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0918/1/04
0807/04
0917/04
0166/04
0664/2/04
0983/04
0466/04
0590/04
0852/04
0891/04
0918/04B
0919/2/04
0917/3/04
0645/04
0450/04
0734/04
0664/04
0105/04
0955/04
0664/04B
0917/1/04
0955/04B
0955/2/04
0068/1/04
0709/04
0613/04
0068/04B
0915/04
0269/1/04
0269/04B
0244/03
0574/03B
0954/03B
Drucksache 547/1/15

... VwV soll zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern (Elektrosmog) erreicht werden, dass bei Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die von der jeweiligen Anlage ausgehenden elektrischen und magnetischen Felder nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung von Gegebenheiten im Einwirkungsbereich zu minimieren. Dies gilt nur für die Errichtung und wesentliche Änderung dieser Anlagen.



Drucksache 599/1/15

... 44. Mit dem System ASYS verfügen die Länder bereits über ein funktionierendes elektronisches System der Stoffstromüberwachung.



Drucksache 340/15 (Beschluss)

... -Energien-Gesetz gewährt für Strom aus Anlagen, in denen Biogas eingesetzt wird, das durch anaerobe Vergärung von

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Drucksache 340/15 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien

1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Anlage Einleitung Nummer 2.1 Satz 4 AVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Anlage Einleitung Nummer 2.2.1 Satz 1 AVV

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Anlage Einleitung Nummer 2.2.3 AVV

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Anlage Einleitung Nummer 2.2.5 AVV

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Anlage Einleitung Nummer 2.2.7 AVV

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Anlage Einleitung Nummer 2.2.8 AVV

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Anlage Einleitung Nummer 3.1 Satz 1 AVV

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Anlage Einleitung Nummer 3.1 Satz 3 - neu - AVV

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe j Anlage Abfallschlüssel 07 02 16 AVV

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe y1 - neu - Anlage Abfallschlüssel 16 02 AVV

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe zj - neu - Anlage Abfallschlüssel 19 08 13 AVV

12. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - Anhang 1 Nummer 2.1.1 Satz 3 Unternummer 13 DepV

'Artikel 2 Änderung der Deponieverordnung

13. Zu Artikel 3 Satz 2 Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 326/15 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der Energiewende in Deutschland bei den Themen Fördersystematik für Erneuerbare Energien, Neugestaltung des Strommarktes, Novellierung des



Drucksache 458/15 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass nach Abschnitt 3.3.2 Randnummer 127 der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien "Windkraftanlagen, für die als Grenzwert eine installierte Stromerzeugungskapazität von sechs Megawatt oder sechs Erzeugungseinheiten gilt", von der Ausschreibung ausgenommen werden können.

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Drucksache 458/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis der europarechtlich zulässigen De-Minimis-Regelung für Windenergieanlagen


 
 
 


Drucksache 414/15

... Die Rückführungsrichtlinie bietet den Mitgliedstaaten ebenfalls mehr Flexibilität bei der Handhabung von Fällen besonderen Migrationsdrucks. Die Notlagenklausel11gewährt den Mitgliedstaaten im Fall eines unvorsehbaren Massenzustroms von Migranten eine gewisse Flexibilität im Hinblick auf die Haftbedingungen von Migranten in geschlossenen Einrichtungen. Die Mitgliedstaaten können ferner vereinfachte und zügige Rückkehrverfahren bei Migranten anwenden, die in Verbindung mit dem nach nationalem Recht illegalen Grenzübertritt aufgegriffen bzw. abgefangen werden, unter Beachtung bestimmter grundlegender Garantien12.



Drucksache 595/2/15

... Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetz eine Ausweitung der Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen ermöglicht wird und der Netzausbau damit bürgerfreundlicher ausgestaltet wird. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass nach dem Bundesbedarfsplangesetz Höchstspannungs-Gleichstromleitungen (HGÜ) ausnahmsweise als Freileitungen errichtet werden können, wenn sie parallel zu bereits bestehenden Hoch- oder Höchstspannungs-Freileitungen geführt werden. Die Erfahrungen beim Netzausbau zeigen, dass Proteste beim Netzausbau insbesondere dort zu erwarten sind, wo die Betroffenen bereits durch Hoch- oder Höchstspannungs-Freileitungen belastet sind. Zusätzliche Freileitungsmasten oder Masterhöhungen werden von den Betroffenen verständlicherweise als weitere Zusatzbelastung empfunden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, beim Vollzug des Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus sicherzustellen, dass die vorgesehene Ausnahme nur bei der Zubeseilung von Leitungen auf bestehende Masten zur Anwendung kommt. Wegen der zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen von neuen parallel errichteten Mastreihen für HGÜ-Freileitungen sowie des Austauschs von bestehenden Masten durch noch höhere Masten für HGÜ-Freileitungen sollte die



Drucksache 344/15 (Beschluss)

... Folge ist, dass Personen, die zum ersten Mal in den Rentenbezug (zum Beispiel Altersrente) gelangen, bis zum Eingang ihrer ersten Rentenzahlung (am Ende eines laufenden Monats) für diesen Monat in der Regel fast vollkommen ohne Einkünfte sind und ihren laufenden Bedarf bis zum Eingang der ersten Rente nicht decken können. Aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die am Ende des Monats zufließende Rente als Einkommen für den laufenden Monat anzurechnen, sodass bei Berechnung eines möglichen Sozialhilfeanspruchs keine oder nur geringfügige Sozialhilfeleistungen erbracht werden können. Der Bedarf für Nahrung, Miete, Strom und so weiter bis Ende des Monats bleibt damit in den meisten Fällen ungedeckt. Eine eindeutige Rechtsgrundlage, die den Trägern der Sozialhilfe ermöglicht, eine Leistung bis zur ersten Rentenzahlung zu erbringen, fehlt. Es besteht eine im Auslegungswege nicht zu schließende Regelungslücke. Entscheidungen von Trägern der Sozialhilfe, die in der Vergangenheit durch eine Beihilfe oder Darlehen den Betroffenen helfen wollten, sind vom Bundesrechnungshof im Rahmen seiner Prüfungen im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beanstandet worden. Auch der Bundesrechnungshof sieht den Bedarf für eine gesetzliche Regelung bzw. Klarstellung.

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Drucksache 344/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 allgemein SGB XII

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 38 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 SGB XII Nummer 12 Buchstaben d und e - neu - § 42 Nummer 6 - neu - SGB XII Nummer 17 § 82 Absatz 4 SGB XII

4. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

5. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 83 Absatz 3 - neu - SGB XII

'Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

6. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 98 Absatz 5 Satz 3 und 4 - neu Absatz 6 - neu - SGB XII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 52 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

8. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 1 ALG , Nummer 2b - neu - § 12 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 ALG

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe d § 21 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 und 4 ALG

10. Zum Änderungsbedarf im Bereich der Ausbildungsförderung für Geduldete und Asylsuchende


 
 
 


Drucksache 415/15 (Beschluss)

... 2. Da weiterhin mit hohen Flüchtlingszahlen gerechnet werden muss, kann der Ratsbeschluss vom 22. September 2015 nur ein erster Schritt in Richtung mehr Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten sein. Anzustreben ist ein permanenter Mechanismus zur Verteilung von Flüchtlingen, mit dem gewährleistet wird, dass jeder Mitgliedstaat nach seinen Möglichkeiten an der Bewältigung des Flüchtlingszustroms mitwirkt.



Drucksache 373/15

... Biomassestrom

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Drucksache 373/15




Bericht

3 Vorbemerkung

Bericht

Kapitel 13
Bericht nach Biomassestrom-und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen)

13.1. Erfüllung der Anforderungen nach den Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen

13.2. Auswirkungen der Herstellung der in Deutschland zur Stromerzeugung eingesetzten flüssigen Biobrennstoffe und der in Verkehr gebrachten Biokraftstoffe auf die Nachhaltigkeit

13.2.1. Nachhaltigkeitsaspekte, die die Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen adressieren

13.2.2. Nachhaltigkeitsaspekte, die die Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen nicht adressieren

13.3. Bewertung, ob der Einsatz flüssiger Biobrennstoffe für die Stromerzeugung und die Verwendung von Biokraftstoffen sozial vertretbar ist


 
 
 


Drucksache 247/15 (Beschluss)

... zu schaffen und Planungssicherheit zu gewährleisten, ohne die Flächenkonkurrenz zur Nahrungsmittelerzeugung zu verschärfen. Dabei sind für Bestandsanlagen Regelungen notwendig, die ein Wegbrechen der Strom- und Wärmebereitstellung durch



Drucksache 142/15 (Beschluss)

... anzusehen und damit selbst auch gemäß § 51 BBergG zur Vorlage eines Betriebsplans verpflichtet wären. So müsste dann z.B. der Betreiber eines Kraftwerks zur Erzeugung von Strom, welches gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 3 BBergG dem sachlichen Geltungsbereich des

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Drucksache 142/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 5 BBergG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2c - neu - § 48 Überschrift, Absatz 3 - neu - BBergG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 67 Nummer 7 BBergG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 BBergG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 2 Änderung der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu EinwirkungsBergV

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb


 
 
 


Drucksache 594/1/15

... 2. Mit einem Gesamtwirkungsgrad von über 80 Prozent leisten KWK-Anlagen einen wichtigen Beitrag für die hocheffiziente Nutzung der uns zur Verfügung stehenden fossilen und regenerativen Energieträger. Zum anderen tragen sie entscheidend zur notwendigen Flexibilisierung unseres konventionellen Kraftwerksparks bei und unterstützen so in kosteneffizienter Weise die Integration der Erneuerbaren Energien in unsere Energieversorgung. KWKAnlagen stellen zudem eine wichtige und notwendige Verknüpfung von Strom-, Wärme- und Erdgasversorgung dar, die eine effiziente Einbindung eines zunehmenden Anteils an fluktuierender Stromerzeugung aus Windenergie und Sonne in sichere Versorgungsstrukturen volkswirtschaftlich vorteilhaft unterstützt.



Drucksache 406/1/15

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Dublin-III-Verordnung um einen Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen ergänzen will. Durch die Umsiedlung von Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, kann im Sinne der europäischen Solidarität auf Situationen in einzelnen Mitgliedstaaten reagiert werden, in denen selbst auf ein gut vorbereitetes und funktionierendes Asylsystem außergewöhnlicher Druck ausgeübt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn in einem oder mehreren Mitgliedstaaten ein enormer Zustrom von Personen zu verzeichnen ist, die um internationalen Schutz nachsuchen.



Drucksache 542/15 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)

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Drucksache 542/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein:

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 9 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Nummer 25 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b und Nummer 12 Buchstabe a § 3 Nummer 25 und § 17 Absatz 1 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13d Absatz 2 Satz 3 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 5 Satz 3 Nummer 1, 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 7 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 3 EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13h Absatz 1 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 EnWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 5 Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 22 Absatz 2 Satz 4a - neu - EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 51 Absatz 4 Satz 3a - neu - EnWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b § 63 Absatz 2a Satz 2 EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 111f Satzteil vor Nummer 1 EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 46 Absatz 3 Satz 5 EnWG

24. Zu Artikel 3 § 18 Absatz 1 Satz 1 und § 19 Absatz 2 Satz 4a - neu - StromNEV Artikel 9 Nummer 9 § 57 Absatz 3 Satz 1 EEG 2014

'Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 26 Absatz 3 Satz 3 und 4 - neu - StromNZV

26. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 19 Absatz 1a EEG

27. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 24 Absatz 1 Satz 2 EEG


 
 
 


Drucksache 120/15 (Beschluss)

... c) Angesichts der Tatsache, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch Ende letzten Jahres in seiner Prognose den starken Flüchtlingszustrom massiv unterschätzt hat, kann an der in der Gesetzesbegründung dargestellten Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vom 28. November 2014 nicht mehr festgehalten werden. Soweit die Verfahrensdauer über einen Zeitrahmen von drei Monaten hinausgeht, müssen die hierdurch verursachten Kosten für die Länder, insbesondere bei der Unterbringung, vom Bund übernommen werden.



Drucksache 190/15

... Die Bundesrepublik Deutschland erfährt aktuell einen Zustrom von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern wie seit 20 Jahren nicht mehr. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht in seiner jüngsten Prognose für das Jahr 2015 von 300.000 Asylanträgen aus. Besonders ausgeprägt ist der Zustrom aus den Westbalkanstaaten, unter den ersten fünf Herkunftsländern befinden sich aktuell (März 2015) vier Staaten aus dem Westbalkan. Die humanitäre Verpflichtung Deutschlands gebietet es, die asylsuchenden Menschen aufzunehmen und zu versorgen.



Drucksache 142/1/15

... anzusehen und damit selbst auch gemäß § 51 BBergG zur Vorlage eines Betriebsplans verpflichtet wären. So müsste dann z.B. der Betreiber eines Kraftwerks zur Erzeugung von Strom, welches gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 3 BBergG dem sachlichen Geltungsbereich des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 5 BBergG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 11 Nummer 10 BBergG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2b - neu - § 15 Überschrift, Satz 2 - neu - BBergG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2c - neu - § 48 Überschrift, Absatz 3 - neu - BBergG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 67 Nummer 7 BBergG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 BBergG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 120 Absatz 1 BBergG *

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - EinwirkungsBergV *

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb


 
 
 


Drucksache 446/15

... Der derzeitige Zustrom von Asylbegehrenden kann dazu führen, dass eine ausreichende medizinische Versorgung der Ausländer in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende nach § 44 oder Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 durch Ärzte nicht mehr sichergestellt werden kann. Das macht es erforderlich, den Personenkreis, der zur Versorgung dieser Asylbegehrenden zur Verfügung steht, zu erweitern. Hierbei kommt die Einbeziehung von Personen in Betracht, die über eine ärztliche Ausbildung verfügen. Eine Erteilung der Approbation oder Berufserlaubnis würde nach geltendem Recht aber gegebenenfalls an fehlenden Unterlagen zum Nachweis der ärztlichen Qualifikation oder dem Fehlen deutscher Sprachkenntnisse in dem erforderlichen Umfang scheitern. Zur kurzfristigen Lösung dieser Problematik und zur Sicherstellung einer ausreichenden und qualifizierten medizinischen Versorgung in den genannten Einrichtungen soll daher eine Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde befristet eingeführt werden.



Drucksache 555/1/15

Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/1/15




1. Zu Nummer 3 Satz 3

2. Zu Nummer 4 Satz 1

3. Zu Nummer 5 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu Der Nummer 5 sind folgende Sätze anzufügen:

4. Zu Nummer 5 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu Der Nummer 5 sind folgende Sätze anzufügen:

5. Zu Nummer 7

6. Zu Nummer 9

7. Zu Nummer 9

8. Zu Nummer 9 Satz 2


 
 
 


Drucksache 129/15 (Beschluss)

... Kraftwerksanschlüsse an das Übertragungsnetz werden in der Regel einsystemig ausgeführt. Damit unterscheiden sie sich vom vermaschten Stromtransportnetz, das redundant, also zweisystemig ausgestattet ist. In Niedersachsen bestehen Sachverhaltskonstellationen, bei denen wegen der engen Ortslage eine Erdverkabelung von Seiten des zuständigen Netzbetreibers favorisiert wird. Beispielsweise möchte der Netzbetreiber TenneT vom Umspannwerk Conneforde das Kraftwerk Maade in Wilhelmshaven mit einem einsystemigen Erdkabel anschließen. Eine Gesetzesänderung brächte hier Rechtssicherheit. Die bestehende Gesetzeslage erlaubt eine Erdverkabelung nicht zwingend. Die insoweit vorgeschlagene Aufnahme als C-Pilotprojekt für Erdkabel im Sinne von § 2 Absatz 3 BBPlG führt nicht rechtssicher zu einer Lösung, da die Anschlussleitung auch weiterhin nicht als Bestandteil des Verbundnetzes aufgefasst werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c - neu - § 43 Satz 3 EnWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 43g EnWG

§ 43g
Projektmanager

3. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 118 Absatz 6 Satz 1 und 2 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

4. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 EnLAG

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 EnLAG

6. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 5 - neu - NABEG

7. Zu Artikel 5 Nummer 02 - neu - § 5 Absatz 1 letzter Satz - neu - NABEG

8. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu BBPIG

9. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb Nummer 6 und 7 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Bundesbedarfsplan

10. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - Anlage, Tabelle, Nummer 37 - neu - BBPIG

11. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 543/15 (Beschluss)

... Die Konzeption der besonderen Kostenregulierung nach § 7 MsbG ist inkonsistent. Nach der vorgesehenen Regelung sollen, soweit es sich um modernisierte Messstellen handelt, die Messentgelte direkt im Rahmen des Messstellenvertrages erhoben werden und nur den Preisobergrenzen der §§ 31 und 32 MsbG unterliegen. Sofern es sich hingegen noch um alte Messstellen handelt, sollen die diesbezüglichen Entgelte weiterhin nach § 17 Absatz 7 StromNEV

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 4 MsbG

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 -neu-, § 6 MsbG

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 2 Satz 1 MsbG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MsbG

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 1 MsbG

7. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - MsbG

8. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 5 Satz 1 erster Halbsatz MsbG

9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d MsbG

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 3a - neu -, § 36 Absatz 4 - neu - MsbG

11. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu - MsbG

12. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 MsbG

13. Zu Artikel 1 § 29 MsbG

14. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3a - neu - MsbG

15. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 und Satz 3 - neu - MsbG

16. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummern 3, 4, 6 und 7 sowie Absatz 2 Satz 3 Nummern 6 und 7 - neu - MsbG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 MsbG

18. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 MsbG

19. Zu Artikel 1 § 46 MsbG

20. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 Satz 2 - neu - MsbG

21. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 Satz 2 MsbG

22. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Satz 2 MsbG

23. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 2 Satz 2 MsbG

24. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 2 MsbG

25. Zur Übermittlung von Messdaten

26. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 3 MsbG

27. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 7 sowie Nummern 10, 11 und 12 - neu - MsbG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

28. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Nummern 6 und 7 MsbG

29. Zu Artikel 1 § 66 und § 67 MsbG

30. Zu Artikel 1 allgemein MsbG

31. Zu Artikel 1 allgemein

32. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 3 Nummer 26 b EnWG

33. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Satz 3 Niederspannungsanschlussverordnung

34. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung


 
 
 


Drucksache 553/15

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Erdgas- und Strompreisstatistiken und zur Aufhebung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/15




1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit der bisherigen Politik in diesem Bereich

Kohärenz mit anderen EU-Politikbereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlichen Zuständigkeiten

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung fachlicher Beratung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Folgenabschätzung

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Aspekte

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Datenquellen

Artikel 4
Erfassungsbereich

Artikel 5
Datenübermittlung

Artikel 6
Bezugszeitraum und Häufigkeit der Übermittlung

Artikel 7
Qualitätsbewertung und Berichte

Artikel 8
Verbreitung

Artikel 9
Ausnahmeregelungen

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Ausschussverfahren

Artikel 12
Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG

Artikel 13
Inkrafttreten

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Erdgas- und Strompreisstatistiken und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise

Anhang I
ERDGASPREISE

1. Preise

2. Erdgas

3. Meldeeinheiten

4. Messeinheiten

5. Verbrauchergruppen

a Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

b Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

6. Untergliederung

a Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung

b Untergliederung nach Abgabenbelastung

7. Verbrauchsmengen

Anhang II
STROMPREISE

1. Preise

2. Meldeeinheiten

3. Messeinheit

4. Verbrauchergruppen

a Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

b Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

5. Untergliederung

a Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung

b Untergliederung nach Abgabenbelastung

6. Verbrauchsmengen


 
 
 


Drucksache 537/15 (Beschluss)

... c) Darüber hinaus muss durch eine noch zu erlassende Rechtsverordnung gewährleistet werden, dass das Zertifikat "Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz" ausschließlich in unmittelbarer Nähe zum Vergleich von Zahlungskonten und -dienstleistern verwendet werden darf und dessen Bedeutung transparent erklärt wird. Eine Platzierung, die auch bei dem Betrachten anderer möglicherweise angebotener Vergleiche (beispielsweise von Versicherungs-, Reise-, Stromanbietern, usw.) gut erkennbar ist, könnte bei Verbraucherinnen und Verbrauchern den Eindruck entstehen lassen, dass diese ebenfalls Mindestkriterien genügen und eine entsprechende Akkreditierung stattgefunden hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 ZKG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 Satz 2 - neu - ZKG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu - ZKG

5. Zu Artikel 1 §§ 16, 18 ZKG

6. Zu Artikel 1 §§ 17 und 18 ZKG

7. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Nummer 3, Nummer 4, Nummer 5 - neu - ZKG

8. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 4 ZKG

9. Zu Artikel 1 § 29 Satz 1 und 2 - neu - ZKG

10. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Satz 3 - neu - ZKG

11. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 ZKG

12. Zu Artikel 1 § 39 Satz 2 ZKG

13. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 2 ZKG

14. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2

15. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 3 Nummer 2 ZKG

16. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 3 Nummer 2 ZKG

17. Zu Artikel 1 § 46 Absatz 2 ZKG

18. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 Nummer 3 ZKG

19. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 2, Absatz 4, 6 und 7, Absatz 8 Satz 1 ZKG

20. Zu Artikel 1 §§ 48 bis 51 ZKG


 
 
 


Drucksache 129/1/15

... Kraftwerksanschlüsse an das Übertragungsnetz werden in der Regel einsystemig ausgeführt. Damit unterscheiden sie sich vom vermaschten Stromtransportnetz, das redundant, also zweisystemig ausgestattet ist. In Niedersachsen bestehen Sachverhaltskonstellationen, bei denen wegen der engen Ortslage eine Erdverkabelung von Seiten des zuständigen Netzbetreibers favorisiert wird. Beispielsweise möchte der Netzbetreiber TenneT vom Umspannwerk Conneforde das Kraftwerk Maade in Wilhelmshaven mit einem einsystemigen Erdkabel anschließen. Eine Gesetzesänderung brächte hier Rechtssicherheit. Die bestehende Gesetzeslage erlaubt eine Erdverkabelung nicht zwingend. Die insoweit vorgeschlagene Aufnahme als C-Pilotprojekt für Erdkabel im Sinne von § 2 Absatz 3 BBPlG führt nicht rechtssicher zu einer Lösung, da die Anschlussleitung auch weiterhin nicht als Bestandteil des Verbundnetzes aufgefasst werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c - neu - § 43 Satz 3 EnWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 43g EnWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 118 Absatz 6 Satz 1 und 2 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

4. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 EnLAG

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 EnLAG

6. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 EnLAG

7. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 5 - neu - NABEG

8. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 1 letzter Satz - neu - NABEG

9. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu BBPIG

10. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - Anlage, Tabelle, Nummer 37 - neu - BBPIG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 510/1/15

... 136. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass die Bewältigung des anhaltenden Flüchtlings- und Migrationsstromes die derzeit größte Herausforderung für die EU darstellt. Er begrüßt, dass die Kommission dazu einen breitgefächerten Ansatz von politischen Maßnahmen und Instrumenten einsetzen will. Der Bundesrat empfiehlt mit Blick auf eine stärkere Koordinierung der betroffenen Politikbereiche die Einrichtung dauerhaft angelegter und alle relevanten Entscheidungsebenen berücksichtigender Strukturen auf europäischer Ebene.



Drucksache 31/15 (Beschluss)

... 30. Der Bundesrat weist auf die große Bedeutung des Strommarktdesigns für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands hin. Eine Weiterentwicklung des heutigen EOM zu einem EOM 2.0 allein wird jedoch voraussichtlich nicht ausreichen, um das gegenwärtig hohe Niveau der Versorgungssicherheit zu erhalten. Vorstellbar ist, den EOM 2.0 zumindest übergangsweise durch eine Sicherheitsreserve abzusichern und das Versorgungssicherheitsniveau kontinuierlich zu überwachen, um gegebenenfalls frühzeitig weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der hohen Versorgungssicherheit ergreifen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/15 (Beschluss)




Wirtschaftliche Entwicklung

Öffentliche Investitionen

Gründungen und junge Unternehmen

Digitalisierung und Industrie 4.0

2 Mittelstand

2 Mindestlohn

2 Energiewende

2 Rohstoffsicherung

2 Finanzmärkte


 
 
 


Drucksache 595/1/15

... Der Bundesrat begrüßt den mit dem Gesetz geschaffenen Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen als wichtigen Schritt, um eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber großen Netzausbauvorhaben zu bewirken. Der Bundesrat betont jedoch die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen in diesem Bereich und fordert die Bundesregierung auf, die Möglichkeit der Teilerdverkabelung im Drehstromnetz unter der Voraussetzung der Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Betriebs des Übertragungsnetzes auszudehnen. Die Beschleunigung des Netzausbaus hängt ganz wesentlich davon ab, dass auch die technische Option der Teilerdverkabelung genutzt werden kann, um Trassenkonflikte zu lösen. Die Liste der in der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes als Pilotprojekte gekennzeichneten Vorhaben sollte daher nicht als abschließend angesehen werden. Aus Sicht des Bundesrates sollten weitere Erdkabelprojekte im Bundesbedarfsplangesetz folgen, wobei aus Gründen der Netztechnik und der Akzeptanz auf eine gleichmäßige Verteilung aller Pilotprojekte über das Bundesgebiet zu achten ist.



Drucksache 599/15 (Beschluss)

... Der Richtlinienvorschlag sieht den Erlass von Durchführungsrechtsakten vor, um einheitliche Mindestbedingungen für den Betrieb elektronischer Register für die Verbleibskontrolle gefährlicher Abfälle nach Absatz 4 festzulegen. Dies kann für Deutschland je nach Kompatibilität mit dem vorhandenen nationalen System erheblichen bürokratischen Aufwand für die Behörden und die betroffenen Unternehmen bedeuten. Der Bundesrat hat Bedenken, ob ein Erlass derartiger Mindestbedingungen per Durchführungsrechtsakt durch die Kommission zulässig ist und ob die wesentlichen Elemente eines solchen Systems im Richtlinienvorschlag selbst geregelt sind. Der Bundesrat lehnt daher die Ermächtigung an die Kommission zum Erlass von Durchführungsrechtsakten nach Artikel 39 Absatz 2 im Hinblick auf die Einrichtung eines elektronischen Registers ab. Mit dem System ASYS verfügen die Länder bereits über ein funktionierendes elektronisches System der Stoffstromüberwachung. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem, im weiteren Verfahren dafür Sorge zu tragen, dass das bestehende nationale System möglichst unverändert integriert werden kann.



Drucksache 114/15

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 7e
Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 401/1/15

... 39. Der Bundesrat begrüßt das Bekenntnis der Kommission zur Notwendigkeit einer Strompreiskompensation (indirekte CO



Drucksache 31/1/15

... 30. Der Bundesrat weist auf die große Bedeutung des Strommarktdesigns für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands hin. Eine Weiterentwicklung des heutigen EOM zu einem EOM 2.0 allein wird jedoch voraussichtlich nicht ausreichen, um das gegenwärtig hohe Niveau der Versorgungssicherheit zu erhalten. Vorstellbar ist, den EOM 2.0 zumindest übergangsweise durch eine Sicherheitsreserve abzusichern und das Versorgungssicherheitsniveau kontinuierlich zu überwachen, um gegebenenfalls frühzeitig weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der hohen Versorgungssicherheit ergreifen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/1/15




Wirtschaftliche Entwicklung

Öffentliche Investitionen

Gründungen und junge Unternehmen

Digitalisierung und Industrie 4.0

2 Mittelstand

2 Mindestlohn

2 Energiewende

2 Rohstoffsicherung

2 Finanzmärkte


 
 
 


Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 82. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass die Bewältigung des anhaltenden Flüchtlings- und Migrationsstromes die derzeit größte Herausforderung für die EU darstellt. Er begrüßt, dass die Kommission dazu einen breitgefächerten Ansatz von politischen Maßnahmen und Instrumenten einsetzen will. Der Bundesrat empfiehlt mit Blick auf eine stärkere Koordinierung der betroffenen Politikbereiche die Einrichtung dauerhaft angelegter und alle relevanten Entscheidungsebenen berücksichtigender Strukturen auf europäischer Ebene.



Drucksache 408/15 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Grünstromvermarktungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Grünstromvermarktungsverordnung


 
 
 


Drucksache 21/15

... Die bisherigen Ausführungen zum Gesetzentwurf enthalten weder eine Abschätzung der mit der EEG-Novelle einhergehenden Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand noch auf die Weiteren Kosten wie die Strompreise und die EEG-Umlage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Personalausweisgesetzes

§ 6a
Versagung und Entziehung; Ersatz-Personalausweis

Artikel 2
Änderung des Passgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2814: Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und der AnlagenregisterVerordnung


 
 
 


Drucksache 517/15

... Artikel 11 Änderung des Stromsteuergesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/15




‚Artikel 10 Änderung des Energiesteuergesetzes

Artikel 11
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 12
Änderung des Tabaksteuergesetztes


 
 
 


Drucksache 114/15 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 7e
Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage 2
Entschließung zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität


 
 
 


Drucksache 73/15 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Erreichung des Stromverbundziels von 10 % - Vorbereitung des europäischen Stromnetzes auf 2020 - COM(2015) 82 final



Drucksache 406/15 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Dublin-III-Verordnung um einen Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen ergänzen will. Durch die Umsiedlung von Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, kann im Sinne der europäischen Solidarität auf Situationen in einzelnen Mitgliedstaaten reagiert werden, in denen selbst auf ein gut vorbereitetes und funktionierendes Asylsystem außergewöhnlicher Druck ausgeübt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn in einem oder mehreren Mitgliedstaaten ein enormer Zustrom von Personen zu verzeichnen ist, die um internationalen Schutz nachsuchen.



Drucksache 373/15 (Beschluss)

... Biomassestrom



Drucksache 431/15

... h) Grundlagen der Bahnstromversorgung;



Drucksache 619/15

... (3) An Bord von Tankschiffen, die entzündbare Flüssigkeiten oder entzündbare verflüssigte Gase befördern, oder die nach der Beförderung dieser Güter nicht entgast sind, dürfen an Deck im Bereich der Ladung sowie in Pumpenräumen und Kofferdämmen nur stationäre stromversorgte explosionsgeschützte Geräte und Installationen oder elektrische Geräte mit eigener Stromquelle in einer explosionsgeschützten Bauart verwendet werden. Durch betriebliche und gerätetechnische Maßnahmen müssen Funkenbildung und heiße Oberflächen ausgeschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 619/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Achte Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See - GGVSee)*

4 Inhaltsverzeichnis

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zulassung zur Beförderung

§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten, Überwachung, Ausrüstung, Unterweisung

§ 5
Verladung gefährlicher Güter

§ 6
Unterlagen für die Beförderung gefährlicher Güter

§ 7
Ausnahmen

§ 8
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

§ 9
Zuständigkeiten der nach Landesrecht zuständigen Behörden

§ 10
Zuständigkeiten der durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmten Sachverständigen und Dienststellen

§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

§ 12
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 13
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz

§ 14
Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes

§ 15
Zuständigkeiten der für die Schiffssicherheit zuständigen bundesunmittelbaren Berufsgenossenschaft

§ 16
Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 17
Pflichten des Versenders

§ 18
Pflichten des für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortlichen

§ 19
Pflichten des Auftraggebers des Beförderers

§ 20
Pflichten des für den Umschlag Verantwortlichen Der für den Umschlag Verantwortliche

§ 21
Pflichten des Beförderers

§ 22
Pflichten des Reeders

§ 23
Pflichten des Schiffsführers

§ 24
Pflichten des mit der Planung der Beladung Beauftragten

§ 25
Pflichten des Empfängers

§ 26
Pflichten mehrerer Beteiligter

§ 27
Ordnungswidrigkeiten

§ 28
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Aufheben von Vorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c Für die Verwaltung

4 Bund

Länder inklusive Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 247/1/15

... zu schaffen und Planungssicherheit zu gewährleisten, ohne die Flächenkonkurrenz zur Nahrungsmittelerzeugung zu verschärfen. Dabei sind für Bestandsanlagen Regelungen notwendig, die ein Wegbrechen der Strom- und Wärmebereitstellung durch



Drucksache 71/1/15

... 3. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben einer europaweiten Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie, im Rahmen derer die EU weltweit eine Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien übernehmen soll. Insbesondere zur Integration der erneuerbaren Stromerzeugung hält der Bundesrat einen grenzüberschreitenden flexiblen Ausgleich von Stromangebot und -nachfrage für notwendig. Von einer solchen Energieunion können damit positive Effekte auf Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wettbewerb ausgehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/1/15




Zur Mitteilung allgemein

Zu den Vorschlägen zur Energieeffizienz im Gebäudesektor

Zu den Vorschlägen zum energieeffizienten Verkehrssektor

Zu weiteren Gesichtspunkten


 
 
 


Drucksache 555/15

Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus



Drucksache 311/15 (Beschluss)

... (5) In mechanisch gelüfteten Ställen erfolgt die Luftvolumenstromberechnung nach den Kriterien der DIN 18910:2004.



Drucksache 127/15 (Beschluss)

... ermöglicht sogar, den Mitgliedstaaten vorzuschreiben, dass EAG vornehmlich an Betriebe zur Wiederverwendung abzugeben sind. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden. Die Umsetzung ist sinnvoll nur möglich, wenn diese Geräte so früh wie möglich dem Abfallstrom entnommen und damit nicht durch Transporte unbrauchbar werden. Zwar werden über diesen Weg nach bisherigen Erfahrungen nicht sehr viele Geräte für eine Wiederverwendung aussortiert. Aber wenn die Prüfung erst nach Transporten in der Erstbehandlungsanlage stattfindet, reduziert sich der Anteil nochmals. Dies gilt auch für Geräte, die durch den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger optiert worden sind. Befürchtungen, dass über eine solche Separierung auch z.B. energieineffiziente Geräte weitergegeben werden oder einer Beraubung Vorschub geleistet wird, werden damit entkräftet, dass fachkundiges Personal solche Geräte bereits als ungeeignet aussortiert bzw. die Separierung unter den gleichen Bedingungen stattfindet wie die sonstige Erfassung der EAG. Das Personal kann zudem die Geräte auch Kategorien zuordnen und deren Masse registrieren.



Drucksache 547/15 (Beschluss)

... VwV soll zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern (Elektrosmog) erreicht werden, dass bei Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die von der jeweiligen Anlage ausgehenden elektrischen und magnetischen Felder nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung von Gegebenheiten im Einwirkungsbereich zu minimieren. Dies gilt nur für die Errichtung und wesentliche Änderung dieser Anlagen.



Drucksache 326/1/15

... 4. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der Energiewende in Deutschland bei den Themen Fördersystematik für Erneuerbare Energien, Neugestaltung des Strommarktes, Novellierung des



Drucksache 497/15

... In § 6 Nummer 4 werden die Wörter "Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit strom- und schifffahrtspolizeilichen" durch die Wörter "Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit strom- und schifffahrtspolizeilichen" ersetzt.



Drucksache 71/15 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben einer europaweiten Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie, im Rahmen derer die EU weltweit eine Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien übernehmen soll. Insbesondere zur Integration der erneuerbaren Stromerzeugung hält der Bundesrat einen grenzüberschreitenden flexiblen Ausgleich von Stromangebot und -nachfrage für notwendig. Von einer solchen Energieunion können damit positive Effekte auf Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wettbewerb ausgehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/15 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein

Zu den Vorschlägen zum energieeffizienten Verkehrssektor

Zu weiteren Gesichtspunkten


 
 
 


Drucksache 344/1/15

... Folge ist, dass Personen, die zum ersten Mal in den Rentenbezug (zum Beispiel Altersrente) gelangen, bis zum Eingang ihrer ersten Rentenzahlung (am Ende eines laufenden Monats) für diesen Monat in der Regel fast vollkommen ohne Einkünfte sind und ihren laufenden Bedarf bis zum Eingang der ersten Rente nicht decken können. Aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die am Ende des Monats zufließende Rente als Einkommen für den laufenden Monat anzurechnen, sodass bei Berechnung eines möglichen Sozialhilfeanspruchs keine oder nur geringfügige Sozialhilfeleistungen erbracht werden können. Der Bedarf für Nahrung, Miete, Strom und so weiter bis Ende des Monats bleibt damit in den meisten Fällen ungedeckt. Eine eindeutige Rechtsgrundlage, die den Trägern der Sozialhilfe ermöglicht, eine Leistung bis zur ersten Rentenzahlung zu erbringen, fehlt. Es besteht eine im Auslegungswege nicht zu schließende Regelungslücke. Entscheidungen von Trägern der Sozialhilfe, die in der Vergangenheit durch eine Beihilfe oder Darlehen den Betroffenen helfen wollten, sind vom Bundesrechnungshof im Rahmen seiner Prüfungen im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beanstandet worden. Auch der Bundesrechnungshof sieht den Bedarf für eine gesetzliche Regelung bzw. Klarstellung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/1/15




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 allgemein SGB XII

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 38 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 SGB XII Nummer 12 Buchstaben d und e - neu - § 42 Nummer 6 - neu - SGB XII Nummer 17 § 82 Absatz 4 SGB XII

4. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

5. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 83 Absatz 3 - neu - SGB XII Artikel 1a - neu - § 11a Absatz 6 - neu - SGB II

'Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

6. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 98 Absatz 5 Satz 3 und 4 - neu Absatz 6 - neu - SGB XII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 52 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

8. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 1 ALG , Nummer 2b - neu - § 12 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 ALG

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe d § 21 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 und 4 ALG

10. Zum Änderungsbedarf im Bereich der Ausbildungsförderung für Geduldete und Asylsuchende


 
 
 


Drucksache 252/15

... Untersagung nach § 19 Abs. 2 Satz 8 und 9 StromNEV

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Verordnungsermächtigung

IV. Folgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Bürokratiekosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3315: Dritte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 340/2/15

... -Energien-Gesetz (EEG) gewährt für Strom aus Anlagen, in denen Biogas eingesetzt wird, das durch anaerobe Vergärung von



Drucksache 430/15

... - 3 % des Repräsentanten "Strom, Gas und andere Brennstoffe" (SEA-VPI-Nr. 045) des Verbraucherpreisindex.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Feste Beträge der Wahlkostenerstattung

§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 102/1/15

... "Moderne stromgeführte kraftwärmegekoppelte Anlagen können flexibel an die schwankende Stromeinspeisung aus Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen angepasst werden. Damit leistet die KWK auch einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Eine wesentliche Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Stromeinspeisung ist dabei, dass die KWK-Anlagen an ein Wärmenetz oder ein entsprechend ausgelegten Wärmespeicher angeschlossen sind. Die gespeicherte Wärme kann dann unabhängiger von der Stromproduktion abgerufen werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/1/15




Zu Abschnitt I Absatz 2 Satz 5, Absatz 4, Zur Begründung Nummer 1 Absatz 3 Satz 4 - neu -, Nummer 2 Satz 5, 7, Nummer 6 Satz 2 - neu

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 555/15 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im EEG 2016


 
 
 


Drucksache 47/15

... es vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534; 2008 I S. 660, 1007), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 18. Juli 2014 (BGBl. I S. 1042) geändert worden ist, und § 10 Absatz 7 des Stromsteuergesetz



Drucksache 144/15

... -Ausstoß kommt Erdgas dabei eine besondere Rolle zu. Zugleich werden hocheffiziente und flexible Gaskraftwerke immer wichtiger für den Ausgleich der fluktuierenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

§ 22b
Anforderungen an die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme einschließlich des Aufbrechens von Gestein unter hydraulischem Druck

§ 22c
Anforderungen an den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

III. Rechtsgrundlage für die Verordnungen

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

V. Nachhaltigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

UVP -V Bergbau Artikel 1

Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder UVP-V Bergbau Artikel 1

Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

3. Weitere Kosten

VIII. Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Änderung der UVP-V Bergbau

Zu Nummer 1

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe g

Zu Nummer 2

Buchstabe b

Zu Nummer 3

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

Zu Nummer 1

Zu § 22b

Zu § 22c

Zu Nummer 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand

a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG

b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG

c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG

d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG

e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG

f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben

g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV

h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz

2. Umsetzung von EU-Recht

3. Evaluierungserwägungen

4. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 415/1/15

... 7. Da weiterhin mit hohen Flüchtlingszahlen gerechnet werden muss, kann der Ratsbeschluss vom 22. September 2015 nur ein erster Schritt in Richtung mehr Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten sein. Anzustreben ist ein permanenter Mechanismus zur Verteilung von Flüchtlingen, mit dem gewährleistet wird, dass jeder Mitgliedstaat nach seinen Möglichkeiten an der Bewältigung des Flüchtlingszustroms mitwirkt.



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