[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1778 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Strom"


⇒ Schnellwahl ⇒

0277/1/20
0383/1/20
0015/20
0367/20
0212/20B
0031/20
0286/1/20
0221/1/20
0018/1/20
0314/20B
0343/20B
0212/20
0013/20
0316/20
0266/20
0286/20
0088/20B
0277/20B
0242/20
0091/20
0456/20B
0343/20
0456/1/20
0051/20B
0392/20B
0452/20B
0160/1/20
0056/20B
0286/20B
0088/1/20
0029/20
0028/20
0456/6/20
0173/20
0383/20
0096/20B
0111/1/20
0268/20
0056/1/20
0088/20
0056/20
0127/20
0051/1/20
0452/1/20
0096/1/20
0097/20
0277/20
0111/20B
0018/20B
0265/20B
0168/1/20
0329/1/20
0098/20
0098/1/20
0212/1/20
0055/20
0001/20
0498/20
0343/1/20
0392/20
0239/1/20
0314/1/20
0265/1/20
0060/20
0383/20B
0393/20
0521/19
0347/19
0283/19
0400/19B
0388/19B
0170/19
0005/19B
0587/1/19
0047/1/19
0013/1/19
0608/1/19
0608/3/19
0121/19
0347/19B
0491/19
0436/19B
0514/19B
0346/19
0427/19
0515/1/19
0521/2/19
0150/1/19
0005/1/19
0450/1/19
0047/19B
0113/19
0150/3/19
0521/1/19
0436/19
0143/19B
0108/19
0076/19B
0473/19
0011/19B
0104/1/19
0502/19
0345/19B
0383/19
0047/19
0426/19B
0436/1/19
0150/19
0663/19
0584/19B
0486/2/19
0473/1/19
0281/1/19
0655/1/19
0579/1/19
0274/1/19
0138/19B
0185/19
0501/19
0143/1/19
0138/1/19
0346/1/19
0473/19B
0422/19
0013/19B
0437/19
0533/1/19
0346/19B
0047/3/19
0524/19
0281/19B
0345/19
0426/19
0099/19
0432/19
0150/4/19
0185/19B
0486/1/19
0143/19
0076/1/19
0450/19
0388/19
0592/19
0584/19
0150/2/19
0150/19B
0592/19B
0281/19
0514/19
0450/19B
0514/1/19
0385/1/19
0220/18
0023/18B
0158/18
0305/1/18
0023/18
0205/18
0077/18B
0347/18
0430/18B
0251/18
0423/18
0028/1/18
0402/1/18
0402/18
0607/18
0617/18
0014/18
0512/18B
0037/18B
0454/18
0003/18B
0614/1/18
0221/18
0551/18B
0305/18B
0077/18
0389/4/18
0257/18B
0216/18
0270/18B
0207/1/18
0387/18
0181/18
0023/1/18
0512/2/18
0174/18
0563/18
0124/18
0475/18
0270/1/18
0512/1/18
0614/18
0224/18
0365/18
0535/18
0027/18
0257/1/18
0563/18B
0145/18
0009/18
0443/18
0249/18
0551/18
0027/2/18
0402/18B
0393/18
0205/18B
0003/18
0536/18
0614/18B
0077/1/18
0205/1/18
0037/1/18
0430/1/18
0131/1/17
0186/1/17
0073/2/17
0315/1/17
0037/1/17
0719/17
0003/1/17
0680/1/17
0647/17B
0157/17B
0108/17
0732/17
0721/17
0567/2/17
0708/17
0612/17
0690/17
0347/3/17
0090/17
0538/17B
0189/1/17
0538/17
0148/1/17
0004/17B
0647/1/17
0567/17B
0073/1/17
0186/2/17
0654/17
0004/17
0537/17
0680/17B
0347/17B
0108/17B
0452/17
0131/17
0347/2/17
0736/17B
0675/17
0157/1/17
0419/17
0072/17
0187/17B
0243/17
0452/17B
0488/17
0409/17
0186/17B
0726/17
0004/1/17
0112/17
0073/4/17
0713/17
0189/17B
0256/17
0110/17B
0487/17
0721/1/17
0629/17B
0073/17B
0108/1/17
0089/1/17
0187/1/17
0661/17
0315/17B
0719/17B
0347/17
0350/17
0003/17B
0296/17
0721/17B
0232/17B
0037/2/17
0736/1/17
0629/1/17
0347/1/17
0606/16B
0735/1/16
0119/16B
0548/1/16
0619/3/16
0193/16
0196/16
0371/16
0011/16
0080/1/16
0073/16B
0548/16B
0364/16
0432/16B
0116/16
0132/16
0369/16
0619/16B
0477/16B
0142/1/16
0073/16
0310/2/16
0266/1/16
0142/16B
0277/16
0142/16
0809/16B
0304/16
0811/16
0541/16B
0296/1/16
0266/16B
0349/16
0073/1/16
0119/1/16
0172/1/16
0809/1/16
0542/16
0620/16B
0607/16
0132/1/16
0067/16
0080/16
0013/16
0403/16
0358/16
0767/16B
0619/2/16
0077/16B
0432/1/16
0356/16
0077/16
0079/16
0521/16
0252/16
0132/3/16
0294/16
0172/16
0494/16
0433/1/16
0067/1/16
0624/16
0299/16
0078/16B
0798/1/16
0748/16
0797/1/16
0034/1/16
0739/1/16
0477/1/16
0310/16B
0296/16B
0738/1/16
0550/1/16
0649/16
0738/16B
0063/16
0078/16
0088/16B
0355/16B
0067/16B
0034/16B
0172/16B
0075/16
0195/16
0389/16
0733/1/16
0437/1/16
0541/1/16
0295/16
0301/16
0387/16B
0677/16
0343/16
0048/16
0356/1/16
0550/16B
0132/2/16
0798/16B
0606/1/16
0356/16B
0739/16B
0577/16
0124/16
0620/1/16
0296/2/16
0068/16
0044/1/16
0132/16B
0003/16
0034/16
0466/16
0638/16
0607/1/16
0619/4/16
0501/16
0387/1/16
0088/16
0289/16
0550/16
0044/16B
0403/1/16
0310/16
0739/16
0543/1/15
0595/15
0364/15
0553/15B
0547/1/15
0599/1/15
0340/15B
0326/15B
0458/15B
0414/15
0595/2/15
0344/15B
0415/15B
0373/15
0247/15B
0142/15B
0594/1/15
0406/1/15
0542/15B
0120/15B
0190/15
0142/1/15
0446/15
0555/1/15
0129/15B
0543/15B
0553/15
0537/15B
0129/1/15
0510/1/15
0031/15B
0595/1/15
0599/15B
0114/15
0401/1/15
0031/1/15
0510/15B
0408/15B
0021/15
0517/15
0114/15B
0073/15B
0406/15B
0373/15B
0431/15
0619/15
0247/1/15
0071/1/15
0555/15
0311/15B
0127/15B
0547/15B
0326/1/15
0497/15
0071/15B
0344/1/15
0252/15
0340/2/15
0430/15
0102/1/15
0555/15B
0047/15
0144/15
0415/1/15
0395/15
0594/15B
0465/15
0507/15
0458/15
0441/15B
0046/15
0447/15
0508/15
0594/15
0127/1/15
0401/15B
0441/1/15
0114/1/15
0408/15
0071/15
0595/15B
0102/15
0102/15B
0191/1/14
0607/1/14
0506/1/14
0443/14
0583/14
0009/14
0538/14B
0402/14
0538/1/14
0191/5/14
0293/2/14
0360/1/14
0580/14B
0051/14B
0544/14B
0191/6/14
0293/3/14
0308/14
0269/14
0360/14B
0293/1/14
0506/14B
0580/1/14
0191/8/14
0598/14B
0598/1/14
0544/1/14
0036/14
0607/14B
0638/3/14
0157/6/14
0258/1/14
0191/2/14
0544/14
0157/4/14
0473/14
0319/14X
0558/14
0292/14
0258/14B
0402/1/14
0157/7/14
0400/14
0191/14B
0249/14
0400/14B
0191/4/14
0016/14
0244/14
0629/14
0018/1/14
0191/3/14
0018/14B
0191/7/14
0400/1/14
0608/14
0157/14B
0402/14B
0209/1/13
0333/13
0207/13
0247/1/13
0671/13
0113/13
0363/13
0113/1/13
0212/13
0032/13
0110/13
0758/13
0041/13
0683/13
0025/13B
0626/1/13
0023/13
0479/13
0665/1/13
0680/13
0465/13
0247/13B
0440/13
0320/13B
0467/13
0447/2/13
0466/13
0590/13B
0206/13
0447/5/13
0684/13
0710/13
0363/1/13
0320/13
0590/1/13
0325/13
0527/13
0025/1/13
0522/13
0398/1/13
0048/1/13
0590/13
0092/13
0515/13
0247/13
0363/2/13
0262/13
0498/13
0438/13
0348/13
0706/13
0697/13
0240/1/13
0471/13
0048/13B
0068/13
0447/13
0247/2/13
0188/13
0048/13
0447/4/13
0100/13
0348/2/13
0559/13
0665/13B
0240/13B
0209/13B
0515/1/13
0152/1/12
0474/1/12
0090/1/12
0672/12
0632/12
0374/12
0319/12X
0160/12
0346/12
0257/2/12
0721/1/12
0390/12
0204/4/12
0745/12
0253/1/12
0819/2/12
0151/12
0676/12
0557/12
0458/1/12
0414/12
0314/12B
0508/12
0086/1/12
0520/12
0791/1/12
0152/2/12
0740/12B
0204/3/12
0346/1/12
0346/12B
0791/12B
0581/12
0819/12B
0295/12
0557/12B
0688/2/12
0687/12
0378/12
0819/1/12
0176/12B
0688/12
0015/12B
0548/12
0458/2/12
0016/12
0575/12
0086/12
0692/12
0300/1/12
0313/12
0670/12
0028/2/12
0808/1/12
0302/1/12
0605/12
0573/12
0204/12
0204/12B
0559/2/12
0458/4/12
0176/1/12
0204/1/12
0378/12B
0345/12
0253/12
0300/12B
0611/12
0085/12
0688/12B
0149/12
0740/12
0295/1/12
0691/12
0652/12
0458/3/12
0808/12B
0295/12B
0458/12B
0721/12
0506/12
0610/12
0740/2/12
0672/1/12
0257/12
0740/3/12
0204/2/12
0015/1/12
0339/12
0691/12B
0684/12
0314/1/12
0253/12B
0557/1/12
0298/12
0148/12
0338/12
0740/4/12
0747/12B
0152/12
0688/1/12
0374/12B
0672/12B
0520/4/12
0474/12
0086/12B
0632/1/12
0549/12
0520/3/12
0090/12B
0681/12
0819/12
0657/11
0343/5/11
0629/11B
0340/4/11
0392/1/11
0341/4/11
0535/11
0854/4/11
0281/1/11
0629/1/11
0072/11
0392/11B
0342/11
0342/3/11
0343/11B
0341/6/11
0407/11
0392/2/11
0825/1/11
0400/11
0520/1/11
0276/3/11
0682/1/11
0214/8/11
0854/11
0344/11B
0371/11
0035/11
0825/11B
0214/7/11
0320/11
0653/1/11
0368/11
0876/11
0191/11
0214/11
0393/11
0392/4/11
0032/11
0255/11
0179/1/11
0854/11B
0228/11
0230/11
0735/11
0201/1/11
0179/11B
0712/11
0392/5/11
0396/1/11
0105/1/11
0309/1/11
0143/11B
0281/4/11
0653/11B
0186/1/11
0831/1/11
0817/11
0854/8/11
0395/11
0276/5/11
0343/3/11
0854/2/11
0121/11
0344/11
0201/11B
0311/11
0650/2/11
0341/3/11
0809/11
0069/1/11
0216/11
0877/11
0388/11
0338/11B
0394/1/11
0555/11
0395/1/11
0527/11
0143/11
0676/11B
0142/11B
0854/5/11
0831/11B
0281/11
0715/11
0789/11
0088/11
0032/1/11
0142/11
0089/11
0342/11B
0327/11
0281/11B
0853/1/11
0543/11
0805/11B
0007/11
0341/7/11
0343/1/11
0344/1/11
0854/1/11
0722/11
0253/11B
0463/2/11
0676/1/11
0007/11B
0143/1/11
0105/11B
0309/3/11
0340/1/11
0829/11
0831/11
0392/3/11
0394/2/11
0810/11
0179/11
0341/11B
0228/1/11
0069/11B
0392/11
0045/11
0228/11B
0580/11
0186/11
0854/6/11
0341/2/11
0747/11
0194/11
0342/1/11
0642/1/11
0348/11
0007/1/11
0031/11
0037/11
0874/2/11
0805/1/11
0341/9/11
0342/4/11
0105/11
0088/11B
0227/11
0190/11
0216/11B
0874/11
0276/4/11
0340/11B
0088/1/11
0323/11
0338/1/11
0340/11
0341/8/11
0520/11B
0340/3/11
0642/11B
0338/11
0379/11
0341/10/11
0341/5/11
0588/11
0832/11
0661/10
0680/10
0680/6/10
0334/10
0694/1/10
0004/1/10
0775/10
0683/2/10
0244/10
0196/10
0175/10
0064/10
0306/10
0680/4/10
0687/10B
0064/10B
0565/10
0686/10
0292/10
0104/10
0284/2/10
0041/3/10
0647/1/10
0069/10B
0738/10
0188/1/10
0738/10B
0774/10
0299/10
0188/10B
0683/1/10
0284/10
0312/10
0110/3/10
0839/10
0483/1/10
0797/1/10
0532/1/10
0284/10B
0679/10
0868/1/10
0686/2/10
0687/2/10
0487/1/10
0461/10
0483/10
0329/10
0694/10
0444/10
0732/10
0873/10
0698/10
0110/1/10
0469/10
0698/10B
0284/1/10
0231/10
0004/10B
0260/10
0235/10
0110/10
0477/10
0110/10B
0312/10B
0483/10B
0487/10B
0637/10
0812/1/10
0700/10B
0443/10
0292/10B
0693/10
0110/4/10
0698/1/10
0312/1/10
0281/10
0031/1/10
0812/10B
0740/10
0868/10
0292/1/10
0781/10
0633/10
0694/10B
0738/1/10
0868/10B
0228/10
0687/1/10
0110/2/10
0860/10
0532/10B
0117/10
0158/10
0647/10B
0428/10
0812/10
0700/10
0107/2/10
0569/1/10
0680/10B
0700/1/10
0442/10
0282/1/09
0734/09
0117/09
0170/09
0482/09
0304/09
0169/09
0712/09
0521/1/09
0070/09
0766/09
0728/09
0195/09
0728/09B
0602/09
0043/09
0280/1/09
0252/09
0280/09
0195/2/09
0228/09
0240/09
0734/09B
0488/09
0429/09
0106/09
0274/09
0685/09
0281/1/09
0173/09
0275/09
0399/1/09
0281/09B
0577/09
0280/09B
0846/09
0066/09
0282/09
0155/1/09
0603/09B
0478/09
0529/09
0278/09B
0399/09
0230/09
0192/09
0278/1/09
0664/09
0170/1/09
0665/09
0226/09
0275/09B
0049/09
0616/09
0272/09
0035/09
0295/09
0335/09
0102/09
0909/09
0620/09B
0281/09
0703/09
0521/2/09
0706/09
0015/09
0603/09
0334/09
0170/09B
0169/09H
0816/09
0195/09B
0532/09
0522/09B
0282/09B
0532/1/09
0322/09
0620/09
0758/09
0278/09
0280/09A
0460/09
0889/09
0532/09B
0603/1/09
0666/09
0522/09
0825/09
0023/09
0155/09
0619/09
0399/09B
0620/1/09
0279/09
0062/09
0522/1/09
0563/08
0123/08
0884/08
0073/08B
0525/08
0009/1/08
0124/08
0400/08
0766/5/08
0768/08A
0876/08B
0999/1/08
0010/3/08
0692/08
0648/08B
0315/08B
0536/08
0420/1/08
0157/08
0105/1/08
0569/08B
0300/08
0385/08
0012/08
0038/08B
0104/08
0765/08
0668/08
0913/1/08
0014/08B
0419/08
0012/3/08
0133/08
0421/08
0145/08
0520/08
0014/1/08
0631/08
0914/08
0010/08A
0846/08
0007/1/08
0334/08
0418/08B
0590/08
0505/08
0824/08B
0420/08B
0559/1/08
0097/08
0568/1/08
0105/08B
0999/08
0648/08
0716/08
0024/08B
0914/08B
0906/08
0954/08B
0559/08
0418/3/08
0685/08
0954/08
0559/3/08
0010/08B
0418/2/08
0824/08
0315/08
0914/1/08
0876/1/08
0014/08
0104/1/08
0421/08B
0483/08
0765/1/08
0102/08
0076/08
0591/08
0768/08
0588/08
0824/2/08
0605/08
0073/1/08
0766/08B
0102/2/08
0452/08
0026/08
0009/08
0263/08
0180/08
0012/1/08
0009/08B
0747/08
0642/08
0980/08
0229/08
0420/08
0010/08C
0261/08
0124/1/08
0010/2/08
0773/08
0562/08
0532/08
0024/1/08
0038/08
0105/08
0570/1/08
0559/2/08
0349/08
0692/08B
0102/08B
0853/08
0198/08
0913/08
0913/08B
0104/08B
0830/08
0418/1/08
0511/08
0568/08B
0012/08B
0769/08
0795/08
0783/08
0692/1/08
0999/08B
0195/08
0418/08
0451/08
0949/08
0570/08B
0102/1/08
0012/2/08
0253/08
0807/08
0765/08B
0494/08
0010/08
0010/1/08
0147/1/08
0568/08
0555/2/07
0938/07
0702/07
0283/07
0058/07B
0952/07
0731/07B
0838/07
0516/07
0210/07
0028/1/07
0558/07
0276/07
0674/07
0712/1/07
0443/07
0731/07
0338/07
0405/07
0675/07
0040/07
0417/1/07
0443/2/07
0040/07B
0533/07
0230/07
0066/07
0824/07
0196/07
0241/1/07
0800/07
0058/1/07
0247/07
0061/1/07
0170/07
0712/2/07
0775/07
0461/07
0253/07
0196/07B
0678/07
0492/07
0776/07
0864/07
0417/07B
0712/07
0040/1/07
0830/07
0529/07
0894/07
0275/07B
0196/1/07
0889/07
0147/07
0476/1/07
0864/1/07
0557/07
0931/07
0476/07B
0197/07
0085/07
0673/1/07
0241/07B
0673/07B
0865/07
0618/07
0212/07
0863/07
0555/07B
0805/07
0797/07
0278/1/07
0663/07
0612/07
0929/07
0511/07
0241/07
0800/1/07
0275/1/07
0778/07
0893/07
0278/07B
0440/07
0023/07
0716/07
0061/07
0282/07
0722/07
0276/07B
0457/07
0659/07
0276/2/07
0247/1/07
0276/1/07
0679/07
0800/07B
0417/07
0469/07
0555/07
0731/1/07
0673/07
0022/07
0568/07
0476/07
0864/07B
0295/07
0420/07
0443/1/07
0247/07B
0443/4/07
0833/06B
0784/06
0621/06
0247/06
0938/06
0262/06
0505/06
0465/06
0483/06
0367/1/06
0799/06
0207/1/06
0010/06
0306/06B
0597/06
0032/06
0487/06
0206/06
0054/06
0621/3/06
0263/06
0735/06
0786/06
0759/06
0004/06
0926/06
0173/06
0306/2/06
0764/06
0863/06
0054/1/06
0427/1/06
0367/06B
0621/1/06
0764/6/06
0094/06
0833/1/06
0246/06
0427/06B
0736/06
0795/06
0285/06
0621/06B
0514/06B
0865/06
0138/06B
0206/1/06
0029/06
0138/06
0054/06B
0507/06
0427/06
0206/2/06
0800/06
0005/06
0073/06
0306/1/06
0207/06B
0514/1/06
0170/06
0570/06
0910/06
0320/06
0867/06
0869/1/06
0680/06
0621/2/06
0465/06B
0704/06B
0206/06B
0574/06
0138/1/06
0796/06
0011/06
0465/1/06
0207/06
0094/06B
0379/06
0141/06
0175/06
0245/06
0759/06B
0635/06
0745/06
0621/4/06
0743/06
0367/06
0306/06
0527/06
0248/2/05
0626/05
0566/05
0790/05
0466/05
0605/05
0424/05
0194/05
0829/05
0248/05
0286/1/05
0397/05
0763/05
0334/05
0667/05
0244/05B
0246/05
0591/1/05
0732/05
0591/2/05
0851/05
0523/05
0286/05B
0337/05
0249/05
0729/05
0727/05
0812/05
0914/1/05
0746/05
0686/05
0725/05
0245/05
0803/05
0244/05
0728/05
0927/05
0244/1/05
0245/05B
0186/05
0588/05
0352/05
0015/05
0102/05
0914/05B
0363/05
0363/05B
0732/1/05
0591/05B
0498/05
0914/05
0913/05B
0817/05
0037/05
0726/05
0591/05
0924/05
0248/05B
0137/05
0731/05
0913/05
0363/1/05
0913/1/05
0210/1/05
0330/05
0245/1/05
0794/1/05
0275/05
0913/2/05
0794/05
0269/04
0917/04B
0918/1/04
0807/04
0917/04
0166/04
0664/2/04
0983/04
0466/04
0590/04
0852/04
0891/04
0918/04B
0919/2/04
0917/3/04
0645/04
0450/04
0734/04
0664/04
0105/04
0955/04
0664/04B
0917/1/04
0955/04B
0955/2/04
0068/1/04
0709/04
0613/04
0068/04B
0915/04
0269/1/04
0269/04B
0244/03
0574/03B
0954/03B
Drucksache 11/16

... (1) Diese Verordnung ist auf neue elektrische Betriebsmittel, die auf dem Markt bereitgestellt werden, anzuwenden, sofern diese elektrischen Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 Volt für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 Volt für Gleichstrom vorgesehen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

3 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bereitstellung auf dem Markt

§ 4
Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen

§ 5
Konformitätsvermutung auf der Grundlage internationaler Normen

§ 6
Konformitätsvermutung auf der Grundlage nationaler Normen

Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 7
Allgemeine Pflichten des Herstellers

§ 8
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 9
Bevollmächtigter des Herstellers

§ 10
Allgemeine Pflichten des Einführers

§ 11
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers

§ 12
Pflichten des Händlers

§ 13
Einführer oder Händler als Hersteller

§ 14
Angabe der Wirtschaftsakteure

Abschnitt 3
Marktüberwachung

§ 15
Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure

§ 16
Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde

§ 17
Konforme elektrische Betriebsmittel, die ein Risiko darstellen

§ 18
Formale Nichtkonformität

Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen

§ 19
Ordnungswidrigkeiten

§ 20
Straftaten

§ 21
Übergangsvorschriften

§ 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Aspekte der Gleichstellung

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.1.1 Erfüllungsaufwand für den Hersteller

5.1.2 Erfüllungsaufwand für den Einführer

5.1.3 Erfüllungsaufwand für den Händler

5.2 Erfüllungsaufwand für den Bund

5.3 Erfüllungsaufwand für die Länder

5.4 Erfüllungsaufwand für die Kommunen

6. Weitere Kosten

7. Weitere Rechtsfolgen Keine

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Marktüberwachung

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3518: Entwurf einer 1. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Hersteller

II.2 Erfüllungsaufwand für Einführer

II.3 Erfüllungsaufwand für Händler


 
 
 


Drucksache 80/1/16

... Die massive Senkung des Energieverbrauchs und die Steigerung der Energieeffizienz in allen Sektoren sind für das Erreichen der Energiewende- und Klimaschutzziele zwingend notwendig. Um die Ziele so wirtschaftlich und ressourcenschonend wie möglich erreichen zu können, sind eine energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeugung und deren Nutzung unerlässlich. Es ist zwingend notwendig, dass Strom und Wärme nicht nur effizient erzeugt, sondern auch so effizient wie möglich genutzt werden.



Drucksache 73/16 (Beschluss)

... auf erneuerbare Energiequellen neue Anforderungen an die örtlichen Verteilernetze. Denn sie müssen zunehmend Schwankungen in der Stromerzeugung einschließlich der damit verbundenen Netzbelastungen verkraften. Die herkömmlich betriebenen Energienetze müssen zukünftig "intelligent" betrieben, die einzelnen Energienetze spartenübergreifend kombiniert und die Umwandlung (z.B. "PowertoHeat" und "Powerto-Gas") und Speicherung von Energien ermöglicht werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind neue Konzepte zu entwickeln und erhebliche Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung der Energieverteilnetze erforderlich. Diese Investitionsentscheidungen, die Rechtsklarheit und -sicherheit voraussetzen, sind jetzt - noch in dieser Dekade - zu treffen, zumal in sehr vielen Gemeinden die Konzessionen für die Energienetze abgelaufen und neu zu vergeben sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 EnWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 5 Satz 2 EnWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 3 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 6 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46a Satz 1 EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 3 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 4 - neu - EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 4 Satz 2 - neu - EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 6 EnWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 7 - neu - EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 3 - neu - EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 118 Absatz 18 - neu - EnWG


 
 
 


Drucksache 548/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um Prüfung, ob die Energiehandelsgeschäfte über Strom und Gas nach dem Wortlaut von § 104 InsO-E hinreichend klar in dessen Geltungsbereich fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 1 Satz 1 InsO

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 2 InsO


 
 
 


Drucksache 364/16

... Der Luftstrom um den Messeinlass darf nicht beeinträchtigt werden, das heißt, bei Probenahmestellen an der Baufluchtlinie soll die Luft in einem Bogen von mindestens 270* oder 180* frei strömen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 26
Erhalten der bestmöglichen Luftqualität

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 432/16 (Beschluss)

... als umweltfreundlicher und ressourcenschonender Verkehrsträger stärker als bisher Unterstützung erfahren muss. Hierzu ist es erforderlich, dass die Emissionen der Binnenschiffe in Relation zur Transportleistung deutlich gesenkt werden. Durch den Einsatz neuer, emissionsärmerer Motoren sowie eine attraktive Förderkulisse für die Nachrüstung mit Schadstoffminderungstechnik, die über das bisherige Angebot deutlich hinausgeht, kann dieses Ziel erreicht werden. Mit LNG-Antrieben und Landstromversorgungen stehen emissionsarme Antriebe bzw. emissionsfreie Schiffsversorgungen zur Verfügung. Die lange Nutzungsdauer der Schiffe, Überkapazitäten auf dem Markt sowie häufig unterkapitalisierte Marktakteure stellen ein deutliches Hemmnis für die erforderlichen kapitalintensiven Erneuerungsinvestitionen dar. Hier bedarf es dringend umfassender Ansätze, um den Markt mit Schiffen mit emissionsarmen Antrieben sowie entsprechenden Versorgungsinfrastrukturen auszustatten, da ansonsten der klimafreundliche Verkehrsträger Akzeptanz und Marktanteile verlieren wird.



Drucksache 116/16

... Essenzielle Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, wie elektronische Kommunikationsdienste, Verkehr, Energie (Strom, Wärme), und grundlegende Finanzdienstleistungen (z.B. Bankkonten) sind eine Voraussetzung für die umfassende Inklusion der Menschen in die Gesellschaft und gewährleisten zugleich Chancengleichheit beim Zugang zur Beschäftigung; allerdings stehen sie denjenigen, die sie benötigen, nicht immer zur Verfügung. Zugangshindernisse sind unter anderem mangelnde Erschwinglichkeit, fehlende Infrastruktur oder Nichterfüllung von Barrierefreiheitsanforderungen für Menschen mit Behinderung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?

2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft

2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft

2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion

2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes

3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter

3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden

3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU

4. Ziele der Konsultation

4.1 Angestrebte Ergebnisse

4.2 Mobilisierung für die Debatte

4.3 Strukturiertes Feedback

4.4 Informationen zur Debatte

5. Fragen für die Konsultation

Zur europäischen Säule sozialer Rechte

Anhang
Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte

3 Erläuterungen

Kapitel I
CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG

1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen

2. Flexible und sichere Arbeitsverträge

3. Sichere Berufsübergänge

4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung

5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

6. Chancengleichheit

Kapitel II
FAIRE Arbeitsbedingungen

7. Beschäftigungsbedingungen

8. Löhne und Gehälter

9. Arbeitsschutz

10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten

Kapitel III
ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ

11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste

12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen

13. Renten und Pensionen

14. Arbeitslosenleistungen

15. Mindesteinkommen

16. Menschen mit Behinderung

17. Langzeitpflege

18. Kinderbetreuung

19. Wohnraum

20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 132/16

... 7. Der Bundesrat spricht sich ferner für eine angemessene Verteilung der Kosten der Energiewende aus, so dass diese auch für die energieintensive Stahlindustrie tragbar bleiben. Die Energiewende muss so ausgestaltet werden, dass Deutschland weiterhinein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleibt und die Unternehmen auch in Zukunft insbesondere mit ihren hocheffizienten KWK-Anlagen und Erneuerbare-EnergienAnlagen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Daher setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die Eigenstromerzeugung aus Bestandsanlagen hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und aus Erneuerbaren Energien sowie aus Kuppelgasen, Reststoffen und Restenergien zukünftig weiterhin nicht in die EEG-Umlage einbezogen wird.



Drucksache 369/16

... 3. Liste wichtiger in jüngerer Zeit angenommener Entschließungen des Europäischen Parlaments im Bereich der Grundrechte: Europäischer Flüchtlingsfonds, Europäischer Rückkehrfonds und Europäischer Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen vom 6.2.2013; Online\-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten vom 12.3.2013; Geschlechterstereotypen in der EU vom 12.3.2013; Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Hasskriminalität vom 14.3.2013; Integration von Migranten vom 14.3.2013; Gleichbehandlung von Männern und Frauen vom 16.4.2013; Normensetzung für die Freiheit der Medien in der EU vom 21.5.2013; Auswirkungen der Krise auf den Zugang schutzbedürftiger Gruppen zu Pflegedienstleistungen vom 4.7.2013; Internetsicherheitsstrategie der EU vom 12.9.2013; Unbegleitete Minderjährige in der EU vom 12.9.2013; Zustrom von Migranten im Mittelmeerraum und auf Lampedusa vom 23.10.2013; Geschlechtsspezifische Aspekte des Europäischen Rahmens für die Strategien der Mitgliedstaaten zur Eingliederung der Roma vom 10.12.2013; Programm "Rechte und Unionsbürgerschaft" 2014\-2020 vom 10.12.2013; Frauen mit Behinderungen vom 11.12.2013; Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma vom 12.12.2013; Kriminalisierung von LGBTI\-Personen vom 16.1.2014; Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität vom 4.2.2014; Migrantinnen ohne Ausweispapiere in der Europäischen Union vom 4.2.2014; Gewalt gegen Frauen vom 25.2.2014; Grundrechte in der Europäischen Union (2012) vom 27.2.2014; Europäischer Haftbefehl vom 27.2.2014; Auswirkungen des Überwachungsprogramms der NSA auf die Grundrechte der EU\-Bürger vom 12.3.2014; Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vom 12.3.2014; Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung von Straftaten vom 12.3.2014; Bewertung der Justiz in Bezug auf die Strafjustiz und die Rechtsstaatlichkeit vom 12.3.2014; Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 vom 12.3.2014; Asyl\-, Migrations\- und Integrationsfonds vom 13.3.2014; Netz\- und Informationssicherheit vom 13.3.2014; Halbzeitbilanz des Stockholmer Programms vom 2.4.2014; Religionsfreiheit und kulturelle Vielfalt vom 17.4.2014; Digitaler Binnenmarkt vom 27.11.2014; Lage im Mittelmeerraum und ganzheitlicher Ansatz der EU für Migration vom 17.12.2014; Fortschritt bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU 2013 vom 10.3.2015; Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet vom 11.3.2015; Internationaler Roma\-Tag vom 15.4.2015; Europäische Staatsanwaltschaft vom 29.4.2015; Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 20.5.2015; Strategie der EU für die Gleichstellung von Frauen und Männern für den Zeitraum nach 2015 vom 9.6.2015; Europäische Sicherheitsagenda vom 9.7.2015; Lage der Grundrechte in der EU (2013\-2014) vom 8.9.2015; Migration und Flüchtlinge in Europa vom 10.9.2015; Elektronische Massenüberwachung der Unionsbürger vom 29.10.2015; Verringerung von Ungleichheit mit besonderem Schwerpunkt auf Kinderarmut vom 24.11.2015; Kohäsionspolitik und gesellschaftliche Randgruppen vom 24.11.2015; Prävention der Radikalisierung und Anwerbung europäischer Bürger durch terroristische Organisationen vom 25.11.2015; Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt vom 19.1.2016; Die Rolle des interkulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der Bildung bei der Förderung der Grundwerte der EU vom 19.1.2016; Unschuldsvermutung und Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren vom 20.1.2016; Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder vom 9.3.2016.



Drucksache 619/16 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 619/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e und Nummer 34 § 2 Nummer 9a und § 33b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 2 Nummer 14 KWKG

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a KWKG

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 und 34 § 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buch stabe h - neu -, Absatz 2 Nummer 3 KWKG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 4 KWKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 1 Nummer 1 bis 5 KWKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 2 KWKG

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Nummer 2 KWKG , Buchstabe b § 18 Absatz 2, 3 und 4 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 26 Buchstabe a § 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 35 § 34 Absatz 7 - neu - KWKG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 27a und § 27d - neu - KWKG

§ 27a
Begrenzte KWKG-Umlage bei Bestandsanlagen und älteren Bestandsanlagen

§ 27d
Begrenzte KWKG-Umlage bei Anlagen der Eigenversorgung

13. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, § 33b Absatz 1, Absatz 2, § 33c Absatz 1 KWKG

Zu Buchstabe n

14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c KWKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33c - neu KWKG

§ 33c
Verordnungsermächtigung zur Förderung von Mieterstrommodellen

16. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 1 KWKG

17. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 35 Absatz 14 Satz 1 KWKG

18. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 35 Absatz 14 Satz 1 Nummer 1 KWKG

19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 3 Nummer 19 EEG 2017

20. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61a Nummer 1 EEG 2017

21. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61b Nummer 1 und Nummer 1a - neu - EEG 2017

22. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61c Absatz 2, § 61d Absatz 2, 3 und 4, § 61e EEG 2017

23. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 61j Absatz 1 Nummer 3 - neu - EEG 2017

24. Zu Artikel 2 Nummer 31 Buchstabe b1 - neu - § 61j Absatz 3 EEG 2017

25. Zu Artikel 2 Nummer 32 Buchstabe a § 64 Absatz 4a EEG 2017

26. Zu Artikel 2 Nummer 39 § 74a Absatz 1 Satz 3 EEG 2017

27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 13 Absatz 3 Satz 1, Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 EnWG

28. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 119 Absatz 1 Satz 1 EnWG

29. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe g


 
 
 


Drucksache 477/16 (Beschluss)

... - und Elektronikgerätegesetz zertifiziert wurden. Dabei hat die Erfahrung gezeigt, dass hierbei die geforderte Mengenstromnachweisführung und Dokumentation regelmäßig auf die Anforderungen des "Betriebstagebuches" (Anlagenoutput anstatt Verbleib) beschränkt wurden. Bei der Auswertung von Zertifikaten entsteht bisweilen der Eindruck, dass die Ergänzung um Abfallschlüssel der Elektroaltgeräte teilweise als lediglich formal betrachtet wird und die Zusatzanforderungen auf Grund des



Drucksache 142/1/16

... 14. - bei der Strompreiskompensation für energieintensive und außenhandelsabhängige Branchen die gesamten indirekten Kosten des



Drucksache 73/16

... Die Begrenzung der Laufzeit von Wegenutzungsverträgen im Sinne von § 46 EnWG (umgangssprachlich "Konzessionsverträge" genannt) auf 20 Jahre ist das zentrale Element, um einen freien, an den Zielen des § 1 EnWG orientierten Wettbewerb um die Strom- und Gasverteilernetze zu schaffen. Wegen des natürlichen Monopols der Kommunen hinsichtlich der Wegenutzungsrechte erfolgt dieser Wettbewerb nicht im freien Markt, sondern wird durch die jeweilige Gemeinde administriert. Dieser Wettbewerb ist kein Selbstzweck, er dient dazu, die in § 1 Absatz 1 EnWG normierten Ziele, die im Interesse des Allgemeinwohls liegen, zu erreichen. Die gesetzlich angeordnete Laufzeitbegrenzung von Wegenutzungsverträgen verhindert, dass das Verteilernetz im natürlichen Monopol zum Nachteil von Verbraucher, Gewerbe und Industrie erstarrt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die großen Herausforderungen, welche die Energiewende an das Stromverteilernetz stellt, von großer Bedeutung. Dies hat zuletzt die im Auftrag des BMWi erstellte Studie "Moderne Verteilernetze für Deutschland" aufgezeigt. Sie geht bei Zugrundelegung des "EEG-Szenarios 2014" von notwendigen Investitionen in Höhe von ca. 23,2 Milliarden Euro bis 2032 aus und gibt einen Fingerzeig, dass der Verteilernetzbetrieb vor einem grundlegenden Wandel steht. Dies betrifft insbesondere den Einsatz moderner Netztechnologien und Maßnahmen des Last- und Erzeugungsmanagements.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 46a
Auskunftsanspruch der Gemeinr bisherige Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, der Gemeinde spätestens ein Jahr vor Bekanntmachung der Gemeinde nach § 46 Absatz 3 diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes zur Verfügung zu stellen, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Vertrages nach § 46 Absatz 2 Satz 1 erforderlich sind.

§ 47
Rügeobliegenheit, Präklusion

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

§ 46a
Die Sätze 1 und 3 wurden hierher von § 46 Absatz 2 Satz 4 und 5 EnWG verschoben.

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 310/2/16

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/2/16




Zu Artikel 1 Nummer 6


 
 
 


Drucksache 266/1/16

... Mit den Vorschriften soll es dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Falle einer Überlastung infolge eines starken Zustroms von Asylbewerbern ermöglicht werden, die asylrechtliche Anhörung auf andere Behörden zu übertagen, die mit Aufgaben nach dem Asyl- oder dem Aufenthaltsgesetz betraut sind.



Drucksache 142/16 (Beschluss)

... -Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erforderlich, den Fortbestand der Befreiung der Bestandsanlagen sicherzustellen. Der Bundesrat unterstützt daher die Bundesregierung bei ihren Anstrengungen, sich im Sinne des Vertrauensschutzes bei der Kommission dafür einzusetzen, dass bestehende Eigenstrom-Anlagen im Rahmen des geltenden Beihilferechts auch über das Jahr 2017 hinaus von der EEG-Umlage befreit werden können.



Drucksache 277/16

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität



Drucksache 142/16

... system (Emission Trading System - ETS) können die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen die höheren Stromkosten ausgleichen, die einigen energieintensiven Branchen infolge der ETS-Vorschriften für Stromerzeuger entstehen (indirekte ETS-Kosten). Im Vorschlag der Kommission für die ETS-Reform werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Kommission ist auch bereit, einzelnen Unternehmen auf Anfrage umgehend zusätzliche Orientierungshilfen zur wettbewerbsrechtlichen Würdigung langfristiger Energieversorgungsverträge zu geben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/16




1. Die Europäische STAHLINDUSTRIE und IHRE Grössten Herausforderungen

2. Herausforderungen ANNEHMEN

A. eine wirksame und VERANTWORTUNGSVOLLE HANDELSPOLITIK Unlautere Handelspraktiken gemeinsam abwehren

Aktuelle Anstrengungen zum besseren Schutz des Handels

Zusätzliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Verfahrens

Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente

Bekämpfung der Ursachen der weltweiten Überkapazitäten

B. jetzt in eine MODERNERE, Nachhaltige STAHLINDUSTRIE INVESTIEREN

Investitionen in künftige Lösungen und Technologien für eine wettbewerbsfähigere Industrie

In die Menschen investieren

Eine moderne Wettbewerbspolitik für einen starken europäischen Stahlsektor

C. Herausforderungen in den Bereichen RESSOURCEN und Klima in Chancen VERWANDELN

Wettbewerbsfähigere Energiepreise in den EU-Mitgliedstaaten

Überarbeitung des Emissionshandelssystems

Den Kreislauf schließen: Die Kreislaufwirtschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 809/16 (Beschluss)

... -Minderung oder zum Ausbau der erneuerbaren Energien auch messbare Ziele für die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit notwendig sind, die den Anforderungen der modernen Industrie- und Wissensgesellschaft Rechnung tragen. Hierbei sollten insbesondere auch für den Anteil der staatlich veranlassten Kostenbestandteile des Strompreises Zielgrößen entwickelt werden, die nach den Verbrauchergruppen Privathaushalte und Wirtschaft differenziert werden sollten.



Drucksache 304/16

... - Ingangsetzen des Notstromaggregats; - Überprüfung der Notbeleuchtung;



Drucksache 811/16

... Das Energiesystem hat einen Wendepunkt erreicht. Die Kosten erneuerbarer Energieträger, deren Anteil an der Stromerzeugung ständig wächst, sind zunehmend wettbewerbsfähig. Die Energieintensitätswerte, mit denen der Energieverbrauch im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung gemessen wird, gehen vor allem in entwickelten Ländern ständig zurück. Diese Erfolge sind zu einem Großteil das Verdienst der EU, auch wenn noch viel zu tun bleibt. Ihre führende Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels hat die europäischen Unternehmen, die die Innovation mittlerweile weltweit anführen und fortlaufend neue Technologien, Werkstoffe und Lösungen hervorbringen, zu den energieeffizientesten der Welt gemacht. Von Beginn an hat die EU mit ihrer Klima- und Energiepolitik einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt, der darauf ausgerichtet ist, die Investitionen der EU, der Mitgliedstaaten und der Industrie zu koordinieren und die entsprechenden politischen und rechtlichen Vorgaben einander anzugleichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. EIN Energiesystem IM Wandel

3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen

4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors

5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT

6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen

7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE

B. Fazit

Anhang zur
Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie

Anhang
Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE

a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln

b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern

c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung

d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems


 
 
 


Drucksache 541/16 (Beschluss)

... Folge ist, dass Personen, die zum ersten Mal in den Rentenbezug (zum Beispiel Altersrente) gelangen, bis zum Eingang ihrer ersten Rentenzahlung (am Ende eines laufenden Monats) für diesen Monat in der Regel fast vollkommen ohne Einkünfte sind und ihren laufenden Bedarf bis zum Eingang der ersten Rente nicht decken können. Aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die am Ende des Monats zufließende Rente als Einkommen für den laufenden Monat anzurechnen, sodass bei Berechnung eines möglichen Sozialhilfeanspruchs keine oder nur geringfügige Sozialhilfeleistungen erbracht werden können. Der Bedarf für Nahrung, Miete, Strom und so weiter bis Ende des Monats bleibt damit in den meisten Fällen ungedeckt. Eine eindeutige Rechtsgrundlage, die den Trägern der Sozialhilfe ermöglicht, eine Leistung bis zur ersten Rentenzahlung zu erbringen, fehlt. Es besteht eine im Auslegungswege nicht zu schließende Regelungslücke. Entscheidungen von Trägern der Sozialhilfe, die in der Vergangenheit durch eine Beihilfe oder Darlehen den Betroffenen helfen wollten, sind vom Bundesrechnungshof im Rahmen seiner Prüfungen im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beanstandet worden. Auch der Bundesrechnungshof sieht den Bedarf für eine gesetzliche Regelung bzw. Klarstellung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG

2. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG

Artikel 6a
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG Artikel 2 Nummer 1 ist zu streichen.

4. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII

6. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II

7. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII

8. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII

9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII

§ 39b
Vorläufige Entscheidung

§ 39c
Aufrechnung, Verrechnung

10. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII

11. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

12. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII

13. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II

14. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II

15. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge

16. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche

17. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen

18. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i


 
 
 


Drucksache 296/1/16

... "3a. Die Werte der erhaltenen Baukostenzuschüsse einschließlich passivierter Leistungen der Anschlussnehmer zur Erstattung von Netzanschlusskosten eines Jahres der jeweiligen Regulierungsperiode sind nach § 7 Absatz 2 Nummer 4 der Stromnetzentgeltverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 296/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 ARegV Nummer 30 Anlage 2a zu § 6 Absatz 4 Nummer 3a - neu -, Nummer 4 ARegV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe aaa § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 ARegV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe aaa § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 ARegV - Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc - neu - und Buchstabe c § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15a - neu -, Absatz 5 Satz 1 ARegV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 13 Absatz 4 ARegV

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 16 Absatz 1 ARegV

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 23 Absatz 2b Satz 9 - neu - ARegV

8. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 ARegV

9. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 2 Satz 6 - neu - ARegV

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 3 Satz 5 - neu - ARegV

11. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe d § 34 Absatz 5 Satz 1 ARegV

12. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe d § 34 Absatz 5 Satz 2, 3 - neu - und Absatz 7 Satz 7 ARegV

13. Zu Artikel 1 Nummer 30 Anlage 2a zu § 6 Absatz 4 Nummer 8 und 9 ARegV

14. Zu Artikel 2a - neu - § 4 Absatz 5a GasNEV , Artikel 2b - neu - § 4 Absatz 5a StromNEV

'Artikel 2a Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 2b
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Zu Artikel 2a

Zu Artikel 2b


 
 
 


Drucksache 266/16 (Beschluss)

... Mit den Vorschriften soll es dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Falle einer Überlastung infolge eines starken Zustroms von Asylbewerbern ermöglicht werden, die asylrechtliche Anhörung auf andere Behörden zu übertagen, die mit Aufgaben nach dem Asyl- oder dem



Drucksache 349/16

... 1. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6 000 Kilowattstunden sowie



Drucksache 73/1/16

... auf erneuerbare Energiequellen neue Anforderungen an die örtlichen Verteilernetze. Denn sie müssen zunehmend Schwankungen in der Stromerzeugung einschließlich der damit verbundenen Netzbelastungen verkraften. Die herkömmlich betriebenen Energienetze müssen zukünftig "intelligent" betrieben, die einzelnen Energienetze spartenübergreifend kombiniert und die Umwandlung (z.B. "PowertoHeat" und "Powerto-Gas") und Speicherung von Energien ermöglicht werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind neue Konzepte zu entwickeln und erhebliche Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung der Energieverteilnetze erforderlich. Diese Investitionsentscheidungen, die Rechtsklarheit und -sicherheit voraussetzen, sind jetzt - noch in dieser Dekade - zu treffen, zumal in sehr vielen Gemeinden die Konzessionen für die Energienetze abgelaufen und neu zu vergeben sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 5 Satz 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 5 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG * In Artikel 1 Nummer 2 ist § 46 Absatz 4 Satz 1 wie folgt zu fassen:

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG *

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *

18. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 3 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4a - neu - EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 6 EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46a Satz 1 EnWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 3 EnWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 4 - neu - EnWG

27. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 4 Satz 2 - neu - EnWG

28. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 EnWG

29. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

30. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

31. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 6 EnWG

32. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 7 - neu - EnWG

33. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 EnWG

34. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 2 EnWG

35. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 3 - neu - EnWG * In Artikel 1 Nummer 3 ist dem § 48 Absatz 4 folgender Satz anzufügen:

36. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 118 Absatz 18 - neu - EnWG Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 4 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 119/1/16

... "Satz 2 gilt entsprechend für die Erzeugung und Lieferung von Strom, wenn die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes den Betrieb einer wärmegeführten Kraft-Wärme-Kopplungsanlage umfasst."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein*

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 § 4 InvStG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 InvStG

6. Zu Artikel 1 §§ 5a - neu -, 53 Absatz 5 InvStG

§ 5a
Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 InvStG

8. Zu Artikel 1 § 6 InvStG

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 3, § 12 Absatz 2 Satz 1 und 2, § 14 Absatz 3 Satz 1 und 3 sowie Absatz 6 Satz 5 InvStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

10. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG

11. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 InvStG

12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 und 3

Zu Artikel 1

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 InvStG

15. Zu Artikel 1 § 26 Nummer 4 Buchstabe j InvStG

16. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 5 InvStG

17. Zu Artikel 1 §§ 36, 38 InvStG

18. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Nummer 2 InvStG

19. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Satz 3 InvStG

20. Zu Artikel 1 §§ 48, 49 InvStG

21. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 InvStG

22. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 InvStG

23. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3 Satz 2 - neu - InvStG

24. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 2a InvStG

25. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 2 InvStG

26. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 10b Absatz 1 Satz 2 EStG Artikel 3a - neu - § 9 Absatz 1 KStG Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 5 GewStG

Artikel 3a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

28. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

29. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

30. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 49 Absatz 1 EStG

Zu Artikel 3 Nummer 8

Zu Artikel 8

31. Zu Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes

32. Zu Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 1, § 36 Absatz 6a GewStG * Nach dem Artikel 4 ist folgender Artikel 4a einzufügen:

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

33. Zu Artikel 5 § 5 FVG

34. Zu Artikel 5 § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 39 FVG

Artikel 5
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

35. Nach Artikel 7 §§ 6, 7, 10 AStG


 
 
 


Drucksache 172/1/16

... 1. Der Bundesrat sieht in der Bewältigung des anhaltenden Flüchtlings- und Migrationsstromes die derzeit größte Herausforderung für die EU. Bereits in seiner Stellungnahme vom 29. Januar 2016 zum Jahresarbeitsprogramm der Kommission 2016 (vergleiche BR-Drucksache 510/15(B)) hat er sich umfassend zu den Rahmenbedingungen einer neuen EU-Migrationspolitik geäußert. Die mit der aktuellen Mitteilung gebotene Möglichkeit der Beteiligung der Mitgliedstaaten an der politischen Weichenstellung im Vorfeld der Erarbeitung konkreter Rechtsakte sowie politischer Maßnahmen und Instrumente wird ausdrücklich begrüßt. Es bedarf einer schnellen Lösung der drängenden Probleme.



Drucksache 809/1/16

... -Minderung oder zum Ausbau der erneuerbaren Energien auch messbare Ziele für die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit notwendig sind, die den Anforderungen der modernen Industrie- und Wissensgesellschaft Rechnung tragen. Hierbei sollten insbesondere auch für den Anteil der staatlich veranlassten Kostenbestandteile des Strompreises Zielgrößen entwickelt werden, die nach den Verbrauchergruppen Privathaushalte und Wirtschaft differenziert werden sollten.



Drucksache 542/16

... Die Bedarfssätze der Grundleistungen nach § 3 AsylbLG werden auf Basis der EVS 2013 und des RBEG verfassungskonform ermittelt und ausgestaltet. Die Bedarfsstufen für Erwachsene nach dem AsylbLG werden unter Berücksichtigung der Anpassung der Regelbedarfsstufen im RBEG neu strukturiert. Dabei wird im AsylbLG wegen der abweichenden Bedarfslage eine gesonderte Bedarfsstufe für die Unterbringung in Sammelunterkünften geschaffen. Die Anteile für Strom und Wohnungsinstandhaltungskosten (Abteilung 4) werden aus den Bedarfssätzen für den notwendigen Bedarf im AsylbLG ausgegliedert, da diese Leistungen im AsylbLG von den Leistungsbehörden - wie der Hausrat - als Sachleistungen erbracht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

§ 3
Grundleistungen

§ 3a
Bedarfssätze der Grundleistungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II.1 Zusammensetzung des notwendigen Bedarfs

II.2 Neustrukturierung der Bedarfsstufen für Erwachsene

II.3 Freibetrag für steuerbefreite Einnahmen aus Ehrenamt

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 620/16 (Beschluss)

... c) Die Vermögensübertragung von den Energieversorgungsunternehmen (EVU) an eine öffentlich-rechtliche Stiftung ("Entsorgungsfonds") sowie die damit einhergehende Enthaftung der EVU von einem Teil ihrer bisherigen Nachsorgeverpflichtungen ist ein Meilenstein beim Umgang mit den Dauerlasten der auslaufenden kernkraftbasierten Stromerzeugung in Deutschland. Über die gesetzlichen Regelungen hinaus sollten Details auf vertraglicher Basis zwischen dem Bund und den EVU vereinbart werden. Hierzu muss eine Ermächtigungsgrundlage für eine vertragliche Fixierung zwischen den Einzahlenden nach § 2 Absatz 1 des Entsorgungsfondsgesetzes und der Bundesregierung vorgesehen werden. Auf dieser Grundlage sollten anschließend adäquate Vereinbarungen zwischen dem Bund und den EVU getroffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 620/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 1 und Satz 1

3. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 1 Satz 1 Entsorgungsübergangsgesetz

4. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - Entsorgungsübergangsgesetz

5. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 3 Satz 3 Entsorgungsübergangsgesetz

6. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 3 Satz 3, 4 Entsorgungsübergangsgesetz

7. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 4 Satz 4 - neu - Entsorgungsübergangsgesetz

8. Zu Artikel 2 §§ 2 und 3 Entsorgungsübergangsgesetz

9. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 1 Satz 2 Entsorgungsübergangsgesetz

10. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 2 Satz 2 Entsorgungsübergangsgesetz

11. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 1 Satz 2 2. Halbsatz; Absatz 2 Satz 2 2. Halbsatz Entsorgungsübergangsgesetz

12. Zu Artikel 2 Anhang Tabelle 2 Fußnote ** Entsorgungsübergangsgesetz

13. Zu Artikel 2 Anhang Tabelle 3 Spalte Zwischenlager Zeile Neckarwestheim Entsorgungsübergangsgesetz

14. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 7 Absatz 3 Satz 4 AtG

15. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 7 Absatz 3 Satz 5 AtG

16. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 18 Absatz 2 Nummer 1a - neu - AtG

17. Zu Artikel 8 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nachhaftungsgesetz

18. Zu Artikel 9 § 1 Absatz 2 - neu - Evaluierung, Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 607/16

... "Abweichend von Satz 3 dürfen die Emissionen an Formaldehyd einen Massenstrom von 10 Gramm je Stunde oder im gefassten Abgas eine Massenkonzentration von 2 Milligramm je Kubikmeter nicht überschreiten."



Drucksache 132/1/16

... 7. Der Bundesrat spricht sich ferner für eine angemessene Verteilung der Kosten der Energiewende aus, so dass diese auch für die energieintensive Stahlindustrie tragbar bleiben. Die Energiewende muss so ausgestaltet werden, dass Deutschland weiterhinein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleibt und die Unternehmen auch in Zukunft insbesondere mit ihren hocheffizienten KWKAnlagen und Erneuerbare-Energien-Anlagen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Daher setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die Eigenstromerzeugung aus Bestandsanlagen hocheffizienter Kraft-WärmeKopplung und aus Erneuerbaren Energien sowie aus Kuppelgasen, Reststoffen und Restenergien zukünftig weiterhin nicht in die EEG-Umlage einbezogen wird.



Drucksache 67/16

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, weil der Mietwohnungsneubau - auch angesichts des anhaltenden Zustroms von Flüchtlingen - in Gebieten mit angespannter Wohnungslage möglichst schnell aktiviert werden muss.



Drucksache 80/16

... Die Wärme- und Kälteerzeugung und das Stromsystem können sich bei der Senkung der CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. VISIONEN und Ziele

3. Herausforderungen

Abbildung 1: Primärenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung

Abbildung 2: Endenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung 2012

Hindernisse für die energetische Sanierung von Gebäuden

4 Finanzierung

Heiz - und Kühlanlagen

Abbildung 3: Effizienzeinstufung neuer Raumheizgeräte13

Abwärme und Abkälte

4. Synergien IM Energiesystem

Fernwärme und -kälte

Kraft -Wärme-Kopplung KWK

Intelligente Gebäude

5. Instrumente und LÖSUNGEN

4 Gebäude

Effiziente Wärme- und Kälteerzeugung mit erneuerbaren Energiequellen

Intelligente Systeme

4 Innovation

4 Finanzierung

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 13/16

... - Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und Vereinfachung der Informationen für die Verbraucher über die Eignung ihres Fahrzeugs für die verschiedenen Kraftstoffe bzw. Stromladepunkte

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/16




Mitteilung

1. Einführung

2. Durchführung der Verordnung

2.1. Artikel 24 der Verordnung

2.1.1. Unabhängige Überprüfung des Europäischen Normungssystems6

2.2. Eine gemeinsame Normungsinitiative

2.3. Leitfaden zur europäischen Normung

3. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG

3.1. IKT-Normung

3.2. Normung im Dienstleistungsbereich

3.3. Strategische Schwerpunktbereiche für 2016

4. Integration

5. Internationale Zusammenarbeit

6. Rechte des geistigen Eigentums und FORSCHUNGSTHEMEN

6.1. Rechte des geistigen Eigentums in der Normung

6.2. Horizont 2020 - Forschung und Innovation

7. OPERATIVER und FINANZIELLER Rahmen

7.1. Neue Methode für Betriebskostenzuschüsse

7.2. Bewertung der Übereinstimmung der Normen mit den Rechtsvorschriften und der Politik der Union

7.3. Unerledigte Aufträge


 
 
 


Drucksache 403/16

... Masthühner-Elterntiere sollen in ihrem Aufenthaltsbereich keiner Stromeinwirkung ausgesetzt sein. Hierbei handelt es sich um die konsequente Übertragung der für Legehennen geltenden Anforderung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1

Abschnitt 3
Anforderungen an das Halten von Legehennen und Legehennen-Elterntieren

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Junghennen

Abschnitt 9
Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

Abschnitt 10
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Junghennen

§ 44
Anwendungsbereich

§ 45
Sachkunde

§ 46
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 47
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 48
Überwachung, Fütterung und Pflege von Junghennen

§ 49
Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen

Abschnitt 9
Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

§ 50
Anwendungsbereich

§ 51
Sachkunde

§ 52
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner-Elterntiere

§ 53
Besondere Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

Artikel 2

Artikel 3

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz :6

Zu Nr. 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 47

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 48

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Satz 1, Nummern 1 und 2:

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Satz 2:

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 358/16

... Die Formulierung "in Gebieten" ist ferner so auszugestalten, dass auch das Risikopotenzial einer schrägen "Unterfahrung" von Schutzgebieten sowie Auswirkungen einer Tiefbohrung in der Nachbarschaft eines Schutzgebietes, z.B. durch etwaige seitliche Zustromverhältnisse oder seismische Wirkungen, berücksichtigt werden kann. Daher ist eine Klarstellung erforderlich.



Drucksache 767/16 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung



Drucksache 619/2/16

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 619/2/16




Zu Artikel 2 Nummer 30


 
 
 


Drucksache 77/16 (Beschluss)

... Seit dem Jahr 2012 hat im Handel und in der Gastronomie der Zustrom von Kundinnen und Kunden aus der Schweiz nach Deutschland stetig zugenommen. Die Aufhebung der Bindung des Schweizer Franken an den Euro im Januar 2015 hat zu neuen Rekordwerten geführt. Im Sinne der Belebung der grenznahen Wirtschaft und der damit verbundenen Zunahme an Steuereinnahmen und Sozialabgaben ist dies eine erfreuliche Entwicklung.



Drucksache 432/1/16

... als umweltfreundlicher und ressourcenschonender Verkehrsträger stärker als bisher Unterstützung erfahren muss. Hierzu ist es erforderlich, dass die Emissionen der Binnenschiffe in Relation zur Transportleistung deutlich gesenkt werden. Durch den Einsatz neuer, emissionsärmerer Motoren sowie eine attraktive Förderkulisse für die Nachrüstung mit Schadstoffminderungstechnik, die über das bisherige Angebot deutlich hinausgeht, kann dieses Ziel erreicht werden. Mit LNG-Antrieben und Landstromversorgungen stehen emissionsarme Antriebe bzw. emissionsfreie Schiffsversorgungen zur Verfügung. Die lange Nutzungsdauer der Schiffe, Überkapazitäten auf dem Markt sowie häufig unterkapitalisierte Marktakteure stellen ein deutliches Hemmnis für die erforderlichen kapitalintensiven Erneuerungsinvestitionen dar. Hier bedarf es dringend umfassender Ansätze, um den Markt mit Schiffen mit emissionsarmen Antrieben sowie entsprechenden Versorgungsinfrastrukturen auszustatten, da ansonsten der klimafreundliche Verkehrsträger Akzeptanz und Marktanteile verlieren wird.



Drucksache 356/16

Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/16




§ 13k
Netzstabilitätsanlagen

,Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 26a
Erbringung von Regelleistung durch Letztverbraucher

§ 10
Verfahren bei geplanter endgültiger Stilllegung von Anlagen, Art des Einsatzes, Vergütung


 
 
 


Drucksache 77/16

... Seit dem Jahr 2012 hat im Handel und in der Gastronomie der Zustrom von Kundinnen und Kunden aus der Schweiz nach Deutschland stetig zugenommen. Die Aufhebung der Bindung des Schweizer Franken an den Euro im Januar 2015 hat zu neuen Rekordwerten geführt. Im Sinne der Belebung der grenznahen Wirtschaft und der damit verbundenen Zunahme an Steuereinnahmen und Sozialabgaben ist dies eine erfreuliche Entwicklung.



Drucksache 79/16

... Neben der Verbesserung der Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit kann LNG in einigen Fällen Umweltauswirkungen verringern und so das Nachhaltigkeitsziel der EU unterstützen. Ein Schlüsselbereich ist in diesem Zusammenhang der Verkehr, wo LNG zunehmend als Alternative zu Schiffskraftstoffen und zu Diesel in schweren Nutzfahrzeugen wie beispielsweise Lkw genutzt werden wird. Im kleinen Maßstab kann LNG auch eine Rolle bei der Verringerung der Umweltauswirkungen der Wärme- und Stromversorgung spielen, beispielsweise für industrielle oder andere Verbraucher in entlegenen Gebieten und/oder Gebieten ohne Netzanschluss, die derzeit auf umweltschädlichere fossile Brennstoffe angewiesen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 79/16




Mitteilung

Einleitung: AUSSCHÖPFUNG des VOLLEN Potenzials von LNG und GASSPEICHERN IM Binnenmarkt

1. ERRICHTUNG der FEHLENDEN Infrastrukturen LNG-Infrastruktur

4 Speicherinfrastruktur

Anbindung von LNG-Anlagen und Speicheranlagen an die Märkte

4 Aktionslinien:

2. Vollendung des ERDGASBINNENMARKTES: KOMMERZIELLE, RECHTLICHE und REGULATORISCHE Aspekte

Die EU zu einem attraktiven Markt für LNG machen

4 Aktionslinien:

Gasspeicherung im Binnenmarkt

4 Aktionslinien:

Optimierung der Rolle der Speicherung bei der Sicherheit der Erdgasversorgung

4 Aktionslinien:

3. Die EU als AKTEUR auf Internationalen LNG-MÄRKTEN

4 Aktionslinien:

4. Nachhaltigkeit und Nutzung von LNG als ALTERNATIVEM BRENNSTOFF in den Bereichen Verkehr sowie WÄRME-UND STROMERZEUGUNG

4 Aktionslinien:

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 521/16

... Der beispiellose Migrantenzustrom im vergangenen Jahr und die wiederholten Terroranschläge in Europa und der übrigen Welt verlangten nach einer entschlossenen und raschen europäischen Reaktion auf legislativer, operativer und finanzieller Ebene. Als zentraler Bestandteil dieses Instrumentariums hat der EU-Haushalt beträchtliche Flexibilität bei der Umwidmung von Mitteln und der Mobilisierung zusätzlicher Beiträge von den Mitgliedstaaten und anderen Geldgebern bewiesen. Allerdings sind jetzt die Grenzen des aktuellen Haushaltsrahmens erreicht.



Drucksache 252/16

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Grünstromvermarktungsverordnung



Drucksache 132/3/16

... Die Carbon-Leakage-Liste muss auf Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, beschränkt werden. Dabei ist auch die Subsektorebene auf Carbon leakage Effekte zu prüfen. Die Benchmarks für energieeffiziente Anlagen müssen sowohl technologisch als auch wirtschaftlich erreichbar sein, eine Anpassung an den technischen Fortschritt auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung erfolgen. In der Stahlindustrie müssen die Benchmarks auch die aus Effizienz- und Umweltschutzgründen sinnvolle Stromerzeugung mit Kuppelgasen abbilden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 132/3/16




Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 294/16

... Die Regelungen stellen den Inhalt des bereits bestehenden Unterrichtungsrechts des Betriebsrats nach § 80 Absatz 2 BetrVG über den Drittpersonaleinsatz klar, um sicherzustellen, dass dessen Zweck erreicht wird. Zweck des Unterrichtungsrechtes ist es, dem Betriebsrat eine Prüfung in eigener Verantwortung zu ermöglichen, ob und inwieweit sich Aufgaben im Sinne des BetrVG ergeben und der Betriebsrat zu ihrer Wahrnehmung tätig werden muss. Dazu sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nähere Informationen insbesondere über den zeitlichen Umfang des Einsatzes (Einsatztage und Einsatzzeiten), den Einsatzort und die Arbeitsaufgaben dieser Personen sowie die Vorlage der Verträge erforderlich, die diesem Personaleinsatz zugrunde liegen. Das Unterrichtungsrecht besteht nicht bei Personen, die nur kurzfristig im Betrieb eingesetzt werden, wie zum Beispiel Handwerker, die eine Reparatur (zum Beispiel einer defekten Stromleitung oder Sanitäranlage) durchführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

1. Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

2. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Betriebsverfassungsgesetz

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

§ 8
Grundsatz der Gleichstellung

§ 10a
Rechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 611a
Arbeitnehmer

Artikel 3
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a. Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

b. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Betriebsverfassungsgesetz

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Streichung der bisherigen Regelung

Inhalt der Neuregelung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3715: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 172/16

... Ziel ist letztlich die Abkehr von einem System, das aufgrund seiner Konzeption oder mangelhaften Implementierung bestimmten Mitgliedstaaten unverhältnismäßig viel Verantwortung aufbürdet und den unkontrollierten Zustrom irregulärer Migranten befördert, und die Hinwendung zu einem faireren System, das Drittstaatsangehörigen, die Schutz suchen oder die zur wirtschaftlichen Entwicklung der EU beitragen können, geordnete, sichere Wege in die EU bietet. Die EU braucht eine robuste, wirksame und nachhaltige Migrationssteuerung, bei der alle Seiten - sowohl die Aufnahmegesellschaften und EU-Bürger als auch die Herkunfts- und Transitländer sowie die Drittstaatsangehörigen - gerecht behandelt werden. Funktionieren wird das Steuerungssystem aber nur, wenn es auf Verantwortung und Solidarität gegründet ist und die Problematik in allen ihren Aspekten erfasst.



Drucksache 494/16

... Da allerdings bei der Erfüllung der Pflicht nach § 8 Absatz 1 KrWG auch Erfahrungswerte und frühere Stoffstromanalysen genutzt werden können und sich Altreifen zudem für eine typisierende Betrachtung eignen, die auch zentral (etwa von Verbänden) koordiniert werden kann, ist für die Umstellung insgesamt von einer eher geringen einmaligen Fallzahl von etwa 20 auszugehen. Der Zeitaufwand für eine Prüfung des § 8 Absatz 1 KrWG wird auf 24 Stunden geschätzt. Der Lohnsatz entspricht dem im Leitfaden von destatis ausgewiesenen Stundensatz für ein hohes Qualifikationsniveau im Bereich "Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E.4 Evaluierung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben und Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IX. Weitere Kosten

X. Evaluierung

XI. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XII. Gleichstellung von Frauen und Männern

XIII. Demographie-Check

XIV. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3716: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

a beste Umweltoption

b modifizierte Entsorgung

c Entsorgungswirtschaft

2. Darstellung von Evaluierungserwägungen


 
 
 


Drucksache 433/1/16

... g) Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Elektrifizierung des Bahnnetzes verstärkt fortgeführt wird, um schrittweise mit der Dekarbonisierung der Bahnstromversorgung den klimafreundlichen Umbau der Infrastruktur zu forcieren und Optimierungspotenziale für den Bahnverkehr zu heben.



Drucksache 67/1/16

... Im Hinblick auf den durch den starken Zustrom von Flüchtlingen und Asylbewerbern noch gestiegenen Bedarf an kostengünstigen Mietwohnungen werden von den Ländern verstärkt Förderprogramme aufgelegt, welche durch unterschiedliche Maßnahmen Bauherren zur verstärkten Errichtung von preiswertem Wohnraum veranlassen sollen. Die Förderung ist oftmals mit der Auflage verbunden, dass der fördernden juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen mehrjährigen Zeitraum das Recht zur Belegung der neuen Wohnungen mit bedürftigen Personen zu überlassen ist. Die Wohnungsgenossenschaften und -vereine zögern, sich in derartigen Programmen zu engagieren, da sie einen Verlust ihrer Steuerbefreiung befürchten, wenn Wohnungen Nichtgenossen bzw. Nichtmitgliedern zu Wohnzwecken überlassen werden. Dieses Hindernis würde durch die Ergänzung des § 5 Absatz 1 Nummer 10



Drucksache 624/16

... Biomassestrom



Drucksache 299/16

... Die Zahl der Anfragen an die Beratungsplattform nimmt zu: Ende Mai 2016 waren bereits mehr als 160 Anfragen aus 26 Mitgliedstaaten eingegangen. Etwa zwei Drittel davon stammten aus dem Privatsektor. Die Beratungsplattform ist leicht über das Internet zugänglich31 und setzt sich aktiv in Schwerpunktbereichen wie Energieeffizienz und KMU sowie in aufstrebenden Bereichen wie intelligenten Städten, Elektromobilität

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/16




1. Einleitung

2. Ein Modell für die Zukunft

a. Ein rascher und vollumfänglicher Aufbau

b. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen: knappe Ressourcen effizienter einsetzen

Konkrete und greifbare Ergebnisse

5 Ausblick

c. Komplementarität auf allen Ebenen zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen

5 Komplementarität

Kombination aus EU-Mitteln und EFSI-Förderung

Mobilisierung von Kofinanzierungsmitteln aus den Mitgliedstaaten

Kapitalzuflüsse nach Europa ermöglichen

3. Ankurbelung der Investitionen in die Realwirtschaft mit einem soliden Bestand stichhaltigerer Projekte

a. Verstärkte und gezieltere technische Hilfe zur Ankurbelung der Investitionen

b. Ein neues Portal für eine bessere Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten in Europa

4. Verbesserung des Investitionsumfelds durch den Abbau von Investitionshindernissen und die Schaffung von Rechtssicherheit

a. Fortschritte auf EU-Ebene: Vollendung des Binnenmarkts und Vereinfachung bestehender sektorspezifischer Vorschriften

b. Fortschritte auf nationaler Ebene: Beseitigung von Investitionshemmnissen im Rahmen des Europäischen Semesters

5. Ausblick: eine verstärkte Investitionsoffensive und EFSI 2.0


 
 
 


Drucksache 78/16 (Beschluss)

... - Gleiches gilt in hohem Maße für die Einzelhaltung von Tieren, die in - freier Wildbahn gesellig in Rudeln oder in (Familien-) Gruppen leben (z.B. Elefanten), bzw. bei der Gemeinschaftshaltung von Einzelgängern, die auf engstem Raum gehalten werden (z.B. Bären). - Die eigentlich notwendige Einrichtung von ausreichend großen, ausbruchsicheren und artgerecht ausgestatteten Gehegen kollidiert mit der Notwendigkeit zur fortwährenden Mobilität (bis zu 50 Reisetage pro Jahr); so verfügt nur ein einziger Großzirkus über die Möglichkeit, Elefanten in Außenausläufen mit ausbruchssicheren Gitterelementen zu halten; in aller Regel werden lediglich zwei oder drei dünne Stromlitzen gezogen, die einen möglichen Ausbruch nicht sicher verhindern können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 78/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus


 
 
 


Drucksache 798/1/16

... a) Der Bundesrat begrüßt, insbesondere vor dem Hintergrund des in der Bundesrepublik Deutschland mit breitem Konsens beschlossenen Atomausstiegs, die mit diesem Gesetzentwurf verbundene kontinuierliche Verbesserung der nuklearen Sicherheit. Damit wird auch für die Restlaufzeit der Kernkraftwerke zur gewerblichen Stromerzeugung und den Jahrzehnte dauernden Rückbau der Kernkraftwerke das höchste Sicherheitsniveau als Maßstab festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 798/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 7c Absatz 3 Satz 2 Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 7c Absatz 3 Satz 4

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 24c - neu - Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 4 anzufügen:

§ 24c
Anforderungen an Regulierungsbehörden


 
 
 


Drucksache 748/16

... Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa erzielen gute Ergebnisse ... Für die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sind primär die Mitgliedstaaten verantwortlich, und alle Mitgliedstaaten haben ihre Systeme in den vergangenen Jahren umfassend reformiert und im Rahmen von Peer Reviews überprüfen lassen. Europa hat also bei der Verbesserung der Bildung insgesamt gute Fortschritte erzielt. Dies lässt sich beispielsweise am Anteil junger Menschen ablesen, die einen Hochschulabschluss erwerben: Hier ist die Europa-2020-Zielvorgabe von 40 % in Reichweite. Ein weiterer großer Erfolg besteht darin, dass die Quote der frühen Schulabgänger im Zeitraum 2005-2015 um 30 % auf einen EU-Durchschnittswert von mittlerweile 11 % gesenkt werden konnte.... doch es gibt keinen Grund, die Hände in den Schoß zu legen. In den Ergebnissen der jüngsten PISA-Studie der OECD1 bestätigt sich, dass ein hoher Anteil der 15 jährigen Schülerinnen und Schüler über unzureichende Fähigkeiten in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften verfügt; besonders beunruhigend ist zudem, dass die Ergebnisse schlechter ausgefallen sind als noch im Jahr 2012. Länderübergreifende Vergleiche zeigen, dass einige Mitgliedstaaten den Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sehr geringen Grundfertigkeiten (der teils über 30 % beträgt) senken müssen. In puncto Beschäftigungsfähigkeit sind weitere Fortschritte notwendig, damit die EU-Benchmark für die Beschäftigungsquote junger Hochschulabsolventinnen und -absolventen erreicht wird: Bis 2020 soll die Quote von derzeit erst 77 % auf 82 % gesteigert werden. Ebenfalls problematisch ist, dass viele junge Menschen weiterhin die Schule vorzeitig und ohne formale Qualifikation verlassen; dies gilt insbesondere für die Gruppe der im Ausland geborenen Schülerinnen und Schüler, in der der Anteil der frühen Schulabgänger 19 % beträgt. Leistung und Ergebnisse der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen hier also klar verbessert werden. Auch der jüngste Zustrom von Flüchtlingen erfordert rasche Reaktionen und eine wirksame Integrationsstrategie.



Drucksache 797/1/16

... l) Der Bundesrat hält es auch nicht für nachvollziehbar, dass die Länder weiterhin für die Feststellung der dualen Systeme und deren Widerruf zuständig sein sollen, die Zentrale Stelle aber für die Prüfung der Mengenstromnachweise der dualen Systeme.



Drucksache 34/1/16

Entschließung des Bundesrates zum Erhalt des Vertrauensschutzes bei bestehenden Anlagen zur industriellen Erzeugung von Eigenstrom - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern, Thüringen -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 34/1/16




1. Zu Nummer 3 Satz 2 und 3 sowie Nummer 4 Satz 1

2. Zu Nummer 3 Satz 2 und 3

3. Zu Nummer 3 Satz 2 und 3 - Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

4. Zu Nummer 4 Satz 2


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.