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0553/07
0646/07
0508/07B
0798/07
0064/07
0548/07
0223/4/07
0788/07
0016/1/07
0148/07
0088/07
0353/1/07
0511/07
0150/07B
0228/07
0862/07
0275/1/07
0500/07
0827/07B
0364/07
0273/07
0150/07
0016/07B
0063/07
0116/1/07
0661/07
0118/07
0825/07
0489/07
0677/07
0826/07
0508/1/07
0414/07
0572/2/07
0722/07
0748/07
0720/07A
0031/07B
0218/07
0696/07
0377/1/07
0383/07
0665/07
0144/07
0275/07
0031/1/07
0798/2/07
0827/07
0551/07
0121/07
0920/07
0016/07
0256/06
0612/06
0030/1/06
0688/06B
0660/06B
0425/1/06
0658/06
0550/1/06
0425/06B
0780/06
0688/1/06
0526/1/06
0650/06
0359/06B
0429/06
0520/06
0556/06
0224/06
0041/06B
0385/06
0817/06B
0467/06
0675/06
0359/06
0886/1/06
0394/06
0932/06
0672/06
0053/06
0041/1/06
0781/06
0354/06
0041/06
0680/1/06
0626/06
0817/06
0865/06
0179/06
0474/06
0526/06B
0348/06B
0348/06
0688/06
0258/06
0830/06
0260/06
0230/06
0680/06
0155/06
0425/06
0654/06
0600/06
0680/06B
0394/06B
0654/06B
0070/06
0654/1/06
0944/06
0556/06B
0070/06B
0359/1/06
0053/06B
0184/06
0359/2/06
0363/06
0070/1/06
0030/06B
0550/06B
0556/1/06
0176/06
0660/06
0676/06
0629/06
0348/1/06
0362/06
0394/1/06
0219/06
0053/1/06
0831/06
0606/1/05
0518/1/05
0606/05
0603/05B
0431/05
0166/05
0900/05
0351/05
0377/05
0150/05
0154/1/05
0764/1/05
0142/05
0006/05
0518/2/05
0140/05B
0512/05B
0203/05B
0763/05
0239/05
0400/05
0881/05
0770/05B
0770/1/05
0871/05
0140/05
0733/05
0329/05
0085/05
0606/05B
0333/05
0851/05
0018/05
0154/05B
0512/1/05
0241/05
0511/05
0490/05
0600/05B
0578/05
0721/05
0518/05B
0521/1/05
0806/05
0203/05
0617/1/05
0318/05
0151/05
0546/05B
0940/05
0395/05
0354/05
0603/05
0723/05
0352/05
0429/05
0359/1/05
0769/05
0723/2/05
0615/05
0871/1/05
0225/05
0687/05
0603/1/05
0359/05
0623/05
0099/05
0092/05
0197/05
0600/05
0304/05
0575/05
0692/05
0764/05B
0617/05
0436/05
0154/05
0561/05
0871/05B
0574/05
0723/1/05
0196/05
0399/05
0723/05B
0770/05
0600/1/05
0122/05
0617/05B
0764/05
0773/04B
0720/04B
0846/04B
0738/04
0720/1/04
0662/04
0846/1/04
0657/04
0803/04
0196/04B
0551/04B
0798/04
0767/04
0983/04
0738/3/04
0406/04
0720/04
0738/2/04
0849/2/04
0738/04B
0726/04
1012/04
0910/04
0995/04B
0722/04
0918/04
0995/1/04
0722/1/04
0995/04
0738/4/04
0725/04
0283/04
0657/04B
0722/04B
0299/03
0155/03B
0450/03
Drucksache 623/05

... Das praktische Bedürfnis für eine Beteiligung von Sachverständigen aus Drittstaaten und Drittstellen an den Europol-Analysegruppen ergab sich unmittelbar nach den Terroranschlägen des 11. September 2001. Eine Beteiligung von Sachverständigen der Strafverfolgungsbehörden der USA wäre zu diesem Zeitpunkt notwendig und sinnvoll gewesen, war jedoch aufgrund der Einschränkungen des Artikels 10 Europol-Übereinkommen a. F. nicht möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung zu dem Protokoll

Artikel 2
Änderung des Europol-Gesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1

1. Artikel 2 erhält folgende Fassung:

2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

4. Folgender Artikel wird eingefügt:

5. Artikel 9 wird wie folgt geändert:

6. Artikel 10 wird wie folgt geändert:

7. Artikel 12 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 16 erhält folgende Fassung:

9. Artikel 18 wird wie folgt geändert:

10. Artikel 21 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

11. In Artikel 22 wird folgender Absatz hinzugefügt:

12. In Artikel 24 Absatz 6 erhält der Satzteil:

13. In Artikel 26 Absatz 3 wird der Passus

14. Artikel 28 wird wie folgt geändert:

15. In Artikel 29 Absatz 3 erhält Nummer 6 folgende Fassung:

16. In Artikel 30 Absatz 1 wird die Formulierung

17. Der folgende Artikel wird eingefügt:

18. Artikel 34 erhält folgende Fassung:

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

1. Artikel 1 Nr. 1 zu Artikel 2 Europol-Übereinkommen

1.1 Artikel 2 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

1.2 Artikel 2 Abs. 2 Europol-Übereinkommen

1.3 Artikel 2 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

1.4 Streichung von Artikel 2 Abs. 5 Europol-Übereinkommen

2. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a zu Artikel 3 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

3. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b zu Artikel 3 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

4. Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a zu Artikel 4 Abs. 2 Europol-Übereinkommen

6. Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c zu Artikel 4 Abs. 7 Europol-Übereinkommen

7. Artikel 1 Nr. 4 zu Artikel 6a Europol-Übereinkommen

8. Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c zu Artikel 9 Abs. 1 Satz 1 Europol-Übereinkommen

9. Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b zu Artikel 9 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

10. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a zu Artikel 10 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

11. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b zu Artikel 10 Abs. 2 Nr. 1 Europol-Übereinkommen

12. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c zu Artikel 10 Abs. 2 Nr. 2 Europol-Übereinkommen

13. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d zu Artikel 10 Abs. 5 Europol-Übereinkommen

14. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe e zu Artikel 10 Abs. 8 Europol-Übereinkommen

15. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe f zu Artikel 10 Abs. 9 Europol-Übereinkommen

16. Artikel 1 Nr. 7 zu Artikel 12 Europol-Übereinkommen

17. Artikel 1 Nr. 8 zu Artikel 16 Europol-Übereinkommen

18. Artikel 1 Nr. 9 zu Artikel 18 Abs. 1 Nr. 3 Europol-Übereinkommen

19. Artikel 1 Nr. 10 zu Artikel 21 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

20. Artikel 1 Nr. 11 zu Artikel 22 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

21. Artikel 1 Nr. 12 zu Artikel 24 Abs. 6 Europol-Übereinkommen

22. Artikel 1 Nr. 13 zu Artikel 26 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

23. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a zu Artikel 28 Nr. 1 Europol-Übereinkommen

24. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 3a und Nr. 4a Europol-Übereinkommen

25. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe c zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 7 Europol-Übereinkommen

26. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe d zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 14a Europol-Übereinkommen

27. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe e zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 22 Europol-Übereinkommen

28. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe f zu Artikel 28 Abs. 10 Europol-Übereinkommen

29. Artikel 1 Nr. 15 zu Artikel 29 Abs. 3 Nr. 6 Europol-Übereinkommen

30. Artikel 1 Nr. 16 zu Artikel 30 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

31. Artikel 1 Nr. 17 zu Artikel 32a Europol-Übereinkommen

32. Artikel 1 Nr. 18 zu Artikel 34 Europol-Übereinkommen

33. Artikel 1 Nr. 19 zu Artikel 35 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

34. Artikel 1 Nr. 20 zu Artikel 39 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

35. Artikel 1 Nr. 21 zu Artikel 42 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

36. Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe a zu Artikel 43 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

37. Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe b zu Artikel 43 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

38. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a zum ersten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

39. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b zum zweiten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

40. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c zum dritten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

41. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe d zum dritten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

42. Artikel 1 Nr. 24

43. Artikel 2

44. Artikel 3

45. Artikel 4

46. Artikel 5

47. Erklärung des Rates Anlage

Anlage zur
Denkschrift


 
 
 


Drucksache 99/05

... Die molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen zum Nachweis der Identität eines Spurenlegers wird zunehmend zur Standardmaßnahme staatsanwaltschaftlicher und polizeilicher Ermittlungstätigkeit. Als besonders erfolgreich erweist sich dabei die Nutzung der DNA-Datei des Bundeskriminalamtes, die in einer ständig steigenden Anzahl von Fällen die schnelle und zuverlässige Identifikation von Spurenlegern ermöglicht. Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden besteht ein dringendes Bedürfnis, den Aufbau und die Pflege der DNA-Analyse-Datei auf eine breitere Grundlage zu stellen und damit die Effizienz der Tataufklärung weiter zu verbessern. Dieses Bedürfnis begründet sich auch in einer Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Straftaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 99/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Anlage

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 2
Änderung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes

Artikel 3
Zitiergebot

Artikel 4
Übergangsvorschrift

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 2

Zu a

Zu b

Zu Nummer 3

Zu b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 92/05

... Durch die neuen, bisher in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung enthaltenen Bestimmungen zum Verbraucherschutz und die in den Vorschriften des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs mit 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern geregelten Tatbestände sind zusätzliche Kosten für den Bundeshaushalt nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Gemeinden ergeben sich ebenfalls nicht. Dies gilt gleichermaßen für die geänderten Vorschriften zum Notruf, zur Auskunftserteilung für die Strafverfolgungsbehörden und für die Tätigkeiten der Regulierungsbehörde in Bezug auf die Vorgaben für die technische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/05




A. Ziele

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Entwurf

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes 190-4

Artikel 2
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes 367-3

Artikel 3
Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftung

§ 451
(unbesetzt)

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftungsbegrenzung

§ 45
Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen

§ 45a
Nutzung von Grundstücken

§ 45b
Entstörungsdienst

§ 45c
Normgerechte technische Dienstleistung

§ 45d
Netzzugang

§ 45e
Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis

§ 45f
Vorausbezahlte Leistung

§ 45g
Verbindungspreisberechnung

§ 45h
Rechnungsinhalt, Teilzahlungen

§ 45i
Beanstandungen

§ 45j
Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens

§ 45k
Sperre

§ 45m
Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse

§ 45n
Veröffentlichungspflichten

§ 45o
Rufnummernmissbrauch

§ 45
P Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen

§ 47a
Schlichtung

Artikel 4
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 451
Kurzwahldienste

§ 661
Umgehungsverbot.

§ 66a
Preisangabe

§ 66b
Preisansage

§ 66c
Preisanzeige

§ 66d
Preishöchstgrenzen

§ 66e
Verbindungstrennung

§ 66f
Anwählprogramme (Dialer)

§ 66g
Wegfall des Entgeltanspruchs

§ 66h
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66i
R-Gespräche

§ 66
J Rufnummernübermittlung

§ 66k
Internationaler entgeltfreier Telefondienst

§ 661
Umgehungsverbot

Artikel 5
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 45a)

4 Nutzungsvertrag

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu 5 45 a Nutzung von Grundstücken

Zu § 45b

Zu § 45c

Zu § 45d

Zu § 45e

Zu § 45f

Zu § 45q

Zu § 45h

Zu 45i Beanstandungen

Zu § 451

Zu § 45k

Zu § 45m

Zu § 45n

Zu § 45o

Zu § 45p

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 66a

Zu § 66b

Zu § 66c

Zu § 66d

Zu § 66e

Zu § 66f

Zu § 66q

Zu § 66h

Zu § 66i

Zu § 66i

Zu § 66k

Zu § 661

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 600/05

... Artikel 5 - Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/05




Begründung

Begründung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmung

Artikel 3
Straftat

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Umsetzung

Artikel 6
Inkrafttreten

Artikel 7

Begründung

Begründung

Inhalt des Vorschlags

Artikel 1
- Gegenstand

Artikel 2
- Strafmaß

Artikel 3
- Erweiterte Einziehungsbefugnisse

Artikel 4
- Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 5
- Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 6
- Einleitung der Strafverfolgung

Artikel 7
- Umsetzung

Artikel 8
bestimmt, dass der Rahmenbeschluss am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft tritt.

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Strafrahmen

Artikel 3
Erweiterte Einziehungsbefugnisse

Artikel 4
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 5
Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 6
Einleitung der Strafverfolgung

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 304/05

... 1. Strafverfolgungsbehörden oder für Straf - und Bußgeldsachen zuständige Gerichte,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/05




Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist (Wertpapierprospektgesetz - WpPG)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots

§ 4
Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere

Abschnitt 2
Erstellung des Prospekts

§ 5
Prospekt

§ 6
Basisprospekt

§ 7
Mindestangaben

§ 8
Nichtaufnahme von Angaben

§ 9
Gültigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars

§ 10
Jährliches Dokument

§ 11
Angaben in Form eines Verweises

§ 12
Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten

Abschnitt 3
Billigung und Veröffentlichung des Prospekts

§ 13
Billigung des Prospekts

§ 14
Hinterlegung und Veröffentlichung des Prospekts

§ 15
Werbung

§ 16
Nachtrag zum Prospekt

Abschnitt 4
Grenzüberschreitende Angebote und Zulassung zum Handel

§ 17
Grenzüberschreitende Geltung gebilligter Prospekte

§ 18
Bescheinigung der Billigung

Abschnitt 5
Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten

§ 19
Sprachenregelung

§ 20
Drittstaatemittenten

Abschnitt 6
Zuständige Behörde und Verfahren

§ 21
Befugnisse der Bundesanstalt

§ 22
Verschwiegenheitspflicht

§ 23
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 24
Vorsichtsmaßnahmen

§ 25
Bekanntmachung von Maßnahmen

§ 26
Sofortige Vollziehung

§ 27
Register

§ 28
Gebühren und Auslagen

§ 29
Benennungspflicht

§ 30
Bußgeldvorschriften

§ 31
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

§ 8j
Werbung

§ 8k
Verschwiegenheitspflicht

§ 11
Veröffentlichung ergänzender Angaben

§ 12
Hinweis auf Verkaufsprospekt

§ 16
Gebühren

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

§ 35
(weggefallen).

§ 55
Haftung für den Prospekt.

§ 55
Haftung für den Prospekt

Artikel 4
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

§ 51
Veröffentlichung der Zulassung

§ 71
Ordnungswidrigkeiten

§ 72a
Übergangsvorschrift

Artikel 5
Änderung des Investmentgesetzes

§ 102
Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 6
Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 7a
Änderung des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Aufhebung der Verkaufsprospekt

Artikel 9a
Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Verkaufsprospektgesetz auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 575/05

... ), in der die Notwendigkeit eines integrierten Ansatzes der Gemeinschaft betont wird, der sich, unter anderem, auf die situationsgerechte Verständigung zwischen Behörden und Bevölkerung im Krisenfall, die Rolle von Europol bei der Einrichtung eines Strafverfolgungsnetzes zur Bekämpfung des Terrorismus und der Erstellung eines Europäischen Programms zum Schutz kritischer Infrastrukturen (EPCIP), die Sicherheitsforschung und die strukturierte Einbindung relevanter Bereiche des Privatsektors konzentrieren sollte,



Drucksache 764/05 (Beschluss)

... 2. Er begrüßt insbesondere die Intention des Rahmenbeschlussvorschlags, nach dem der grenzüberschreitende Austausch von strafverfolgungsrelevanten Informationen zwischen den Mitgliedstaaten - gerade bei der Terrorismusverhütung und -bekämpfung - nicht durch Unterschiede beim Datenschutz behindert und mit dem zugleich sichergestellt werden soll, dass insbesondere im Hinblick auf die Verwirklichung des Verfügbarkeitsgrundsatzes die Grundrechte und vor allem das Recht auf den Schutz der Privatsphäre sowie der Schutz personenbezogener Daten in der gesamten EU gewahrt bleiben.



Drucksache 617/05

... Die Erfahrungen mit dem Gewaltschutzgesetz zeigen, dass sich das Gesetz, mit dem u. a. der zivilgerichtliche Schutz bei Nachstellungen verbessert werden sollte, mit seinen Instrumentarien in der Praxis zwar bewährt und zu einem verbesserten Opferschutz geführt hat. Im Bereich Stalking wird allerdings von Seiten der Strafverfolgungsbehörden und Opfer für einen noch effektiveren Schutz vor Nachstellungshandlungen die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes gefordert. Dies hängt nur zum Teil mit Umsetzungsdefiziten und der Tatsache zusammen, dass Strafverfahren nach § 4 des Gewaltschutzgesetzes bislang noch eher selten sind und gut drei Viertel aller Anzeigen nicht zu einer gerichtlichen Ahndung führen. Staatsanwälte und Opfer beklagen vielmehr die Schwierigkeit, Polizei und Gerichte von der Relevanz der Beeinträchtigung zu überzeugen. Dies entspricht auch den Erkenntnissen neuerer empirischer Studien, die zu dem Ergebnis gelangen, dass viele Opfer sich von der Polizei nicht hinreichend unterstützt fühlten. Dies wird auch darauf zurückgeführt, dass es keinen Straftatbestand gibt, der dem Gesamtbild der Taten gerecht wird. Vor diesem Hintergrund wird mit der Aufnahme eines Straftatbestandes in das Kernstrafrecht die Erwartung verknüpft, dass dadurch ein besserer Opferschutz erreicht werden kann und Strafbarkeitslücken geschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten Keine

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 241b
Nachstellung

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

1. § 374 Abs. 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:

2. In § 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e wird nach dem Wort „nach“ die Angabe „§ 241b des Strafgesetzbuches und“ eingefügt.

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 436/05

... dem Weltrechtsprinzip zu unterstellen. Ein Verstoß gegen das Nichteinmischungsprinzip oder eine tatsächliche Überforderung der Strafverfolgungsbehörden ist damit nicht verbunden, da es auch bei diesen Auslandstaten eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunktes für die Strafverfolgung bedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

§ 14
Überleitungsvorschrift zum Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz

Artikel 4
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Zwangsverheiratung in Deutschland

2. Formen und Gründe der Zwangsheirat

3. Ausmaß der Zwangsheirat

4. Zwangsheirat als Menschenrechtsverletzung

5. Rechtliche Defizite

II. Lösungen

1. Strafrecht

2. Zivilrecht

3. Öffentliches Recht

III. Kosten und Preise

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 6 Nr. 4

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 234b neu

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Streichung in § 240 Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 StGB

II. Zu Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

1. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1317 :

2. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 1318 :

3. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 2339 :

III. Zu Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

IV. Zu Artikel 4 Änderung des Aufenthaltsgesetzes

1. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 37 AufenthG

2. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 51 AufenthG

V. Zu Artikel 5 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 154/05

... Wie aus der Strategie der Europäischen Union für den Beginn des neuen Jahrtausends zur Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität (2000/C 124/01) hervorgeht, ist die organisierte Kriminalität ihrem Wesen nach dynamisch und nicht an starre Strukturen gebunden. Es hat sich gezeigt, dass sie in der Lage ist, entsprechend den sich wandelnden Marktkräften und Gegebenheiten auf unternehmerische, geschäftsmäßige und hochflexible Weise vorzugehen. Gruppierungen der organisierten Kriminalität sind im Allgemeinen nicht nur innerhalb der nationalen Grenzen aktiv. Sie bilden oft Partnerschaften innerhalb und außerhalb des Unionsgebietes, entweder mit Einzelpersonen oder mit anderen Netzen, um einzelne oder mehrere Straftaten zu begehen. Diese Gruppierungen scheinen sich in zunehmendem Maße an legalen sowie illegalen Märkten zu beteiligen, wobei sie auf nicht kriminelle Wirtschaftsexperten und Strukturen zurückgreifen, die sie bei ihren kriminellen Aktivitäten unterstützen. Darüber hinaus profitieren sie von dem freien Verkehr von Kapital, Waren, Personen und Dienstleistungen in der Europäischen Union. Aufgrund ihres immer höheren Entwicklungsstandes sind zahlreiche Gruppierungen der organisierten Kriminalität in der Lage, legale Schlupflöcher und Gesetzesunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu nutzen und von Anomalien in den verschiedenen Systemen zu profitieren. Wenn auch die Bedrohung, die von Gruppierungen der organisierten Kriminalität außerhalb des Unionsgebietes ausgeht, zuzunehmen scheint, so dürfte doch eine bedeutend größere Gefahr von den Gruppierungen ausgehen, die ihren Ursprung in Europa haben, in ganz Europa operieren und überwiegend aus Staatsangehörigen der EU-Länder und dort ansässigen Personen bestehen. Diese Gruppierungen bauen ihre internationalen kriminellen Kontakte aus und greifen beispielsweise über Geldwäsche, Drogenhandel und Wirtschaftskriminalität gezielt die sozialen und wirtschaftlichen Strukturen der europäischen Gesellschaft an. Sie scheinen in der Lage zu sein, sowohl in Europa als auch in anderen Teilen der Welt ohne Schwierigkeiten und effizient zu operieren, wobei sie die illegale Nachfrage durch Erwerb und Lieferung bzw. Erbringung von Waren und Dienstleistungen - von Drogen und Waffen bis zu gestohlenen Fahrzeugen und zur Geldwäsche - decken. Die gemeinsamen Anstrengungen dieser Gruppierungen zur Beeinflussung und Behinderung der Arbeit der Strafverfolgungs- und Justizbehörden machen das Ausmaß und das professionelle Vorgehen dieser kriminellen Organisationen deutlich. Dies macht eine dynamische und koordinierte Reaktion aller Mitgliedstaaten erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/05




Begründung

Artikel 1
(Begriffsbestimmungen)

Artikel 2
(Straftaten im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung)

Artikel 3
(Sanktionen)

Artikel 4
(Besondere Umstände)

Artikel 5
(Verantwortlichkeit juristischer Personen)

Artikel 6
(Sanktionen gegen juristische Personen)

Artikel 7
(Gerichtsbarkeit und Koordinierung der Strafverfolgung)

Artikel 8
(Schutz und Unterstützung der Opfer)

Artikel 9
(Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften)

Artikel 10
(Durchführung und Berichte)

Artikel 11
(Inkrafttreten)

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Straftaten im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung

Artikel 3
Sanktionen

Artikel 4
Besondere Umstände

Artikel 5
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 6
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 7
Gerichtsbarkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 8
Schutz und Unterstützung der Opfer

Artikel 9
Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften

Artikel 10
Durchführung und Berichte

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 561/05

... ) und verfolgt das Ziel, unter Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 (BVerfGE 100, 249 ff.) eine wirksame Regelung der näheren Einzelheiten über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters zu treffen, die einen sowohl den Erfordernissen der Strafverfolgungspraxis als .auch den datenschutzrechtlichen Belangen Rechnung tragenden Registerbetrieb sicherstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 561/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Register

§ 2
Inhalt und Zweck des Registers

§ 3
Übermittlung von Daten an das Register

§ 4
Zu speichernde Daten

§ 5
Berichtigung, Löschung und Sperrung

§ 6
Auskunft an Behörden

§ 7
Automatisiertes Anfrage - und Auskunftsverfahren; automatisiertes Abrufverfahren

§ 8
Auskunft bei Anfragen mit ähnlichen oder unvollständigen Angaben

§ 9
Auskunft an Betroffene

§ 10
Organisatorische und technische Leitlinien und Maßnahmen

§ 11
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11


 
 
 


Drucksache 871/05 (Beschluss)

... routinemäßiger Datenzugriff der Strafverfolgungsbehörden



Drucksache 574/05

... - unter Hinweis auf den Entwurf eines Rahmenbeschlusses des Rates über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf schwerwiegende Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen (10215/2004),



Drucksache 723/1/05

... 2. Der Bundesrat begrüßt die Intention der Richtlinie, nach der die Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Pflichten von Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder Betreibern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Vorratsspeicherung bestimmter Daten harmonisiert werden sollen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Daten zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten wie Terrorismus und Organisierter Kriminalität zur Verfügung stehen. Die Einführung einer solchen Vorratsdatenspeicherung und die Harmonisierung der Vorschriften in den Mitgliedstaaten sind für einen effektiven Einsatz von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation zu Strafverfolgungszwecken und zur Verhütung von Straftaten dringend erforderlich. Den Sicherheitsbehörden muss die Möglichkeit eröffnet werden, die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente der Telekommunikationsüberwachung auch anzuwenden. Dies setzt voraus, dass entsprechende Daten nicht nach kurzer Zeit bereits gelöscht werden, bevor die Behörden tätig werden konnten.



Drucksache 196/05

... (2) Die Archive der Schule sind unverletzlich. Im Rahmen der Verfolgung von Straftaten können durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden jedoch Akten eingesehen werden. Personalakten von Lehrkräften, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, dürfen in jedem Fall nur mit vorheriger Zustimmung des Vertreters des Obersten Rats eingesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Abkommen

Kapitel 1
Gebäude und Ausstattung der Schule

Artikel 1

Kapitel 2
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Kapitel 3
Schlussbestimmung

Artikel 13

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 399/05

... Die Ausdehnung des deutschen Strafrechts kann in einem begrenzten Ausmaß zu einer stärkeren Arbeitsbelastung der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte führen, ohne dass die Kosten hierfür quantifizierbar wären.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

1. In § 311 Abs. 1

2. In § 312 Abs. 1

3. § 325 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

4. § 326 wird wie folgt geändert:

5. § 330d wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

1. In Absatz 2

2. Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

Artikel 3
Änderung des Ausführungsgesetzes Seerechtsübereinkommen 1982/1994

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Nach Artikel 2 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 3 des Rahmenbeschlusses

2. Die Buchstaben b bis g des Artikels 2 in Verbindung mit Artikel 3

3. Im Übrigen führen Artikel 2 Buchstaben b bis g in Verbindung mit Artikel 3 des Rahmenbeschlusses

4. Umsetzungsbedarf hinsichtlich Artikel 3 des Rahmenbeschlusses Strafbarkeit von Fahrlässigkeitstaten

5. Die sich aus Artikel 4 des Rahmenbeschlusses

6. Nach Artikel 5 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses

7. Mit den §§ 30 und 130 OWiG

8. Die Verpflichtungen aus Artikel 8 des Rahmenbeschlusses Gerichtsbarkeit

9. Artikel 9 des Rahmenbeschlusses Auslieferung und Verfolgung

10. Über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses hinaus

11. Artikel 2 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 723/05 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Intention der Richtlinie, nach der die Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Pflichten von Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder Betreibern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Vorratsspeicherung bestimmter Daten harmonisiert werden sollen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Daten zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten wie Terrorismus und Organisierter Kriminalität zur Verfügung stehen. Die Einführung einer solchen Vorratsdatenspeicherung und die Harmonisierung der Vorschriften in den Mitgliedstaaten sind für einen effektiven Einsatz von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation zu Strafverfolgungszwecken und zur Verhütung von Straftaten dringend erforderlich. Den Sicherheitsbehörden muss die Möglichkeit eröffnet werden, die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente der Telekommunikationsüberwachung auch anzuwenden. Dies setzt voraus, dass entsprechende Daten nicht nach kurzer Zeit bereits gelöscht werden, bevor die Behörden tätig werden konnten.



Drucksache 770/05

... Das zur Stärkung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erforderliche Maß an Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden (vgl. Artikel 29 EUV) verlangt nach einem neuen Konzept für den Austausch von strafverfolgungsrelevanten Informationen, damit die für die Kriminalitätsbekämpfung benötigten Informationen die Binnengrenzen der EU ungehindert passieren können. In Kapitel III.2.1 des Haager Programms wird die Kommission daher aufgefordert, spätestens bis Ende 2005 eine gesetzliche Regelung zum „Verfügbarkeitsgrundsatz“ vorzulegen, die am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll1. In Abschnitt 3.1 des Aktionsplans des Rates und der Kommission zur Umsetzung des Haager Programms, der vom Rat Justiz und Inneres am 2. und 3. Juni 2005 angenommen wurde2, wurde die Vorlage einer diesbezüglichen Rechtsetzungsinitiative für 2005 in Verbindung mit einem Vorschlag für angemessene Schutzmaßnahmen und einen wirksamen Rechtsschutz beim Transfer personenbezogener Daten zum Zwecke der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen aufgegriffen. Nach den Terroranschlägen von London am 7. Juli wurde die Kommission am 13. Juli 2005 auf einer außerordentlichen Tagung der Justiz- und Innenminister ersucht, die Vorlage des Vorschlags zum Verfügbarkeitsgrundsatz auf Oktober 2005 vorzuziehen, damit die Union über die Kooperationsinstrumente verfügt, die sie für eine wirksamere Terrorismusverhütung und -bekämpfung braucht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/05




Begründung

1. Hintergrund

Ausgangspunkt und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Rahmen

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante Wissenschaftsbereiche / Spezialgebiete

Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe b EUV

Subsidiaritätsprinzip

Gewähltes Rechtsinstrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Ergänzende Informationen

Entsprechungstabelle

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags Entfällt.

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Meldepflicht

Artikel 5
Gleichwertigkeit von zuständigen Behörden

Artikel 6
Bereitstellungspflicht

Artikel 7
Eingrenzung des Verwendungszecks

Artikel 8
Verpflichtungen von verfügungsberechtigten Behörden und Stellen

Artikel 9
Online-Zugang

Artikel 10
Online-Abfrage von Indexdaten

Artikel 11
Informationsanfrage


 
 
 


Drucksache 122/05

... 1. In der Inhaltsübersicht werden nach der Angabe "Elfter Abschnitt. Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen" folgende Angaben eingefügt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/05




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 130b
Gerichtliches elektronisches Dokument.

§ 143
Anordnung der Aktenübermittlung.

§ 190
Einheitliche Zustellungsformulare

§ 298
Aktenausdruck

§ 298a
Elektronische Akte.

§ 371a
Beweiskraft elektronischer Dokumente.

§ 416a
Beweiskraft des Ausdrucks eines öffentlichen elektronischen Dokuments.

§ 659
Formulare

§ 130b
Gerichtliches elektronisches Dokument

§ 298
Aktenausdruck

§ 298a
Elektronische Akte

§ 371a
Beweiskraft elektronischer Dokumente

§ 416a
Beweiskraft des Ausdrucks eines öffentlichen elektronischen Dokuments

Artikel 2
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 55a

§ 55b

Artikel 3
Änderung der Finanzgerichtsordnung

§ 52a

§ 52b

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 65a

§ 65b

Artikel 5
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 46c
Gerichtliches elektronisches Dokument

§ 46d
Elektronische Akte

Artikel 6
Änderung der Strafprozeßordnung

§ 41a

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Zwölfter Abschnitt

§ 110a
Erstellung und Einreichung formgebundener und anderer elektronischer Dokumente bei Behörden und Gerichten

§ 110b
Elektronische Aktenführung

§ 11
Oc Erstellung und Zustellung elektronischer Dokumente durch Behörden und Gerichte

§ 110d
Aktenausdruck, Akteneinsicht und Aktenübersendung

§ 110e
Durchführung der Beweisaufnahme

§ 110a
Erstellung und Einreichung formgebundener und anderer elektronischer Dokumente bei Behörden und Gerichten

§ 110b
Elektronische Aktenführung

§ 110c
Erstellung und Zustellung elektronischer Dokumente durch Behörden und Gerichte

§ 110d
Aktenausdruck, Akteneinsicht und Aktenübersendung

§ 110e
Durchführung der Beweisaufnahme

Artikel 8
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 39a
Einfache elektronische Zeugnisse

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Artikel 11
Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte des Bundes und des Generalbundesanwalts nach Beendigung des Verfahrens (Schriftgutaufbewahrungsgesetz - SchrAG)

§ 1
Aufbewahrung von Schriftgut

§ 2
Verordnungsermächtigung

Artikel 12
Änderung des GmbH-Gesetzes

§ 12
Bekanntmachungen der Gesellschaft

Artikel 13
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 14
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 5a
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

§ 1
Geltungsbereich.

§ 1a
Elektronisches Dokument

§ 4b
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

§ 12b
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

Artikel 15
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 15a
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Artikel 15b
Änderung des Deutschen Richtergesetzes

Artikel 15c
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 15d
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen

Artikel 15e
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 30

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 617/05 (Beschluss)

... Ein gravierendes Defizit ist es schließlich, dass der Regierungsentwurf keinerlei Handhaben bietet, um gefährliche Täter des "Stalking" in Haft nehmen und die Gewaltspirale so unterbrechen zu können. Er nimmt damit in Kauf, dass die Strafverfolgungsbehörden im Extremfall weiterhin hilflos abwarten müssen, bis es zur Eskalation kommt, mit der Folge schwerster Verletzungen oder gar des Todes des Opfers. Derartige Fälle hat es in der Vergangenheit gegeben. Diese gravierende Schutzlücke kann nicht länger hingenommen werden. Es muss in Übereinstimmung mit den Vorschlägen des Bundesrates eine Deeskalationshaft geschaffen werden.



Drucksache 764/05

... Am 4. November 2004 hat der Europäische Rat das Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union1 angenommen. Darin wird die Kommission ersucht, bis spätestens Ende 2005 Vorschläge zur Verwirklichung des Verfügbarkeitsgrundsatzes vorzulegen, damit der grenzüberschreitende Austausch von strafverfolgungsrelevanten Informationen zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden kann. Gemäß dem Haager Programm sind bei den Vorschlägen bestimmte Hauptbedingungen in Bezug auf den Datenschutz streng einzuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 764/05




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Konsultation betroffener und Folgenabschätzung

Konsultation Betroffener

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Gewähltes Mittel

4 Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Kapitel II
allgemeine Bestimmungen über die Rechtmässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 4
Grundsätze in Bezug auf die Qualität der Daten

Artikel 5
Kriterien für eine rechtmäßige Datenverarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 7
Fristen für die Speicherung personenbezogener Daten

Kapitel III
Formen der Datenverarbeitung

Artikel 8
Übermittlung und Bereitstellung personenbezogener Daten an die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten

Artikel 9
Überprüfung der Qualität der übermittelten oder zur Verfügung gestellten Daten

Artikel 10
Protokollierung und Dokumentierung

Artikel 11
Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten, die von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats übersandt oder zur Verfügung gestellt wurden

Artikel 12
Übermittlung an andere zuständige Behörden

Artikel 13
Übermittlung an andere als die zuständigen Behörden

Artikel 14
Übermittlung an nicht-öffentliche Stellen

Artikel 15
Übertragung an die zuständigen Behörden in Drittländern oder an internationale

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Ausnahmen von den Artikeln 12, 13, 14 und 15

Artikel 18
Unterrichtung auf Antrag der zuständigen Behörde

Kapitel IV
RECHTE der Betroffenen Person

Artikel 19
Informationsrecht bei der Erhebung von Daten von Personen mit deren Wissen

Artikel 20
Recht auf Information, wenn die Daten nicht von der betroffenen Person oder von der betroffenen Person ohne deren Kenntnis erhoben wurden

Artikel 21
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten

Artikel 22
Information Dritter über die Berichtigung, Löschung oder Sperrung

Kapitel V
Geheimhaltung und Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 23
Geheimhaltung

Artikel 24
Sicherheit

Artikel 25
Verzeichnis

Artikel 26
Vorabkontrolle

Kapitel VI
RECHTSBEHELFE und Haftung

Artikel 27
Rechtsbehelfe

Artikel 28
Haftung

Artikel 29
Sanktionen

Kapitel VII
KONTROLLSTELLE und Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 30
Kontrollstelle

Artikel 31
Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten

Artikel 32
Aufgaben

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 33
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 34
Beziehung zu anderen Instrumenten für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten

Artikel 35
Umsetzung

Artikel 36
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 720/04 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf sieht die Übermittlung personenbezogener Daten aus Überwachungsmaßnahmen des Zollkriminalamts an den Bundesnachrichtendienst nur beim Bekanntwerden von Gefahren im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 (Gefahr der Begehung internationaler terroristischer Anschläge mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland) und Nr. 3 (Gefahr der internationalen Verbreitung von Kriegwaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen sowie des unerlaubten Außenwirtschaftsverkehrs mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien in Fällen von erheblicher Bedeutung) vor. Bei Überwachungsmaßnahmen des Zollkriminalamts nach § 23a können aber auch Erkenntnisse über die Gefahr eines bewaffneten Angriffs auf die Bundesrepublik Deutschland (§ 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Art. 10-Gesetz), über die Gefahr der unbefugten Verbringung von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in die Bundesrepublik Deutschland (§ 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Art. 10-Gesetz), über die Gefahr der Beeinträchtigung der Geldwertstabilität im Euro-Währungsraum durch im Ausland begangene Geldfälschungen (§ 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Art. 10-Gesetz) oder über die Gefahr der international organisierten Geldwäsche in Fällen von erheblicher Bedeutung (§ 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 Art. 10-Gesetz) anfallen, so dass die Beschränkung auf Gefahren im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 des Art. 10-Gesetzes nicht gerechtfertigt ist. Der Gesetzentwurf selbst sieht in den Abs. 1, 2 und 4 des § 23d vor, Erkenntnisse aus den Bereichen Staatsschutz, Betäubungsmittelkriminalität, Geldfälschung und Geldwäsche an die Polizei, Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehörden zu übermitteln. Dieses muss auch zur Aufklärung entsprechender Bestrebungen bei Auslandsbezug durch den Bundesnachrichtendienst möglich sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/04 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 23d Abs. 5 Nr. 2 ZFdG

3. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 23d Abs. 9 ZFdG

4. Zu Artikel 4a - neu - Änderung des Gesetzes zur Änderung der StPO


 
 
 


Drucksache 846/04 (Beschluss)

... a.F. sowie die Einschränkung des § 181a Abs. 2 StGB wirken sich gerade mit Blick auf die Bekämpfung des Menschenhandels kontraproduktiv aus. Durch diese Maßnahmen wurde von der Bordell- und Zuhälterszene in weitem Umfang der Druck der Strafverfolgung genommen. Die Strafverfolgungsbehörden haben keine zureichenden Ermittlungsansätze mehr, um in das Rotlichtmilieu einzudringen und die Opfer des Menschenhandels effektiv vor Ausbeutung zu schützen. Der Antrag zielt darauf ab, das alte, bewährte Recht wiederherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 846/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht , Nr. 5a - neu - § 180a Abs. 1 StGB , Nr. 6a - neu - § 181a Abs. 2 StGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4a - neu - StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht , Nr. 1a - neu - § 5 Nr. 8 Buchstabe b StGB , Nr. 10 §§ 232a - neu -, 233c - neu - StGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233 Abs. 1 Satz 1 StGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233b Abs. 2 StGB

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 100a Satz 1 Nr. 2 StPO


 
 
 


Drucksache 738/04

... a.F.) ersatzlos aufgehoben. Sie hat damit von der Bordell- und Zuhälterszene den Druck der Strafverfolgung genommen. Die Strafverfolgungsbehörden haben keine zureichenden Ermittlungsansätze mehr, um in die Bordell- und Zuhälterszene einzudringen und die Opfer des Menschenhandels effektiv vor Ausbeutung zu schützen. Der Bundesrat hält es für dringend erforderlich, das alte Recht wieder in Kraft zu setzen.



Drucksache 720/1/04

... Der Gesetzentwurf sieht die Übermittlung personenbezogener Daten aus Überwachungsmaßnahmen des Zollkriminalamts an den Bundesnachrichtendienst nur beim Bekanntwerden von Gefahren im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 (Gefahr der Begehung internationaler terroristischer Anschläge mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland) und Nr. 3 (Gefahr der internationalen Verbreitung von Kriegwaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen sowie des unerlaubten Außenwirtschaftsverkehrs mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien in Fällen von erheblicher Bedeutung) vor. Bei Überwachungsmaßnahmen des Zollkriminalamts nach § 23a können aber auch Erkenntnisse über die Gefahr eines bewaffneten Angriffs auf die Bundesrepublik Deutschland (§ 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Art. 10-Gesetz), über die Gefahr der unbefugten Verbringung von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in die Bundesrepublik Deutschland (§ 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Art. 10-Gesetz), über die Gefahr der Beeinträchtigung der Geldwertstabilität im Euro-Währungsraum durch im Ausland begangene Geldfälschungen (§ 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Art. 10-Gesetz) oder über die Gefahr der international organisierten Geldwäsche in Fällen von erheblicher Bedeutung (§ 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 Art. 10-Gesetz) anfallen, so dass die Beschränkung auf Gefahren im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 des Art. 10-Gesetzes nicht gerechtfertigt ist. Der Gesetzentwurf selbst sieht in den Abs. 1, 2 und 4 des § 23d vor, Erkenntnisse aus den Bereichen Staatsschutz, Betäubungsmittelkriminalität, Geldfälschung und Geldwäsche an die Polizei, Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehörden zu übermitteln. Dieses muss auch zur Aufklärung entsprechender Bestrebungen bei Auslandsbezug durch den Bundesnachrichtendienst möglich sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/1/04




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 23d Abs. 5 Nr. 2 ZFdG

3. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 23d Abs. 9 ZFdG

4. Zu Artikel 4 Änderung der StPO

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

5. Zu Artikel 4a - neu - Änderung des Gesetzes zur Änderung der StPO


 
 
 


Drucksache 846/1/04

... a.F. sowie die Einschränkung des § 181a Abs. 2 StGB wirken sich gerade mit Blick auf die Bekämpfung des Menschenhandels kontraproduktiv aus. Durch diese Maßnahmen wurde von der Bordell- und Zuhälterszene in weitem Umfang der Druck der Strafverfolgung genommen. Die Strafverfolgungsbehörden haben keine zureichenden Ermittlungsansätze mehr, um in das Rotlichtmilieu einzudringen und die Opfer des Menschenhandels effektiv vor Ausbeutung zu schützen. Der Antrag zielt darauf ab, das alte, bewährte Recht wiederherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 846/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht , Nr. 5a - neu - § 180a Abs. 1 StGB , Nr. 6a - neu - § 181a Abs. 2 StGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4a - neu - StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht , Nr. 1a - neu - § 5 Nr. 8 Buchstabe b StGB , Nr. 10 §§ 232a - neu -, 233c - neu - StGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233b Abs. 2 StGB

6. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 100a Satz 1 Nr. 2 StPO

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 657/04

... (3) Die Daten der gemeinsamen Datei dürfen zu Zwecken der Strafverfolgung nur im Einvernehmen mit der jeweils speichernden Stelle genutzt werden. Die für die in § 1 genannten Behörden bestehenden gesetzlichen Regeln der Datennutzung und Datenverarbeitung bleiben unberührt.

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Drucksache 657/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer gemeinsamen Datei der deutschen Sicherheitsbehörden zur Beobachtung und Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus (Anti-Terror-Datei-Gesetz)

§ 1
Gegenseitige Information

§ 2
Gemeinsame Datei

§ 3
Datenschutzrechtliche Verantwortung und Kontrolle

§ 4
Errichtungsanordnung

§ 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzungen des Gesetzentwurfs

II. Schwerpunkte des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Finanzielle Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 803/04

... Der Europäische Rat hat in Schlussfolgerung 47 seiner Tagung vom Tampere die Einrichtung einer Europäischen Polizeiakademie für die Schulung von hochrangigen Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden gefordert, die als ein Netz der bestehenden nationalen Ausbildungseinrichtungen tätig wird. Am 22. Dezember 2000 nahm der Rat den Beschluss über die Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (EPA)1 an, in dem die Ziele und Aufgaben der EPA festgelegt sind.

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Drucksache 803/04




Begründung

1. Einleitung

2. ZIEL

3. Durchführung

4. Finanzierung

5. WAHL der Struktur

6. WAHL der Rechtsgrundlage

7. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4 Subsidiarität

4 Verhältnismäßigkeit

8. Bemerkungen ZU den einzelnen Artikeln

Vorschlag

Kapitel I
Errichtung, Rechtspersönlichkeit und Sitz

Artikel 1
Errichtung

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit

Artikel 3
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 4
Sitz

Kapitel II
Zweck, Ziele und Aufgaben

Artikel 5
Zweck

Artikel 6
Ziele

Artikel 7
Aufgaben

Kapitel III
Organe, nationale Stellen und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen

Artikel 8
Organe

Artikel 9
Verwaltungsrat

Artikel 10
Direktor

Artikel 11
Personal

Artikel 12
Nationale Stellen

Artikel 13
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen

Kapitel IV
Finanzvorschriften

Artikel 14
Haushaltsplan

Artikel 15
Kontrolle des Haushaltsplans

Artikel 16
Finanzregelung

Artikel 17
Betrugsbekämpfung

Artikel 18
Sprachen

Artikel 19
Zugang zu Dokumenten

Kapitel V
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 20
Vorläufiger Sitz der EPA

Artikel 21
Benennung der nationalen EPA-Stellen

Artikel 22
Berichterstattung und Evaluierung

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Wirksamwerden

Artikel 25
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht..


 
 
 


Drucksache 551/04 (Beschluss)

... Das Phänomen des so genannten "Stalking", also der fortgesetzten Verfolgung, Belästigung und Bedrohung einer anderen Person gegen deren Willen, gewinnt in der Praxis der Strafverfolgung zunehmende Bedeutung. Namentlich in jüngerer Zeit sind massive Fälle aufgetreten, in denen die Opfer auf Grund des vom Täter in Gang gesetzten Terrors in ihrer Lebensführung schwerwiegend beeinträchtigt wurden, beispielsweise ihre Wohnung nur noch selten und gegebenenfalls unter Schutzvorkehrungen verließen, ihre Arbeitsstelle und sogar den Wohnsitz wechseln mussten usw. Auch sind mehrere tragische Fälle mit tödlichem Ausgang bekannt geworden.

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Drucksache 551/04 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 798/04

... zugewiesenen Aufgaben als Strafverfolgungsbehörde erhoben hat, in einer gesonderten Datei. § 490 der Strafprozeßordnung bleibt unberührt.

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Drucksache 798/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Nationale Anlaufstelle für Terrorismusfragen

§ 2
Verarbeitung der durch den Generalbundesanwalt erhobenen Informationen

§ 3
Übermittlung von Informationen durch die Staatsanwaltschaften der Länder und deren Prüfung

§ 4
Befugnisse des Generalbundesanwalts in seiner Eigenschaft als nationale Anlaufstelle, Zweckbindung

§ 5
Schutz personenbezogener Informationen

§ 6
Aufsicht

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und Hintergrund der Verordnung

II. Umsetzungsbedarf

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

1. Zu § 1 Nationale Anlaufstelle

2. Zu § 2 Verarbeitung der durch den Generalbundesanwalt erhobenen Informationen

3. Zu § 3 Übermittlung von Informationen durch die Staatsanwaltschaften der Länder und deren Prüfung

4. Zu § 4 Befugnisse der nationalen Anlaufstelle, Zweckbindung

5. Zu § 5 Schutz personenbezogener Informationen

6. Zu § 6 Aufsicht

7. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 767/04

... Dieses Versäumnis zieht erhebliche Defizite in der Strafverfolgung sowie in der Betreuung der Betroffenen nach sich: Die Praxis zeigt, dass die rechtlichen Instrumente nicht ausreichen, um Zwangsheiraten wirksam zu bekämpfen und den Opfern von Zwangsheirat angemessenen Schutz zu gewähren. Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, die Zwangsheirat wirksamer zu bekämpfen und im zivilrechtlichen Bereich die Rechtsstellung der Opfer von Zwangsehen zu stärken.

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Drucksache 767/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Zwangsheirat in Deutschland

2. Formen und Gründe der Zwangsheirat

3. Ausmaß der Zwangsheirat

4. Zwangsheirat als Menschenrechtsverletzung

5. Rechtliche Defizite

II. Lösung

1. Strafrecht

2. Zivilrecht

III. Kosten und Preise

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 6 Nr. 4

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 234b neu

II. Zu Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

1. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1317 :

2. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 1318 :

III. Zu Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

IV. Zu Artikel 4 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 983/04

... d) die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden oder entsprechenden Behörden der Mitgliedstaaten im Rahmen der Strafverfolgung sowie des Vollzugs und der Vollstreckung von Entscheidungen zu erleichtern.

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Drucksache 983/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Teil II

 
 
 


Drucksache 738/3/04

... a.F.) ersatzlos aufgehoben. Sie hat damit von der Bordell- und Zuhälterszene den Druck der Strafverfolgung genommen. Die Strafverfolgungsbehörden haben keine zureichenden Ermittlungsansätze mehr, um in die Bordell- und Zuhälterszene einzudringen und die Opfer des Menschenhandels effektiv vor Ausbeutung zu schützen. Der Bundesrat hält es für dringend erforderlich, das alte Recht wieder in Kraft zu setzen.



Drucksache 406/04

... (3) Der Rat weist in seinen Schlussfolgerungen vom 20. September 2001 darauf hin, dass dafür Sorge zu tragen ist, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit erhalten, im Zusammenhang mit kriminellen Handlungen zu ermitteln, die unter Anwendung elektronischer Kommunikationssysteme begangen wurden, und Maßnahmen gegen die Urheber zu ergreifen, wobei darauf zu achten ist, dass ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und der Notwendigkeit des Zugangs der Strafverfolgungsbehörden zu Daten für strafrechtliche Ermittlungszwecke gewährleistet wird. Der Rat weist in seinen Schussfolgerungen vom 19. Dezember 2002 darauf hin, dass die beträchtliche Zunahme der Möglichkeiten elektronischer Kommunikation dazu geführt hat, dass Daten über die Verwendung elektronischer Kommunikation heutzutage ein besonders wichtiges und hilfreiches Mittel bei der Vorbeugung, Untersuchung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten, insbesondere von organisierter Kriminalität und Terrorismus, darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/04




Entwurf

Artikel 1
Geltungsbereich und Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vorratsspeicherung von Daten

Artikel 4
Fristen für die Vorratsspeicherung von Daten

Artikel 5
Zugriff auf Daten für die Zwecke der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen

Artikel 6
Datenschutz

Artikel 7
Datensicherheit

Artikel 8
Umsetzung

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 738/2/04

... Der Schutz der Opfer des Menschenhandels muss ein staatliches Anliegen sein. Dies erfordert eine effektive strafrechtliche Verfolgung der Menschenhändler sowie die ständige Überprüfung, ob das gesetzliche Instrumentarium zur Bekämpfung des Menschenhandels verbessert werden kann. Nicht zielführend, sondern eher kontraproduktiv erscheint demgegenüber der Weg, die Strafbarkeit auf die "Freier" der betroffenen Prostituierten auszudehnen. Ein solcher Straftatbestand würde mindestens voraussetzen, dass es sich bei der Prostituierten um das Opfer eines Menschenhändlers handelt und dass der "Freier" diesen Umstand kennt. Beides müsste durch die Strafverfolgungsbehörden nachgewiesen werden. Es ist nach den polizeilichen Erfahrungen abzusehen, dass dieser Ansatz dazu führen würde, die Ermittlungsressourcen zu zersplittern, ohne eine Verurteilung der "Freier" zu erreichen. Wer die Dienste einer ausländischen Prostituierten in Anspruch nimmt, hat in aller Regel keine Kenntnis von deren Lebensumständen. Ob dies auch im konkreten Einzelfall zutrifft, müsste aber bei Schaffung eines entsprechenden Straftatbestands immer in einem Ermittlungsverfahren gegen die Kunden der Menschenhandelsopfer geprüft werden. Dadurch würden Ermittlungskapazitäten für Abklärungen gebunden, deren negatives Ergebnis absehbar ist. Zugleich würden diese Ermittlungskapazitäten bei der Verfolgung der Menschenhändler fehlen.



Drucksache 849/2/04

... In diesem Zusammenhang ist bedeutsam, dass mit dem Verlöbnis ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Verlobten verbunden ist. Jedes Zeugnisverweigerungsrecht steht jedoch in einem Spannungsverhältnis zu den Interessen des Staates an einer effektiven Strafverfolgung. Im Vergleich zu den übrigen Zeugnisverweigerungsrechten aus persönlichen Gründen gemäß § 52



Drucksache 738/04 (Beschluss)

... a.F.) ersatzlos aufgehoben. Sie hat damit von der Bordell- und Zuhälterszene den Druck der Strafverfolgung genommen. Die Strafverfolgungsbehörden haben keine zureichenden Ermittlungsansätze mehr, um in die Bordell- und Zuhälterszene einzudringen und die Opfer des Menschenhandels effektiv vor Ausbeutung zu schützen. Der Bundesrat hält es für dringend erforderlich, das alte Recht wieder in Kraft zu setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 738/04 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels


 
 
 


Drucksache 726/04

... Die Nutzung des legalen Geld- und Kapitalverkehrs durch Straftäter stellt die Ermittlungsbehörden vor besondere Probleme. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die bestehenden Instrumente der Strafverfolgungsbehörden den schnell sich wandelnden Entwicklungen im kriminellen Sektor nicht ausreichend gerecht werden. Terrorismus und organisierte Kriminalität können ohne eine ausreichende finanzielle Grundlage nicht existieren. Insbesondere die Ereignisse des 11. September 2001 haben weltweit das Bewusstsein für den Zusammenhang zwischen terroristischen Anschlägen und undurchschaubaren Zahlungsströmen geschärft. Die Umwandlung von illegalem zu legalem Geld ist für Straftäter daher notwendige Handlungsvoraussetzung. Es war daher erforderlich, auch den Strafverfolgungsbehörden die für eine moderne und effektive Strafverfolgung notwendigen Instrumentarien an die Hand zu geben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll

Artikel 1
Auskunftsersuchen zu Bankkonten

Artikel 2
Auskunftsersuchen zu Bankgeschäften

Artikel 3
Ersuchen um Überwachung von Bankgeschäften

Artikel 4
Vertraulichkeit

Artikel 5
Informationspflicht

Artikel 6
Ergänzende Rechtshilfeersuchen

Artikel 7
Bankgeheimnis

Artikel 8
Fiskalische strafbare Handlungen

Artikel 9
Politische Straftaten

Artikel 10
Befassung des Rates mit abgelehnten Ersuchen und Beteiligung von Eurojust

Artikel 11
Vorbehalte

Artikel 12
Territorialer Geltungsbereich

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Beitrittsstaaten

Artikel 15
Position Islands und Norwegens

Artikel 16
Inkrafttreten für Island und Norwegen

Artikel 17
Verwahrer

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Verhältnis zu anderen Übereinkommen

III. Zu den Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17


 
 
 


Drucksache 910/04

... wird zu nicht sicher abschätzbaren, jedoch voraussichtlich geringfügigen Mehrbelastungen bei den Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten führen. Im Interesse eines verbesserten Rechtsgüterschutzes kann dies hingenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 910/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

1. Zu Artikel 1 § 108 Satz 2 StGB

2. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 995/04 (Beschluss)

Initiative des Königreichs Schweden mit dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf schwerwiegende Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen



Drucksache 722/04

... herbeiführen, um dieses Ermittlungsinstrument zur Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung zu erhalten. Die akustische Wohnraumüberwachung hat sich als unverzichtbar erwiesen, um die strafrechtliche Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer besonders schwerer Formen von Kriminalität zu verbessern, insbesondere bei der Ermittlung und Überführung der Hauptverantwortlichen, der Organisatoren, der Finanziers und der Drahtzieher solcher Straftaten (vgl. BT-Drucks. 13/8651 S. 9 f.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozeßordnung

1. Die §§ 100c bis 100f werden wie folgt gefasst: „§ 100c

§ 100d

§ 100e

§ 100f

2. In § 100i Abs. 2

3. § 101 wird wie folgt geändert:

4. In § 110e Halbsatz 2

5. In § 477 Abs. 2 Satz 2

6. In § 163d Abs. 2 Satz 2 und § 163f Abs. 3 Satz 2

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

1. § 74a wird wie folgt geändert:

2. An § 120 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung vom 20. Dezember 2001

Artikel 5
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

4 I.

4 II.

4 III.

4 IV.

4 V.

4 VI.


 
 
 


Drucksache 995/1/04

Initiative des Königreichs Schweden mit dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf schwerwiegende Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen Ratsdok. 10215/04



Drucksache 722/1/04

... (vgl. Urteilsumdruck Absatz Nr. 147 - 148). Die Vorschrift soll gestrichen werden, um die Arbeit der Strafverfolgungsorgane nicht noch durch zusätzlicheHemmnisse zu erschweren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1, § 100f Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1 Nr. 1 StPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 4 Buchstabe b StPO ,

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c1 - neu - StPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 StPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 und 7 StPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 Satz 1 StPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 Satz 5 StPO

10. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 Satz 6 StPO

11. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 6 StPO

12. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 1 Satz 6, Abs. 9 Satz 4 StPO ,

13. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 4 Satz 2 StPO

14. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO

15. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO

16. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO

17. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 6 Satz 1, Nr. 1 und 3 StPO

18. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 6 Nr. 1 und 2 StPO


 
 
 


Drucksache 995/04

Initiative des Königreichs Schweden mit dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf schwerwiegende Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 995/04




Entwurf

Titel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Straftaten

Titel II
AUSTAUSCH von Informationen und Erkenntnissen

Artikel 4
Zurverfügungstellung von Informationen und Erkenntnissen

Artikel 4a
Fristen für die Zurverfügungstellung von Informationen und Erkenntnissen

Artikel 5
Ersuchen um Informationen und Erkenntnisse

Artikel 6
Kategorien von Personen, über die Informationen oder Erkenntnisse ausgetauscht werden können

Artikel 7
Kommunikationswege

Artikel 8
Spontaner Austausch von Informationen und Erkenntnissen

Artikel 9
Datenschutz

Artikel 10
Vertraulichkeit

Artikel 11
Gründe für die Zurückhaltung von Informationen oder Erkenntnissen

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Verhältnis zu anderen Rechtsakten

Artikel 14
Inkrafttreten

Begründung

3 Hintergrund

Ungelöste Fragen

3 Ziele

Bemerkungen und Erläuterungen

2 Präambel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13


 
 
 


Drucksache 738/4/04

... a.F.) ersatzlos aufgehoben. Sie hat damit von der Bordell- und Zuhälterszene den Druck der Strafverfolgung genommen. Die Strafverfolgungsbehörden haben keine zureichenden Ermittlungsansätze mehr, um in die Bordell- und Zuhälterszene einzudringen und die Opfer des Menschenhandels effektiv vor Ausbeutung zu schützen. Der Bundesrat hält es für dringend erforderlich, das alte Recht wieder in Kraft zu setzen.



Drucksache 725/04

... Anzeigen eines Mitgliedstaats zum Zweck der Strafverfolgung durch die Gerichte eines anderen Mitgliedstaats im Sinne von Artikel 21 des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens und von Artikel 42 des Benelux-Übereinkommens können Gegenstand des unmittelbaren Verkehrs zwischen den zuständigen Justizbehörden sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Gesetz

Artikel 1
Dem in Brüssel am 29. Mai 2000 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt - über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

2 Übereinkommen

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zu anderen Übereinkommen über Rechtshilfe

Artikel 2
Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Schengen-Besitzstand

Artikel 3
Verfahren, in denen ebenfalls Rechtshilfe geleistet wird

Artikel 4
Formvorschriften und Verfahren bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen

Artikel 5
Übersendung und Zustellung von Verfahrensurkunden

Artikel 6
Übermittlung von Rechtshilfeersuchen

Artikel 7
Informationsaustausch ohne Ersuchen

Titel II
Ersuchen um bestimmte spezifische Formen der Rechtshilfe

Artikel 8
Rückgabe

Artikel 9
Zeitweilige Überstellung inhaftierter Personen zu Ermittlungszwecken

Artikel 10
Vernehmung per Videokonferenz

Artikel 11
Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen per Telefonkonferenz

Artikel 12
Kontrollierte Lieferungen

Artikel 13
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 14
Verdeckte Ermittlungen

Artikel 15
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Artikel 16
Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Titel III
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs

Artikel 17
Für die Anordnung der Überwachung von Telekommunikationsverkehr zuständige Behörden

Artikel 18
Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs

Artikel 19
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs im eigenen Hoheitsgebiet durch Einschaltung von Dienstanbietern

Artikel 20
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe eines anderen Mitgliedstaats

Artikel 21
Übernahme der den Betreibern von Telekommunikationsanlagen entstehenden Kosten

Artikel 22
Bilaterale Vereinbarungen

Titel IV

Artikel 23
Schutz personenbezogener Daten

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Erklärungen

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Territorialer Geltungsbereich

Artikel 27
Inkrafttreten

Artikel 28
Beitritt neuer Mitgliedstaaten

Artikel 29
Inkrafttreten für Island und Norwegen

Artikel 30
Verwahrer

Erklärung des Rates zu Artikel 10 Absatz 9

Denkschrift

I. Allgemeines

II . Neuerungen durch das Übereinkommen

III. Verhältnis zu anderen Übereinkommen

I V. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

V. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30


 
 
 


Drucksache 283/04

... " und bestimmte Straftaten im Zusammenhang mit dem Terrorismus mit höheren Freiheitsstrafen als denjenigen bedroht werden, die nach innerstaatlichem Recht für solche Straftaten vorgesehen sind, wenn sie außerhalb eines terroristischen Kontextes begangen werden; das Anführen einer terroristischen Vereinigung und die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sind mit Freiheitsstrafen zu bedrohen, deren Höchstmaß mindestens 15 Jahre bzw. mindestens 8 Jahre beträgt. Außerdem werden eine Reihe von Sanktionen aufgezählt, die gegen juristische Personen verhängt werden können (vor allem Maßnahmen des Ausschlusses von öffentlichen Zuwendungen oder Hilfen, das Verbot der Ausübung einer Handelstätigkeit, die richterliche Aufsicht, die Auflösung und die Schließung von Einrichtungen). Ferner sieht der Beschluss eine Regelung für "reuige" Straftäter vor; so werden besondere Umstände berücksichtigt, d.h. die Mitgliedstaaten können die Haftstrafen mildern, wenn der Terrorist sich von seiner terroristischen Aktivität lossagt und den Verwaltungs- und Justizbehörden bestimmte Informationen liefert. Und schließlich legt der Rahmenbeschluss Regeln für die Gerichtsbarkeit fest und sieht Bestimmungen zur Erleichterung der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der Zentralisierung der Strafverfolgung vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/04




Mitteilung

1. Einführung

2. Terrorismusbekämpfung: STÄRKERES Europäisches Engagement

3. das Instrumentarium zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität IN der EU MUSS verstärkt werden.

4. eine elektronische Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, gegen die restriktive Antiterrormassnahmen gerichtet SIND oder gegen die strafrechtlich ermittelt WIRD, sollte erstellt werden.

5. ES sollte angestrebt werden, IN jedem Mitgliedstaat EIN effizientes nationales System für die Registrierung von Bankkonten einzurichten, das eine rasche Antwort auf Rechtshilfeersuchen ZU Konten und Bankbewegungen ermöglicht.

6. ES Bedarf eines Mechanismus, der das sammeln und übermitteln von Informationen ermöglicht und damit das vordringen terroristischer Vereinigungen IN legale Tätigkeitsbereiche verhindert.

7. IM Hinblick auf eine wirksamere Bekämpfung der Kriminalität und Insbesondere des Terrorismus sollte AUCH die Einführung eines Europäischen Strafregisters erwogen werden.

8. ES MUSS EIN umfassender Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und den für die Terrorismusbekämpfung zuständigen Stellen der Union stattfinden.

9. Schlussfolgerungen

Vorschlag

Begründung

3 Einführung

Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

4 Erwägungsgründe

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Austausch von Informationen über terroristische Straftaten

Artikel 3
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 4
Ersuchen um Rechtshilfe und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

Artikel 5
Aufhebung geltender Bestimmungen

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 657/04 (Beschluss)

... (3) Die Daten der gemeinsamen Datei dürfen zu Zwecken der Strafverfolgung nur im Einvernehmen mit der jeweils speichernden Stelle genutzt werden. Die für die in § 1 genannten Behörden bestehenden gesetzlichen Regeln der Datennutzung und Datenverarbeitung bleiben unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/04 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

§ 1
Gegenseitige Information

§ 2
Gemeinsame Datei

§ 3
Datenschutzrechtliche Verantwortung und Kontrolle

§ 4
Errichtungsanordnung

§ 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzungen des Gesetzentwurfs

II. Schwerpunkte des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Finanzielle Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 155/03 (Beschluss)

... 1. Die Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsraums setzt gegenseitiges Vertrauen der Mitgliedstaaten in die Rechtssysteme der anderen voraus. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bundesrat das mit dem Grünbuch verfolgte Anliegen, die Frage eines Bedarfs für die gemeinschaftsweite Einführung von Mindeststandards für Personen, die einer Straftat verdächtig oder beschuldigt oder die wegen einer Straftat angeklagt oder verurteilt sind, einer Prüfung zu unterziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/03 (Beschluss)




4. Zu den in dem Grünbuch angesprochenen Themen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

5. Erster Bereich - Vertretung durch einen Rechtsbeistand

6. Zweiter Bereich - Beiziehung von Gerichtsübersetzern und -dolmetschern

7. Dritter Bereich - Angemessener Schutz für besonders schutzbedürftige Personen

8. Fünfter Bereich - Kenntnis bestehender Rechte/Letter of Rights

9. Sechster Bereich - Konsularischer Beistand


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.