[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1150 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Strafverfolgungs"


⇒ Schnellwahl ⇒

0514/20
0106/1/20
0502/20B
0325/20B
0237/20
0437/1/20
0047/20
0087/1/20
0070/20
0008/20
0242/20
0325/1/20
0065/20
0543/20
0437/20B
0440/20B
0065/1/20
0096/20B
0339/20
0268/20
0272/20
0096/1/20
0097/20
0065/2/20
0270/20
0087/20
0362/20
0106/20B
0543/20B
0106/20
0325/20
0065/20B
0087/20B
0576/19
0418/19
0285/19B
0576/19B
0569/1/19
0598/19
0352/19B
0071/19
0179/19B
0418/19B
0033/19B
0392/19
0639/19
0454/1/19
0634/19B
0421/19
0248/19
0053/19B
0179/2/19
0053/1/19
0424/19
0635/19
0634/19
0498/19B
0365/1/19
0604/19
0532/19
0489/19B
0489/1/19
0457/19
0576/1/19
0666/19B
0443/19B
0168/19
0264/19
0368/1/19
0498/19
0368/19B
0633/19B
0569/19B
0167/19
0532/1/19
0569/19
0443/19
0365/19B
0639/19B
0666/1/19
0285/19
0352/1/19
0633/19
0144/18
0444/18
0578/18
0384/18
0430/18B
0041/18B
0004/18
0184/18
0134/18
0343/18
0135/18
0578/18B
0630/18
0215/18B
0444/18B
0433/18B
0191/1/18
0260/18
0045/18B
0136/18
0518/18
0173/18
0380/18
0016/18
0217/18
0245/18
0214/18
0444/1/18
0063/18B
0045/1/18
0494/18
0063/1/18
0433/1/18
0430/1/18
0215/1/18
0218/18
0136/18B
0283/17
0390/17
0333/17
0069/17B
0315/1/17
0182/17B
0678/17
0215/17B
0215/17
0035/1/17
0172/17
0612/17
0631/17
0653/1/17
0144/17
0314/17B
0380/17
0654/17
0117/17
0373/17
0558/17B
0161/1/17
0182/1/17
0125/17
0315/17
0263/1/17
0216/17
0314/1/17
0231/17
0243/17
0303/17
0138/17
0229/17
0558/1/17
0183/17
0653/17B
0332/17
0035/17B
0110/17B
0179/17
0553/17
0696/17
0069/1/17
0179/17B
0243/1/17
0661/17
0315/17B
0536/17
0681/17
0215/1/17
0243/17B
0334/17
0527/1/17
0254/17
0262/1/17
0226/16
0800/16B
0007/16
0601/1/16
0391/1/16
0181/1/16
0529/16
0027/16B
0235/16
0226/16B
0236/1/16
0604/16
0654/1/16
0236/16B
0362/16B
0796/16B
0791/1/16
0391/16B
0090/1/16
0027/16
0214/16
0457/16
0161/16
0233/16
0043/16
0090/16B
0792/16B
0218/16B
0126/16
0493/16
0418/1/16
0120/16B
0431/1/16
0419/16
0090/16
0240/1/16
0792/1/16
0554/16
0418/16B
0120/1/16
0181/16B
0522/16
0030/16
0796/1/16
0162/16
0218/1/16
0240/16B
0295/16
0431/16B
0191/16
0420/16
0214/16B
0147/16
0338/16B
0029/16
0068/16
0338/16
0231/1/16
0795/1/16
0335/16
0463/16
0043/1/16
0362/16
0792/2/16
0126/1/15
0360/15
0356/15B
0135/15
0414/15
0356/1/15
0036/15
0399/15
0126/15B
0189/1/15
0189/15
0402/15
0025/15
0302/15
0171/15
0446/15
0030/15
0432/15B
0043/15
0367/15B
0054/15B
0382/15
0024/15
0355/15B
0367/1/15
0125/15B
0440/15B
0036/2/15
0016/15
0643/2/15
0492/15
0054/1/15
0056/15
0355/1/15
0046/15
0278/15
0440/1/15
0125/1/15
0054/15
0492/1/15
0432/15
0189/15B
0123/14B
0298/14
0396/2/14
0431/14
0432/14
0642/1/14
0409/14
0183/14
0373/1/14
0193/1/14
0490/14
0592/14
0396/1/14
0373/14B
0642/14B
0396/14
0091/14B
0091/1/14
0422/1/14
0071/14B
0396/14B
0165/2/14
0054/14
0091/14
0088/13
0691/13
0630/13
0263/13
0284/13
0639/13
0087/13
0110/13
0266/13B
0788/13B
0346/1/13
0479/13
0455/13
0346/13B
0692/13
0270/13
0708/13
0788/1/13
0183/13
0248/13B
0451/13
0789/1/13
0631/1/13
0339/13B
0284/13B
0641/13B
0338/13B
0372/13
0339/13
0089/13B
0234/1/13
0712/13
0641/1/13
0092/13
0636/13
0528/13
0632/1/13
0174/13B
0089/1/13
0430/13
0444/13
0631/13B
0789/13B
0174/13
0648/13
0338/13
0434/13
0451/13B
0114/13
0234/13B
0180/13
0248/1/13
0632/13B
0092/12
0197/12
0467/1/12
0312/12B
0135/1/12
0429/12
0409/12
0383/12
0253/1/12
0409/12B
0557/12
0051/12B
0051/1/12
0241/12B
0197/12B
0182/12
0664/12B
0197/1/12
0031/12
0117/12B
0476/12
0816/12
0664/12
0317/12
0502/12
0172/1/12
0478/12
0099/12
0181/12
0467/12B
0098/1/12
0788/1/12
0367/12
0255/12
0117/12
0098/12B
0664/1/12
0302/1/12
0573/12
0545/12
0409/1/12
0788/12B
0309/12
0427/12
0603/12
0253/12
0573/1/12
0652/12
0263/12
0214/12
0545/12B
0312/1/12
0573/12B
0522/12
0242/12
0174/12
0515/12
0021/12
0253/12B
0135/12
0254/1/12
0135/12B
0172/12
0632/1/12
0645/1/12
0701/12
0354/11
0646/1/11
0325/11
0257/11
0317/11B
0534/11
0836/11
0791/11B
0334/1/11
0355/11
0542/11
0176/1/11
0073/11B
0873/11
0528/11
0352/11
0370/11
0258/11
0850/11
0366/11
0319/11
0073/1/11
0237/11
0058/11
0639/11
0326/11
0159/11
0317/1/11
0089/11
0838/11
0722/11
0621/11
0354/11B
0867/11
0259/11
0784/11
0256/11
0791/1/11
0821/11
0849/11B
0334/11
0202/11B
0073/11
0334/11B
0278/11
0317/11
0532/11
0667/11
0073/2/11
0646/11B
0849/1/11
0176/11B
0582/11
0024/11
0615/10B
0853/10B
0540/10B
0540/1/10
0043/10B
0794/4/10
0810/10
0707/10
0323/10
0222/10
0149/10
0280/10
0306/10
0128/10
0246/10B
0482/10
0853/10
0218/10
0181/1/10
0034/10
0232/10
0181/10B
0741/1/10
0783/10
0149/1/10
0681/10
0679/10
0733/10
0120/10
0165/10
0061/10
0459/1/10
0181/10
0329/10
0444/10
0462/10
0856/10
0129/10
0246/1/10
0573/10
0425/10
0043/1/10
0495/10
0180/10
0853/1/10
0203/10
0861/10
0612/10
0704/10
0665/10
0120/10B
0490/10
0138/10
0543/10
0322/10
0247/10B
0634/10
0693/10
0784/10
0840/10
0741/10B
0230/10
0234/10
0180/10B
0772/10
0179/10B
0162/10
0459/10
0179/1/10
0134/10
0615/10
0180/1/10
0741/10
0111/10
0247/10
0853/2/10
0246/10
0651/10
0459/10B
0229/10
0511/10
0219/10
0501/09
0304/09
0647/09
0586/09
0730/09
0568/09
0394/09
0298/09
0107/09
0403/09
0604/09
0616/09B
0125/09B
0004/1/09
0435/09
0553/09
0492/09
0191/09B
0071/09
0906/09B
0647/09B
0657/1/09
0496/09
0672/09
0348/09
0066/09
0403/09B
0067/1/09
0394/1/09
0298/1/09
0171/09B
0151/09B
0333/09
0867/09
0017/09B
0616/1/09
0069/1/09
0394/09B
0801/09
0381/09
0616/09
0298/09B
0910/09
0068/09
0648/09
0670/09
0178/09
0191/1/09
0641/09
0827/09B
0004/09B
0812/09
0171/09
0198/09
0125/09
0374/09
0157/09B
0791/09
0578/09
0730/1/09
0586/09B
0004/09
0069/09
0668/09
0906/09
0906/1/09
0297/09
0178/09B
0773/09
0097/09
0743/09
0171/1/09
0647/1/09
0067/09B
0867/09B
0655/09
0443/09
0067/09
0191/09
0332/09
0184/09
0271/09
0017/1/09
0730/09B
0178/1/09
0827/1/09
0198/09B
0017/09
0696/09
0151/09
0157/1/09
0143/09
0657/09B
0657/09
0331/09
0062/09
0187/09
0763/08
0471/08
0304/1/08
0168/2/08
0187/08
0638/08
0451/08B
0918/08B
0319/1/08
0266/08
0641/08
0304/08B
0458/08B
0538/08
0451/1/08
0452/1/08
0168/08
0083/08
0365/08
0320/1/08
0548/08B
0084/08
0319/08B
0320/08B
0319/08
0458/08
0918/1/08
0134/1/08
0932/08
0880/08
0404/1/08
0134/08B
0168/1/08
0398/08
0817/08
0550/1/08
0168/08B
0883/08
0304/08
0431/08
0550/08B
0452/08
0263/08
0468/08
0048/08
0298/08
0493/08
0827/08
0404/08
0452/08B
0589/08
0372/08
0548/1/08
0983/08
0156/08
0548/3/08
1004/08
0829/08
0439/08
0715/08
0451/08
0633/08
0918/08
0016/08
0436/08
0426/07
0124/1/07
0168/07
0353/07
0277/07
0615/07
0655/07B
0838/07
0655/07
0100/07
0076/07
0224/1/07
0223/07
0798/1/07
0545/07
0046/07
0377/07B
0116/07
0309/07
0128/1/07
0213/07
0377/07
0826/07B
0234/07
0666/07
0054/07
0211/07
0918/07
0826/1/07
0824/07
0247/07
0461/07
0613/07
0227/07
0492/07
0719/07
0529/07
0572/07
0275/07B
0128/07
0353/07B
0508/07
0553/07
0646/07
0508/07B
0798/07
0064/07
0548/07
0223/4/07
0788/07
0016/1/07
0148/07
0088/07
0353/1/07
0511/07
0150/07B
0228/07
0862/07
0275/1/07
0500/07
0827/07B
0364/07
0273/07
0150/07
0016/07B
0063/07
0116/1/07
0661/07
0118/07
0825/07
0489/07
0677/07
0826/07
0508/1/07
0414/07
0572/2/07
0722/07
0748/07
0720/07A
0031/07B
0218/07
0696/07
0377/1/07
0383/07
0665/07
0144/07
0275/07
0031/1/07
0798/2/07
0827/07
0551/07
0121/07
0920/07
0016/07
0256/06
0612/06
0030/1/06
0688/06B
0660/06B
0425/1/06
0658/06
0550/1/06
0425/06B
0780/06
0688/1/06
0526/1/06
0650/06
0359/06B
0429/06
0520/06
0556/06
0224/06
0041/06B
0385/06
0817/06B
0467/06
0675/06
0359/06
0886/1/06
0394/06
0932/06
0672/06
0053/06
0041/1/06
0781/06
0354/06
0041/06
0680/1/06
0626/06
0817/06
0865/06
0179/06
0474/06
0526/06B
0348/06B
0348/06
0688/06
0258/06
0830/06
0260/06
0230/06
0680/06
0155/06
0425/06
0654/06
0600/06
0680/06B
0394/06B
0654/06B
0070/06
0654/1/06
0944/06
0556/06B
0070/06B
0359/1/06
0053/06B
0184/06
0359/2/06
0363/06
0070/1/06
0030/06B
0550/06B
0556/1/06
0176/06
0660/06
0676/06
0629/06
0348/1/06
0362/06
0394/1/06
0219/06
0053/1/06
0831/06
0606/1/05
0518/1/05
0606/05
0603/05B
0431/05
0166/05
0900/05
0351/05
0377/05
0150/05
0154/1/05
0764/1/05
0142/05
0006/05
0518/2/05
0140/05B
0512/05B
0203/05B
0763/05
0239/05
0400/05
0881/05
0770/05B
0770/1/05
0871/05
0140/05
0733/05
0329/05
0085/05
0606/05B
0333/05
0851/05
0018/05
0154/05B
0512/1/05
0241/05
0511/05
0490/05
0600/05B
0578/05
0721/05
0518/05B
0521/1/05
0806/05
0203/05
0617/1/05
0318/05
0151/05
0546/05B
0940/05
0395/05
0354/05
0603/05
0723/05
0352/05
0429/05
0359/1/05
0769/05
0723/2/05
0615/05
0871/1/05
0225/05
0687/05
0603/1/05
0359/05
0623/05
0099/05
0092/05
0197/05
0600/05
0304/05
0575/05
0692/05
0764/05B
0617/05
0436/05
0154/05
0561/05
0871/05B
0574/05
0723/1/05
0196/05
0399/05
0723/05B
0770/05
0600/1/05
0122/05
0617/05B
0764/05
0773/04B
0720/04B
0846/04B
0738/04
0720/1/04
0662/04
0846/1/04
0657/04
0803/04
0196/04B
0551/04B
0798/04
0767/04
0983/04
0738/3/04
0406/04
0720/04
0738/2/04
0849/2/04
0738/04B
0726/04
1012/04
0910/04
0995/04B
0722/04
0918/04
0995/1/04
0722/1/04
0995/04
0738/4/04
0725/04
0283/04
0657/04B
0722/04B
0299/03
0155/03B
0450/03
Drucksache 886/1/06

... - und -entschädigungsgesetz enthält in sich stimmige und ausgewogene Regelungen, die die Positionen sowohl der im Interesse des Allgemeinwohls tätigen Strafverfolgungsbehörden als auch der in Anspruch genommenen Zeugen und Dritten angemessen berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 886/1/06




1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 24 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 26 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 34 Buchstabe d § 150 Abs. 12a TKG

2. Zu Artikel 2 Nr. 11 § 44a TKG


 
 
 


Drucksache 394/06

... - wirkungsvollere Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung, die eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Justizbehörden in Form der Beseitigung der Hindernisse bei der gemeinsamen Nutzung von Informationen unter Beachtung des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes beinhalten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/06




Mitteilung

2 Einleitung

EINE politische Agenda für Europa, die Ergebnisse verspricht

Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität

Freiheit, Sicherheit und Recht

2 Erweiterung

- Schwerpunkte.

- Kohärenz.

- Koordinierung.

EIN BUDGET für die Umsetzung des Programms

EIN PARTNERSCHAFTLICHES Europa: Subsidiarität, bessere Rechtsetzung, Offenheit

LÖSUNG INSTITUTIONELLER Fragen

2 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 53/06

... In dem Maße, wie Straftäter zunehmend international agieren, ist die Strafjustiz in der EU immer häufiger mit Situationen konfrontiert, in denen mehrere Mitgliedstaaten in einem bestimmten Fall für die Strafverfolgung zuständig sind. So genannte positive Kompetenzkonflikte, d.h. die Behörden mehrerer Mitgliedstaaten ermitteln in ein und demselben Fall, dürften heute zudem häufiger auftreten, da der Zuständigkeitsbereich der einzelstaatlichen Strafverfolgungsbehörden in der Vergangenheit vielfach erheblich erweitert wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/06




Grünbuch über Kompetenzkonflikte und den Grundsatz ne bis in idem in Strafverfahren

1. Hintergrund

2. Einführung eines Verweisungsverfahrens

1.0. Voraussetzungen

2.0. Verfahren

3.0. Stellung der Betroffenen und gerichtliche Nachprüfung

4.0. Vorrang der Strafverfolgung im Verfahrensmitgliedstaat

5.0. Kriterien für die Bestimmung des Verfahrensstaats

3. der Grundsatz NE BIS IN IDEM

Dabei könnten folgende Fragen erörtert werden:

4. Stärkung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung

3 Fragen


 
 
 


Drucksache 41/1/06

... 3. Vorbehalte betreffen zunächst die zitierte Rechtsgrundlage. In der Vorlage wird Artikel 30 Abs. 1 Buchstabe b und Artikel 34 Abs. 2 Buchstabe c EUV genannt, wonach der Rat Beschlüsse im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit unter Einschluss des Einholens, Speicherns, Verarbeitens, Analysierens und Austauschens sachdienlicher Informationen der Strafverfolgungsbehörden zu Meldungen über verdächtige finanzielle Transaktionen, insbesondere unter Einschaltung von Europol erlassen kann.



Drucksache 354/06

... Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nicht, soweit gegenüber der zuständigen obersten Dienstbehörde oder einer Strafverfolgungsbehörde ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den §§ 331 bis 337 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesdisziplinargesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 3
Folgeänderungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 4

C. Stellungnahmen der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

D. Kosten

E. Preiswirkung

F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung


 
 
 


Drucksache 41/06

... Die Fähigkeit der EU, Terrorismus zu verhüten und zu bekämpfen, erfordert eine Konzentration auf die Sicherheit der Union als Ganzes. Die Gewährleistung des dafür erforderlichen Schutzes wird erleichtert, wenn sämtliche sachdienlichen Informationen der Strafverfolgungs-, Sicherheits- und Nachrichtendienste an Europol übermittelt werden. Die Informationen helfen Europol bei seinen terrorismusbezogenen operativen und strategischen Analysen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 41/06




Begründung

1. Hintergrund

Allgemeiner Rahmen

Ausgangspunkt und Ziele des Vorschlags

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

Folgenabschätzung

2. rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Gewähltes Rechtsinstrument

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Nationale Kontaktstellen

Artikel 4
Informationsübermittlung an Europol

Artikel 5
Informationsübermittlung an andere Mitgliedstaaten

Artikel 6
Überwachung und Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 680/1/06

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die Regelungen zum Abhören des Inhalts von Aussendungen und die Regelungen zur Übermittlung von Daten an die Strafverfolgungs- oder Polizeivollzugsbehörden dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/04 - Rechnung tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/1/06




1. Zu § 1 Abs. 2 Nr. 4 - neu - EMVG

2. Zu § 6 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EMVG

3. Zu § 14 Abs. 7 bis 11 EMVG


 
 
 


Drucksache 817/06

... In der jüngeren Vergangenheit hat sich die Öffentlichkeit wiederholt mit tragischen Schicksalen von Kindern konfrontiert gesehen, die unter lang andauernder, massiver Vernachlässigung selbst in den elementarsten Grundbedürfnissen oder sogar gezielten, aktiven körperlichen Misshandlungen und sexuellem Missbrauch zu leiden hatten. In besonders gravierenden Fällen stand am Ende der Tod des betroffenen Kindes. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter stellt in derartigen Fällen eine unerlässliche staatliche Reaktion dar, die jedoch – weil sie nicht vorrangig präventiv wirkt – unzureichend bleiben muss. Die staatliche Gemeinschaft hat daher über eine konsequente Strafverfolgung hinaus alle denkbaren Anstrengungen zu unternehmen, um bereits im Vorwege den ausreichenden Schutz gefährdeter Kinder zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 865/06

... Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die zu den Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft zählt, sind Fortschritte zu verzeichnen. Der eindeutige politische Wille, gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen, hat bewirkt, dass Polizeioperationen gegen bedeutende kriminelle Banden durchgeführt wurden. Die operative Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Albaniens hat sich wesentlich verbessert. Die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Polizei- und Justizbehörden hat sich etwas verbessert. Allerdings lassen die konkreten Ergebnisse noch zu wünschen übrig. Erforderlich sind eine engere Koordinierung zwischen Polizei und Justiz auf lokaler Ebene sowie verstärkte Anstrengungen, um die Korruption unter hochrangigen Mitarbeitern dieser Behörden zu bekämpfen. Notwendig ist auch ein wirkungsvollerer Zeugenschutz. Die Regierung hat eine nationale Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels angenommen und wirksamere Strukturen für die Umsetzung der Strategie geschaffen. Bei der Strafverfolgung und Verurteilung von Menschenhändlern konnte Albanien erneut Erfolge zu verbuchen. Der Menschenhandel ist jedoch weiterhin ein Problem. Neben der Bereitstellung weiterer Mittel ist eine bessere Koordinierung auf nationaler und internationaler Ebene notwendig. Die auf Polizeiebene eingerichtete Direktion zur Terrorismusbekämpfung hat große Mengen von Waffen sichergestellt, doch müssen die Infrastrukturen und die behördenübergreifende Zusammenarbeit ausgebaut werden. Der Schutz personenbezogener Daten gibt weiterhin Anlass zur Besorgnis.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 865/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die fünfte Erweiterung

3. Der Erweiterungsprozess

3.1. Beitrittsverhandlungen

3.2. Heranführungsstrategie

4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten

5. Wichtigste Herausforderungen für 2007

5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften

5.2. Kandidatenländer

5.3. Potenzielle Kandidatenländer

6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Anhang 1
Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder

3 Einleitung

Anhang 2
Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien


 
 
 


Drucksache 179/06

... Die Vorschrift bestimmt in Anlehnung an § 2 BKAG das Bundeszentralamt für Steuern als Zentralstelle für die Verhütung und Verfolgung von Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung sowie bei Anzeigen nach § 116 Abs. 1 AO (neu). Dies dient der Verbesserung und Erleichterung des Vollzugs der Steuerstrafgesetze. Das Bundeszentralamt für Steuern wird nicht als Strafverfolgungsbehörde tätig, sondern hat nur koordinierende und unterstützende Funktion.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

Artikel 3
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Gesetz zur Überleitung der sozialen Wohnraumförderung auf die Länder (Wohnraumförderung-Überleitungsgesetz - WoFÜG)

§ 1
Verzinsung und Tilgung der den Ländern zur Förderung des Wohnungsbaus gewährten Darlehen des Bundes

§ 2
Wohnungsfürsorge des Bundes, Bergarbeiterwohnungsbau

Artikel 7
Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen

Artikel 9
Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 11
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 12
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 13
Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG)

§ 1
Allgemein

§ 2
Finanzierung beendeter Gemeinschaftsaufgaben

§ 3
Finanzierung beendeter Finanzhilfen

§ 4
Verteilung

§ 5
Zweckbindung

§ 6
Revisionsklausel

§ 7
Verordnungsermächtigung

Artikel 14
Gesetz zur innerstaatlichen Aufteilung von unverzinslichen Einlagen und Geldbußen gemäß Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetz - SZAG)

§ 1
Gegenstand

§ 2
Aufteilung

§ 3
Grundlagen

§ 4
Rückerstattungen; Einlagen anderer Mitgliedstaaten

§ 5
Verordnungsermächtigung

Artikel 15
Gesetz zur Lastentragung im Bund-Länder-Verhältnis bei Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen (Lastentragungsgesetz - LastG)

§ 1
Grundsätze der Lastentragung

§ 2
Länderübergreifende Finanzkorrekturen der Europäischen Gemeinschaften

§ 3
Sanktionen auf Grund von Artikel 228 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

§ 4
Verletzungen von Verpflichtungen durch die Gerichte

§ 5
Erstattung durch die Länder

Artikel 16
Änderung des Maßstäbegesetzes

Artikel 17
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 18
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 19
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 20
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 21
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

1. Vorfeldphase:

2. Verhandlungs- und Entscheidungsphase im Rat und AstV:

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

§ 38
Bereitstellung und Verteilung von Finanzhilfen

§ 39
Verzinsung und Tilgung

§ 40
Rückflüsse an den Bund

§ 41
Berichterstattung

§ 42
Förderstatistik

§ 43
Maßnahmen zur Baukostensenkung

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 13

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 14

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 15

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer n

Zu Artikel 21

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 22


 
 
 


Drucksache 526/06 (Beschluss)

... Auf der Grundlage des Verordnungsvorschlags ist zu befürchten, dass die nationalen Ermittlungen zu Zwecken der Strafverfolgung durch ein unabgestimmtes vorheriges Tätigwerden des OLAF beeinträchtigt werden. Die späteren Beschuldigten können zum einen durch "



Drucksache 348/06 (Beschluss)

... 1. Die Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsraums setzt gegenseitiges Vertrauen der Mitgliedstaaten in die Rechtssysteme der anderen Mitgliedstaaten voraus. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bundesrat das mit dem Grünbuch verfolgte Anliegen, dass die mit dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung erreichte effizientere Strafverfolgung mit der Achtung der Rechte des Einzelnen einhergehen muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/06 (Beschluss)




Zu den einzelnen Fragestellungen

4. Zu Frage 1: Begriff der Unschuldsvermutung

5. Zu Frage 2: Vorkehrungen zur Gewährleistung der Unschuldsvermutung

6. Zu Frage 3: Beweislast

7. Zu Frage 4: Schutz vor Selbstbelastung und Schweigerecht

8. Zu Frage 5: Recht, die Vorlage belastenden Beweismaterials zu verweigern

9. Zu Frage 6: Abwesenheitsverfahren

10. Zu Frage 7: Terrorismusbekämpfung

11. Zu Frage 8: Ende der Unschuldsvermutung

12. Zu Frage 9: Allgemeines

13. Nicht behandelte Fragen


 
 
 


Drucksache 348/06

... " der justiziellen Zusammenarbeit werden sollte. Die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen berührt die Strafrechtsordnungen der Mitgliedstaaten auf allen Ebenen. Dieser Grundsatz wird nur dann seine volle Wirkung entfalten können, wenn den anderen Rechtssystemen im Binnenmarkt Vertrauen entgegengebracht wird und wenn jeder, der mit einer ausländischen Gerichtsentscheidung in Berührung kommt, darauf vertraut, dass die Entscheidung auf gerechte Weise zustande gekommen ist. Unter Rdnr. 33 der Schlussfolgerungen von Tampere heißt es, dass eine "verbesserte gegenseitige Anerkennung von gerichtlichen Entscheidungen und Urteilen […] die Zusammenarbeit […] und den Schutz der Rechte des Einzelnen durch die Justiz erleichtern" würde. In einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts müssen Europas Bürger davon ausgehen können, dass sie überall in der EU gleichwertige Verfahrensgarantien2 antreffen. Die durch den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung erreichte effizientere Strafverfolgung muss mit der Achtung der Rechte des Einzelnen einhergehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/06




Grünbuch über die Unschuldsvermutung

1. WARUM befasst SICH die EU mit der UNSCHULDSVERMUTUNG?

1.1. Hintergrund

1.2. Rechtsgrundlage

1.3. Das Haager Programm

1.4. Europäische Beweisanordnung

2. WAS IST unter der UNSCHULDSVERMUTUNG ZU VERSTEHEN?

2.1. Äußerung zur Schuld des Angeklagten vor dem Hauptverfahren

2.2. Untersuchungshaft

2.3. Beweislast

2.4. Schutz vor Selbstbelastung

2.5. Schweigerecht

2.6. Recht, die Vorlage belastenden Beweismaterials zu verweigern

2.7. Abwesenheitsverfahren

2.8. Terrorismusbekämpfung

2.9. Ende der Unschuldsvermutung


 
 
 


Drucksache 688/06

Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Detektionstechnologien und ihre Anwendung durch Strafverfolgungs-, Zoll- und andere Sicherheitsbehörden KOM (2006)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 688/06




Grünbuch über Detektionstechnologien und ihre Anwendung durch Strafverfolgungs-, Zoll- und andere Sicherheitsbehörden Text von Bedeutung für den EWR

3 Einleitung

I. Normung, Standardisierung und Sicherheitsforschung

1. Normung und Standardisierung

5 Fragen

2. Sicherheitsforschung

5 Frage

II. Bedarf und Lösungen

1. Bedarf und Lösungen aus technologischer Sicht

5 Fragen

1.1 Vielseitige Lösungen

5 Fragen

1.2 Tragbare, mobile Lösungen

5 Fragen

2. Interoperabilität der Systeme4

5 Fragen

3. Integration von Informationen aus verschiedenen Detektionssystemen und Verbesserung der Datenanalyse

5 Fragen

III. Verwendund und Zertifizierung von Instrumenten und Ausrüstungen

1. Best Practice und die Verwendung vorhandener Instrumente und Ausrüstungen

5 Fragen

2. Ermittlung und Verbreitung bewährter Praktiken und die Verwendung neuer Instrumente und Ausrüstungen

5 Fragen

3. Einsatz von Data- und Textminingsystemen

5 Fragen

5. Prüfung und Zertifizierung der Qualität von Instrumenten und Ausrüstungen

5 Fragen

IV. Studien5

5 Fragen

V. Umsetzung der Konsultationsergebnisse

1. Intensiver, zielgerichteter öffentlich-privater Dialog über Detektionstechnologien und ihre Anwendung

5 Fragen

2. Aktionsplan

5 Frage

Beiträge zum Grünbuch

Anhang

I. Hintergrundinformationen zum Grünbuch

II. Standardisierung und Austausch personenbezogener Daten

III. Studien

1. Sicherheit von Großveranstaltungen

2. Kooperation und Informationsaustausch zwischen kriminaltechnischen Labors und Instituten für Sicherheitsforschung

3. Detektionstechnologie und Recht

4. Detektionstechnologie und ihr Einsatz in der Praxis

5. Personendetektion und Biometrie


 
 
 


Drucksache 258/06

... Die Aufgaben der Dienststelle Bundeszentralregister, die nicht zu den Kernaufgaben des Generalbundesanwalts als der Strafverfolgungsbehörde des Bundes gehören und bereits jetzt in Bonn wahrgenommen werden, sind ebenfalls in die neue Bundesoberbehörde auszugliedern, um damit Kapazitäten beim Generalbundesanwalt für dessen Aufgaben als Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof und bei der Verfolgung von Staatsschutzkriminalität zu gewinnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (BfJG)

§ 1
Errichtung und Sitz des Bundesamts

§ 2
Aufgaben des Bundesamts

§ 3
Fachaufsicht

§ 4
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Kosten und Personalentwicklung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu den Absätzen 15, 16, 17 und 18

Zu Absatz 19

Zu den Absätzen 20 und 21 Nr. 1

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 230/06

... Für die Länder kann durch den neuen Straftatbestand ein erhöhter Strafverfolgungs- und Strafvollzugsaufwand entstehen. Dieser Aufwand erscheint jedoch gering und ist angesichts des zu schützenden Rechtsgutes gerechtfertigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 680/06

... an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden, soweit dies für die Verfolgung einer in § 100a der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausnahmen

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Grundlegende Anforderungen

§ 5
Vermutungswirkung

§ 6
Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Betrieb

§ 7
Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte

§ 8
CE-Kennzeichnung

§ 9
Sonstige Kennzeichen und Informationen

§ 10
Benannte Stellen

§ 11
Besondere Regelungen

§ 12
Ortsfeste Anlagen

Abschnitt 2
Marktaufsicht der Bundesnetzagentur

§ 13
Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur

§ 14
Befugnisse der Bundesnetzagentur

§ 15
Auskunfts- und Beteiligungspflicht

§ 16
Zwangsgeld

§ 17
Kostenregelung

§ 18
Vorverfahren

§ 19
Beitragsregelung

Abschnitt 3
Bußgeldvorschriften

§ 20
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 21
Übergangsbestimmungen

§ 22
Aufhebung und Änderungen von Rechtsvorschriften

§ 23
Neufassung der Beleihungs- und Anerkennungs-Verordnung

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
Technische Unterlagen, EG-Konformitätserklärung

1. Technische Unterlagen

2. EG-Konformitätserklärung

Anlage 2
CE-Kennzeichnung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ausgangslage und Ziel der Neufassung

Zum Inhalt des Gesetzesentwurfs

Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Auswirkungen auf die Wirtschaft

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

Zu § 14

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu den Anlagen


 
 
 


Drucksache 155/06

... "Diese Regelung dient der Verbesserung der Zusammenarbeit der Zollbehörden einerseits und der Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden andererseits. Da Kulturgüter oftmals erst an der Grenze anlässlich der Ein- oder Ausfuhr auffallen ist diese Zusammenarbeit sinnvoll und geboten, um den Schutz von Kulturgut in hinreichendem Umfang zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Zentralstellen Die Länder benennen ihre Zentralstellen.

§ 4
Rückgabeanspruch gegen andere Vertragsstaaten

§ 5
Eigentum

§ 6
Voraussetzungen der Rückgabepflicht

§ 7
Rückgabegläubiger, Rückgabeschuldner

§ 8
Durchführung und Sicherung der Rückgabe

§ 9
Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut

§ 10
Entschädigung

§ 11
Verjährung und Erlöschen des Rückgabeanspruchs

§ 12
Aufgaben des Bundes und der Zentralstellen der Länder

§ 13
Rückgabeklage des ersuchenden Staats

§ 14
Genehmigungspflicht

§ 15
Genehmigung

§ 16
Mitwirkung der Zollbehörden

§ 17
Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollstellen

§ 18
Aufzeichnungspflichten im Kunst- und Antikenhandel sowie im Versteigerergewerbe

§ 19
Auskunfts- und Zutrittsrecht

§ 20
Strafvorschriften

§ 21
Bußgeldvorschriften

§ 22
Befugnisse der Zollbehörden

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Gesetz zur Ausführung der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

§ 1
Rückgabepflicht

§ 2
Verbringungsverbot und Beschlagnahme

§ 3
Durchführung der Rückgabe und Sicherstellung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Regelungsvorschläge

III. UNIDROIT - Übereinkommen

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union

VI. Kosten

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zur Fußnote

Zu Artikel 1

Zur Überschrift des Gesetzes

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu §§ 14

Zu §§ 16

Zu §§ 18

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 680/06 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die Regelungen zum Abhören des Inhalts von Aussendungen und die Regelungen zur Übermittlung von Daten an die Strafverfolgungs- oder Polizeivollzugsbehörden dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/ 04 - Rechnung tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/06 (Beschluss)




1. Zu § 1 Abs. 2 Nr. 4 - neu - EMVG

2. Zu § 6 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EMVG

3. Zu § 14 Abs. 7 bis 11 EMVG


 
 
 


Drucksache 654/06 (Beschluss)

... - Im umgekehrten Fall, in dem ein nichtdeutsches Gericht eine Überwachungsanordnung gegen einen Deutschen oder in Deutschland lebenden EU-Ausländer erlässt, obliegt die Einhaltung der mit der Anordnung verbundenen Pflichten (insbesondere Meldeauflagen) deutschen Strafverfolgungsbehörden, in der Praxis regelmäßig der Polizei. Es bedeutet für die deutschen Länderpolizeien im Vergleich zu einer ausschließlich im Staat des Tatorts vorgenommenen Sachverhaltsbearbeitung einen erheblichen Mehraufwand, wenn sie die Einhaltung der von ausländischen Justizbehörden erlassenen Anordnung überwachen müssen. Die Möglichkeit, die Anordnungsbehörde um Überprüfung der Überwachungsanordnung zu ersuchen (Artikel 13 Abs. 2), erscheint nicht ausreichend und dürfte im Übrigen wohl nur auf dem justiziellen Weg zu initiieren sein.



Drucksache 70/06

... (1) Die Auslieferung eines Deutschen zum Zwecke der Strafverfolgung ist nur zulässig, wenn

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Nichtigkeit des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG vom 21. Juli 2004 BGBl. I S. 1748

II. Änderungen des Entwurfs im Vergleich zum EuHbG vom 21. Juli 2004

III. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

I. Zu § 79 - Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung

II. Zu § 80 - Auslieferung deutscher Staatsangehöriger

III. Zu § 83a - Auslieferungsunterlagen

IV. Zu Artikel 3 - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 654/1/06

... 6. Im umgekehrten Fall, in dem ein nichtdeutsches Gericht eine Überwachungsanordnung gegen einen Deutschen oder in Deutschland lebenden EU-Ausländer erlässt, obliegt die Einhaltung der mit der Anordnung verbundenen Pflichten (insbesondere Meldeauflagen) deutschen Strafverfolgungsbehörden, in der Praxis regelmäßig der Polizei. Es bedeutet für die deutschen Länderpolizeien im Vergleich zu einer ausschließlich im Staat des Tatorts vorgenommenen Sachverhaltsbearbeitung einen erheblichen Mehraufwand, wenn sie die Einhaltung der von ausländischen Justizbehörden erlassenen Anordnung überwachen müssen. Die Möglichkeit, die Anordnungsbehörde um Überprüfung der Überwachungsanordnung zu ersuchen (Artikel 13 Abs. 2), erscheint nicht ausreichend und dürfte im Übrigen wohl nur auf dem justiziellen Weg zu initiieren sein.



Drucksache 556/06 (Beschluss)

... "Die Vorschrift besagt, dass der Diensteanbieter aus der Aufgabenerfüllung im Bereich der Strafverfolgung sowie der genannten Behörden erwachsende Auskunftsansprüche nicht aus datenschutzrechtlichen Erwägungen zurückweisen können." (vgl. S. 22 zu Nr. 8e)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 - neu - TMG

4. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG

5. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG


 
 
 


Drucksache 359/1/06

... - und -entschädigungsgesetz enthält in sich stimmige und ausgewogene Regelungen, die die Positionen sowohl der im Interesse des Allgemeinwohls tätigen Strafverfolgungsbehörden als auch der in Anspruch genommenen Zeugen und Dritten angemessen berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/1/06




1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 21 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 23 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 31 Buchstabe c § 150 Abs. 12a TKG

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 9a Satz 1 TKG

5. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 30 Abs. 3 TKG

6. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - § 38 und 42 TKG

7. Zu Artikel 2 §§ 43a, 45a bis 45f, 45h bis 45k, 45p, 47a, 47b TGK Artikel 3 § 45l TKG

8. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 43a Satz 1 TKG

9. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a Satz 1 TKG

10. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a TKG

11. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45c TKG

12. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e Abs. 1 Satz 1 TKG

13. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - TKG

14. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e TKG

15. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45f Satz 4 TKG

16. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45g Abs. 2 Satz 1 TKG

17. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i TKG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

18. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i Abs. 1 Satz 3 TKG

19. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45j Abs. 2 Satz 2 TKG

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

23. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1 Satz 5 TKG

24. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1, 1a - neu - TKG

25. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 1 Satz 1 TKG

26. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 2 Satz 2, Satz 3 TKG

27. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66a Satz 1, Satz 2 TKG

28. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 1 Satz 1 TKG

29. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 1 Satz 4 und 5 TKG

Zu Artikel 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

32. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 2 TKG

33. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66c Abs. 1 Satz 2 TKG

34. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66j TKG

35. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - §§ 137 ff. TKG

36. Zu Artikel 3 Nr. 5 - neu - § 149 Abs. 1 und § 150 Abs. 4 TKG

37. Zu Artikel 5 Nr. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 53/06 (Beschluss)

... Das Grünbuch befasst sich mit positiven Kompetenzkonflikten, also den Fällen, in denen Behörden mehrerer Mitgliedstaaten den gleichen Sachverhalt untersuchen und für ihr jeweiliges Verfahren einen Vorrang annehmen. Mit dem Vorschlag, Regelungen zur Lösung dieses Konflikts einzuführen, soll der Gefahr begegnet werden, dass es unter Berücksichtigung des ne-bis-in-idem-Grundsatzes zu zufälligen oder willkürlichen Ergebnissen kommt, wenn ein Gericht des einen Mitgliedstaats früher als ein Gericht des anderen Mitgliedstaats eine rechtskräftige Entscheidung fällt. Wegen des in Artikel 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) statuierten Verbots der doppelten Strafverfolgung müsse der andere Staat seine Verfolgung beenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/06 (Beschluss)




1. Zum Regelungsbedürfnis

2. Zur Regelungskompetenz für die vorgeschlagenen Maßnahmen

3. Kriterien zur Bestimmung der Strafgewalt


 
 
 


Drucksache 359/2/06

... dahingehend geändert werden können, dass die Telekommunikations-Unternehmen für die Erteilung von Auskünften und die Überwachung der Telekommunikation auf Grund eines Beweiszwecken dienenden Ersuchens der Strafverfolgungsbehörden weiterhin nach den Bestimmungen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/2/06




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 363/06

... - Beschluss 2003/170/JI des Rates vom 27. Februar 2003 über die gemeinsame Inanspruchnahme von Verbindungsbeamten, die von den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten entsandt sind ausgenommen Artikel 8 (ABl. L 67 vom 12. 3. 2003, S. 27)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Anhang
A (Artikel 2 Absatz 1 )

Teil 1

Teil 2

Teil 3

A. Die folgenden Beschlüsse des Exekutivausschusses:

B. Die folgenden Erklärungen des Exekutivausschusses:

C. Die folgenden Beschlüsse der Zentralen Gruppe:

Anhang
B (Artikel 2 Absatz 2 )

Schlussakte zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands

Gemeinsame Erklärungen der Vertragsparteien

Andere Erklärungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18


 
 
 


Drucksache 556/1/06

... "Die Vorschrift besagt, dass der Diensteanbieter aus der Aufgabenerfüllung im Bereich der Strafverfolgung sowie der genannten Behörden erwachsende Auskunftsansprüche nicht aus datenschutzrechtlichen Erwägungen zurückweisen können." (vgl. S. 22 zu Nr. 8e)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/1/06




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 - neu - TMG

4. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG

5. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG


 
 
 


Drucksache 176/06

... Absatz 1 Satz 1enthält die Verpflichtung der Vertragsparteien, zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten nationale DNA-Analyse-Dateien zu errichten und zu führen. Alle Vorschriften des Vertrags gelten nur für zum Zwecke der Strafverfolgung geführte DNA-Analyse-Dateien; zum Zwecke der Verhinderung von Straftaten oder für sonstige Verwaltungszwecke geführte DNA-Analyse-Dateien fallen nicht in den Anwendungsbereich des Vertrags. In Deutschland besteht seit 1998 die so genannte DNA-Analyse-Datei für Strafverfolgungszwecke, die vom Bundeskriminalamt geführt wird. Auch in Belgien, Spanien, Frankreich, den Niederlanden und Österreich bestehen solche Analyse-Dateien. Luxemburg ist dabei, eine nationale Datei aufzubauen. Satz 2stellt klar, dass sich die Verarbeitung der in den nationalen DNA-Analyse-Dateien gespeicherten Daten nach innerstaatlichem Recht richtet, soweit der Vertrag z.B. in den Artikeln 3 bis 5 keine besonderen Regelungen enthält. Durch diese Bestimmung wird insbesondere gewährleistet, dass der Vertrag nicht zu einer Änderung der nationalen Vorschriften führt, die die Frage betreffen, in welchen Fällen ein Datum in die nationale DNA-Analyse-Datei aufgenommen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Entwurf

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

Artikel 1
Grundsätze

Kapitel 2
DNA-Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten

Artikel 2
Einrichtung von nationalen DNA-Analyse-Dateien

Artikel 3
Automatisierter Abruf von DNA-Profilen

Artikel 4
Automatisierter Abgleich von DNA-Profilen

Artikel 5
Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen

Artikel 6
Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung

Artikel 7
Gewinnung molekulargenetischen Materials und Übermittlung von DNA-Profilen

Artikel 8
Daktyloskopische Daten

Artikel 9
Automatisierter Abruf von daktyloskopischen Daten

Artikel 10
Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen

Artikel 11
Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung

Artikel 12
Automatisierter Abruf von Daten aus den Fahrzeugregistern

Artikel 13
Übermittlung nichtpersonenbezogener Informationen

Artikel 14
Übermittlung personenbezogener Daten

Artikel 15
Nationale Kontaktstelle

Kapitel 3
Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Artikel 16
Übermittlung von Informationen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Artikel 17
Flugsicherheitsbegleiter

Artikel 18
Mitführen von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen

Artikel 19
Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen

Kapitel 4
Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration

Artikel 20
Dokumentenberater

Artikel 21
Aufgaben der Dokumentenberater

Artikel 22
Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen

Artikel 23
Unterstützung bei Rückführungen

Kapitel 5
Weitere Formen der Zusammenarbeit

Artikel 24
Gemeinsame Einsatzformen

Artikel 25
Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr

Artikel 26
Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen

Artikel 27
Zusammenarbeit auf Ersuchen

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 28
Einsatz von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen

Artikel 29
Schutz und Beistand

Artikel 30
Allgemeine Haftungsregelung

Artikel 31
Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts

Artikel 32
Dienstverhältnisse

Kapitel 7
Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz

Artikel 33
Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich

Artikel 34
Datenschutzniveau

Artikel 35
Zweckbindung

Artikel 36
Zuständige Behörden

Artikel 37
Richtigkeit, Aktualität und Speicherungsdauer von Daten

Artikel 38
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit

Artikel 39
Dokumentation und Protokollierung, besondere Vorschriften zur automatisierten und nichtautomatisierten Übermittlung

Artikel 40
Rechte der Betroffenen auf Auskunft und Schadensersatz

Artikel 41
Auskunft auf Ersuchen der Vertragsparteien

Kapitel 8
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 42
Erklärungen

Artikel 43
Ministerkomitee

Artikel 44
Durchführungsvereinbarungen

Artikel 45
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 46
Kosten

Artikel 47
Verhältnis zu anderen zwei- oder mehrseitigen Übereinkünften

Artikel 48
Ratifikation, Annahme, Genehmigung

Artikel 49
Verwahrer

Artikel 50
Inkrafttreten

Artikel 51
Beitritt

Artikel 52
Kündigung

Anlage 1
zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Anlage 2
zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Gemeinsame Erklärung

I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam

II. Das Königreich Belgien erklärt

III. Das Königreich Spanien erklärt

IV. Die Französische Republik erklärt

V. Das Königreich der Niederlande erklärt

VI. Die Republik Österreich erklärt

VII. Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich erklären

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu den Bestimmungen des Vertrags im Einzelnen:

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Kapitel 2
DNA - Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Kapitel 3- Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

„I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam

Zu Artikel 18

„II. Das Königreich Belgien erklärt

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Kapitel 5
Weitere Formen der Zusammenarbeit

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Kapitel 7
Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Kapitel 8
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Artikel 49

Zu Artikel 50

Zu Artikel 51

Zu Artikel 52

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2


 
 
 


Drucksache 660/06

... Effektivere Strafverfolgung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 660/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 4
Zitiergebot

Artikel 5
Übergangsvorschrift

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummern 7 bis 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 676/06

... 2. Der Rahmenbeschluss 2005/222/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssysteme (ABl. EU (Nr.) L 69 S. 67) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ebenfalls, schwere Formen der Computerkriminalität unter Strafe zu stellen. Durch Angleichung der einzelstaatlichen Strafvorschriften gegen Angriffe auf Informationssysteme soll die Zusammenarbeit zwischen den Justiz- und Strafverfolgungsbehörden verbessert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

3 IV.

3 V.

3 VI.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 202b

Zu § 202c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 348/1/06

... 1. Die Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsraums setzt gegenseitiges Vertrauen der Mitgliedstaaten in die Rechtssysteme der anderen Mitgliedstaaten voraus. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bundesrat das mit dem Grünbuch verfolgte Anliegen, dass die mit dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung erreichte effizientere Strafverfolgung mit der Achtung der Rechte des Einzelnen einhergehen muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/1/06




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Fragestellungen

4. Zu Frage 1: Begriff der Unschuldsvermutung

5. Zu Frage 2: Vorkehrungen zur Gewährleistung der Unschuldsvermutung

6. Zu Frage 3: Beweislast

7. Zu Frage 4: Schutz vor Selbstbelastung und Schweigerecht

8. Zu Frage 5: Recht, die Vorlage belastenden Beweismaterials zu verweigern

9. Zu Frage 6: Abwesenheitsverfahren

10. Zu Frage 7: Terrorismusbekämpfung

11. Zu Frage 8: Ende der Unschuldsvermutung

12. Zu Frage 9: Allgemeines

13. Nicht behandelte Fragen


 
 
 


Drucksache 53/1/06

... Das Grünbuch befasst sich mit positiven Kompetenzkonflikten, also den Fällen, in denen Behörden mehrerer Mitgliedstaaten den gleichen Sachverhalt untersuchen und für ihr jeweiliges Verfahren einen Vorrang annehmen. Mit dem Vorschlag, Regelungen zur Lösung dieses Konflikts einzuführen, soll der Gefahr begegnet werden, dass es unter Berücksichtigung des ne-bis-in-idem-Grundsatzes zu zufälligen oder willkürlichen Ergebnissen kommt, wenn ein Gericht des einen Mitgliedstaats früher als ein Gericht des anderen Mitgliedstaats eine rechtskräftige Entscheidung fällt. Wegen des in Artikel 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) statuierten Verbots der doppelten Strafverfolgung müsse der andere Staat seine Verfolgung beenden. Dies laufe im Ergebnis auf ein Wettrennen nach dem Motto "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/1/06




1. Zum Regelungsbedürfnis

2. Zur Regelungskompetenz für die vorgeschlagenen Maßnahmen

3. Kriterien zur Bestimmung der Strafgewalt


 
 
 


Drucksache 831/06

... Zur Erfüllung seiner Aufgaben könnte sich der reformierte CEIES auch auf die Arbeit von Expertengruppen stützen, die mit der Unterstützung der Kommission bei der Ermittlung des Datenbedarfs in bestimmten Bereichen beauftragt sind, wie z.B. die durch Beschluss 2006/581/EG der Kommission vom 7. August 2006 eingesetzte Expertengruppe zur Ermittlung des Bedarfs der Politik an Kriminalitäts- und Strafverfolgungsdaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zu dem Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Beratender Ausschuss

Artikel 2
Aufgaben

Artikel 3
Beziehungen zu den Europäischen Institutionen und anderen Gremien

Artikel 4
Zusammensetzung und Ernennungsverfahren

Artikel 5
Amtszeit der Mitglieder

Artikel 6
Struktur und Arbeitsweise des Ausschusses

Artikel 7
Beschlussverfahren

Artikel 8
Vertraulichkeit

Artikel 9
Geschäftsordnung

Artikel 10
Aufhebung

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 606/1/05

... 12. In Artikel 9 sollten eindeutige Regelungen getroffen werden, zu welchem Zeitpunkt die begünstigte Bank einen Betrag für die Dauer der Prüfung einbehalten darf. Auch wäre festzulegen, was bei einem Geldwäscheverdacht konkret zu geschehen hat - etwa eine Einbehaltung oder Zurückleitung der Zahlung oder Auskehrung an die Strafverfolgungsbehörden. Die vorgesehenen Regelungen werden das nationale Girovertragsrecht überlagern und den Herausgabeanspruch des Begünstigten gegen die begünstigte Bank einschränken oder ausschließen, wenn der Auftraggeberdatensatz unvollständig ist. Das ist ein starker

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/1/05




Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 14

Zu Artikel 16

Zu Artikel 20


 
 
 


Drucksache 518/1/05

... - Zur Klarstellung merkt der Bundesrat an, dass durch die (abzulehnende) Erstreckung des Tätigkeitsbereichs der Grundrechteagentur auf den noch nicht vergemeinschafteten Bereich der 3. Säule keinesfalls die Beurteilung nationaler Grundrechte in das Aufgabengebiet der Agentur einbezogen werden darf. Auch hier muss das Handlungsfeld der Agentur sachlich auf die in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs anerkannten Europäischen Grundrechte beschränkt bleiben. Auch darf die Zuständigkeit der Agentur keinesfalls weitergehen als die des Europäischen Gerichtshofs im Bereich der dritten Säule. Da der Gerichtshof gemäß Artikel 35 Abs. 5 EUV nicht für die Überprüfung der Gültigkeit und Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen der Polizei oder anderer Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedstaats oder der Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit zuständig ist, darf auch die Agentur ihre Tätigkeit nicht auf diesen Bereich erstrecken, selbst wenn die Strafverfolgungs-, Polizei- und Sicherheitsbehörden in Ausführung des (ggf. in nationales Recht umgesetzten) Europarechts handeln.



Drucksache 606/05

... Doch hindern all diese Maßnahmen Terroristen und andere Straftäter nicht gänzlich daran, sich zur Transferierung ihrer Gelder Zugang zu Zahlungsverkehrssystemen zu verschaffen. Die hier vorgeschlagene Verordnung soll diese Maßnahmen ergänzen, den zuständigen Vollstreckungs- und/oder Strafverfolgungsbehörden einen unmittelbaren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/05




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

2 Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Sonstiges

Vorschlag

Kapitel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Pflichten des Zahlungsverkehrsdienstleisters des Auftraggebers

Artikel 4
Vollständiger Auftraggeberdatensatz

Artikel 5
Bei Geldtransfers zu übermittelnde Angaben und Datenspeicherung

Artikel 6
Geldtransfers innerhalb der Gemeinschaft

Artikel 7
Geldtransfers in Drittländer

Kapitel III
Pflichten des Zahlungsverkehrsdienstleisters des Begünstigten

Artikel 8
Feststellung des Fehlens von Angaben zum Auftraggeber

Artikel 9
Transfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zum Auftraggeber

Artikel 10
Einschätzung des Risikos

Artikel 11
Datenspeicherung

Kapitel IV
Pflichten zwischengeschalteter Zahlungsverkehrsdienstleister

Artikel 12
Erhaltung der Angaben zum Auftraggeber bei einem Geldtransfer

Artikel 13
Technische Beschränkungen

Kapitel V
Allgemeine Pflichten, Durchführungs- und Änderungsbefugnisse

Artikel 14
Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 15
Strafen

Artikel 16
Durchführungs- und Änderungsbefugnisse

Artikel 17
Ausschuss

Kapitel VI
Ausnahmeregelungen

Artikel 18
Vereinbarungen mit Gebieten oder Ländern außerhalb der Gemeinschaft

Artikel 19
Geldtransfers an karitative Einrichtungen innerhalb eines Mitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Mitteilung

1. eine Botschaft der Zuversicht und Entschlossenheit

2. EIN Auftrag zum Handeln

3. das Lissabon-Programm der Gemeinschaft - eine Agenda für Wachstum und Beschäftigung

3.1. Wissen und Innovation - Motoren des nachhaltigen Wachstums

3.2. Europa für Investoren und Arbeitnehmer attraktiver machen

3.3. Mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 603/05 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Bemühungen zur Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten.



Drucksache 431/05

... 55. begrüßt insbesondere das Ziel, den grenzüberschreitenden Austausch von nachrichten- und sicherheitsdienstlichen Informationen nach dem im "Haager Programm" enthaltenen Verfügbarkeitsgrundsatz - der darin für den zukünftigen Austausch von strafverfolgungsrelevanter Information vorgesehen ist - auszurichten, wonach - unter Berücksichtigung der speziellen Bedingungen der Arbeitsweise dieser Dienste (z.B. die Notwendigkeit, die Verfahren für die Erfassung von Informationen, die Informationsquellen und die fortdauernde Vertraulichkeit der Daten nach dem Austausch zu sichern) - Informationen, die bei einem Dienst in einem Mitgliedstaat verfügbar sind, den entsprechenden Diensten in einem anderen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt werden;



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.