABl C 158 vom 5.6.2012, S. 4). Auf der Grundlage dieser Beihilfe-Leitlinien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Förderrichtlinie veröffentlicht. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des TEHG können für diese Beihilfeverfahren spezielle gesetzliche Regelungen vorgesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

§ 21
Prüfstellen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Wirtschaft:

Fallgruppe 1: Akkreditierungs- und Zulassungsstelle

Personal - und Sachaufwand

Fallgruppe 2: Prüfstellen

4 Personalaufwand

4 Sachaufwand

Fallgruppe 3: Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen und Luftfahrzeugbetreiber

4 Informationspflichten

Zusammenfassung: Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2. Verwaltung:

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu 2. Änderung von § 2

Zu 3. Änderung von § 4 Absatz 6

Zu 4. Änderung von § 5 Absatz 2

Zu 5. Änderung von § 9 Absatz 2

Zu 6. Änderung von § 10 Satz 2

Zu 7. Änderung von § 11 Absatz 4

Zu 8. Änderung von § 13 Absatz 2

Zu 9. Änderung von § 19

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 10. Änderung von § 21

Zu 11. Änderung von § 22

Zu 12. Änderung von § 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 13. Änderung von § 25

Zu 14. Änderung von § 28

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 15. Änderung von § 33

Zu 16. Aufhebung der Anhänge 3 und 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2444: Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Erfüllungsaufwand und sonstige Kosten

a Wirtschaft

b Vollzugsaufwand

c Bürgerinnen und Bürger


 
 
 


Drucksache 348/2/13

... muss zeitnah erfolgen, um damit einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Stabilisierung des Strompreises zu leisten.



Drucksache 559/13

... Tragende Säulen der Energiewende sind der zügige Ausbau des Übertragungsnetzes und die Nutzung der Offshore-Windenergie. Sie liefert mit bis zu 4.500 Volllaststunden je Jahr kontinuierlich und gleichmäßig klimafreundlichen Strom und leistet auch einen bedeutenden Beitrag zur Versorgungssicherheit.



Drucksache 665/13 (Beschluss)

... Für eine effiziente Überwachung ist die Angabe der Herkunft des Abfalls erforderlich. Eine stoffstrombezogene Überwachung kann nur erfolgen, wenn Angaben zur abgebenden Person in das Register aufzunehmen sind. Die Angabe des Abfallschlüssels reicht nicht aus. Die Angabe des Abfallschlüssels ermöglicht keinerlei Nachprüfung, wenn Zweifel an der korrekten Abfalleinstufung oder bezüglich der Abfallzusammensetzung bestehen. Ohne Angabe der abgebenden Person ist zudem keine zuständige Erzeugerbehörde ermittelbar, die bei entsprechenden Nachprüfungen einbezogen werden kann. Eine Stoffstromüberwachung gerade auch in Fällen, in denen über mehrere Entsorgungsanlagen entsorgt wird, ist damit praktisch nicht möglich, wenn die konkrete Herkunft nicht im Register verzeichnet wird.



Drucksache 240/13 (Beschluss)

... 2. Der von der Kommission aufgezeigte Weg, durch die Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen für unterschiedliche Dienste (z.B. Erzeugungs-, Leitungs- oder Verteilungsdienste für Gas, Strom, Fernwärme oder Wasser) auch für elektronische Kommunikationsdienste Kosten beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsinfrastrukturen zu verringern und Unternehmen zu Investitionen in die Bereitstellung von elektronischen Kommunikationsnetzen zu ermuntern, erscheint durchaus zielführend zu sein.



Drucksache 209/13 (Beschluss)

... In Artikel 1 Nummer 4 sind in § 3a Satz 2 die Wörter "von umliegenden Gleichstromanlagen" zu streichen.



Drucksache 515/1/13

... 1. Der Bundesrat unterstützt das Bestreben der Kommission, wettbewerbsfähige Strompreise für die europäische Stahlindustrie und auch für die Endverbraucherinnen und -verbraucher sicherzustellen. Der Bundesrat betrachtet jedoch mit Sorge, dass in diesem Zusammenhang der Ausbau der erneuerbaren Energien vor allem als Kostenfaktor dargestellt wird. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass Strom aus erneuerbaren Energien geringe Grenzkosten hat und so den Börsenpreis verringert (Merit-Order-Effekt), und betrachtet es mit Sorge, dass die gesunkenen Börsenpreise nicht bei den Endverbraucherinnen und -verbrauchern ankommen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass in Deutschland durch die im

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Drucksache 515/1/13




Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 152/1/12

... 2. Die Photovoltaik hat in den vergangenen Jahren unter den erneuerbaren Energien die höchsten Kostenreduktionspotentiale ausgeschöpft. Zwischenzeitlich liegt die EEG-Förderung knapp über oder für einzelne Anlagentypen bereits unter dem marktgängigen Strombezugspreis für Haushaltskunden. Der Bundesrat spricht sich deshalb grundsätzlich gegen eine Begrenzung der vergütungsabhängigen Strommengen aus. Bei Kleinanlagen besteht durch das Unterschreiten der Netzparität bereits ein ausreichender Anreiz für den Eigenverbrauch. Bei Großanlagen bestehen im geltenden Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (



Drucksache 474/1/12

... vorgenommenen Änderung ist für die Bestimmung der Genehmigungsschwelle der erzeugte beziehungsweise aufzubereitende Rohgasstrom maßgebend. Mit dieser Regelung wird auf praktikable Weise Rechtsklarheit für Antragsteller, Betreiber und Behörden geschaffen, da sich bisher die Genehmigungspflicht nach unterschiedlichen Bemessungsgrößen aus den Tatbeständen als Verbrennungsmotoranlage nach Nummer 1.4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Spalte 2, als Gaslager nach Nummer 9.1 Buchstabe b Spalte 2, oder als Güllelager nach Nummer 9.36 Spalte 2 der



Drucksache 90/1/12

... Die bisher vorgesehene Regelung geht deutlich über Artikel 49 der EU-Richtlinie hinaus. Während sich die Regelungen zur Ausgliederung in der EU-Richtlinie auf "Funktionen oder Versicherungs- oder Rückversicherungstätigkeiten" beziehen, erfasst § 32 VAG-E die "Ausgliederung von Funktionen oder Tätigkeiten", ohne hier eine inhaltliche Begrenzung vorzunehmen. Folglich würde jede Ausgliederung von Tätigkeiten erfasst und nicht nur auf spezifische Versicherungs- oder Rückversicherungstätigkeiten abgestellt. Dies würde bedeuten, dass beispielsweise Stromlieferungen, Datenentsorgung aber auch höherwertigere Dienstleistungen wie Anwalts- oder Marktforschungsdienstleistungen unter § 32 fallen würden und den Anforderungen der Vorschriften genügen müssten.

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Drucksache 90/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 28 §§ 24 bis 33 VAG

4. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 28 Absatz 3 Satz 1 VAG

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 32 VAG

6. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 32 VAG

7. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 45 Absatz 2 VAG

8. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 45 Absatz 2 VAG

9. Zu Artikel 1 Nummer 70,112 und 114 §§ 84,131 und 135 Absatz 2 VAG

Zu a :

Zu b :

10. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 84 Absatz 1 VAG *

11. Zu Artikel 1 Nummer 103 § 121 Absatz 2 Satz 2 VAG

12. Zu Artikel 1 Nummer 122 § 151 Absatz 1 Satz 1 VAG

13. Zu Artikel 1 Nummer 130 §§ 205 und 207 VAG

14. Zu Artikel 1 Nummer 131 § 221 VAG

Zu a :

Zu b :

15. Zu Artikel 1 Nummer 133 § 276 Absatz 4 VAG

16. Zu Artikel 1 Nummer 141 § 292 Absatz 3 VAG-E § 81 Absatz 3 VAG geltende Fassung

17. Zu Artikel 1 Nummer 144 § 326 VAG


 
 
 


Drucksache 672/12

... 3. die Elektrokurzzeitbetäubung abweichend von Anlage 1 Nummer 6.4 mit einer Mindeststromflusszeit von zwei Sekunden und abweichend von Anlage 1 Nummer 6.5 bei Rindern über sechs Monaten ohne elektrische Herzdurchströmung als Betäubungsverfahren zulassen, soweit es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft die Anwendung anderer Betäubungsverfahren untersagen.

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Drucksache 672/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Grundsätze

§ 4
Sachkunde

§ 5
Treiben und Befördern von Tieren innerhalb eines Schlachthofes

Abschnitt 2
Vorschriften über Schlachthöfe

§ 6
Anforderungen an die Ausstattung

§ 7
Allgemeine Vorschriften über das Betreuen von Tieren

§ 8
Betreuen von Tieren, die sich nicht in Behältnissen befinden

Abschnitt 3
Vorschriften über das Aufbewahren von Fischen und Krebstieren

§ 9
Aufbewahren von Fischen

§ 10
Aufbewahren von Krebstieren

Abschnitt 4
Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren

§ 11
Ruhigstellen warmblütiger Tiere

§ 12
Betäuben, Schlachten und Töten

§ 13
Behördliche Zulassung weiterer Betäubungs- oder Tötungsverfahren

§ 14
Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten

§ 15
Entsprechende Anwendung von EU-Vorschriften

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

§ 16
Ordnungswidrigkeiten

§ 17
Übergangsbestimmungen

§ 18
Aufheben von Vorschriften

§ 19
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 12 Absatz 2 und 9) Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009

1. Bolzenschuss

2. Kugelschuss

3. Zerkleinerung

4. Genickbruch

5. Stumpfer Schlag auf den Kopf

6. Elektrobetäubung

7. Kohlendioxidbetäubung

8. Kohlenmonoxidbetäubung

9. Betäubungsverfahren für Fische

Anlage 2
(zu § 12 Absatz 5) Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Spezieller Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Anlage 1 Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung EG Nr. 1099/2009:

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Anlage 2 Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2209: Entwurf der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009; Neufassung der Tierschutz-Schlachtverordnung


 
 
 


Drucksache 632/12

... "2. bei Betrieben, die ausschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom und anderen Energieträgern sowie Wärme aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie im Sinne des § 3 Nummer 3 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien betreiben, zu drei Zehntel das in Nummer 1 bezeichnete Verhältnis und zu sieben Zehntel das Verhältnis, in dem die Summe der steuerlich maßgebenden Ansätze des Sachanlagevermögens mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsausstattung, der geleisteten Anzahlungen und der Anlagen im Bau in allen Betriebsstätten (§ 28) zu dem Ansatz in den einzelnen Betriebsstätten steht."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/12




Jahressteuergesetz 2013*

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und anzuwendendes Recht

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zuständigkeit und Prüfungsbefugnisse

Abschnitt 2
Übermittlung von Informationen auf Ersuchen

§ 4
Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten

§ 5
Fristen

§ 6
Ersuchen an andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Weitere Übermittlung von Informationen

§ 7
Automatische Übermittlung von Informationen

§ 8
Spontane Übermittlung von Informationen an andere Mitgliedstaaten

§ 9
Spontane Übermittlung von Informationen durch andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 4
Sonstige Formen der Verwaltungszusammenarbeit

§ 10
Anwesenheit von Bediensteten anderer Mitgliedstaaten im Inland

§ 11
Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten

§ 12
Gleichzeitige Prüfung

§ 13
Zustellungsersuchen an andere Mitgliedstaaten

§ 14
Zustellungsersuchen von anderen Mitgliedstaaten

Abschnitt 5
Weitere Vorschriften

§ 15
Verwendung von Informationen und Dokumenten

§ 16
Rückmeldungen

§ 17
Standardformblätter und Kommunikationsmittel

§ 18
Informationsübermittlung an Drittstaaten

§ 19
Datenschutz und Zweckbestimmung

§ 20
Anwendungsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

§ 52b
Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

§ 7
Entsprechende Anwendung für Betriebsstätten, Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften Die §§ 1 bis 6 gelten entsprechend

Artikel 8
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

§ 26
Durchführung, Erstattung in Sonderfällen.

Artikel 11
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 13
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

Artikel 14
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 15
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 16
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 17
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 18
Verwaltung der Umsatzsteuer

Artikel 18
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 15
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung.

Artikel 19
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 5
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung.

Artikel 20
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des EU-Beitreibungsgesetzes

Artikel 22
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 23
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 24
Änderung der Funktionsverlagerungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 26
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 27
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 28
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 47

Artikel 29
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

§ 24
Mitteilungspflichten der übermittelnden Stellen gegenüber der zentralen Stelle

Artikel 30
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 31
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 32
Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz

Artikel 47

Artikel 33
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 2
(zu § 43b) Gesellschaften im Sinne der Richtlinie Nr. 2011/96/EU


 
 
 


Drucksache 374/12

... Bund und Länder haben ambitionierte Ziele beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es der Beschleunigung des Netzausbaus. Ohne diesen Netzausbau können die installierten Anlagen zur Stromerzeugung auf der Basis Erneuerbaren Energien nicht vollumfänglich genutzt werden. Bereits jetzt bedarf es zur Wahrung der Netzsicherheit der Reduzierung von Einspeiseleistungen, weil die Stromnetze ihre Kapazitätsgrenzen erreicht haben. Dies betrifft nicht nur die Übertragungsnetze, sondern zunehmend auch die Verteilernetze.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 374/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 319/12 (Begründung)

... wurden systematisch neu gegliedert. In Nummer 1.2 werden alle Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW zur Erzeugung von Strom, Dampf oder Wärme zusammengefasst. Dabei umfassen die Teil-Nummern 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 den Einsatz der bisher unter der Nummer 1.2 (alt) aufgelisteten Brennstoffe; Teil-Nummer 1.2.4 erfasst den Einsatz der bisher unter Nummer 1.3 (alt) genannten sonstigen Brennstoffe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/12 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU

1. Europarechtliche Vorgaben

a Allgemein

b Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien

c Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie über Industrieemissionen

aa Horizontale Regelungen der Richtlinie über Industrieemissionen Kapitel I, II und VII der Richtlinie

bb Grundsätzliche Aussagen zum Umsetzungsbedarf im deutschen Recht

2. Darstellung der Regelungsschwerpunkte der Richtlinie über Industrieemissionen und deren Umsetzungsbedarf

a Stärkung europäischer Vorgaben bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

b Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

c Bericht über den Ausgangszustand; Rückführungspflicht in den Ausgangszustand bei Betriebsstilllegungen

d Weitere umsetzungsbedürftige Regelungen in Kapitel I und II der Richtlinie

II. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnung

2. Immissionsschutzrecht

a Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen - Konzeption der Umsetzung

aa. Umsetzung der Stärkung der BVT-Merkblätter bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

bb. Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

cc. Rückführungspflicht bei Betriebsstilllegungen

dd. Sonstige Regelungen der Kapitel I und II

b Neufassung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

c Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

d Erlass der Bekanntgabeverordnung

3. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Wasserrecht

4. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Abfallrecht

a Kreislaufwirtschaftsgesetz

b Deponieverordnung

III. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

IV. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Befristung

VII. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

2. Vorgaben/Prozesse des Verordnungsentwurfs

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

a Anpassung der 4. BImSchV

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Anpassung der 4. BImSchV

b Anhang I der 5. BImSchV Anlagenkatalog

c § 4a Absatz 4 Satz 1 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Neugenehmigung

d § 4a Absatz 4 Satz 5 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Änderungsgenehmigung

Im Einzelnen

e § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

f Neuerlass 41. BImSchV

g § 3 IZÜV Antragsunterlagen

h § 7 Absatz 1 bis 3 IZÜV Besondere Pflichten des Inhabers der Erlaubnis oder Genehmigung

i § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung

j § 9 IZÜV Überwachungspläne und Überwachungsprogramme Inhalt, Überprüfung und Aktualisierung sowie Zeitrahmen

k Dritter Abschnitt §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

l Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

m §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

n § 12 Absatz 6 Satz 1 DepV Folgenbegrenzungspflicht

o § 12 Absatz 6 Satz 2 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

p § 13 Absatz 7 DepV Pflicht zur Informationsübermittlung

q § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht bei Verstoß gegen Zulassung

r § 22a Absatz 2 und 3 DepV Überwachungsprogramme: Inhalt sowie Zeitrahmen

s § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

t § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a Anpassung der 4. BImSchV

b § 11a Absatz 6 Satz 1 der 9. BImSchV Bezeichnung BVT-Merkblatt

c § 21 Absatz 1 Nummer 3 der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Bericht über den Ausgangszustand

d § 21 Absatz 1 Nummer 3a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Emissionsbegrenzung; Begründung der Abweichung

e § 21 Absatz 2a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Angaben der IED

f § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

g Neuerlass 41. BImSchV

h § 2 Absatz 2 IZÜV Koordinierung der Verfahren

i § 3 IZÜV Antragsunterlagen und Entscheidungsfristen

j § 4 IZÜV Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen

k § 5 IZÜV Grenzüberschreitende Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit

l § 6 IZÜV Inhalt der Erlaubnis und der Genehmigung

m § 7 Absatz 3 IZÜV Jährliche Berichtspflicht

n § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Genehmigung oder Erlaubnis

o § 8 Absatz 4 IZÜV Untersagung

p § 8 Absatz 5 IZÜV Aufstellpflicht Überwachungspläne und Überwachungsprogramme

q § 10 IZÜV Unterrichtung durch die Länder

r Dritter Abschnitt, §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

s Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

t §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

u § 12 Absatz 6 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

v § 13 Absatz 7 DepV Informationsübermittlung auf Anfrage der Behörde

w § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht des Betreibers bei Verstoß gegen Zulassung

x § 21a Absatz 1 und 2 DepV Bekanntmachung der Entscheidungen und Anordnungen im Internet

y § 22 DepV Anlassbezogene Überprüfung behördlicher Entscheidungen

z § 22a Absatz 1 DepV Überwachungspläne: Inhalt sowie Überprüfung und Aktualisierung

za § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

zb § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

IX. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Anhang 1 Zur Mischungsregel

1. Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

2. Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

3. Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

4. Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

5. Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen

Zu Nr. 5

6. Holz, Zellstoff

Zu Nr. 6

7. Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

8. Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

9. Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen, Gemischen

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

10. Sonstige Anlagen

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Anlage 1 Prüfbereiche für Stellen :

Zu Anlage 2 Prüfungsbereiche für Sachverständige :

Anlage 2
basiert auf dem Anhang 1 der LAI-Richtlinie über die Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vgl. unter A. II.2 e) und wird zur Definition der Prüfungsbereiche übernommen. Die Anlagenarten nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) werden zur Vermeidung des Erfordernisses von ständiger Aktualisierungen der vorliegenden Anlage 2 nicht explizit genannt.

Zu Artikel 5

Zu Abschnitt 1

Zu § 1

Zu Abschnitt 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Abschnitt 3

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 4

Zu § 16

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2062 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen


 
 
 


Drucksache 160/12

... 2. Vernetzung der Energiemärkte der baltischen Staaten mit denjenigen der übrigen Ländern des Ostseeraums in Einklang mit dem Verbundplan für den Energiemarkt im Ostseeraum - Indikator: vollständiger und ökologisch nachhaltiger Verbund der Gas- und Strommärkte bis 2015.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Übergang zu einem neuen Ordnungsrahmen für die Strategie

2.1. Politisches Engagement

2.2. Abstimmung der politischen Maßnahmen

2.3. Abstimmung der Finanzierung

2.4. Governance

2.5. Einbindung der Stakeholder, auch des Privatsektors

2.6. Nachbarstaaten, regionale und internationale Organisationen

2.7. Sensibilisierung

2.8. Monitoringsystem

3. Umsetzung des neuen Strategierahmens in die Praxis

3.1. Rettung der Ostsee

3.2. Anbindung der Region

3.3. Steigerung des Wohlstands

4. Konkrete Schritte in die richtige Richtung


 
 
 


Drucksache 346/12

... -arme Technologien und deren Entwicklung erhalten. Gleichzeitig sollten die erneuerbaren Energien mit geringerer oder ganz ohne Unterstützung nach und nach in den Markt integriert werden und allmählich mit konkurrenzfähigen Strompreisen auf gleichem Niveau wie die konventionellen Stromerzeuger zu Stabilität und Sicherheit des Netzes beitragen. Längerfristig sind gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Integration der Erneuerbaren Energien in den Binnenmarkt

Marktentwicklungen und Kosten

Bessere Förderregelungen

3. ÖFFNUNG des Elektrizitätsmarktes Erneuerbare Energien

4. VERÄNDERUNG UNSERER Infrastrukturen

5. STÄRKUNG der POSITION der Verbraucher

6. Förderung der Technologischen Innovation

7. Gewährleistung der Nachhaltigkeit Erneuerbarer Energien

8. Politik IM Bereich der Erneuerbaren Energien NACH 2020

9. NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 257/2/12

... vor, dass die notwendigen Kosten des Netzanschlusses von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom Anlagenbetreiber zu tragen sind. Im Ergebnis handelt es sich bei der erforderlichen Umrüstung lediglich um eine technische Optimierung des Netzanschlusses. Angesichts dieser grundsätzlichen gesetzlichen Wertung erscheint es nicht sachgerecht, die Kostentragung bei einer bloßen technischen Anpassung anders zu verteilen. Hinzu kommt, dass die Umrüstungspflicht erst ab einer Leistung von 10 kW greifen soll und damit in aller Regel größere gewerbliche Anlagen betroffen sind. Die Gefahr einer wirtschaftlichen Belastung einer Vielzahl privater Hausdachanlagen ist damit ohnehin nicht gegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/2/12




Zu § 10


 
 
 


Drucksache 721/1/12

... 2. Der Bundesrat unterstützt daher die Kommission ausdrücklich in ihren Bestrebungen, die vollständige Umsetzung des Dritten Binnenmarktpakets voranzutreiben, Wettbewerbsvorschriften aktiv durchzusetzen und staatliche Eingriffe in die Preisgestaltung bei Strom und Erdgas für alle Kunden in den Mitgliedstaaten zu beenden.



Drucksache 390/12

... Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, KOM (2011)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/12




Bericht

1. Einleitung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-Organe

2.1. Kommission

2.2. Nationale Parlamente

2.3. Europäisches Parlament und Rat

2.4. Ausschuss der Regionen

2.5. Gerichtshof

3. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität Verhältnismassigkeit erhoben wurden

3.1. Follow-up der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle

3.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab

Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage GKKB 18

Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen19

5 Fluggastdatensätze20

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 204/4/12

Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien



Drucksache 745/12

... dazu beigetragen hat, zahlreiche Formen der Umweltverschmutzung zu verringern, leiden die Ökosysteme nach wie vor unter übermäßigen Stickstoffeinträgen und den durch Verkehrsemissionen, intensive Agrarpraktiken und die Stromerzeugung verursachten hohen Ozonwerten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020

3 THEMENBEREICHE

Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem

Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität

GEEIGNETE Rahmenbedingungen

Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung

Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz

Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen

Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen

3 überwachung


 
 
 


Drucksache 253/1/12

Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/1/12




Zu Artikel 1

Zu Ziffern 1, 2 und 4:

Zu Ziffern 3 und 4:

Zu Ziffern 4 und 5:

Zu Ziffern 6, 7, 8 und 10:

Zu Ziffer 11:

Zu Artikel 2

12. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 68a Satz 2 und 3 EnWG

13. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 95a Absatz 1 EnWG


 
 
 


Drucksache 819/2/12

... ist auf die Errichtung von 380-kV Wechselstromtrassen ausgerichtet. Die Pilottrassen im BBPlG-E sollen jedoch als Hochspannungsgleichstromtrassen errichtet werden. Diese sind für die Stromübertragung über größere Distanzen konzipiert. Es ist daher auch sinnvoll, über größere Distanzen und auch als Vollverkabelung verkabeln zu können. Dies ist auch insbesondere für das von der Kommission im Rahmen des TEN-E-Programms geförderte Projekt 29 im bestätigten Netzentwicklungsplan so vorgesehen. Eine Verhinderung dieser Verkabelungsplanung, welche zudem zügig bis 2017 realisiert werden soll, über das BBPlG würde die Realisierung des auch auf belgischer Seite in Vollverkabelung geplanten Interkonnektors maßgeblich verzögern. Damit droht auch eine Verzögerung des Zusammenwachsens des Energiebinnenmarkts und eine Gefährdung der Versorgungssicherheit in Belgien vor dem Hintergrund der im belgischen Atomausstieg vorgesehenen stufenweisen Kraftwerksstilllegungen, die eine kurzfristige zusätzliche Transportkapazität zwischen Belgien und Deutschland voraussetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/2/12




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 151/12

Entschließung des Bundesrates zu den mit der EEG-Novelle vorgesehenen Änderungen bei der Förderung des Solarstroms



Drucksache 676/12

... (1) "Abgas" im Sinne dieser Verordnung ist das Trägergas mit den festen, flüssigen oder gasförmigen Emissionen, angegeben als Volumenstrom in der Einheit Kubikmeter je Stunde (m3/h) und bezogen auf das Abgasvolumen im Normzustand (Temperatur 273,15 Kelvin (K), Druck 101,3 Kilopascal (kPa)) nach Abzug des Feuchtegehalts an Wasserdampf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen

§ 15
An- und Abfahren von Anlagen

Artikel 2
Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen -13. BImSchV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Aggregationsregeln

Abschnitt 2
Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb

§ 4
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz fester Brennstoffe, ausgenommen Biobrennstoffe

§ 5
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz von Biobrennstoffen

§ 6
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz flüssiger Brennstoffe

§ 7
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz gasförmiger Brennstoffe

§ 8
Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Gasmotoranlagen

§ 10
Emissionsgrenzwerte bei Betrieb mit mehreren Brennstoffen

§ 11
Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte

§ 12
Kraft-Wärme-Kopplung

§ 13
Wesentliche Änderung von Anlagen

§ 14
Anlagen zur Abscheidung und Kompression von Kohlendioxid

§ 15
Begrenzung von Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen

§ 16
Ableitbedingungen für Abgase

§ 17
Abgasreinigungseinrichtungen

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 18
Messplätze

§ 19
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 20
Kontinuierliche Messungen

§ 21
Ausnahmen vom Erfordernis kontinuierlicher Messungen

§ 22
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen

§ 23
Einzelmessungen

§ 24
Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen

§ 25
Jährliche Berichte über Emissionen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 26
Zulassung von Ausnahmen

§ 27
Weitergehende Anforderungen

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

§ 28
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 4 Absatz 1 und 2, § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 1 und § 23 Absatz 4) Emissionsgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe

Anlage 2
(zu Anlage 1 Buchstabe d) Äquivalenzfaktoren

Anlage 3
(zu § 19 Absatz 1 und § 22 Absatz 4) Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse

Anlage 4
(zu § 2 Absatz 5) Umrechnungsformel

Artikel 3
Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen -17. BImSchV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb

§ 3
Anforderungen an die Anlieferung, die Annahme und die Zwischenlagerung der Einsatzstoffe

§ 4
Errichtung und Beschaffenheit der Anlagen

§ 5
Betriebsbedingungen

§ 6
Verbrennungsbedingungen für Abfallverbrennungsanlagen

§ 7
Verbrennungsbedingungen für Abfallmitverbrennungsanlagen

§ 8
Emissionsgrenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Abfallmitverbrennungsanlagen

§ 10
Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte

§ 11
Ableitungsbedingungen für Abgase

§ 12
Behandlung der bei der Abfallverbrennung und Abfallmitverbrennung entstehenden Rückstände

§ 13
Wärmenutzung

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 14
Messplätze

§ 15
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 16
Kontinuierliche Messungen

§ 17
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen

§ 18
Einzelmessungen

§ 19
Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen

§ 20
Besondere Überwachung der Emissionen an Schwermetallen

§ 21
Störungen des Betriebs

§ 22
Jährliche Berichte über Emissionen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 23
Veröffentlichungspflichten

§ 24
Zulassung von Ausnahmen

§ 25
Weitergehende Anforderungen und wesentliche Änderungen

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

§ 26
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern

§ 27
Ordnungswidrigkeiten

§ 28
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 8 Absatz 1, § 18 Absatz 5 und § 20 Absatz 1) Emissionsgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe

Anlage 2
(zu Anlage 1 Buchstabe d) Äquivalenzfaktoren

Anlage 3
(zu § 9, § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 1 und 4, § 17 Absatz 1 und 5, § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 21 Absatz 3, § 22 Absatz 1 und § 28 Absatz 5 und 6) Emissionsgrenzwerte für die Mitverbrennung von Abfällen

1. Rechnerische Festlegung der Emissionsgrenzwerte für die Mitverbrennung von Abfällen

2. Anlagen zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen sowie Anlagen zum Brennen von Kalk, in denen Abfälle oder Stoffe nach § 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

2.1 Feste Emissionsgrenzwerte Tagesmittelwerte in mg/m3

2.2 Feste Emissionsgrenzwerte Halbstundenmittelwerte in mg/m3

2.3 Feste Emissionsgrenzwerte Jahresmittelwerte in mg/m3

2.4 Emissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid

3. Feuerungsanlagen, in denen Abfälle oder Stoffe gemäß § 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

3.1 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von festen fossilen Brennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungswärmeleistungen in MW

3.2 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von Biobrennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungswärmeleistungen in MW

3.3 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von flüssigen Brennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungswärmeleistungen in MW

3.4 Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe

3.5 Feste Emissionsgrenzwerte für alle Brennstoffe Tagesmittelwert in mg/m3

3.6 Feste Emissionsgrenzwerte für alle Brennstoffe Halbstundenmittelwerte in mg/m3

3.7 Feste Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von festen Brennstoffen, Biobrennstoffen und flüssigen Brennstoffen in Anlagen mit einer Feuerwärmeleistung von 50 MW oder mehr Jahresmittelwerte in mg/m3

4. Sonstige Anlagen, d.h. Anlagen, die nicht in Nummer 2 oder 3 aufgeführt sind und in denen Abfälle oder Stoffe nach § 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

4.1 Feste Emissionsgrenzwerte Tagesmittelwert in mg/m3

4.2 Feste Emissionsgrenzwerte Halbstundenmittelwerte in mg/m3

4.3 Feste Emissionsgrenzwerte für feste ausgenommen bei ausschließlichem Einsatz von Biobrennstoffen und flüssige Brennstoffe für Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 MW Jahresmittelwerte in mg/m3

Anlage 4
(zu § 15 Absatz 1, § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 5) Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse

Anlage 5
(zu § 2 Absatz 10) Umrechnungsformel

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin

Artikel 5
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie

§ 1
Anwendungsbereich

§ 6
Andere oder weitergehende Anforderungen

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen

Artikel 8
Folgeänderungen

§ 5
Wiederkehrende Messungen, Funktionsprüfungen

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU

1.1. Europarechtliche Vorgaben

1.1.1. Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien 1.1.1.1. Die IVU-Richtlinie

1.1.1.2. Die sektoralen Richtlinien

1.1.2. Darstellung der anlagenbezogenen Regelungsschwerpunkte der Richtlinie über Industrieemissionen

2. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

2.1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnungen

2.2. Konzeption der Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen

2.3. Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen 2. BImSchV

2.4. Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen 13. BImSchV

2.5. Neufassung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen 17. BImSchV

2.6. Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin 20. BImSchV

2.7. Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen 21. BImSchV

2.8. Neufassung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie 25. BImSchV

2.9. Neufassung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen 31. BImSchV

2.10. Folgeänderungen

2.11. Verfahrensregelung

3. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

4. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

5. Gleichstellung von Frauen und Männern

6. Befristung

7. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

8. Erfüllungsaufwand

8.1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

8.2. Vorgaben der Verordnung

8.3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürgen 8.3.1. Änderung der 2. BImSchV

8.3.2. Neufassung der 13. BImSchV

8.3.3. Neufassung der 17. BImSchV

8.3.4. Änderung der 20. BImSchV

8.3.5. Änderung der 21. BImSchV

8.3.6. Änderung der 25. BImSchV

8.3.7. Änderung der 31. BImSchV

8.4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

8.4.1. Änderung der 2. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

8.4.2. Neufassung der 13. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

8.4.3. Neufassung der 17. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

8.4.4. Änderung der 20. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

8.4.5. Änderung der 21. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

8.4.6. Änderung der 25. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

8.4.7. Änderung der 31. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

8.5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

8.5.1. Änderung der 2. BImSchV

8.5.3. Neufassung der 17. BImSchV

8.5.5. Änderung der 21. BImSchV

8.5.6. Änderung der 25. BImSchV

Zu Nummer 1

8.5.7. Änderung der 31. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

9. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 13

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu Artikel 4

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 5

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 6

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 7

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3a

Zu Nr. 3b

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2123: Zweite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 557/12

... Da für eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung mangels spezialgesetzlicher Regelungen schon heute die Formvorschrift des § 37 VwVfG gilt, führt die Ergänzung um das Wort "elektronisch" zu einer Vereinheitlichung.



Drucksache 458/1/12

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 458/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 51 Absatz 1 EnergieStG , Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 9a Absatz 1 StromStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 55 Absatz 4 bis 9 EnergieStG und Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe d § 10 Absatz 3 bis 9 StromStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 55 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Satz 2 EnergieStG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 55 Absatz 4 bis 9 EnergieStG und Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe d § 10 Absatz 3 bis 9 StromStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage zu § 55 Tabelle und Nummer 2 EnergieStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zum Gesetzentwurf insgesamt

7. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 414/12

... Der Zustrom ausländischer Direktinvestitionen in FuE hält an, was der insgesamt rückläufigen Tendenz bei den ausländischen Direktinvestitionen entgegenläuft1. Doch Indikatoren für wissenschaftliche Qualität, Exzellenz und Wirkung weisen auf eine schwächer werdende Stellung der EU in der Welt und auf eine anhaltende Abwanderung wissenschaftlicher Talente hin.



Drucksache 314/12 (Beschluss)

... Insofern sind in der Praxis Einzelmessungen alle drei Jahre (bei Massenstrombegrenzungen sogar alle fünf Jahre gemäß



Drucksache 508/12

... In bestimmten Sektoren hat das Wachstum bereits begonnen. So ist die Windenergie beispielsweise in Bezug auf die installierte Kapazität die am schnellsten wachsende Form der Stromerzeugung. Bereits 10 % der Windkraftanlagen liegen vor der Küste, und dieser Anteil wächst noch. Schätzungen des Europäischen Verbands für Windenergie zufolge werden bis 2020 30 % der neuen Anlagen offshore gebaut werden, bis 2030 sogar 60 %. Erfolg macht erfolgreich. Investitionen z.B. in Stromnetze für diese Offshore-Windenergieplattformen werden das Wachstum in anderen Wirtschaftszweigen tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 508/12




1. Die Vision

2. Dieses Grünbuch

3. Der Bedarf an Meereskenntnissen

3.1. Industrie

3.2. Behörden

3.3. Wissenschaft

3.4. Zivilgesellschaft

4. Verfügbarkeit Interoperabilität

4.1. Engpässe

4.2. Mehrfachnutzung von Meeresdaten

4.3. Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

5. Bisherige Fortschritte

5.1. Nationale Anstrengungen

5.2. Europäisches Meeresbeobachtungs- und Datennetzwerk EMODnet

5.3. Meeresdienst im Rahmen der globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung GMES

5.4. Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten

5.5. Forschung

5.6. Umweltberichterstattung

5.7. Anpassung an den Klimawandel

5.8. Internationale Initiativen

6. Governance

6.1. Gleichgewicht zwischen den Anstrengungen der EU und der Mitgliedstaaten

6.2. EU-Unterstützung für die Erhebung und Verarbeitung von Meeresdaten

6.3. Einbeziehung der Nachbarländer

6.4 Bestimmung der Prioritäten

7. Beteiligung des Privatsektors

8. Reaktionen auf das Grünbuch


 
 
 


Drucksache 86/1/12

... 1. Zu Artikel 1 Nummer 1 (§ 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 StromGVV

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 StromGVV , Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GasGVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 3 Satz 01 - neu - StromGVV

3. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 3 Satz 01 - neu - GasGVV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Mustertarifblatt Strom

3 Erläuterungen:

Mustertarifblatt Gas

3 Erläuterungen:


 
 
 


Drucksache 520/12

... Die Stromerzeugung auf hoher See im Wege von Offshore-Erzeugungsanlagen soll zukünftig einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des Gesamtenergiebedarfs der Bundesrepublik Deutschland leisten. Die effiziente Entwicklung der Energieproduktion offshore erfordert eine bessere Koordinierung zwischen der Errichtung von Offshore-Windparks und dem Bau von Netzanbindungsleitungen und verlässliche Rahmenbedingungen für Investoren. In der Vergangenheit stellte der individuelle Anbindungsanspruch der Offshore-Windparks die anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber vor erhebliche technologische, personelle und finanzielle Herausforderungen. Zudem traten nicht erwartete Kapazitätsengpässe bei der Zulieferindustrie auf. Mit einem Systemwechsel hin zu einem Offshore-Netzentwicklungsplan, der den Umsetzungszeitpunkt sowie Ort und Größe von Anbindungsleitungen festlegt, sollen die notwendigen Investitionen in den Offshore-Ausbau zukünftig besser geplant und gesteuert werden können. Damit die notwendigen Investitionen getätigt werden, müssen eventuelle unternehmerische Risiken im Wesentlichen vorhersehbar sein. Bisher bestehen noch keine hinreichenden praktischen Erfahrungen mit der Anbindung von Offshore-Windparks, die weit von der Küste entfernt sind. Technologische Unsicherheiten und Haftungsrisiken bei verspäteter Errichtung oder bei Störung der Anbindungsleitung stellen derzeit ein Investitionshindernis für private Investoren dar. Ziel des Gesetzes ist es, neben der strategischen Neuausrichtung der Offshore-Entwicklung durch einen Systemwechsel hin zu einem verbindlichen Offshore-Netzentwicklungsplan eine Entschädigungsregelung für den Fall einer Verzögerung der Errichtung oder einer Störung des Betriebs der Netzanbindung von Offshore-Erzeugungsanlagen einzuführen.

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Drucksache 520/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen, Verordnungsermächtigung.

§ 17
Netzanschluss, Verordnungsermächtigung.

§ 17a
Bundesfachplan Offshore des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie

§ 17b
Offshore-Netzentwicklungsplan

§ 17c
Bestätigung des Offshore-Netzentwicklungsplans durch die Regulierungsbehörde

§ 17d
Umsetzung des Offshore-Netzentwicklungsplans

§ 17e
Entschädigung bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen

§ 17f
Belastungsausgleich

§ 17g
Haftung für Sachschäden an Offshore-Anlagen

§ 17h
Abschluss von Versicherungen

§ 17i
Evaluierung

§ 17j
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Energiestatistikgesetzes

Artikel 3
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

Artikel 4
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 6
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Artikel 1

a Allgemeiner Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

b Informationspflichten für die Wirtschaft

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6
Durch die Änderungen in Artikel 6 entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, da die zu übermittelnden Daten ohnehin den Regulierungsbehörden zur Verfügung gestellt werden müssen, um einen Abgleich zwischen prognostizierten und tatsächlichen Erlösen zu ermöglichen. Die Prozesse ändern sich für die Wirtschaft nicht, so dass sich auch keine Veränderung beim Erfüllungsaufwand ergibt

2. Erfüllungsaufwand für die öffentlichen Haushalte

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

3. Sonstige Kosten

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VIII. Befristung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu § 17e

Zu § 17f

Grundrechtsbetroffenheit der Stromverbraucher

Zu § 17g

Zu § 17h

Zu § 17i

Zu § 17j

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Artikel 2
(Energiestatistikgesetz)

Artikel 3
(Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Artikel 4
(Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes)

Artikel 5
(Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung)

Artikel 6
(Änderung der Anreizregulierungsverordnung)

Zu Ziffer 1

Zu Ziffer 2

Zu Ziffer 3

Zu Ziffer 4

Zu Ziffer 5

Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2284: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Zu 1.: Entschädigungsregelung und Auswirkungen auf die Strompreise

Zu 2.: Offshore-Netzentwicklungsplan

Zu 3.: Austausch statistischer Daten


 
 
 


Drucksache 791/1/12

... Der im Sommer 2011 vom Deutschen Bundestag und Bundesrat beschlossene Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie zur Stromgewinnung bringt einen Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur mit sich. Dabei gilt es, viele Akteure zu beteiligen, um die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu steigern, zugleich die individuellen finanziellen Belastungen zu begrenzen und die wirtschaftlichen Beteiligungs- sowie Gewinnmöglichkeiten breit zu streuen. Eine zunehmend wichtige Rolle nehmen dabei so genannte Bürgerenergieprojekte ein. Zum einen wird damit einer zukünftig verstärkt dezentralen Erzeugerstruktur Rechnung getragen und zugleich auch über ein finanzielles Engagement von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort die regionale Wertschöpfung gestärkt. Die unmittelbare Beteiligungsmöglichkeit auf kommunaler und regionaler Ebene erhöht zudem die Akzeptanz gegenüber Energieanlagen und der notwendigen Infrastruktur.

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Drucksache 791/1/12




1. Zu Artikel 1 allgemein KAGB

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 KAGB

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 19 Nummer 33 KAGB

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 KAGB

5. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 2 Satz 2 - neu - KAGB

6. Zu Artikel 1 § 162 Absatz 2 Nummer 14, § 165 Absatz 3 Nummer 6 KAGB

7. Zu Artikel 1 § 216 KAGB

§ 216
Bewerter

8. Zu Artikel 1 § 255, § 346 KAGB

9. Zu Artikel 1 §§ 230ff. KAGB

10. Zu Artikel 1 § 263 Absatz 1 KAGB

11. Zu Artikel 1 § 272 Absatz 4 - neu - KAGB

12. Zu Artikel 1 § 306a - neu - KAGB

§ 306a
Umgehungsverbot

13. Zu Artikel 1 § 347 KAGB

14. Zu Artikel 8 Nummer 10 und 11 - neu - Überschrift des Abschnitts 8 des WpHG und § 37d WpHG

§ 37d
Kreditfinanzierte Anlagen

15. Zu Artikel 17 Nummer 3 - neu - § 34f Absatz 7 - neu - GewO

16. Zu Artikel 17 § 34h - neu - GewO *

§ 34h
Zuständige Behörde


 
 
 


Drucksache 152/2/12

... Des Weiteren müsste bei Anlagen > 10 MW eine Selbstvermarktung des erzeugten Stromes erfolgen. Hierbei ist vollkommen ungeklärt, welcher Marktpreis zu erzielen ist. Unsichere Renditeprognosen erschweren wiederum die Finanzierung dieser Projekte durch Banken und/oder Fonds.



Drucksache 740/12 (Beschluss)

... Dessen ungeachtet bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob die Netzentgeltpflicht von Speicherbetreibern nicht grundsätzlich anders bewertet werden müsste. Aus Sicht des Bundesrates sind Anlagen zur Speicherung von Strom energiewirtschaftlich und physikalisch betrachtet keine "Letztverbraucher". Sie verbrauchen den Strom nicht endgültig, sondern entnehmen Strom aus dem Netz, um ihn später wieder einzuspeisen. Entscheidend ist die stabilisierende Wirkung vor allem von Pumpspeicherwerken für das Stromsystem insgesamt, die im gegenwärtigen gesetzlichen Rahmen nicht hinreichend berücksichtigt ist. Letztverbraucher sind die Speicheranlagen allenfalls für die Differenz aus entnommenem und wieder eingespeistem Strom, für den sich dann eine Netzentgeltpflicht ergeben würde.



Drucksache 204/3/12

Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien



Drucksache 346/1/12

... 3. Der Bundesrat unterstützt die Ansicht der Kommission, dass die Erneuerbaren Energien und der Strommarkt schrittweise und möglichst zügig besser aufeinander abgestimmt werden müssen. Im Hinblick auf eine Koordinierung der nationalen Förderregulierungen besteht Einigkeit, dass die Rahmenbedingungen des Strommarktes und die Förderung mit dem Ziel der Erreichung der Wettbewerbsfähigkeit in adäquater Zeitspanne im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (



Drucksache 346/12 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat unterstützt die Ansicht der Kommission, dass die Erneuerbaren Energien und der Strommarkt schrittweise und möglichst zügig besser aufeinander abgestimmt werden müssen. Im Hinblick auf eine Koordinierung der nationalen Förderregulierungen besteht Einigkeit, dass die Rahmenbedingungen des Strommarktes und die Förderung mit dem Ziel der Erreichung der Wettbewerbsfähigkeit in adäquater Zeitspanne im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (



Drucksache 791/12 (Beschluss)

... Der im Sommer 2011 vom Deutschen Bundestag und Bundesrat beschlossene Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie zur Stromgewinnung bringt einen Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur mit sich. Dabei gilt es, viele Akteure zu beteiligen, um die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu steigern, zugleich die individuellen finanziellen Belastungen zu begrenzen und die wirtschaftlichen Beteiligungs- sowie Gewinnmöglichkeiten breit zu streuen. Eine zunehmend wichtige Rolle nehmen dabei so genannte Bürgerenergieprojekte ein. Zum einen wird damit einer zukünftig verstärkt dezentralen Erzeugerstruktur Rechnung getragen und zugleich auch über ein finanzielles Engagement von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort die regionale Wertschöpfung gestärkt. Die unmittelbare Beteiligungsmöglichkeit auf kommunaler und regionaler Ebene erhöht zudem die Akzeptanz gegenüber Energieanlagen und der notwendigen Infrastruktur.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 791/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 allgemein KAGB

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 KAGB

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 19 Nummer 33 KAGB

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 KAGB

5. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 2 Satz 2 - neu - KAGB

6. Zu Artikel 1 § 162 Absatz 2 Nummer 14, § 165 Absatz 3 Nummer 6 KAGB

7. Zu Artikel 1 § 216 KAGB

§ 216
Bewerter

8. Zu Artikel 1 § 263 Absatz 1 KAGB

9. Zu Artikel 1 § 272 Absatz 4 - neu - KAGB

10. Zu Artikel 1 § 306a - neu - KAGB

§ 306a
Umgehungsverbot

11. Zu Artikel 1 § 347 KAGB

12. Zu Artikel 8 Nummer 10 und 11 - neu - Überschrift des Abschnitts 8 des WpHG und § 37d WpHG

§ 37d
Kreditfinanzierte Anlagen

13. Zu Artikel 17 Nummer 3 - neu - § 34f Absatz 7 - neu - GewO

14. Zu Artikel 17 § 34h - neu - GewO *

§ 34h
Zuständige Behörde


 
 
 


Drucksache 581/12

... Es muss jedoch noch mehr getan werden, vor allem im Eisenbahnverkehr, im Luftverkehr, im Seeverkehr sowie im Strom- und im Gassektor, denn die europäischen Unternehmen und Verbraucher müssen nach wie vor unnötig hohe Preise zahlen, die ihren Grund in ineffizienten, fragmentierten Verkehrs- und Energiemärkten haben. Die Kommission hat vier Leitaktionen festgelegt, die die nächsten Schritte auf dem Weg zur Verwirklichung unserer gemeinsamen Vision sein sollen. Sie wird auch weitere Überlegungen dazu anstellen, in welchen Bereichen zusätzliche wirtschaftliche wie auch ökologische und soziale Vorteile genutzt werden könnten, beispielsweise im Straßengüterverkehr. Die bestehenden Kabotagebeschränkungen haben zahlreiche LKW-Leerfahrten zur Folge, wirken sich negativ auf Wettbewerbsfähigkeit und Handel aus und erschweren eine Kontrolle der Einhaltung grundlegender sozialer Standards.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/12




1. Einleitung

2. GEMEINSAM für Neues Wachstum

2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt

Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:

Seeverkehr Leitaktion 2:

Luftverkehr Leitaktion 3:

Energie Leitaktion 4:

2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen

Mobilität der Bürger Leitaktion 5:

Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:

Unternehmensumfeld Leitaktion 7:

2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa

Dienstleistungen Leitaktion 8:

Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:

Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:

2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens

Verbraucher Leitaktion 11:

3. Schlussfolgerung

Anhang I
Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II

Anhang II
Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen


 
 
 


Drucksache 819/12 (Beschluss)

... Zum einen muss der Start- und Zielnetzverknüpfungspunkt nicht mit dem in der Vorhabenliste benannten Gemeinde- oder Ortsteilsnamen deckungsgleich sein. Hier sollte klargestellt werden, dass z.B. ein Hochspannungsgleichstrom-Konverter noch im Rahmen der Bundesfachplanung entlang der benannten Trasse verschoben werden kann, wenn sich ein wenige Kilometer entfernter Netzverknüpfungspunkt als besser geeignet erweisen sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BBPlG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 BBPlG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 BBPlG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 - neu - BBPlG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 5 und 10 der Anlage BBPIG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 in Verbindung mit der Anlage BBPlG

7. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 in Verbindung mit der Anlage BBPlG

8. Zu Artikel 2 § 12e Absatz 3 Satz 1 EnWG

9. Zu Artikel 2a - neu - § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - NABEG

'Artikel 2a Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

10. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 1 und Anlage Nummer 22 EnLAG

'Artikel 3 Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:


 
 
 


Drucksache 295/12

... "Netzbetreiber sind verpflichtet, hocheffiziente KWK-Anlagen im Sinne dieses Gesetzes an ihr Netz unverzüglich vorrangig anzuschließen und den in diesen Anlagen erzeugten KWK-Strom unverzüglich vorrangig abzunehmen, zu übertragen und zu verteilen. § 5 des



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.