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"Strafverfolgungs"
Drucksache 623/05
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes
... Das praktische Bedürfnis für eine Beteiligung von Sachverständigen aus Drittstaaten und Drittstellen an den Europol-Analysegruppen ergab sich unmittelbar nach den Terroranschlägen des 11. September 2001. Eine Beteiligung von Sachverständigen der Strafverfolgungsbehörden der USA wäre zu diesem Zeitpunkt notwendig und sinnvoll gewesen, war jedoch aufgrund der Einschränkungen des Artikels 10 Europol-Übereinkommen a. F. nicht möglich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Zustimmung zu dem Protokoll
Artikel 2 Änderung des Europol-Gesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Artikel 1
1. Artikel 2 erhält folgende Fassung:
2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
4. Folgender Artikel wird eingefügt:
5. Artikel 9 wird wie folgt geändert:
6. Artikel 10 wird wie folgt geändert:
7. Artikel 12 erhält folgende Fassung:
8. Artikel 16 erhält folgende Fassung:
9. Artikel 18 wird wie folgt geändert:
10. Artikel 21 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
11. In Artikel 22 wird folgender Absatz hinzugefügt:
12. In Artikel 24 Absatz 6 erhält der Satzteil:
13. In Artikel 26 Absatz 3 wird der Passus
14. Artikel 28 wird wie folgt geändert:
15. In Artikel 29 Absatz 3 erhält Nummer 6 folgende Fassung:
16. In Artikel 30 Absatz 1 wird die Formulierung
17. Der folgende Artikel wird eingefügt:
18. Artikel 34 erhält folgende Fassung:
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Denkschrift
A. Allgemeines
B. Besonderes
1. Artikel 1 Nr. 1 zu Artikel 2 Europol-Übereinkommen
1.1 Artikel 2 Abs. 1 Europol-Übereinkommen
1.2 Artikel 2 Abs. 2 Europol-Übereinkommen
1.3 Artikel 2 Abs. 3 Europol-Übereinkommen
1.4 Streichung von Artikel 2 Abs. 5 Europol-Übereinkommen
2. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a zu Artikel 3 Abs. 3 Europol-Übereinkommen
3. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b zu Artikel 3 Abs. 4 Europol-Übereinkommen
4. Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a zu Artikel 4 Abs. 2 Europol-Übereinkommen
6. Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c zu Artikel 4 Abs. 7 Europol-Übereinkommen
7. Artikel 1 Nr. 4 zu Artikel 6a Europol-Übereinkommen
8. Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c zu Artikel 9 Abs. 1 Satz 1 Europol-Übereinkommen
9. Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b zu Artikel 9 Abs. 4 Europol-Übereinkommen
10. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a zu Artikel 10 Abs. 1 Europol-Übereinkommen
11. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b zu Artikel 10 Abs. 2 Nr. 1 Europol-Übereinkommen
12. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c zu Artikel 10 Abs. 2 Nr. 2 Europol-Übereinkommen
13. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d zu Artikel 10 Abs. 5 Europol-Übereinkommen
14. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe e zu Artikel 10 Abs. 8 Europol-Übereinkommen
15. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe f zu Artikel 10 Abs. 9 Europol-Übereinkommen
16. Artikel 1 Nr. 7 zu Artikel 12 Europol-Übereinkommen
17. Artikel 1 Nr. 8 zu Artikel 16 Europol-Übereinkommen
18. Artikel 1 Nr. 9 zu Artikel 18 Abs. 1 Nr. 3 Europol-Übereinkommen
19. Artikel 1 Nr. 10 zu Artikel 21 Abs. 3 Europol-Übereinkommen
20. Artikel 1 Nr. 11 zu Artikel 22 Abs. 4 Europol-Übereinkommen
21. Artikel 1 Nr. 12 zu Artikel 24 Abs. 6 Europol-Übereinkommen
22. Artikel 1 Nr. 13 zu Artikel 26 Abs. 3 Europol-Übereinkommen
23. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a zu Artikel 28 Nr. 1 Europol-Übereinkommen
24. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 3a und Nr. 4a Europol-Übereinkommen
25. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe c zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 7 Europol-Übereinkommen
26. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe d zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 14a Europol-Übereinkommen
27. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe e zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 22 Europol-Übereinkommen
28. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe f zu Artikel 28 Abs. 10 Europol-Übereinkommen
29. Artikel 1 Nr. 15 zu Artikel 29 Abs. 3 Nr. 6 Europol-Übereinkommen
30. Artikel 1 Nr. 16 zu Artikel 30 Abs. 1 Europol-Übereinkommen
31. Artikel 1 Nr. 17 zu Artikel 32a Europol-Übereinkommen
32. Artikel 1 Nr. 18 zu Artikel 34 Europol-Übereinkommen
33. Artikel 1 Nr. 19 zu Artikel 35 Abs. 4 Europol-Übereinkommen
34. Artikel 1 Nr. 20 zu Artikel 39 Abs. 4 Europol-Übereinkommen
35. Artikel 1 Nr. 21 zu Artikel 42 Abs. 3 Europol-Übereinkommen
36. Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe a zu Artikel 43 Abs. 1 Europol-Übereinkommen
37. Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe b zu Artikel 43 Abs. 3 Europol-Übereinkommen
38. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a zum ersten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens
39. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b zum zweiten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens
40. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c zum dritten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens
41. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe d zum dritten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens
42. Artikel 1 Nr. 24
43. Artikel 2
44. Artikel 3
45. Artikel 4
46. Artikel 5
47. Erklärung des Rates Anlage
Anlage zur Denkschrift
Drucksache 99/05
Gesetzesantrag
der Länder Hessen, Bayern, Hamburg, Saarland, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der DNA-Analyse zu Zwecken des Strafverfahrens
... Die molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen zum Nachweis der Identität eines Spurenlegers wird zunehmend zur Standardmaßnahme staatsanwaltschaftlicher und polizeilicher Ermittlungstätigkeit. Als besonders erfolgreich erweist sich dabei die Nutzung der DNA-Datei des Bundeskriminalamtes, die in einer ständig steigenden Anzahl von Fällen die schnelle und zuverlässige Identifikation von Spurenlegern ermöglicht. Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden besteht ein dringendes Bedürfnis, den Aufbau und die Pflege der DNA-Analyse-Datei auf eine breitere Grundlage zu stellen und damit die Effizienz der Tataufklärung weiter zu verbessern. Dieses Bedürfnis begründet sich auch in einer Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Straftaten.
Drucksache 92/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... Durch die neuen, bisher in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung enthaltenen Bestimmungen zum Verbraucherschutz und die in den Vorschriften des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs mit 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern geregelten Tatbestände sind zusätzliche Kosten für den Bundeshaushalt nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Gemeinden ergeben sich ebenfalls nicht. Dies gilt gleichermaßen für die geänderten Vorschriften zum Notruf, zur Auskunftserteilung für die Strafverfolgungsbehörden und für die Tätigkeiten der Regulierungsbehörde in Bezug auf die Vorgaben für die technische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen.
A. Ziele
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Entwurf
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Änderung des Artikel 10-Gesetzes 190-4
Artikel 2 Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes 367-3
Artikel 3 Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15
§ 43a Verträge
§ 44a Haftung
§ 451 (unbesetzt)
§ 43a Verträge
§ 44a Haftungsbegrenzung
§ 45 Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen
§ 45a Nutzung von Grundstücken
§ 45b Entstörungsdienst
§ 45c Normgerechte technische Dienstleistung
§ 45d Netzzugang
§ 45e Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis
§ 45f Vorausbezahlte Leistung
§ 45g Verbindungspreisberechnung
§ 45h Rechnungsinhalt, Teilzahlungen
§ 45i Beanstandungen
§ 45j Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens
§ 45k Sperre
§ 45m Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse
§ 45n Veröffentlichungspflichten
§ 45o Rufnummernmissbrauch
§ 45 P Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen
§ 47a Schlichtung
Artikel 4 Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15
§ 451 Kurzwahldienste
§ 661 Umgehungsverbot.
§ 66a Preisangabe
§ 66b Preisansage
§ 66c Preisanzeige
§ 66d Preishöchstgrenzen
§ 66e Verbindungstrennung
§ 66f Anwählprogramme (Dialer)
§ 66g Wegfall des Entgeltanspruchs
§ 66h Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66i R-Gespräche
§ 66 J Rufnummernübermittlung
§ 66k Internationaler entgeltfreier Telefondienst
§ 661 Umgehungsverbot
Artikel 5 Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15
Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 45a)
4 Nutzungsvertrag
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu 5 45 a Nutzung von Grundstücken
Zu § 45b
Zu § 45c
Zu § 45d
Zu § 45e
Zu § 45f
Zu § 45q
Zu § 45h
Zu 45i Beanstandungen
Zu § 451
Zu § 45k
Zu § 45m
Zu § 45n
Zu § 45o
Zu § 45p
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 66a
Zu § 66b
Zu § 66c
Zu § 66d
Zu § 66e
Zu § 66f
Zu § 66q
Zu § 66h
Zu § 66i
Zu § 66i
Zu § 66k
Zu § 661
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Drucksache 600/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Ahndung der Verletzung geistigen Eigentums KOM (2005) 276 endg.; Ratsdok. 11245/05
... Artikel 5 - Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung
Drucksache 304/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003171/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
... 1. Strafverfolgungsbehörden oder für Straf - und Bußgeldsachen zuständige Gerichte,
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist (Wertpapierprospektgesetz - WpPG)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots
§ 4 Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere
Abschnitt 2 Erstellung des Prospekts
§ 5 Prospekt
§ 6 Basisprospekt
§ 7 Mindestangaben
§ 8 Nichtaufnahme von Angaben
§ 9 Gültigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars
§ 10 Jährliches Dokument
§ 11 Angaben in Form eines Verweises
§ 12 Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten
Abschnitt 3 Billigung und Veröffentlichung des Prospekts
§ 13 Billigung des Prospekts
§ 14 Hinterlegung und Veröffentlichung des Prospekts
§ 15 Werbung
§ 16 Nachtrag zum Prospekt
Abschnitt 4 Grenzüberschreitende Angebote und Zulassung zum Handel
§ 17 Grenzüberschreitende Geltung gebilligter Prospekte
§ 18 Bescheinigung der Billigung
Abschnitt 5 Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten
§ 19 Sprachenregelung
§ 20 Drittstaatemittenten
Abschnitt 6 Zuständige Behörde und Verfahren
§ 21 Befugnisse der Bundesanstalt
§ 22 Verschwiegenheitspflicht
§ 23 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 24 Vorsichtsmaßnahmen
§ 25 Bekanntmachung von Maßnahmen
§ 26 Sofortige Vollziehung
§ 27 Register
§ 28 Gebühren und Auslagen
§ 29 Benennungspflicht
§ 30 Bußgeldvorschriften
§ 31 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Änderung des Verkaufsprospektgesetzes
§ 8j Werbung
§ 8k Verschwiegenheitspflicht
§ 11 Veröffentlichung ergänzender Angaben
§ 12 Hinweis auf Verkaufsprospekt
§ 16 Gebühren
Artikel 3 Änderung des Börsengesetzes
§ 35 (weggefallen).
§ 55 Haftung für den Prospekt.
§ 55 Haftung für den Prospekt
Artikel 4 Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
§ 51 Veröffentlichung der Zulassung
§ 71 Ordnungswidrigkeiten
§ 72a Übergangsvorschrift
Artikel 5 Änderung des Investmentgesetzes
§ 102 Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 6 Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung
Artikel 7 Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Artikel 7a Änderung des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes
Artikel 8 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 9 Aufhebung der Verkaufsprospekt
Artikel 9a Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Verkaufsprospektgesetz auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Artikel 10 Inkrafttreten
Drucksache 575/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Europäischen Rat und den Rat zum Schutz kritischer Infrastrukturen im Rahmen des Kampfes gegen den Terrorismus
... ), in der die Notwendigkeit eines integrierten Ansatzes der Gemeinschaft betont wird, der sich, unter anderem, auf die situationsgerechte Verständigung zwischen Behörden und Bevölkerung im Krisenfall, die Rolle von Europol bei der Einrichtung eines Strafverfolgungsnetzes zur Bekämpfung des Terrorismus und der Erstellung eines Europäischen Programms zum Schutz kritischer Infrastrukturen (EPCIP), die Sicherheitsforschung und die strukturierte Einbindung relevanter Bereiche des Privatsektors konzentrieren sollte,
Drucksache 764/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden KOM (2005) 475 endg.; Ratsdok. 13019/05
... 2. Er begrüßt insbesondere die Intention des Rahmenbeschlussvorschlags, nach dem der grenzüberschreitende Austausch von strafverfolgungsrelevanten Informationen zwischen den Mitgliedstaaten - gerade bei der Terrorismusverhütung und -bekämpfung - nicht durch Unterschiede beim Datenschutz behindert und mit dem zugleich sichergestellt werden soll, dass insbesondere im Hinblick auf die Verwirklichung des Verfügbarkeitsgrundsatzes die Grundrechte und vor allem das Recht auf den Schutz der Privatsphäre sowie der Schutz personenbezogener Daten in der gesamten EU gewahrt bleiben.
Drucksache 617/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (... StrÄndG )
... Die Erfahrungen mit dem Gewaltschutzgesetz zeigen, dass sich das Gesetz, mit dem u. a. der zivilgerichtliche Schutz bei Nachstellungen verbessert werden sollte, mit seinen Instrumentarien in der Praxis zwar bewährt und zu einem verbesserten Opferschutz geführt hat. Im Bereich Stalking wird allerdings von Seiten der Strafverfolgungsbehörden und Opfer für einen noch effektiveren Schutz vor Nachstellungshandlungen die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes gefordert. Dies hängt nur zum Teil mit Umsetzungsdefiziten und der Tatsache zusammen, dass Strafverfahren nach § 4 des Gewaltschutzgesetzes bislang noch eher selten sind und gut drei Viertel aller Anzeigen nicht zu einer gerichtlichen Ahndung führen. Staatsanwälte und Opfer beklagen vielmehr die Schwierigkeit, Polizei und Gerichte von der Relevanz der Beeinträchtigung zu überzeugen. Dies entspricht auch den Erkenntnissen neuerer empirischer Studien, die zu dem Ergebnis gelangen, dass viele Opfer sich von der Polizei nicht hinreichend unterstützt fühlten. Dies wird auch darauf zurückgeführt, dass es keinen Straftatbestand gibt, der dem Gesamtbild der Taten gerecht wird. Vor diesem Hintergrund wird mit der Aufnahme eines Straftatbestandes in das Kernstrafrecht die Erwartung verknüpft, dass dadurch ein besserer Opferschutz erreicht werden kann und Strafbarkeitslücken geschlossen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten Keine
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 241b Nachstellung
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
1. § 374 Abs. 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:
2. In § 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e wird nach dem Wort „nach“ die Angabe „§ 241b des Strafgesetzbuches und“ eingefügt.
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 3
Drucksache 436/05
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat (Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz)
... dem Weltrechtsprinzip zu unterstellen. Ein Verstoß gegen das Nichteinmischungsprinzip oder eine tatsächliche Überforderung der Strafverfolgungsbehörden ist damit nicht verbunden, da es auch bei diesen Auslandstaten eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunktes für die Strafverfolgung bedarf.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch
§ 14 Überleitungsvorschrift zum Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz
Artikel 4 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Zwangsverheiratung in Deutschland
2. Formen und Gründe der Zwangsheirat
3. Ausmaß der Zwangsheirat
4. Zwangsheirat als Menschenrechtsverletzung
5. Rechtliche Defizite
II. Lösungen
1. Strafrecht
2. Zivilrecht
3. Öffentliches Recht
III. Kosten und Preise
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 6 Nr. 4
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 234b neu
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Streichung in § 240 Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 StGB
II. Zu Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
1. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1317 :
2. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 1318 :
3. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 2339 :
III. Zu Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch
IV. Zu Artikel 4 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
1. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 37 AufenthG
2. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 51 AufenthG
V. Zu Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 154/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
KOM (2005) 6 endg.; Ratsdok. 6582/05
... Wie aus der Strategie der Europäischen Union für den Beginn des neuen Jahrtausends zur Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität (2000/C 124/01) hervorgeht, ist die organisierte Kriminalität ihrem Wesen nach dynamisch und nicht an starre Strukturen gebunden. Es hat sich gezeigt, dass sie in der Lage ist, entsprechend den sich wandelnden Marktkräften und Gegebenheiten auf unternehmerische, geschäftsmäßige und hochflexible Weise vorzugehen. Gruppierungen der organisierten Kriminalität sind im Allgemeinen nicht nur innerhalb der nationalen Grenzen aktiv. Sie bilden oft Partnerschaften innerhalb und außerhalb des Unionsgebietes, entweder mit Einzelpersonen oder mit anderen Netzen, um einzelne oder mehrere Straftaten zu begehen. Diese Gruppierungen scheinen sich in zunehmendem Maße an legalen sowie illegalen Märkten zu beteiligen, wobei sie auf nicht kriminelle Wirtschaftsexperten und Strukturen zurückgreifen, die sie bei ihren kriminellen Aktivitäten unterstützen. Darüber hinaus profitieren sie von dem freien Verkehr von Kapital, Waren, Personen und Dienstleistungen in der Europäischen Union. Aufgrund ihres immer höheren Entwicklungsstandes sind zahlreiche Gruppierungen der organisierten Kriminalität in der Lage, legale Schlupflöcher und Gesetzesunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu nutzen und von Anomalien in den verschiedenen Systemen zu profitieren. Wenn auch die Bedrohung, die von Gruppierungen der organisierten Kriminalität außerhalb des Unionsgebietes ausgeht, zuzunehmen scheint, so dürfte doch eine bedeutend größere Gefahr von den Gruppierungen ausgehen, die ihren Ursprung in Europa haben, in ganz Europa operieren und überwiegend aus Staatsangehörigen der EU-Länder und dort ansässigen Personen bestehen. Diese Gruppierungen bauen ihre internationalen kriminellen Kontakte aus und greifen beispielsweise über Geldwäsche, Drogenhandel und Wirtschaftskriminalität gezielt die sozialen und wirtschaftlichen Strukturen der europäischen Gesellschaft an. Sie scheinen in der Lage zu sein, sowohl in Europa als auch in anderen Teilen der Welt ohne Schwierigkeiten und effizient zu operieren, wobei sie die illegale Nachfrage durch Erwerb und Lieferung bzw. Erbringung von Waren und Dienstleistungen - von Drogen und Waffen bis zu gestohlenen Fahrzeugen und zur Geldwäsche - decken. Die gemeinsamen Anstrengungen dieser Gruppierungen zur Beeinflussung und Behinderung der Arbeit der Strafverfolgungs- und Justizbehörden machen das Ausmaß und das professionelle Vorgehen dieser kriminellen Organisationen deutlich. Dies macht eine dynamische und koordinierte Reaktion aller Mitgliedstaaten erforderlich.
Drucksache 561/05
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters (ZStVBetrV )
... ) und verfolgt das Ziel, unter Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 (BVerfGE 100, 249 ff.) eine wirksame Regelung der näheren Einzelheiten über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters zu treffen, die einen sowohl den Erfordernissen der Strafverfolgungspraxis als .auch den datenschutzrechtlichen Belangen Rechnung tragenden Registerbetrieb sicherstellt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Register
§ 2 Inhalt und Zweck des Registers
§ 3 Übermittlung von Daten an das Register
§ 4 Zu speichernde Daten
§ 5 Berichtigung, Löschung und Sperrung
§ 6 Auskunft an Behörden
§ 7 Automatisiertes Anfrage - und Auskunftsverfahren; automatisiertes Abrufverfahren
§ 8 Auskunft bei Anfragen mit ähnlichen oder unvollständigen Angaben
§ 9 Auskunft an Betroffene
§ 10 Organisatorische und technische Leitlinien und Maßnahmen
§ 11 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Begründung
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Drucksache 871/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Zugang der für die innere Sicherheit zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa -Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten KOM (2005) 600 endg.; Ratsdok. 15142/05
... routinemäßiger Datenzugriff der Strafverfolgungsbehörden
Drucksache 574/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Europäischen Rat und den Rat zum "Thema Terroranschläge - Prävention, Vorsorge und Reaktion"
... - unter Hinweis auf den Entwurf eines Rahmenbeschlusses des Rates über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf schwerwiegende Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen (10215/2004),
Drucksache 723/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 817. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2005
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet werden und zur Änderung der Richtlinie 2002/58 /EG KOM (2005) 438 endg.; Ratsdok. 12671/05 A
... 2. Der Bundesrat begrüßt die Intention der Richtlinie, nach der die Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Pflichten von Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder Betreibern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Vorratsspeicherung bestimmter Daten harmonisiert werden sollen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Daten zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten wie Terrorismus und Organisierter Kriminalität zur Verfügung stehen. Die Einführung einer solchen Vorratsdatenspeicherung und die Harmonisierung der Vorschriften in den Mitgliedstaaten sind für einen effektiven Einsatz von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation zu Strafverfolgungszwecken und zur Verhütung von Straftaten dringend erforderlich. Den Sicherheitsbehörden muss die Möglichkeit eröffnet werden, die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente der Telekommunikationsüberwachung auch anzuwenden. Dies setzt voraus, dass entsprechende Daten nicht nach kurzer Zeit bereits gelöscht werden, bevor die Behörden tätig werden konnten.
Drucksache 196/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Juli 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Rat der Europäischen Schulen über die Europäische Schule in Frankfurt am Main
... (2) Die Archive der Schule sind unverletzlich. Im Rahmen der Verfolgung von Straftaten können durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden jedoch Akten eingesehen werden. Personalakten von Lehrkräften, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, dürfen in jedem Fall nur mit vorheriger Zustimmung des Vertreters des Obersten Rats eingesehen werden.
Drucksache 399/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union vom 27. Januar 2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (... StrÄndG )
... Die Ausdehnung des deutschen Strafrechts kann in einem begrenzten Ausmaß zu einer stärkeren Arbeitsbelastung der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte führen, ohne dass die Kosten hierfür quantifizierbar wären.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
1. In § 311 Abs. 1
2. In § 312 Abs. 1
3. § 325 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:
4. § 326 wird wie folgt geändert:
5. § 330d wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
1. In Absatz 2
2. Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
Artikel 3 Änderung des Ausführungsgesetzes Seerechtsübereinkommen 1982/1994
Artikel 4 Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Nach Artikel 2 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 3 des Rahmenbeschlusses
2. Die Buchstaben b bis g des Artikels 2 in Verbindung mit Artikel 3
3. Im Übrigen führen Artikel 2 Buchstaben b bis g in Verbindung mit Artikel 3 des Rahmenbeschlusses
4. Umsetzungsbedarf hinsichtlich Artikel 3 des Rahmenbeschlusses Strafbarkeit von Fahrlässigkeitstaten
5. Die sich aus Artikel 4 des Rahmenbeschlusses
6. Nach Artikel 5 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses
7. Mit den §§ 30 und 130 OWiG
8. Die Verpflichtungen aus Artikel 8 des Rahmenbeschlusses Gerichtsbarkeit
9. Artikel 9 des Rahmenbeschlusses Auslieferung und Verfolgung
10. Über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses hinaus
11. Artikel 2 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 723/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet werden und zur Änderung der Richtlinie 2002/58 /EG KOM (2005) 438 endg.; Ratsdok. 12671/05
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Intention der Richtlinie, nach der die Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Pflichten von Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder Betreibern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Vorratsspeicherung bestimmter Daten harmonisiert werden sollen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Daten zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten wie Terrorismus und Organisierter Kriminalität zur Verfügung stehen. Die Einführung einer solchen Vorratsdatenspeicherung und die Harmonisierung der Vorschriften in den Mitgliedstaaten sind für einen effektiven Einsatz von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation zu Strafverfolgungszwecken und zur Verhütung von Straftaten dringend erforderlich. Den Sicherheitsbehörden muss die Möglichkeit eröffnet werden, die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente der Telekommunikationsüberwachung auch anzuwenden. Dies setzt voraus, dass entsprechende Daten nicht nach kurzer Zeit bereits gelöscht werden, bevor die Behörden tätig werden konnten.
Drucksache 770/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über den Austausch von Informationen nach dem Grundsatz der Verfügbarkeit KOM (2005) 490 endg.; Ratsdok. 13413/05
... Das zur Stärkung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erforderliche Maß an Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden (vgl. Artikel 29 EUV) verlangt nach einem neuen Konzept für den Austausch von strafverfolgungsrelevanten Informationen, damit die für die Kriminalitätsbekämpfung benötigten Informationen die Binnengrenzen der EU ungehindert passieren können. In Kapitel III.2.1 des Haager Programms wird die Kommission daher aufgefordert, spätestens bis Ende 2005 eine gesetzliche Regelung zum „Verfügbarkeitsgrundsatz“ vorzulegen, die am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll1. In Abschnitt 3.1 des Aktionsplans des Rates und der Kommission zur Umsetzung des Haager Programms, der vom Rat Justiz und Inneres am 2. und 3. Juni 2005 angenommen wurde2, wurde die Vorlage einer diesbezüglichen Rechtsetzungsinitiative für 2005 in Verbindung mit einem Vorschlag für angemessene Schutzmaßnahmen und einen wirksamen Rechtsschutz beim Transfer personenbezogener Daten zum Zwecke der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen aufgegriffen. Nach den Terroranschlägen von London am 7. Juli wurde die Kommission am 13. Juli 2005 auf einer außerordentlichen Tagung der Justiz- und Innenminister ersucht, die Vorlage des Vorschlags zum Verfügbarkeitsgrundsatz auf Oktober 2005 vorzuziehen, damit die Union über die Kooperationsinstrumente verfügt, die sie für eine wirksamere Terrorismusverhütung und -bekämpfung braucht.
Begründung
1. Hintergrund
• Ausgangspunkt und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Rahmen
• Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung Interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante Wissenschaftsbereiche / Spezialgebiete
• Folgenabschätzung
3. rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe b EUV
• Subsidiaritätsprinzip
• Gewähltes Rechtsinstrument
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Ergänzende Informationen
• Entsprechungstabelle
• Ausführliche Erläuterung des Vorschlags Entfällt.
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Meldepflicht
Artikel 5 Gleichwertigkeit von zuständigen Behörden
Artikel 6 Bereitstellungspflicht
Artikel 7 Eingrenzung des Verwendungszecks
Artikel 8 Verpflichtungen von verfügungsberechtigten Behörden und Stellen
Artikel 9 Online-Zugang
Artikel 10 Online-Abfrage von Indexdaten
Artikel 11 Informationsanfrage
Drucksache 122/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG )
... 1. In der Inhaltsübersicht werden nach der Angabe "Elfter Abschnitt. Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen" folgende Angaben eingefügt:
Gesetz
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 130b Gerichtliches elektronisches Dokument.
§ 143 Anordnung der Aktenübermittlung.
§ 190 Einheitliche Zustellungsformulare
§ 298 Aktenausdruck
§ 298a Elektronische Akte.
§ 371a Beweiskraft elektronischer Dokumente.
§ 416a Beweiskraft des Ausdrucks eines öffentlichen elektronischen Dokuments.
§ 659 Formulare
§ 130b Gerichtliches elektronisches Dokument
§ 298 Aktenausdruck
§ 298a Elektronische Akte
§ 371a Beweiskraft elektronischer Dokumente
§ 416a Beweiskraft des Ausdrucks eines öffentlichen elektronischen Dokuments
Artikel 2 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 55a
§ 55b
Artikel 3 Änderung der Finanzgerichtsordnung
§ 52a
§ 52b
Artikel 4 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
§ 65a
§ 65b
Artikel 5 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
§ 46c Gerichtliches elektronisches Dokument
§ 46d Elektronische Akte
Artikel 6 Änderung der Strafprozeßordnung
§ 41a
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Zwölfter Abschnitt
§ 110a Erstellung und Einreichung formgebundener und anderer elektronischer Dokumente bei Behörden und Gerichten
§ 110b Elektronische Aktenführung
§ 11 Oc Erstellung und Zustellung elektronischer Dokumente durch Behörden und Gerichte
§ 110d Aktenausdruck, Akteneinsicht und Aktenübersendung
§ 110e Durchführung der Beweisaufnahme
§ 110a Erstellung und Einreichung formgebundener und anderer elektronischer Dokumente bei Behörden und Gerichten
§ 110b Elektronische Aktenführung
§ 110c Erstellung und Zustellung elektronischer Dokumente durch Behörden und Gerichte
§ 110d Aktenausdruck, Akteneinsicht und Aktenübersendung
§ 110e Durchführung der Beweisaufnahme
Artikel 8 Änderung des Beurkundungsgesetzes
§ 39a Einfache elektronische Zeugnisse
Artikel 9 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 10 Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
Artikel 11 Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte des Bundes und des Generalbundesanwalts nach Beendigung des Verfahrens (Schriftgutaufbewahrungsgesetz - SchrAG)
§ 1 Aufbewahrung von Schriftgut
§ 2 Verordnungsermächtigung
Artikel 12 Änderung des GmbH-Gesetzes
§ 12 Bekanntmachungen der Gesellschaft
Artikel 13 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 14 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
§ 5a Elektronische Akte, elektronisches Dokument
§ 1 Geltungsbereich.
§ 1a Elektronisches Dokument
§ 4b Elektronische Akte, elektronisches Dokument
§ 12b Elektronische Akte, elektronisches Dokument
Artikel 15 Änderung der Bundesnotarordnung
Artikel 15a Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Artikel 15b Änderung des Deutschen Richtergesetzes
Artikel 15c Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 15d Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
Artikel 15e Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 30
Artikel 16 Inkrafttreten
Drucksache 617/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (... StrÄndG )
... Ein gravierendes Defizit ist es schließlich, dass der Regierungsentwurf keinerlei Handhaben bietet, um gefährliche Täter des "Stalking" in Haft nehmen und die Gewaltspirale so unterbrechen zu können. Er nimmt damit in Kauf, dass die Strafverfolgungsbehörden im Extremfall weiterhin hilflos abwarten müssen, bis es zur Eskalation kommt, mit der Folge schwerster Verletzungen oder gar des Todes des Opfers. Derartige Fälle hat es in der Vergangenheit gegeben. Diese gravierende Schutzlücke kann nicht länger hingenommen werden. Es muss in Übereinstimmung mit den Vorschlägen des Bundesrates eine Deeskalationshaft geschaffen werden.
Drucksache 764/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden KOM (2005) 475 endg.; Ratsdok. 13019/05
... Am 4. November 2004 hat der Europäische Rat das Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union1 angenommen. Darin wird die Kommission ersucht, bis spätestens Ende 2005 Vorschläge zur Verwirklichung des Verfügbarkeitsgrundsatzes vorzulegen, damit der grenzüberschreitende Austausch von strafverfolgungsrelevanten Informationen zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden kann. Gemäß dem Haager Programm sind bei den Vorschlägen bestimmte Hauptbedingungen in Bezug auf den Datenschutz streng einzuhalten.
Begründung
1 Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Hintergrund
• Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Konsultation betroffener und Folgenabschätzung
• Konsultation Betroffener
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Elemente des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Gewähltes Mittel
4 Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Kapitel II allgemeine Bestimmungen über die Rechtmässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 4 Grundsätze in Bezug auf die Qualität der Daten
Artikel 5 Kriterien für eine rechtmäßige Datenverarbeitung
Artikel 6 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Artikel 7 Fristen für die Speicherung personenbezogener Daten
Kapitel III Formen der Datenverarbeitung
Artikel 8 Übermittlung und Bereitstellung personenbezogener Daten an die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten
Artikel 9 Überprüfung der Qualität der übermittelten oder zur Verfügung gestellten Daten
Artikel 10 Protokollierung und Dokumentierung
Artikel 11 Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten, die von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats übersandt oder zur Verfügung gestellt wurden
Artikel 12 Übermittlung an andere zuständige Behörden
Artikel 13 Übermittlung an andere als die zuständigen Behörden
Artikel 14 Übermittlung an nicht-öffentliche Stellen
Artikel 15 Übertragung an die zuständigen Behörden in Drittländern oder an internationale
Artikel 16 Ausschuss
Artikel 17 Ausnahmen von den Artikeln 12, 13, 14 und 15
Artikel 18 Unterrichtung auf Antrag der zuständigen Behörde
Kapitel IV RECHTE der Betroffenen Person
Artikel 19 Informationsrecht bei der Erhebung von Daten von Personen mit deren Wissen
Artikel 20 Recht auf Information, wenn die Daten nicht von der betroffenen Person oder von der betroffenen Person ohne deren Kenntnis erhoben wurden
Artikel 21 Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten
Artikel 22 Information Dritter über die Berichtigung, Löschung oder Sperrung
Kapitel V Geheimhaltung und Sicherheit der Verarbeitung
Artikel 23 Geheimhaltung
Artikel 24 Sicherheit
Artikel 25 Verzeichnis
Artikel 26 Vorabkontrolle
Kapitel VI RECHTSBEHELFE und Haftung
Artikel 27 Rechtsbehelfe
Artikel 28 Haftung
Artikel 29 Sanktionen
Kapitel VII KONTROLLSTELLE und Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 30 Kontrollstelle
Artikel 31 Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten
Artikel 32 Aufgaben
Kapitel VIII Schlussbestimmungen
Artikel 33 Änderung des Schengener Übereinkommens
Artikel 34 Beziehung zu anderen Instrumenten für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten
Artikel 35 Umsetzung
Artikel 36 Inkrafttreten
Drucksache 720/04 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt (NTPG)
... Der Gesetzentwurf sieht die Übermittlung personenbezogener Daten aus Überwachungsmaßnahmen des Zollkriminalamts an den Bundesnachrichtendienst nur beim Bekanntwerden von Gefahren im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 (Gefahr der Begehung internationaler terroristischer Anschläge mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland) und Nr. 3 (Gefahr der internationalen Verbreitung von Kriegwaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen sowie des unerlaubten Außenwirtschaftsverkehrs mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien in Fällen von erheblicher Bedeutung) vor. Bei Überwachungsmaßnahmen des Zollkriminalamts nach § 23a können aber auch Erkenntnisse über die Gefahr eines bewaffneten Angriffs auf die Bundesrepublik Deutschland (§ 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Art. 10-Gesetz), über die Gefahr der unbefugten Verbringung von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in die Bundesrepublik Deutschland (§ 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Art. 10-Gesetz), über die Gefahr der Beeinträchtigung der Geldwertstabilität im Euro-Währungsraum durch im Ausland begangene Geldfälschungen (§ 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Art. 10-Gesetz) oder über die Gefahr der international organisierten Geldwäsche in Fällen von erheblicher Bedeutung (§ 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 Art. 10-Gesetz) anfallen, so dass die Beschränkung auf Gefahren im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 des Art. 10-Gesetzes nicht gerechtfertigt ist. Der Gesetzentwurf selbst sieht in den Abs. 1, 2 und 4 des § 23d vor, Erkenntnisse aus den Bereichen Staatsschutz, Betäubungsmittelkriminalität, Geldfälschung und Geldwäsche an die Polizei, Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehörden zu übermitteln. Dieses muss auch zur Aufklärung entsprechender Bestrebungen bei Auslandsbezug durch den Bundesnachrichtendienst möglich sein.
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 23d Abs. 5 Nr. 2 ZFdG
3. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 23d Abs. 9 ZFdG
4. Zu Artikel 4a - neu - Änderung des Gesetzes zur Änderung der StPO
Drucksache 846/04 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
... Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 180b, 181 StGB (... StrÄndG )
... a.F. sowie die Einschränkung des § 181a Abs. 2 StGB wirken sich gerade mit Blick auf die Bekämpfung des Menschenhandels kontraproduktiv aus. Durch diese Maßnahmen wurde von der Bordell- und Zuhälterszene in weitem Umfang der Druck der Strafverfolgung genommen. Die Strafverfolgungsbehörden haben keine zureichenden Ermittlungsansätze mehr, um in das Rotlichtmilieu einzudringen und die Opfer des Menschenhandels effektiv vor Ausbeutung zu schützen. Der Antrag zielt darauf ab, das alte, bewährte Recht wiederherzustellen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht , Nr. 5a - neu - § 180a Abs. 1 StGB , Nr. 6a - neu - § 181a Abs. 2 StGB
2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4a - neu - StGB
3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 StGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht , Nr. 1a - neu - § 5 Nr. 8 Buchstabe b StGB , Nr. 10 §§ 232a - neu -, 233c - neu - StGB
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233 Abs. 1 Satz 1 StGB
6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233b Abs. 2 StGB
7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 100a Satz 1 Nr. 2 StPO
Drucksache 738/04
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels
... a.F.) ersatzlos aufgehoben. Sie hat damit von der Bordell- und Zuhälterszene den Druck der Strafverfolgung genommen. Die Strafverfolgungsbehörden haben keine zureichenden Ermittlungsansätze mehr, um in die Bordell- und Zuhälterszene einzudringen und die Opfer des Menschenhandels effektiv vor Ausbeutung zu schützen. Der Bundesrat hält es für dringend erforderlich, das alte Recht wieder in Kraft zu setzen.
Drucksache 720/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der präventiven Telekommunikation- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt (NTPG)
... Der Gesetzentwurf sieht die Übermittlung personenbezogener Daten aus Überwachungsmaßnahmen des Zollkriminalamts an den Bundesnachrichtendienst nur beim Bekanntwerden von Gefahren im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 (Gefahr der Begehung internationaler terroristischer Anschläge mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland) und Nr. 3 (Gefahr der internationalen Verbreitung von Kriegwaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen sowie des unerlaubten Außenwirtschaftsverkehrs mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien in Fällen von erheblicher Bedeutung) vor. Bei Überwachungsmaßnahmen des Zollkriminalamts nach § 23a können aber auch Erkenntnisse über die Gefahr eines bewaffneten Angriffs auf die Bundesrepublik Deutschland (§ 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Art. 10-Gesetz), über die Gefahr der unbefugten Verbringung von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in die Bundesrepublik Deutschland (§ 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Art. 10-Gesetz), über die Gefahr der Beeinträchtigung der Geldwertstabilität im Euro-Währungsraum durch im Ausland begangene Geldfälschungen (§ 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Art. 10-Gesetz) oder über die Gefahr der international organisierten Geldwäsche in Fällen von erheblicher Bedeutung (§ 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 Art. 10-Gesetz) anfallen, so dass die Beschränkung auf Gefahren im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 des Art. 10-Gesetzes nicht gerechtfertigt ist. Der Gesetzentwurf selbst sieht in den Abs. 1, 2 und 4 des § 23d vor, Erkenntnisse aus den Bereichen Staatsschutz, Betäubungsmittelkriminalität, Geldfälschung und Geldwäsche an die Polizei, Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehörden zu übermitteln. Dieses muss auch zur Aufklärung entsprechender Bestrebungen bei Auslandsbezug durch den Bundesnachrichtendienst möglich sein.
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 23d Abs. 5 Nr. 2 ZFdG
3. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 23d Abs. 9 ZFdG
4. Zu Artikel 4 Änderung der StPO
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
5. Zu Artikel 4a - neu - Änderung des Gesetzes zur Änderung der StPO
Drucksache 846/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 806. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2004
Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 180b, 181 StGB (... StrÄndG )
... a.F. sowie die Einschränkung des § 181a Abs. 2 StGB wirken sich gerade mit Blick auf die Bekämpfung des Menschenhandels kontraproduktiv aus. Durch diese Maßnahmen wurde von der Bordell- und Zuhälterszene in weitem Umfang der Druck der Strafverfolgung genommen. Die Strafverfolgungsbehörden haben keine zureichenden Ermittlungsansätze mehr, um in das Rotlichtmilieu einzudringen und die Opfer des Menschenhandels effektiv vor Ausbeutung zu schützen. Der Antrag zielt darauf ab, das alte, bewährte Recht wiederherzustellen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht , Nr. 5a - neu - § 180a Abs. 1 StGB , Nr. 6a - neu - § 181a Abs. 2 StGB
2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4a - neu - StGB
3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 StGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht , Nr. 1a - neu - § 5 Nr. 8 Buchstabe b StGB , Nr. 10 §§ 232a - neu -, 233c - neu - StGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233b Abs. 2 StGB
6. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 100a Satz 1 Nr. 2 StPO
Zu Artikel 1
Drucksache 657/04
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer gemeinsamen Datei der deutschen Sicherheitsbehörden zur Beobachtung und Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus (Anti-Terror-Datei-Gesetz)
... (3) Die Daten der gemeinsamen Datei dürfen zu Zwecken der Strafverfolgung nur im Einvernehmen mit der jeweils speichernden Stelle genutzt werden. Die für die in § 1 genannten Behörden bestehenden gesetzlichen Regeln der Datennutzung und Datenverarbeitung bleiben unberührt.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer gemeinsamen Datei der deutschen Sicherheitsbehörden zur Beobachtung und Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus (Anti-Terror-Datei-Gesetz)
§ 1 Gegenseitige Information
§ 2 Gemeinsame Datei
§ 3 Datenschutzrechtliche Verantwortung und Kontrolle
§ 4 Errichtungsanordnung
§ 5 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzungen des Gesetzentwurfs
II. Schwerpunkte des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Finanzielle Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Drucksache 803/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (EPA) als Einrichtung der Europäischen Union KOM (2004) 623 endg.; Ratsdok. 13506/04
... Der Europäische Rat hat in Schlussfolgerung 47 seiner Tagung vom Tampere die Einrichtung einer Europäischen Polizeiakademie für die Schulung von hochrangigen Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden gefordert, die als ein Netz der bestehenden nationalen Ausbildungseinrichtungen tätig wird. Am 22. Dezember 2000 nahm der Rat den Beschluss über die Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (EPA)1 an, in dem die Ziele und Aufgaben der EPA festgelegt sind.
Drucksache 551/04 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes
... Das Phänomen des so genannten "Stalking", also der fortgesetzten Verfolgung, Belästigung und Bedrohung einer anderen Person gegen deren Willen, gewinnt in der Praxis der Strafverfolgung zunehmende Bedeutung. Namentlich in jüngerer Zeit sind massive Fälle aufgetreten, in denen die Opfer auf Grund des vom Täter in Gang gesetzten Terrors in ihrer Lebensführung schwerwiegend beeinträchtigt wurden, beispielsweise ihre Wohnung nur noch selten und gegebenenfalls unter Schutzvorkehrungen verließen, ihre Arbeitsstelle und sogar den Wohnsitz wechseln mussten usw. Auch sind mehrere tragische Fälle mit tödlichem Ausgang bekannt geworden.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Drucksache 798/04
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung über die Benennung und Einrichtung der nationalen Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen (Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung - EJTAnV )
... zugewiesenen Aufgaben als Strafverfolgungsbehörde erhoben hat, in einer gesonderten Datei. § 490 der Strafprozeßordnung bleibt unberührt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Nationale Anlaufstelle für Terrorismusfragen
§ 2 Verarbeitung der durch den Generalbundesanwalt erhobenen Informationen
§ 3 Übermittlung von Informationen durch die Staatsanwaltschaften der Länder und deren Prüfung
§ 4 Befugnisse des Generalbundesanwalts in seiner Eigenschaft als nationale Anlaufstelle, Zweckbindung
§ 5 Schutz personenbezogener Informationen
§ 6 Aufsicht
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und Hintergrund der Verordnung
II. Umsetzungsbedarf
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
1. Zu § 1 Nationale Anlaufstelle
2. Zu § 2 Verarbeitung der durch den Generalbundesanwalt erhobenen Informationen
3. Zu § 3 Übermittlung von Informationen durch die Staatsanwaltschaften der Länder und deren Prüfung
4. Zu § 4 Befugnisse der nationalen Anlaufstelle, Zweckbindung
5. Zu § 5 Schutz personenbezogener Informationen
6. Zu § 6 Aufsicht
7. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 767/04
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz vor Opfer von Zwangsheirat (Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz)
... Dieses Versäumnis zieht erhebliche Defizite in der Strafverfolgung sowie in der Betreuung der Betroffenen nach sich: Die Praxis zeigt, dass die rechtlichen Instrumente nicht ausreichen, um Zwangsheiraten wirksam zu bekämpfen und den Opfern von Zwangsheirat angemessenen Schutz zu gewähren. Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, die Zwangsheirat wirksamer zu bekämpfen und im zivilrechtlichen Bereich die Rechtsstellung der Opfer von Zwangsehen zu stärken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Zwangsheirat in Deutschland
2. Formen und Gründe der Zwangsheirat
3. Ausmaß der Zwangsheirat
4. Zwangsheirat als Menschenrechtsverletzung
5. Rechtliche Defizite
II. Lösung
1. Strafrecht
2. Zivilrecht
III. Kosten und Preise
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 6 Nr. 4
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 234b neu
II. Zu Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
1. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1317 :
2. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 1318 :
III. Zu Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch
IV. Zu Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 983/04
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa
...
d) die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden oder
entsprechenden Behörden der Mitgliedstaaten im Rahmen
der Strafverfolgung sowie des Vollzugs und der
Vollstreckung von Entscheidungen zu erleichtern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Teil II
Drucksache 738/3/04
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels - Antrag des Freistaates Bayern -
... a.F.) ersatzlos aufgehoben. Sie hat damit von der Bordell- und Zuhälterszene den Druck der Strafverfolgung genommen. Die Strafverfolgungsbehörden haben keine zureichenden Ermittlungsansätze mehr, um in die Bordell- und Zuhälterszene einzudringen und die Opfer des Menschenhandels effektiv vor Ausbeutung zu schützen. Der Bundesrat hält es für dringend erforderlich, das alte Recht wieder in Kraft zu setzen.
Drucksache 406/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative der Französischen Republik, Irlands, des Königreichs Schweden und des Vereinigten Königreichs für einen Rahmenbeschluss über die Vorratsspeicherung von Daten, die in Verbindung mit der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet und aufbewahrt werden, oder von Daten, die in öffentlichen Kommunikationsnetzen vorhanden sind, für die Zwecke der Vorbeugung, Untersuchung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich Terrorismus Ratsdok. 8958/04
... (3) Der Rat weist in seinen Schlussfolgerungen vom 20. September 2001 darauf hin, dass dafür Sorge zu tragen ist, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit erhalten, im Zusammenhang mit kriminellen Handlungen zu ermitteln, die unter Anwendung elektronischer Kommunikationssysteme begangen wurden, und Maßnahmen gegen die Urheber zu ergreifen, wobei darauf zu achten ist, dass ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und der Notwendigkeit des Zugangs der Strafverfolgungsbehörden zu Daten für strafrechtliche Ermittlungszwecke gewährleistet wird. Der Rat weist in seinen Schussfolgerungen vom 19. Dezember 2002 darauf hin, dass die beträchtliche Zunahme der Möglichkeiten elektronischer Kommunikation dazu geführt hat, dass Daten über die Verwendung elektronischer Kommunikation heutzutage ein besonders wichtiges und hilfreiches Mittel bei der Vorbeugung, Untersuchung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten, insbesondere von organisierter Kriminalität und Terrorismus, darstellen.
Drucksache 738/2/04
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels - Antrag des Freistaates Bayern -
... Der Schutz der Opfer des Menschenhandels muss ein staatliches Anliegen sein. Dies erfordert eine effektive strafrechtliche Verfolgung der Menschenhändler sowie die ständige Überprüfung, ob das gesetzliche Instrumentarium zur Bekämpfung des Menschenhandels verbessert werden kann. Nicht zielführend, sondern eher kontraproduktiv erscheint demgegenüber der Weg, die Strafbarkeit auf die "Freier" der betroffenen Prostituierten auszudehnen. Ein solcher Straftatbestand würde mindestens voraussetzen, dass es sich bei der Prostituierten um das Opfer eines Menschenhändlers handelt und dass der "Freier" diesen Umstand kennt. Beides müsste durch die Strafverfolgungsbehörden nachgewiesen werden. Es ist nach den polizeilichen Erfahrungen abzusehen, dass dieser Ansatz dazu führen würde, die Ermittlungsressourcen zu zersplittern, ohne eine Verurteilung der "Freier" zu erreichen. Wer die Dienste einer ausländischen Prostituierten in Anspruch nimmt, hat in aller Regel keine Kenntnis von deren Lebensumständen. Ob dies auch im konkreten Einzelfall zutrifft, müsste aber bei Schaffung eines entsprechenden Straftatbestands immer in einem Ermittlungsverfahren gegen die Kunden der Menschenhandelsopfer geprüft werden. Dadurch würden Ermittlungskapazitäten für Abklärungen gebunden, deren negatives Ergebnis absehbar ist. Zugleich würden diese Ermittlungskapazitäten bei der Verfolgung der Menschenhändler fehlen.
Drucksache 849/2/04
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts TOP18 der 806. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2004
... In diesem Zusammenhang ist bedeutsam, dass mit dem Verlöbnis ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Verlobten verbunden ist. Jedes Zeugnisverweigerungsrecht steht jedoch in einem Spannungsverhältnis zu den Interessen des Staates an einer effektiven Strafverfolgung. Im Vergleich zu den übrigen Zeugnisverweigerungsrechten aus persönlichen Gründen gemäß § 52
Drucksache 738/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels
... a.F.) ersatzlos aufgehoben. Sie hat damit von der Bordell- und Zuhälterszene den Druck der Strafverfolgung genommen. Die Strafverfolgungsbehörden haben keine zureichenden Ermittlungsansätze mehr, um in die Bordell- und Zuhälterszene einzudringen und die Opfer des Menschenhandels effektiv vor Ausbeutung zu schützen. Der Bundesrat hält es für dringend erforderlich, das alte Recht wieder in Kraft zu setzen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels
Drucksache 726/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 16. Oktober 2001 zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
... Die Nutzung des legalen Geld- und Kapitalverkehrs durch Straftäter stellt die Ermittlungsbehörden vor besondere Probleme. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die bestehenden Instrumente der Strafverfolgungsbehörden den schnell sich wandelnden Entwicklungen im kriminellen Sektor nicht ausreichend gerecht werden. Terrorismus und organisierte Kriminalität können ohne eine ausreichende finanzielle Grundlage nicht existieren. Insbesondere die Ereignisse des 11. September 2001 haben weltweit das Bewusstsein für den Zusammenhang zwischen terroristischen Anschlägen und undurchschaubaren Zahlungsströmen geschärft. Die Umwandlung von illegalem zu legalem Geld ist für Straftäter daher notwendige Handlungsvoraussetzung. Es war daher erforderlich, auch den Strafverfolgungsbehörden die für eine moderne und effektive Strafverfolgung notwendigen Instrumentarien an die Hand zu geben.
Drucksache 910/04
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Wahldelikte - (... StrÄndG )
... wird zu nicht sicher abschätzbaren, jedoch voraussichtlich geringfügigen Mehrbelastungen bei den Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten führen. Im Interesse eines verbesserten Rechtsgüterschutzes kann dies hingenommen werden.
Drucksache 995/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Initiative des Königreichs Schweden mit dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf schwerwiegende Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen
Initiative des Königreichs Schweden mit dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf schwerwiegende Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen
Drucksache 722/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung)
... herbeiführen, um dieses Ermittlungsinstrument zur Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung zu erhalten. Die akustische Wohnraumüberwachung hat sich als unverzichtbar erwiesen, um die strafrechtliche Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer besonders schwerer Formen von Kriminalität zu verbessern, insbesondere bei der Ermittlung und Überführung der Hauptverantwortlichen, der Organisatoren, der Finanziers und der Drahtzieher solcher Straftaten (vgl. BT-Drucks. 13/8651 S. 9 f.).
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozeßordnung
1. Die §§ 100c bis 100f werden wie folgt gefasst: „§ 100c
§ 100d
§ 100e
§ 100f
2. In § 100i Abs. 2
3. § 101 wird wie folgt geändert:
4. In § 110e Halbsatz 2
5. In § 477 Abs. 2 Satz 2
6. In § 163d Abs. 2 Satz 2 und § 163f Abs. 3 Satz 2
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
1. § 74a wird wie folgt geändert:
2. An § 120 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem
Artikel 4 Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung vom 20. Dezember 2001
Artikel 5 Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
4 I.
4 II.
4 III.
4 IV.
4 V.
4 VI.
Drucksache 995/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Initiative des Königreichs Schweden mit dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf schwerwiegende Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen Ratsdok. 10215/04
Initiative des Königreichs Schweden mit dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf schwerwiegende Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen Ratsdok. 10215/04
Drucksache 722/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung)
... (vgl. Urteilsumdruck Absatz Nr. 147 - 148). Die Vorschrift soll gestrichen werden, um die Arbeit der Strafverfolgungsorgane nicht noch durch zusätzlicheHemmnisse zu erschweren.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1, § 100f Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1 Nr. 1 StPO
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 4 Buchstabe b StPO ,
4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StPO
5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c1 - neu - StPO
6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 StPO
7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 und 7 StPO
8. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 Satz 1 StPO
9. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 Satz 5 StPO
10. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 Satz 6 StPO
11. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 6 StPO
12. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 1 Satz 6, Abs. 9 Satz 4 StPO ,
13. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 4 Satz 2 StPO
14. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO
15. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO
16. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO
17. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 6 Satz 1, Nr. 1 und 3 StPO
18. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 6 Nr. 1 und 2 StPO
Drucksache 995/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative des Königreichs Schweden mit dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf schwerwiegende Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen
Initiative des Königreichs Schweden mit dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf schwerwiegende Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen
Drucksache 738/4/04
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels - Antrag des Freistaates Bayern -
... a.F.) ersatzlos aufgehoben. Sie hat damit von der Bordell- und Zuhälterszene den Druck der Strafverfolgung genommen. Die Strafverfolgungsbehörden haben keine zureichenden Ermittlungsansätze mehr, um in die Bordell- und Zuhälterszene einzudringen und die Opfer des Menschenhandels effektiv vor Ausbeutung zu schützen. Der Bundesrat hält es für dringend erforderlich, das alte Recht wieder in Kraft zu setzen.
Drucksache 725/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
... Anzeigen eines Mitgliedstaats zum Zweck der Strafverfolgung durch die Gerichte eines anderen Mitgliedstaats im Sinne von Artikel 21 des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens und von Artikel 42 des Benelux-Übereinkommens können Gegenstand des unmittelbaren Verkehrs zwischen den zuständigen Justizbehörden sein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Gesetz
Artikel 1 Dem in Brüssel am 29. Mai 2000 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt - über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
2 Übereinkommen
Titel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Verhältnis zu anderen Übereinkommen über Rechtshilfe
Artikel 2 Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Schengen-Besitzstand
Artikel 3 Verfahren, in denen ebenfalls Rechtshilfe geleistet wird
Artikel 4 Formvorschriften und Verfahren bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen
Artikel 5 Übersendung und Zustellung von Verfahrensurkunden
Artikel 6 Übermittlung von Rechtshilfeersuchen
Artikel 7 Informationsaustausch ohne Ersuchen
Titel II Ersuchen um bestimmte spezifische Formen der Rechtshilfe
Artikel 8 Rückgabe
Artikel 9 Zeitweilige Überstellung inhaftierter Personen zu Ermittlungszwecken
Artikel 10 Vernehmung per Videokonferenz
Artikel 11 Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen per Telefonkonferenz
Artikel 12 Kontrollierte Lieferungen
Artikel 13 Gemeinsame Ermittlungsgruppen
Artikel 14 Verdeckte Ermittlungen
Artikel 15 Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten
Artikel 16 Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten
Titel III Überwachung des Telekommunikationsverkehrs
Artikel 17 Für die Anordnung der Überwachung von Telekommunikationsverkehr zuständige Behörden
Artikel 18 Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs
Artikel 19 Überwachung des Telekommunikationsverkehrs im eigenen Hoheitsgebiet durch Einschaltung von Dienstanbietern
Artikel 20 Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe eines anderen Mitgliedstaats
Artikel 21 Übernahme der den Betreibern von Telekommunikationsanlagen entstehenden Kosten
Artikel 22 Bilaterale Vereinbarungen
Titel IV
Artikel 23 Schutz personenbezogener Daten
Titel V Schlussbestimmungen
Artikel 24 Erklärungen
Artikel 25 Vorbehalte
Artikel 26 Territorialer Geltungsbereich
Artikel 27 Inkrafttreten
Artikel 28 Beitritt neuer Mitgliedstaaten
Artikel 29 Inkrafttreten für Island und Norwegen
Artikel 30 Verwahrer
Erklärung des Rates zu Artikel 10 Absatz 9
Denkschrift
I. Allgemeines
II . Neuerungen durch das Übereinkommen
III. Verhältnis zu anderen Übereinkommen
I V. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung
V. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Drucksache 283/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über bestimmte Maßnahmen, die zur Bekämpfung des Terrorismus und anderer schwerwiegender Formen der Kriminalität, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung des Informationsaustauschs, zu treffen sind Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten KOM (2004) 221 endg.; Ratsdok. 8200/04
... " und bestimmte Straftaten im Zusammenhang mit dem Terrorismus mit höheren Freiheitsstrafen als denjenigen bedroht werden, die nach innerstaatlichem Recht für solche Straftaten vorgesehen sind, wenn sie außerhalb eines terroristischen Kontextes begangen werden; das Anführen einer terroristischen Vereinigung und die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sind mit Freiheitsstrafen zu bedrohen, deren Höchstmaß mindestens 15 Jahre bzw. mindestens 8 Jahre beträgt. Außerdem werden eine Reihe von Sanktionen aufgezählt, die gegen juristische Personen verhängt werden können (vor allem Maßnahmen des Ausschlusses von öffentlichen Zuwendungen oder Hilfen, das Verbot der Ausübung einer Handelstätigkeit, die richterliche Aufsicht, die Auflösung und die Schließung von Einrichtungen). Ferner sieht der Beschluss eine Regelung für "reuige" Straftäter vor; so werden besondere Umstände berücksichtigt, d.h. die Mitgliedstaaten können die Haftstrafen mildern, wenn der Terrorist sich von seiner terroristischen Aktivität lossagt und den Verwaltungs- und Justizbehörden bestimmte Informationen liefert. Und schließlich legt der Rahmenbeschluss Regeln für die Gerichtsbarkeit fest und sieht Bestimmungen zur Erleichterung der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der Zentralisierung der Strafverfolgung vor.
Mitteilung
1. Einführung
2. Terrorismusbekämpfung: STÄRKERES Europäisches Engagement
3. das Instrumentarium zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität IN der EU MUSS verstärkt werden.
4. eine elektronische Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, gegen die restriktive Antiterrormassnahmen gerichtet SIND oder gegen die strafrechtlich ermittelt WIRD, sollte erstellt werden.
5. ES sollte angestrebt werden, IN jedem Mitgliedstaat EIN effizientes nationales System für die Registrierung von Bankkonten einzurichten, das eine rasche Antwort auf Rechtshilfeersuchen ZU Konten und Bankbewegungen ermöglicht.
6. ES Bedarf eines Mechanismus, der das sammeln und übermitteln von Informationen ermöglicht und damit das vordringen terroristischer Vereinigungen IN legale Tätigkeitsbereiche verhindert.
7. IM Hinblick auf eine wirksamere Bekämpfung der Kriminalität und Insbesondere des Terrorismus sollte AUCH die Einführung eines Europäischen Strafregisters erwogen werden.
8. ES MUSS EIN umfassender Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und den für die Terrorismusbekämpfung zuständigen Stellen der Union stattfinden.
9. Schlussfolgerungen
Vorschlag
Begründung
3 Einführung
Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln
4 Erwägungsgründe
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Vorschlag
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Austausch von Informationen über terroristische Straftaten
Artikel 3 Gemeinsame Ermittlungsgruppen
Artikel 4 Ersuchen um Rechtshilfe und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
Artikel 5 Aufhebung geltender Bestimmungen
Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 657/04 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer gemeinsamen Datei der deutschen Sicherheitsbehörden zur Beobachtung und Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus (Anti-Terror-Datei-Gesetz)
... (3) Die Daten der gemeinsamen Datei dürfen zu Zwecken der Strafverfolgung nur im Einvernehmen mit der jeweils speichernden Stelle genutzt werden. Die für die in § 1 genannten Behörden bestehenden gesetzlichen Regeln der Datennutzung und Datenverarbeitung bleiben unberührt.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage
§ 1 Gegenseitige Information
§ 2 Gemeinsame Datei
§ 3 Datenschutzrechtliche Verantwortung und Kontrolle
§ 4 Errichtungsanordnung
§ 5 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzungen des Gesetzentwurfs
II. Schwerpunkte des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Finanzielle Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Drucksache 155/03 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Verfahrensgarantien in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union KOM (2003) 75 endg.; Ratsdok. 6781/03
... 1. Die Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsraums setzt gegenseitiges Vertrauen der Mitgliedstaaten in die Rechtssysteme der anderen voraus. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bundesrat das mit dem Grünbuch verfolgte Anliegen, die Frage eines Bedarfs für die gemeinschaftsweite Einführung von Mindeststandards für Personen, die einer Straftat verdächtig oder beschuldigt oder die wegen einer Straftat angeklagt oder verurteilt sind, einer Prüfung zu unterziehen.
4. Zu den in dem Grünbuch angesprochenen Themen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:
5. Erster Bereich - Vertretung durch einen Rechtsbeistand
6. Zweiter Bereich - Beiziehung von Gerichtsübersetzern und -dolmetschern
7. Dritter Bereich - Angemessener Schutz für besonders schutzbedürftige Personen
8. Fünfter Bereich - Kenntnis bestehender Rechte/Letter of Rights
9. Sechster Bereich - Konsularischer Beistand
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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