4626 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Strategie"
Drucksache 89/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung
... 7. Der Bundesrat begrüßt das Bekenntnis der Bundesregierung zur Fortführung der Unterstützung strukturschwacher Regionen und teilt ihre Auffassung, dass sich die regionale Strukturpolitik zukünftig an deutschlandweit einheitlichen Kriterien ausrichten muss. Wichtige Ansatzpunkte sind dabei u.a. die Stärkung der Innovationskraft der Wirtschaft und der Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten. Nach Auffassung des Bundesrates muss ein zukünftiges Fördersystem Spielräume für die Gestaltung spezifischer Strategien vorsehen, die sich an den jeweiligen regionalen Strukturproblemen ausrichten. Darüber hinaus sollte es eng mit der Kohäsionspolitik der Europäischen Union abgestimmt sein.
Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft
Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten
Soziale Sicherung zielgerichtet und kostenbewusst gestalten
Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern
Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln
Drucksache 660/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems und zur Einführung des endgültigen Systems der Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 569 final
... Die Verringerung des Verwaltungsaufwands, insbesondere für KMU, ist ein weiteres wichtiges Ziel der EU-Wachstumsstrategie22.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Zertifizierter Steuerpflichtiger: Artikel 13a neu
Konsignationslager: Artikel 17a neu , Artikel 243 Absatz 3 und Artikel 262 geändert
Mehrwertsteuer -Identifikationsnummer und Steuerbefreiung bestimmter innergemeinschaftlicher Umsätze: Artikel 138 Absatz 1 geändert
Reihengeschäfte: Artikel 138a neu
Endgültiges System für den Handel innerhalb der Union: Artikel 402 geändert , Artikel 403 und Artikel 404 gestrichen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 13a
Artikel 17a
Artikel 138a
Artikel 262
Artikel 402
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 732/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über den Umgang der EU mit standardessenziellen Patenten COM(2017) 712 final
... Was die Sicherheit, die von SEP-Nutzern als Schutz vor einer gerichtlichen Verfügung bereitzustellen ist, betrifft, sollte die Summe so hoch angesetzt werden, dass eine Abschreckung vor "Patent Hold-out"-Strategien gegeben ist. Ähnliche Überlegungen könnten bei der Bewertung der Schadenshöhe angestellt werden. Die Kommission wird den Austausch bewährter Verfahren unter Experten und Interessenträgern hinsichtlich der Methode der Schadensberechnung in SEP-Fällen unterstützen.
Mitteilung
3 Einleitung
1. ERHÖHUNG der Transparenz in Bezug auf die ABHÄNGIGKEIT von SEP
1.1. Verbesserung der QUALITÄT und ZUGÄNGLICHKEIT der in SDO-DATENBANKEN GESPEICHERTEN Informationen
1.2. Entwicklung eines INFORMATIONSINSTRUMENTS zur ERLEICHTERUNG von LIZENZVERHANDLUNGEN
1.2.1. Aktuellere und präzisere Anmeldungen
1.2.2. Prüfungen der Essenzialität
1.2.3. Umsetzungsmethoden
2. Allgemeine Grundsätze IM Hinblick auf FRAND-LIZENZBEDINGUNGEN für STANDARDESSENZIELLE PATENTE
2.1. Grundsätze der LIZENZVERGABE
2.2. EFFIZIENZ und NICHTDISKRIMINIERUNG
2.3. PATENTPOOLS und LIZENZIERUNGSPLATTFORMEN zur ERLEICHTERUNG der SEP-LIZENZIERUNG
2.4. Nutzung und VERTIEFUNG des FRAND-KNOW-HOWS
3. VORHERSEHBARE Rahmenbedingungen für die DURCHSETZUNG von SEP
3.1. MÖGLICHKEIT der GELTENDMACHUNG eines UNTERLASSUNGSANSPRUCHS NACH der RECHTSPRECHUNG in der RECHTSSACHE HUAWEI/ZTE
3.2. VERHÄLTNISMÄßIGKEITSERWÄGUNGEN
3.3. RECHTSSTREITIGKEITEN Aufgrund von PATENTPORTFOLIOS
3.4. ALTERNATIVE Streitbeilegung
3.5. PATENTHAIE und SEP
3.6. SENSIBILISIERUNG
4. QUELLOFFENE SOFTWARE und STANDARDS
5. Schlussfolgerung
Drucksache 721/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer möglichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2014/94 /EU, einschließlich einer Bewertung der nationalen Strategierahmen nach Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2014/94 /EU - COM(2017) 652 final
... /EU, einschließlich einer Bewertung der nationalen Strategierahmen nach Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie
Mitteilung
1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN
2. WO stehen WIR?
2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen
2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
5 Strom
Der NPF
5 Erdgas
Im NPF
5 Wasserstoff
Der NPF
2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?
3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan
3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF
3.2. Investitionsförderung
Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes
Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung
Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln
Aufbau von Kapazitäten
3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten
3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher
3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz
3.6. Neue Fragestellungen
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 269/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Erste Verordnung zur Änderung der Anlage 1 des Bundeswasserstraßengesetz es hinsichtlich der Bezeichnung bestimmter Bundeswasserstraßen
... Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft. Die Verordnung berührt keine Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung.
Drucksache 670/17
... Die Verordnung entspricht der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 der Bundesregierung von Januar 2017 und betrifft insbesondere die Managementregel 12, da die Regelungen im Sinne von verantwortungsvollem Regierungshandeln getroffen werden.
Drucksache 248/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer Interoperabilitätsrahmen - Umsetzungsstrategie - COM(2017) 134 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer Interoperabilitätsrahmen - Umsetzungsstrategie - COM(2017) 134 final
Drucksache 673/17
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und anderer Verordnungen
... Die Anpassung der Verordnung steht im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Die Anpassung an die Entwicklung der Verbraucherpreise fördert die Zielsetzung finanzieller Nachhaltigkeit.
Drucksache 348/17
Verordnung der Bundesregierung
Dreiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (23. KOV-Anpassungsverordnung 2017 - 23. KOV-AnpV 2017)
... Die 23. KOV-Anpassungsverordnung 2017 steht im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Durch Leistungsverbesserungen für Kriegsopfer und gleichgestellte Personengruppen nach dem Bundesversorgungsgesetz wird ein Beitrag zur Verhinderung von Armut und Ausgrenzung geleistet und der soziale Zusammenhalt gestärkt.
Drucksache 708/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/73 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt COM(2017) 660 final
... Mit dem Vorschlag sollen zentrale Ziele der Energieunion verwirklicht werden, wie sie in der Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie, insbesondere in Bezug auf die Dimension der Sicherheit der Energieversorgung (eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Energieversorgungssicherheit ist die Vollendung des Energiebinnenmarktes), festgelegt wurden.
Drucksache 612/17
... Im Bereich der Rüstungstechnologie sollen in Zukunft zusätzliche wehrtechnische Schlüsseltechnologien im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung wesentlicher Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland geprüft werden können. In einer Zeit grundlegender sicherheitspolitischer Veränderungen sieht sich Deutschland hohen Erwartungen ausgesetzt. Deutschlands sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit hängt dabei von der Einbettung in europäische und transatlantische Strukturen ab. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung verteidigungspolitische Schlüsseltechnologien identifiziert und im Strategiepapier zur Stärkung der deutschen Verteidigungsindustrie vom 8. Juli 2015 festgehalten. Darin sind nationale verteidigungspolitische Schlüsseltechnologiefelder entlang der Bereiche (Fähigkeitsdomänen) Führung (insbesondere Kryptotechnologie), Aufklärung (insbesondere Sensorik), Wirkung (insbesondere gepanzerte Plattformen und Unterwassereinheiten) und Unterstützung (insbesondere Schutztechnologien) erfasst. Die Schlüsseltechnologien leiten sich aus dem militärischen Bedarf der Bundeswehr, den außen-, sicherheits- und europapolitischen Interessen, den Bündnisverpflichtungen und der Verantwortung Deutschlands ab.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Drucksache 381/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Halbzeitüberprüfung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt: Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt für alle - COM(2017) 228 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Halbzeitüberprüfung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt: Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt für alle - COM(2017) 228 final
Drucksache 90/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Mit dieser Mitteilung soll in erster Linie sichergestellt werden, dass die energetische Verwertung von Abfall in der EU die Ziele des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft fördert und sich streng an den Grundsätzen der EU-Abfallhierarchie orientiert. Außerdem wird geprüft, inwieweit Verfahren der energetischen Verwertung von Abfällen so optimiert werden können, dass sie zu den Zielen der Strategie für die Energieunion5 und des Übereinkommens von Paris6 beitragen. Gleichzeitig soll mit dem hier präsentierten Konzept für Energie aus Abfall, indem auf eine nachweislich energieeffiziente Technologie aufmerksam gemacht wird, ein Anreiz für Innovationen geboten und die Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze gefördert werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Rangposition von Verfahren der energetischen Verwertung von Abfällen in der Abfallhierarchie und Frage der Förderung aus öffentlichen Mitteln
Abbildung 1 Die Abfallhierarchie und Verfahren der energetischen Verwertung von Abfällen
3. Verfahren der energetischen Verwertung von Restabfällen: das richtige Gleichgewicht finden
4. Optimierung des Beitrags von Verfahren zur energetischen Verwertung von Abfällen zu den Klima- und Energiezielen der EU im Rahmen der Kreislaufwirtschaft
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 189/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) - COM(2016) 767 final, Ratsdok. 15120/16
... -Energien-Richtlinie aus dem Jahr 2009 mit Zielvorstellungen für das Jahr 2020 fortschreiben wird. Er begrüßt weiter, dass diese Fortschreibung im Paket mit anderen, für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien wichtigen Verordnungen und Richtlinien vorgenommen wird und damit eine koordinierte und kohärente Umsetzung der Klima- und Energiestrategie der Energieunion erfolgen soll.
Drucksache 285/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Lebenslagen in Deutschland - Fünfter Armuts- und Reichtumsbericht
... 1. Der Bundesrat nimmt den Bericht der Bundesregierung "Lebenslagen in Deutschland - Fünfter Armuts- und Reichtumsbericht" zur Kenntnis. Der Bundesrat begrüßt, dass auf der Grundlage der Bundestagsbeschlüsse aus den Jahren 2000 und 2001 regelmäßig eine umfassende Analyse über Lebenslagen in Bezug auf Armut und Reichtum in Deutschland vorgenommen wird. Da dieser Bericht die Voraussetzung für eine wirksame Bekämpfung von Armut darstellt, die wiederum ein Schwerpunkt der Politik der Bundesregierung sein soll, sollten hier sowohl die konkreten Lebenslagen der Menschen als auch die konkreten Handlungsfelder bzw. Maßnahmen aufgezeigt werden. Die gute wirtschaftliche Entwicklung sollte genutzt werden, wirksame Handlungsstrategien zur Bekämpfung von Armut zu entwickeln.
Drucksache 521/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen (BNE-Verordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates - COM(2017) 329 final
... Die vorgeschlagenen Änderungen gegenüber der Situation gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 bestehen in der Anpassung der Meldung der BNE-Daten an das ESVG 2010 und der Einführung des AESS als maßgeblichen Komitologie-Ausschuss anstelle des BNE-Ausschusses im Rahmen der neuen ESS-Struktur zur Verbesserung der Koordinierung und der Partnerschaft in Form einer klaren Pyramidenstruktur innerhalb des ESS mit dem AESS als höchstem strategischen Gremium. Im Februar 20129 begrüßte der AESS diesen neuen Ansatz.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Präambel und Erwägungsgründe
Vorschlag
Kapitel I Definition und Berechnung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen
Artikel 1
Kapitel II Übermittlung der BNE-Daten und zusätzlicher Informationen
Artikel 2
Artikel 3
Kapitel III Verfahren und Überprüfung der BNE-Berechnung
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen (BNE_Verordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates
Anhang Entsprechungstabellen gemäß Artikel 9
Drucksache 342/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
... Zu den Entwürfen der allgemeinen und besonderen Notfallplanungen der Länder und wesentlichen Änderungen dieser Notfallplanungen soll ein vom Land jeweils auszuwählender Kreis von Interessenträgern angehört werden. Die Länder können die Anhörung auf relevante landes- oder bereichsspezifische Konkretisierungen oder Ergänzungen der in den Notfallplänen des Bundes vorgesehenen optimierten Schutzstrategien und-maßnahmen beschränken."
Drucksache 152/17
... Die Änderungsverordnung steht im Einklang mit dem Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.
Drucksache 529/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften
... "Der Verband ist berechtigt, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Abschrift eines Prüfungsberichts ganz oder auszugsweise zur Verfügung zu stellen, wenn sich aus diesem Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die geprüfte Genossenschaft keinen zulässigen Förderzweck verfolgt, sondern ihr Vermögen gemäß einer festgelegten Anlagestrategie investiert, so dass ein Investmentvermögen im Sinne des § 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs vorliegen könnte."
Drucksache 351/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18 /EG/EU des Rates - COM(2017) 253 final
... 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass viele Mitgliedstaaten in eigener Zuständigkeit bereits Regelungen getroffen haben, die zu einer deutlichen Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige geführt haben. Er begrüßt, dass gemeinsame Mindeststandards für Strategien im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige nunmehr in allen Mitgliedstaaten zum Tragen kommen sollen. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass innerhalb der EU die Erwerbsbeteiligung von Frauen weiter gefördert, der Zugang von Frauen zum und ihre Stellung am Arbeitsmarkt weiter verbessert, dem geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälle begegnet und damit der Altersarmut von Frauen entgegenwirkt werden muss.
Drucksache 144/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Ungerechtfertigte Beschränkungen des freien Datenverkehrs sind geeignet, die Entwicklung der EU-Datenwirtschaft zu hemmen. Diese Beschränkungen bestehen in behördlichen Auflagen für den Ort der Speicherung und Verarbeitung von Daten. Die Frage des freien Datenverkehrs bezieht sich auf alle Arten von Daten: Unternehmen und Akteure der Datenwirtschaft arbeiten mit industriellen und von Maschinen generierten Daten (personenbezogenen und nicht personenbezogenen) sowie mit Daten, die durch menschliches Handeln erzeugt werden. In der Strategie für den digitalen Binnenmarkt hat die Kommission angekündigt, eine europäische Initiative vorzuschlagen, in der sie sich mit Beschränkungen des freien Datenverkehrs aus anderen Gründen als dem Schutz personenbezogener Daten in der EU sowie mit ungerechtfertigten Beschränkungen in Bezug auf den Speicher- und Verarbeitungsort der Daten befassen wird. Solche Beschränkungen umfassen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten sowie Verwaltungsvorschriften und Verwaltungspraktiken mit derselben Wirkung. Mit dem Wachstum der Datenwirtschaft nimmt auch die Zahl der Vorschriften zu und damit die Unsicherheit in der Frage, wo Daten gespeichert oder verarbeitet werden können. Dies kann sich auf alle Wirtschaftszweige sowie auf private und öffentliche Organisationen auswirken, für die es schwierig werden könnte, innovativere bzw. kostengünstigere Datendienste in Anspruch zu nehmen. Ungerechtfertigte Lokalisierungsbeschränkungen beeinträchtigen die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegte Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit und laufen auch dem einschlägigen Sekundärrecht zuwider. Damit besteht die Gefahr einer Fragmentierung des Marktes, einer geringeren Dienstequalität für die Nutzer und einer geringeren Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleinerer Datendiensteanbieter.
Mitteilung
1. Einleitung
2. FREIER DATENVERKEHR
3. DATENZUGANG und -ÜBERTRAGUNG
3.1. Art der in Frage kommenden Daten
3.2. Einschränkung des Datenzugangs
3.3. Von Maschinen erzeugte Rohdaten: Rechtslage in der EU und auf nationaler Ebene
3.4. Die Situation in der Praxis
3.5. Ein künftiger EU-Rahmen für den Datenzugang
4. Haftung
4.1. EU-Haftungsregelungen
4.2. Mögliche Ansätze für die Zukunft
5. DATENÜBERTRAGBARKEIT, Interoperabilität und NORMEN
5.1. Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten
5.2. Interoperabilität
5.3. Normen
5.4. Mögliche Ansätze für die Zukunft
6. ERPROBUNGEN und TESTS
7. Schlussfolgerung
Drucksache 272/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur angestrebten Einführung von europäischen Rechnungsführungsstandards (EPSAS) zu dem Bericht der Kommission vom 6.3.2013 an den Rat und das Europäische Parlament
... Im Rahmen der Vorarbeiten zum Rechtsetzungsverfahren muss nach der Entschließung des Bundesrates vorn 14. Februar 2014 ein ergebnisoffener Diskurs und Abwägungsprozess zu möglichen Handlungsbedarfen und -maßnahmen erfolgen.,Aus Sicht des Bundesrates sind ... in jedem Fall zunächst Ursachen für Lücken, Schwächen und Inkohärenzen in der Finanzberichterstattung der Mitgliedsstaaten zu identifizieren und darauf ausgerichtete Optimierungsstrategien zur Diskussion zu stellen.... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in jedem Fall sicherzustellen, dass die in Deutschland bestehenden Optionen der Haushaltswirtschaft und Rechnungslegung erhalten bleiben" (BR-Drs 811)13).
Drucksache 747/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Bestimmungen zur Stärkung der haushaltspolitischen Verantwortung und der mittelfristigen Ausrichtung der Haushalte in den Mitgliedstaaten - COM(2017) 824 final
... Damit Fortschritte bei der Annäherung an umsichtige öffentliche Schuldenstände erzielt werden, müssen die jährlichen Haushaltsbeschlüsse kontinuierlich auf die Erreichung und Aufrechterhaltung des mittelfristigen Haushaltsziels ausgerichtet werden. Der haushaltspolitische Kurs muss sowohl im Hinblick auf die Politikbereiche, für die die nationalen Regierungen zuständig sind, als auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Wirtschaftslage festgelegt werden. Allerdings würden häufige Kursanpassungen die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit einer jeden Strategie für den Schuldenabbau untergraben. Eine solch kontinuierliche mittelfristige Ausrichtung der Haushaltspolitiken findet jedoch noch nicht vollständig statt, was zum Teil auf die außerordentlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen ist, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des fiskalpolitischen Pakts herrschten. Da sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wieder normalisieren, ist es nun an der Zeit, diese Ausrichtung zu vollziehen und zu stärken, sodass sich alle Mitgliedstaaten wirksam den vereinbarten Zielen nähern.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit bestehenden Vorschriften in der EU
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise
3. Rechtliche Aspekte
- Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit
- Subsidiarität
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Haushaltspolitische Verantwortung und mittelfristige Ausrichtung der Haushalte
Artikel 4 Teilnahme von nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörenden Mitgliedstaaten
Artikel 5 Berichte
Artikel 6 Schlussbestimmungen
Artikel 7 Inkrafttreten
Artikel 8 Adressaten
Drucksache 148/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen
... k) Er hält daher die Vorgaben zur Phosphatdüngung mit Blick auf die Eutrophierung von Oberflächengewässern für nicht ausreichend. Die Begrenzung von Anordnungsmöglichkeiten der Länder auf hoch und sehr hoch mit Phosphat versorgte Böden ist im Sinne einer bundesweiten Abreicherungsstrategie, wie sie zum Schutz der Oberflächengewässer vor Eutrophierung zwingend wäre, in keiner Weise sachgerecht. Um die getroffenen Regelungen wenigstens vollzugstauglich zu machen, hält der Bundesrat es für erforderlich, unter bestimmten Voraussetzungen die Ausweisung der gesamten Landesfläche als eutrophierungsempfindliches Gebiet zu ermöglichen.
Drucksache 753/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat und die Europäische Zentralbank: Weitere Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion Europas - ein Fahrplan - COM(2017) 821 final
... 2. Die Kommission hat mit ihrer Mitteilung eine beschreibende Übersicht über die nach ihrer Auffassung notwendigen Elemente einer europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) vorgelegt. Die Übersicht baut insbesondere auf den bereits vorliegenden Reflexionspapieren auf und enthält auch einen Fahrplan zur Vollendung der WWU bis zum Jahr 2025. Mit der gleichzeitigen Vorlage weiterer Papiere werden einige Elemente in konkretisierender Weise beschrieben. Der Bundesrat sieht in der Mitteilung eine gute Grundlage für die Entwicklung einer Gesamtstrategie zur Vollendung der WWU.
Drucksache 533/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze
... "(la) Die Unternehmen, die Versicherungsprodukte zum Verkauf konzipieren, haben ein Verfahren für die interne Freigabe zum Vertrieb jedes einzelnen Versicherungsprodukts oder jeder wesentlichen Änderung bestehender Versicherungsprodukte zu unterhalten, zu betreiben und regelmäßig zu überprüfen (Produktfreigabeverfahren). Das Verfahren muss gewährleisten, dass für jedes Versicherungsprodukt, bevor es an Kunden vertrieben wird, ein bestimmter Zielmarkt festgelegt wird. Bei der Festlegung des Zielmarkts sind alle einschlägigen Risiken für den bestimmten Zielmarkt zu bewerten. Es ist sicherzustellen, dass die beabsichtigte Vertriebsstrategie dem bestimmten Zielmarkt entspricht. Die Unternehmen stellen im Rahmen einer angemessenen Geschäftsorganisation sicher, dass die Versicherungsprodukte an den bestimmten Zielmarkt vertrieben werden.
Drucksache 385/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der MKS -Verordnung
... Die Regelungen der Verordnung sind im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie dauerhaft tragfähig. Mit der Änderung der MKS-Verordnung werden Schutzmaßnahmen eingeführt, die es der zuständigen Behörde am Schlachthof, während des Transports und an Grenzkontrollstellen ermöglicht, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Weiterverbreitung des Erregers zu vermeiden. Die Feststellung des Erregers der MKS, einer hochkontagiösen Tierseuche, an den genannten Orten stellt eine besonders große Gefahr der Weiterverschleppung dar. Durch die Regelungen werden somit die landwirtschaftlichen Betriebe vor einem Eintrag des Erregers geschützt. Die vorgenannten Regelungen dienen damit einer nachhaltigen, produktiven und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft und sind von der Managementregel Nummer 8 der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie umfasst.
Drucksache 380/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es Wohnungseinbruchdiebstahl
... Der Entwurf steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung. Denn nach der Managementregel Nummer 10 gemäß Ziffer II.2. des Nachhaltigkeitsmanagementsystems der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist der soziale Zusammenhalt zu stärken. Der soziale Zusammenhalt wird gestärkt, wenn Kriminalität bekämpft und persönliche Sicherheit erhöht wird. Die Veränderung der Strafzumessungsregelungen kann geeignet sein, zur Erreichung des Ziels des Indikatorenbereichs Nummer 16.1 der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die Zahl der erfassten Straftaten sinken zu lassen, beizutragen.
Drucksache 728/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen - COM(2016) 594 final; Ratsdok. 12258/16
... 3. Der Bundesrat lehnt eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf sämtliche Online-Dienste im offenen Internet ab. Dies gilt insbesondere für die Ausweitung der obligatorischen kollektiven Rechtewahrnehmung auf Over-the-Top-Weiterverbreitungsdienste und andere Dienste jenseits geschlossener Netze (Artikel 3 des Vorschlags). Bestehende Online-Rechte würden ausgehöhlt, bewährte Vertriebsstrategien in Frage gestellt und die erforderlichen Erträge der Inhalteanbieter zurückgehen. Diese Nachteile für die Rechteinhaber müssen zur Erhaltung von Qualität und Vielfalt vermieden werden.
Drucksache 501/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zwölfte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... Das Regelungsvorhaben trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei und ist umfassend mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung vereinbar. Der Nachhaltigkeitsindikator "Mobilität. Mobilität sichern - Umwelt schonen" wird positiv berührt. Durch die besonderen Sprachregelungen für Triebfahrzeugführer auf Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken wird der Verkehrsträger Schiene gestärkt. Zudem führt die Streichung des § 32 Absatz 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung zu Erleichterungen in Bezug auf die Instandhaltung von Fahrzeugen. Starre zeitliche Untersuchungsintervalle sind nicht mehr zu berücksichtigen. Dies macht den Schienenverkehr wettbewerbs- und zukunftsfähiger, ohne die Sicherheit einzuschränken. Zudem sichert der Schienenverkehr die Mobilität auf umweltschonende Weise.
Drucksache 325/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/13 /EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten
... Der Vorschlag gehört zu den zentralen Initiativen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, in der eine Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) gefordert wird, um markt-, Verbraucher- und technologiebedingten Veränderungen Rechnung zu tragen. Die Zuschauer, und vor allem Minderjährige, wenden sich zunehmend vom traditionellen Fernsehen ab und nutzen das Online-Angebot, Mehrend der Regulierungsaufwand für das Fernsehen viel höher ist. Mit dem Vorschlag soll daher Flexibilität eingeführt werden, wo nur auf das Fernsehen anwendbare Beschränkungen nicht länger gerechtfertigt sind. Gleichzeitig wäre gewährleistet, dass die Verbraucher bei Abrufdiensten und im Internet hinreichend geschützt sind. Dabei wird sichergestellt, dass Innovationen nicht gebremst werden.
Drucksache 654/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen
... Cybersicherheit ist sowohl für unseren Wohlstand als auch für unsere Sicherheit von entscheidender Bedeutung. Da unser tägliches Leben und unsere Wirtschaft in zunehmendem Maße von digitalen Technologien bestimmt werden, sind wir den damit verbundenen Gefahren immer stärker ausgesetzt. Cybersicherheitsvorfälle werden sowohl hinsichtlich ihrer Urheber als auch mit Blick auf die verfolgten Ziele immer vielfältiger. Böswillige Cyberaktivitäten stellen nicht nur eine Bedrohung für unsere Volkswirtschaften und unsere Bemühungen zur Verwirklichung des digitalen Binnenmarktes dar, sondern sie gefährden auch das gesamte Funktionieren unserer Demokratien, unsere Freiheiten und unsere Werte. Unsere künftige Sicherheit hängt davon ab, inwieweit es uns gelingt, die EU vor Cyberbedrohungen zu schützen: Sowohl für unsere zivilen Infrastrukturen als auch für unsere militärischen Kapazitäten benötigen wir sichere Digitalsysteme. Dies wurde vom Europäischen Rat im Juni 20171 sowie in der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union2 anerkannt.
1. Einleitung
2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU
2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit
2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit
2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall
2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung
2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten
2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung
5 Hauptmaßnahmen
3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG
3.1 Identifizierung böswilliger Akteure
3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen
3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität
3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene
3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit
4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN
4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen
4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit
4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO
5. Fazit
Drucksache 4/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89 /EG
/EG COM(2016) 862 final; Ratsdok. 15151/16
... Mit der vorgeschlagenen Verordnung sollen Schlüsselziele der Energieunion umgesetzt werden, die in der "Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie" festgelegt wurden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
1. Wirtschaftliche Auswirkungen
2. Wer ist auf welche Weise betroffen?
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstige Elemente
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständige Behörde
Kapitel II Risikobewertung
Artikel 4 Bewertung der Versorgungssicherheit
Artikel 5 Methode zur Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene
Artikel 6 Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene
Artikel 7 Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf nationaler Ebene
Artikel 8 Methode für kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz
Artikel 9 Kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz
Kapitel III Risikovorsorgeplan
Artikel 10 Erstellung der Risikovorsorgepläne
Artikel 11 Inhalt der Risikovorsorgepläne - nationale Maßnahmen
Artikel 12 Inhalt der Risikovorsorgepläne - regional abgestimmte Maßnahmen
Kapitel IV Bewältigung von Stromversorgungskrisen
Artikel 13 Frühwarnung und Erklärung des Eintritts einer Krise
Artikel 14 Zusammenarbeit und Unterstützung
Artikel 15 Einhaltung von Marktvorschriften
Kapitel V Bewertung und Überwachung
Artikel 16 Nachträgliche Analyse
Artikel 17 Überwachung durch die Koordinierungsgruppe Strom
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 18 Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft
Artikel 19 Befugnisübertragung
Artikel 20 Aufhebung
Artikel 21 Inkrafttreten
ANNEX 1 Anhang der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie2005/89/EG
Anhang Muster für den Risikovorsorgeplan
Allgemeine Informationen
1. Zusammenfassung der SZENARIEN für STROMVERSORGUNGSKRISEN
2. AUFGABEN und ZUSTÄNDIGKEITEN der zuständigen BEHÖRDE
3. Verfahren und Massnahmen in einer STROMVERSORGUNGSKRISE
3.1. Nationale Verfahren und Maßnahmen
3.2. Regionale Verfahren und Maßnahmen
4. KRISENMANAGER ODER KRISENMANAGEMENTTEAM
5. Konsultation der Interessenträger
6. NOTFALLTESTS
Drucksache 15/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Neuauflage 2016
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Neuauflage 2016
Drucksache 213/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2016) 799 final
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (MeeresstrategieRahmenrichtlinie)
Drucksache 117/17
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Umfangs der Untersuchungen von DNA-fähigem Material
... Der Entwurf steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.
Drucksache 274/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Jugendarbeitslosigkeit in der EU wirksam bekämpfen"
... Die Bundesregierung unterstützt verschiedene Staaten in Europa bei der Reform der Berufsbildungssysteme mit dem Ziel, diese verstärkt auf betriebliche Ausbildung auszurichten und damit die Arbeitsmarktchancen der Jugendlichen zu steigern. Es ist die Strategie der Bundesregierung, die Aktivitäten der vier maßgeblich für die internationale berufliche Bildung zuständigen Bundesministerien zu verzahnen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geht sukzessive weitere strategische Kooperationen mit Industrie- und Schwellenländern ein, um Ausbildungsgänge mit Modellcharakter und Strategieprojekte der Sozialpartner zu fördern; das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) schafft mit seiner Förderung der Auslandshandelskammern eine Plattform für die duale Berufsausbildung nach deutschem Vorbild; das Auswärtige Amt (AA) richtet an zahlreichen Auslandsvertretungen Runde Tische zur Koordinierung der verschiedenen Aktivitäten, zum Austausch von Erfahrungen sowie zur Sicherung eines einheitlichen Auftretens im Gastland ein; das Bundesministerium für wirtschaftliche
Drucksache 60/17
... Der Gesetzentwurf verfolgt den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.
Drucksache 755/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat und die Europäische Zentralbank: Ein Europäischer Minister für Wirtschaft und Finanzen - COM(2017) 823 final
... Der EU-Haushalt und Haushaltsinstrumente der EU und des Euro-Währungsgebiets spielen bereits jetzt eine wichtige strategische Rolle zur Unterstützung von Mitgliedstaaten bei der Förderung von Konvergenz, langfristigem Wachstum, Investitionen und Finanzstabilität. Aktuell fließt rund die Hälfte der EU-Finanzierungen über die fünf europäischen Struktur- und Investitionsfonds in konkrete Projekte. Im Laufe der Jahre wurde die Abstimmung zwischen diesen Fonds und den Prioritäten des Europäischen Semesters ständig verbessert, um gemeinsame politische Prioritäten zu fördern. Die aus dem EU-Haushalt geförderten Maßnahmen werden durch eine Reihe von Werkzeugen und Einrichtungen der EU und des Euro-Währungsgebiets, wie z.B. die Europäische Investitionsbank und den Europäischen Stabilitätsmechanismus, ergänzt. Die Krise hat jedoch gezeigt, dass die Architektur und die Reichweite der öffentlichen Finanzen der EU die besonderen Bedürfnisse des Euro-Währungsgebiets noch nicht vollständig erfassen. Auch wenn die EU und das Euro-Währungsgebiet ihr Arsenal für die Kreditvergabe in den letzten Jahren ausgebaut haben, bleibt das Potenzial für die makroökonomische Stabilisierung und die Förderung von Konvergenz doch beschränkt12. Mit Blick auf die Zukunft schlägt die Kommission deshalb heute eine Reihe neuer Haushaltsinstrumente für ein stabiles Euro-Währungsgebiet innerhalb des Unionsrahmens vor13.
Drucksache 347/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-EnergienGesetzes
... Mit der Bindung der Vertragslaufzeit auf ein Jahr im vorliegenden Gesetzentwurf werden die in § 41 EnWG bestehenden Regelungen deutlich eingeschränkt. Die Erstvertragslaufzeit für Stromlieferverträge mit Haushaltskunden weist marktüblich unter Berücksichtigung der Vorgaben des AGB-Rechts (BGB § 309, BGB § 310) eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren auf. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb dieser rechtliche Standard nicht für Stromlieferungen an Haushaltskunden aus PV-basierten Mieterstrommodellen gelten soll. Die grundsätzlich bestehende, freie Stromanbieterwahl der Letztverbraucher ist ein ausreichendes und weitreichendes Wettbewerbsinstrument. Die bestehende Regelung in § 42a Absatz 2 zur Beendigung des Mieterstromvertrages bei Beendigung des Mietverhältnisses ist darüber hinaus ebenfalls ausreichend, um eine ungerechtfertigte Benachteiligung von Mietern zu vermeiden. Die zusätzliche Festlegung weiterer Leitplanken, die zu einem höheren administrativen Aufwand für den Mieterstromanbieter führen und diesen gegenüber anderen Grünstromanbietern unnötigerweise schlechter stellen, indem beispielsweise gängige Marketingstrategien eingeschränkt werden, sind zu vermeiden.
Drucksache 53/17
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen (Reifenkennzeichnungsverordnung - ReifKennzV )
... Die Verordnung entspricht den Anforderungen der Bundesregierung an eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Sie enthält Regelungen zur Stärkung der Verbraucherinformation im Bereich Energieeffizienz. Die Verordnung hat keine negativen ökologischen Auswirkungen und keinen Bezug zu sozialen Aspekten.
Drucksache 657/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2018 (Sozialversicherungs -Rechengrößenverordnung 2018)
... Diese Verordnung steht im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Die Anpassung der Rechengrößen der Sozialversicherung an die Lohn- und Gehaltsentwicklung ist mit der Zielstellung finanzieller Nachhaltigkeit zu vereinbaren.
Drucksache 497/17
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Zweite Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
... Der Entwurf berührt keine Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.
Drucksache 285/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Lebenslagen in Deutschland - Fünfter Armuts- und Reichtumsbericht
... 1. Der Bundesrat nimmt den Bericht der Bundesregierung "Lebenslagen in Deutschland - Fünfter Armuts- und Reichtumsbericht" zur Kenntnis. Der Bundesrat begrüßt, dass auf der Grundlage der Bundestagsbeschlüsse aus den Jahren 2000 und 2001 regelmäßig eine umfassende Analyse über Lebenslagen in Bezug auf Armut und Reichtum in Deutschland vorgenommen wird. Da dieser Bericht die Voraussetzung für eine wirksame Bekämpfung von Armut darstellt, die wiederum ein Schwerpunkt der Politik der Bundesregierung sein soll, sollten hier sowohl die konkreten Lebenslagen der Menschen als auch die konkreten Handlungsfelder bzw. Maßnahmen aufgezeigt werden. Die gute wirtschaftliche Entwicklung sollte genutzt werden, wirksame Handlungsstrategien zur Bekämpfung von Armut zu entwickeln.
Drucksache 772/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes
... Der Entwurf steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.
Drucksache 66/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten
... Der Entwurf entspricht den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Durch ihn wird der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber umgesetzt, eine im Betreuungsrecht festgestellte Schutzlücke unverzüglich zu schließen. Aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG folgt die Schutzpflicht des Staates, für nicht einsichtsfähige Betreute bei drohenden erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen unter strengen Voraussetzungen eine ärztliche Behandlung als letztes Mittel auch gegen ihren natürlichen Willen vorzusehen. Es ist mit dieser Schutzpflicht des Staates unvereinbar, dass für Betreute, denen schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen und die die Notwendigkeit der erforderlichen ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln können, eine ärztliche Behandlung gegen ihren natürlichen Willen unter keinen Umständen möglich ist, sofern sie zwar stationär behandelt werden, aber nicht geschlossen untergebracht werden können, weil sie sich der Behandlung räumlich nicht entziehen wollen oder hierzu körperlich nicht in der Lage sind. Die im Entwurf vorgesehene Neuregelung sorgt dafür, dass der verfassungsrechtlich gebotene Schutz für diese Personengruppe gewährleistet ist.
Drucksache 120/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse - COM(2017) 63 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Ansatz der Kommission, die Umsetzung der EU-Umweltpolitik zu überprüfen. Als Teil der Strategie für bessere Rechtsetzung ist diese Überprüfung durchaus geeignet, zur Verbesserung der Umsetzung geltender Vorschriften und Maßnahmen beizutragen.
Drucksache 329/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 in Bezug auf die territorialen Typologien (Tercet) - COM(2016) 788 final
... 16. Zudem darf nach Auffassung des Bundesrates die Aufnahme von territorialen Typologien in die NUTS-Verordnung keine territorial kleinteilige Steuerung des Einsatzes der ESI-Fonds durch die Kommission nach sich ziehen. Der große europäische Mehrwert der ESI-Fonds besteht darin, dass durch ihren Einsatz die zentralen EU-Politiken und -Prioritäten mit langfristigen Entwicklungsstrategien auf regionaler Ebene verbunden werden. So werden die strategischen Vorgaben der EU-Ebene angepasst an die Bedarfe und Potenziale vor Ort umgesetzt. Dieser europäische Mehrwert würde durch eine Einschränkung der regionalen Flexibilität beim Fördermitteleinsatz gefährdet.
Drucksache 249/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung und zur Aufhebung der Milch -Sachkunde-Verordnung
... Die Regelungen sind im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie dauerhaft tragfähig und tragen insbesondere den Vorgaben der achten Managementregel Rechnung. In der achten Managementregel kommt zum Ausdruck, dass Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit kein Gegensatz sind. Die Agrarmarktstrukturverordnung stärkt die landwirtschaftlichen Erzeuger, indem sie verschiedene Formen der Zusammenarbeit ermöglicht.
Drucksache 543/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen - COM(2017) 358 final in Verbindung mit
... 8. Er teilt die Einschätzung der Kommission, dass es neben den internationalen Strategien auch verstärkter innereuropäischer Maßnahmen bedarf. Dabei gilt es, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Standorts Europa zu erhalten, damit die mit der Globalisierung einhergehenden Entwicklungen für möglichst alle EU-Bürgerinnen und -Bürgern vorteilhaft sind. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die EU für einige der im Reflexionspapier aufgegriffenen Bereiche wie Steuerpolitik oder Bildungspolitik nur eine unterstützende Zuständigkeit hat. Die von der Kommission vorgesehene Stärkung der Widerstandskraft der Gemeinden und Regionen, welche besonders von Globalisierungseffekten, Strukturwandel und demografischem Wandel betroffen sein können, wird auch vom Bundesrat als Zukunftsaufgabe angesehen. Er sieht hier die EU in der Pflicht, die nationalstaatlichen und regionalen Anstrengungen durch wirksame europäische Maßnahmen und eine angemessene Finanzausstattung des Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu unterstützen.
Zu den BR-Drucksachen 543/17, 444/17, 387/17, 353/17 und 490/17
Globalisierung meistern
Zukunft der EU-Finanzen
Soziale Dimension Europas
Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion
Zukunft der europäischen Verteidigung
Zu BR-Drucksache 543/17
Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen
Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen
Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen
Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters
Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit
Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik
Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik
Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten
Prioritäten in der Förderpolitik
Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik
Zu BR-Drucksache 444/17
Drucksache 131/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Düngegesetz es und anderer Vorschriften
... 5. Informationen über die Strategie, die Planung und die Umsetzung der Qualitätssicherung einschließlich der für die Organisation gültigen und verbindlichen Regelungen vorgelegt hat und
§ 13a Qualitätssicherung im Bereich von Wirtschaftsdüngern
Drucksache 410/17
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten -Verordnung
... Diese Verordnung steht im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Durch die Entschädigung ihres Gesundheitsschadens wird das Einkommen von Berufserkrankten gesichert. Die Aufnahme der fünf Krankheiten in die Berufskrankheiten-Verordnung ist daher mit der Zielstellung finanzieller Nachhaltigkeit zu vereinbaren.
Drucksache 404/17
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Absatz 3 der Abgabenordnung (Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung - GAufzV )
... 4. Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit einer für die Verrechnungspreisbildung erheblichen Änderung der Geschäftsstrategie sowie
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.